Wissen über die Transformation

Wohnraum und Eigentum in der langen Geschichte der »Wende«

  1. Die Restitution von Wohneigentum am Berliner Stadtrand –
    eine qualitative Analyse
  2. Quantitative Forschungsdaten, ihre wissensgeschichtliche Einordnung und
    ein Vorschlag zur Integration
  3. Ausblick: »Das Dilemma der Gleichzeitigkeit«
    in der langen Geschichte der »Wende«

Anmerkungen

»Wie gesagt, deswegen habe ich Zweifel an unserer Demokratie, das kann doch nicht sein, daß man nicht ins Recht gesetzt wird.«1 Mit diesen Worten erinnerte sich im Jahr 2000 ein Kleinmachnower Bürger an die 1990er-Jahre und damit an eine Zeit, in der die Gemeinde am Berliner Stadtrand im Fokus lokaler und überregionaler Medien stand. Sie galt als Beispiel für die ungerechte Behandlung Ostdeutscher durch Westdeutsche, die sich – so das weit verbreitete Bild2 – rücksichtslos im Osten bedienten und ihre vor mehreren Jahrzehnten verlassenen Häuser zurückforderten. Der Interviewte fügte hinzu: »Die westliche Seite schneidet besser ab, sie hat die bessere Lobby. [...] Es ist, wie soll ich sagen, es ist alles so unwirklich. Gut, wir haben den Vorteil, seit 1983 keine Miete mehr bezahlen zu müssen.«3 Der letzte Satz lässt aufhorchen: 17 Jahre keine Miete zu zahlen, dürfte in der im Grünen gelegenen, sich großer Beliebtheit erfreuenden und damit durch steigende Immobilienpreise und Mieten geprägten Gemeinde kein geringer Vorteil sein. Aber im Verhältnis zu der als Unrecht wahrgenommenen offenen Eigentumsfrage des Hauses scheint er nur gering zu wiegen. Tatsächlich gab es den westdeutschen Alteigentümer, der vom 1990 eingeführten Vermögensgesetz zu profitieren wusste: »[…] und als es dann zum Vermögensbildungsgesetz (sic!), jetzt sage ich schon Vermögensbildungsgesetz..., dann habe ich mir halt gesagt, na ja, wenn die Gesetzgebung so ist, dann nutz ich das auch aus, nutze die Abschreibungsgesetze, spare Steuern.«4 Beide Zitate stammen aus Interviews, die für ein stadtsoziologisches Projekt durchgeführt wurden. Dieses hatte den Anspruch, ein für die Eigentumssituation Kleinmachnows typisches Sample zu befragen.5 Handelt es sich bei den zitierten Positionen nur um individuelle bzw. Kleinmachnower Meinungen, Wahrnehmungen und Erinnerungen – oder sind sie typisch für das Thema Restitution von Wohneigentum im vereinigten Deutschland?

Die Frage nach dem Typischen bzw. nach der Repräsentativität kennt vermutlich jeder qualitativ arbeitende Historiker bzw. jede Historikerin. Das Gegenstück bildet die Frage nach dem Leben hinter den Zahlen, die an die Vertreter/innen quantitativer Forschungsansätze gerichtet wird. In der Antwort können sich beide auf ihre etablierten Ansätze zurückziehen und alles beim Alten lassen – oder sie können sich der Herausforderung stellen und nach Möglichkeiten der Verbindung unterschiedlicher Verfahren suchen. Bei einigen Themen liegt die Kombination nahe. Ein Beispiel dafür ist die Analyse des Zusammenhangs von Systemwechsel und Lebenswelt in der langen Geschichte der »Wende« und damit einer Zeit, deren Erforschung stark durch disziplinäre Arbeitsteilung geprägt war: Während die Geschichte vor 1989 sowie diejenige der friedlichen Revolution bzw. der Ereignisse der sogenannten Wiedervereinigung als Sphäre der Geschichtswissenschaft galt, wurde die Zeit danach vor allem von Sozialwissenschaftler/innen beherrscht. Erst allmählich wird auch diese Phase als Arbeitsbereich von Historiker/innen stärker konturiert.6

Die enorme Präsenz der qualitativen und quantitativen Sozialwissenschaften7 hat einerseits zur Folge, dass sie Wissen produzierten, das in der Geschichtswissenschaft nun als Quellenmaterial genutzt werden kann; andererseits hat sie zu einem Phänomen beigetragen, das bis heute die Diskurse über die »Wende« prägt: Forschungen zur institutionellen Makroebene wurden und werden meist nicht mit der Mikroebene individueller Erfahrungen in Zusammenhang gebracht. Bereits 1994 beobachtete die Soziologin Renate Mayntz »die Spaltung der Transformationsforschung zwischen institutionellen Ansätzen auf der einen Seite und mikrosoziologischen bzw. sozialstrukturellen Ansätzen auf der anderen Seite«. Es gehe »entweder um den ›Institutionentransfer‹, um Veränderungen auf der Ebene formaler Organisation oder um Veränderungen auf der Ebene von sozialer Lage, Einstellungen und Verhaltensweisen – aber selten um den Zusammenhang zwischen beidem«.8 Diese Verbindung von System und Lebenswelt stand durchaus schon im Erkenntnisinteresse damaliger Sozialwissenschaftler/innen. So plädierte M. Rainer Lepsius 1991 für »soziologische Neugierde«: Immerhin habe man es in der ehemaligen DDR mit einer einzigartigen experimentellen Situation zu tun, in der das gesamte Institutionen- und Rechtssystem schlagartig ausgetauscht wurde, aber die Mentalitäten, eingeübten Verhaltensweisen und subjektiven Befindlichkeiten zunächst weiterbestanden.9 Trotzdem prägt das Auseinanderdriften von System und Lebenswelt bzw. Institutionen und Alltag bis heute die Forschungslandschaft und die Geschichtskultur. Während der Institutionenwechsel lange vor allem als Erfolgsgeschichte erzählt wurde, steht dem in manchen biographischen Erzählungen Ostdeutscher schon seit einiger Zeit eine persönliche Verlustgeschichte gegenüber.

Neben der sozialwissenschaftlichen Transformationsforschung der 1990er-Jahre beschäftigen sich besonders die Belletristik, Fernseh- und Kinofilme, Tagespresse und andere Medien mit den persönlichen Erfahrungen Ostdeutscher.10 Die Geschichtswissenschaft steht hier erst am Anfang. Vor diesem Hintergrund erscheint die systematische Analyse des Zusammenhangs von individueller Ebene und abstrakten Kategorien quantitativer Forschung in historischer Perspektive vielversprechend für ein komplexes Verständnis der Transformation.11 Wie erlebten und formten Individuen ihren Alltag in dem vielfach als stagnierend beschriebenen spätsozialistischen System vor 1989? Wie schrieben sie ihrem Leben in der turbulenten Zeit des Systemwechsels Sinn zu? Wie gestalteten und erfuhren sie die Übernahme des bundesdeutschen Systems nach 1990? Hinter solchen Fragen steht die Annahme, dass ein neues System langfristig nur stabil sein kann, wenn es von den historischen Akteuren akzeptiert wird; in diese Akzeptanz spielen Erfahrungen und Wissensbestände aus dem alten System sowie aus der konkreten Umbruchsituation ebenso hinein wie Erfahrungen mit dem neuen System.

Der vorliegende Aufsatz verfolgt die Geschichte von Wohneigentum im Transformationsprozess – als Beispiel in allgemeinerer Absicht. Der Privatisierung von Eigentum wurde nach 1989 nicht nur in Ostdeutschland, sondern auch in den anderen postsozialistischen Staaten eine enorme Bedeutung zugemessen. Mit diesen ideologischen Überlegungen sowie vor allem ihren Auswirkungen in der Praxis der 1990er-Jahre beschäftigt sich der erste Teil des Aufsatzes anhand der Gemeinde Kleinmachnow. Daran schließt sich die Frage nach dem Typischen dieser Fallstudie an. Durch die Kombination mit quantitativen Daten zum Thema Wohnen und Eigentum wird eine Antwort auf die Frage erhofft, wie häufig die Muster sind, die sich aus der Fallstudie ergeben. Im zweiten Teil wird deshalb auf Quellen der Transformationsgeschichte zurückgegriffen, von denen ihre Produzent/innen behaupten, dass diese ein Bild für die gesamte (ost)deutsche Gesellschaft liefern. Als Material dienen hier die quantitativen Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP). Das SOEP ebenso wie die eingangs zitierten Forschungen der Stadtsoziologie können als Teile der sozialwissenschaftlichen Transformationsforschung verstanden werden, deren Protagonist/innen keine neutralen Beobachter/innen historischer Prozesse waren, sondern Mitakteur/innen der Transformation und Produzent/innen von Forschungsdaten.12 Dies ist in der Erforschung der sogenannten Vereinigungsgesellschaft bisher zu wenig beachtet worden.13 Wie wurde Wissen über die Transformation generiert, wie zirkulierte es, und wie wandelte es sich? Wie gestaltete sich das Verhältnis von Wissen und Macht im Transformationsprozess, etwa der Einfluss westdeutscher Sozialforscher/innen auf die institutionelle und personelle Umstrukturierung der ostdeutschen Sozialforschung? Solche wissensgeschichtlichen Fragen werden im zweiten Teil des Aufsatzes mit den inhaltlichen Ergebnissen zu Wohnen und Eigentum aus dem SOEP als einem Zweig der Transformationsforschung kombiniert. Als zentrales Ergebnis stellt sich heraus, dass qualitative und quantitative Analysen bisher zu Parallelwelten geführt haben. Deshalb werden in diesem Teil zwei methodische Lösungsmöglichkeiten vorgeschlagen. Der Beitrag führt somit die Diskussionen zum Verhältnis von Sozialwissenschaften und Zeitgeschichte fort,14 anders als bisher jedoch mit dezidiertem Fokus auf die Transformations­geschichte in Ostdeutschland.

1. Die Restitution von Wohneigentum
am Berliner Stadtrand – eine qualitative Analyse

Als »den Schauplatz und Knotenpunkt aller für ein Leben wesentlichen Begebenheiten« deklarierte Karl Schlögel das »Haus«.15 Aus der Perspektive des Individuums geht es dabei um soziale Beziehungen ebenso wie um Aspekte der Repräsentation, des Rückzugs und um handfeste ökonomische Faktoren von Eigentum, Vermögen, Erbmasse usw. Aber mehr noch: Durch den Blick vom historischen Akteur aus werden Mikro- und Makrobereiche gleichzeitig erfasst. Denn »die Lebenswelt ist keine holistische, in sich geschlossene Einheit, keine Glocke, unter der der Mensch lebt, sondern etwas Offenes, das gekennzeichnet ist durch ein Wechselverhältnis von Strukturen und kultureller Praxis des Akteurs, durch Interaktion und Kommunikation«.16 In dieser Lebenswelt sind Individuum und System untrennbar miteinander verbunden. Das »Haus« bietet somit auch ein Untersuchungsfeld par excellence für die lange Geschichte der »Wende«.

