- Methodik und Quellen
- Bundesdeutsche Rüstungsexporte in den Nahen Osten: Rahmenbedingungen und Leitlinien
- Deutsch-israelische Rüstungskooperation
- Rüstungsexporte aus der Bundesrepublik
- Ergebnisse und Ausblick
Für die engen Beziehungen, die der Staat Israel und die Bundesrepublik Deutschland heute auf politischer Ebene unterhalten, gelten U-Boote als herausragendes Symbol. Seit Ende der 1990er-Jahre wurde Israel zu großzügigen Konditionen mit deutschen U-Booten der Dolphin-Klasse ausgestattet – Kriegswaffen, denen der jüdische Staat ein immenses Gewicht zur Wahrung seiner Sicherheit beimisst, vor allem aus Gründen nuklearer Abschreckungsfähigkeit. Die Anfänge dieses Lieferprojektes gehen ins Jahr 1991 zurück, als Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) der israelischen Regierung unter dem Eindruck des Zweiten Golfkrieges entsprechende Zusagen machte; umgesetzt bzw. weitergeführt wurden sie später auch unter Gerhard Schröder (SPD) und Angela Merkel (CDU).1 Bereits in der Frühphase der deutsch-israelischen Beziehungen hatten Waffenlieferungen eine wichtige Rolle gespielt. Zu Beginn der 1960er-Jahre erhielt Israel im Rahmen einer konspirativen Rüstungshilfe, bewilligt von Kanzler Konrad Adenauer (CDU), umfangreiche Militärbestände aus der Bundesrepublik, darunter US-amerikanische Kampfpanzer des Typs M48.2
Die Bedeutung dieser beiden Rüstungskomplexe ist unbestritten. Hinterfragt wird im vorliegenden Aufsatz jedoch die verbreitete Annahme, die Geschichte der bundesdeutschen Israel-Politik sei durch eine bruchlose Kontinuität exzeptioneller Waffenlieferungen geprägt. Zahlreiche Darstellungen zum deutsch-israelischen Verhältnis erwecken den Eindruck, es sei »schon immer« die Praxis Bonner bzw. Berliner Regierungen gewesen, Israel möglichst umstandslos mit Kriegsgerät zu versorgen. Dabei hätten die wechselnden Bundesregierungen, wie explizit behauptet oder zumindest suggeriert wird, aus dem Bewusstsein heraus gehandelt, wegen des Holocaust in besonderer Weise für die Sicherheit des jüdischen Staates mitverantwortlich zu sein.
Dieses Bild vermittelt etwa ein Buch des Journalisten Werner Sonne über die deutsch-israelischen Sicherheitsbeziehungen (2013). Einleitend heißt es darin, alle Kanzler seit Adenauer hätten »eine Konstante deutscher Politik zu bestätigen gewusst: Wenn es um Israels Sicherheit geht, dann gelten andere Maßstäbe als im Umgang mit anderen Staaten.«3 In Artikeln von »Spiegel« und »ZEIT« ist mit gleichem Tenor zu lesen, bei Rüstungsexporten sei das deutsch-israelische Verhältnis angesichts der Shoah »seit je ein besonderes«,4 und die Bundesregierungen hätten sich stets an eine »ungeschriebene Lex Israel« gehalten,5 sprich außergewöhnlich entgegenkommend gezeigt. Auch verschiedene Fachaufsätze legen die Wahrnehmung nahe, in der Rüstungsexportpolitik der Bundesrepublik habe der jüdische Staat fortwährend einen Ausnahmestatus genossen.6 Inhaltliche Differenzen gibt es lediglich in der Frage, wie die unterstellte Tradition deutscher Waffenhilfe für Israel zu bewerten sei. Teils wird sie als versöhnungspolitische Errungenschaft gewürdigt,7 teils aus einer rüstungskritischen8 oder auch israelkritischen9 Haltung missbilligt.
Den genannten Darstellungen ist nicht etwa vorzuwerfen, dass sie Fehler auf der Faktenebene enthielten. Dennoch lassen sie ein fragwürdiges Gesamtbild entstehen. Erstens werden darin die Lieferprojekte der frühen 1960er- und der 1990er-Jahre meist so eng aneinandergerückt, dass der Eindruck eines mehr oder minder glatten Überganges entsteht – trotz des zeitlichen Abstandes von einem Vierteljahrhundert und mehrerer Regierungswechsel. Zweitens werden verschiedene Elemente der deutsch-israelischen Rüstungskooperation oft pauschal in dieselbe Rahmenerzählung integriert – als wäre es unmittelbar einleuchtend, dass etwa auch israelische Munitionslieferungen an die Bundeswehr primär vor dem Hintergrund des Holocaust erfolgt seien. Drittens fehlt, zumindest für die Zeit nach Adenauer, die vergleichende Perspektive. Deutsche Rüstungslieferungen an Israel werden gleichsam mit Tunnelblick betrachtet. Dabei erscheinen sie womöglich nur deshalb als Ergebnis einer besonderen Großzügigkeit, weil unberücksichtigt bleibt, welche Waffenexporte die Bundesregierung gleichzeitig für andere Staaten genehmigte.10
Der vorliegende Aufsatz soll unter allen drei Aspekten zu einer differenzierteren Sicht beitragen. Er lenkt den Blick auf jene historische Phase, die zwischen der Adenauer’schen und der Kohl’schen Rüstungshilfe für Israel liegt. Die Untersuchung konzentriert sich auf die Amtszeit der sozialliberalen Koalition, also die Bundesregierungen von Kanzler Willy Brandt und Außenminister Walter Scheel (1969–1974) sowie von Kanzler Helmut Schmidt und Außenminister Hans-Dietrich Genscher (1974–1982). Die Frage, inwiefern Westdeutschland unter sozialliberaler Führung zur israelischen Rüstung beitrug, ist umso wichtiger, als die Beziehungen zwischen Bonn und Jerusalem gerade in jener Zeit teils schwere Krisen erfuhren. Verantwortlich dafür waren unter anderem Differenzen in der Palästinenserfrage sowie bundesdeutsche Beiträge oder Überlegungen zu Waffenlieferungen an arabische Staaten. Dies gilt vor allem für die Jahre ab 1977, als in Jerusalem die rechtsgerichtete Regierung von Likud-Chef Menachem Begin amtierte.11
Nach einem Abschnitt zu Methodik und Quellen werden im Folgenden zunächst die normativen wie regulatorischen Rahmenbedingungen beleuchtet, die die westdeutsche Genehmigungspraxis für Rüstungsexporte bestimmten. Um herauszuarbeiten, welchen Stellenwert Waffenlieferungen an Israel einnahmen, werden sie von anderen Feldern der deutsch-israelischen Rüstungszusammenarbeit abgegrenzt. Ein weiterer Abschnitt thematisiert die beiden wichtigsten Teilgebiete dieser Kooperation – den bilateralen Austausch bei Forschung und Entwicklung im Verteidigungssektor sowie israelische Rüstungslieferungen an die Bundesrepublik.
Im Anschluss wird die These von Israels bevorzugter Stellung in der Bonner Rüstungsexportpolitik empirisch überprüft. Zu klären ist im ersten Schritt, welche Ausfuhren an den jüdischen Staat die Bundesregierung überhaupt bewilligte – und welche nicht, denn denkbar wäre ja, dass geringe Lieferungen auf mangelnde Nachfrage zurückgingen. Dem werden im zweiten Schritt jene Rüstungsexporte gegenübergestellt, die unter Brandt und Schmidt für andere Staaten genehmigt wurden. Dieser Vergleich erfolgt mit einem globalen und einem regionalen Bezugsfeld. Zum einen interessiert, wie Bonn mit Rüstungswünschen von Nicht-Nato-Staaten weltweit umgegangen ist.12 Zum anderen liegt der Fokus auf Rüstungsexporten an Mitgliedstaaten der Arabischen Liga.
Denn wie auch immer man den etwaigen Sonderstatus Israels als Empfänger deutscher Waffen definiert: Eine Mindestanforderung dürfte sein, dass der jüdische Staat von Bonn gegenüber jenen Ländern begünstigt wurde, mit denen er sich seit seiner Gründung 1948 offiziell im Kriegszustand befand. Natürlich war die arabische Welt heterogen, nicht nur deshalb, weil Ägypten 1979 einen Friedensvertrag mit Israel schloss und aus der Arabischen Liga verbannt wurde.13 Westlich orientierte Staaten wie Saudi-Arabien fanden sich dort ebenso wie Länder, die enge Beziehungen zur Sowjetunion unterhielten, etwa Syrien und der Irak. Doch gab es einen Umstand, der nahezu alle arabischen Länder, die im Folgenden als Käufer bundesdeutscher Rüstungsgüter auftauchen, miteinander verband: Ihre Bereitschaft, Waffen gegen Israel einzusetzen, bewiesen sie, indem sie sich militärisch am Jom-Kippur-Krieg 1973 beteiligten – Ägypten und Syrien als direkte Angriffsparteien; die übrigen, von Marokko bis Saudi-Arabien, durch Entsendung von Expeditionskorps.14 Sie hätten also von der Bundesregierung, eine spezifische Israel-Solidarität vorausgesetzt, rüstungsexportpolitisch besonders restriktiv behandelt werden müssen.
