1. Autorität oder Ärgernis? Zum Status des ‚Zeitzeugen’
2. Vier Formen des Umgangs mit der Last der Vergangenheit
Das übergreifende Thema dieser Debatte ist der ‚Dialog der Disziplinen‘. Die Gedächtnisforschung eignet sich besonders gut für einen solchen Dialog, denn sie ist selbst ja keine Einzeldisziplin, sondern ein Thema, in dem sich die Fragen vieler Disziplinen kreuzen. Die Neurowissenschaften, die Psychologie, die Psychoanalyse, die Soziologie, die Literatur-, Kunst- und Medienwissenschaft, die Politologie und nicht zuletzt die Geschichtswissenschaft sind in diesen Diskurs eingebunden. Die verstärkte Beschäftigung mit Gedächtnis und Erinnerung bedeutet für die Geschichtswissenschaft auch, dass sie sich in einer immer stärker ausdifferenzierten Medienlandschaft verorten muss. Die Ge-schichte ‚gehört‘ heute einer ständig wachsenden Gruppe von Sachwaltern - neben den Professoren auch den Politikern, den Ausstellungsmachern, den Geschichtswerkstätten, den Bürgerbewegungen, den Filmregisseuren, den Künstlern, den Tourismusveranstaltern, den Infotainern und den Eventplanern. Das heißt keineswegs, dass der Einflussbereich der Historiker schrumpfen würde - im Gegenteil: Sie werden bei allen Geschichtsprojekten dringend gebraucht, müssen sich aber daran gewöhnen, enger mit anderen Akteuren zusammenzuarbeiten. Die Auseinandersetzung mit Geschichte verlagert ihren Schwerpunkt von der Universität zum Kulturbetrieb und damit zur Logik des Marktes. Im Folgenden sollen zwei Themenbereiche angesprochen werden, die auf eine paradigmatische Weise im Spannungsfeld von ‚Geschichte‘ und ‚Gedächtnis‘ stehen: die Figur des ‚Zeitzeugen‘ und die Frage des Umgangs mit historisch belasteter Vergangenheit.
1. Autorität oder Ärgernis? Zum Status des ‚Zeitzeugen’
Die Gedächtnisforschung ist längst ein wichtiger Teil der Geschichtswissenschaft geworden, und umgekehrt haben Historiker die Gedächtnisforschung enorm bereichert. Es gibt aber auch gewisse Spannungen, denn viele Historiker stehen Erinnerungen von Berufs wegen skeptisch gegenüber.1 Obwohl sie wie die Detektive oder die Richter immer erst post festum auf den Plan treten und deshalb grundsätzlich auf Informationen von anderen angewiesen sind, haben die Historiker zum Augenzeugen und seinen Erinnerungen kein entspanntes Verhältnis. Erinnerungen gelten den Historikern nicht ohne weiteres als ein vertrauenswürdiger Zugang zur Vergangenheit - weil sie brüchig und fragmentarisch, notwendig standpunktgebunden und damit immer parteiisch sind. Der Historiker muss über der Kakophonie der Erinnerungsstimmen stehen; deshalb zieht er sich lieber gleich in die stillen Archive zurück, wo er in aller Ruhe die schriftlichen Hinterlassenschaften, genannt ‚Quellen‘, vergleichen und auf ihren Wahrheitsgehalt prüfen kann.
Irgendwann, so könnte man argumentieren, wird aus erfahrungsgestütztem Gedächtnis automatisch Geschichte - dann nämlich, wenn von einem Ereignis keine Zeugen mehr am Leben sind, die noch eine lebhafte Anschauung und leibhaftige Erinnerungen davon in sich tragen. In einem Roman von Virginia Woolf betritt die Protagonistin ein Landhaus, das einst ihr Familiensitz war und sich nun in ein Museum verwandelt hat. Die Möbel und Gegenstände sind noch vorhanden, aber sie sind mit Mottenkugeln bestückt und von kleinen Schildern umgeben, auf denen ‚Bitte nicht berühren‘ steht. „Das Haus war nicht mehr ihres, seufzte sie. Es gehörte jetzt der Zeit, es war Geschichte geworden; abgeschnitten von der Berührung und Kontrolle der Lebenden.“2 Zur ‚Geschichte‘ wird nach diesem Sprachgebrauch alles, was die Zeit ins Jenseits unserer Reichweite befördert hat. Vergangenheit wird zur Geschichte, sobald sie keiner direkten Einwirkung mehr zugänglich und nicht mehr veränderbar ist. Geht man von dieser Bruchlinie zwischen Gegenwart und Geschichte aus, so stellt sich der Gegenstandsbereich der Zeitgeschichte als ein komplizierter Zwitter dar, weil die Vergangenheit, um die es hier geht, eben noch nicht ganz vergangen, sondern in gewissen Aspekten noch durchaus präsent ist.