Eng mit dem »Haus« verknüpft ist das Thema Wohneigentum, das den gleichzeitigen Blick auf Eigentumsrechte und -politik, auf Verwaltungspraxis und Alltag zulässt.17 Nach 1989 wurde in den postsozialistischen Staaten der Privatisierung von Eigentum aus systemischer Perspektive enorme Bedeutung für den Aufbau einer funktionierenden Wirtschaft und einer demokratischen Gesellschaft zugeschrieben. Damit verbunden war die Idee, dass die neue rechtliche und ökonomische Ordnung die Basis für eine Gesellschaft von Privateigentümern bilden und damit zugleich die Autonomie des Individuums, die liberale Wirtschaft, den Rechtsstaat und die »Zivilgesellschaft«18 sichern würde. So haben es Hannes Siegrist und Dietmar Müller für ostmitteleuropäische Länder zusammengefasst. Dahinter sehen sie das »westliche« liberal-individualistische Eigentumsverständnis, das Eigentum als ein dem Individuum zugeordnetes Bündel von starken und absoluten Rechten definiert.19

Der Umbruch stellte allerdings keine »Stunde Null« dar. Vielmehr ergibt sich die Frage, welche Vorstellungen von Eigentum unter Ostdeutschen existierten und welche Praktiken sich in der DDR (und davor), im Systemwechsel und in der Zeit danach zeigten. Sehr treffend charakterisiert eine Formulierung des Politikwissenschaftlers Dieter Grosser die ostdeutsche Situation von 1989/90: »Verworren bis zur Unbe­greiflichkeit«.20 Häuser und weiteres Wohneigentum befanden sich in Volks- oder in Privateigentum oder waren unter staatlicher Verwaltung. Grundsätzlich existierten 1989/90 folgende Nutzungsformen: erstens Eigentum an Haus und Grundstück, das meist schon vor 1949 bestand; zweitens Hauseigentum ohne Bodenrechte, wichtig war hier die Trennung von Haus und Grundstück; drittens die Nutzung eines Hauses mit offizieller Urkunde und Nutzungsrecht; viertens das Mieten eines Hauses oder einer Wohnung. Daraus ergaben sich für die ostdeutschen Bewohner/innen durchaus komplizierte Rückübertragungsansprüche, weil das Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen 1990 grundsätzlich das Prinzip »Rückgabe vor Entschädigung« festlegte.21 Wo es möglich war, sollten Häuser an die sogenannten Alteigentümer/innen zurückgegeben werden. Das gestaltete sich schwierig, denn die gerade genannten Eigentums- und Besitzformen wurden in der Praxis wenig einheitlich und teilweise abweichend von den Vorschriften gehandhabt. Alteigentümer/in konnte im Übrigen auch jemand sein, der oder die 1980 aus politischen Gründen die DDR hatte verlassen müssen, oder jemand, der oder die 1953 aus wirtschaftlichen Gründen gegangen war – oder auch andere Ostdeutsche.

Eingezäunte Idylle. Der Blick von West-Berlin auf Einfamilienhäuser in Kleinmachnow, ca. 1969
(Archiv Kleinmachnow/Fam. Kühl)

Um mehr Klarheit in diese verworrenen Verhältnisse zu bringen und die Frage nach den Ideen und Praktiken von Eigentum systematischer zu verfolgen, geht der Blick nun nach Kleinmachnow. In ihrem Kern ist die Gemeinde durch die in den 1930er-Jahren entstandenen Einfamilienhäuser charakterisiert. Sie war in der DDR aufgrund der Grenze zu West-Berlin, wegen der Transit-Autobahn und des Teltow-Kanals schlecht zu erreichen. Kleinmachnow beschrieb sich selbst als Künstler- und Wissenschaftlergemeinde, in der einige prominente Persönlichkeiten wie Christa Wolf und Maxie Wander wohnten. Neben Bewohner/innen, die sich auf verschiedene Weise mit dem DDR-Regime arrangierten, gab es durchaus überzeugte Anhänger/innen – nicht zuletzt bedingt durch die Nähe zu West-Berlin, die Grenztruppen erforderte, und die in Kleinmachnow befindliche Parteihochschule, die später als Gästehaus der SED genutzt wurde und prominenten Besuch beherbergte. Mit der Öffnung der Grenze verlor die Gemeinde ihre isolierte Stellung, wurde wieder zu einer beliebten Wohngegend im Berliner Speckgürtel und verzeichnete einen starken Bevölkerungsanstieg. Im Fokus meiner Analyse stehen die Geschichten der immobilen Häuser, in die mobile Bewohner/innen ein-, aus- und (wieder) einzogen. Die folgenden Ergebnisse beziehen sich nicht auf die Bodenreform oder auf große Mietshäuser, sondern auf diesen durch Einfamilienhäuser geprägten Untersuchungsbereich. Es geht also um die Spezialform des Eigenheims, dessen Verkauf in Kleinmachnow bereits seit den 1950er-Jahren Praxis war. Nach DDR-Definition durfte es nur dem Eigenbedarf dienen, maximal fünf Zimmer haben und auf einem volkseigenen Grundstück von höchstens 1.500 m2 stehen.22

Das Grundbuch stellte die zentrale Wissensressource dar, und zwar auch schon vor 1990 – das ergibt die qualitative Analyse von rund 80 Häusern in drei Kleinmachnower Straßen. In der DDR versuchten Käufer/innen von Wohneigentum, dieses in den Grundbuchblättern verzeichnen zu lassen.23 Falls ihnen die Eintragung verwehrt wurde oder zu lange dauerte, schrieben die Betroffenen Eingaben.24 Sie setzten also die Tradition des liberal-individualistischen Eigentumsverständnisses fort, wonach die persönliche und politische Freiheit mit der Rechtssicherheit und Verfügung über ein Objekt einhergeht. Der Staatssozialismus hat dieses Verständnis von Eigentum nicht durchbrochen. Das ließ sich einerseits an den Praktiken erkennen, denn die Nutzer/innen von Eigentum agierten wie Eigentümer/innen – sie hielten ihr Haus in Stand, renovierten, reparierten, bauten an und um. Andererseits zeigte sich dies auch im Kaufverhalten, so erinnerten sich zumindest die an der Restitution in Kleinmachnow beteiligten Akteure. Sie betonten im Jahr 2000, »daß es auch in der DDR eine Wertschätzung des privaten ET [= Eigentums] gegeben habe, die dazu führte, daß die Bewohner oft versuchten, das Haus oder das Grundstück zu erwerben […]. Die staatlich propagierte Anti-Eigentumsideologie – so die Schlußfolgerung – wurde weder von den Bewohnern, noch von den Funktionären selbst ernst genommen. Denn […] sonst hätte die DDR auch anders enteignen können. Selbst das sei ja unter dem Deckmäntelchen der ›Überschuldung‹ passiert, nicht aber offiziell.«25 Die geplante Restitution nach 1990 stellte die aus diesem Eigentumsverständnis resultierenden Praktiken der DDR-Bewohner/innen in Frage. Am deutlichsten zeigte sich dies an Bebauungen, die aufgrund eines Überlassungsvertrages auf einem staatlich verwalteten Grundstück oder auf fremden Grundstücken erfolgten, ohne dass ein dingliches Nutzungsrecht vorlag.26 Immer war dies mit viel Eigenarbeit verbunden, manchmal gab es eine Nutzungsurkunde oder einen Grundbucheintrag, manchmal nicht.

Die Streitursache nach 1990 war dementsprechend nicht die Orientierung am Grundbuch durch das Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen. Den Glauben an das Grundbuch teilten – abseits der offiziellen Ideologie – die historischen Akteure aus Ost und West. Vielmehr entstand der Ärger zum einen durch die geringe Berücksichtigung des sogenannten Ersitzens als einer Form des legitimen Erwerbs von Eigentum, die schon im 19. Jahrhundert bekannt war und unten näher ausgeführt wird. Zum anderen bereitete die fehlende Dokumentation der Eigentums- und Nutzungsrechte zur Zeit der DDR Probleme. Sie war wiederum durch eine spezifisch staatssozialistische Strategie und eine überforderte Verwaltungspraxis bedingt. Was heißt das konkret? Zunächst hilft beim Entwirren der Eigentumsverhältnisse ein vergleichender Blick auf die Literatur zu Ostmitteleuropa, wo bereits vielfach zum Eigentum geforscht wurde. Insbesondere die durch das Habsburgerreich geprägten Regionen mit funktionierendem Kataster- und Grundbuchsystem können Aufschluss geben.27 Dort wurde das Verteilen von Eigentum bei gleichzeitiger systematischer Zurückdrängung des Grundbuchs und fehlender Rechtssicherheit als zentrale staatssozialistische Strategie herausgearbeitet.28 In der DDR zeigte sich dies etwa darin, dass das Grundbuch Anfang der 1950er-Jahre aus dem Bereich der Gerichtsbarkeit entfernt wurde und nur noch den Charakter eines einfachen Verzeichnisses erhielt.29

Dementsprechend wurden die für das Grundbuch und Kataster zuständigen Abteilungen eher stiefmütterlich behandelt. So hieß es aus dem für die Beispielgemeinde Kleinmachnow zuständigen Kreis Potsdam-Land im Jahr 1952: »Die Zusammenlegung mit der Abteilung Kataster bedeutet für das bisherige Grundbuchamt Potsdam den dritten Umzug seit Mai 1952 und für das bisherige Grundbuchamt Teltow den zweiten Umzug seit Juni 1952. […] Ein Raum zur Unterbringung der Grundbücher ist z.Zt. noch nicht bereitgestellt. Ausserdem mangelt es […] an geeigneten Regalen. Es ist […] kaum damit zu rechnen, daß das Sachgebiet vor dem 1. Januar 1953 arbeitsfähig wird.«30 Daraus resultierten Probleme für die Verwaltung von Eigentum gerade in einer durch starken Wegzug geprägten Zeit. In den Schreiben der zuständigen Kommunalen Wohnungsverwaltungen finden sich zum Beispiel deutliche Formulierungen der Überforderung durch viele Republikflüchtlinge und unklare Vorgaben, vor allem während der 1950er-Jahre. In der Kleinmachnower »Analyse über Bevölkerungsbewegung und gesamtdeutsche Arbeit im I. Quartal 1956« las sich das so: »Die übergeordneten Organe haben es bisher nicht verstanden, klare Anweisungen über die Behandlung dieses Vermögens zu geben. […] Es sollte eine interne Schrift herausgegeben werden, die dem rechtsunkundigen Abwesenheitspfleger, Bürgermeister usw., genau darlegt, was von dem Augenblick an geschehen soll, wo der Abgang festgestellt wird. Besonders muß auch Klarheit geschaffen werden, über Aufbewahrung des Vermögens, über Veräußerung über Verkaufskreise u.v.m.«31 Mehrfach gab es während dieser Phase massiver Eigentumsveränderungen in der DDR auch Beschwerden über zu wenig Personal für die Verzeichnung von Eigentum etc.32

Die Formen des Notierens von Landbesitz gehen weit in die Geschichte zurück. Das letzte Drittel des 19. Jahrhunderts ist für die Zeitgeschichte interessant, weil mit der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) die früheren Aufschreibsysteme und Rechte in diejenige Form gebracht wurden, die auch nach 1990 für die Restitution von Wohneigentum galt. Grundsätzlich wurden in den Diskussionen zum BGB im 19. Jahrhundert drei Erwerbsvorgänge diskutiert: Übertragung durch Erben oder Schenkung, durch Kaufen und durch die soziale Praxis des Ersitzens, also die tatsächliche Herrschaft über eine Sache. Das Ersitzen bezog sich darauf, dass es Fälle gab, in denen nach einem gewissen Zeitablauf für alle Beteiligten nicht mehr wichtig oder nicht mehr bekannt war, auf welche Weise der Erwerb erfolgt war; deshalb sollten diese Zustände so festgehalten werden, wie sie de facto waren. Das Ersitzen war problematisch, da es aufgrund möglicher doppelter Eigentumsansprüche der eindeutigen Zuordnung von Grundstücken sowie deren Verzeichnung im Grundbuch zuwiderlaufen konnte. Das Grundbuch sollte aber gerade die Eindeutigkeit und damit die Rechtssicherheit herstellen. Nach langen Diskussionen entschied man sich im 19. Jahrhundert dafür, das Ersitzen stark zu erschweren, d.h. der Erwerber musste für 30 Jahre im Grundbuch eingetragen sein, während zugleich der Eigentümer im Grundbuch blieb. Erst danach sollte die Eigentumsübertragung stattfinden. Auch im DDR-Recht gab es das Ersitzen,33 demnach musste die Eintragung für 20 Jahre bestanden haben. Die Überlassung und Nutzung von Eigentum in der DDR konnte aus Sicht des BGB als Ersitzen bewertet werden, auch wenn uneinheitlich bzw. willkürlich in den Grundbuchakten verzeichnet wurde.34 Theoretisch wäre der für das Ersitzen notwendige Zeit- bzw. Fristablauf 1990 möglich gewesen, aber Anfang der 1970er-Jahre wurden im Rahmen des deutsch-deutschen Grundlagenvertrages die Vermögensfragen ausdrücklich offengelassen – die Frist wurde damit unterbrochen. Das Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen nahm schon durch die Wahl des Namens deutlich Bezug auf den Grundlagenvertrag.

