Das Osmanische Reich – ein antikoloniales Imperium?

Anmerkungen

1. Einführung:
Das Osmanische Reich im Kreise der europäischen Imperien

Das europäische 20. Jahrhundert, soweit wir es heute zu sehen imstande sind, war eher kurz. Es begann 1914 und endete 1991, währte also nur knapp acht Jahrzehnte, und war in den Augen des heutigen Beobachters ein „Zeitalter der Extreme“.1 Das „lange 19. Jahrhundert“2 dagegen erstreckte sich von der Französischen Revolution im Jahr 1789 bis zum Beginn des Ersten Weltkriegs. Auch für das Osmanische Reich war das 19. Jahrhundert das wohl längste.3 Das osmanische 19. Jahrhundert, in dem man sich dem Erhalt des Reiches verschrieb, weist in das 18. Jahrhundert zurück und ragt in das 20. Jahrhundert hinein.4 Erst 1912 beginnt hier das 20. Jahrhundert, das bereits ein türkisches und nicht mehr ein osmanisches ist:5 Den Balkankriegen in den Jahren 1912/1913 folgt der Erste Weltkrieg, an den sich wiederum der türkische Unabhängigkeitskrieg anschließt, der 1923 mit der Gründung eines türkischen Nationalstaates in Anatolien endet.

Das Osmanische Reich wird nach 1918 in mehreren Schritten ausgelöscht; die Vorgeschichte seines Zerbrechens beginnt im 19. Jahrhundert. Auf dem Pariser Kongress von 1856, der die Ergebnisse des Krim-Krieges verhandelte, wurde das Osmanische Reich formal in das Konzert der europäischen Mächte aufgenommen und mit einer Art Besitzstandsgarantie ausgestattet. Auf dem Berliner Kongress von 1878 wiederum wies Bismarck den osmanischen Vertretern die demütigende Rolle eines Hintersassen der europäischen Politik zu.6 Diese zwiespältige Situation, als gleichberechtigtes Mitglied der europäischen Staatengemeinschaft zu gelten und zugleich zu einem marginalisierten und als minderwertig geltenden Akteur herabgesunken zu sein, hat in der Türkischen Republik des 20. Jahrhunderts traumatische Wirkungen entfaltet.

Ein grundsätzliches Problem der vergleichenden Beobachtung von Imperien scheint zu sein, dass Überblicksarbeiten zwar mit einem konsistenten Maßstab an die Vergleichsfälle herantreten und deswegen zu klaren Urteilen kommen, dass sie aber die jeweiligen wissenschaftlichen Diskurse zu den einzelnen Großreichen nur ungenügend verarbeiten können.7 Sammelbände wiederum werden dem Ziel einer vergleichenden Imperiendarstellung oft nicht gerecht, da die Blickwinkel der einzelnen Autoren zu unterschiedlich sind. Zudem weichen die Beitragenden theoretischen Erörterungen eher aus und bevorzugen eine inhaltliche Darstellung. Das Osmanische Reich lässt sich - auch wenn die einzelnen Reichsgeschichten ganz unterschiedliche Verläufe genommen haben - am ehesten mit drei anderen in der Vormoderne entstandenen Reichen vergleichen: mit dem spanischen Kolonialreich sowie vor allem mit dem Zarenreich und der Donaumonarchie.

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Wie Spanien ist es den Osmanen nicht gelungen, ihrer militärischen Macht ein ebenso großes wirtschaftliches Handlungspotenzial zur Seite zu stellen. Wie Spanien scheiterten die Osmanen auch weniger an ihren imperialen Machtperipherien als an ihrer Unterlegenheit gegenüber den anderen Hegemonialmächten Europas. Beide Reiche teilen darüber hinaus das historiographische Schicksal, dass die letzten Jahrhunderte ihres Bestehens zu einseitig als Verfallsgeschichte gedeutet werden und damit ein genaueres Verständnis weiterer Herrschaftszyklen in der Spätzeit verstellt wird.8

Wie Österreich konnte das Osmanische Reich seine Stellung im 19. Jahrhundert weniger dank seiner eigenen Ressourcen als aufgrund einer Pattsituation in der europäischen Mächtekonstellation behaupten. Österreich und das Osmanische Reich sind beide keine Reiche des 20. Jahrhunderts, denn die beiden letzten Jahrzehnte ihres Bestehens können ohne weiteres dem 19. Jahrhundert zugeschlagen werden. Analog zu dem österreichisch-ungarischen Ausgleich von 1867 wurden auf osmanischer Seite Pläne zu einem türkisch-arabischen Ausgleich erwogen, der wie im Falle der Habsburgermonarchie zahlreiche andere Nationalitäten (z.B. Albaner und Kurden), aber auch Konfessionsgemeinschaften (z.B. die jüdische Bevölkerung) benachteiligt hätte. Wie die Habsburger zwischen 1859 und 1870 endgültig aus der italienischen und deutschen Politik ausgestoßen wurden und somit von ihren drei Einflussfeldern nur noch das südosteuropäische behielten, so wurde das Osmanische Reich in den Balkankriegen 1912/13 endgültig aus Europa verdrängt und verlor dadurch das alte Gleichgewicht zwischen seinen europäischen und arabischen Provinzen.9 In den Historiographien der südosteuropäischen Nachfolgestaaten erfahren die beiden Reiche jedoch ein deutlich unterschiedliches Schicksal: Der nach wie vor gänzlich negativen Sicht osmanischer Herrschaft steht seit einiger Zeit eine Habsburg-Nostalgie gegenüber.

Mit Russland teilte das Osmanische Reich einen relativ geringen Grad an imperialer Durchdringung der Peripherien, unter anderem ablesbar an der Vereinigung ziviler und militärischer Kompetenzen in der Institution des Generalgouverneurs. Beide Reiche hatten zudem gemeinsam, dass auch Teile der peripheren Bevölkerungen - neben der Anhänglichkeit an ihre jeweilige regionale Sprache, Religion und Kultur - bis in den Ersten Weltkrieg hinein in Loyalität mit dem Zaren bzw. Sultan und dem imperialen Staat verbunden waren.10

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In allen drei Reichen, dem Habsburger-, Osmanen- und Zarenreich, scheiterten die im 19. Jahrhundert beginnenden Versuche, als ein Gegenmodell zu den ethnischen Nationalismen ein „imperiales“ Nationalbewusstsein zu schaffen, also eine übergeordnete, auf den Reichsverband bezogene und die Nationalismen nicht wirksam werden lassende Loyalität zu begründen. Die stabilisierenden Elemente in den drei Reichen, also die Monarchie bzw. das Sultanat/Kalifat und der übernationale Charakter des Militärs, waren jedoch nicht ausreichend. Auch wegen der Erfahrung dieses Scheiterns setzte sich ab dem frühen 20. Jahrhundert unter der jeweils dominierenden Ethnie (Deutsch-Österreicher, Türken und Russen) ein ethnisch bestimmter Nationalismus durch, der mit dem früheren Reichsgedanken nicht mehr vereinbar war bzw. nur realisierbar gewesen wäre auf der Basis eines scharfen Assimilierungsprogramms. Für alle drei Reiche trifft auch das Urteil zu, dass sie selbst bei einer sehr geschickten Ausgleichspolitik den Zerfall wohl kaum hätten verhindern können - spätestens seit den durch den Ersten Weltkrieg angestoßenen Entwicklungen. Schließlich eint die drei Reiche auch der Umstand, dass sie in eine Vielzahl von Staaten zerbrachen, die jeweils von einem „Staatsvolk“ dominiert wurden. Nur Russland gelang es, die Gebiete des alten Reiches relativ rasch wiederzuerlangen und sich von einem in der Vormoderne wurzelnden Reich hin zu einer Großmacht des 20. Jahrhunderts zu verwandeln.

„Das europäische Konzert“. Französische Postkarte vom Vorabend des Ersten Weltkrieges

„Das europäische Konzert“. Die französische Postkarte vom Vorabend des Ersten Weltkrieges stellt heraus, dass die ehemals konzertierte Politik der europäischen Mächte nun kakophonische Züge trage. Das Deutsche Reich und seine Verbündeten (rechts im Hintergrund) hauen auf die Pauke; Frankreich und seine Verbündeten (links im Hintergrund) versuchen mäßigend zu wirken. Die Balkanstaaten sind als kleine, ungezogene Kinder im Vordergrund zu sehen. Das Osmanische Reich, in der Mitte abgebildet, geht dagegen am Krückstock.
Der Autor dankt Herrn Wolf-Dieter Lemke, Beirut, für die großzügige Hilfe und Bereitschaft, Bildmaterial aus seiner Postkartenkollektion zur Verfügung zu stellen.