Insgesamt gilt es zu berücksichtigen, dass die Bundesrepublik als Rüstungslieferant für den Nahen Osten im Untersuchungszeitraum nur eine nachgeordnete Rolle spielte. Israels Waffeneinfuhr stammte überwiegend aus den USA, die seit den späten 1960er-Jahren dem Anspruch folgten, für den jüdischen Staat einen »qualitativen militärischen Vorsprung« in der Region zu gewährleisten.15 Zugleich waren die USA der größte Waffenlieferant Saudi-Arabiens und nach 1979 auch Ägyptens.16 Die Sowjetunion wiederum ließ vor allem Syrien und dem Irak, bis zu Beginn der 1970er-Jahre ebenso Ägypten große Mengen an Rüstungsgütern zukommen. Dies ermöglichte die arabischen Anfangserfolge im Jom-Kippur-Krieg,17 in dessen Verlauf zudem beide Supermächte ihre jeweiligen Verbündeten mit Nachschub versorgten.18 Auch Frankreich und Großbritannien lieferten mehr Waffen in den Nahen Osten als Westdeutschland – die Franzosen (in den 1950er-Jahren noch Israels Hauptquelle für Kriegsgerät) ganz überwiegend an arabische Abnehmer, die Briten wiederum an Israelis und Araber gleichermaßen. Israel nutzte bei seinem Libanonfeldzug 1982 vor allem US-amerikanische, selbst produzierte und britische Waffen; die gegnerische Seite, darunter Syrien, hauptsächlich sowjetische, teils auch französische.19 Bundesdeutsche Militärtechnik war in diesem Krieg nur punktuell von Bedeutung, wurde allerdings von israelischer wie arabischer Seite mit tödlicher Wirkung eingesetzt, wie im Folgenden noch zu zeigen ist.
Es ist mit methodischen Herausforderungen verbunden, die Rüstungsexportpolitik einer Regierung gegenüber verschiedenen Staaten vergleichend zu erfassen. Auf diesem Feld geht es um eine Vielzahl unterschiedlichster Produkte und Produktgruppen, von Kleingerät wie einem Zielfernrohr über Elektronikteile oder Konstruktionspläne bis hin zu kompletten Panzern, Schiffen und Flugzeugen. Behörden und Forschungsinstitute definieren teilweise sehr unterschiedlich, welche Erzeugnisse überhaupt als Rüstungsgüter gelten. Deshalb hilft es im vorliegenden Fall nur wenig weiter, zusammenfassende Statistiken heranzuziehen.20 Die Bundesregierung selbst veröffentlicht erst seit 1999 jährliche Rüstungsexportberichte.21
Eine zentrale Informationsquelle für historische Rüstungstransfers ist die Datenbank des 1966 gegründeten Stockholmer Friedensforschungsinstitutes SIPRI. Sie wurde für diesen Aufsatz umfassend ausgewertet. Nicht berücksichtigt sind bei SIPRI allerdings die größten Teile dessen, was Bonn seinerzeit an Exporten »sonstiger Rüstungsgüter« etwa für Saudi-Arabien genehmigte, ebensowenig deutsche Zulieferungen für Waffenexporte von Koproduktionspartnern wie Frankreich. Dagegen erfasst die Datenbank beispielsweise Lieferungen einzelner Schiffsmotoren, von denen Israel im Untersuchungszeitraum besonders viele erhielt. Andere definitorische Standards galten für die zeitgenössischen Berichte der US-amerikanischen, von 1961 bis 1999 bestehenden Arms Control and Disarmament Agency (ACDA), die ebenso als wichtige Quellen zum Thema Rüstungsexporte anerkannt sind.
Die beiden Institutionen bieten stark divergierende Angaben, will man vergleichen, was die Bundesrepublik im Untersuchungszeitraum an Israel und an arabische Abnehmer lieferte. Gemeinsamer Nenner ist nur, dass die Staaten der Arabischen Liga zusammen mehr Rüstungsmaterial aus Westdeutschland importierten als Israel für sich allein. Laut SIPRI soll Israel in den Jahren 1974–1982 jedoch immerhin zweitgrößter Einzelempfänger bundesdeutscher Wehrexporte im Nahostraum gewesen sein – nach den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE), aber mit einem rund 20-mal größeren Volumen als etwa Saudi-Arabien.22 Die ACDA-Berichte dagegen weisen für denselben Zeitraum überhaupt keine deutschen Rüstungsexporte nach Israel aus, während arabische Staaten militärische Ware im Wert von rund 3,5 Milliarden US-Dollar aus der Bundesrepublik bezogen haben sollen, darunter allein die Spitzenreiter Saudi-Arabien und Libyen mit jeweils 570 Millionen US-Dollar.23
Die vorliegende Untersuchung orientiert sich definitorisch daran, was die Bundesregierung selbst unter Rüstungsexporten verstand. Wo andere Quellen über diese Definition hinausgehen, werden entsprechende Transfers vermerkt – etwa im Fall solcher Schiffsmotoren, die Bonn nicht als Rüstungsgüter einordnete. Auf dieser Basis entsteht ein deutlich anderes Gesamtbild, als es SIPRI oder ACDA jeweils vermitteln.
Eine weitere Schwierigkeit ist mit der komparativen Intention an sich verbunden. Natürlich haben Israel, die arabischen Staaten und andere Abnehmer nicht denselben »Warenkorb« an bundesdeutschen Rüstungsgütern bezogen, für den man ohne weiteres Stückzahlen oder Wertvolumen gegenüberstellen könnte. Noch schwieriger ist der qualitative Vergleich, der für einzelne Waffensysteme möglich sein mag (etwa Kampfpanzer versus Schützenpanzer), aber nur sehr eingeschränkt für die gesamte Rüstungseinfuhr einzelner Staaten aus einem Lieferland. Das muss jedoch nicht davon abhalten, einen Überblick zu entwerfen, mit dem Israels Position in der Bonner Rüstungsexportpolitik näherungsweise bestimmt werden kann.
Die folgende Aufstellung ist nach jenen vier Kategorien von Exportmaterial geordnet (s.u., Kap. 4), für die in der Genehmigungspraxis der Bundesregierung jeweils eigene Regeln galten: (1) Marinerüstung, die Bonn besonders großzügig exportieren ließ, auch wenn es sich dabei, wie bei U-Booten, um Kriegswaffen handelte; (2) Kriegswaffen für Land- und Luftstreitkräfte; (3) das weite Feld der »sonstigen Rüstungsgüter«; (4) Zulieferungen für Exporte europäischer Rüstungskooperationspartner.
Der Aufsatz gibt vor allem interne Perspektiven der Bundesregierung wieder.24 Er basiert – neben SIPRI-Daten, Sekundärliteratur und zeitgenössischen »Spiegel«-Berichten – auf vertraulichem Bonner Aktenmaterial aus dem Kanzleramt und den drei Bundesministerien, denen die Gestaltung der Rüstungsexportpolitik oblag. Dies waren das Auswärtige Amt (AA), das hier als Ressort politisch dominierte, das formal federführende Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) und das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg).25 Akten des israelischen Verteidigungsministeriums aus dem Untersuchungszeitraum waren noch nicht verfügbar. Sie unterliegen der besonderen 50-Jahres-Sperrfrist der IDF & Defense Establishment Archives in Tel Aviv, könnten also in den nächsten Jahren schrittweise zugänglich werden.
2. Bundesdeutsche Rüstungsexporte in den Nahen Osten: Rahmenbedingungen und Leitlinien
Nach den Schrecken des Zweiten Weltkrieges verpflichtete sich die junge Bundesrepublik zu einer restriktiven Rüstungsexportpolitik. Verankert wurde dieser normative Anspruch in Grundgesetz-Artikel 26 ebenso wie im Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG) von 1961, die jeweils Rüstungsexporte ächteten, sofern sie etwa zur Störung des internationalen Friedens führen konnten.26 In der Praxis freilich ergab sich daraus keine vollständige Abstinenz der Bundesrepublik bei Rüstungslieferungen. Zu Beginn der 1960er-Jahre etwa leistete die Bundesregierung militärische Aufbauhilfe für verschiedene Staaten Afrikas.27
Größter Bezieher bundesdeutscher Militärhilfe in jener Zeit war aber Israel.28 Mit dem Segen von Kanzler Adenauer und Premier Ben-Gurion betrieben die Verteidigungsministerien beider Länder einen geheimen Rüstungstransfer, der neben Kampfpanzern auch Hubschrauber, Schul- und Verbindungsflugzeuge, Panzerabwehrraketen sowie Kraftfahrzeuge umfasste. Bis 1965 gelangte so Militärgerät im Gesamtwert von 334 Millionen DM nach Israel – unentgeltlich für den Empfänger. Teils handelte es sich um Überschussmaterial der Bundeswehr, teils um Anschaffungen, die verdeckt aus dem Bundeshaushalt finanziert wurden.29
Treibende Kraft auf deutscher Seite war Verteidigungsminister Franz Josef Strauß (CSU, Amtszeit 1956–1962). Für die Waffenhilfe, die Adenauer und er dem jüdischen Staat zukommen ließen, waren historisch-moralische Motive wohl eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung. Unter den Vorzeichen des Kalten Krieges trugen die Rüstungslieferungen dazu bei, die militärische Position des Westens im Nahen Osten zu stärken. Zugleich konnte das deutsch-israelische Waffenprojekt als Ersatz für diplomatische Beziehungen gelten, die Bonn lange aus der Sorge heraus verweigerte, die arabischen Staaten könnten im Gegenzug die DDR anerkennen. Und schließlich schuf die westdeutsche Seite durch ihre rüstungspolitische Generosität einen massiven Anreiz für Israels Regierung, in Fragen der NS-Vergangenheit auf Konfrontation mit Bonn zu verzichten.