Ergebnisse der Anträge nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (bundesweit), Stand 31.3.2001. Zu diesem Zeitpunkt waren die meisten Anträge entschieden.
(aus: Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen BARoV [Hg.], Offene Vermögensfragen. Versuch einer Bilanz, Berlin 2001, S. 90)

Trotzdem wurden Formen des Ersitzens nach 1990 berücksichtigt, und das Gesetz wurde nachträglich modifiziert: Ostdeutsche wehrten sich mit den demokratischen Mitteln des neuen Systems und dem eigenen Wissen über Verwaltungshandeln so erfolgreich gegen die vorgesehenen Regelungen, dass das Prinzip »Rückgabe vor Entschädigung« in der Praxis nur eingeschränkt durchgeführt wurde: Fast die Hälfte der Anträge und damit der größte Teil (49 Prozent) wurde abgelehnt; in weiteren 14 Prozent der Fälle waren die Anträge zurückgenommen worden. Für 22 Prozent gab es Rückübertragungen, in je 5 weiteren Prozent wurde die staatliche Verwaltung aufgehoben oder auf Entschädigung entschieden. Die noch verbleibenden 5 Prozent wurden unter »sonstige Erledigungen« klassifiziert.35 Die Anwendung des Gesetzes könnte also als ostdeutsche Erfolgsgeschichte interpretiert werden. Die betroffenen Nutzer/innen, Eigentümer/innen und Besitzer/innen von Eigenheimen in Ostdeutschland gründeten Bürgerinitiativen, Vereine, Parteien, einen Mieterbund, organisierten Rechtshilfen usw. Sie agierten lokal und national, setzten sich für Ausgleichssiedlungen ein und erhielten diese auch.36 Zugleich kombinierten sie diese Mittel mit ihrem spezifischen Wissen aus der DDR. Hatte es sich bereits im Umgang mit der DDR-Verwaltung als wichtig erwiesen, persönlich und regelmäßig zu erscheinen, so wurde dies nun auch beim zuständigen Amt zur Regelung offener Vermögensfragen fortgesetzt, um den Ausgang des Verfahrens oder auch nur das Tempo der Bearbeitung zu beeinflussen.37 Offizielle Statistiken gibt es nur für Ostdeutschland insgesamt, also nicht für untere Ebenen, auch nicht für Kleinmachnow. Dazu kursieren lediglich Schätzungen.38 Unabhängig von der jeweiligen Entscheidung ist wichtig, dass es in Kleinmachnow verhältnismäßig viele Ansprüche gab.39 Ebenso charakteristisch war dort das direkte Aufeinandertreffen von Ost- und Westdeutschen. Die betroffenen Kleinmachnower/innen trugen aber auch selbst dazu bei, ihren Fall bzw. ihre Fälle publik zu machen. Sie demonstrierten unter anderem in Bonn und gründeten eine Wählergruppe, die sie »Kleinmachnower Bürger gegen Vertreibung« nannten – die Gruppe erhielt bei den Kommunalwahlen 1993 immerhin gut 22 Prozent der Stimmen.40

Kleinmachnow wehrt sich gegen das Vermögensgesetz: Demonstrationen am Grenzübergang zu Berlin-Zehlendorf,
8. April 1990
(Foto: Bernd Blumrich)

Dieser Interpretation als Erfolgsgeschichte aus der Rückschau der Historikerin steht entgegen, dass die Betroffenen nicht das statistisch oder am Erhalt des eigenen Hauses messbare Resultat betonten. Vielmehr schilderten sie eine Verlust- in der Erfolgsgeschichte. Dieser Eindruck ergibt sich, wenn man heute in Kleinmachnow auf das Thema Restitution zu sprechen kommt oder die stadtsoziologischen Interviews aus dem Jahr 2000 erneut auswertet.41 Wie lässt sich diese Spannung zwischen Umbruchserinnerung als Verlust und systemischer Erfolgsgeschichte erklären? Durch die mediale Inszenierung von stark betroffenen Orten am Berliner Stadtrand, Ostseebädern, Erholungsgebieten im Harz und begehrten Stadtteilen wie Dresden-Weißer Hirsch dominierte insbesondere Anfang der 1990er-Jahre das Bild eines Ost-West-Konflikts mit Ostdeutschen als Verlierern.42 In diese Reihe ordnet sich auch Kleinmachnow ein. Die zehn Jahre später vorliegenden quantitativen Ergebnisse der Rückübertragung wurden nicht mehr medial verbreitet. Das Interesse war abgeklungen. Außerdem war der lange Zeitraum bis zur endgültigen Entscheidung wichtig für die Bewertung. Die Phase des Umbruchs umfasste beim Wohneigentum einen Zeithorizont von ca. zwei bis zehn Jahren oder länger.43 Der abschließende Bescheid markierte das Ende der von vielen als unerträglich geschilderten Unsicherheit: »Die letzten 10 Jahre, wie die verloren sind, das kann keiner mehr gut machen.«44 In dieser Zeit wurde nicht in das Haus investiert, selbst wenn weiter darin gewohnt wurde, oder es wurden provokant Zweifel an der bundesdeutschen Demokratie geäußert – wie im Einleitungszitat des vorliegenden Aufsatzes. Ebenso wurde etwa von »physi­sche[m] und psychische[m] Terror« gesprochen.45

An dieser Stelle muss zwischen dem Auftreten der Zeitzeugen in der Öffentlichkeit einerseits und dem intimen qualitativen Interview unterschieden werden – also zwischen bestimmten Settings, in denen eine Person ihre Geschichte präsentiert.46 Der öffentliche Zeitzeuge bzw. die öffentliche Zeitzeugin in Kleinmachnow erzählt die Geschichte des Ost-West-Konflikts und der unglaublichen Kraftanstrengung, sich gegen das Auftreten dominanter Westdeutscher zu wehren. Besonders deutlich wurde das bei einer Veranstaltung zum 25-jährigen Jubiläum der Vereinigung der Mieter, Nutzer und selbstnutzenden Eigentümer im Jahr 2015 in den Kleinmachnower Kammerspielen. Dort wurde so sehr über das Drehbuch dieser Erzählung gewacht,47 dass im Rahmen der mehrstündigen Veranstaltung nicht einmal eine Fragerunde eingeplant war. Außerdem wurde die Zeit vor 1989 nicht angetastet. Es wurde weder thematisiert, wer aus welchen Gründen die Gemeinde vor 1989 verlassen hatte, noch wer warum in die Häuser gezogen war. Die fehlende öffentliche Differenzierung ist auffällig.48

Im Kontrast dazu wurden in den qualitativen Interviews aus dem Jahr 2000 starke Unterschiede zwischen den betroffenen Ostdeutschen deutlich. Dort wurde häufig »Neid« erwähnt und betont, dass nur mit Bewohner/innen aus derselben »Fallgruppe« in der Gemeinde gesprochen werden dürfe.49 Konfliktlos waren Fälle, die durch den Eintrag ins Grundbuch rechtlich eindeutig waren, und zwar unabhängig davon, ob jemand Alteigentümer/in oder Hauskäufer/in in der DDR war – das folgerten auch die Stadtsoziolog/innen aus ihren Interviews.50 Mit Argwohn betrachtet wurden dagegen diejenigen, die nach dem Gesetz über den Verkauf volkseigener Gebäude vom 7. März 1990 (sog. Modrow-Gesetz) sowohl das Haus als auch den Boden erworben hatten, denn der Erwerb von Boden war zuvor nicht möglich gewesen. Das Modrow-Gesetz hatte die Veräußerung von Vermögenswerten durch die DDR ohne Prüfung der Eigentumsrechte ermöglicht und während der Verhandlungen zwischen den beiden deutschen Staaten über die Vermögensfragen die Eigentumsverhältnisse selbst noch einmal erheblich geändert. Diese Käufer/innen wurden in den Interviews als Funktionäre oder Privilegierte eingestuft, die sich in der DDR das Haus hätten pflegen lassen und sich später persönlich bereichert hätten.51 Dagegen wurde in den Interviews eine unterschiedlich benannte Gruppe gesetzt, die als »Ottonormalverbraucher«52 oder »anständiger Bürger«53 bezeichnet wurde oder sich selbst so bezeichnete – diese Personen hätten ihr Eigentum in der DDR erworben und selbst gepflegt.

Eine mögliche Interpretation für die unterschiedliche Außen- und Innendarstellung ist, dass Ostdeutsche bei der Neuordnung nach 1989 die Berücksichtigung ihres lebensweltlichen Wissens und ihrer Erfahrungen vermissten. Das führte zur Verklärung oder Nicht-Thematisierung der Zeit vor 1989 in der Öffentlichkeit, ließ eine reflektierte Sicht der ostdeutschen Gesellschaft in der Eins-zu-eins-Kommunikation aber durchaus zu. Sind die geschilderten Kleinmachnower Ergebnisse nun auf Ostdeutschland insgesamt übertragbar? Dafür werden die Erhebungen des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) interessant, die allerdings selbst zu historisieren sind.

2. Quantitative Forschungsdaten, ihre wissensgeschichtliche Einordnung und ein Vorschlag zur Integration

»Die Mauer ist offen und das SOEP nicht mehr repräsentativ.«54 So erinnert sich Gert G. Wagner heute an den 9. November 1989. Wagner, der 1989 gerade die Leitung des SOEP übernommen hatte, war nicht der einzige, den die Grenzöffnung unerwartet traf. Die Soziologin Renate Mayntz stellte 1994 fest: »Die Wende in der DDR und die deutsche Vereinigung waren für die Sozialwissenschaft in beiden deutschen Staaten eine Art Sputnik-Schock: Das, was da passiert ist, hat uns überrascht, und eigentlich dürften Sozialwissenschaftler von sich anbahnenden Ereignissen nicht auf diese Weise überrascht, ja überrumpelt werden.«55 Solche Kritik trifft in erster Linie auf die westdeutsche Sozialforschung zu; dagegen hatte das ostdeutsche Pendant die Unzufriedenheit der Bevölkerung in der DDR dokumentiert, seine Ergebnisse wurden aber von den Verantwortlichen des SED-Regimes ignoriert.56 Sehr schnell bemerkten westdeutsche Sozialwissenschaftler/innen nun das besondere Potential der DDR bzw. Ostdeutschlands. Zwar gibt es bisher keine Synthese der sogenannten Transformationsforschung in Deutschland, aber erste Arbeiten zeigen,57 wie sich in den 1990er-Jahren Drittmittelengagements und Forschungsinteressen mit Umstrukturierungen der ostdeutschen Sozialforschung verwoben. Sie zeigen auch, dass nur wenige westdeutsche Sozialforscher/innen nach der Euphorie der Anfangszeit ein langfristiges Interesse an Ostdeutschland entwickelten und dass ihre ostdeutschen Kolleg/innen oft in besonders prekären institutionellen Verhältnissen arbeiten mussten.

Das SOEP steht in diesem Zusammenhang für Kontinuität. Der anfänglichen Überraschung folgten bereits im Herbst 1989 Taten, und nach einer Vorbereitungszeit fand die Feldphase zur ersten Stichprobe Ost im Frühjahr 1990 statt. Das SOEP beschreibt sich selbst als eine in der Bundesrepublik seit 1984 durchgeführte repräsentative Wiederholungsbefragung.58 Im Auftrag des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) Berlin werden jedes Jahr in Zusammenarbeit mit dem Meinungsforschungsinstitut Infratest Einzelpersonen und Haushalte per Fragebogen zu Wohnverhältnissen, Einkommen, Erwerbstätigkeit, Bildung, Gesundheit und verschiedenen anderen, teilweise wechselnden Themen gefragt. 1990 ging das SOEP von einer ostdeutschen Grundgesamtheit (alle Personen ab 16 Jahren) von rund 13 Millionen Menschen aus. Als Stichprobe wurden 2.179 Haushalte mit 4.536 Personen ab 16 Jahren ausgewählt. Letztlich lag die Teilnahmequote in den Befragungshaushalten bei dem sehr hohen Wert von 98,2 Prozent.59 Welche Geschichte des Wohnraums und des Eigentums lässt sich mit den SOEP-Daten schreiben?