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Anfang der 1990er-Jahre hat Reinhart Koselleck in die Zukunft geblickt und gefragt, welche Folgen das Sterben von Zeitzeugen (der NS-Zeit) für die Geschichtswissenschaft haben werde. Er nahm an, dass sich die Arbeitsbedingungen der Historiker dadurch wesentlich verbessern würden. Die Forschungskriterien, so vermutete er, „werden nüchterner, sie sind aber auch - vielleicht farbloser, weniger empiriegesättigt, auch wenn sie mehr zu erkennen oder zu objektivieren versprechen. Die moralische Betroffenheit, die verkappten Schutzfunktionen, die Anklagen und die Schuldverteilungen der Geschichtsschreibung - all diese Vergangenheitsbewältigungstechniken verlieren ihren politisch-existentiellen Bezug, sie verblassen zugunsten von wissenschaftlicher Einzelforschung und hypothesengesteuerten Analysen.“3 Erinnerung eröffnet nach Koselleck einen Zugang zur Vergangenheit, der Identität in den Mittelpunkt stellt; er sei farbig, empiriegesättigt, parteiisch, da er abhängig sei von politischer und moralischer Perspektive. Der Zugang zur Vergangenheit über die wissenschaftliche Analyse sei demgegenüber nüchtern und farblos, dafür aber objektiv, denn hier gehe es allein um Wahrheit. Mit seiner Gegenüberstellung von ‚Identität‘ versus ‚Wahrheit‘ hat Koselleck den Gedächtnisdiskurs gegenüber dem Historikerdiskurs nicht nur abgewertet, sondern auch angedeutet, dass die Geschichtswissenschaft ihre Arbeit erst richtig aufnehmen könne, wenn die Stimmen der Erinnerung verstummt seien.
Es ist durchaus nachvollziehbar, dass sich der Historiker wohler fühlt in einer ‚reinen Vergangenheit‘, die frei ist vom Dazwischenreden der Zeitzeugen. Mehr als ein Jahrzehnt nach Kosellecks Prognose hat sich das Problem verschärft. Mit Blick auf den Holocaust und den Zweiten Weltkrieg ist die Schwelle, die er Anfang der 1990er-Jahre antizipierte, schon fast überschritten. Doch wird dies in der Regel nicht im Tonfall der Erleichterung beschrieben. Wenn von den Überlebenden des Holocaust die Rede ist, dann erfüllt die genannte Schwelle die Gesellschaft seit geraumer Zeit eher mit großer Sorge.4 Die heute vordringlich gestellten Fragen lauten: Wie werden die Nachgeborenen ohne die persönliche körperliche Erfahrung und moralische Autorität dieser Zeugen zurechtkommen? Wie kann ihr konkretes Zeugnis festgehalten und an nachfolgende Generationen weitergegeben werden? In W.G. Sebalds Roman „Austerlitz“ reflektiert der Erzähler darüber, „wie wenig wir festhalten können, was alles und wie viel ständig in Vergessenheit gerät, mit jedem ausgelöschten Leben, wie die Welt sich sozusagen von selber ausleert, indem die Geschichten, die an ungezählten Orten und Gegenständen haften, von niemandem je gehört, aufgezeichnet oder weitererzählt werden [...].“5
Während das periodische Vergessen, die ‚Selbstausleerung der Welt‘, Teil der gesellschaftlichen Normalität ist und einen guten Sinn hat, um immer wieder Platz zu machen für die Belange neuer Gegenwart und Zukunft, ist diese Normalität angesichts der besonderen Vergangenheit des Holocaust zu einem moralischen Skandalon geworden. Das Schweigen und Vergessen gilt mit Blick auf die Geschichte der Holocaust-Opfer als ein ‚Mnemozid‘, der auf den Genozid folgt und sie zum zweiten Mal auslöscht - und diesmal endgültig. Der jüdisch-amerikanische Theologe Emil Fackenheim hat deshalb von einem neuen Erinnerungsgebot gesprochen, das in der Post-Holocaust-Ära den 613 rituellen biblischen Geboten als 614. Gebot an die Seite zu stellen sei. „Niemand / zeugt für den / Zeugen“, heißt es in Paul Celans Gedicht „Aschenglorie“.6 Die Verse artikulieren eine tiefe Sorge der Überlebenden und einen wichtigen Grundsatz der Gedächtnisforschung: Zum Erinnern gehören mindestens zwei: Ein ‚ego‘, das sich erinnert, und ein ‚alter‘, das diese Erinnerung anerkennt, annimmt, weitergibt. Die Erinnerungsgemeinschaft der Opfer ist angewiesen auf eine gesellschaftliche Umwelt, die bereit ist, ihr Zeugnis anzuerkennen und mit Empathie anzuhören. Es genügt deshalb nicht, wenn diese Erinnerung, wie nach dem Krieg jahrzehntelang geschehen, ausschließlich in den Enklaven der Überlebenden zirkuliert; sie erhebt durch ihr mittlerweile anerkanntes historisches und moralisches Gewicht gerade auch einen Anspruch auf Übernahme durch diejenigen, die solche Erfahrungen nicht gemacht haben und nicht unmittelbar von ihnen betroffen sind. Vor diesem veränderten gesellschaftlichen Hintergrund hat sich die Last der persönlichen Erinnerung der Zeitzeugen längst in einen kostbaren Schatz verwandelt, nämlich in ein verpflichtendes Zeugnis für die Mit- und Nachwelt. Ausdruck der Sorge um die Zukunftssicherung solcher Zeugnisse ist eine intensive und ausgedehnte Aufzeichnungsaktivität. Kurz vor dem Abtreten der Zeitzeugen sind die ‚Kornspeicher‘ des kulturellen Gedächtnisses gefüllt worden - in gedruckter Form mit zahllosen Autobiographien und Memoiren, in audiovisueller Form mit Tausenden von Video Testimonies.