Als das geheime Rüstungsprojekt 1964 durch Presseberichte aufflog, stürzte die westdeutsche Nahostpolitik in eine Krise, in deren Verlauf die Bundesregierung unter Kanzler Ludwig Erhard (CDU) den Waffentransfer an Israel einstellte und die beiden Staaten im Mai 1965 diplomatische Beziehungen miteinander aufnahmen. Die meisten arabischen Länder brachen nun ihre diplomatischen Beziehungen zur Bundesrepublik ab – eine Art Trauma der Bonner Außenpolitik,30 das nachwirken sollte. Angesichts der heillosen Verwicklung zwischen den nahöstlichen Konfliktparteien verkündete die Bundesregierung erstmals den Grundsatz, keine Rüstungsexporte in »Spannungsgebiete« zu genehmigen31 – im regionalen Kontext also weder Araber noch Israelis mit Waffen zu beliefern.
Diese Linie bekräftigten Bundeskanzler Brandt (SPD) und Außenminister Scheel (FDP) öffentlich wie intern, nachdem 1969 die sozialliberale Koalition angetreten war.32 Der beiderseitige Bann von Waffenlieferungen nach Nahost hatte dabei zwei normative Grundlagen. Zunächst einmal war er eingebettet in die allgemeine Nahostpolitik der Brandt/Scheel-Regierung, die sich im Umgang mit den Konfliktparteien zur »Ausgewogenheit« verpflichtet sah.33 Hinter diesem Paradigma, dem später auch die Schmidt/Genscher-Regierung folgte, standen mehrere Motive. Bonn wollte die Beziehungen zur arabischen Welt wiederherstellen (was bis in die frühen 1970er-Jahre gelang) und sorgte sich spätestens ab der ersten Ölkrise 1973 um die sichere Rohstoffzufuhr aus arabischen Staaten. Zugleich suchte die Brandt/Scheel-Regierung ihre »Neue Ostpolitik« gegenüber der pro-arabischen Sowjetunion abzusichern, und sie war Mitinitiator der Europäischen Politischen Zusammenarbeit (EPZ), der gemeinsamen Außenpolitik der EG-Staaten, von denen die israelische Besatzung der im Sechstagekrieg 1967 eroberten Gebiete zunehmend kritisiert wurde.34
Gemäß dem Ausgewogenheitsprinzip hätte die einzige Alternative zum generellen Waffenexport-Verbot für Nahost darin bestanden, sowohl Israel als auch die arabischen Staaten mit Kriegsgerät zu versorgen. Ein solcher Kurs wiederum war durch Bonns generelle Rüstungsexportpolitik ausgeschlossen, die von der SPD/FDP-Regierung stärker reguliert wurde. 1971 verabschiedete das Kabinett »Politische Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern«.35 Den Richtlinien zufolge durften Kriegswaffen36 lediglich an Nato-Staaten und diesen gleichgestellte Länder (etwa die Schweiz) geliefert werden. Ausnahmen waren nur dann möglich, wenn der Empfängerstaat keinem Spannungsgebiet angehörte. Das daraus folgende Verbot westdeutscher Kriegswaffen-Lieferungen an Israelis wie Araber wurde im Laufe der 1970er-Jahre wiederholt vom Bundessicherheitsrat (BSR) bestätigt,37 einem Kabinettsausschuss, der unter Vorsitz des Kanzlers als oberstes Gremium über gravierende Fragen des Rüstungsexportes entschied.
So restriktiv das Bonner Regelwerk für Rüstungsexporte dem Buchstaben nach sein mochte, ließ es in der Praxis doch Schlupflöcher. Erstens besaß der Schiffssektor für die Bundesregierung einen Ausnahmestatus; bei Exporten von maritimem Kriegsgerät war sie generell genehmigungsfreundlicher als bei Landwaffen oder Flugzeugen. Zweitens erlaubten die Politischen Grundsätze ein höheres Maß an Flexibilität, wo es um »sonstige Rüstungsgüter« ging – eine Kategorie militärisch nutzbarer Ware, für deren Export auf gesetzlicher Ebene nicht das KWKG, sondern das laxere Außenwirtschaftsgesetz (AWG) galt.38 Drittens entwickelten und produzierten deutsche Firmen bestimmte Waffensysteme zusammen mit europäischen Partnern, besonders mit Frankreich, das einen Großteil solcher Koproduktionsgüter in alle Welt exportierte.39 Von diesen Spielräumen profitierten in den 1970er-Jahren auch Abnehmerstaaten im Nahen Osten – die arabische Seite nicht weniger als die israelische.
Generell hatte die westdeutsche Rüstungsausfuhr damals erhebliche Wachstumsraten; nach einer ACDA-Statistik soll sie sich zwischen 1969 und 1978 in realen Werten verfünffacht haben.40 Wirtschaftliche Strukturprobleme und steigende Arbeitslosigkeit in der Bundesrepublik legten es nahe, eine schlechte Auftragslage bei Rüstungsfirmen verstärkt durch Exporte zu überbrücken.41 Druck zugunsten einer Lockerung der Ausfuhrpraxis kam von der Rüstungsindustrie schon seit Anfang der 1970er-Jahre.42 Zugleich spielte der Anspruch der Bonner Regierungen mit hinein, auf internationaler Bühne mehr Einfluss zu gewinnen, als dies in den frühen Nachkriegsjahrzehnten möglich gewesen war.43 Speziell im Falle Saudi-Arabiens kam das Motiv hinzu, die Beziehungen zum wichtigsten Öllieferanten Westdeutschlands fördern zu wollen, der überdies ein potenter Kreditgeber für den Bundeshaushalt war und deutschen Firmen milliardenschwere Aufträge im Infrastrukturbereich bot.44
1981/82 wurden die bestehenden Rüstungsexport-Grundsätze durch die Schmidt/Genscher-Regierung überarbeitet und faktisch gelockert. Die neuen Richtlinien vom April 1982 enthielten eine Art Gummiklausel, nach der »vitale Interessen« der Bundesrepublik es rechtfertigen konnten, Kriegswaffen auch an Nicht-Nato-Staaten in Krisenregionen zu liefern.45 Den unmittelbaren Anstoß zur Novellierung der Grundsätze hatte der Wunsch Saudi-Arabiens gegeben, in großem Umfang deutsche Leopard-2-Panzer zu erwerben. Kanzler Schmidt unterstützte, entgegen seinen späteren Beteuerungen, ein solches Geschäft, konnte sich damit aber nicht durchsetzen.46 Die deutsch-israelischen Beziehungen wurden durch die Saudi-Panzer-Debatte von 1981/82 erheblich belastet – was sich umso besser nachvollziehen lässt, wenn man berücksichtigt, wie restriktiv sich die Schmidt/Genscher-Regierung rüstungsexportpolitisch gegenüber Israel verhielt.
3. Deutsch-israelische Rüstungskooperation
In den 1970er-Jahren gab es eine nicht unbedeutende Rüstungszusammenarbeit zwischen Israel und der Bundesrepublik.47 Doch erstens spielten deutsche Rüstungslieferungen dabei nur eine nachrangige Rolle, und zweitens war die Partnerschaft auf deutscher Seite nicht durch historische Verantwortung motiviert, sondern durch das Kalkül wechselseitigen Nutzens.48 Im März 1971 hatte Kanzler Brandt in einer geheimen Spitzenrunde der Regierung eine »begrenzte Rüstungszusammenarbeit« mit Israel genehmigt.49 Die Kooperation sollte sich demnach auf zwei Felder beschränken: den Austausch technischer Erfahrungen und den Kauf militärischer Güter in Israel durch die Bundesrepublik.50 »Waffenlieferungen jeglicher Art« an den israelischen Partner waren ausgeschlossen.51
Der damalige Verteidigungsminister Helmut Schmidt unterstützte die deutsch-israelische Rüstungskooperation. Als Ressortchef auf der Hardthöhe (1969–1972) nahm Schmidt noch eine pro-israelische Haltung ein – anders als später während seiner Kanzlerschaft.52 Diese Linie war offenbar primär dem Ost-West-Konflikt geschuldet. Aus Schmidts damaliger Sicht teilten die Bundesrepublik und Israel das Interesse, den weltweiten Einfluss der Sowjetunion zurückzudrängen.53 Der geopolitische Kontext war maßgeblich für den Informationsaustausch in Fragen von Forschung und Entwicklung, der zwischen dem BMVg und dem israelischen Verteidigungsressort erfolgte. Westdeutschland und Israel verband als Rüstungspartner, dass sie beide »Frontstaaten« waren, die sich durch dieselben sowjetischen Waffensysteme bedroht sahen – wie sie im einen Fall von den Truppen des Warschauer Paktes genutzt wurden, im anderen von Armeen arabischer Länder, die Moskau ausgerüstet hatte.