Zunächst ist in Anbetracht der in der Fallstudie festgestellten verworrenen Eigentumsverhältnisse zu überlegen, ob Ostdeutsche die Frage nach dem Eigentum überhaupt beantworten konnten. Die Standardfrage des westdeutschen SOEP nach dem Eigentümer der Wohnung wurde 1990 in den Haushaltsfragebogen für die DDR aufgenommen: »Bewohnen Sie diese Wohnung als Eigentümer, Hauptmieter oder Untermieter?«60 Ostdeutschen bereitete es offenbar keine Probleme, sich in die vorgegebenen Kategorien einzuordnen: Nur fünf Haushalte sahen sich zur Antwort nicht in der Lage – die Frage schien also trotz der anderen Eigentumspraxis und -politik in der DDR zu funktionieren. Das kann als Indiz für das in der Fallstudie festgestellte Fortwirken eines traditionellen, d.h. »westlichen« liberal-individualistischen Eigentumsverständnisses gedeutet werden. Die Aussagekraft der Zahlen ist aber mit Vorsicht zu betrachten, denn Ostdeutsche ordneten sich bei dieser Frage selbst ein. Die Daten verraten also wenig über die tatsächlichen, sondern eher etwas über die gefühlten Eigentumsverhältnisse. 71 Prozent der Befragten antworteten, dass sie Mieter seien, und immerhin 29 Prozent sahen sich als Eigentümer.61 Andere Erhebungen aus der DDR nennen höhere Zahlen: Das Statistische Jahrbuch sprach für 1989 von 41 Prozent privatem Wohneigentum,62 und in Gemeinden mit weniger als 2.000 Einwohner/innen soll es im Jahr 1987 einer Erhebung der Bauakademie der DDR zufolge sogar 74 Prozent Privateigentum gegeben haben.63 Wie bereits erwähnt, fanden gerade im Herbst 1989 und vor allem im Frühjahr 1990 durch das sogenannte Modrow-Gesetz noch einmal erhebliche Umgestaltungen des Eigentums statt – dazu gibt es keine verlässlichen Daten. Statistische Erhebungen aus den Jahren 1987 oder 1989 können sich aus diesem Grund erheblich vom Jahr 1990 unterscheiden. Abseits der konkreten Zahlen ist aufschlussreich, dass nicht nur diese Frage, sondern auch die Unterfrage nach dem Erwerb des Hauses keine Probleme zu bereiten schien: 30 Prozent wählten die Antwortmöglichkeit »neu gekauft oder gebaut«, 28 Prozent »vom Vorbesitzer/Wohnungsverwaltung gekauft« und 42 Prozent »durch Erbschaft oder Schenkung erhalten«.64 Nur sieben Haushalte fanden keine der Kategorien passend.

An dieser Stelle lohnt es sich, die Formulierung der Frage näher zu betrachten, denn die Unterfrage verwandte nicht das Wort »Eigentum«, sondern das Wort »Haus« (»Haben Sie Ihr Haus –«). Was aber war von den SOEP-Fragebogen-Erstellern mit »Haus« gemeint? Umfasste es auch das Grundstück? Und wie sahen das die Interviewten? Hier liegt die Vermutung nahe, dass die DDR-spezifische Variante des Hauseigentums ohne Eigentum des Bodens, auf dem das Haus stand, den Fragebogen-Entwicklern 1990 noch nicht bekannt war oder zumindest nicht als relevant genug eingeschätzt wurde. Die Ostdeutschen wiederum hielten die vorgegebenen Kategorien im Frühjahr 1990 für passend, obwohl die Frage aus der Stichprobe West übernommen worden war65 – ein weiteres Indiz für das Fortwirken »westlicher« Eigentumsideen.

Aus der Perspektive des SOEP und gemäß seinem Anspruch, im Längsschnitt vergleichbare Daten zu produzieren, war diese Orientierung am etablierten westlichen Vorbild konsequent. Bereits für 1992 war ein integrierter gesamtdeutscher Methodenbericht geplant und wurde auch umgesetzt.66 Die Synchronisierung der Fragebögen ließ sich allerdings nicht so schnell bewerkstelligen: Erst ab 1994 gab es einen identischen Fragebogen für ost- und westdeutsche Haushalte sowie ab 1995 einen identischen Personenfragebogen, ergänzt durch einige Fragen zur – prägnant betitelten – »Abweichung Ost«.67 Mit der Befragung von 1996 war Deutschland hinsichtlich des SOEP methodisch wiedervereinigt. In gewisser Weise gaben die Methoden das Tempo der Vereinigung vor, denn nicht inhaltliche Gründe sprachen für den einheitlichen Fragebogen. Vielmehr wurde konstatiert, dass die große Zahl der Erhebungsbögen, die auch noch weitere Teilstichproben zum Beispiel für Ausländer/innen enthielten, nicht mehr zu koordinieren sei.68 Die enorme Geschwindigkeit des Systemwechsels – so lässt sich argumentieren – begünstigte standardisierte quantitative Methoden. Qualitative (Feld-)Forschung hingegen konnte in dieser kurzen Zeitspanne keine Ergebnisse liefern. War damit das in der historischen Fallstudie und schon 1994 von Renate Mayntz konstatierte Auseinanderdriften der Erklärungswege bereits im Umbruch selbst angelegt? Auf jeden Fall war den Vertreter/innen der quantitativen Methoden die Problematik ihres Vorgehens bewusst. So schrieb 1992 Bernhard von Rosenbladt, der als Geschäftsführer von Infratest für die praktische Durchführung des SOEP-Ost zuständig war: »Vielfach werden Ansätze der Sozialberichterstattung, die für die alte Bundesrepublik entwickelt wurden, gesamtdeutsch fortgeführt. Das ist sinnvoll, weil damit vergleichende Informationen für die westdeutschen und die ostdeutschen Länder erstellt werden. Es birgt natürlich ein wenig die Gefahr, daß die neuen Länder über den Leisten der alten geschlagen werden.«69

Letztlich war das Ergebnis für die erste Welle des SOEP-Ost, die noch vor dem Inkrafttreten des Staatsvertrages zur Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion am 1. Juli 1990 durchgeführt wurde, nach Einschätzung von Rosenbladts ein »Fragebogen, der in seiner thematischen Struktur und dem Aufbau der Fragen dem West-Fragebogen weitgehend entsprach, inhaltlich aber doch stark auf die DDR-spezifischen Besonderheiten einging«.70 Die gemeinsame Vorbereitung erfolgte durch eine Arbeitsgruppe, die sich auf westdeutscher Seite aus Vertretern des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) und des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB) sowie auf ostdeutscher Seite aus Vertretern des Instituts für Soziologie und Sozialpolitik (ISS) an der Akademie der Wissenschaften der DDR zusammensetzte. Die Erhebung selbst wurde von Infratest und der Abteilung für soziologische Forschung des Rundfunks der DDR vorbereitet und durchgeführt. Schon Anfang 1990 hatte sich Infratest nach eigenen Angaben für eine feste Kooperation mit dieser Abteilung entschieden, in der das Institut eine der wenigen DDR-Einrichtungen sah, »die in engen Grenzen Umfrageforschung betreiben konnten und über eine Infrastruktur dafür verfügten«.71 Ein Netzwerk von Interviewer/innen, Verfahren der Stichprobenbildung sowie ein Stamm von wissenschaftlichen, methodisch geschulten und erfahrenen Mitarbeiter/innen ermöglichten laut Infratest einen schnellen »Transfer von Know-how und Ressourcen«, außerdem eine Zukunftsperspektive für die Mitarbeiter/innen aus der DDR. Am 1. Juli 1990 führte diese Kooperation zur Gründung der Firma Infratest Burke Berlin (IBB).72 Die in den 1990er-Jahren häufig zu findende Doppelfunktion der westdeutschen Sozialwissenschaften zeigte sich also auch hier: Forschungsinteresse und Forschungsaufträge verbunden mit der institutionellen und personellen Umstrukturierung der Sozialwissenschaften in Ostdeutschland.73 Aus heutiger Perspektive und mit dem Befund, dass die quantitative und qualitative Transformationsforschung schon früh auseinanderdriftete, ist bemerkenswert, dass die Anpassungsleistung allein von ostdeutscher Seite erbracht werden musste. 1990 ging es für die SOEP-Befragung in erster Linie darum, die auf Westdeutschland zugeschnittenen Fragen für Ostdeutschland anzupassen – mit dem Ziel, möglichst bald ein gesamtdeutsches SOEP zu etablieren. Methodisch schienen die Akteure nicht an ostdeutschen Traditionen der Sozialwissenschaften interessiert zu sein, die es durchaus gab,74 sondern nur an inhaltlichen Modifikationen, die zum Erfolg der Panelbefragung unumgänglich waren.

Ein Pretestbericht von 1990 liefert Aufschluss darüber, welche westdeutschen Fragen Ostdeutschen Probleme bereiteten.75 Als schwierig zu übertragen stellte sich eine an Mieter/innen gerichtete Frage heraus: »Wer oder welche Institution ist der Eigentümer des Hauses, in dem Sie wohnen?«76 In der endgültigen Version des Fragebogens von 1990 wurde eine Trennung von Eigentümern und Verwaltern in zwei Fragen vorgenommen.77 Auch wenn die Gründe im Methodenbericht nicht genannt werden, so liegt doch nahe, dass durch die Eigentumspraxis in der DDR vor 1990 der Eigentümer unwichtiger als der Verwalter war, denn die staatliche Verwaltung vermittelte den Wohnraum und stellte die Mietverträge aus. In den Antwortoptionen wurde deshalb davon ausgegangen, dass alle Befragten den Verwalter wussten; beim Eigentümer gab es hingegen auch die Antwortmöglichkeit »Weiß nicht«.78 Die Beantwortung der beiden Fragen zeigte aber – anders als nach dem Pretest angenommen –, dass Ostdeutsche sowohl den Verwalter als den Eigentümer ihrer Wohnräume offenbar genau wussten: Die Eigentümerfrage wurde ebenfalls von nahezu allen Befragten beantwortet.79 Es war also bekannt, wenn sich eine Wohnung in Privateigentum befand. Dafür spricht auch die Fallstudie zu Kleinmachnow, wo die Kommunale Wohnungsverwaltung als Vermieterin die nicht enteigneten Alteigentümer im Mietvertrag angab, selbst wenn sie sich nicht mehr in der DDR aufhielten.80

Am relevantesten für die quantitative Einordnung des Themas Restitution von Wohneigentum ist eine Frage aus dem SOEP-Fragebogen Ost von 1993, die allerdings nicht wiederholt wurde: »Gab es Ihres Wissens Rückübertragungsansprüche eines ehemaligen Eigentümers bezüglich des Hauses, in dem Sie wohnen, oder bezüglich des Grundstückes, auf dem dieses Haus steht?«81 Der Zeitpunkt der Frage leuchtet unmittelbar ein, denn bis zum Jahresende 1992 mussten die sogenannten Alteigentümer laut Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen ihre Ansprüche anmelden. Deutlich wird zudem, dass die Fragebogen-Ersteller nun – anders als 1990 – berücksichtigten, dass eine Unterscheidung von Haus und Grundstück notwendig war. 11 Prozent der Befragten wussten von einem Restitutionsanspruch entweder auf das Haus oder auf das Grundstück.82 71 Prozent beantworteten die Frage mit »Nein«. Schwierig zu interpretieren sind die 18 Prozent »Weiß nicht«-Antworten. Aus den Akten des Amtes zur Regelung offener Vermögensfragen geht die hohe Arbeitsbelastung hervor. Entscheidungen wurden nicht selten erst nach mehreren Jahren gefällt. Die SOEP-Zahlen geben keine Auskunft darüber, ob das Thema für die Befragten schlichtweg keine Relevanz hatte oder ob »Weiß nicht« für die Phase der Unsicherheit steht, in der sie um ihr Eigentum bangten oder kämpften und die somit zu einer Erinnerung an den Umbruch als Verlusterfahrung beigetragen hat.