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Mit Blick auf die historischen Ereignisse des Zweiten Weltkriegs und des Holocaust haben sich inzwischen unterschiedliche Typen von Zeitzeugenschaft herausgebildet. Diese sind geprägt durch die neue Begrifflichkeit von Opfern und Tätern, die sich erst mit dem Aufstieg des Holocaust zur zentralen Gedächtnisikone des 20. Jahrhunderts allgemein durchgesetzt hat. Zuvor gab es in der Geschichte nur ‚Sieger‘ und ‚Verlierer‘ sowie die ehrenvolle Position des Widerstandskämpfers. Die kriminalistischen Begriffe ‚Täter‘ und ‚Opfer‘ sind eine verspätete Antwort auf den Exzess an verbrecherischer Gewalt, die im Schatten des Zweiten Weltkriegs von Deutschen und ihren Helfern an jüdischen Opfern und anderen Opfergruppen verübt wurde. Die Überlebenden des Holocaust repräsentieren die Gruppe der unschuldigen Opfer und damit den neuen Typus des ‚moralischen Zeugen‘.7 Auch wenn sich die Einzelheiten dieser Erinnerung gelegentlich als faktisch inakkurat erweisen, stattet die Authentizität der biographischen Erfahrung und ihrer lebenslangen, oft traumatischen Wirkung den moralischen Zeugen mit einer ungefragten Autorität aus - seit dafür eine gesellschaftliche Rezeptionsbereitschaft vorhanden ist. Während der Holocaust inzwischen mit einer Vielzahl von Erfahrungsberichten bezeugt ist, sind offene Zeugnisse der Täter viel seltener. Hier wurde das Schweigen, das nach Kriegsende zunächst auf Seiten der Täter wie der Opfer gleichermaßen herrschte, verlängert und von einem Diskurs hartnäckiger Selbstrechtfertigungen verfestigt.
Inzwischen zeigt sich immer deutlicher, dass es nicht unproblematisch ist, die Wahrnehmung von Geschichte auf die idealtypischen Perspektiven von Tätern und Opfer zu reduzieren. Die mörderische Konstellation von Allmacht und Ohnmacht, die es vielfach gegeben hat, kann nicht das Maß sein für alle möglichen anderen, weniger eindeutigen Situationen. Neben den ausschließlichen Tätern gab es auch die schrittweise involvierten Täter wie die Mitglieder der Wehrmacht, die zeitweiligen Täter in Reaktion auf spezifische Situationen sowie die passiven Täter, die durch Zustimmung, Opportunismus oder Unterlassung von Widerstand das Werk der Vernichtung mit ermöglichten. Ebenso gab es neben den ausschließlichen Opfern die involvierten Opfer wie die Kapos in den Konzentrationslagern und die zeitweiligen Opfer wie die deutsche Zivilbevölkerung, die am Ende des Krieges immer stärker zur Zielscheibe militärischer Gewalt wurde. Hinzu kommt noch der Rollenwechsel von Opfern zu Tätern wie etwa im Falle von Mitgliedern der französischen Résistance, die anschließend im kolonialen Algerienkrieg zu Tätern wurden.8
Da nur der moralische Zeuge im Rahmen eines ethischen Pakts gesellschaftlich validiert worden ist, wird das Verschwinden nicht-jüdischer Zeitzeugen des Zweiten Weltkriegs in der Öffentlichkeit weniger thematisiert. Auch das Erfahrungsgedächtnis von Reinhart Koselleck zum Beispiel, der im Februar 2006 starb, ist ja inzwischen verloren, ohne dass es auf einem Video festgehalten worden wäre.9 Bei den meisten dieser Zeitzeugen bestand allerdings auch kein dringendes Mitteilungsbedürfnis. Die Geschehnisse, an denen sie selbst beteiligt waren, drängen nicht in die öffentliche Kommunikation. Von ‚Heldentaten‘, kühnen Einsätzen und mutigem Durchhalten in Situationen des Krieges will heute niemand mehr