Die Menschenrechte sind ein Konzept der Aufklärung. Ausgehend vom Individuum, waren Rechtsgleichheit, politische Teilhabe und Freiheit frühe Schlagworte. Obwohl angestrebt, gelang eine Verankerung dieser Rechte in staatlichen Verfassungen bis in das 20. Jahrhundert nur selten. Erst die Zeit nach 1945 gilt, mit der Gründung der UNO, als Durchbruch für eine Menschenrechtspolitik als Praxis in internationalen Beziehungen, wobei umstritten war, auf welche Sphären sie sich beziehen sollte. Menschenrechtsgeschichte heißt daher, über die politische Ideengeschichte hinaus, danach zu fragen, wie und mit welcher Wirkung Menschenrechte zum Leitmotiv politischen Handelns wurden – aber auch die strategischen Interessen hinter den damit verbundenen Kontroversen zu verstehen.
Apartheid als eine institutionalisierte Form der Diskriminierung war für eine Menschenrechtspolitik bald eine wichtige Referenz. Sie verstieß elementar gegen die im Dezember 1948 von der UNO verabschiedete »Allgemeine Erklärung der Menschenrechte«: Im Mai 1948 hatte die National Party in Südafrika die Wahlen gewonnen, nicht zuletzt mit der unter dem Schlagwort »Apartheid« gefassten Forderung nach einer »getrennten Entwicklung« der »Rassen«. Die zuvor schon bestehende rassistische Segregation und Benachteiligung wurde nun weiter systematisiert mit der Fiktion, die unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen als Ethnien zu verstehen. Es folgte eine Klassifizierung der Bevölkerung in drei Kategorien: Weiße, Farbige (später dann Inder davon getrennt) und Schwarze. Die ethnische Zuschreibung, die von staatlichen Kommissionen vorgenommen wurde, hatte erhebliche Auswirkungen: Ehen zwischen den Gruppen waren verboten, und 1951 wurden den jeweiligen »Ethnien« spezifische Wohngegenden zugewiesen. Die »Große Apartheid« (im Unterschied zur »Kleinen Apartheid«, den vielfältigen Formen der Ausgrenzung im Alltag) sollte die offenkundige staatsbürgerliche Diskriminierung legitimieren, und schwarze »Homelands« sollten zu formal unabhängigen Staaten werden. Der Aufenthalt in anderen Gebieten – wo Millionen von Schwarzen lebten – war bloß geduldet. Dennoch kam es nie zu der geplanten vollständigen Trennung.
Diese rechtlich begründete Negation elementarer Menschenrechte führte schon früh zu internationalem Widerspruch, selbst wenn die koloniale und rassistische Politik vieler europäischer Länder, aber auch die Konstellationen des Kalten Krieges offizielle Verurteilungen verzögerten und Sanktionsmaßnahmen verhinderten. Schon mehrmals in der UNO diskutiert, begannen nach dem Massaker von Sharpeville 1960 auch von westlichen Ländern getragene Verurteilungen der südafrikanischen Politik, Teilsanktionen und ein intensives diplomatisches Ringen um die Haltungen zur Apartheid.
Die internationale Isolation Südafrikas folgt aber nur scheinbar einer linearen Entwicklung. Ein genauerer Blick zeigt, dass eine simple Zuschreibung der Apartheid als Katalysator für eine internationale Menschenrechtspolitik zu kurz greift. Insbesondere wird in der Forschung diskutiert, ob Apartheid als Sonderfall zu sehen ist – dafür spricht die lange Dauer sowohl des rassistischen Regimes wie auch des Anti-Apartheid-Aktivismus –, oder ob sie im allgemeineren Kontext von Dekolonisierung und Rassismus als weltweiten Problemen zu betrachten ist.[1] Darum geht es auch in den folgenden Debattenbeiträgen. Jan Eckel und Steven Jensen diskutieren mit unterschiedlichen Gewichtungen die Bedeutung der Apartheid für den Aufschwung der Menschenrechte als internationalem Normensystem.
Jan Eckel benennt die langanhaltende Thematisierung der Apartheid in der internationalen Politik, betont aber auch die Diskontinuitäten. Ein Menschenrechtsaktivismus von Basisgruppen in Großbritannien war schon in den 1950er-Jahren ausgeprägt, während dort in den 1970er-Jahren die schwächste Phase der Mobilisierung war; in der Bundesrepublik hingegen waren die 1970er-Jahre das Jahrzehnt, in dem sich eine Anti-Apartheid-Bewegung erst bildete. Die westliche Politik ging auch erst in dieser Dekade dazu über, sich von Südafrika als antikommunistischem Verbündeten zunehmend abzusetzen, selbst wenn die konservativen Regierungen in Großbritannien, den USA und der Bundesrepublik bald wieder bremsend wirkten und die vor allem ökonomischen Verbindungen als spezifische Strategie zur Überwindung der Apartheid bezeichneten (»constructive engagement«). Eckel fragt auch, warum gerade Südafrika im Fokus stand, während Verbrechen gegen Menschenrechte in vielen anderen afrikanischen Staaten oft nur Insidern bekannt waren. Die klare Verteilung von Gut und Böse – der Konflikt zwischen einem rassistischen weißen Siedlerregime und der unterdrückten schwarzen Bevölkerungsmehrheit – trug ebenso dazu bei wie die internationale Medienpräsenz des Themas, die nicht zuletzt von exilierten Südafrikanern gefördert wurde. Anti-Apartheid-Aktivismus hatte differierende, oft auch innenpolitische Gründe, und die Wirkung erscheint umstritten, da zum Zusammenbruch der Apartheid letztlich vor allem das Ende des Kalten Krieges beitrug.
Steven Jensen situiert die internationale Südafrikapolitik hingegen stärker im Kontext der Dekolonisierung. Aus westlicher Perspektive werde oft übersehen, dass schon vor den 1970er-Jahren Staaten des globalen Südens – Jensens Ausgangspunkt ist der Boykott südafrikanischer Waren durch Jamaika 1959 – die Apartheid offensiv ablehnten. Hier wurde nicht allein Südafrika thematisiert, sondern die Dekolonisierungskämpfe im gesamten subsaharischen Afrika standen im Fokus, von der Ächtung des Siedlerregimes im damaligen Rhodesien über Südafrika bis hin zu den portugiesischen Kolonien Angola und Mozambique. Die Kritik an der Apartheid gehöre daher in den Kontext von Anti-Rassismus, und Jensen versteht die 1960er-Jahre als ein Take-Off der internationalen Menschenrechtspolitik gegen Rassismus – einer Politik, die allerdings weder konsistent noch kontinuierlich war. In diesem Punkt decken sich die Positionen beider Autoren. Gerade den Inkonsistenzen und Diskontinuitäten wird somit weiter nachzugehen sein, zumal in der Gegenwart bekanntlich kein globaler Triumph der Menschenrechte zu beobachten ist und auch das Südafrika der Post-Apartheid-Ära nicht als befriedete Gesellschaft gelten kann.
Anmerkung:
[1] Zur Diskussion der aktuellen Literatur siehe Detlef Siegfried, Internationale Reaktionen auf Südafrikas Apartheid. Neuere Literatur zu einem globalen Konflikt in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts, in: H-Soz-Kult, 11.2.2016.