 

Worin liegt nun der Wert des Osmanischen Reiches für eine vergleichende Betrachtung von Imperien? Charakteristisch für das Verhältnis des Osmanischen Reiches zu den europäischen Mächten ist die Gleichzeitigkeit von Ähnlichkeit und Fremdheit, also das Zusammentreffen einer tief empfundenen religiös-ideologischen Konfrontation und einer bemerkenswerten Konvivialität, insbesondere im Mittelmeerraum. Die Frage ist in der Forschung noch nicht befriedigend beantwortet, wie sich ein Reich, das sich selbst als grundsätzlicher Gegner definierte und darin von den europäischen Mächten mehr als bestärkt wurde, aber doch als Akteur im Ringen der Hegemonialmächte selbstverständlich und gleichberechtigt war, in diesem Zwiespalt zurechtfand. Ihre Legitimation jedenfalls bezogen die Eliten des Osmanischen Reiches - neben offensichtlichen Erfolgen wie dem, bereits im 18. Jahrhundert die beiden anderen „Schießpulverreiche“11 der Safawiden und Großmoguln überlebt zu haben - vorrangig aus ihren Verdiensten um den Islam, so etwa in ihrem Wächteramt über die beiden heiligen Stätten Mekka und Medina.12

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Es wäre kurzsichtig, bei einem kontrastierenden Vergleich mit Donaumonarchie und Zarenreich etwaige Unterschiede auf eine essenzielle „Islamizität“ des osmanischen Staatswesens zurückführen zu wollen. Eine grundsätzliche Verschiedenheit zwischen den christlich geprägten europäischen Staaten und dem von einer muslimischen Dynastie und Oberschicht regierten Osmanischen Reich war zwar prägend für das Selbstverständnis beider Seiten. Das Verhältnis der Osmanen, die in der Tradition einer islamischen „Tolerierungspolitik“ standen, zu ihren nichtmuslimischen Untertanen war aber pragmatischer Natur. Im Umgang mit der nichtosmanischen Welt bestand ebenfalls ein deutlicher Unterschied zwischen den sultanischen Erlässen, die die offizielle staatliche Ideologie intransigent verfochten, und den weitaus mehr die Wirklichkeit anerkennenden Schreiben eines Großwesirs in derselben Angelegenheit.13 Die von Sultan Abdülhamid II. (Regierungszeit 1876-1909) verfolgte Option des Panislamismus war in erster Linie nicht von religiös-idealistischen Zielsetzungen gespeist, sondern der Appell an die Solidarität der Muslime innerhalb und außerhalb des Osmanischen Reiches sollte vor allem dazu dienen, gegnerische Staaten abzuschrecken. Der Anspruch des osmanischen Sultans, nicht nur für die Muslime in seinem Machtbereich zu sprechen, sondern als Kalif das spirituelle Oberhaupt aller Muslime in der Welt zu sein, lässt sich bis in das Jahr 1774 zurückverfolgen, dem Jahr des Vertragsabschlusses von Küçük Kaynarca. Im dritten Artikel des Vertrages wurden Russland gewisse Fürspracherechte zugunsten der griechisch-orthodoxen Kirche im Osmanischen Reich eingeräumt, und im Gegenzug wurde der Sultan als der „souveräne Kalif der mohammedanischen Religion“ bezeichnet. Offensichtlichster Erfolg der panislamischen Politik war die Hedschasbahn, die in den Jahren 1900-1908 ohne jedes westliche Kapital mit Spenden von Muslimen gebaut wurde. Der Panislamismus war zudem - wie der staatlicherseits verordnete imperiale Nationalpatriotismus des Osmanismus - ein Versuch, die wachsende Entfremdung zwischen der persönlichen Herrschaft des Sultans und seinen Untertanen durch eine Neuformulierung seiner Legitimationsbasis abzufangen.14

Schwer zu beantworten ist, ob sich eine Linie ziehen lässt von der Beseitigung des osmanischen Sultanats (1922) und insbesondere des Kalifats (1924) - das nicht nur imperialer Mittelpunkt, sondern auch gemeinsamer Bezugspunkt politischer Emotionen in der islamischen Welt war15 - hin zu einem Punkt, an dem der „Islamismus die wirkmächtigste Herausforderung des amerikanischen Empire“ geworden ist.16 Spätere Versuche wie diejenigen Saudi-Arabiens, in das von den Osmanen hinterlassene Vakuum vorzustoßen und eine spirituelle sowie politische Führungsrolle in der islamischen Welt zu erringen (wiederum unter Verweis auf das Wächteramt über Mekka und Medina), waren nicht wirklich erfolgreich. Die Aufhebung des Kalifats, einer alle Muslime zumindest formal verbindenden Instanz, hat wohl eher zur Radikalisierung der politisch-theoretischen Diskussionen im 20. Jahrhundert über die möglichen Formen einer islamischen Gemeinschaft (umma) beigetragen. Heutige muslimische Fundamentalisten jedenfalls würden das Osmanische Reich (wegen der zahlreichen darin vertretenen „heterodoxen“ Strömungen, des utilitaristischen Denken der Staatselite und der angeblichen Vernachlässigung der arabischen Gebiete) wohl eher als einen Fall „pharaonischer“ Herrschaft einstufen.

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2. Aufhaltbarer Niedergang, unabwendbarer Untergang?17

Am Ende des 18. Jahrhunderts hatte die osmanische Staatsführung die (für sie zuerst unerklärlich) angewachsene militärische Macht und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Europas erkannt. Erste militärische Einheiten nach europäischem Vorbild wurden aufgestellt. In den frühen Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts jedoch reifte die Einsicht, dass eine Reorganisation des Heeres allein nicht ausreichte. Man ging nun weiter: Der Verwaltungsapparat sollte zentralisiert und gestrafft, das Erziehungswesen modernisiert und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gesteigert werden. 1839 begannen die Tanzimat (wörtlich „Anordnungen“), eine jahrzehntelang währende Periode von Maßnahmen und Gesetzen. Auch die späteren Reformen Atatürks in den 1920er- und 1930er-Jahren können in Kontinuität zu den Tanzimat gesehen werden.18

Die Tanzimat waren - unter den Bedingungen eines nahezu semikolonialen Status - ein keineswegs misslungener Versuch, einen zentralisierten und vereinheitlichten Staat aufzubauen. Die autoritäre und defensive Modernisierung führte tatsächlich zu einer größeren wirtschaftlichen, politischen und militärischen Leistungsfähigkeit; das Osmanische Reich konnte jedoch im Verhältnis zum sich noch rascher entwickelnden Europa keinen Boden gutmachen. Zeitgleich mit der stärkeren Einbindung des Osmanischen Reiches in das europäische Mächtesystem wurde die osmanische Wirtschaft von der kapitalistischen Weltökonomie immer weiter aufgesogen. So führte der Staatsbankrott von 1875, der der übermäßigen Aufnahme von Staatsanleihen geschuldet war, sechs Jahre später zu einer europäisch kontrollierten Schuldenverwaltung (Dette Publique).

Die osmanischen Armeereformen, ja die gesamte Reformpolitik des 19. Jahrhunderts standen unter dem Einfluss der europäischen Moderne. Sie dürfen aber nicht auf eine einseitig von Europa übernommene Modernisierungspolitik verkürzt werden. Die Osmanen konnten auf ein Reservoir indigener Reformvorstellungen zurückgreifen; europäische Ordnungsvorstellungen wurden zudem nicht nur übernommen, sondern dem osmanischen Begriffsuniversum anverwandelt. Nimmt man die europäischen Großmächte beiseite, stellt sich die Frage, welche anderen Staaten als Vorbilder gedient haben.19 Mehmed Ali, offiziell osmanischer Gouverneur, faktisch aber Herrscher von Ägypten in den Jahren 1805-1848, stieg innerhalb zweier Dekaden von einem in osmanischen Augen durchaus hilfreichen innerosmanischen Lokalpotentaten zu einem lebensbedrohlichen Konkurrenten auf. Zwar verlor Ägypten in der ersten Hälfte der 1840er-Jahre wieder den Status einer „Großmacht“ im östlichen Mittelmeerraum, und das Projekt einer forcierten autarken Modernisierung war gescheitert. Ägypten war für die osmanische politische und militärische Elite in den 1830er- und 1840er-Jahren dennoch das einzige relevante Vorbild für rasche und erfolgreiche Reformen - vor allem auf militärischem Gebiet.