etwas wissen. Auch an den Traumata derer, die auf deutscher Seite am verbrecherischen Krieg teilgenommen haben, bestand lange kaum öffentliches Interesse.10 Die meisten Vertreter dieser Generation haben deshalb nur ihr Schweigen weitergegeben. Das wurde der Nachwelt beim Tod von ‚Personen der Zeitgeschichte‘ noch einmal bewusst: Hans Filbinger und Kurt Waldheim, die im April bzw. Juni 2007 verstarben, sind Beispiele für eine Zeitzeugengeneration ohne Zeugnis, ausgestattet mit einem guten Gewissen und einem schlechten Gedächtnis. Tilman Jens hat an diesen Jahrgängen bis hin zu den ‚26ern/27ern‘, die im hohen Alter mit ihrer vergilbten NSDAP-Mitgliedskarte konfrontiert wurden, eine kollektive partielle Amnesie diagnostiziert.11 Denn bezeugt wird eben nur das, was in die aktuellen Thematisierungsrahmen der Gesellschaft passt und mit dem nachträglichen positiven Selbstbild des Zeitzeugen im Einklang steht. Diese Lücken der Erinnerung kann nachträglich nur noch die Literatur füllen.12
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Eine neue Bedeutung als Zeitzeugen kommt seit der Millenniumswende der Gruppe der zeitweiligen Opfer unter der deutschen Zivilbevölkerung zu. Das Zeugnis der Überlebenden der Bombardierung deutscher Städte, der aus den ehemals deutsch besiedelten Ostgebieten Vertriebenen und der von den Soldaten der näherrückenden Roten Armee vergewaltigten Frauen hat inzwischen auch einen gesellschaftlichen Anspruch auf Anhörung und Empathie. Seit Vortragsreihen, Tagungen, Romane, Sachbücher, Bildbände, Ausstellungen, Filme, Fernsehfilme und Doku-Shows diesen Themen gewidmet sind, ist die Chance stetig gewachsen, dass sich ein Grundwissen über die genannten Ereignisse verbreitet und die mit ihnen verbundenen Zeitzeugen im letzten Moment für ihre Geschichte Zuhörer finden können. Daran wird noch einmal deutlich, dass die Figur des ‚Zeitzeugen‘ in einem gesellschaftlichen und medialen Zusammenhang steht.
Die moralischen Zeugen und die zeitweiligen Opfer sind gesellschaftlich akkreditierte Zeugen; was sie zu sagen haben, ist heute aufgrund gewandelter Thematisierungsrahmen von öffentlichem Interesse. Das unterscheidet sie von einer weiteren Gruppe von Zeitzeugen, den Zeugen der ‚Oral History‘. Seit den 1970er-Jahren haben interessierte Laien und professionelle Historiker in großem Umfang Interviews durchgeführt, um eine ‚Geschichte von unten‘ zu schreiben, die die traditionellen Erzählungen der Geschichtswissenschaft um eine notorisch unterbelichtete Dimension ergänzen und zeigen sollte, wie Geschichte von der anonymen Mehrheit der Bevölkerung erfahren und verarbeitet worden ist. Auch hier sind die ‚Kornspeicher‘ der Archive gefüllt worden; solche Zeugnisse stellen wichtige Quellen für neuere Formen der Geschichtsschreibung dar - wie die Mentalitätsgeschichte, die Generationengeschichte, die Arbeitergeschichte oder die Frauengeschichte. In den historischen Studien, in denen die befragten Akteure zur Sprache kommen, sind sie jedoch in aller Regel anonymisiert, weshalb hier eher von einer zusätzlichen historischen Quellengattung als von ‚biographischen Zeugnissen‘ im engeren Sinne gesprochen werden kann. Diese Erzählungen anonymer Geschichtszeugen konkurrieren nicht mit der Deutungsmacht des Historikers; vielmehr bilden sie die Basis für eine wichtige Erweiterung des Themen- und Perspektivenspektrums zeithistorischer Forschung.
