Denkmäler für Geflüchtete

Quellen einer postmigrantischen Erinnerungskultur

  1. Erinnerung und Appell –
    Der Obelisk in Kassel
  2. Authentizität und Imagination –
    Das Flüchtlingsboot in Wittenberg
  3. Trauer, Integration und multidirektionales Erinnern –
    Gedenkorte in Biberach und Bremen
  4. Fazit

Anmerkungen

Denkmäler haben wieder Konjunktur – nicht nur in der Kontroverse um Erinnerungs- und Ehrungszeichen im öffentlichen Raum, die einen kolonialgeschichtlichen oder rassistischen Hintergrund besitzen. In der letzten Zeit wurde zwar heftig darüber gestritten, ob derartige Denkmäler, die im Konflikt oder sogar Widerspruch zum heutigen Wertekonsens stehen, erhalten bleiben, kommentiert oder ergänzt werden, ins Museum wandern oder besser ganz verschwinden sollten. Neben der Debatte über die Entrümpelung der deutschen Denkmallandschaft werden aber auch Vorschläge für eine Neumöblierung des öffentlichen Gedenkraumes gemacht. Alternative oder zusätzliche Denkmäler werden ins Gespräch gebracht, initiiert und auch errichtet, die dem gesellschaftlichen Selbstverständnis der Gegenwart besser entsprechen, es genauer zum Ausdruck bringen und gleichzeitig mitprägen sollen. Dazu gehören nicht zuletzt Denkmäler, die an Migration und Zuwanderung erinnern.

Zum Beispiel wird seit einiger Zeit für ein zentrales »Gastarbeiterdenkmal« geworben, das eine Anerkennungsgeste gegenüber den Leistungen der in den vergangenen Jahrzehnten Zugewanderten sein soll, aber auch »Ausdruck für eine offene und vielfältige Gesellschaft, die Zuwanderung nicht als Bedrohung, sondern als Bereicherung und Chance betrachtet«. So hat es Michelle Müntefering (SPD), Staatsministerin im Auswärtigen Amt, im Herbst 2020 formuliert.1 Unter der programmatischen Überschrift »Baut neue Denkmäler!« plädierte die Journalistin Doris Akrap für die dezentrale Errichtung solcher Denkmäler an möglichst vielen Orten.2

Nicht nur Annette Widmann-Mauz (CDU), die Bundesbeauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration, beklagt eine einseitige Erinnerungskultur, welche die migrantischen Anteile der deutschen Geschichte weitgehend ausblende. Eine entsprechende Erweiterung der Erinnerungskultur wird insbesondere von Migrations­historiker*innen schon seit langem gefordert.3 Hedwig Richter hat kürzlich dafür plädiert, dass durch öffentliche Gesten »Menschen mit Migrationserfahrung gefeiert werden« sollten.4 Zu diesen »Menschen mit Migrationserfahrung« gehören auch die erst vor wenigen Jahren nach Deutschland Geflüchteten. Es erscheint bemerkenswert, dass die seit dem »Sommer der Flüchtlingssolidarität«5 2015 besonders kontrovers verhandelte Zuwanderung von Geflüchteten auf lokaler Ebene bereits mancherorts Einzug in die Erinnerungskultur gehalten hat – und zwar in Form von öffentlichen Denkmälern, also eines klassischen erinnerungskulturellen Mediums, das durch seine Ausrichtung auf Dauer und Beständigkeit sowie den Zugriff auf den limitierten öffentlichen Raum in besonderer Weise einen Konsens markiert.

Über die Anzahl der bereits errichteten Denkmäler, die an die Flucht nach Deutschland in den letzten Jahren erinnern, gibt es bislang keine Erhebungen. Sie scheint aber in einer ähnlichen Größenordnung zu liegen wie die erstaunlich geringe, ebenfalls wohl nur einstellige Zahl bestehender Denkmäler für die sogenannten Gastarbei­ter*innen.6 Das überrascht angesichts der Diskrepanzen zwischen diesen beiden Zuwanderungsphänomenen im Hinblick auf ihren Umfang, ihre Dauer sowie ihren zeitlichen Abstand. Wie verhält sich dieser Umstand zu der Beobachtung von Sabine Marschall, dass erst kürzlich Zugewanderte in der Regel noch kaum in der gesellschaftlichen Position sind, Denkmäler zu errichten?7 Es stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage nach den nötigen Bedingungen, begünstigenden Faktoren sowie maßgeblichen Akteur*innen bei der Errichtung solcher Denkmäler.

Im Folgenden werden vier Denkmäler für Geflüchtete in Kassel, Wittenberg, Biberach und Bremen näher untersucht, die in den Jahren 2016 bis 2018 entstanden sind und über den lokalen Bereich hinaus in unterschiedlichem Ausmaß eine gewisse Aufmerksamkeit erlangt haben.8 Neben den unterschiedlichen Formen, Aussagen und Funktionen geht es dabei zugleich um gesellschaftliche Akzeptanzverhältnisse und Konfliktlinien. Auch bei diesen neuen Denkmälern erweisen sich Standortdiskussionen und ikonoklastische Praktiken als (teilweise extreme) Ausdrucksformen erinnerungskultureller Deutungskämpfe und widerstreitender kollektiver Identitätskonzepte. Geschichts- und gesellschaftspolitische Funktionen verschränken sich hier vielfach mit ethischen und normativen Aspekten.

Insbesondere stellt sich die Frage nach dem Ort und den Spezifika der neuen Denkmäler für Geflüchtete in einer sich wandelnden Selbstbeschreibung der Gesellschaft. Inwieweit sind sie Erscheinungen und Indikatoren einer postmigrantischen Erinnerungskultur, in der Migration zunehmend »als eine gesellschaftsbewegende und gesellschaftsbildende Kraft« verstanden wird und sowohl als Gegenstand wie auch als (historische) Perspektive an Bedeutung gewinnt?9 Welche Rolle spielen sie in den für postmigrantische Gesellschaften typischen konflikthaften Aushandlungsprozessen, »die nach erfolgter und weiterhin erfolgender Migration einsetzen, wenn allgemein feststeht, dass eine fortschreitende Pluralisierung nicht aufgehalten werden kann«?10 Inwiefern findet mit ihnen neben der erinnerungskulturellen Anerkennung und Repräsentation des Migrantischen auch eine gleichberechtigte Teilhabe der Zugewanderten selbst statt? Und in welcher Weise tragen sie zu einer Aufhebung der »binären Codierung der Gesellschaft in Einheimische und Zugewanderte« bei?11

Im Fokus stehen hier materielle Erinnerungszeichen, die auf Dauer errichtet und von denjenigen, die über die Nutzung des öffentlichen Raumes entscheiden, für unbestimmte Zeit »eingeräumt« und legitimiert wurden. Nur am Rande betrachtet werden auch temporäre Installationen, die im Rahmen politischer oder künstlerischer Aktionen erstellt und nach kurzer Zeit wieder abgebaut werden. Allerdings gehen Denkmäler für Geflüchtete in der Praxis nicht selten aus ursprünglich befristet errichteten Objekten hervor.