Die ägyptische Führung, die sich zu großen Teilen aus dem osmanischen Offizierskorps rekrutierte, verstand sich als modernisierte Version des Osmanenreiches. Ohnehin durchliefen Ägypten und das Osmanische Reich im 19. Jahrhundert eine derart parallele Entwicklung, dass man von Ägypten im frühen 19. Jahrhundert als dem alter ego des Osmanischen Reiches sprechen kann. Das Modernisierungsprojekt Mehmet Alis scheiterte, weil Ägypten eine breite Elitenkoalition von Kräften fehlte, „die ein unmittelbares Interesse an der ökonomischen Verteidigung des Landes hätten haben können“.20 Die Osmanen waren erfolgreicher in der Bewahrung ihres Status, weil sie geschickter und erfahrener waren - und wohl auch, weil sie von den europäischen Großmächten noch als eigenständiger Staat gebraucht wurden.

„Die Auferstehung des osmanischen Staates“

„Die Auferstehung des osmanischen Staates“. Der seit 1876 regierende Sultan Abdülhamid II. wurde 1908 nach einem erfolgreichen Militärputsch entmachtet, und die von ihm 1878 außer Kraft gesetzte Konstitution von 1876 wurde wiederhergestellt. Die anfängliche Begeisterung über die „Befreiung“ der osmanischen Nation und ihrer Glieder aus den Fesseln der Despotie sowie über das nun mögliche freie Zusammenleben von Muslimen, Christen und Juden mündete rasch in Ernüchterung und machte verschiedenen nationalistischen Bewegungen Platz.

 

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Die „Orientalische Frage“ bezeichnet eben dieses paradoxe Verhältnis von semi-kolonialem Status und formaler Anerkennung des osmanischen Großmachtanspruchs: Russlands langfristiges Ziel, die Einverleibung der Bosporus-Meerengen, war für die anderen Mächte nicht hinnehmbar; eine Veränderung des Status quo ohne diese Gebietsgewinne wollte wiederum Russland nicht dulden. England sah in einer Beibehaltung des Osmanischen Reiches zudem lange Zeit den bestmöglichen Schutz der Verbindungen zu seinem südasiatischen Kolonialreich. Durch diese gegenseitige Blockade und Kontrolle der europäischen Großmächte blieb der Kernbestand des Osmanischen Reiches bis zum Ersten Weltkrieg erhalten; seine Ränder und seine inneren Strukturen waren jedoch zur Usurpation freigegeben.21 Die arabischen Gebiete des Osmanischen Reiches waren schon vor dem Ersten Weltkrieg von England und Frankreich in wirtschaftliche und politische Einflusszonen aufgeteilt worden - eine Entwicklung, die die Pforte stillschweigend hinnehmen musste. Das während des Ersten Weltkrieges geschlossene Sykes-Picot-Abkommen war daher kein hochfliegender Kriegsplan, sondern legte eine bereits bestehende informelle Teilung des Nahen Ostens zwischen diesen beiden Staaten nur schriftlich fest.22

Ein Mechanismus, anhand dessen die europäische Durchdringungspolitik besonders deutlich wird, waren die so genannten „Kapitulationen“ (imtiyazat). Sie waren ursprünglich vom Osmanischen Reich als Meistbegünstigungsklauseln an europäische Handelsnationen verliehen worden. Mit der zunehmenden europäischen Penetration wurden diese Privilegien immer mehr Staaten gewährt und von diesen in einer immer extensiveren Weise ausgelegt. Als Anlass für Interventionen diente wiederholt die europäische Politik zugunsten der christlichen Minderheiten im Osmanischen Reich, die nach Meinung der europäischen Öffentlichkeit schutzbedürftig waren. Diese europäische Schutzpolitik war nach dem klassischen europäischen Völkerrecht als „humanitäre Intervention“ ein legitimer Akt; durch die Verquickung mit politischen Interessen wurde jedoch das gesamte Rechtsinstitut der humanitären Intervention diskreditiert und führte zu seiner Ablehnung im Völkerrecht bis zum Ende des 20. Jahrhunderts.23

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Nüchterne Geschichtsschreibung muss eingestehen, dass das Osmanische Reich nicht das alleinige Sorgenkind, sondern „einer der entscheidenden regulativen Faktoren“ des europäischen Mächtesystems gewesen ist,24 also eine Art Überdruckausgleichsgefäß des europäischen Staatensystems. Malcolm Yapp hat das Bild einer „Osmanischen Bank“ gezeichnet, bei der jeder europäische Teilnehmer weit gefasste Sonderziehungsrechte hatte. Yapp geht noch weiter: Die europäische Politik gegenüber dem Osmanischen Reich habe nicht darin bestanden, dem angeblichen osmanischen „Verfall“ Einhalt zu gebieten, sondern Reformen zu behindern, die die europäische Vorherrschaft bedrohten.25 Erst als diese Bank in den Balkankriegen (1912/13) endgültig in den Bankrott getrieben worden war, sei Österreich-Ungarn in den Part des „kranken Mannes“ eingetreten, und das System des internationalen Interessenausgleichs sei mit dem Beginn des Ersten Weltkriegs dann ganz zusammengebrochen.26

Während also der selbst von osmanischer Seite schon seit dem frühen 17. Jahrhundert beschworene „Niedergang“ keinesfalls eindeutig und auch nicht unabwendbar war, so war angesichts der Entwicklungen während des Ersten Weltkriegs das Osmanische Reich doch nicht mehr überlebensfähig. Mit dem vorübergehenden Rückzug der neu gegründeten Sowjetunion aus der Großmachtpolitik ab 1917 sowie der Einigung Englands und Frankreichs über die Verteilung der osmanischen Territorien war die Orientalische Frage beendet und der Weg frei für eine endgültige Aufteilung der Reste des Osmanischen Reiches - eine Absicht, die nur im Falle Anatoliens am Widerstand der türkischen Nationalbewegung unter der Führung von Mustafa Kemal (Atatürk) scheiterte.

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3. Imperium oder Reich?

Für das Osmanische Reich lassen sich viele Merkmale eines Reiches nachweisen, aufbauend auf den für diese Herrschaftsform typischen unterstehenden Gruppengebilden. So finden sich in jedem Reich „auf einer unteren Ebene homogene Völker mit ihren traditionellen Volkskulturen, auf einer höheren Ebene dagegen die ethnisch heterogene Oberschicht mit ihrer spannungsreichen, dynamischen ‚nationalen‘ Kultur“.27 In die innere Ordnung der Herrschaftsverbände in den lose angegliederten Peripherien konnte und wollte die osmanische Staatsführung nicht eingreifen. Das Osmanische Reich war als ein homogener, amalgamierter Kern organisiert, um den sich fragmentierte Zonen lagerten, die untereinander keinen Kontakt hatten, sondern sich nur auf das Zentrum bezogen. Während es also die politische Ordnung eines Reiches ermöglicht, „Völker mit kollektiven Privilegien auszustatten und dadurch ihren Fortbestand zu gewähren, stellt die für den modernen Staat typische individuelle Rechtsgleichheit geradezu eine Bedrohung der ethnischen Gebilde dar“.28 Das Osmanische Reich war bis zum 19. Jahrhundert ein nicht-nationaler Staat; Integration oder gar Assimilation lagen nicht in seinem Interesse.29 Das Osmanische Reich entspricht daher in seiner Organisationsform durchaus dem in der Geschichtswissenschaft üblichen Begriff vom „Reich“, auch wenn es in seinen Rechtsakten und Handlungen ein voll ausgeprägter Staat war. Im 19. Jahrhundert verdrängte der Staatscharakter den Reichscharakter allerdings immer mehr.