Durch den Kontakt mit Israel gelangte die deutsche Seite zu Erkenntnissen, »die sonst nirgendwo gefunden werden und unserer wehrtechnischen Forschung wertvolle Impulse geben«, wie Verteidigungsstaatssekretär Ernst Wolf Mommsen 1972 festhielt.54 Israel hatte der Bundesrepublik etwas zu bieten, das ihr kein anderer westlicher Partner liefern konnte: sowjetische Beutewaffen sowie praktische Kampferfahrungen mit Ostblock-Gerät, beides erworben in den israelisch-arabischen Kriegen von 1956, 1967, 1973 und 1982. Entsprechende Informationen eröffneten dem westdeutschen Verteidigungsapparat wichtige Einsichten zum Stand östlicher Rüstungstechnologie. Auf geheimdienstlichem Wege, das heißt über Mossad und Bundesnachrichtendienst (BND), erhielt die deutsche Seite sowjetisches Großgerät aller Art unentgeltlich für Testzwecke,55 so etwa komplette T-62-Panzer, die Israel während des Jom-Kippur-Krieges in die Hände gefallen waren.56
Das israelische Verteidigungsministerium wiederum war an militärischen Entwicklungen in Westdeutschland interessiert und artikulierte dazu regelmäßig Informationswünsche, die von BMVg und deutschen Rüstungsfirmen meist großzügig erfüllt wurden. Die Akten der Hardthöhe aus jener Zeit dokumentieren eine Vielzahl geheimer Besuche deutscher und israelischer Delegationen in Militärbasen oder Werkshallen, auf Seiten der Bundesrepublik etwa bei der Artillerieschule Idar-Oberstein, der Bundeswehr-Erprobungsstelle in Meppen oder bei Rüstungsunternehmen wie Krauss-Maffei und Rheinmetall.57 Dass dieser Austausch vertrauensvoll und effizient war, bestätigen rückblickend die damaligen Militärattachés an der israelischen Botschaft in Bonn.58 Dabei galt für das BMVg stets die Maxime, dass die bilaterale Rüstungskooperation nicht als einseitige Unterstützung Israels zu verstehen sei, sondern in ebenbürtiger Weise der Bundesrepublik nützen müsse – wie der zuständige Abteilungsleiter Rüstungstechnik, Johannes Trienes, 1978 intern unverblümt äußerte: »Mein Ziel ist: Ich will von IL [Israel] soviel wie möglich herausholen!«59
Eigeninteresse dürfte auch das maßgebliche Motiv Bonns gewesen sein, wenn es um deutsche Rüstungsaufträge an Israel ging. Schon unter Adenauer hatte die Bundeswehr israelische Militärgüter bezogen, darunter Maschinenpistolen vom Typ Uzi.60 In der Regierungszeit Brandts und Schmidts gab es ähnliche Formen der Zusammenarbeit. Mit der Bundesrepublik oder deutschen Firmen als Auftraggebern wurden Waffensysteme verschiedener Art in Israel entwickelt, erprobt oder hergestellt.61
Ein wichtiges Teilgebiet war die Munitionsbeschaffung für die westdeutschen Streitkräfte. So vermerkt etwa ein BMVg-Papier vom Mai 1972 »laufende Beschaffungen« von Mörserpatronen aus Israel im Wert von über 100 Millionen DM.62 Aus einer Aufstellung vom Januar 1980 geht hervor, dass in Israel Patronen im Wert von ca. 140 Millionen DM für den Kampfpanzer Leopard 1 bestellt wurden.63 Für die Produktion solcher Bundeswehr-Munition genehmigte Bonn in großem Umfang die Zulieferung von Zündern der Schwarzwälder Firma Junghans64 – sie wurden auf israelischer Seite in die Patronen eingebaut und so nach Westdeutschland zurückgeliefert.65 Für Israel waren die deutschen Beschaffungen attraktiv, weil sie Devisen einbrachten und dazu beitrugen, die eigene Rüstungsindustrie auszulasten.66 Das BMVg wiederum schätzte die israelische Auftragsausführung nach Kriterien von Qualität, Lieferzeit und Preis.67
Einen bedeutenden Beitrag leistete Israels Rüstungsindustrie für den deutsch-britisch-italienischen Kampfjet Tornado, der 1980 in Dienst gestellt wurde. Im Rahmen des streng geheimen Projektes »Cerberus« entwickelte die israelische Firma Elta gemäß BMVg-Auftrag einen Stör- und Täuschsender, der den Tornado vor radarbasierter Luftabwehr schützen sollte.68 Initiiert wurde das Vorhaben 1972 unter Verteidigungsminister Georg Leber (SPD). Bis 1988 flossen für das Programm – das in den 1990er-Jahren weiterlief – 415 Millionen DM nach Israel. Dass dies ohne Wissen des Bundestages geschah, machte die Beschaffungsmaßnahme zum politischen Skandal, als sie 1990 enthüllt wurde.69 Hinzu kamen zeitweilige Funktionsdefizite des Produktes. Dessen ungeachtet resümierte das BMVg später intern, die bilaterale Kooperation bei dem Projekt habe »zu einem beträchtlichen Technologietransfer von Israel nach Deutschland geführt«. Die deutsche Partnerfirma sei so auch befähigt worden, erfolgreich eigene Entwicklungsarbeit auf dem Feld der Elektronischen Kampfführung (Eloka) zu leisten.70
4. Rüstungsexporte aus der Bundesrepublik
4.1. Marinerüstung. Als wichtigster deutscher Beitrag zur israelischen Rüstung in der sozialliberalen Ära gilt ein U-Boot-Deal. 1976/77 erhielt Israel drei kleinere U-Boote der sogenannten Gal-Klasse.71 Sie waren nach einem 1972 unterzeichneten Vertrag72 in Großbritannien von der Vickers Shipbuilding Group gebaut worden, basierten aber auf deutschen Konstruktionsplänen des Ingenieurkontors Lübeck (IKL). In diversen Darstellungen erscheint der Vorgang als verdeckter Rüstungsexport der Bundesrepublik. Nach unbelegten Angaben in der Literatur soll Bonn die U-Boote teilweise oder sogar ganz bezahlt haben.73 Das wäre insofern bemerkenswert, als das Projekt ohne Billigung des AA verwirklicht wurde. Die Baupläne wurden von IKL ohne Ausfuhrgenehmigung, jedoch mit Rückendeckung des BMVg (zumindest auf Beamtenebene) nach Großbritannien gebracht.74 Später leistete die deutsche Marine kostenlose Ausbildungshilfe für die israelischen Besatzungen der U-Boote.75 Das AA dagegen verweigerte 1971 die Zulieferung deutscher Bauteile76 und untersagte es 1974, die U-Boote in Einrichtungen der Bundesmarine testen zu lassen.77
Formal war die Weitergabe der Konstruktionspläne nicht als deutscher Kriegswaffen-Export einzustufen: Nach dem Bonner Reglement der 1970er-Jahre fielen Unterlagen und Anlagen, die zur Produktion von Kriegswaffen dienten, in die Kategorie »sonstige Rüstungsgüter«.78 Dies war eine bemerkenswert lässige Vorgabe, die gleichermaßen arabischen Staaten zugutekam, wie noch zu sehen sein wird.
Für die israelische Marine waren die drei U-Boote ein wichtiges Beschaffungsprojekt. Sie lösten die erste Generation israelischer U-Boote ab, gebrauchte und technisch überholte Weltkriegsgeräte englischer Herkunft. Die neuen Boote entsprachen den israelischen Anforderungen bei der Terrorismusbekämpfung, weil sie besonders manövrierfähig waren und sich in flachen Gewässern nutzen ließen. Zudem setzte Israel die U-Boote im Libanonkrieg von 1982 ein, versehentlich auch gegen Zivilisten.79 Aus dem militärischen Wert folgt aber nicht automatisch, dass es für Bonn ein Akt besonderer rüstungsexportpolitischer Großzügigkeit gewesen wäre, Israel zu diesen Waffen zu verhelfen. Ein solcher Eindruck verflüchtigt sich, wenn man betrachtet, in welchem Umfang die Brandt- und die Schmidt-Regierung den Export maritimer Kriegsware an andere Abnehmer bewilligten.