1. Erinnerung und Appell – Der Obelisk in Kassel

Ein Beispiel für die Transformation eines zunächst nur temporär errichteten (Kunst-)Objektes in ein dauerhaftes Denkmal stellt »Das Fremdlinge und Flüchtlinge Monument« in Kassel dar. Der US-amerikanische Künstler Olu Oguibe hatte im Juni 2017 im Rahmen der documenta 14 einen über 16 Meter hohen Beton-Obelisken auf dem zentralen Königsplatz aufstellen lassen. Nach Aussage des Künstlers, der selbst in Nigeria geboren ist, sollte die klassische und aus Afrika stammende Denkmalform des Obelisken an die zeitlosen Prinzipien von Barmherzigkeit und Gastfreundschaft gegenüber Fremden erinnern. Auf seinen vier Seiten war mit goldener Schrift in verschiedenen Sprachen (Deutsch, Englisch, Türkisch, Arabisch) ein Zitat aus der sogenannten Weltgerichtsrede Jesu eingraviert: »Ich war ein Fremdling und ihr habt mich beherbergt« (Mt 25,35). Die Inschrift, deren biblische Herkunft auf dem Obelisken selbst ungenannt blieb, sollte die Verankerung dieser universalen Prinzipien in einer christlich geprägten Kultur betonen.12 Darüber hinaus sollte das Monument auch die konkrete Umsetzung dieser Prinzipien in der Geschichte der Stadt Kassel würdigen und dadurch auf ihre identitätsbestimmende lokale Tradition hinweisen. Dies geschah vor allem durch die Wahl des Königsplatzes als Standort, der im 18. Jahrhundert von einem Nachfahren hugenottischer Flüchtlinge entworfen worden war und dadurch selbst als eine Art Denkmal für die Aufnahme der damaligen Schutzsuchenden anzusehen sei.13

Das »Fremdlinge und Flüchtlinge Monument« auf dem Königsplatz in Kassel
(GeorgDerReisende, Foto vom 21. Mai 2018; via Wikimedia Commons, Obelisk Olu Oguibe, 11, Mitte, Kassel, Ausschnitt, CC BY-SA 4.0)

Mit der Erinnerung an die handlungsleitenden Grundwerte von Barmherzigkeit und Gastfreundschaft verband sich unverkennbar ein Appell für die Gegenwart: »The work evokes and materializes the current crisis of humanity, and is a call for action«, hieß es auf der begleitenden Website der documenta 14.14 Dieser Gegenwartsbezug wurde in Kassel 2017/18 angesichts aktueller Diskussionen um die Aufnahme von Flüchtlingen in Deutschland und Europa stark empfunden und sorgte für ebenso hitzige wie langwierige Debatten. Wechselweise wurde der Obelisk als »Monument der Willkommenskultur« begrüßt oder als »Siegessäule« vermeintlich verfehlter Flüchtlingspolitik und illegaler Masseneinwanderung verurteilt.15 Während er einerseits den nach dem documenta-Gründer benannten Arnold-Bode-Preis erhielt und beim Publikum als besonders beliebt galt,16 wirkte er auf rechtspopulistischer Seite geradezu »wie ein Blitzableiter«, an dem sich die Ablehnung einer liberalen Flüchtlingspolitik entlud.17 Als die Stadt nach Beendigung der documenta 14 einen Ankauf erwog, startete die örtliche AfD eine Kampagne gegen das Monument, in der sie mit dem Begriff »entstellende Kunst« nicht davor zurückschreckte, an diffamierendes NS-Vokabular anzuknüpfen.18

Das Kasseler Stadtparlament beschloss schließlich gegen die Stimmen nicht nur der AfD, sondern auch der CDU, den Obelisken mit Spendengeldern anzukaufen, verband damit aber einen Wechsel des Standortes.19 Der Königsplatz sollte, so die offizielle Begründung, für spätere Kunstausstellungen freigehalten werden. Angeboten wurde Oguibe ein weniger zentral gelegener Platz in einem vornehmlich von Migrant*in­nen bewohnten Stadtteil.20 Der Künstler lehnte dies mit Hinweis auf die bedeutungstragende Funktion des Königsplatzes für das Monument zunächst ab, gab sich später aber kompromissbereit. Die konkreten Verhandlungen blieben allerdings vorerst ohne Ergebnis, sodass die Stadt nach Ablauf einer von ihr gesetzten Frist den Obelisken am Tag der Deutschen Einheit 2018 abbaute und einlagerte.21 Während die Kasseler AfD die Demontage als einen großen Sieg feierte,22 wurde nun auch die überregionale Presse aufmerksam und deutete den politischen Vorgang ähnlich, allerdings mit verändertem Vorzeichen: Die »Welt« schrieb von einer »›Vertreibung‹ des Obelisken«. Für die »Süddeutsche Zeitung« belegte der Fall, »wie Politiker und Medien gegenüber rechten Provokationen einknicken«.23

Demontage des Obelisken am Tag der Deutschen Einheit 2018
(Foto: Kathrin Meyer, Hessische/Niedersächsische Allgemeine)
Der heutige Standort des Kasseler Denkmals in der Treppenstraße
(Foto: Stephan Scholz, 2020)

Nach dem Abbau erklärte sich der Künstler schließlich doch mit einem anderen Standort einverstanden, um das Monument für die Stadt zu erhalten, für die er es konzipiert hatte. Im April 2019 wurde der Obelisk auf einem ebenfalls zentralen, aber weniger prominenten und wesentlich kleineren Platz an der Treppenstraße wieder aufgebaut.24 Eine räumliche Wirkung wie auf dem Königsplatz, der als Knotenpunkt des öffentlichen Nahverkehrs zudem ein Ort des Ankommens und Abfahrens und damit selbst ein Symbol des Transits ist, kann er hier allerdings nicht entfalten. Nachdem er durch seinen Abbau am Tag der Deutschen Einheit 2018 zwischenzeitlich zum Symbol nicht nur der lokalen, sondern auch der nationalen Uneinigkeit in der Flüchtlingspolitik zu werden schien, war aus dem individuellen und temporären Beitrag zu einer Kunstausstellung schließlich ein kommunales Denkmal geworden, das an humanitäre Grundwerte bei der Aufnahme von Flüchtlingen dauerhaft erinnert und sie anmahnt. Gelegentlich wurde es seitdem von Gruppen wie der »Seebrücke« als Ort für öffentliche Aktionen genutzt.25