Das Osmanische Reich setzte sich grundsätzlich aus vier verschiedenen Raumtypen zusammen - erstens dem Kernraum, bestehend aus dem westlichen Kleinasien sowie großen Teilen Südosteuropas, in denen die osmanischen Institutionen am tiefsten verankert waren und das osmanische Steuer- und Verwaltungssystem in seiner ganzen Tiefe und Breite gültig war.30 Dem Kernraum ähnlich gestellt waren die gut kontrollierbaren und fruchtbaren Regionen der arabischen Welt, wie etwa Ägypten sowie das Umland von Damaskus und Aleppo. Eine zweite Kategorie waren einige Gebiete wie Moldawien, die Wallachei und das Krim-Chanat, die als Vasallen an das Reich angebunden wurden. Zum dritten Typus, den äußeren Peripherien, gehörten etwa die mediterranen Küstengebiete des nördlichen Afrikas oder die Wüstengebiete der Arabischen Halbinsel. Ein vierter Typus waren die schwer zugänglichen, landwirtschaftlich eher unergiebigen und meist mit einer tribalen Gesellschaftsstruktur versehenen Regionen, die auch innerhalb des osmanischen Herrschaftsgebietes liegen konnten. Diese inneren Peripherien, zum Beispiel das Libanongebirge, Montenegro, die Berggebiete Albaniens oder Teile Kurdistans, wurden traditionell gegen jährliche Pauschalzahlungen weitgehend sich selbst überlassen.

Das Osmanische Reich war also einerseits Peripherie im europäischen Mächtesystem; andererseits war es wiederum Zentrum gegenüber seinen eigenen Peripherien. Der periphere Status des Osmanischen Reiches im internationalen System muss auf die osmanische Politik gegenüber den eigenen Peripherien zurückgewirkt haben, d.h. die osmanische Zivilisierungspolitik in seinen eigenen Peripherien ab der Mitte des 19. Jahrhunderts bis zum Ersten Weltkrieg dürfte auch einer kompensatorischen Verarbeitung der eigenen Marginalisierung gedient haben. Als im 19. Jahrhundert die Politik einer Selbststabilisierung eingeleitet wurde, waren die Vasallenstaaten schon weitgehend abhandengekommen. Es ging nun darum, in den äußeren Peripherien Kerne der Kontrolle zu schaffen und die inneren Peripherien gänzlich einem rationalisierten Verwaltungs- und Besteuerungsapparat zu unterwerfen.31

Die Durchsetzung staatlicher Macht als zivilisatorisches Projekt zu begreifen muss für die osmanische bürokratisch-militärische Elite verlockend gewesen sein. Imperiale Züge einer osmanischen Politik zeigten sich jedoch nur in Ausnahmefällen, wie etwa im Jemen. Für den in osmanischen Augen exotischen Jemen, der erst in den Jahren 1871-1873 wieder unter weitgehende Kontrolle gebracht wurde, erwogen höhere osmanische Staats- und Verwaltungsbeamte zahlreiche Modelle. Sie reichten von dem Vorhaben einer dezentralistischen Politik bis hin zu Plänen, den Jemen aus der Provinzialverwaltung zu entlassen und als Kolonie einzustufen, um auf diese Weise zu einer für das Gebiet angemessenen Verwaltung zu finden. Das osmanische Verwaltungskorps zeigte dabei durchaus ein kulturelles Sendungsbewusstsein und sah sich mit einer mission civilisatrice betraut.

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Ansonsten war die osmanische Politik von einer unitaristischen Ausrichtung bestimmt, basierend auf der Ideologie eines osmanischen Patriotismus (Osmanlılık)32 und eines grundsätzlich neuen Ordnungskonzeptes: Man grenzte die peripheren Gesellschaften als Barbaren aus und vereinnahmte sie zugleich als zivilisationsbedürftig. Anstatt die zunehmenden nationalen Loslösungsbewegungen offen anzuerkennen, wurde das Unruhepotenzial als Ausdruck einer schon seit jeher bestehenden Wildheit und Barbarei gedeutet und damit diskreditiert. Der Staat, der sich als fortschrittlich verstehen konnte, gab sich damit die Legitimation, im vermeintlichen Interesse der Bevölkerung gegen eben diese vorzugehen.

Das Vordringen in Gebiete, die bisher sich selbst überlassen gewesen waren, wurde von den dortigen Bevölkerungen als bedrohlich erlebt: Mit der - nun auch rigide gewordenen - osmanischen Herrschaft war eine Ausweitung der Besteuerung (oder überhaupt die Einführung von Steuern) verbunden; die Einführung der Wehrpflicht ging mit umfassenden Rekrutierungen und Entwaffnungsaktionen einher. Das Projekt von Zivilisierung und Ordnung musste in Enttäuschungen münden: Das von der osmanischen Staatselite geschnürte Reformpaket, das der Bevölkerung als Gegenleistung für die Disziplinierung das Emporheben auf eine höhere Zivilisationsstufe und das Geborgensein in einer gemeinsamen osmanischen Nation anbot, war nicht verlockend.

Wenn ein Imperium definiert wird als „ein großräumiger, hierarchisch geordneter Herrschaftsverband polyethnischen und multireligiösen Charakters, dessen Kohärenz durch Gewaltandrohung, Verwaltung, indigene Kollaboration sowie die universalistische Programmatik und Symbolik einer imperialen Elite (zumeist mit monarchischer Spitze) gewährleistet wird, nicht aber durch gesellschaftliche und politische Homogenisierung und die Idee allgemeiner Staatsbürgerrechte“,33 dann war das Osmanische Reich ein Imperium - auch weit über das imperial strahlende 16. Jahrhundert hinaus bis in das 18. Jahrhundert. Dagegen traten osmanische imperiale Ambitionen im 19. Jahrhundert und frühen 20. Jahrhundert nur vereinzelt auf, etwa bei der beanspruchten Zivilisierungsmission in einzelnen Randprovinzen oder dem Versuch, die religiös begründete imperiale Ersatzideologie des Panislamismus zu propagieren.34 Was blieb, war die Organisationsform eines Reiches, die in der jungtürkischen Zeit ab 1908/09 zunehmend vom Leitbild eines ethnisch homogenen Nationalstaats überlagert wurde. Die Osmanen selbst sahen sich ohnehin nicht als Imperium im europäischen Sinne - und sicher verwendeten sie keine europäischen Begrifflichkeiten. Erst in den letzten Jahren vor dem Ersten Weltkrieg übernahmen osmanische Historiker den Begriff Osmanlı İmparatorluğu („Osmanisches Reich“).35

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4. Historiographische Deutungen

4.1. Das gleichberechtigte Reich. In der Geschichtsforschung sind der Reichscharakter des Osmanischen Reiches und seine Stellung gegenüber dem europäischen Staatensystem bis heute umstritten. Zunehmend wird jedoch auf eine Gleichberechtigung der osmanischen Geschichte mit der europäischen gedrängt, und zwar in dreierlei Hinsicht:36 Erstens wird der Begriff „Osmanisches Reich“ abgelehnt,37 weil mit dem Reichsbegriff eine Handlungsschwäche und von vornherein absehbare Unterlegenheit der Osmanen gegenüber den entstehenden modernen europäischen Staaten suggeriert werde. Im unbedachten Gebrauch des Begriffes „Reich“ zeige sich zudem die „potency of anti-Turkish prejudices“38 und die Wirkungsmächtigkeit des westlichen Orientalismus. Die Osmanen selbst hätten die Bezeichnung devlet-i aliyye-i osmaniyye („erhabener osmanischer Staat“) verwendet.39 Im osmanischen Sprachgebrauch waren aber auch andere Selbstbezeichnungen üblich, die den Reichscharakter deutlich belegen, so die markante Wendung memalik-i mahruse („die wohlbehüteten Länder“).40