Zur steigenden Rüstungsausfuhr der Bundesrepublik in den 1970er-Jahren trugen gerade auch Schiffs- und Bootslieferungen an Staaten außerhalb der Nato bei. Bonn war bei der Seerüstung besonders exportfreundlich, weil sich die Marine eines Landes nicht zur Niederschlagung innerer Unruhen einsetzen ließ und die kriselnden Werften der Bundesrepublik als förderungsbedürftig galten.80 Speziell im Bereich von U-Booten agiere das sozialliberal regierte Westdeutschland als »Schrittmacher« weltweiter Aufrüstung, hieß es in einer rüstungskritischen Publikation von 1982: »Kein Land der Welt hat so viele U-Bootneubauten in die Dritte Welt ausgeführt wie die Bundesrepublik.«81
Unter Brandt und Schmidt genehmigte die Bundesregierung den Export deutscher U-Boote an Argentinien (4 Stück), Chile (2), Ecuador (2), Kolumbien (2), Peru (6), Venezuela (2), Indonesien (2) und Iran (6).82 Dabei engagierte sich Bonn auch finanziell; die Geschäfte mit Argentinien, Indonesien und Iran (vor der Revolution) wurden von der Schmidt-Regierung durch Exportbürgschaften in Höhe von bis zu einer Milliarde DM abgesichert.83 Manche der belieferten Regionen waren keineswegs frei von Spannungen. Indonesiens Militärregime etwa startete 1975 eine Invasion in Osttimor. Die argentinische Militärdiktatur (1976–1983) galt als potentieller Konfliktgegner Brasiliens wie Chiles84 und führte 1982 Krieg mit Großbritannien um die Falkland-Inseln – wobei auch ein U-Boot aus der Bundesrepublik zum Einsatz kam.85
Westdeutsche U-Boot-Lieferungen an arabische Staaten gab es in der sozialliberalen Ära nicht.86 Unklar ist, in welchem Maße entsprechende Kaufwünsche vorgetragen wurden. Dokumentiert ist eine Anfrage des Kieler Schiffsbauers HDW, ob die Ausfuhr von zwei bis vier U-Booten nach Ägypten möglich sei. Im September 1982 empfahl das AA, das Ersuchen negativ zu bescheiden.87
Von der laxen Haltung der Bundesregierung beim Export von Seekriegsgerät profitierten indes auch arabische Abnehmer.88 Bereits 1967 hatte die Bundesregierung den Export von drei Patrouillenbooten nach Saudi-Arabien erlaubt.89 1976 entschied der BSR, dass militärische Schiffslieferungen an Anrainerstaaten des Persischen Golfs generell in Betracht kämen, »sofern politisch erkennbar ist, daß diese Schiffe nicht im israelisch-arabischen Konflikt eingesetzt werden«.90 Bis 1980 genehmigte Bonn dann die Lieferung von insgesamt 24 Schnellbooten an die Golfstaaten Bahrain, Katar, Kuwait und VAE.91 1978 gestattete die Schmidt/Genscher-Regierung, sechs Einheiten des Minenräumsystems Troika an Saudi-Arabien zu verkaufen.92 Anfang der 1980er-Jahre wiederum ermöglichte sie es den Saudis, sechs als Kriegswaffen eingestufte Rohre für 40mm-Schiffskanonen zu erwerben.93
Schiffsmotoren ließen sich nach Bonner Regeln besonders leicht exportieren, denn ihre Ausfuhr war selbst bei vorgesehener Marinenutzung nur dann genehmigungspflichtig, wenn sie »besonders für militärische Zwecke konstruiert« waren.94 An Israel gingen zwischen 1973 und 1982 insgesamt 48 Dieselmotoren der Friedrichshafener Firma MTU zum Einbau in Schnellboote.95 An arabische Abnehmer wurde solche Ware ebenfalls geliefert. MTU-Motoren für Schnellboote, Korvetten oder Fregatten erhielten oder bestellten unter der Schmidt/Genscher-Regierung: Ägypten (24 Stück), der Irak (2), Libyen (40), Marokko (12), Saudi-Arabien (26) und Tunesien (wohl 12) – in der Summe 116 Motoren.96
4.2. Kriegswaffen für Land- und Luftstreitkräfte. Folgt man einer internen Aufstellung des Auswärtigen Amtes von November 1980, in welcher die Rüstungsexport-
Entscheidungen des BSR zwischen 1970 und 1980 aufgelistet sind, so wurden in diesem Zeitraum keine Kriegswaffen zur Weitergabe an Israel zugelassen.97 Auch ein AA-Dokument von 1983, das die Bonner Genehmigungen für Rüstungsexporte an Länder des Nahen Ostens aufzählt und bis in die späten 1960er-Jahre zurückreicht, vermerkt bei Israel unter der Rubrik Kriegswaffen: »keine«.98
Man könnte argwöhnen, selbst solche vertraulichen Aufstellungen seien nicht unbedingt verlässlich. Immerhin hatten Adenauer und Strauß ihre Waffenhilfe für den jüdischen Staat dem AA gegenüber teilweise verschleiert.99 Und auch in sozialliberaler Zeit schwelte ein israelpolitischer Interessengegensatz zwischen dem Verteidigungsressort, das von der bilateralen Rüstungskooperation profitierte, und dem AA, das durch solche Kontakte die deutsch-arabischen Beziehungen gefährdet sah.100 Es finden sich aber keine Hinweise, dass damals die Hardthöhe oder etwa der BND an den institutionalisierten Entscheidungswegen vorbei Kriegswaffen-Transfers nach Israel betrieben hätten.
Der BND war in den 1960er-Jahren weltweit an Waffengeschäften beteiligt. Doch schon damals gehörte Israel nicht zu den Empfängern, folgt man späteren Enthüllungen.101 Bestenfalls in den Bereich »sonstiger Rüstungsgüter« fiel, was der BND den Israelis 1974 verschafft haben soll: ein Frühwarnsystem für die Sinai-Halbinsel und »Kleintechnik« in Form von Funkempfängern.102
In Zweifel ziehen muss man eine vielgerühmte »Geheimaktion«, die Kanzler Brandt während des Jom-Kippur-Krieges von 1973 für Israel unternommen haben soll (und die sich so oder so nicht um Kriegswaffen drehte). Der Publizist Klaus Harpprecht, damals Redenschreiber des Kanzlers, behauptete drei Jahrzehnte später, Brandt habe der israelischen Armee aus Beständen der Bundeswehr kurzfristig ein »überlebenswichtiges« elektronisches Gerät zukommen lassen – »vermutlich ein hochsensibles Rundum-Radar«.103 Der Bericht wurde in zahlreichen Darstellungen unbesehen übernommen,104 obwohl quellenkritische Vorsicht geboten wäre. So referierte Harpprecht aus bloßem Gedächtnis, was Brandt ihm 1973 mündlich anvertraut haben soll. Durch ein bislang unbekanntes BMVg-Dokument wird die Erzählung von Brandts Rettungsakt für Israel zwar nicht widerlegt, aber doch in Frage gestellt. Der Führungsstab der deutschen Luftwaffe vermerkte intern wenige Tage nach Kriegsbeginn, dass die Nachricht verbreitet werde, die Bundeswehr transportiere ein »elektronisches Gerät« für den Kampfjet F-4 (Phantom) über Sardinien nach Israel – diese Meldung sei »frei erfunden«.105
Die SIPRI-Datenbank wie auch andere Quellen legen nahe, dass die sozialliberalen Bundesregierungen den Kriegswaffen-Bann gegenüber Israel tatsächlich konsequent befolgten.106 Dokumentiert ist eine Reihe von Fällen, in denen Bonn israelischen Lieferwünschen ablehnend begegnete. An erster Stelle ist hier die 120mm-Glattrohrkanone von Rheinmetall zu nennen. Die Komponente wurde in den 1970er-Jahren als Hauptbewaffnung für den Leopard 2 entwickelt, auch auf Basis von Erkenntnissen, die Israel der deutschen Seite durch Weitergabe erbeuteter Sowjetpanzer verschafft hatte.107 Israel wollte die Kanone, damals das modernste Panzergeschütz des Westens, für seinen neuen Kampfpanzer Merkava nutzen. Zwar wurde das Bauteil israelischen Experten im Rahmen der bilateralen Rüstungskooperation »vorgestellt und mündlich erläutert«. Doch Israels Versuche, das Geschützrohr selbst zu bekommen, und sei es nur zu Erprobungszwecken, wurden von der Schmidt/Genscher-Regierung zurückgewiesen.108
Auch bei anderen Waffensystemen stieß israelisches Interesse auf Bonner Ablehnung – so beim Kettenfahrzeug Wiesel, dem Bergepanzer M88 und der für das Kampfflugzeug Tornado bestimmten 27mm-Bordkanone der Firma Mauser.109 Das BMVg-Referat Rüstungsforschung hielt im November 1979 fest, die deutsch-israelische Rüstungskooperation sei in eine »schwierige Situation« geraten, weil Israel mehrfach Wünsche geäußert habe, »denen nicht entsprochen werden konnte«.110 Im Ministerium wurde dies mit der Bemerkung kommentiert, Israel wisse seit 15 Jahren, dass es aus der Bundesrepublik keine Kriegswaffen beziehen könne.111
Israelische Quellen sprechen dieselbe Sprache, so etwa ein Geheimdokument aus dem nationalen Sicherheitsapparat, das 1981 anlässlich der Kontroverse um einen möglichen Leopard-2-Export an Saudi-Arabien entstand. Zwar würdigt der Autor die »besonderen Sicherheitsbeziehungen«, die es zwischen Israel und der Bundesrepublik gebe. Implizit wird aber deutlich, dass deutsche Waffenlieferungen nicht Teil davon waren. Die Zusammenarbeit konzentriere sich, so heißt es, auf den Austausch von Geheimdienstinformationen, israelische Rüstungsexporte in die Bundesrepublik sowie Kontakte bei Forschung und Entwicklung.112
Schließlich spricht noch ein übergeordneter Aspekt gegen die Annahme, dass Israel damals Empfänger deutscher Kriegswaffen-Exporte war. AA-Diplomaten warnten ab Mitte der 1970er-Jahre intern regelmäßig davor, die Bonner Rüstungsexportpolitik gegenüber arabischen Ländern zu lockern – auch und gerade mit dem Argument, die Bundesrepublik müsse ansonsten kompensatorisch ebenso israelische Waffenwünsche erfüllen, was wiederum die deutsch-arabischen Beziehungen erheblich belasten könnte.113 Solche Überlegungen wären kaum angebracht gewesen, hätte Israel ohnehin schon deutsche Kriegswaffen erhalten.