Der SOEP-Bogen enthält zahlreiche weitere Fragen, durch die die qualitativen Ergebnisse mit den quantitativen Aspekten in Beziehung gesetzt werden können. Im Hinblick auf die in der qualitativen Studie sehr unterschiedliche persönliche Bewertung der »Wende« ist die Frage nach den »Sorgen« interessant. An ihr lässt sich zudem die Relevanz des deutsch-deutschen Vergleichs als Korrektiv erkennen, da ausgehend von der Fallstudie einige Problemlagen als typisch ostdeutsch erscheinen, es aber gar nicht sind. Unter der 1990 gestellten Frage »Wie ist es mit den folgenden Gebieten? Machen Sie sich da Sorgen?« gab es unter anderem die Auswahlmöglichkeit »Um den Verlust Ihrer bisherigen Nutzungs- und Vermögensrechte (z.B. an Wohnung, Grund und Boden, Gebäuden)?«83 Gut 14 Prozent der Befragten machten sich »große Sorgen«, knapp 31 Prozent »einige Sorgen« und 55 Prozent »keine Sorgen«.84 Ein Jahr später wurde diese Frage auch im westdeutschen SOEP-Bogen gestellt, und die Antworten waren nahezu identisch mit den ostdeutschen Ergebnissen im Jahr zuvor.85 Offen bleiben muss an dieser Stelle, ob sich die Gründe für die »Sorgen« unterschieden – darüber geben die quantitativen Erhebungen keinen Aufschluss.

Die SOEP-Daten stellen massenhafte und im Längsschnitt vorhandene Quellen der Transformationszeit dar, die von anderen Disziplinen und historischen Akteuren zur Erklärung der Welt verwendet werden. Lässt man sich auf die von den sozialwissenschaftlichen Transformationsforscher/innen erzählte Geschichte und ihr Wissen ein, dann eröffnet sich eine weitere Sicht auf die untersuchte Zeit. Die Quellen verdeutlichen zugleich den Umgang mit Ostdeutschen, an denen in der Umbruchphase selbst ein großes Interesse bestand. Bald zeigte sich aber ein klares Bestreben, das anders funktionierende Ostdeutschland möglichst schnell einzuhegen. Eine wirkliche Verbindung zur qualitativen Fallstudie ergibt sich nicht: Zwar hilft die wissensgeschichtliche Herangehensweise bei der Kontextualisierung, alles in allem bleibt jedoch das Bild von mikro- und makrogeschichtlichen Parallelwelten. Beide können gleichermaßen als Versuche der Annäherung an gesellschaftliche Verhältnisse in bestimmten historischen Situationen verstanden werden.

Ein komplexeres Verständnis der historischen Wirklichkeit wird erst möglich, wenn beide Welten nicht nur unverbunden nebeneinanderstehen, sondern integriert werden. Gerade die jüngste Zeitgeschichte bietet dafür Möglichkeiten. Während der SOEP-Fragebogen Kontexte für die qualitative Fallstudie liefert, produziert er zugleich eine große Menge an Informationen, die keine Relevanz für die Individuen haben, die im qualitativen Interview ihre Geschichten erzählen.86 Aus der Sicht des SOEP ist das verständlich, denn dieses sieht sich als Forschungsdatenzentrum und stellt für verschiedenste Nutzer Informationen zur Verfügung. Trotzdem fiel auch den SOEP-Verantwortlichen eine Schieflage zwischen dem Fragebogen als ihrem Untersuchungswerkzeug und der Reaktion der Befragten auf: Die Befragung im Osten – eine Erhebung durch Interviewer/innen – dauerte länger als im Westen. Der Methodenbericht von 1990/91 verwies deshalb auf ein »großes Mitteilungsbedürfnis seitens der Befrag­ten«.87 Die an den SOEP-West-Sollwerten orientierten Interviewlängen wurden für alle Bögen deutlich überschritten.88 Das kann als Hinweis auf die Begrenztheit des Forschungsinstruments Fragebogen gewertet werden, denn die Ostdeutschen hatten wesentlich mehr mitzuteilen, als in die vorgefertigten Fragen und Antworten des SOEP-Schemas passte. Ob damit einherging, dass das gehört wurde, was Ostdeutschen wichtig war, darauf können quantitative Fragebogen-Erhebungen keine Antwort geben. Dafür ist eine genuine Verbindung von SOEP-Daten und Oral History notwendig. Sie hat den Vorteil, einerseits die qualitativen Daten auf eine breitere Basis zu stellen und andererseits die quantitativen Daten über die SOEP-Befragten qualitativ zu erweitern. Für diese Verzahnung von System und Lebenswelt können zwei Vorgehensweisen angewandt werden.

Im ersten Verfahren wird mit dem Fragebogen von 1990 das Werkzeug der quantitativen Erhebung selbst eingesetzt. Damit kann einerseits eine Historisierung der Erinnerungen an das Jahr 1990 durch die Oral-History-Interviewpartner/innen angeregt werden und andererseits die Quellenkritik der sozialwissenschaftlichen Transformationsforschung verbessert werden. Dafür wird im direkten Anschluss an ein heute durchgeführtes Oral-History-Interview der Fragebogen von 1990 in das Gespräch eingebunden: »Stellen Sie sich nun einmal vor, dass wir uns im Frühjahr 1990 befinden. Wie hätten Sie auf den Fragebogen des Sozio-oekonomischen Panels geantwortet?« Dieses Vorgehen hat sich als fruchtbar erwiesen, da es zum einen dazu dient, dass sich die Gesprächspartner/innen von ihrer individuellen Lebensgeschichte bzw. ihren Erzählmustern lösen und sich selbst in die Gesellschaft um 1990 einordnen. Der SOEP-Fragebogen funktioniert hier quasi als Instrument der Rationalisierung der Erinnerung, indem sehr spezifische Fragen zu vorgefertigten Themenkomplexen formuliert werden – etwa zur Ausstattung der Wohnung, zum Baujahr, zum Renovierungsbedarf. Da der SOEP-Fragebogen von 1990 in dieser Situation nicht das Ankreuzen zum Ziel hat, sondern vielmehr als Gesprächsaufforderung verstanden wird, haben die Oral-History-Partner/innen die Möglichkeit, die Fragen zu kontextualisieren und ihre Relevanz zu beurteilen. Zudem werden Themenbereiche angesprochen, die im Oral-History-Interview vorher keine Rolle gespielt haben, oder es werden durch die zum Teil sehr detaillierten SOEP-Fragen zuvor bereits thematisierte Aspekte vertieft. Darüber hinaus ermöglicht dieses Vorgehen eine zusätzliche Quellenbewertung. So zeigte sich, dass bei der Frage aus dem SOEP-Bogen von 1990 »Gehören zu Ihrem Haushalt folgende Dinge?«89 zentrale Konsumgüter wie Farbfernsehgerät, Gefrierschrank und Waschvollautomat angekreuzt wurden, die alle aber erst 1990 erworben worden waren. Das erklärte SOEP-Ziel, den Stand vor der Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion quasi als DDR-Zustand zu erfassen,90 war also nur bedingt zu erreichen.

Das zweite Vorgehen bezieht sich auf die Verbindung von Oral-History-Gesprächspartner/innen und SOEP-Datensatz. Über die Oral-History-Interviewten werden Kernvariablen erhoben, die eine Integration in den SOEP-Datensatz und damit einen Vergleich ermöglichen. Mithilfe eines auf die Forschungsfragen zur Transformationszeit zugeschnittenen, grundsätzlich dem SOEP folgenden modifizierten Fragebogens werden die Oral-History-Gesprächspartner/innen in den Datenpool des SOEP eingefügt. Die Befragten wurden aufgrund der qualitativen Fallstudie zu Kleinmachnow ausgewählt. Sie füllen im Anschluss an das Oral-History-Gespräch den modifizierten SOEP-Bogen aus, werden dadurch Teil des repräsentativen Samples und können mit anderen SOEP-Befragten in Beziehung gesetzt werden. Das Ziel dieses Vorgehens ist eine Rekonstruktion von typischen Lebens- und Haushaltsverläufen, wie sie mit SOEP-Daten schon für andere historische Fragen durchgeführt wurden.91

Da die Erstellung eines modifizierten Fragebogens zahlreiche methodische Kenntnisse erfordert, hat sich hier die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit den Sozialwissenschaftler/innen aus dem SOEP als hilfreich erwiesen. Dabei bewegen sich Vertreter/innen beider Disziplinen aus ihrer Komfortzone hinaus: Während es für qualitativ arbeitende Historiker/innen eine Herausforderung bedeutet, sich auf die erhebliche Reduzierung der komplexen sozialen Wirklichkeit einzulassen, bedarf es bei den quantitativ arbeitenden Sozialwissenschaftler/innen eines hohen Maßes an Selbstreflexivität, da die Fragebögen der Längsschnittstudie und auch die damit erhobenen Daten einer wissensgeschichtlichen Quellenkritik durch Historiker/innen unterzogen werden. Für die lange Geschichte der »Wende« ist dieses aufwendige Verfahren erfolgversprechend, da plausible Einzelfälle und Handlungsmuster daraufhin untersucht werden, ob sie typisch sind – im Sinne einer gewissen Häufigkeit. Mit dem typisch deutschen Fall lassen sich dann weitere Fälle vergleichen. Ostdeutschland gewinnt so »das Potenzial einer Fall-Geschichte, die über sich selbst hinausweist«.92

3. Ausblick: »Das Dilemma der Gleichzeitigkeit«
in der langen Geschichte der »Wende«

Das Schlagwort vom »Dilemma der Gleichzeitigkeit« brachte der Soziologe und Politologe Claus Offe 1991 in die deutschsprachigen Diskussionen ein.93 Offe beschrieb sich im selben Jahr als einen derjenigen westdeutschen Forscher, die »bisher durch ein wissenschaftliches Interesse an Gesellschaft, Politik und Kultur der DDR zumindest nicht aufgefallen sind«,94 und liefert damit einen weiteren Beleg für das plötzlich einsetzende westdeutsche sozialwissenschaftliche Interesse an Ostdeutschland nach 1989. Offe bezog sich mit dem Schlagwort vor allem auf die Ebene der Systeme. Es lässt sich aber auch auf die Lebenswelt anwenden: Zeitgleiche Unsicherheiten in verschiedensten Bereichen wurden zu einer zentralen Erfahrung des Umbruchs und der 1990er-Jahre. Erwartungen an das bundesdeutsche System und erste Erfahrungen mit diesem System nach 1990 gerieten dabei durchaus in Widerspruch. Der unterschiedliche Stellenwert von Geld zeigte sich zum Beispiel im Bereich des Konsums und auch bei der Restitution von Wohneigentum. Bei letzterem ging es einerseits um Identität, Heimat und Rückzugsorte, andererseits standen immer handfeste ökonomische Interessen im Raum, nicht zuletzt die Frage des Vererbens der eigenen Lebensleistung und der materiellen Voraussetzungen für die nächste Generation. Die betroffenen Kleinmachnower Bewohner/innen waren in einem Alter, in dem ein kompletter Neuanfang nicht zum Lebenskonzept gehörte.