Zweitens wird gefordert, die Osmanen nicht mehr als „Außenseiter“ der europäischen und globalen Geschichte an die Seite zu drängen. Die eigentlich von Sympathie getragene Äußerung Eric Hobsbawms, dass im 19. Jahrhundert das Osmanische Reich „zweifelsfrei zur Welt der Opfer gehörig“ war,41 würde daher nicht allgemein geteilt werden. Die Forschungsliteratur schießt in ihrer Rehabilitierung des Osmanischen Reiches als eines durchaus überlebens- und handlungsfähigen Akteurs allerdings teilweise über das Ziel hinaus. So wird eine weitgehende Parallelität der Epochen in Europa und der islamischen Welt vermutet: Im Osmanischen Reich des 18. Jahrhunderts habe ein „klassischer Absolutismus“ geherrscht, in dem der Sultan und nicht der Staat im Mittelpunkt gestanden habe.42 Doch während in diesem 18. Jahrhundert die europäischen Feudalfürsten ihre Macht an die absolutistischen und zentralistischen Monarchien zu verlieren begannen, erreichten die lokalen Herrschaften der osmanischen Feudalherren und Notabeln erst ihren Höhepunkt.43 Wenn Selim Deringil die Auffassung verficht, das Osmanische Reich habe während der Regierungszeit von Abdülhamid II. eine ähnliche Entwicklung wie die großen europäischen Staaten genommen und deshalb ähnliche Erfahrungen gemacht,44 so ließe sich mit gleichem Recht behaupten, die hamidische Periode sei die zur europäischen Entwicklung phasenverschobene Periode eines osmanischen Spätabsolutismus. Jürgen Osterhammel sieht für den Zeitraum um 1860/70 in zahlreichen Ländern (Deutschland, Italien, Siam, Japan, Mexiko) „in der Substanz ähnliche, nach Umständen und Ausführung verschiedenartige Prozesse von ‚Nation-Building‘ und gesellschaftlicher Neuformierung“. Funktional äquivalent zu diesen seien in der Türkei erst die Reformen Atatürks in den 1930er-Jahren.45 Das Plädoyer für eine Gleichwertigkeit des Osmanischen Reiches ist also berechtigt, jedoch nur im Sinne einer gleichzeitigen Ungleichzeitigkeit gegenüber Europa. Das Osmanische Reich des 19. Jahrhunderts war mit Europa eng verbunden und zugleich an dieses angebunden.

„Abdülhamid II., der blutige Sultan“. Wiedergabe einer Zeichnung aus der französischen Satirezeitschrift „Le Rire“

„Abdülhamid II., der blutige Sultan“. Diese Wiedergabe einer Zeichnung aus der französischen Satirezeitschrift „Le Rire“ entspricht der um 1900 gängigen Wahrnehmung des Sultans in der europäischen Publizistik. Zur Last gelegt wurden ihm vor allem die in seiner Herrschaftszeit wiederholt begangenen Massaker an Armeniern (1895/96 und 1905).

 

Drittens betont man den Vorrang einer europäisch-osmanischen Konvivialität gegenüber eher an der Oberfläche bleibenden ideologischen Konfrontationen.46 Die ideologisch-religiöse Frontstellung, die angeblich für lange Zeit die Beziehungen zwischen dem Osmanischen Reich und der europäischen Welt geprägt habe, sei im Wesentlichen eine historiographische Projektion. Vor allem für die deutschsprachigen Länder ist diese Ansicht nicht einfach von der Hand zu weisen: Die Türkenkriege hatten dort auch eine nach innen gewandte Bedeutung. Mit Hilfe der durch den Buchdruck möglich gewordenen öffentlichen Propaganda wurde die türkische Bedrohung dazu eingesetzt, die eigene gesellschaftliche Ordnung zu befestigen und die Reichsstände auf die Politik des habsburgischen Kaisers zu verpflichten.47 Man darf vermuten, dass die Beschwörung der Türkengefahr im Bewusstsein der deutschsprachigen Länder bis heute untergründig fortwirkt und zu der nachdrücklichen Ablehnung eines EU-Beitritts der Türkei in Deutschland und Österreich beiträgt.48

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4.2. Das antikoloniale Reich. Die türkische Historiographie teilt die oben genannten Anliegen der internationalen osmanistischen Historiographie, geht aber in mancherlei Hinsicht noch weiter. In den ersten Jahrzehnten des neu gegründeten türkischen Nationalstaats lehnte die türkische Historiographie das Osmanische Reich als ein misslungenes Ancien Régime ab. Zwischen Türken und Nicht-Türken (vor allem Arabern) habe das Missverständnis einer angeblichen Interessengemeinschaft existiert, unter der vor allem die Türken zu leiden gehabt hätten. Die kemalistische Ideologie der Republikzeit zurückprojizierend, wurde argumentiert, das Osmanische Reich hätte besser seine Energien Anatolien widmen sollen, anstatt sich als unbeholfener Imperialist zu betätigen: „Die Kunst der Imperien ist es, Kolonien und Völker arbeiten zu lassen. Das Osmanische Reich aber, von Thrakien bis nach Erzurum, hat seinen riesigen Körper auf die Seite gelegt und den Kolonien und Völkern die Brust gegeben, bis schließlich seine Milch mit seinem Blut vermischt getrunken wurde.“49

Für die frühe türkische Historiographie war eine mehrfache Verteidigungshaltung prägend: „Sie widersetzte sich dem europäischen Imperialismus, sie wandte sich aber auch gegen das alte Regime des Osmanischen Reiches und kämpfte gegen die rivalisierenden Nationalismen anderer Völker, die den Türken in ihrer Region den Rang streitig machten.“50 Bei genauerer Betrachtung zerfällt das Selbstbild einer sich verteidigenden Nation, das bis heute die türkische Geschichtsschreibung prägt, in zwei Teile. Zum einen wird die historische Leistung des Osmanischen Reiches verteidigt: Unter einem gemeinsamen osmanischen Dach seien die Völker geschützt worden; die Araber in den osmanischen Gebieten seien sehr lange vor dem europäischen Kolonialismus bewahrt worden; trotz einer äußerst heterogenen ethnischen und religiös-kommunitären Zusammensetzung habe ein Leben in Sicherheit und Toleranz garantiert werden können. Das Osmanische Reich habe eben wegen seines großzügigen und toleranten Charakters gegenüber der europäischen Durchdringungs- und Usurpationspolitik von vornherein auf verlorenem Posten gestanden. Neben diesem Selbstbild als Erbe eines imponierend toleranten Reiches steht das Bild einer vom europäischen Kolonialismus bedrängten und zuletzt nahezu in die Knie gezwungenen türkischen Nation, die sich nur unter äußersten Mühen ihre nationale Selbstbestimmung habe erkämpfen können. Die Türkei reihe sich damit in die vorderste Linie der Länder ein, die dem Kolonialismus siegreich widerstanden hätten.

Die über einen langen Zeitraum andauernde Konfrontation zwischen den Osmanen und den europäischen Mächten, die die historische Erinnerung Mitteleuropas nachhaltig geprägt hat, wurde und wird von der türkischen Historiographie dagegen als natürliche Begleiterscheinung einer erfolgreichen osmanischen Expansion verstanden. Will man nach den „türkischen Türkenkriegen“ suchen, also nach den in der kollektiven türkischen Erinnerung entscheidenden und wirkungsmächtigen Kriegen, so ist es der lange türkische Krieg, der von 1912 bis zum erfolgreichen Ende des türkischen Unabhängigkeitskrieges im Jahre 1922 dauerte.51 Eine offene Auseinandersetzung darüber, was mit den Armeniern Anatoliens während des Ersten Weltkriegs geschah, ist für die türkische Öffentlichkeit nicht nur wegen ihrer die nationale Ehre betreffenden Weiterungen schwierig. Die Auseinandersetzung mit den Armeniern ist - eher unbewusst als bewusst - so eng mit der Geburt des türkischen Nationalstaates und dem Mythos des Unabhängigkeitskrieges verbunden, dass eine Anerkennung möglicher türkischer Untaten scheinbar das nationale Vermächtnis und die Fundamente des türkischen Nationalstaates in Frage stellen könnte.