Wenig genehmigungsfreundlich waren die sozialliberalen Bundesregierungen auch bei anderen Nicht-Nato-Staaten, wenn es um (Direkt-)Exporte von Kriegswaffen für den Einsatz zu Lande und in der Luft ging. Allerdings gab es Ausnahmen. Nigeria erhielt 1981/82 aus der Bundesrepublik 12 Exemplare des leichten Jagdbombers Alpha Jet, der in deutsch-französischer Koproduktion hergestellt wurde.114 Zudem lieferte Westdeutschland in den 1970er-Jahren jeweils Hunderte, teils Tausende Panzerabwehrraketen vom Typ Cobra oder Mamba an Argentinien, Brasilien, Chile und Peru. Unter den arabischen Staaten bezog Marokko 1978 mehrere Hundert Cobra-Raketen.115
Beim Export von Panzern war die Bonner Rüstungsexportpolitik unter Brandt und Schmidt deutlich strikter. Es galt der ungeschriebene Grundsatz (vom Kanzler 1981 für Saudi-Arabien in Frage gestellt), dass an Länder außerhalb der Nato kein »schweres Gerät« geliefert werden durfte.116 Tatsächlich verweigerte sich die Bundesregierung entsprechenden Kaufwünschen von Staaten in Südamerika, dem Nahen und Mittleren Osten oder Südasien.117 Einschränkend ist der Fall Argentinien zu erwähnen. Der Kasseler Panzerhersteller Thyssen-Henschel entwickelte für das Land in der zweiten Hälfte der 1970er-Jahre den Kampfpanzer TAM, der in Argentinien selbst gefertigt wurde, allerdings mit Zulieferung wesentlicher Baugruppen durch die deutsche Industrie – was das AA unterstützte.118
MTU-Motoren für seine Panzer erhielt Israel erst ab 2002. Libyen indes bezog bereits in den Jahren 1975–1978 um die 500 Mercedes-Benz-Motoren, die zum Einbau in einen brasilianischen Radpanzer dienten. Die VAE erhielten gemäß Order von 1981 wohl 18 MTU-Motoren, die für Kampfpanzer italienischer Herkunft bestimmt waren.119
4.3. Sonstige Rüstungsgüter. Dass Israel von der deutschen Rüstungsexportpolitik auch nach 1965 begünstigt worden sei, wird zuweilen mit Verweis auf die Lieferung »sonstiger Rüstungsgüter« nahegelegt.120 In dieser Kategorie bezog Israel im hier betrachteten Zeitraum aus Westdeutschland unter anderem Funk-, Navigations-, Peil- und Radartechnik, ebenso U-Boot-Ersatzteile.121 »Teile von Kriegswaffen« erhielt Israel zwischen 1976 und 1978 im Gesamtwert von rund 22 Millionen DM. Im selben Zeitraum importierte das Land aus der Bundesrepublik außerdem Anlagen zur Herstellung von Rüstungsgütern im Wert von rund 10 Millionen DM.122
Israelische Kaufwünsche stießen aber auch vielfach auf Ablehnung. Beispielsweise wurden 1973 mehrere Aufträge für Kleinkalibergewehre in jeweils zweistelliger Stückzahl zunächst durchgewunken, weitere Anfragen indes »wegen der Häufung« abgewiesen.123 Negative Bescheide erfuhren im selben Jahr zudem Ausfuhranträge für Luftlandematten, Fahrzeugfunkgeräte und Pistolenpatronen.124 Dokumentiert sind Fälle, in denen das Auswärtige Amt selbst die Lieferung einer einzelnen Pistole nach Israel untersagte.125 1979 lehnte das AA die israelische Bitte ab, mit Fertigungsunterlagen bei der Umrüstung und Modernisierung von US-Panzern zu helfen.126
Zum Flugzeugsektor: 1971 erhielt die israelische Luftwaffe 15, möglicherweise auch 28 leichte Transportmaschinen vom Typ Dornier Do-28 (in Israel als Agur bezeichnet).127 Die Flugzeuge – keine Kriegswaffen – sollen von den israelischen Streitkräften unter anderem für Versorgungsflüge und Anti-Terror-Patrouillen genutzt worden sein.128 Dabei war Israel keineswegs der einzige Abnehmer solcher Maschinen unter den Nicht-Nato-Staaten. Flugzeuge vom Typ Do-27, Do-28 oder Do-128 wurden während der 1970er- und Anfang der 1980er-Jahre ebenso in zwölf Länder Afrikas exportiert, darunter Marokko und Somalia, beide Mitglieder der Arabischen Liga. Niger bekam 1971 sogar vier Militärtransporter vom Typ Noratlas.129
Die Lieferungen an Israel mögen in der Summe nicht unbedeutend gewesen sein. Doch waren sie zu gering, um dem jüdischen Staat unter all den Kunden, die damals »sonstige Rüstungsgüter« aus Westdeutschland bezogen, einen hervorgehobenen Status zu verschaffen. Mehr noch: Nicht einmal im Vergleich zu arabischen Ländern lag Israel als Abnehmer deutscher Produkte dieser Kategorie an vorderer Stelle.
Was den weltweiten Export sonstiger Rüstungsgüter angeht, zitierte der »Spiegel« 1979 aus einer internen Aufstellung des BMWi, die entsprechende Vorgänge in den Jahren 1976–1978 erfasste.130 Vermutlich deckte die Liste nur ein bestimmtes Segment von Aufträgen ab, denn sonst wären die angegebenen Werte deutlich zu niedrig. Dem Papier zufolge bewilligte die Bundesregierung den Export sonstiger Rüstungsgüter an Nicht-Nato-Staaten im Gesamtwert von knapp 1,9 Milliarden DM. Auf Israel entfielen dabei 32 Millionen DM. Damit lag der jüdische Staat auf Rang fünf, allerdings mit gewaltigem Abstand zu den beiden erstplatzierten Ländern – Iran mit einem Volumen von 960 Millionen DM sowie Argentinien mit 434 Millionen DM.131 Beim drittplatzierten Saudi-Arabien war der Wert der bewilligten Rüstungsaufträge (57 Millionen DM) fast doppelt so hoch wie bei Israel, kaum anders als im Falle Nigerias (56 Millionen DM).
Mitte 1982 legte das AA ein Papier vor, das Genehmigungen von Rüstungsexporten in den Nahen Osten während der vorangegangenen zweieinhalb Jahre auflistete.132 Demnach wurden Lieferungen sonstiger Rüstungsgüter in folgenden Umfängen bewilligt: Saudi-Arabien 211 Millionen DM; Irak 109,3 Millionen DM; Ägypten 60,9 Millionen DM; Syrien 47 Millionen DM; Israel 19,3 Millionen DM; Jordanien 1,6 Millionen DM. Für den Irak, Ägypten und Syrien wurden unter anderem Fernmelde-Einrichtungen genehmigt, für den Irak zudem Flugnavigationsanlagen, Peilgeräte und Kodierungseinrichtungen, für Ägypten Richtfunk- und Chiffriergeräte, für Syrien eine Wetterstation mit Digitalrechner sowie für Jordanien Flugnavigations- und Fernsprechgeräte.
Wenig erstaunlich ist der hohe Wert bei Spitzenreiter Saudi-Arabien, für das Bonn im besagten Zeitraum mehr als zehnmal so viel genehmigte wie für Israel. Seit Mitte der 1970er-Jahre war die Bundesregierung nach eigener Einschätzung »relativ großzügig« bei Kaufwünschen der Golfmonarchie im Bereich sonstiger Rüstungsgüter.133 Im Januar 1977 etwa gestattete es die Schmidt/Genscher-Regierung, eine komplette Fabrik zur Herstellung des Maschinengewehrs MG 3 im Wert von rund einer halben Milliarde DM an Riad zu liefern134 – ein Geschäft, gegen das AA-intern wegen der daraus erwachsenden Bedrohung für Israel protestiert wurde135 und das sich letztlich aus anderen Gründen offenbar nicht umsetzen ließ.136 Im November 1977 gab Bonn dem Ansinnen der Saudis statt, Anlagen zur Herstellung militärischer und ziviler Sprengstoffe (Wert ca. 350 Mio. DM) einzuführen. Anlagen zur Munitions- oder Sprengstoffherstellung bzw. Sprengstoffprüfung durften nach demselben BSR-Beschluss auch die arabischen Staaten Algerien, Dubai, Sudan und Tunesien erwerben (Gesamtwert – inklusive des Geschäfts mit Riad – fast 1,5 Milliarden DM).137 Aus der Bundesrepublik stammende Gewehr- und Munitionsfabriken wurden schon Mitte der 1970er-Jahre von zahlreichen Staaten außerhalb der Nato betrieben, darunter Iran, Indonesien und Algerien.138
1979 gab die Bundesregierung grünes Licht dafür, 70 zivile Hubschrauber vom Typ Bo-105 an Saudi-Arabien zu verkaufen.139 Dieser Hubschrauber, den die Münchner Firma Messerschmitt-Bölkow-Blohm (MBB) herstellte, ließ sich unter bestimmten Umständen militärisch umrüsten.140 Er wurde unter Schmidt auch an weitere arabische Länder geliefert: Bahrain, den Irak, den Sudan und die VAE.141 Andere Großaufträge für Riad betrafen den gepanzerten Mannschaftstransporter UR-416. Der von Rheinstahl/Thyssen hergestellte Radpanzer ließ sich für Polizei- wie auch für Kampfzwecke einsetzen.142 Ende der 1970er-Jahre konnte Saudi-Arabien 230 Exemplare des Fahrzeuges beziehen, Marokko erhielt wohl 55 davon.143 An die Saudis ging zudem eine Vielzahl weiterer militärisch nutzbarer Güter, von Navigationssystemen über Pistolen, Munition und Zielfernrohre bis hin zu einem mobilen Feldlazarett.144
In einem »schleichenden Prozess« zeigte sich die Schmidt/Genscher-Regierung immer offener dafür, unter der Rubrik sonstige Rüstungsgüter militärisch nutzbare Ware in den Nahen Osten liefern zu lassen, wie eine neuere Studie resümiert.145 Zu ergänzen ist, dass die größeren Exportprojekte, an denen sich dieser Trend manifestierte, ausschließlich mit arabischen Abnehmern erfolgten.146