2. Authentizität und Imagination –
Das Flüchtlingsboot in Wittenberg

Nahezu zeitgleich zur Denkmalerrichtung und -demontage in Kassel verlief eine Debatte um ein Denkmal in Wittenberg, die einige Parallelen zu derjenigen in Kassel aufwies und ebenfalls an einem nationalen Gedenktag kulminierte. Wie in Kassel war im Juni 2017 in der Lutherstadt Wittenberg im Rahmen einer Ausstellung ein öffentliches Erinnerungszeichen errichtet worden – hier aus Anlass der »Weltausstellung Reformation«, die im Zusammenhang mit den Feierlichkeiten zum Reformationsjubiläum von der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und dem Deutschen Evangelischen Kirchentag (DEKT) veranstaltet wurde. Eine Außeninstallation mit einem ehemaligen Flüchtlingsboot als zentralem Objekt erinnerte noch unmittelbarer als die klassische Denkmalform des Obelisken in Kassel an die aktuellen Fluchtbewegungen nach Europa, zu deren visueller Ikone das Flüchtlingsboot im medialisierten Diskurs der vergangenen Jahre geworden war.26 Mit dem knapp 16 Meter langen Boot in Wittenberg waren, wie man einer Informationstafel entnehmen konnte, fünf Jahre zuvor 244 Männer, Frauen und Kinder aus Afrika über das Mittelmeer nach Europa gelangt.27

Das Wittenberger Flüchtlingsboot kurz nach seiner Aufstellung
(Foto: Lutherstadt Wittenberg, 2017)

War mit der Form des Bootes der Bezug zur Flucht nach Europa eindeutig, so fiel die beabsichtigte Botschaft durchaus mehrdeutig aus: Nach den Worten des Initiators, des Anthropologen Michael Leube von der Fachhochschule Salzburg, sollte das Boot zum einen »als Artefakt einer illegalen und unwürdigen Ankunft« für »den Mut der Refugees« stehen. Zum anderen sollte es auf eine verfehlte europäische Außenpolitik aufmerksam machen, die die wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Katastrophen in den Herkunftsländern maßgeblich verursacht habe, durch die die Betroffenen schließlich zu ihrer Flucht veranlasst worden seien. Der Schwanenteich, an dessen Ufer das Flüchtlingsboot stand und auf dem zudem 40 geflochtene Boote aus dünnen Holzlamellen trieben, sollte eine »Metapher für das Mittelmeer« sein.28 Die Evangelische Kirche als Veranstalterin der Ausstellung nahm dagegen eine politisch etwas entschärfte und offenere Deutung vor, indem sie erklärte, das Boot solle zum Nachdenken darüber anregen, »wie verflochten unser Leben mit dem der Flüchtlinge ist«.29 Als die Stadt Wittenberg ähnlich wie in Kassel nach Beendigung der temporären Ausstellung im Herbst 2017 das Flüchtlingsboot dauerhaft übernahm, beschloss der Stadtrat mit großer Mehrheit den Erhalt als »Denkmal für Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit«.30

Temporäre Installation mit geflochtenen Booten im Wittenberger Schwanenteich mit dem Flüchtlingsboot im Hintergrund
(Foto: Thomas Klitzsch, 2017, Ausschnitt)

In allen diesen Deutungsvarianten war die allgemeine symbolische Bedeutung des Flüchtlingsbootes als »generic object«31 wichtiger als seine individuelle Geschichte: Denn keine*r der mit diesem konkreten Boot nach Europa Geflüchteten hatte hier tatsächlich Asyl oder Aufenthaltsrecht erhalten; vielmehr waren alle wieder nach Afrika abgeschoben worden.32 Diese spezifische Geschichte des Bootes und seiner Passagiere vernachlässigten in der Debatte sowohl die Befürworter*innen als auch die Gegner*innen in ihrer jeweiligen Haltung zum Flüchtlingsboot als Denkmal.

Ähnlich wie in Kassel kam es auch in Wittenberg zu heftigen verbalen Angriffen insbesondere von Seiten der AfD, die auf eine Entfernung des Bootes drängte. »[D]er Schrotthaufen muß weg«, war nach einer erfolglosen Initiative im Stadtrat weiterhin auf der Website der Partei zu lesen, was einer Handlungsaufforderung schon recht nahe kam.33 »Keine Denkmale der Schande in unserer Stadt!«, hieß es hier weiter in enger Anknüpfung an Björn Höckes Bezeichnung des Berliner Holocaust-Mahnmals im Jahr zuvor. Es blieb nicht bei einem bloß verbalen Konnex der Ablehnung mahnender Erinnerung an den Holocaust und an die Flüchtlingsaufnahme in der Gegenwart: In der Nacht vom 9. auf den 10. November 2018, also 80 Jahre, nachdem in Deutschland die Synagogen gebrannt hatten, wurde das Wittenberger Flüchtlingsboot von Unbekannten in Brand gesetzt und dabei erheblich beschädigt.

Das Boot nach dem Brandanschlag vom 9./10. November 2018
(Foto: Alexander Baumbach)

Bereits wenige Tage später erklärte der Stadtrat von Wittenberg mit großer Mehrheit, das Boot in seinem beschädigten Zustand als Mahnmal erhalten zu wollen.34 Die daraufhin erweiterte Informationstafel erläutert heute, dass das Boot ein »Symbol gegen jede Form von Gewalt, Menschenfeindlichkeit und Extremismus« sein solle.35 Damit war wie in Kassel auch in Wittenberg trotz erheblicher rechtspopulistischer Widerstände das Objekt einer temporären Ausstellung in ein dauerhaftes kommunales Denkmal überführt worden, das an die in der Gegenwart nach Deutschland Flüchtenden und Geflüchteten erinnert. Anders als in Kassel bezieht das Wittenberger Denkmal seine besondere Wirkung jedoch aus dem historischen Objekt einer realen Flucht.

Ehemalige Flüchtlingsboote sind in den letzten Jahren wiederholt als temporäre Mahnmale für eine humane Flüchtlingspolitik verwendet worden, wobei der Übergang zum (künstlerischen) Ausstellungsobjekt oftmals fließend war.36 So stellte das Erzbistum Köln 2016 ein Fischerboot, mit dem ein Jahr zuvor Flüchtlinge über das Mittelmeer nach Malta gekommen waren, als »Mahnmal« zunächst vor und dann in den Kölner Dom, um es anschließend ein Jahr lang in 15 verschiedenen Kirchen, Schulen und anderen Einrichtungen des Erzbistums zu zeigen.37 Mit dem Boot als »Mahnmal gegen das Vergessen«, das an das Leiden und Sterben von Flüchtlingen erinnern sollte, verband die Kirche den politischen Aufruf, legale Fluchtwege zu schaffen.38 Im November 2017 wurde das Boot schließlich ins Haus der Geschichte nach Bonn überführt und als Teil der Dauerausstellung musealisiert. In diesem Kontext dient es heute jedoch nicht mehr als Mahnmal, sondern nur noch »anschaulich« »als Symbol für diese dramatischen Ereignisse« der Flucht nach Deutschland und Europa im Jahr 2015.39