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5. Das unsichtbare Erbe

Von den Nachfolgestaaten des Osmanischen Reiches in Südosteuropa und in der arabischen Welt wurde und wird die osmanische Herrschaft als eine Zeit der Stagnation gedeutet. Besonders nachdrücklich fällt die Ablehnung des osmanischen Erbes in Südosteuropa aus. Die südosteuropäischen Nachfolgestaaten begründeten ihre Legitimität mit der angeblichen moralischen und politischen Überlegenheit im Vergleich zum osmanischen Regime. Die Abschüttelung und Verdammung des osmanischen „Jochs“ wurde zur nationalen Daseinsberechtigung: „Die Bedingungen, unter denen die Existenz der neuen Balkanstaaten gesichert wurde, bewirkten, daß die historische Konfrontation mit den Osmanen perpetuiert, ja geradezu als Mission der neuen Staaten betrachtet wurde.“52 Diese Bilder sind auch heute noch wirksam. So ergaben zwei Untersuchungen in Bulgarien in den Jahren 1992 und 1994, dass etwa 70 bis 80 Prozent der Befragten die Türken für religiöse Fanatiker hielten. Bei einer anderen Umfrage 1995 in Griechenland gaben 89 Prozent an, eine Aversion gegen die Türken zu haben.53

Im Falle der ehemaligen südosteuropäischen Gebiete des Osmanischen Reiches existiert durch den vollständigen Elitenwechsel sowie die Zurückweisung jeglicher osmanischer Traditionen und Institutionen kein „imperiales“ osmanisches Erbe. Deutlich sichtbare und nicht zu verleugnende osmanische Vermächtnisse finden sich dagegen vor allem im Bereich der Alltagskultur. Die türkischen Lehnwörter in den südosteuropäischen Sprachen versuchte man mit Purifizierungen auszutreiben.54 Maria Todorova kann drei Charakteristika südosteuropäischer Gesellschaften (mit Ausnahme Rumäniens) benennen, die sich auf osmanisches Wirken zurückführen lassen: das Fehlen eines feudalen Adels, die Existenz einer relativ freien Bauernschaft sowie die grundsätzliche Unterordnung der Stadt unter den feudalen Staat. Todorovas Hinweise jedoch, dass nicht die Osmanen ein Erbe auf dem Balkan seien, sondern der Balkan ein Erbe der Osmanen sei, und dass die Osmanen nicht als Fremdkörper betrachtet werden sollten, der auf den christlichen Völkern Südosteuropas gelastet habe, müssen in der Öffentlichkeit südosteuropäischer Staaten immer noch als ketzerisch gelten.55 Die grundlegende historiographische Herausforderung für jede Geschichte des Balkans ist also nach wie vor die Frage, wie die osmanische Herrschaftszeit integriert werden kann.56

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„Bahnhof Aleppo der Bagdad-Bahn“. Die von einem örtlichen Fotostudio hergestellte Postkarte zeigt den aleppinischen Endbahnhof der 1912 fertiggestellten Eisenbahnverbindung Aleppo - Bagdad.

„Bahnhof Aleppo der Bagdad-Bahn“. Die von einem örtlichen Fotostudio hergestellte Postkarte zeigt den aleppinischen Endbahnhof der 1912 fertiggestellten Eisenbahnverbindung Aleppo - Bagdad. Das Gebäude ist ein Beispiel für die unter europäischem Einfluss entstehende spätosmanische Architektur. Nach dem Zerfall des Osmanischen Reiches wurde sie in der Türkei der 1920er-Jahre weitergeführt.

 

In der arabischen Historiographie fallen die Einschätzungen der osmanischen Epoche weniger vernichtend, aber doch kritisch aus. Der syrische Historiker Abdalkarim Rafeq erklärt in einem Beitrag über das osmanische Erbe in den arabischen Staaten die ruhige Lage während der osmanischen Herrschaft mit dem Unheil, dem die arabische Bevölkerung ausgesetzt gewesen sei und das ihr Bewusstsein von Recht und Unrecht zerstört habe. Dass kein einziger osmanischer Sultan jemals die Pilgerfahrt unternommen habe, sei ein deutliches Beispiel für die Geringachtung und Vernachlässigung der arabischen Gebiete durch die osmanischen Herrscher.57

Ein Vortrag von Albert Hourani im Jahr 1970 über osmanische Hinterlassenschaften im Nahen Osten konnte Aufsehen erregen, weil er erstmals in deutlichen Worten der vorherrschenden Auffassung eines von den Osmanen verschuldeten Niedergangs (inhitat) eine Absage erteilte. Die tiefe und nachhaltige Wirkung der osmanischen Präsenz im Nahen Osten dürfe nicht übersehen werden.58 In jüngerer Zeit sind arabische bzw. aus der arabischen Welt stammende Historiker dem Pfad Houranis gefolgt, und somit hat besonders die historische Forschung zu den arabischen Gebieten des Osmanischen Reiches in den letzten Jahrzehnten große Fortschritte gemacht.

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Bezieht man sich jedoch in der politischen Öffentlichkeit des Nahen Ostens auf das osmanische Erbe, so meist mit der Absicht der Ablehnung oder Manipulation. Neben der Möglichkeit, in angeblichen osmanischen „Erblasten“ Entlastung für eigenes politisches Scheitern im 20. Jahrhundert zu suchen, kann man auf osmanisches politisches Erbe in manipulierender Weise zurückgreifen: Israel zum Beispiel hat den rabbinischen Gerichtshöfen das ausschließliche Recht auf Heirat und Scheidung zugestanden; gleiches gilt für die nichtjüdischen Konfessionen. Daher stehen Zivilehe und interreligiöse Ehe für israelische Staatsbürger in Israel nicht zur Verfügung.59 Israel scheint hier auf den ersten Blick gemeinsam mit dem Libanon Erbe eines von den Osmanen hinterlassenen konfessionellen Ordnungsgefüges zu sein. Hinter der konfessionalistischen Fassade verbirgt Israel aber seine ethnonationalistische Definition von Staatsbürgerschaft.

Bis heute stehen faktengeleitete Untersuchungen zur Kontinuität osmanischer Verwaltungspraktiken aus. Hinweise auf osmanische Vermächtnisse in der arabischen Welt sind meist impressionistischer Art und bleiben geradezu sträflich allgemein. Die Autoren, in der Regel Osmanisten, wiederholen Altbekanntes zur osmanischen Geschichte, um sich dann in einigen Spekulationen über osmanische Vermächtnisse zu verlieren. Neben einigen anderen Charakteristika (wie dem Beharren auf Legitimität, dem Aufnehmen von Auslandsanleihen, dem Spielen auf einer religiösen Klaviatur, dem Fernbleiben von unliebsamen Konferenzen) sieht etwa Roderic Davison als mögliches osmanisches Vermächtnis, dass die arabischen Nachfolgestaaten bei äußerem Druck durch eine Großmacht ähnlich wie früher die Hohe Pforte nur langsam zurückweichen und nur so wenig Terrain räumen würden wie möglich - um dann gleich einzugestehen, dass solche Feststellungen trivial und eigentlich für alle Staaten gültig seien.60

Man könnte vermuten, dass sich Fähigkeiten des Aushandelns und des Ausgleichs in der arabischen Politik osmanischen Staatstraditionen verdanken. Aber wären dann nicht auch die radikal säkularen (und radikal brutalen) Eliten Syriens und Iraks im 20. Jahrhundert ein Erbe der Jungtürken, da ein erheblicher Teil der späteren militärischen Elite dieser beiden arabischen Staaten noch an osmanischen Militärschulen ausgebildet wurde? Wie im Falle Südosteuropas scheint auch in der arabischen Welt das osmanische Erbe in der Architektur, in einzelnen Elementen der Alltagskultur und in osmanischen Lehnwörtern am deutlichsten zum Ausdruck zu kommen.61

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Wenn wir eines Tages mehr und vor allem Konkreteres über eine mögliche ottomanicité des Nahen Ostens oder Südosteuropas wissen wollen, wird dies nur über den Weg vergleichender struktureller Untersuchungen zum imperialen Erbe der habsburgischen, russischen und osmanischen Reiche möglich sein. Dabei wird nicht allein die Staatstradition zu berücksichtigen sein,62 sondern auch die Einwirkung der imperialen Systeme auf die politische Kultur oder die sprachlich-literarische Tradition.63 Vor allem werden die Historiker des Osmanischen Reiches selbst nicht umhinkönnen, zu solchen vergleichenden Untersuchungen einen eigenständigen Beitrag zu leisten.

Der Autor dankt Herrn Wolf-Dieter Lemke, Beirut, für die großzügige Hilfe und Bereitschaft, Bildmaterial aus seiner Postkartenkollektion zur Verfügung zu stellen.

Anmerkungen: 

1 Siehe hierzu Eric Hobsbawm, Age of Extremes. The Short Twentieth Century 1914-1991, London 1994 (dt. Ausg.: Das Zeitalter der Extreme. Weltgeschichte des 20. Jahrhunderts, München 1995); Klaus Tenfelde, 1914 bis 1990: Die Einheit der Epoche, in: Manfred Hettling (Hg.), Was ist Gesellschaftsgeschichte? Positionen, Themen, Analysen, München 1991, S. 70-80; aber auch Manfred Hettling, Der Mythos des kurzen 20. Jahrhunderts, in: Saeculum 49 (1998), S. 327-345.