Begehrte Wohnlage am grünen Stadtrand:
Seit den 1930er-Jahren war Kleinmachnow beliebt.
In den 1990er-Jahren trafen deshalb zahlreiche Eigentumsansprüche aus verschiedenen politischen Systemen aufeinander und sorgten für Unruhe in der Gemeinde.
(picture alliance/ZB/dpa-Report/Hubert Link;
Foto vom Mai 1991)

Für jüngere Ostdeutsche, die 1989 noch zur Schule gingen oder diese gerade verließen, hat Kathrin Zöller festgestellt, dass sich auch bei ihnen vor, während und nach 1989 robuste Ideen zeigten, vor allem der Leistungsgedanke. Zugleich – und damit wird noch einmal die Idee des vorliegenden Beitrags aufgenommen, qualitative und quantitative Quellen zu verbinden – zeigen die sozialwissenschaftlichen Daten in langer Perspektive, dass es eine Differenz zwischen erlebten und erinnerten Erfahrungen gibt.95 Als Quelle dient die Sächsische Längsschnittstudie und damit eine der wenigen ostdeutschen Langzeitpanelstudien, die vor 1989 begannen und bis heute andauern.96 Seit 1987 werden zwischen 1973 und 1975 geborene Ostdeutsche befragt, die somit den Systemwechsel von der DDR zur Bundesrepublik in der Schule oder der Berufsausbildung und den Übergang vom Einheits- zum föderalen dreigliedrigen Schulsystem erlebten. Die Analyse der quantitativen Daten und die von Kathrin Zöller erstmals ausgewerteten offenen Fragen der Sächsischen Längsschnittstudie ergeben übereinstimmend, dass zu Beginn der 1990er-Jahre die unsichere Zukunft und die Sorge, mit der Geschwindigkeit der Ereignisse nicht Schritt halten zu können, besonders signifikant waren.97 Im Gegensatz dazu verweisen heute geführte Oral-History-Interviews darauf, dass Zukunftsängste kaum erinnert werden; im Vordergrund der Erinnerung an die eigene Jugend stehen alterstypische Themen wie erste Freundin bzw. erster Freund, Freizeitgestaltung und Musik. In Abhängigkeit vom weiteren Lebensverlauf wird die Schule von den Schüler/innen selbst heute eher als Raum eingeschätzt, in dem wenig Aufruhr oder Reform versucht wurde, und zwar deshalb, weil sie als Möglichkeitsraum für die Gestaltung der eigenen Zukunft erinnert wird.

Eine Interpretation der langen Geschichte der »Wende« allein unter dem Gesichtspunkt der Generation bzw. des spezifischen Lebensalters, in dem der Systemwechsel erlebt wurde, griffe aber zu kurz. Vielmehr ergibt die Analyse anderer Räume und Milieus auch eine unterschiedliche Bewertung der »Wende«. Im Bereich der Restitution von Wohneigentum steht Kleinmachnow für ein durch selbstgenutzte Eigenheime geprägtes Milieu; in einer ebenfalls untersuchten Stadt in Mecklenburg-Vorpommern dagegen – um ein Kontrastbeispiel zu nennen – werden sowohl andere gesellschaftliche Schichten als auch andere Umsetzungspraktiken des Vermögensgesetzes nach 1989 deutlich. Ansprüche wurden hier durch Anwaltskanzleien vertreten, das direkte Aufeinandertreffen von West- und Ostdeutschen gab es nur selten. Zugleich bedurfte die verfallene Altstadt schneller Hilfe. Das in dieser Stadt heute zu hörende Narrativ ist dann auch ein anderes als in Kleinmachnow: Die Altstadt zu retten sei der die Parteien sowie ost- und westdeutsche Interessen verbindende Antrieb gewesen. Zudem handelte es sich um ein Ziel, das die Bewohner/innen der Stadt schon seit Ende der 1960er-Jahre geeint habe, als Stimmen gegen den von offizieller Seite geplanten Abriss der Altstadt und den Neubau von Plattenbauten aufkamen – also eine lange Geschichte der »Wende«, die vor 1989 beginnt.

Für ein komplexes Verständnis des Transformationsprozesses ist es lohnend, die Mikroebene der individuellen Erfahrungen und die Makroebene des Institutionentransfers auf der Basis von Archivquellen und Oral History sowie durch Sekundäranalysen von qualitativen und quantitativen sozialwissenschaftlichen Studien zu verbinden.98 Die Geschichte des Wohnens und des Wohneigentums ist hierfür ein zentrales Feld – aber keineswegs das einzige. Vielmehr prägt das »Dilemma der Gleichzeitigkeit« verschiedenste Bereiche der Lebenswelt. Diese begann sich aber nicht erst seit 1989 zu ändern, sondern war auch schon vorher durch Verschiebungen gekennzeichnet. Erwartungen, Erfahrungen und Erinnerungen ändern sich im Verlauf dieser langen Geschichte über den Systembruch hinweg und führen zu Vermischungen von Themen, zu Projektionen und sich ändernden Bewertungen, wie auch das Eingangszitat zur Demokratie zeigt. Erst die möglichst fundierte, quellenbasierte Analyse der langen Geschichte der »Wende« für verschiedene Themen, Generationen, Räume, Milieus und soziale Schichten verspricht ein Verständnis der komplexen Phänomene. Entsprechend breit sollte eine genuin zeitgeschichtliche Transformationsforschung ansetzen.

Anmerkungen:


1 Birgit Glock/Carsten Keller, Interview-Redlicher Erwerber im Prozeß 7C, Teilverschriftlichung [2000], S. 2. Zur Herkunft dieses Materials siehe Anm. 5. Ich möchte Carsten Keller und Birgit Glock für ihre Bereitschaft danken, die Interviews zur Verfügung zu stellen. Weiterhin danke ich für Diskussionen und Hinweise Clemens Villinger, Kathrin Zöller, Anja Schröter, Kornelia Kończal, David Tompkins und den Fragenden im Kolloquium des Max-Weber-Kollegs Erfurt und der Study Group »Der Kreis« der University of California, Berkeley, sowie den anonymen Gutachter/innen.

2 Beispielhaft für das zu diesem Zeitpunkt in verschiedenen Medien gezeichnete Bild: Ein Land wird verteilt, in: Spiegel, 18.6.1990, S. 28-32.

3 Glock/Keller, Interview-Redlicher Erwerber im Prozeß (Anm. 1), S. 2.

4 Dies., Interview-Käufer und aktiver AET [Alteigentümer] IC, Teilverschriftlichung [2000], S. 6.

5 An dem Forschungsprojekt »Property Restitution and the Post-1989 Transformation Process in Germany and Poland. An International and Interdisciplinary Research Project« (1999–2001 von der VolkswagenStiftung gefördert) waren britische, polnische und deutsche Wissenschaftler/innen beteiligt. Der für mein eigenes Forschungsprojekt übernommene Bestand zum deutschen Teil, der von Birgit Glock, Hartmut Häußermann und Carsten Keller (Humboldt-Universität zu Berlin) durchgeführt wurde, umfasst Audioaufnahmen von drei Experteninterviews, sechzehn leitfadenbasierten Interviews und zwei Fokusrunden sowie Unterlagen und Teilverschriftlichungen der Interviews. Sie beziehen sich auf einen Stadtteil von Berlin und auf Kleinmachnow. Außerdem existieren zum Projekt mehrere unveröffentlichte Arbeitspapiere und ein Abschlussbericht sowie eine zentrale Publikation: Birgit Glock/Hartmut Häußermann/Carsten Keller, Die sozialen Konsequenzen der Restitution von Grundeigentum in Deutschland und Polen, in: Berliner Journal für Soziologie 11 (2001), S. 533-550. Der Bestand wird hier sekundär analysiert. An den bisherigen Zitaten zeigt sich die Vermischung von Transkription und Auswertung der Primärforscher/innen (z.B. haben diese das »sic!« eingefügt). Deshalb wird hier von Teilverschriftlichung gesprochen, und die digitalisierten Originalinterviews werden hinzugezogen.

6 Wegweisend: Philipp Ther, Die neue Ordnung auf dem alten Kontinent. Eine Geschichte des neoliberalen Europa, Berlin 2014; Alexei Yurchak, Everything Was Forever, Until It Was No More. The Last Soviet Generation, Princeton 2006; James Krapfl, Revolution with a Human Face. Politics, Culture and Community in Czechoslovakia, 1989–1992, Ithaca 2013.

7 Der Sammelbegriff Sozialwissenschaften wird hier für verschiedene Disziplinen wie Soziologie, Politikwissenschaft, Psychologie, Wirtschaftsforschung oder Ethnologie verwendet.

8 Renate Mayntz, Die deutsche Vereinigung als Prüfstein für die Leistungsfähigkeit der Sozialwissenschaften, in: BISS Public. Wissenschaftliche Mitteilungen aus dem Berliner Institut für Sozialwissenschaftliche Studien 13 (1994), S. 21-24, hier S. 23.

9 Vgl. M. Rainer Lepsius, Ein unbekanntes Land. Plädoyer für soziologische Neugierde, in: Bernd Giesen/Claus Leggewie (Hg.), Experiment Vereinigung. Ein sozialer Großversuch, Berlin 1991, S. 71-76, hier S. 72.

10 Vgl. z.B. die Fernsehserie »Weissensee«, Idee: Annette Hess, Regie: Friedemann Fromm, Das Erste 2010–2018; Jenny Erpenbeck, Heimsuchung, Frankfurt a.M. 2008; Uwe Tellkamp, Der Turm, Berlin 2010; Eugen Ruge, In Zeiten des abnehmenden Lichts, Reinbek 2011.

11 Transformation beschreibt nach Ther »einen besonders tiefgreifenden, umfassenden und beschleunigten Wandel des politischen Systems, der Wirtschaft und der Gesellschaft« (Ther, Die neue Ordnung [Anm. 6], S. 28). Dabei handelt es sich um einen Arbeitsbegriff; vgl. einführend zu den sozialwissenschaftlichen Debatten: Raj Kollmorgen/Wolfgang Merkel/Hans-Jürgen Wagener (Hg.), Handbuch Transformationsforschung, Wiesbaden 2015; Wolfgang Merkel, Systemtransformation. Eine Einführung in die Theorie und Empirie der Transformationsforschung, Wiesbaden 2010. In den Sozialwissenschaften ist die Transformation von 1989/91 nur eine unter mehreren. Nach wie vor wichtig: Karl Polanyi, The Great Transformation. The Political and Economic Origins of Our Time [1944], Boston 2001.

12 Vgl. Kerstin Brückweh, The History of Knowledge. An Indispensable Perspective for Contemporary History, in: History of Kowledge. Research, Resources, and Perspectives, 4.12.2017.

13 Wegweisend: Stefan Weingarz, Laboratorium Deutschland? Der ostdeutsche Transformationsprozeß als Herausforderung für die deutschen Sozialwissenschaften, Münster 2003; Raj Kollmorgen, Zwischen »nachholender Modernisierung« und »doppeltem Umbruch«. Ostdeutschland und deutsche Einheit im Diskurs der Sozialwissenschaften, in: ders./Frank Thomas Koch/Hans-Liudger Dienel (Hg.), Diskurse der deutschen Einheit. Kritik und Alternativen, Wiesbaden 2011, S. 27-65; Astrid Lorenz, Wandel statt Annäherung. Eine neue Sicht auf Deutschland, in: dies. (Hg.), Ostdeutschland und die Sozialwissenschaften. Bilanz und Perspektiven 20 Jahre nach der Wiedervereinigung, Opladen 2011, S. 11-26; Agnieszka Kolasa-Nowak, Polish Sociology After Twenty-Five Years of Post-Communist Transformation, in: Soziologie 43 (2014), S. 399-425.

14 Benjamin Ziemann, Sozialgeschichte und Empirische Sozialforschung. Überlegungen zum Kontext und zum Ende einer Romanze, in: Pascal Maeder/Barbara Lüthi/Thomas Mergel (Hg.), Wozu noch Sozialgeschichte? Eine Disziplin im Umbruch, Göttingen 2012, S. 131-149; Rüdiger Graf/Kim Christian Priemel, Zeitgeschichte in der Welt der Sozialwissenschaften. Legitimität und Originalität einer Disziplin, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 59 (2011), S. 479-508; Jenny Pleinen/Lutz Raphael, Zeithistoriker in den Archiven der Sozialwissenschaften. Erkenntnispotentiale und Relevanzgewinne für die Disziplin, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 62 (2014), S. 173-195.

15 Karl Schlögel, Im Raume lesen wir die Zeit. Über Zivilisationsgeschichte und Geopolitik, München 2003, S. 314, Hervorhebung im Original. Vgl. zudem Joachim Eibach/Inken Schmidt-Voges (Hg.), Das Haus in der Geschichte Europas. Ein Handbuch, Berlin 2015.