Ein Flüchtlingsboot als Altar: Fronleichnamsgottesdienst
mit Kardinal Woelki vor dem Kölner Dom, 26. Mai 2016
Superbass / CC BY-SA 4.0; via Wikimedia Commons,
2016-05-26-Fronleichnam Köln 2016-5168, CC BY-SA 4.0;
siehe auch das Coverfoto des vorliegenden Hefts)

Umgekehrt schlugen etwa der ehemalige italienische Ministerpräsident Matteo Renzi oder der mexikanische Regisseur Alejandro González Iñárritu vor, ein ehemaliges Flüchtlingsboot, das der schweizerisch-isländische Künstler Christoph Büchel 2019 auf der Kunstbiennale in Venedig unter dem Titel »Barca Nostra« ausstellte, als öffentliches Mahnmal in Mailand oder Brüssel zu installieren oder es als solches – ähnlich wie im Erzbistum Köln – auf eine Reise durch ganz Europa zu schicken.40

»Barca Nostra«. Flüchtlingsboot auf der Biennale in Venedig, Juni 2019
(Jean-Pierre Dalbéra from Paris, France; via Wikimedia Commons,
Barca Nostra (Biennale de Venise 2019) (48126881793), CC BY 2.0)

Unabhängig von der Dauer, der Art und dem Kontext ihrer Aufstellung liegt in allen diesen Fällen die spezielle Wirkung des Flüchtlingsbootes in der ihm zugeschriebenen Aura eines als authentisch geltenden Überrestes dramatischer realer Ereignisse, die an ihm weiterhin zu haften scheinen und von ihm bezeugt werden. Die Materialität des originalen Objektes suggeriert eine besondere Präsenz dieser räumlich und zeitlich entfernt stattgehabten Ereignisse und regt die Imagination der Betrachtenden an.41 In das Kölner Flüchtlingsboot setzten sich mehrfach Menschen hinein, um nachzuempfinden, wie sich eine enggedrängte Flucht auf einem solchen Boot anfühlt.42 Das Denkmal in Wittenberg, das während der »Weltausstellung Reformation« auch begehbar war, erhält in der Wahrnehmung der Rezipient*innnen ebenfalls diese auratische Qualität.

Eine Kindergarten-Gruppe besucht 2017
das Kölner Flüchtlingsboot in der Elisabethkirche in Bonn.
(Foto: Stadtdekanat Bonn)

Damit stehen die Boote in der Tradition einiger Vertriebenendenkmäler, die in den 1980er-Jahren zur Erinnerung an die Flucht von Deutschen am Ende des Zweiten Weltkrieges errichtet wurden. Sowohl an der Ostsee als auch in Bayern entstanden damals Gedenkorte mit originalen Booten, die in den letzten Kriegswochen deutsche Flüchtlinge über die Ostsee nach Westen gebracht hatten.43 Nach Auffassung der damaligen Initiator*innen war für die Betrachtenden, die »Elend, Entsetzen, Angst und Entbehrungen der letzten Kriegsereignisse und der Massenflucht von 1945 nicht selbst miterlebt« hatten, »unschwer nachzuvollziehen«, welche »erschütternden Szenen sich einst auf diesen Planken abgespielt haben mögen«.44 Ähnlich wie bereits hier sollte später auch in Wittenberg die durch das authentisch wirkende Objekt des Bootes ausgelöste Nachempfindung der dramatischen Fluchtsituation zu Mitgefühl und Anerkennung gegenüber den Flüchtlingen führen und ihnen gegenüber auch integrativ wirken.

3. Trauer, Integration und multidirektionales Erinnern –
Gedenkorte in Biberach und Bremen

Eine integrative Funktion besitzen insbesondere solche Denkmäler für Geflüchtete, die speziell an ihre Toten erinnern und als Trauer- und Gedenkorte fungieren. Eine ähnliche Bedeutung hatte bereits ein großer Teil der deutschen Vertriebenendenkmäler, die neben ihren (geschichts)politischen Funktionen insbesondere auf Friedhöfen so etwas wie Ersatzgräber darstellten sowie als Orte des Totengedenkens und der Verlustverarbeitung in der neuen Heimat dienten. Als Trauerorte konnten sie durch die räumliche Integration des Verlorenen an einem materialisierten Erinnerungsort auch zur Beheimatung in einem neuen Lebensumfeld beitragen.45

Ein ähnliches Ziel verfolgen zwei Denkmal-Projekte für Geflüchtete, die 2016 in Biberach und 2018 in Bremen realisiert wurden.46 Anders als in Kassel und Wittenberg kam die Initiative hier nicht von außen im Rahmen großer Ausstellungsvorhaben, sondern erwuchs aus kirchlichen Kreisen direkt vor Ort. Initiatoren waren im südwestdeutschen Biberach die »Ökumenische Flüchtlingsarbeit« von Caritas und Diakonie, im nordwestdeutschen Bremen der Arbeitskreis einer evangelischen Kirchengemeinde, in dem sich Ehrenamtliche bereits seit über 25 Jahren um Asylbewerber*innen in einer nahegelegenen Aufnahmeeinrichtung kümmerten. Unabhängig voneinander war man hier in der praktischen Arbeit zu der Überzeugung gelangt, dass es eines Ortes bedürfe, an dem Geflüchtete ihrer Trauer um Angehörige und andere Menschen, die auf der Flucht ihr Leben verloren hatten, nachgehen könnten. Indem ein solcher Ort zur Verarbeitung von zum Teil traumatischen Verlusterfahrungen und dramatischen Erlebnissen auf der Flucht beitrage, könne er auch das Einleben vor Ort erleichtern.47 Ehrenamtliche, die in ihrer Arbeit immer wieder mit solchen teilweise extremen Erfahrungen konfrontiert sind, sollten durch einen solchen Gedenkort ebenfalls mental unterstützt werden.48

Gedenkstätte in Biberach bei der Eröffnung, 1. Oktober 2016
(Foto: Lucia Braß)

Umgesetzt wurde dieses Ziel in Biberach im Oktober 2016 mit einer »Gedenkstätte für die Menschen, die auf der Flucht ihr Leben verloren haben«, in Form eines nachgebauten und verkleinerten Holzbootes, aus dessen Mitte ein (Toten-)Brett herausragt, auf dem eine nach oben gestreckte Hand dargestellt ist. Eine Inschrift, deren Text von Geflüchteten aus Gambia und Syrien formuliert und dreisprachig gestaltet wurde, verweist auf die Motive, die Menschen zur Flucht bewegen: »Auf der Suche nach Geborgenheit, nach Freiheit und nach Frieden.«

In Bremen errichtete die evangelische Kirchengemeinde Arsten-Habenhausen zwei Jahre später eine liegende Bronze-Skulptur in Form eines »Wellen-Teppichs«, der das Meer und den Wüstensand symbolisieren soll, in denen Flüchtlinge auf dem Weg nach Europa heute vielfach ums Leben kommen. Die in die Wellen eingearbeitete Aufschrift besteht aus dem Bibelzitat »Gott wird abwischen alle Tränen von ihren Augen (Offenbarung 21,4)« sowie dem Zusatz »Im Gedenken an alle Menschen, die vor Krieg, Not und Verfolgung flohen und auf dem Weg zu uns ihr Leben verloren haben«.