2 Siehe als Beispiel für eine solche Periodisierung Jürgen Kocka, Das lange 19. Jahrhundert, Stuttgart 2001.

3 Siehe z.B. lber Ortayl, İmparatorluğunun en uzun yüzyılı [Das längste Jahrhundert des Reiches], Istanbul 1983.

4 Ein Ausgangspunkt könnte der Vertragsschluss von Küçük Kaynarca im Jahr 1774 zwischen Russland und dem Osmanischen Reich sein, in dem das Zarenreich als überlegener Gegner und als größte Bedrohung für das Osmanenreich in den folgenden Jahrzehnten gewissermaßen zertifiziert wurde.

5 Das Verhältnis zu den dominierenden Großmächten Österreich-Ungarn, Italien, Russland, Deutschland, Frankreich und Großbritannien in der Endphase schildern Einzelbeiträge in: Marian Kent (Hg.), The Great Powers and the End of the Ottoman Empire, London 1984; auf interne Aspekte geht ein: Alexander L. Macfie, The End of the Ottoman Empire 1908-1923, London 1998.

6 Matthew S. Anderson, The Eastern Question, 1774-1923: A Study in International Relations, London 1966, S. 210.

7 Herfried Münkler, Imperien. Die Logik der Weltherrschaft - vom Alten Rom bis zu den Vereinigten Staaten, Berlin 2005, und seine verstreuten Ausführungen zum Osmanischen Reich basieren zum großen Teil auf der mittlerweile betagten Einführung von Josef Matuz, Das Osmanische Reich. Grundlinien seiner Geschichte, Darmstadt 1985. Im Verhältnis zu seiner naturgemäß eingeschränkten Literaturkenntnis verfügt Münkler über eine erstaunliche Sicherheit im Urteil.

8 Münkler, Imperien (Anm. 7), S. 82, S. 110, S. 118.- Das Verfallsparadigma wird in der osmanistischen Historiographie mittlerweile abgelehnt; siehe hierzu den sehr klaren Überblicksartikel von Fikret Adanr, Der Zerfall des Osmanischen Reiches, in: Alexander Demandt (Hg.), Das Ende der Weltreiche. Von den Persern bis zur Sowjetunion, München 1997, S. 108-128, hier S. 110.

9 Zu den habsburgischen Entwicklungen siehe Martin Schulze Wessel, Der Niedergang der Donaumonarchie, in: Demandt, Ende der Weltreiche (Anm. 8), S. 89-107.

10 Zur russischen Seite siehe Mark von Hagen, The Russian Empire, und Ronald G. Suny, The Russian Empire, beide in: Karen Barkey/Mark von Hagen (Hg.), After Empire. Multiethnic Societies and Nation-Building. The Soviet Union and the Russian, Ottoman, and Habsburg Empires, Boulder 1997, S. 58-72 bzw. S. 142-154. Siehe auch Eugene Rogan, Frontiers of the State in the Late Ottoman Empire: Transjordan, 1850-1921, Cambridge 1999, S. 220, S. 233: Die Loyalität der Bevölkerung im Gebiet des heutigen Jordaniens zum Osmanischen Reich war zwar während des Ersten Weltkriegs stark belastet, brach aber bis zum Ende des Krieges nicht zusammen.

11 Siehe Marshall G.S. Hodgson, The Venture of Islam. Conscience and History in a World Civilization, Bd. 3: The Gunpowder Empires and Modern Times, Chicago 1974, S. 16-29.

12 Einen Überblick zu osmanischen Legitimierungsbemühungen gibt Hakan Karateke, Legitimizing the Ottoman Sultanate: A Framework for Historical Analysis, in: ders./Maurus Reinkowski (Hg.), Legitimizing the Order. The Ottoman Rhetoric of State Power, Leiden 2005, S. 13-52.

13 Suraiya Faroqhi, The Ottoman Empire and the World Around It, London 2004, S. 3, S. 8. Siehe auch Palmira Brummet, Ottoman Seapower and Levantine Diplomacy in the Age of Discovery, New York 1994, S. 1-5, S. 173: Sie argumentiert, dass Handelsinteressen religiös-ideologische Positionen immer in die zweite Reihe rücken ließen.

14 Reinhard Schulze, Islamischer Internationalismus im 20. Jahrhundert. Untersuchungen zur Geschichte der islamischen Weltliga, Leiden 1990, S. 49.

15 Man denke, um nur ein Beispiel zu nennen, an die muslimische Khilafat Conference in Südasien, die sich deutlich als panislamische und das osmanische Kalifat unterstützende Bewegung verstand, von Gandhi aber in den Jahren 1919-1922 in seine Widerstandspolitik integriert werden konnte. Siehe hierzu Aziz Ahmad, India and Pakistan, in: P.[eter] M. Holt/Ann K.S. Lambton/Bernard Lewis (Hg.), The Cambridge History of Islam, Bd. 2: The Further Islamic Lands, Islamic Society and Civilization, Cambridge 1970, S. 97-119, hier S. 97-103.

16 Münkler, Imperien (Anm. 7), S. 149.

17 Siehe zu diesen Begrifflichkeiten auch Thomas Philipp, Der aufhaltsame Abstieg des Osmanischen Reiches, in: Helmut Altrichter/Helmut Neuhaus (Hg.), Das Ende von Großreichen, Erlangen 1996, S. 211-223.

18 In diesem Sinne argumentiert Erik Jan Zürcher, Turkey. A Modern History, London 1993.

19 Japans Sieg über Russland 1905 löste in der islamischen Welt auch deswegen eine solche Euphorie aus, weil man darin die Möglichkeit einer außereuropäischen Modernisierung bewiesen sah.

20 Alexander Schölch, Ägypten in der ersten und Japan in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, in: Geschichte in Wissenschaft und Unterricht 33 (1982), S. 333-346, hier S. 338.

21 Ders., Der arabische Osten im neunzehnten Jahrhundert (1800-1914), in: Ulrich Haarmann (Hg.), Geschichte der arabischen Welt, München 1987, S. 365-431, hier S. 383.

22 Rashid Khalidi, The Economic Partition of the Arab Provinces of the Ottoman Empire before the First World War, in: Review 11 (1988), S. 251-264.

23 Siehe hierzu Otto Kimminich, Einführung in das Völkerrecht, 5. Aufl. Tübingen 1992, S. 323.

24 Lothar Gall, Die europäischen Mächte und der Balkan im 19. Jahrhundert, in: Ralph Melville/Hans-Jürgen Schröder (Hg.), Der Berliner Kongreß von 1878. Die Politik der Großmächte und die Probleme der Modernisierung in Südosteuropa in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, Wiesbaden 1982, S. 1-16, hier S. 4.

25 Malcolm Yapp, The Making of the Modern Near East 1792-1923, London 1987, S. 93f.

26 Ebd., S. 90ff. Man vergleiche die Befürchtungen des österreichisch-ungarischen Außenministers Julius Graf von Andrássy: „Tritt aber Serbien und Montenegro in den Besitz Bosniens und der Herzegowina und erfolgt hierdurch eine neue Staatenbildung, die wir nicht hindern oder nicht hindern könnten, dann geben wir uns selbst auf und treten in die Rolle des Kranken Mannes.“ Protokoll über eine am 29. Januar 1875 unter dem Vorsitz des Kaisers abgehaltene Konferenz; zit. nach Horst Haselsteiner, Zur Haltung der Donaumonarchie in der Orientalischen Frage, in: Melville/Schröder, Berliner Kongreß (Anm. 24), S. 227-243, hier S. 230, Anm. 7.

27 Emerich Francis, Ethnos und Demos. Soziologische Beiträge zur Volkstheorie, Berlin 1965, S. 101.

28 Ebd., S. 100.

29 Maria Todorova, Imagining the Balkans, New York 1997, S. 163.

30 Klaus Kreiser, Über den ‚Kernraum‘ des Osmanischen Reiches, in: Klaus-Detlev Grothusen (Hg.), Die Türkei in Europa, Göttingen 1979, S. 53-63.

31 Die Osmanen kannten ihre eigenen peripheren Herrschaftsgebiete nicht sonderlich gut. Nach Roderic Davison, Reform in the Ottoman Empire 1856-1876, Princeton 1963, S. 61, mussten sie noch in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts österreichisch-ungarische Generalstabskarten ihres eigenen Staatsgebiets ankaufen.

32 Die Option eines türkischen Nationalismus setzte sich erst durch, als sich die politische und administrative Elite des Reiches ab 1900 zunehmend von einer kosmopolitischen und ethnische Zugehörigkeiten weitgehend ignorierenden Schicht in eine türkisch-ethnische Gruppe verwandelte.