2. Vier Formen des Umgangs mit der Last der Vergangenheit
Geschichte wird nicht nur in individuellen Zeugnissen verarbeitet, sondern auch im kollektiven Gedächtnis einer Gesellschaft. Im zweiten Teil dieses Beitrags soll nach den Rahmenbedingungen für den Umgang mit der Last der Vergangenheit gefragt werden, die sich seit 1945 mehrfach verändert haben. Negative Erinnerungen verlängern die Last der Vergangenheit in die Zukunft und können immer wieder zu neuem Explosivstoff werden. Sie können sich auch als ein depressiver Schatten über die Gegenwart legen und den Menschen ihre Lebenskraft nehmen. Ich möchte im Folgenden vier Wege skizzieren, die seit dem Zweiten Weltkrieg beschritten worden sind:
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• Vergessen
• Erinnern, um nicht zu vergessen
• Erinnern, um zu vergessen
• Dialogisches Erinnern
2.1. Vergessen. Erinnerungen an Leiden, Unrecht und Gewalt können zwischen Nachbarn immer wieder neue Unruhe stiften und Gesellschaften sprengen. Deshalb hat man seit Jahrtausenden darüber nachgedacht, wie man diesen Konfliktstoff aus der Welt schaffen oder zumindest entschärfen kann. Eine erste Antwort war das Vergessen, das als Heilmittel entdeckt und vielfach erfolgreich eingesetzt wurde. Es wurde in der Alten und Neuen Welt verordnet, um nach Bürgerkriegen einen neuen Anfang zu setzen und eine zerrissene Gesellschaft wieder zusammenwachsen zu lassen. Natürlich konnte der Staat auf die persönlichen Erinnerungen keinen Einfluss nehmen; es konnte aber bei Strafe verboten werden, öffentlich an alte Wunden zu rühren und eine zerstörerische Vergangenheit zur Mobilisierung von Aggressionen wieder heraufzubeschwören. Diese Praxis, die in der athenischen Polis maßgeblich war, galt auch nach dem Dreißigjährigen Krieg.13 Im Friedensvertrag von Münster und Osnabrück (1648) hieß die entscheidende Formel: „perpetua oblivio et amnestia“. Die Devise ‚Vergessen und Vergeben‘ führte zu einer massenhaften Amnestie, auf deren Basis die ehemaligen Fronten politisch und sozial integriert wurden.
Auch nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Strategie des Vergessens gewählt, um die westdeutsche Gesellschaft wieder aufzubauen und sie in das westliche Bündnis zu integrieren. Hermann Lübbe prägte 1983 den vieldiskutierten Terminus des ‚kommunikativen Beschweigens‘. Diese Praxis stützte die braune Kontinuität der Funktionseliten, die wiederum der westdeutschen Gesellschaft (mit Zustimmung der Alliierten) zu einem schnellen Wiederaufbau verhalf, die sich mittel- und langfristig jedoch als problematisch erwies.
2.2. Erinnern, um nicht zu vergessen. Begriffe wie ‚Vergangenheitsbewältigung‘, ‚Schlussstrich‘ und ‚kommunikatives Beschweigen‘ begleiteten in der Bundesrepublik der 1950er- und 1960er-Jahre die Politik des (sich selbst) ‚Vergebens und Vergessens‘. Das stieß spätestens 1985 in Bitburg an eine harte Grenze, als Helmut Kohl und Ronald Reagan auf einem Soldatenfriedhof, der auch Gräber von Angehörigen der Waffen-SS einschloss, rituell Vergeben und Vergessen praktizieren wollten. In Umkehrung dieser Tendenz kam es in den 1980er- und 1990er-Jahren zur Phase der Memorialisierung des Holocaust, der die normative Grundlage für eine neue Erinnerungskultur legte. Die Stabilisierung der Holocaust-Erinnerung durch Denkmäler und Institutionen auf der Basis eines Erinnerungsvertrags zwischen nichtjüdischen Deutschen als Nachfahren der Täter und Juden als Überlebenden und Nachfahren der Opfer ist eine historisch absolut neuartige Antwort auf diese in ihrem Ausmaß an destruktiver Gewalt präzedenzlose Last der Vergangenheit.
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Vergessen kann unter bestimmten Bedingungen ein Heilmittel sein, aber es ist sicher kein Allheilmittel. Vergessen bewährt sich vor allem nach symmetrischen Gewaltverhältnissen oder unter opportunistischen Bedingungen, wo neue Allianzen begründet werden sollen, aber es scheitert, wo es um die asymmetrische Beziehung extremer Gewalteinwirkung geht. Es hat sich gezeigt, dass im Falle des Holocaust der Neubeginn nicht über einen Schlussstrich zu erreichen war, sondern nur über gemeinsames Erinnern. Wir können hier in Anlehnung an Rousseaus ‚Gesellschaftsvertrag‘ geradezu von einem ‚Erinnerungsvertrag‘ sprechen. Die Wahrheit ist als das erste Opfer jedes Krieges bezeichnet worden, und das gilt erst recht für die asymmetrische Gewalt bei Menschheitsverbrechen wie Sklaverei, Kolonialismus, Genoziden und dem stalinistischen Terror. Hier ist die historische Wahrheit oft das einzige, was nach Jahren, Jahrzehnten und zum Teil Jahrhunderten von Erniedrigung, Ausbeutung, Ausrottung und systematischer Vernichtung überhaupt noch wiederherstellbar ist. Neben den rechtlichen Mitteln der Verurteilung, Bestrafung und Restitution, die nach großem Zeitabstand oft nicht mehr in Frage kommen, gewinnen hier auch die symbolischen Mittel eine besondere Bedeutung. Die Erfahrung von Menschheitsverbrechen und schwerer Traumatisierung wird beantwortet durch eine Politik der öffentlichen Reue und Anerkennung von Leid, durch Ehrung der Überlebenden und durch die Annahme von Zeugenschaft, mit anderen Worten: durch eine gemeinsame Erinnerungskultur. Die ehemals asymmetrische Erfahrung wird damit in eine symmetrische Erinnerung gehoben, die aber gerade nicht punktuell und vorübergehend, sondern auf Zukunft und Dauer ausgerichtet ist.