Gedenkstein in Bremen-Arsten
(Foto: Stephan Scholz, 2019)

In beiden Fällen waren die kirchlichen Initiativen von den jeweiligen Kommunen unterstützt worden – in Bremen bei der Ausrichtung und Durchführung eines künstlerischen Wettbewerbs, in Biberach bei der Standortsuche für das Denkmal. Während das Biberacher Boot an einem Fußweg auf kommunalem Grund zwischen zwei Friedhöfen errichtet wurde, befindet sich der Bremer Gedenkstein direkt auf einem Friedhof hinter der Kirche der Gemeinde. Beide Standorte legen ein eher stilles und individuelles Gedenken nahe, das den unmittelbar Betroffenen ermöglicht werden soll, die hier stärker adressiert sind als in Kassel oder Wittenberg.

Muslimisches Totengebet bei der Einweihung des Bremer Gedenksteins, 3. Juni 2018
(Foto: Evangelische Kirchengemeinde
Arsten-Habenhausen
)

Der kirchliche Friedhof als Standort und die biblische Inschrift bergen in Bremen allerdings die Gefahr religiöser Exklusion und können zumindest als Barriere für nichtchristliche Geflüchtete wirken. Dies gilt unabhängig davon, dass bei der Planung ein Vertreter der Islamischen Föderation Bremen beteiligt war, der von der anfänglich erwogenen Hinzufügung von Koransuren abgeraten hatte. Auch bei der Einweihung wirkte er mit und sprach ein muslimisches Totengebet.49 Zugeschaltet war per Videobotschaft ein ehemaliger afghanischer Bootsflüchtling, der seit 2002 auf der Insel Lesbos Flüchtlingen einen würdigen Umgang mit ihren Toten in Form von Begräbnissen und Trauerfeiern zu ermöglichen versucht.50 Noch stärker war man in Biberach um eine interreligiöse Ausrichtung bemüht. Hier waren bei der Anfertigung des Bootes und bei der Eröffnung der Gedenkstätte nicht nur muslimische Geflüchtete aktiv beteiligt, sondern auch ein jüdischer Bildhauer und ein jüdischer Kantor.

Veranstaltung zur Eröffnung der Gedenkstätte in Biberach
mit einem jüdischen Kantor, 1. Oktober 2016
(Foto: Lucia Braß)

Die Redebeiträge zu den »Einweihungen« der Denkmäler in Biberach und Bremen machten gleichwohl deutlich, dass es hier nicht nur um die Verlustbewältigung der Betroffenen und deren Neubeheimatung gehen soll, sondern auch um ein Zeichen der Solidarität und um politische Bewusstseinsbildung. Die Gedenkorte sollen gerade die Aufnahmegesellschaft auf die leidvollen Erfahrungen der Flüchtlinge hinweisen, Mitgefühl erzeugen und dadurch integrativ wirken. Darüber hinaus sollen sie einen Impuls zum Überdenken der nationalen und europäischen Flüchtlingspolitik geben. So rief der Theologe und Gründer des Vereins »Pro Asyl« Jürgen Micksch bei der Einweihung in Bremen zu einer humaneren Flüchtlingspolitik auf und gab seiner Hoffnung Ausdruck, dass der Gedenkstein »ein Anstoß zu vielen Denkmalen ist, die Schritt für Schritt zu einem Umdenken beitragen«.51 In dieser Hinsicht sind solche Denkmäler als Medien eines »grief activism« zu betrachten,52 also einer öffentlich praktizierten Trauer um Tote, die sich gleichermaßen als ethische und politische Praxis versteht und mit einer Kritik am europäischen Grenz­regime verbunden ist.53

Mit der Erinnerung an diejenigen, die auf dem Weg »zu uns« ihr Leben verloren haben, wie es in der Bremer Inschrift heißt, richtet sich der dortige Gedenkstein stärker an die Aufnahmegesellschaft und scheint damit die Binarität zwischen Einheimischen und Zuwanderern aufrechtzuerhalten. Der Begleittext in Biberach dagegen (»Auf der Suche nach Geborgenheit, nach Freiheit und nach Frieden«) formuliert universale Sehnsüchte, die nicht nur Motive von Geflüchteten zum Ausdruck bringen, sondern von allen Mitgliedern einer pluralen Gesellschaft geteilt werden können. In Bremen wird zudem durch die Erinnerung an »alle Menschen, die vor Krieg, Not und Verfolgung flohen«, der Blick auf Fluchtmigration als allgemeinmenschliches sowie als zeitübergreifendes Phänomen geweitet, das auch die aufnehmende Gesellschaft mit umfasst und eine Einbeziehung ihrer vielfältigen Erfahrungen von Flucht, Vertreibung, Emigration und Exil nahelegt. Das angesprochene »Wir« erscheint damit nicht mehr nur in der Rolle des Aufnehmenden, sondern in historischer Perspektive zugleich in der Rolle des Schutzsuchenden sowie auch in derjenigen des Verursachenden von Flucht und Migration. Dadurch erweitert sich der Blick auf eine postmigrantische Gesellschaft, die jenseits vermeintlicher ethnischer Grenzen, wie Regina Römhild es formuliert hat, »überall und dauerhaft von den Erfahrungen und Wirkungen des Kommens, Gehens und Bleibens geprägt ist«.54

Die Gedenkorte in Biberach und Bremen ermöglichen es gerade durch ihre spezifischen Standorte, Verknüpfungen mit der deutschen Migrationsgeschichte vor allem im Kontext des Zweiten Weltkrieges und den damit verbundenen vielfältigen Täter- und Opfererfahrungen herzustellen. Auf dem Friedhof in Bremen geschieht dies durch die unmittelbare räumliche Nähe zum bereits seit Jahrzehnten existierenden Gedenkkreuz für die Opfer des Zweiten Weltkrieges. Die beiden Gedenkorte erscheinen nun räumlich aufeinander bezogen und werden zu besonderen Anlässen, etwa zum Volkstrauertag, auch direkt miteinander verbunden.55 In Biberach ist die Nachbarschaft zum Friedhof sowjetischer Zwangsarbeiter*innen immer wieder Gegenstand der Reflexion in Gedenkveranstaltungen, die hier jährlich stattfinden.