33 Jürgen Osterhammel, Europamodelle und imperiale Kontexte, in: Journal of Modern European History 2 (2004), S. 157-182, hier S. 172.

34 Natürlich trägt auch der heutige politische Islamismus imperiale Ansprüche in sich, indem er den Geltungsbereich eines fundamentalen Islam in der islamischen und nicht-islamischen Welt ausweiten will.

35 Michael Ursinus, Byzanz, Osmanisches Reich, türkischer Nationalstaat: Zur Gleichzeitigkeit des Ungleichzeitigen am Vorabend des Ersten Weltkriegs, in: Richard Lorenz (Hg.), Das Verdämmern der Macht. Vom Untergang großer Reiche, Frankfurt a.M. 2000, S. 153-172, hier S. 159.

36 Man möchte manchmal meinen, dass dieser vehemente Einsatz vor allem von in den USA lehrenden Osmanisten für eine historiographische Gleichberechtigung des Osmanischen Reiches nicht nur rein wissenschaftliche Gründe hat, sondern auch standespolitische, d.h. dass die eigentliche Forderung diejenige nach einer Aufnahme der osmanischen Geschichte in den Kanon der klassischen historischen Disziplinen ist.

37 Siehe in diesem Sinne auch die Titelwahl von Klaus Kreiser, Der osmanische Staat 1300-1922, München 2001.

38 Ariel Salzmann, Toward a Comparative History of the Ottoman State, 1450-1850, in: Essays on Ottoman Civilization, Prag 1998, S. 351-366, hier S. 364.

39 Devlet muss aber nicht unbedingt, wie dies im heutigen Türkisch der Fall ist, als „Staat“ verstanden werden, sondern kann auch als „Herrschaft“ oder „Herrscherhaus“ übersetzt werden.

40 Selim Deringil, The Well-Protected Domains. Ideology and the Legimitation of Power in the Ottoman Empire 1876-1909, London 1998, hat seinem Standardwerk über die spätosmanische Geschichte diesen Begriff vorangestellt.

41 Eric Hobsbawm, Das imperiale Zeitalter 1875-1914, Frankfurt a.M. 1989, S. 28.

42 Reinhard Schulze, Die islamische Welt in der Neuzeit (16.-19. Jahrhundert), in: Albrecht Noth/Jürgen Paul (Hg.), Der islamische Orient. Grundzüge seiner Geschichte, Würzburg 1998, S. 333-403, hier S. 391.

43 Rifaat Abou-el-Haj, Formation of the Modern State. The Ottoman Empire Sixteenth to Eighteenth Centuries, New York 1991, S. 44.

44 Deringil, Well-Protected Domains (Anm. 40), S. 166.

45 Jürgen Osterhammel, Sozialgeschichte im Zivilisationsvergleich. Zu künftigen Möglichkeiten komparativer Geschichtswissenschaft, in: Geschichte und Gesellschaft 22 (1996), S. 143-164, hier S. 152; siehe aber auch ders., Transkulturell vergleichende Geschichtswissenschaft, in: Heinz-Gerhard Haupt/Jürgen Kocka (Hg.), Geschichte und Vergleich. Ansätze und Ergebnisse international vergleichender Geschichtsschreibung, Frankfurt a.M. 1996, S. 287, wo ein „weltweites Ancien Régime“ im 18. Jahrhundert postuliert wird (allerdings ohne expliziten Bezug auf das Osmanische Reich).

46 Daniel Goffman, The Ottoman Empire and Early Modern Europe, Cambridge 2002, S. 9, S. 144, S. 153, S. 213.

47 Winfried Schulze, Reich und Türkengefahr im späten 16. Jahrhundert. Studien zu den politischen und gesellschaftlichen Auswirkungen einer äußeren Bedrohung, München 1978, S. 7, S. 36, S. 42-46.

48 Siehe hierzu Angelos Giannakopoulos/Konstadinos Maras, Der europäische Türkei-Diskurs: Eine Vergleichsanalyse, in: dies. (Hg.), Die Türkei-Debatte in Europa: Ein Vergleich, Wiesbaden 2005, S. 213-229.

49 Falih R. Atay, Zeytindağı [Der Ölberg], Istanbul 1932 (1957), S. 41.

50 Halil Berktay, Der Aufstieg und die gegenwärtige Krise der nationalistischen Geschichtsschreibung in der Türkei, in: Periplus. Jahrbuch für außereuropäische Geschichte 1 (1991), S. 102-125, hier S. 103.

51 Die Recherche im Katalog einer beliebigen größeren Bibliothek weist zahlreiche türkischsprachige Werke mit Titeln wie istiklal savaşi („Unabhängigkeitskrieg“) oder milli mücadele („nationaler Kampf“) nach - Begriffe, die in ihrer Beliebtheit und Häufigkeit durchaus vergleichbar sind mit dem Begriffskomplex „Kreuz und Halbmond“ in westeuropäischen Publikationen.

52 Gunnar Hering, Die Osmanenzeit im Selbstverständnis der Völker Südosteuropas, in: Hans Georg Majer (Hg.), Die Staaten Südosteuropas und die Osmanen, München 1989, S. 355-380, hier S. 357 (dortige Hervorhebung).

53 Sylvie Gangloff, La politique balkanique de la Turquie et le poids du passé ottoman, in: Xavier Bougarel/Nathalie Clayer (Hg.), Le nouvel islam balkanique. Les musulmans, acteurs du post-communisme 1990-2000, Paris 2001, S. 317-356, hier S. 348f.

54 Zu neuen Tendenzen in Ländern wie Griechenland und Bulgarien, die Turzismen aus stilistischen Gründen sogar wieder vermehrt zu benützen, siehe jedoch Matthias Kappler, Über die Funktion der Turzismen im griechischen Journalismus, in: Zeitschrift für Balkanologie 33 (1997), S. 26-38; Ivanka P. Schick, Zur Rolle des Türkischen in Bulgarien im Wandel der Zeit, in: Helmut Schaller (Hg.), Sprache und Politik. Die Balkansprachen in Vergangenheit und Gegenwart, München 1996, S. 233-247.

55 Maria Todorova, The Ottoman Legacy in the Balkans, in: L. Carl Brown (Hg.), Imperial Legacy. The Ottoman Imprint on the Balkans and the Middle East, New York 1996, S. 46-77, hier bes. S. 60.

56 Mark Mazower, The Balkans. From the End of Byzantium to the Present Day, London 2000, S. 15.

57 Abdul-Karim Rafeq, The Arab States and Their Ottoman Heritage, in: Majer, Staaten Südosteuropas (Anm. 52), S. 333-353, hier S. 349.

58 Albert Hourani, The Ottoman Background of the Modern Middle East, London 1970, S. 2.

59 Gershon Shafir/Yoav Peled, The Dynamics of Citizenship in Israel and the Israeli-Palestinian Peace Process, in: Gershon Shafir (Hg.), The Citizenship Debates. A Reader, Minneapolis 1998, S. 251-262, hier S. 256f.

60 Roderic Davison, Ottoman Diplomacy and Its Legacy, in: Brown, Imperial Legacy (Anm. 55), S. 174-199, hier S. 191.

61 Bernard Lewis, The Ottoman Legacy to Contemporary Political Arabic, in: Brown, Imperial Legacy (Anm. 55), S. 203-213.

62 Perry Anderson, Lineages of the Absolutist State, London 1979, eine vergleichende Untersuchung zum absolutistischen Staat, enthält längere Abschnitte zur islamischen Welt sowie zur „asiatischen Produktionsweise“. Das Ergebnis dieser groß angelegten Arbeit war auch deswegen unbefriedigend, weil sich Anderson zwangsläufig auf die damaligen, einseitig auf den Staat fixierten Arbeiten der Osmanistik bzw. der Islamwissenschaft stützen musste.

63 Trotz der großen Masse von Arbeiten zu türkischen Lehnwörtern in den Sprachen Südosteuropas fehlt bis heute jeglicher Versuch, den Gebrauch der zahlreichen Turzismen als Stilmittel der Literatur im Einzelnen nachzuvollziehen. So wissen wir, dass in dem Roman „Die Brücke über die Drina“ („Na Drini ćuprija“) von Ivo Andrić 500 türkische Lehnwörter vorkommen, können aber nichts zu ihrer literarischen Funktion sagen.

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