16 Heiko Haumann, Lebenswelten und Geschichte. Zur Theorie und Praxis der Forschung, Köln 2012, S. 91. Mit Alfred Schütz und Thomas Luckmann wird die Lebenswelt als derjenige Wirklichkeitsbereich verstanden, an dem der Mensch in unausweichlicher, regelmäßiger Wiederkehr teilnimmt; vgl. Alfred Schütz/Thomas Luckmann, Strukturen der Lebenswelt [1975], Konstanz 2003, S. 29. Die Geschichte des Wohnens, ein klassisches Thema der Sozialgeschichte, findet neuerdings wieder stärkeres Interesse; vgl. etwa Christoph Conrad u.a. (Hg.), Wohnen und die Ökonomie des Raums, Zürich 2014.

17 Mit der Restitution von Wohneigentum seit 1990 haben sich bisher v.a. Geograph/innen und Stadtsoziolog/innen auseinandergesetzt; vgl. Bettina Reimann, Städtische Wohnquartiere. Der Einfluss der Eigentümerstruktur. Eine Fallstudie aus Prenzlauer Berg, Opladen 2000; Thomas S. Carhart, ›Absentee Landlords‹ – oder – Gehören die Städte im Osten ihren Bewohnern? Städtische Eigentumsverhältnisse 1 ½ Dekaden nach dem Beitritt, in: Thomas Großbölting/Rüdiger Schmidt (Hg.), Gedachte Stadt – gebaute Stadt. Urbanität in der deutsch-deutschen Systemkonkurrenz 1945–1990, Köln 2015, S. 301-337; Karl Martin Born, Die Dynamik der Eigentumsverhältnisse in Ostdeutschland seit 1945. Ein Beitrag zum rechtsgeographischen Ansatz, Stuttgart 2007. Eine historische Perspektive verfolgt Anke Kaprol-Gebhardt, Geben oder Nehmen. Zwei Jahrzehnte Rückübertragungsverfahren von Immobilien im Prozess der deutschen Wiedervereinigung am Beispiel der Region Berlin-Brandenburg, Berlin 2018.

18 Das Konzept »Zivilgesellschaft« erhielt nach 1990 erneut Konjunktur; zusammenfassend: Dieter Gosewinkel, Zivilgesellschaft, in: Europäische Geschichte Online (EGO), 3.12.2010; Saskia Richter, Zivilgesellschaft – Überlegungen zu einem interdisziplinären Konzept, Version: 1.0, in: Docupedia-Zeitgeschichte, 8.3.2016.

19 Vgl. Hannes Siegrist/Dietmar Müller, Introduction. Property in East Central Europe. Notions, Institutions, and Practices of Landownership in the Twentieth Century, in: dies. (Hg.), Property in East Central Europe. Notions, Institutions, and Practices of Landownership in the Twentieth Century, New York 2015, S. 1-26, hier S. 3f. Zum Eigentum vgl. auch Chris Hann, Propertization und ihre Gegentendenzen: Beispiele aus ländlichen Gebieten Europas, in: Comparativ 16 (2006) H. 5/6, S. 84-98; Inga Markovits, Justice in Lüritz. Experiencing Socialist Law in East Germany, Princeton 2010; Katherine Verdery, Fuzzy Property. Rights, Power, and Identity in Transylvania’s Decollectivization, in: Joan M. Nelson (Hg.), Transforming Post-Communist Political Economies, Washington 1997, S. 102-117.

20 Dieter Grosser, Das Wagnis der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion. Politische Zwänge im Konflikt mit ökonomischen Regeln, Stuttgart 1998, S. 227.

21 Zur Entstehung des Vermögensgesetzes vgl. Kaprol-Gebhardt, Geben oder Nehmen (Anm. 17). Zur Geschichte der verschiedenen Fälle in der im Folgenden analysierten Gemeinde Kleinmachnow, für die dort noch das Pseudonym Selsdorf verwendet wurde, vgl. Kerstin Brückweh, Unter ostdeutschen Dächern. Wohneigentum zwischen Enteignung, Aneignung und Neukonstituierung der Lebenswelt in der langen Geschichte der ›Wende‹, in: Thomas Großbölting/Christoph Lorke (Hg.), Deutschland seit 1990. Wege in die Vereinigungsgesellschaft, Stuttgart 2017, S. 187-212.

22 Vgl. Kreisarchiv Potsdam-Mittelmark, Belzig, 60.31/12, Kommunale Wohnungsverwaltung, Vermerk über Hausverkäufe 1982/83.

23 Zur komplizierten Geschichte der Grundbücher vgl. Frank Schmidt, Grundbücher als Quelle für die Ortsgeschichte. Eine Einführung in die Überlieferung geschlossener Grundbuchunterlagen [im Brandenburgischen Landeshauptarchiv], Vortrag, Potsdam, 1.10.2006, sowie ausführlicher mit abgedruckten Beispielen: Monika Tatzkow/Hartmut Henicke (Hg.), Grundbuchdokumentation und Grundbuchmanipulation in der früheren DDR, Berlin 1993. Siehe weiterhin den Bestand des Ministeriums des Innern im Bundesarchiv. Das Ministerium diskutierte etwa in den 1950er-Jahren ausführlich Probleme und Verbesserungsmöglichkeiten zu Fragen des Katasters und des Grundbuchs (z.B. Bundesarchiv [BArch] DO 1/8817 und DO 1/8818).

24 Für Beschwerden und Eingaben vgl. z.B. BArch DO 1/7376 und DO 1/16318, Anfragen von Privatpersonen in Grundbuchangelegenheiten, 1970–1979. Außerdem im Bundesarchiv die Eingaben im Bestand DC 20 Ministerrat der DDR: BArch DC 20/3691 und BArch DC 20/3699, Eingaben zu Grundstücks- und Pachtangelegenheiten. Einzelnes, 1956–1959; BArch DC 20/3690, Eingaben zu Grundstücks- und Pachtangelegenheiten. Einzelnes, 1957–1959; sowie im Bestand DN 1 Ministerium der Finanzen u.a. BArch DN 1/122289, Eingaben. Vermögenseinzug aufgrund Strafurteils zugunsten des Volkseigentums 1953–1970; BArch DN 1/122273, Beschlagnahme von Vermögenswerten Republikflüchtiger zwecks Überführung in Volkseigentum. Eingaben zur Anwendung der VO vom 17.7.1952, 1957–1971; BArch DN 1/121441, Eingaben und Beschwerden, Nachweise, 1977–1985; BArch DN 1/121442a, Eingaben und Beschwerden, Nachweise, 1982–1989. In Kleinmachnow waren Eingaben zu Fragen des Wohnwesens zahlenmäßig die umfangreichsten, z.B.: Kreisarchiv Potsdam-Mittelmark, Belzig, 51.28/100, Rat der Gemeinde Kleinmachnow, Eingaben zu Wohnungsfragen und Hauskäufen, Auswertung der Eingaben, 1971–1973.

25 Birgit Glock/Carsten Keller, Fokusrunde ARoV Potsdam-Mittelmark, 16.2.2000, Teilverschriftlichung [2000], S. 4.

26 Vgl. dazu Kaprol-Gebhardt, Geben oder Nehmen (Anm. 17), S. 160-212; und z.B. aus der zeitgenössischen juristischen Literatur: Weddig Fricke/Klaus Märker, Enteignetes Vermögen in der Ex-DDR, München 1996, S. 175f.

27 Vgl. Siegrist/Müller, Introduction (Anm. 19), S. 2.

28 Vgl. Dietmar Müller, Die Gouvernementalität des Bodeneigentums im östlichen Europa, in: Comparativ 16 (2006) H. 5/6, S. 112-129, hier S. 123.

29 Zu den Zäsuren vgl. Bernhard Bischoff/Holger Lippmann, Unveröffentlichte Vorschriften zur Führung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters, in: Tatzkow/Henicke, Grundbuchdokumentation (Anm. 23), S. XI-XVI, hier S. XIf.

30 BArch DO 1/8823, Rat des Kreises Potsdam-Land, Abt. Kataster, Sachgebiet Grundbuch, Schreiben betreffend Übersichtsbericht über das Sachgebiet Grundbuch an den Rat des Bezirkes Potsdam, Abt. Vermessung, 6.12.1952.

31 Kreisarchiv Potsdam-Mittelmark, Belzig, 51.28/1, Rat der Gemeinde Kleinmachnow, Analysen über Republikfluchten 1956–1961.

32 Eine Vielzahl praktischer Probleme der Bearbeitung von Grundstückssachen in verschiedenen Bezirken zeigte sich z.B. in den Antworten auf folgende Verfügung: Ministerium des Innern, HA Vermessung und Kartenwesen, Verfügung vom 5.11.1952, Betrifft: Überleitung der Grundbuchämter zu den Abteilungen Kataster (abgedruckt in Tatzkow/Henicke, Grundbuchdokumentation [Anm. 23], Dokument 2, S. 1-2); die Antworten finden sich in BArch DO 1/8823.

33 Vgl. § 11 der zum 1.1.1976 auf dem Gebiet der DDR eingeführten Grundbuchverfahrensordnung (GVO, GBl. I 1976, Nr. 3, S. 42).

34 Vgl. Thomas Finkenauer, Eigentum und Zeitablauf – das dominium sine re im Grundstücksrecht. Zugleich ein Beitrag zur Geschichte des BGB, Berlin 2000, S. 22.

35 Vgl. Bearbeitung der Anträge (bundesweit), Stand 31.3.2001, in: Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen BARoV (Hg.), Offene Vermögensfragen. Versuch einer Bilanz, Berlin 2001, S. 90. Das BARoV gab diese Zahlen bekannt, als gut 95 Prozent der Anträge bearbeitet worden waren, d.h. über zwei Mio. Erledigungen.

36 Vgl. Brückweh, Wohneigentum (Anm. 21); dies., Der Streit ums Eigenheim. Eine Geschichte offener Vermögensfragen vor, während und nach 1989, in: Horch und Guck 82/83 (2017), S. 84-87.

37 Mit Blick auf das aus der DDR stammende Wissen im Umgang mit Verwaltungen vgl. Birgit Glock/Carsten Keller, Interview-Ehepaar redlicher Erwerb 2C, Teilverschriftlichung [2000], S. 2, S. 4.

38 So auch die Bewertung von Kaprol-Gebhardt, Geben oder Nehmen (Anm. 17), S. 233.

39 Vgl. Glock/Häußermann/Keller, Die sozialen Konsequenzen (Anm. 5), S. 540, S. 542.

40 Gemeindeamt Kleinmachnow, Auswertung der Wahl der Gemeindevertretung am 5.12.1993.

41 Vgl. Anm. 5. Die Primärforscher/innen orientierten sich in den qualitativen Interviews an Leitfäden. Zuerst sollten die Interviewten ihren konkreten Fall schildern, dann das rechtliche Verfahren zur Restitution sowie die individuellen Folgen darstellen. Schließlich ging es abseits des individuellen Falls um die Bewertung der Restitution als gerecht oder ungerecht. Dafür wurde nach der Selbsteinschätzung als Verlierer/in oder Gewinner/in der Regelungen offener Vermögensfragen gefragt. Die Forscher/innen prägten dieses Narrativ also mit.

42 Ausgewertet wurden die folgenden Printmedien: ZEIT, Frankfurter Allgemeine Zeitung, Spiegel, Welt, Berliner Morgenpost, Berliner Zeitung, Märkische Allgemeine Zeitung, Potsdamer Neueste Nachrichten – sowie einige Zusatzfunde aus dem Kleinmachnower Gemeindearchiv (The Nation u.a.).

43 Die Erledigungsquoten lagen im Jahr 2001 in Brandenburg bei 95,76 Prozent; vgl. BARoV, Offene Vermögensfragen (Anm. 35), S. 85.

44 Birgit Glock/Carsten Keller, Interview-Familie im Prozeß 4C, Teilverschriftlichung [2000], S. 3.

45 Dies., Interview-Direktor 8C, Teilverschriftlichung [2000], S. 3.

47 Vgl. ebd., S. 32. Wierling bezieht sich mit dem »Drehbuch« auf Anthony K. Appiah, Identity, Authenticity, Survival. Multicultural Societies and Social Reproduction, in: Charles Taylor/Amy Gutmann (Hg.), Multiculturalism. Examining the Politics of Recognition, Princeton 1994, S. 149-163.