2.3. Erinnern, um zu vergessen. Neben der Option des Vergessens und der Option des dauerhaften Erinnerns gibt es inzwischen als einen weiteren Weg für den Umgang mit der Last der Vergangenheit ein Vergessen, das über den Umweg des Erinnerns führt. Das Erinnern gewinnt damit eine therapeutische, eine läuternde und reinigende Funktion; es ist kein Endziel und Zweck in sich selbst, sondern ein wichtiger und unvermeidlicher Zwischenschritt. Die Kultur ist reich an Beispielen für ein solches transitorisches Erinnern. Im Rahmen der christlichen Beichte wird erinnert, um zu vergessen: Die Schuld muss aufgelistet und ausgesprochen werden, bevor sie durch die Absolution des Priesters getilgt werden kann. Ähnliches gilt für den künstlerischen Prozess der Katharsis: Durch Reinszenierung eines schmerzlichen Ereignisses auf der Bühne des Theaters kann eine Last der Vergangenheit noch einmal durchlebt und dabei überwunden werden. Die Gruppe, die solches durchlebt, geht nach der Theorie des Aristoteles aus dieser Erfahrung kollektiv gereinigt hervor. Vergessen durch Erinnern ist im Grunde auch das Ziel der Psychoanalyse, die die belastende Vergangenheit noch einmal ins Bewusstsein hebt, um sie danach endgültig hinter sich lassen zu können. Eine ähnlich therapeutische Funktion als Mittel zum Vergessen gewinnt die Erinnerung in neuen öffentlich-politischen Verfahren: Eine schmerzhafte Wahrheit muss noch einmal ans Licht geholt und publik gemacht werden, das Opfer muss seine Leiden erzählen dürfen, und sie müssen anerkannt werden, damit sie anschließend aus dem sozialen Gedächtnis entsorgt werden können. Nach diesem Verfahren sind die Tribunale der ‚Truth and Reconciliation Commission‘ organisiert, die in Südafrika zu einer Mischung aus Tribunal, kathartischem Drama und christlichem Beichtritual wurden. Gegenwärtig sind auf der Welt fast 30 Wahrheitskommissionen im Einsatz, wobei die Verfahrensregeln je nach Situation immer wieder neu erfunden werden müssen. Sie sind Teil einer ‚Vergangenheitsbewältigung‘ im Rahmen von transitional justice, wo es darum geht, Diktaturen und andere menschenrechtsverletzende Regime in Demokratien zu verwandeln. In kriegszerrütteten Gesellschaften führt der Weg zum Aufbau von Rechtsstaatlichkeit heute durch das Nadelöhr der Erinnerung in Gestalt der Aufarbeitung von Massenverbrechen. Das Ziel lautet, mit gemeinsamem Erinnern die Last der Vergangenheit abzutragen; anschließend ist dann ein Neubeginn möglich - und es darf, ja es muss im Sinne der Zukunftsperspektiven gemeinsam vergessen werden.
2.4. Dialogisches Erinnern. In aller Regel ist das nationale Gedächtnis monologisch organisiert; es hat die Aufgabe, die nationale Identität zu stützen und zu zelebrieren. Das Prisma des nationalen Gedächtnisses tendiert deshalb stets dazu, die Geschichte auf einen akzeptablen Ausschnitt zu verengen. Angesichts einer traumatischen Vergangenheit gibt es überhaupt nur drei sanktionierte Rollen, die das nationale Gedächtnis akzeptieren kann: die Rolle des Siegers, der das Böse überwunden hat, die Rolle des Widerstandskämpfers und Märtyrers, der gegen das Böse gekämpft hat, und die Rolle des Opfers, das das Böse passiv erlitten hat. Was jenseits dieser Positionen und ihrer Perspektiven liegt, kann nicht zum Gegenstand der Erinnerung werden und wird vergessen.