4.4. Waffen aus Koproduktion. Zusammen mit europäischen Partnern entwickelte und produzierte die westdeutsche Rüstungsindustrie verschiedene Waffensysteme, die vielfach von den betreffenden Ländern aus exportiert wurden. Eine herausragende Rolle spielte die Kooperation mit Frankreich. Ab den 1970er-Jahren fertigten deutsche und französische Firmen zusammen unter anderem den leichten Jagdbomber Alpha Jet, die Panzerabwehrraketen Hot und Milan sowie das Flugabwehrsystem Roland. Bei Hot und Milan etwa entfielen 50 Prozent des Produktionswertes auf Zulieferungen der deutschen Seite.147
Die Schmidt/Genscher-Regierung stellte es nach außen hin als rein französische Angelegenheit dar, wenn Paris diese Waffensysteme exportieren ließ. Sie hatte sich intern allerdings eine Widerspruchsoption vorbehalten – von der sie nur sehr zurückhaltend Gebrauch machte, auch wenn es um arabische Abnehmer ging.148 Im November 1977 etwa beschloss der BSR, dem französischen Vorhaben nicht entgegenzutreten, der Arabischen Organisation für Industrialisierung (deren Hauptmächte Ägypten und Saudi-Arabien waren) Lizenzen zum Bau von 200 Alpha Jets und zur Produktion von Hot-Raketen zu erteilen.149 1978 lieferte Frankreich mehrere Tausend Hot- und Milan-Raketen an Syrien – ein Geschäft, gegen das die Bundesregierung auf israelische Proteste hin zwar Bedenken in Paris anmeldete, das sie aber doch passieren ließ.150
Wie die Bundesregierung bereits 1975 wusste, plante Frankreich, jeweils Tausende der deutsch-französischen Panzerabwehrraketen an Saudi-Arabien, den Irak, Kuwait und Abu Dhabi zu verkaufen, mehrere Hundert an den Libanon.151 Die arabischen Lieferwünsche addierten sich auf über 25.000 Hot und Milan, so der AA-Kenntnisstand von 1976.152 Schmidt schrieb später freimütig, seine Regierung habe die französischen Koproduktionsexporte an Nicht-Nato-Staaten bis Ende der 1970er-Jahre »stillschweigend zur Kenntnis genommen«.153 Im Juni 1978 beschloss der BSR jedoch ausdrücklich, eine störungsfreie Rüstungskooperation mit Frankreich sei für die Bundesrepublik wichtiger als der Schutz der deutsch-israelischen Beziehungen.154 1982 setzte Syrien im Libanonkrieg deutsch-französische Hot-Raketen ein; israelische Soldaten wurden durch diese Waffe getötet oder verletzt.155
Ab 1981 lieferte Frankreich wohl hundert Abschussanlagen sowie Tausende Flugkörper des Luftabwehrsystems Roland an den Irak, der sich zu diesem Zeitpunkt im Krieg mit Iran befand.156 Im Juni 1981 gab der BSR grünes Licht dafür, Saudi-Arabien von Großbritannien aus mit 72 Exemplaren der Feldhaubitze 155-1 zu beliefern157 – ein deutsch-britisch-italienisches Gemeinschaftserzeugnis, dessen Einzelteile zu 36 Prozent aus der Bundesrepublik stammten.158
Will man resümieren, nach welchem Prinzip die sozialliberalen Bundesregierungen ihren rüstungspolitischen Kurs gegenüber Israel und dem Nahen Osten gestalteten, lautet die schlüssigste Antwort: nüchternes Eigeninteresse. In der Entwicklung von Waffensystemen gab es zwischen Bonn und Jerusalem eine enge Kooperation – bei der Israel mindestens so sehr gebender wie nehmender Teil war. Die Grundmotivation für diesen Austausch lieferte die weltpolitische Konstellation, in der sich beide Staaten in direkter Abwehrstellung zur sowjetischen Hemisphäre befanden. Vor allem mit Bonns Ziel, die deutsch-arabischen Beziehungen nicht zu gefährden, erklärt sich, warum Israel als Empfänger deutscher Rüstungsexporte erheblichen Restriktionen unterlag. Aus Rücksicht auf das deutsch-französische Verhältnis wiederum ließ die Bundesregierung es zu, dass Paris in großen Mengen Koproduktionswaffen an arabische Staaten lieferte. Und überwiegend ökonomische Interessen bewogen Bonn dazu, die Rüstungsexportpolitik während der 1970er-Jahre insgesamt zu lockern.159 Nicht hinreichend erforscht ist bislang, wie sehr Druck der heimischen Industrie für diesen Trend mitverantwortlich war und wie sehr der politische Anspruch der Bundesrepublik, drei Jahrzehnte nach Kriegsende zunehmend als »normale« (wenn auch geteilte) Nation zu agieren.
Dass Israel in dieser Konstellation von der sozialliberalen Rüstungsexportpolitik bevorzugt worden wäre, lässt sich im globalen Vergleichsrahmen nicht einmal ansatzweise erkennen. Der jüdische Staat erhielt keinerlei Militärware, deren Export die Bundesregierung nicht auch für zahlreiche andere Nicht-Nato-Staaten weltweit – in Südamerika, Afrika oder Asien – bewilligt hätte. Dies gilt gerade für den U-Boot-Sektor, wo etwa Peru und Iran sogar deutlich höhere Stückzahlen als Israel orderten. Mehr noch: Manche Nicht-Nato-Staaten, teils in potentiellen Konfliktregionen, erhielten aus Westdeutschland eine Art der Rüstungshilfe, die Bonn im Falle Israels, gemessen an einschlägigen Entscheidungen, absehbar verhindert hätte. Das betrifft die Entwicklung und stückweise Lieferung des argentinischen Kampfpanzers TAM, den Verkauf des Alpha Jet an Nigeria und die Lieferung von Panzerabwehrraketen an Staaten Südamerikas wie auch an Marokko.
Im regionalen Vergleichsrahmen, also bezogen auf die Parteien des Nahostkonfliktes, lässt sich für Israel auf dem Marinesektor ein Vorsprung konstatieren, denn als einziges Land gelangte es mit bundesdeutscher Hilfe (auf Umwegen) zu U-Booten. Doch war der israelische Vorteil bei Seekriegsgerät nur relativ, berücksichtigt man die Schnellboote, die Minenräumsysteme und die Rohre für Schiffskanonen, deren Export die Bundesregierung für arabische Golfanrainer, darunter Saudi-Arabien, genehmigte.
Vor allem aber wird sich der qualitative Wert der drei U-Boote kaum so hoch veranschlagen lassen, um damit das massive Importplus auszugleichen, das die arabische Seite in den Bereichen sonstige Rüstungsgüter und Koproduktionswaffen erzielte. Was Bonn für arabische Staaten an Hubschraubern, Radpanzern, Sprengstoff- oder Maschinengewehrfabriken und vielerlei anderen Artikeln erlaubte, stellte entsprechende Genehmigungen für Israel deutlich in den Schatten. Dies gilt nicht nur für die Addition aller arabischen Anschaffungen, sondern auch für bestimmte Einzelkunden, allen voran Saudi-Arabien. Noch verschärft wird das Ungleichgewicht zwischen israelischen und arabischen Erwerbungen, rückt man Koproduktionsexporte ins Bild. Unter Bonner Duldung rüsteten europäische Kooperationspartner der Bundesrepublik, vor allem Frankreich, den gesamten arabischen Raum mit Kriegswaffen auf, deren Einzelteile bis zur Hälfte aus westdeutschen Fabriken stammten. Panzerabwehrraketen erhielten unter anderem die wichtigsten arabischen Konfrontationsstaaten des Nahostkonfliktes, Feldhaubitzen gingen an Saudi-Arabien, Luftabwehrraketen an den Irak. Dagegen erhielt Israel offenbar keine Koproduktionswaffen.
Die Diskrepanz zwischen Rüstungsexporten an die arabische und die israelische Seite ist umso erheblicher, blickt man allein auf die Amtszeit der Schmidt/Genscher-Regierung. Denn die größeren der angeführten Ausfuhrposten für Israel – allen voran die drei U-Boote – fielen in die Phase der Brandt/Scheel-Regierung. Unter Schmidt hingegen kam es gerade mit Saudi-Arabien zu umfangreichen Exportgeschäften bundesdeutscher Firmen, während Frankreich in derselben Zeit zunehmend Koproduktionswaffen an arabische Länder verkaufte.
Angesichts dieser Befunde erscheint das eingangs skizzierte Bild, wonach Israel in der westdeutschen Rüstungsexportpolitik eine kontinuierliche Vorzugsbehandlung genossen habe, als ahistorische Fehlwahrnehmung. Erklären lässt sich der sozialliberale Umgang mit Waffengeschäften nur aus spezifischen Impulsen der damaligen Zeit – politischer, ökonomischer und gesellschaftlicher Art. Dazu gehörte unter anderem eben die Absicht, das Wohlwollen arabischer Öllieferstaaten nicht zu gefährden. Neben Saudi-Arabien betraf dies etwa auch Libyen,160 das in auffallend großer Menge westdeutsche Rüstungskomponenten erwarb. Eher schwach ausgeprägt war in der Bundesrepublik der 1970er-Jahre die öffentliche Holocaust-Erinnerung, also ein Faktor, der Bonns Bereitschaft, Israel in Rüstungsfragen entgegenzukommen, potentiell befördern konnte.