Der Gedenkstein (links) mit Gedenkkreuz und -platte
für die Opfer des Zweiten Weltkrieges (rechts)
(Foto: Stephan Scholz, Bremen 2019)

Die Denkmäler in Biberach und Bremen für die Toten der nach Europa Geflüchteten fungieren somit nicht nur als Orte der Trauer und des Mitgefühls, der Beheimatung und gesellschaftlichen Integration sowie der politischen Mobilisierung. Gerade im Zusammenspiel mit bereits vorhandenen Gedenkorten ermöglichen sie ein multidirektionales Erinnern an unterschiedliche Migrations- und Fluchterfahrungen.56 Ohne diese gleichzusetzen oder historische Verantwortlichkeiten aus dem Blick zu verlieren, können sie so in Verbindung gebracht werden, sich in ihren Gemeinsamkeiten und Unterschieden wechselseitig beleuchten und im Sinne einer postmigrantischen Erinnerungskultur die »Sicht auf historische Subjekte in ihrer Verwobenheit und Multipositionalität« hin öffnen.57

4. Fazit

Denkmäler für Geflüchtete, die auf die migrantischen Anteile in Geschichte und Gegenwart verweisen, sind keine vollkommen neue Erscheinung in der deutschen Erinnerungskultur. Zuvor gab es zum Beispiel bereits – allerdings nur wenige – öffentliche Erinnerungszeichen für zugewanderte Hugenotten sowie eine große Zahl von Vertriebenendenkmälern. Letztere waren zwar nicht als Erinnerung an das Migrantische in der deutschen Geschichte beabsichtigt, werden aber heute immer mehr so betrachtet und kontextualisiert, etwa wenn die Sea-Watch-Aktivistin Carola Rackete in einer Reflexion über die Beweggründe ihres Engagements das Denkmal für deutsche Vertriebene in ihrem Heimatort erwähnt.58

Gemeinsam ist all diesen Denkmälern ihre integrativ wirkende Eigenschaft als Anerkennungsgeste, die bereits durch die bloße Etablierung eines Ortes in der deutschen Denkmal- und Erinnerungslandschaft zum Ausdruck kommt. Eng damit verbunden ist vielfach eine (geschichts)politische Appellfunktion, die zwar höchst unterschiedlich ausfällt, aber immer einen engen Gegenwartsbezug besitzt. Neu ist, dass die heutigen Initiativen für Flüchtlingsdenkmäler bisher nicht von der Gruppe der Geflüchteten selbst ausgehen, die dafür meist noch nicht über die nötige Position innerhalb der Gesellschaft verfügen, sondern von Akteur*innen der Aufnahme­gesellschaft.59

Wie die Beispiele zeigen, kommen diese Initiativen oft aus dem kirchlichen Milieu. Christliche Gemeinden oder Wohlfahrtsverbände, die auch bei der Flüchtlings­aufnahme und -betreuung zu den wichtigsten zivilgesellschaftlichen Akteur*innen zählen, sind dafür besonders prädestiniert. Sie verbinden eine ethische Grund­haltung gegenüber Geflüchteten mit einer stabilen institutionellen Verfasstheit, einem großen sozialen Kapital sowie gesellschaftlichem Gestaltungsspielraum. Die Errichtung von Gedenkorten wird durch ihre Nähe und Vertrautheit mit ritualisierten Erinnerungspraktiken ebenso begünstigt wie durch ihre eigene Verfügung über (halb)öffentliche Räume.

Denkmalinitiativen wie in Biberach und Bremen bemühen sich dabei allerdings durchaus, wenn auch in unterschiedlicher Weise, um ein Zusammenwirken mit Geflüchteten selbst. Zumindest gelegentlich kommt es dadurch zu »postmigrantischen Allianzen« im Sinne von »haltungsbasierte[n] Zusammenschlüsse[n] zwischen Personen mit und ohne Migrationsbiografien«, auch wenn in ihnen soziale Asymmetrien nicht beseitigt sind.60 Gerade erinnerungskulturelle Verknüpfungen mit Elementen der deutschen Migrationsgeschichte können dabei das Bewusstsein stärken, »dass Migration als kollektive Erfahrung, egal ob im Sinne von direkter Migrationserfahrung, Migrationsbezügen in der Familie, in Freundeskreisen oder weiter entfernten Kontexten, alle betrifft«.61

Die dauerhafte »Einräumung« dieser Orte der Erinnerung im kommunalen Raum verschafft dem Migrantischen als Teil der gesellschaftlichen Selbstbeschreibung bleibende Sichtbarkeit. Sie verbürgt eine kollektive Autorisierung oder zumindest eine anerkennende Haltung zu der mit dem Denkmal verbundenen Botschaft. Zu einer postmigrantischen Gesellschaft gehört aber auch, dass diese Anerkennung migrantischer Erfahrungen in Geschichte und Gegenwart nicht unumstritten ist, sondern vielmehr – wie sich an den Beispielen aus Kassel und Wittenberg zeigt – Bestandteil von zum Teil äußerst konflikthaften Aushandlungsprozessen wird. Kijan M. Espahangizi hat darauf hingewiesen, dass das Ergebnis solcher Aushandlungsprozesse »keineswegs historisch determiniert«, sondern gleichermaßen »ungewiss wie umkämpft« ist.62 Denkmäler für Geflüchtete sind somit nicht nur Bestandteile und Quellen einer postmigrantischen Erinnerungskultur. Ebenso können sie als Quellen zur Beobachtung ihrer Entwicklung dienen, die wohl kaum eine »lineare Fortschrittsgeschichte« sein wird.63 Auch an den Auseinandersetzungen um solche Denkmäler, an ihrer Verwirklichung und ihrem Erhalt wird sich zukünftig ablesen lassen, ob und in welcher Weise »Migration eine Grundlage der gesellschaftlichen Selbstbeschreibung« geworden ist.64


Anmerkungen:

1 Michelle Müntefering, Ein Denkmal für die Gastarbeiter, in: Politik & Kultur. Zeitung des Deutschen Kulturrates, September 2020, S. 25.

2 Doris Akrap, Baut neue Denkmäler!, in: taz, 5.7.2020.

3 Vgl. Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Deutschland kann Integration: Potential fördern, Integration fordern, Zusammenhalt stärken, Berlin 2019, S. 279; Sylvia Hahn, Historische Migrationsforschung, Frankfurt a.M. 2012, S. 15.

4 Insbesondere mit Blick auf die Einrichtung eines entsprechenden Gedenktages: Hedwig Richter, Die Schlachten der Volksherrschaft. Über Gedenktage und Demokratie, in: Aus Politik und Zeitgeschichte 70 (2020) H. 33-34, S. 40-45, hier S. 45.

6 »Gastarbeiterdenkmäler« sind mir bislang lediglich in Bremen, Wolfsburg und Stuttgart (dasselbe auch in Nonnenhorn und Korb) bekannt. Erhebungen über solche Denkmäler scheinen auch noch nicht vorzuliegen.

7 Sabine Marschall, Monuments in the Context of Migration. An Introduction, in: dies. (Hg.), Public Memory in the Context of Transnational Migration and Displacement. Migrants and Monuments, Cham 2020, S. 1-27, hier S. 18.