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Diesen monologischen Charakter des nationalen Gedächtnisses hat Marc Bloch bereits in den 1920er-Jahren kritisiert: „Hören wir doch endlich damit auf, uns ewig von Nationalgeschichte zu Nationalgeschichte zu unterhalten, ohne uns gegenseitig zu verstehen.“ Er sprach von einem „Dialog unter Schwerhörigen, bei denen jeder völlig verkehrt auf die Fragen des anderen antwortet“.14 Heute existiert das nationale Gedächtnis der Deutschen jedoch keineswegs mehr in Isolation, sondern ist mit anderen nationalen Gedächtnissen untrennbar verbunden. Durch den Holocaust ist es Teil eines Welt-Gedächtnisses, durch den Zweiten Weltkrieg ist es Teil eines europäischen Gedächtnisses geworden. Die Konstellation der Europäischen Union bietet einen Rahmen für die Überführung von monologischen in dialogische Gedächtnis-Konstruktionen an. Dialogisches Erinnern führt zur internen Differenzierung allzu einheitlicher Gedächtniskonstruktionen, indem die zu verantwortenden Traumata der Nachbarn ins eigene Gedächtnis mit aufgenommen werden.15 Richard Sennett hat betont, dass es einer Vielfalt widerstreitender Erinnerungen bedarf, um unangenehme historische Fakten anzuerkennen.16 Zum gemeinsamen Gedächtnis in Europa müsste deshalb als deutscher lieu de mémoire nicht nur die Bombardierung Dresdens gehören, sondern auch die Leningrader Blockade von 1941-1944 durch die Wehrmacht, eine der längsten und destruktivsten Belagerungen der neueren Geschichte, bei der annähernd eine Million Russen verhungerten.17
Dialogisches Erinnern meint keinen auf Dauer gestellten ethischen Erinnerungspakt, sondern das gemeinsame historische Wissen um wechselnde Täter- und Opfer-Konstellationen in einer geteilten Gewaltgeschichte. Es geht dabei keineswegs um eine vereinheitlichte europäische Meistererzählung; es geht vielmehr um die dialogische Bezogenheit und gegenseitige Anschlussfähigkeit nationaler Geschichtsbilder. Dialogisches Erinnern ist im nationalen Gedächtnis verankert, überschreitet jedoch die Grenze der Nationen zugunsten einer transnationalen Perspektive. Es ermöglicht dabei den neuen Blick auf eine gemeinsame Zukunft, die durch diese Erinnerung mit begründet wird. Solange hingegen die verengten nationalen Geschichtsbilder dominieren, herrscht in Europa weiterhin ‚ein Dialog unter Schwerhörigen‘, um nicht zu sagen: ein schwelender ‚Bürgerkrieg der Erinnerungen‘. Aus der Sackgasse heroischer Mythen und Opferkonkurrenzen führt allein, um mit Peter Esterházy zu sprechen, „ein geteiltes europäisches Wissen über uns selbst als Täter und Opfer“.18 Das europäische Gedächtnis bleibt somit weiterhin eine Baustelle.
1 „Wo von Erinnerung die Rede ist“, schreibt Norbert Frei, „da ist auch Emphase. Kein anderer Begriff aus dem Nähkästchen der Kulturwissenschaften ist derzeit populärer. ‚Ich erinnere mich‘ gilt als Erlösungsformel, die Befreiung verspricht von den dunklen Mächten der Verdrängung. Wer sich ihrer bedient, der darf auf Wohlwollen rechnen, jedenfalls im Prinzip.“ Norbert Frei, Ich erinnere mich, in: ZEIT, 28.9.2006. Allgemeiner zur Verschränkung von Geschichtswissenschaft und Gedächtnisdiskurs: Wolfgang Kraushaar, Der Zeitzeuge als Feind des Historikers? Neuerscheinungen zur 68er-Bewegung, in: Mittelweg 36 8 (1999) H. 6, S. 49-72; Konrad H. Jarausch/Martin Sabrow (Hg.), Verletztes Gedächtnis. Erinnerungskultur und Zeitgeschichte im Konflikt, Frankfurt a.M. 2002.
2 „The house belonged to history now, it was past the touch and control of the living.“ Virginia Woolf, Orlando. A Biography [1928], Harmondsworth 1975, S. 225.
3 Reinhart Koselleck, Nachwort zu: Charlotte Beradt, Das Dritte Reich des Traums [1966], Frankfurt a.M. 1994, S. 117. Kosellecks negative Bewertung des Gedächtnisdiskurses ist zu unterscheiden von seiner positiven Bewertung der „verleiblichten Erinnerung“ und den „je persönlichen Erfahrungen“, denen er ein „Vetorecht“ zubilligt. Vgl. etwa ders., Gebrochene Erinnerung? Deutsche und polnische Vergangenheiten, in: Neue Sammlung 42 (2002) H. 1, S. 113-123, hier S. 114. Kritik und Wahrheit ist für Koselleck somit grundsätzlich an beiden Polen möglich: am Pol der subjektiven Erfahrung und am Pol objektivierter Forschung. Zur Kritik an Kosellecks radikal individualistischem Erinnerungsbegriff vgl. Michael Theunissen, Reichweite und Grenzen der Erinnerung, Tübingen 2001.
4 Zu der schwer einzugestehenden Ambivalenz, dass das Sterben der Zeitzeugen einerseits bedauert und andererseits womöglich unbewusst herbeigesehnt wird, siehe Christian Schneider, Trauma und Zeugenschaft. Probleme des erinnernden Umgangs mit Gewaltgeschichte, in: Fritz Bauer Institut/Michael Elm/Gottfried Kößler (Hg.), Zeugenschaft des Holocaust. Zwischen Trauma, Tradierung und Ermittlung, Frankfurt a.M. 2007, S. 157-175.
5 W.G. Sebald, Austerlitz, München 2001, S. 35.
6 Paul Celan, Atemwende, Frankfurt a.M. 1967; Ulrich Baer (Hg.), „Niemand zeugt für den Zeugen“. Erinnerungskultur und historische Verantwortung nach der Shoah, Frankfurt a.M. 2000.