48 Vgl. Brückweh, Wohneigentum (Anm. 21).

49 Vgl. Glock/Keller, Interview-Ehepaar redlicher Erwerb (Anm. 37), S. 3; dies., Interview-Frau aus Klein Moskau 3C, Teilverschriftlichung [2000], S. 2; dies., Interview-Redlicher Erwerber im Prozeß (Anm. 1), S. 3.

50 Birgit Glock/Hartmut Häußermann/Carsten Keller, Gewinner und Verlierer in Kleinmachnow. Die Wahrnehmung der Restitution bei den Betroffenen, FR-WP3-Berlin (unveröffentlichtes Working Paper), 2001, S. 177-211, hier S. 209.

51 Vgl. Glock/Keller, Fokusrunde ARoV Potsdam-Mittelmark (Anm. 25), S. 3; zur Selbsteinschätzung als privilegiert siehe dies., Interview-Direktor im Stolper Weg 8C, Teilverschriftlichung [2000], S. 5-6.

52 Dies., Interview-Ehepaar redlicher Erwerb (Anm. 37), S. 4.

53 Dies., Interview-Redlicher Erwerber im Prozeß (Anm. 1), S. 1.

54 Gespräch der Autorin mit Gert G. Wagner, November 2017.

55 Mayntz, Prüfstein (Anm. 8), S. 21.

56 Vgl. Christiane Reinecke, Fragen an die sozialistische Lebensweise. Empirische Sozialforschung und soziales Wissen in der SED-›Fürsorgediktatur‹, in: Archiv für Sozialgeschichte 50 (2010), S. 311-334.

57 Vgl. Kollmorgen, Zwischen »nachholender Modernisierung« und »doppeltem Umbruch« (Anm. 13); Susanne Hahn, Sozialwissenschaftliche Transformationsforschung als Gegenstand der Zeitgeschichte. Soziologische Forschungsberichte zum Umbruch von Arbeit in Ostdeutschland (1990–1995), unveröff. Vortragsmanuskript, Abschlusskonferenz »Gute Arbeit nach dem Boom (ReSozIT)«, Göttingen 17./18.3.2016.

58 Vgl. Die Survey-Gruppe SOEP, URL: <http://www.diw.de/de/diw_02.c.221178.de/ueber_uns.html>.

59 Vgl. Infratest Sozialforschung, SOEP 1990/91. Methodenbericht Ostdeutschland zu den Befragungsjahren 1990/91, Welle 1/2 – Ost (SOEP Survey Papers 14, Series B), München 1992, S. 8.

60 Dass., SOEP 1990. Erhebungsinstrumente in der DDR 1990, Welle 1 (SOEP Survey Papers 84, Series A), München 1990, Haushaltsfragebogen, S. 6, Frage 17.

61 SOEP-Variable GH17E, abgefragt über: <http://panel.gsoep.de/soepinfo2013/soepinfo.html>.

62 Vgl. Statistisches Taschenbuch der Deutschen Demokratischen Republik 1990, S. 201, abgedruckt in: Hansjörg F. Buck, Mit hohem Anspruch gescheitert. Die Wohnungspolitik der DDR, Münster 2004, S. 418.

63 Vgl. Ingeborg Flagge (Hg.), Geschichte des Wohnens, Bd. 5: 1945 bis heute. Aufbau, Neubau, Umbau, Stuttgart 1999, S. 419-562, hier S. 531. Sie bezieht sich auf: Bauakademie der DDR (Hg.), Grundlagen zur Planung und Gestaltung der Dörfer. Zwischenbericht G1, Berlin 1987, S. 14. Auch diese Zahlen müssten wissensgeschichtlich und quellenkritisch situiert werden. Da ein hohes Privateigentum nicht im Interesse der DDR-Eigentumspolitik war, können die Zahlen eher als nicht manipuliert eingeschätzt werden. Vgl. zur Quellenkritik z.B. Bernhard Schimpl-Neimanns/Heike Wirth, Amtliche Mikrodaten der DDR als Datenquelle für die Sozialstrukturforschung, in: Gesellschaft Sozialwissenschaftlicher Infrastruktureinrichtungen (Hg.), Materialien zur Erforschung der DDR-Gesellschaft. Quellen, Daten, Instrumente, Opladen 1998, S. 149-164.

64 SOEP-Variable GH25E, abgefragt über: <http://panel.gsoep.de/soepinfo2013/soepinfo.html>.

65 Vgl. Infratest Sozialforschung, SOEP 1990. Erhebungsinstrumente 1990, Welle 7 (SOEP Survey Papers 83, Series A), München 1990, Haushaltsfragebogen, S. 8, Frage 23.

66 So die Ankündigung im Methodenbericht von 1990/91; vgl. Infratest Sozialforschung, SOEP 1990/91 (Anm. 59), S. 3.

67 Vgl. dass., SOEP 1995. Erhebungsinstrumente 1995, Welle 12/West, Welle 6/Ost und Zuwanderer D1 (SOEP Survey Papers 92, Series A), München 1995, S. 145.

68 Vgl. dass., SOEP 1995. Methodenbericht zum Befragungsjahr 1995 (SOEP Survey Papers 27, Series B), München 1996, S. 9.

69 Bernhard von Rosenbladt, Go East! Vom Pioniergeist in der Sozialforschung, in: Dieter Jaufmann/Ernst Kistler (Hg.), Empirische Sozialforschung im vereinten Deutschland. Bestandsaufnahme und Perspektiven, Frankfurt a.M. 1992, S. 353-364, hier S. 359f.

70 Infratest Sozialforschung, SOEP 1990/91 (Anm. 59), S. 10.

71 Ebd., S. 6.

72 Ebd., S. 6, S. 13.

73 Vgl. Brückweh, History of Knowledge (Anm. 12).

74 Vgl. dazu Reinecke, Fragen (Anm. 56); Walter Friedrich/Peter Förster/Kurt Starke (Hg.), Das Zentralinstitut für Jugendforschung Leipzig 1966–1990. Geschichte, Methoden, Erkenntnisse, Berlin 1999.

75 Vgl. Infratest Sozialforschung, SOEP 1990. Pretestbericht zum Befragungsjahr 1990, Welle 7 (SOEP Survey Papers 15, Series B), München 1989, S. 21-25.

76 Eckhard Priller/Jürgen Schupp, SOEP 1990. Bericht über eine Vorerhebung für die »Basiserhebung 1990« des Sozio-oekonomischen Panels in der DDR (Pretestbericht), DIW-Diskussionspapier 9 (1990) (SOEP Survey Papers 128, Series C), Haushaltsfragebogen, Frage 22.

77 Vgl. Infratest Sozialforschung, SOEP 1990 (Anm. 75), S. 21.

78 Dass., Erhebungsinstrumente in der DDR 1990 (Anm. 60), Haushaltsfragebogen, S. 6, Frage 18 u. 19.

79 Vgl. ebd., Frage 18; SOEP-Variable GH18E, abgefragt über: <http://panel.gsoep.de/soepinfo2013/soepinfo.html>.

80 Mietvertrag Gärtner, Kleinmachnow, 18.4.1961, Dokument im Privatbesitz der Autorin. Namen wurden geändert.

81 Infratest Sozialforschung, SOEP 1993. Erhebungsinstrumente Ost 1993 (Welle 4) des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP Survey Papers 90, Series A), München 1993, Haushaltsfragebogen, S. 12, Frage 51A.

82 SOEP-Variablen JH51AO01-04, abgefragt über: <http://panel.gsoep.de/soepinfo2013/soepinfo.html>.

83 Vgl. Infratest Sozialforschung, Erhebungsinstrumente in der DDR 1990 (Anm. 60), Personenfragebogen, S. 18, Frage 58.

84 SOEP-Variable GP5807E, abgefragt über: <http://panel.gsoep.de/soepinfo2013/soepinfo.html>.

85 SOEP-Variable HP9108O, abgefragt über: <http://panel.gsoep.de/soepinfo2013/soepinfo.html>.

86 An dieser Stelle möchte ich Piotr Filipkowski (Warschau/Wien) danken, der als Gastwissenschaftler die Ideen der Forschungsgruppe »Die lange Geschichte der ›Wende‹« intensiv mit uns diskutiert hat.

87 Infratest Sozialforschung, SOEP 1990/91 (Anm. 59), S. 11.

88 Ebd. Der Haushaltsbogen benötigte durchschnittlich 20 Minuten statt der vorgesehenen 15 und der Personenfragebogen 42 statt 30 Minuten.

89 Infratest Sozialforschung, Erhebungsinstrumente in der DDR 1990 (Anm. 60), Haushaltsfragebogen, S. 4, Frage 8. Als Pretest befragte Clemens Villinger, der im Rahmen der Forschungsgruppe »Die lange Geschichte der ›Wende‹« über Konsum arbeitet, im Oktober 2017 eine 58 Jahre alte Frau aus einem Dorf bei Zwickau.

90 Infratest Sozialforschung, SOEP 1990/91 (Anm. 59), S. 5.

91 Vgl. Lutz Raphael, Life Cycle and Industrial Work: West German and British Patterns in Times of Globalization, in: German Historical Institute London Bulletin 38 (2016) H. 2, S. 23-45, hier S. 30f.

92 Dorothee Wierling, Die DDR als Fall-Geschichte, in: Ulrich Mählert (Hg.), Die DDR als Chance. Neue Perspektiven auf ein altes Thema, Berlin 2016, S. 205-213, hier S. 206. Ähnlich: Thomas Lindenberger, Ist die DDR ausgeforscht? Phasen, Trends und ein optimistischer Ausblick, in: Aus Politik und Zeitgeschichte 64 (2014) H. 24-26, S. 27-32.

93 Claus Offe, Das Dilemma der Gleichzeitigkeit. Demokratisierung und Marktwirtschaft in Osteuropa, in: Merkur 45 (1991), S. 279-292.

94 Ders., Die deutsche Vereinigung als »natürliches Experiment«, in: Giesen/Leggewie, Experiment Vereinigung (Anm. 9), S. 77-86, hier S. 77.

95 Vgl. Kerstin Brückweh/Kathrin Zöller, Transformation Research and the Longue Durée of 1989: Combining Qualitative and Quantitative Data, in: Przegląd Socjologii Jakościowej/Qualitative Sociology Review 15 (2019) H. 1, S. 72-91.

96 Vgl. Kathrin Zöller, Zahlen, Daten, offene Fragen. Die Sächsische Längsschnittstudie aus zeithistorischer Perspektive, in: Hendrik Berth u.a. (Hg.), 30 Jahre ostdeutsche Transformation. Sozialwissenschaftliche Ergebnisse und Perspektiven der Sächsischen Längsschnittstudie, Gießen 2019 (erscheint vorauss. im November).

97 Zur Auswertung der quantitativen Daten siehe Peter Förster, Junge Ostdeutsche auf der Suche nach der Freiheit. Eine Längsschnittstudie zum politischen Mentalitätswandel bei jungen Ostdeutschen vor und nach der Wende, Opladen 2002. Für die qualitative Analyse siehe Zöller, Zahlen, Daten, offene Fragen (Anm. 96).

98 Der vorliegende Aufsatz entstand im Kontext der Forschungsgruppe »Die lange Geschichte der ›Wende‹. Lebenswelt und Systemwechsel in Ostdeutschland vor, während und nach 1989«, die von der Verfasserin geleitet und von der Leibniz-Gemeinschaft gefördert wird.

Lizenz

Copyright © Clio-online – Historisches Fachinformationssystem e.V. und Autor/in, alle Rechte vorbehalten. Dieses Werk ist zum Download und zur Vervielfältigung für nicht-kommerzielle Zwecke freigegeben. Es darf jedoch nur erneut veröffentlicht werden, sofern die Einwilligung der o.g. Rechteinhaber vorliegt. Dies betrifft auch die Übersetzungsrechte. Bitte kontaktieren Sie: <kirsch@zzf-potsdam.de>.

Für die Neuveröffentlichung von Bild-, Ton- und Filmmaterial, das in den Beiträgen enthalten ist, sind die dort jeweils genannten Lizenzbedingungen bzw. Rechteinhaber zu beachten.