8 Bisher habe ich keine weiteren Denkmäler für Geflüchtete ermitteln können. In Planung befindet sich ein derartiges Denkmal in Wuppertal; vgl. Nikola Dünow, Initiative »Seebrücke«. Ein Gedenkort, den viele erreichen können, in: Wuppertaler Rundschau, 21.6.2020.

9 Erol Yildiz, Postmigrantische Perspektiven. Aufbruch in eine neue Geschichtlichkeit, in: ders./Marc Hill (Hg.), Nach der Migration. Postmigrantische Perspektiven jenseits der Parallelgesellschaft, Bielefeld 2015, S. 19-36, hier S. 21; vgl. ders., Ideen zum Postmigrantischen, in: Naika Foroutan/Juliane Karakayali/Riem Spielhaus (Hg.), Postmigrantische Perspektiven. Ordnungssysteme, Repräsentationen, Kritik, Frankfurt a.M. 2018, S. 35-55, hier S. 49.

10 Naika Foroutan, Rassismus in der postmigrantischen Gesellschaft, in: Aus Politik und Zeitgeschichte 70 (2020) H. 42-44, S. 12-18, hier S. 18.

11 Dies., Die postmigrantische Gesellschaft. Ein Versprechen der pluralen Demokratie, Bielefeld 2019, S. 224.

12 Vgl. die Aussagen des Künstlers in dem Video #1 Das Fremdlinge und Flüchtlinge Monument, artort.tv, 1.9.2017.

13 Vgl. Christian Röther, Ein Obelisk sucht ein Zuhause, in: Deutschlandfunk, 9.4.2018.

14 documenta 14, Königsplatz.

15 Saskia Trebing, Offene Feindseligkeit, in: Monopol, 30.5.2018; Kassel: Siegessäule der Flüchtlingspolitik darf bleiben, in: ZaroNews, 14.10.2018.

16 Vgl. Arnold-Bode-Preis 2017 geht an Olu Oguibe, in: Nordhessen-Journal, 21.6.2017.

17 Catrin Lorch, In Kassel zeigt sich der Riss, der durch die deutsche Gesellschaft geht, in: Süddeutsche Zeitung, 10.8.2018.

18 So der AfD-Stadtverordnete Thomas Materner; zit. nach ebd.

19 Vgl. Stadtverordnetensammlung Kassel, Niederschrift über die 22. öffentliche Sitzung vom 18.6.2018, S. 13-21.

20 Vgl. Andreas Hermann, Obelisken-Ankauf in Kassel: Jetzt muss alles schnell gehen, in: Hessische/Niedersächsische Allgemeine, 20.6.2018.

21 Vgl. Obelisk wurde abgebaut, in: Nordhessen Rundschau, 4.10.2018.

22 Vgl. Ulrike Pflüger-Scherb/Frank Thonicke/Matthias Lohr, Sensation: Umstrittener Obelisk bleibt nun doch in Kassel, in: Hessische/Niedersächsische Allgemeine, 11.10.2018.

23 Kassel entfernt »Mahnmal für Geflüchtete« in Nacht-und-Nebel-Aktion, in: Welt, 4.10.2018; Catrin Lorch, Kassel baut Flüchtlingsdenkmal ab, in: Süddeutsche Zeitung, 4.10.2018; vgl. ähnlich auch Ludger Fittkau, Einer documenta-Stadt nicht würdig!, in: Deutschlandfunk Kultur, 3.10.2018.

24 Vgl. Sebastian Lammel u.a., Aufbau des documenta-Kunstwerks: Der Obelisk ist zurück in Kassel, in: Hessische/Niedersächsische Allgemeine, 18.4.2019.

25 Vgl. Protest gegen das Sterben im Mittelmeer: Kundgebung der Bewegung Seebrücke in Kassel, in: Hessische/Niedersächsische Allgemeine, 6.7.2019.

26 Vgl. Silke Betscher, Blickregime und Grenzregime. Die Verschränkung von Raum- und Subjektkonstruktionen in visuellen Diskursen der ›Flüchtlingskrise‹ 2014–2016, in: Jürgen Danyel/Gerhard Paul/Annette Vowinckel (Hg.), Arbeit am Bild. Visual History als Praxis, Göttingen 2017, S. 114-136, hier S. 119-123.

27 Vgl. Österreichs Beitrag zu Lutherjahr von FH Salzburg, in: ORF-Radio Salzburg, 25.5.2017; Reformationsjubiläum 2017 e.V., Flüchtlingsboot in Wittenberg angekommen, 23.6.2017.

28 Lutherstadt Wittenberg, Beschlussvorlage BV-061/2019, 12.3.2019, Anlage 3: Essay Michael Leube, S. 2.

29 Zit. nach Felix Träder, Ein Flüchtlingsboot für Wittenberg, in: mdr Sachsen-Anhalt, 23.6.2017.

30 Zit. nach Wittenberger Stadtrat stimmt Vereinbarung mit r.2017 zu, in: Wittenberger Sonntag, 30.9.2017 (Oberbürgermeister Torsten Zugehör, parteilos).

31 Karina Horsti, Curating Objects from the European Border Zone: The »Lampedusa Refugee Boat«, in: dies. (Hg.), The Politics of Public Memories of Forced Migration and Bordering in Europe, Cham 2019, S. 53-70, hier S. 62.

33 Thomas Höse, Wittenberger Denkmalkunde I, Wittenberg im Landtag. Website des AfD-Landtagsabgeordneten, 5.12.2017.

34 Vgl. Irina Steinmann, Exponat bleibt wohl am Ort erhalten, in: Mitteldeutsche Zeitung, 15.11.2018.

35 Lutherstadt Wittenberg, Beschlussvorlage BV-061/2019, 12.3.2019, Anlage 4: Text Stele.

36 Zur musealen und künstlerischen Nutzung von Flüchtlingsbooten in Italien, den Niederlanden und Australien vgl. Horsti, Curating Objects (Anm. 31).

38 Erzbistum Köln, Bonn: Letzte Station des Flüchtlingsboots, 30.10.2017.

39 So Hans-Walter Hütter, Präsident der Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland; zit. nach Erzbistum Köln, »Es wird nicht das letzte Boot sein«, 5.11.2017. Bereits zuvor war das Boot zwischenzeitlich zum Ausstellungsobjekt umfunktioniert und von April bis August 2017 in der Sonderausstellung »Immer bunter. Einwanderungsland Deutschland« im Landesmuseum Hannover gezeigt worden.

40 Vgl. Migrant boat ›tomb‹ could go on show at Milan’s cathedral, in: The Local Italy, 14.12.2016; Catrin Lorch, Ein Totenschiff, das zum Voyeurismus zwingt, in: Süddeutsche Zeitung, 10.5.2019; Elisabetta Povoledo, Wreck of Migrant Ship That Killed Hundreds Will Be Displayed at Venice Biennale, in: New York Times, 6.5.2019.