7 Zum Begriff des ‚moralischen Zeugen‘ vgl. Avishai Margalit, The Ethics of Memory, Cambridge 2003; Jay Winter, Remembering War. The Great War Between Memory and History in the Twentieth Century, New Haven 2006, S. 238-271; Aleida Assmann, Vier Grundtypen von Zeugenschaft, in: Fritz Bauer Institut/Elm/Kößler, Zeugenschaft des Holocaust (Anm. 4), S. 33-51.
8 Dan Diner, Gegenläufige Gedächtnisse. Über Geltung und Wirkung des Holocaust, Göttingen 2007. Während in Ostdeutschland der politische (kommunistische) Widerstand gegen den ‚Faschismus‘ im Zentrum der Erinnerung an den Zweiten Weltkrieg stand, tun sich die Westdeutschen mit der Erinnerung an den Widerstand nach wie vor schwer. Dazu Ilka Quindeau, Psychoanalytische Anmerkungen zu den Erregungen der Erinnerungskultur, Vortrag auf der Tagung „Die Zukunft der Erinnerung - 40 Jahre ‚Die Unfähigkeit zu trauern‘“, Tutzing 30.11. - 2.12.2007.
9 Die Ausnahme bilden einige kostbare persönliche Aufzeichnungen über das Kriegsende und die Kriegsgefangenschaft: Reinhart Koselleck, Glühende Lava, zur Erinnerung geronnen, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 6.5.1995, unpaginiert (Bilder und Zeiten), wiederabgedruckt: Vielerlei Abschied vom Krieg, in: Brigitte Sauzay/Heinz Ludwig Arnold/Rudolf von Thadden (Hg.), Vom Vergessen, vom Gedenken. Erinnerungen und Erwartungen in Europa zum 8. Mai 1945, Göttingen 1995, S. 19-25.
10 Die beiden „Wehrmachtsausstellungen“ haben gerade deshalb als starker Erinnerungs- und Erzählimpuls gewirkt. Vgl. u.a. Hamburger Institut für Sozialforschung (Hg.), Besucher einer Ausstellung. Die Ausstellung „Vernichtungskrieg. Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944“ in Interview und Gespräch, Hamburg 1998; dass. (Hg.), Eine Ausstellung und ihre Folgen. Zur Rezeption der Ausstellung „Vernichtungskrieg. Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944“, Hamburg 1999.
11 „Peinlich muss es doch gewesen sein, von der eigenen Verführbarkeit zu erzählen, später, als der Krieg zu Ende war. Also machten es die Jungen wie die Alten. Sie schwiegen. Die meisten sind schon schweigend gestorben.“ Tilman Jens, Vaters Vergessen, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 4.3.2008. Siehe auch Alfred Neven DuMont (Hg.), Jahrgang 1926/27. Erinnerungen an die Jahre unterm Hakenkreuz, Köln 2007.
12 Hier ist Jonathan Littells SS-Roman Die Wohlgesinnten zu nennen (Berlin 2008). Bei der fiktionalen Autobiographie des Dr. Max Aue handelt es sich nicht um einen ‚historischen Roman‘, sondern um einen Text, der exakt aus dokumentarischen Quellen gespeist ist, in essayistischer Form Reflexionen und Thesen entwickelt und obendrein die Darstellung verdichtet und überhöht für die literarische und filmische Sensibilität heutiger Leser.
13 Nicole Loraux, La Cité divisée. L’oubli dans la Mémoire d’Athènes, Paris 1997; Gary Smith/Hinderk M. Emrich (Hg.), Vom Nutzen des Vergessens, Berlin 1996; Gary Smith/Avishai Margalit (Hg.), Amnestie oder Die Politik der Erinnerung in der Demokratie, Frankfurt a.M. 1997.
14 Marc Bloch, Für eine vergleichende Geschichtsbetrachtung der europäischen Gesellschaften [1928], in: Matthias Middell/Steffen Sammler (Hg.), Alles Gewordene hat Geschichte. Die Schule der Annales in ihren Texten 1929-1992, Leipzig 1994, S. 121-167, hier S. 159.
15 Dazu ausführlicher: Aleida Assmann, Europe: A Community of Memory? Twentieth AnnualLecture of the GHI, November 16, 2006, in: Bulletin of the German Historical Institute (GHI) 40 (2007), S. 11-25.
16 Richard Sennett, Disturbing Memories, in: Patricia Fara/Karalyn Patterson (Hg.), Memory, Cambridge 1998, S. 10-26, hier S. 14.
17 Peter Jahn, 27 Millionen, in: ZEIT, 14.6.2007; ders. (Hg.), Blockade Leningrads 1941-1944. Dossiers, Berlin 2004.
18 Peter Esterházy, Alle Hände sind unsere Hände, in: Süddeutsche Zeitung, 11.10.2004, S. 16.