41 Vgl. Horsti, Curating Objects (Anm. 31), S. 66, und speziell für Venedig: Sabrina Rupprecht/Sina Hartmann, »Barca Nostra« – Ein Boot, das Wellen schlägt, in: Valerie Hänsch/Kathrin Schulz (Hg.), Forschungsjournal 2019. Studentische Feldforschungen am Institut für Ethnologie, München 2020, S. 131-136, hier S. 134f.

42 Vgl. verschiedene Bilder und Videos in: Erzbistum Köln, Stationen des Flüchtlingsboots auf der Reise durch das Erzbistum.

43 Zu den spezifischen geschichtspolitischen Implikationen dieser Gedenkorte vgl. Stephan Scholz, Rettung und Untergang. Die Ostsee in der Erinnerung an Flucht und Vertreibung, in: Rudolf Holbach/Dietmar von Reeken (Hg.), »Das ungeheure Wellen-Reich«. Bedeutungen, Wahrnehmungen und Projektionen des Meeres in der Geschichte, Oldenburg 2014, S. 133-149, hier S. 141-146.

44 Doro Radke, Ein Landungsboot der Pioniere wird Denkmal, in: Ostpreußenblatt, 17.12.1983, S. 20. Das ehemalige Pionierlandungsboot, das in Oberschleißheim ab 1984 zentraler Bestandteil eines »Mahnmals Flucht und Vertreibung« der Ost- und Westpreußenstiftung war, gehört seit 2008 zu einer Internationalen Jugendbegegnungsstätte des Kreisjugendrings München-Land.

45 Vgl. ausführlicher Stephan Scholz, Vertriebenendenkmäler. Topographie einer deutschen Erinnerungslandschaft, Paderborn 2015, S. 110-113, S. 142f.

46 Einen gestalteten »Trauerort« für Geflüchtete mit vergleichbarer Intention, aber ohne Denkmal, gibt es seit 2011 auch schon in Düsseldorf; vgl. Psychosoziales Zentrum für Flüchtlinge Düsseldorf, Trauerort Düsseldorf, URL: <http://www.trauerort-duesseldorf.de>; Anne Mommertz, Trauerort Düsseldorf, 22.11.2011, URL: <http://anne-mommertz-zuhause-seite.de/?s=psychosozial>.

47 Vgl. Friedhelm Arning, Das Mahn- und Denkmal der Evangelischen Kirchengemeinde Arsten-Habenhausen in Bremen, in: Todesursache: Flucht. Eine unvollständige Liste, o.D., URL: <https://flucht.hirnkost.de>; Karin Mörtel, Bronzener Teppich für die Toten im Meer, in: Weser-Kurier, 5.4.2017.

48 Vgl. Ökumenische Flüchtlingsarbeit im Land­kreis Biberach, Gedenkstätte »Boot«, o.D.; Markus Dreher, Flucht-Gedenkstätte entsteht beim »Russen-Friedhof«, in: Schwäbische Zeitung, 16.8.2016. Das Folgende beruht auch auf Auskünften von Lucia Braß, Leiterin der Migrationsdienste Ökumenische Flüchtlingsarbeit der Caritas Biberach-Saulgau, 24. und 27.11.2020, sowie von Friedhelm Arning, Arbeitskreis Asyl der Kirchengemeinde St. Johannes in Bremen-Arsten, 26.10.2020.

49 Vgl. Eva Przybyla, Ein Mahnmal für die Namenlosen, in: taz, 28.5.2018.

50 Vgl. die Videobotschaft von Naiem Mohammedi (PRO ASYL/Refugee Support Aegean) auf YouTube, 6.6.2018.

52 Maurice Stierl, Contestations in Death – The Role of Grief in Migration Struggles, in: Citizenship Studies 20 (2016), S. 173-191, hier S. 174.

53 Zu vergleichbaren Denkmalprojekten in Italien und Australien vgl. Karina Horsti/Klaus Neumann, Memorializing Mass Deaths at the Border: Two Cases from Canberra (Australia) and Lampedusa (Italy), in: Ethnic and Racial Studies 42 (2019), S. 141-158; Karina Horsti, Transnational Mediated Commem­oration of Migrant Deaths at the Borders of Europe, in: Jessica Retis/Roza Tsagarousianou (Hg.), The Handbook of Diasporas, Media, and Culture, Hoboken 2019, S. 193-205.

54 Regina Römhild, Jenseits ethnischer Grenzen. Für eine postmigrantische Kultur- und Gesellschaftsforschung, in: Yildiz/Hill, Nach der Migration (Anm. 9), S. 37-48, hier S. 37.

55 Vgl. Volkstrauertag in Arsten – Gedenken auch an Flüchtlinge, auf: Website des Gymnasiums links der Weser, November 2018; Matthias Holthaus, Jugendliche beschäftigen sich mit Biografie von Kriegsopfern, in: Weser-Kurier, 12.8.2019.

56 Zum Konzept des multidirektionalen Erinnerns vgl. Michael Rothberg, Von Gaza nach Warschau: Die Kartierung des multidirektionalen Gedächtnisses, in: Iris Roebling-Grau/Dirk Rupnow (Hg.), »Holocaust«-Fiktion. Kunst jenseits der Authentizität, Paderborn 2015, S. 37-61; ders., Multidirectional Memory. Remembering the Holocaust in the Age of Decolonization, Stanford 2009; dt.: Multidirektionale Erinnerung. Holocaustgedenken im Zeitalter der Dekolonisierung, Berlin 2021.

57 Sina Arnold/Jana König, »The whole world owns the Holocaust«: Geschichtspolitik in der postmigrantischen Gesellschaft am Beispiel der Erinnerung an den Holocaust unter Geflüchteten, in: Foroutan/Karakayali/Spielhaus, Postmigrantische Perspektiven (Anm. 9), S. 173-190, hier S. 185.

58 Vgl. Carola Rackete, Handeln statt Hoffen. Aufruf an die letzte Generation, München 2019, S. 52f.

59 Das betonen auch Horsti/Neumann, Memorializing Mass Deaths (Anm. 53), S. 142.

60 Katarina Stjepandić/Serhat Karakayali, Solidarität in postmigrantischen Allianzen: Die Suche nach dem Common Ground jenseits individueller Erfahrungskontexte, in: Foroutan/Karakayali/Spielhaus, Postmigrantische Perspektiven (Anm. 9), S. 237-252, hier S. 238.

61 Ebd., S. 249.

62 Kijan M. Espahangizi, Ab wann sind Gesellschaften postmigrantisch? Wissenshistorische Überlegungen ausgehend von der Schweiz, in: Foroutan/Karakayali/Spielhaus, Postmigrantische Perspektiven (Anm. 9), S. 35-55, hier S. 47.

63 Ebd., S. 50.

64 Foroutan, Die postmigrantische Gesellschaft (Anm. 11), S. 224.

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