Inwiefern Israel in den nachfolgenden Jahrzehnten dann tatsächlich einen Ausnahmestatus bei bundesdeutschen Rüstungsexporten genoss, wird in komparativ angelegter Forschung noch zu klären sein. Immerhin sind zwei markante Zäsuren erkennbar, die nahelegen, dass die Sicherheit des jüdischen Staates als vergangenheitspolitischer Imperativ zunehmend an Bedeutung für die Bundesregierung gewann. So verabschiedete der BSR noch unter Schmidt 1982 eine geheime »Israel-Klausel«, mit der erstmals anerkannt wurde, dass bei Bonner Rüstungsexport-Entscheidungen »die geschichtliche Verantwortung der Deutschen gegenüber dem jüdischen Volk« zu berücksichtigen sei.161 Und im Januar 1991 beschloss die Regierung Kohl/Genscher, nicht nur die Lieferung von zwei Dolphin-U-Booten an Israel zu erlauben, sondern auch deren Finanzierung komplett zu übernehmen.162
Dies waren Einschnitte, deren Ursachen sich hier nur knapp umreißen lassen. Langfristig bedeutend war, dass die Bundesrepublik an der Wende zu den 1980er-Jahren eine »Rückkehr der Geschichte« erlebte,163 in deren Folge die Holocaust-Erinnerung mehr und mehr identitätsstiftende Kraft erhielt – auf gesellschaftlicher wie regierungsamtlicher Ebene. Kurzfristig waren es offenbar schwere Krisen im deutsch-israelischen Verhältnis, von denen die Bundesregierung zu Kurswechseln veranlasst wurde. 1981 erschütterte das Zerwürfnis zwischen Kanzler Schmidt und Premier Begin die bilateralen Beziehungen.164 Anfang 1991 stand für Bonn die Aussöhnung mit Israel erneut auf dem Spiel, als sich der jüdische Staat im Golfkrieg einem irakischen Raketenarsenal ausgesetzt sah, das Bagdad mit deutscher Hilfe aufgebaut hatte.165
Doch bei allen Vergünstigungen, die Israel auf dem U-Boot-Sektor erfahren hat: Das Land steht auch heute keineswegs im Zentrum deutscher Waffenlieferungen nach Nahost. Was Berliner Genehmigungen für Rüstungsexporte angeht, rangierte Israel in den Jahren 2016 bis 2018 weit hinter Algerien, Ägypten und Saudi-Arabien, teils auch Irak und Jordanien (bei für Israel allerdings veränderter Bedrohungslage).166 Die Bundesregierung bekennt sich mittlerweile offen zur deutsch-israelischen Militärkooperation, die allerdings noch immer auch stark dem Motiv folgen dürfte, beiden Seiten praktischen Nutzen zu bieten, etwa beim Leasing israelischer Drohnen durch die Bundeswehr.167 So sehr das Postulat historischer Verantwortung gegenüber Israel an Gewicht gewonnen hat – für die deutsche Nahost- und Rüstungsexportpolitik ist es nur ein Faktor neben anderen.
Anmerkungen:
1 Otfried Nassauer, Weitere deutsche Nuklearwaffenträger für Israel? Die Dolphin-U-Boote, 14.10.2003, 4. Aktualisierung, Dezember 2011, URL: <http://www.bits.de/public/stichwort/dolphin3.htm>.
2 Niels Hansen, Aus dem Schatten der Katastrophe. Die deutsch-israelischen Beziehungen in der Ära Konrad Adenauer und David Ben Gurion. Ein dokumentierter Bericht, Düsseldorf 2002, S. 479-502, S. 618-637, S. 691-702, S. 779.
3 Werner Sonne, Staatsräson? Wie Deutschland für Israels Sicherheit haftet, Berlin 2013, S. 10f., zudem v.a. S. 37-60.
4 Ronen Bergman/Holger Stark, Waffenexporte: Staatsräson unter Wasser, in: ZEIT, 12.10.2017.
5 Ronen Bergman u.a., Made in Germany, in: Spiegel, 4.6.2012, S. 20-33, hier S. 23.
6 Marcel Serr, Zur Geschichte der deutsch-israelischen Rüstungskooperation, in: Aus Politik und Zeitgeschichte 65 (2015) H. 6, S. 23-29; Otfried Nassauer, Besondere Beziehungen. Die deutsch-israelische Rüstungskooperation, Februar 2010, URL: <http://www.bits.de/public/bes-beziehungen.htm>; ders./Yves Pallade/Christopher Steinmetz, Geheimnisumwittert. Die deutsch-israelische Rüstungszusammenarbeit, in: Wissenschaft und Frieden 20 (2002) H. 4, S. 34-43. Mit gleicher Tendenz, aber nur für die Zeit bis 1982: Sabine Hepperle, Die SPD und Israel. Von der Großen Koalition 1966 bis zur Wende 1982, Frankfurt a.M. 2000, S. 303-305.
7 So der Grundtenor bei Sonne, Staatsräson? (Anm. 3) – auch wenn der Verlag, vermutlich aus Marketinggründen, dem Buch einen Titel mit tadelndem Beiklang gegeben hat –, sowie bei Serr, Zur Geschichte der deutsch-israelischen Rüstungskooperation (Anm. 6).
8 So zumindest der Unterton bei Nassauer, Besondere Beziehungen (Anm. 6).
9 So etwa Heiko Flottau, Der Niedergang des liberalen Zionismus, in: Süddeutsche Zeitung, 2.7.2013 (Rezension des Buches von Werner Sonne).
10 Die Geschichte der bundesdeutschen Rüstungsexportpolitik ist insgesamt ein Forschungsdesiderat; siehe William Glenn Gray, Waffen aus Deutschland? Bundestag, Rüstungshilfe und Waffenexport 1961 bis 1975, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 64 (2016), S. 327-364, hier S. 329. Für den Untersuchungszeitraum dieses Aufsatzes liegt mittlerweile eine umfangreiche Studie vor: Dimitrios Gounaris, Die Geschichte der sozialliberalen Rüstungsexportpolitik. Ein Instrument der deutschen Außenpolitik 1969–1982, Wiesbaden 2019.
11 Hubert Leber, Chancellor Helmut Schmidt, His Policy toward Israel, and the German Responsibility for the Jewish People, in: American Institute for Contemporary German Studies (AICGS) Transatlantic Perspectives, 14.12.2015; Shlomo Shafir, Helmut Schmidt: Seine Beziehungen zu Israel und den Juden, in: Jahrbuch für Antisemitismusforschung 17 (2008), S. 297-321.
12 Exporte an Nato-Partner werden nicht berücksichtigt, weil sie im Allgemeinen als unproblematisch gelten.
13 Dessen ungeachtet wird Ägypten im Folgenden für den ganzen Untersuchungszeitraum berücksichtigt.
14 Abraham Rabinovich, The Yom Kippur War. The Epic Encounter That Transformed the Middle East, New York 2004, S. 464; Hamid Hussain, The Fourth Round. A Critical Review of [the] 1973 Arab-Israeli War, in: Defence Journal, o.D. Expeditionskorps entsandten demnach Algerien, der Irak, Jordanien, Kuwait, Libyen, Marokko, Saudi-Arabien, der Sudan (verspätet) und Tunesien. Nicht am Jom-Kippur-Krieg beteiligt waren Somalia, der Libanon sowie die Golfstaaten Bahrain, Katar und Vereinigte Arabische Emirate.
15 Zur US-Selbstverpflichtung auf das Konzept des »Qualitative Military Edge« für Israel: William Wunderle/Andre Briere, U.S. Foreign Policy and Israel’s Qualitative Military Edge. The Need for a Common Vision, Washington, DC: Washington Institute for Near East Policy, Policy Focus #80, Januar 2008.
16 Vgl. dazu Stockholm International Peace Research Institute (SIPRI), Arms Transfers Database. Trade Registers, URL: <http://armstrade.sipri.org/armstrade/page/trade_register.php> (Zugriff auf alle angeführten SIPRI-Daten am 9.3.2020); U.S. Arms Control and Disarmament Agency (ACDA), World Military Expenditures and Arms Transfers 1969–1978, Washington, DC 1980, S. 160f.; dies., World Military Expenditures and Arms Transfers 1972–1982, Washington, DC 1984, S. 97.
17 Kenneth M. Pollack, Arabs at War. Military Effectiveness, 1948–1991, Lincoln 2002, S. 105-108, S. 480f.
18 Ian J. Bickerton/Carla L. Klausner, A History of the Arab-Israeli Conflict, 5. Aufl. Upper Saddle River 2007, S. 166-171. Zum Konflikt zwischen Bonn und Washington wegen US-Nachschublieferungen über bzw. aus Westdeutschland, welche die Bundesregierung zunächst duldete, dann aber öffentlichkeitswirksam untersagte: Carole Fink, West Germany and Israel. Foreign Relations, Domestic Politics, and the Cold War, 1965–1974, Cambridge 2019, S. 254f. Waffennachschub für Syrien kam zudem von der DDR, die auch jenseits des Krieges von 1973 militärische Gegner Israels – darunter die PLO – mit Rüstungsmaterial unterstützte. Siehe Jeffrey Herf, Unerklärte Kriege gegen Israel. Die DDR und die westdeutsche radikale Linke, 1967–1989. Aus dem Englischen übersetzt von Norbert Juraschitz, Göttingen 2019, S. 258-262, S. 386-394.
19 Pollack, Arabs at War (Anm. 17), S. 525f.
20 Vgl. dazu Joachim Rohde, Die Entwicklung des deutschen Rüstungsexportes in den 90er Jahren. Ergebnisse der vier wichtigsten internationalen Statistiken, Berlin: Stiftung Wissenschaft und Politik, Juni 2001 (SWP-Studie 2001/S 12), S. 7f.
21 Vgl. <http://ruestungsexport-info.de/zahlen-fakten/ruestungsexportberichte-der-bundesregierung.html>.
22 SIPRI, Arms Transfers Database. Importer/Exporter TIV Tables, URL: <http://armstrade.sipri.org/armstrade/page/values.php> (Recherche mit »Exports from Germany«). Israel hat für diesen Zeitraum an westdeutschen Rüstungslieferungen einen Trend Indicator Value (TIV – eine SIPRI-eigene Maßeinheit) von 198 Millionen; die TIVs der als Empfänger westdeutscher Exporte ausgewiesenen arabischen Staaten addieren sich auf 588 Millionen (darunter die VAE mit 274 Millionen und Saudi-Arabien mit nur 10 Millionen).
23 Diese Zahlen ergeben sich aus der Addition entsprechender Angaben in zwei Berichten: ACDA, 1969–1978 (Anm. 16), S. 160f. (zu 1974–1978); dies., 1972–1982 (Anm. 16), S. 95, S. 97 (zu 1978–1982).
24 Ein weiterführender Zugang könnte darin bestehen, auch Sicht und Überlieferung der beteiligten Unternehmen zu berücksichtigen. Siehe Stefanie van de Kerkhof, Waffen und Sicherheit im Kalten Krieg. Das Marketing der westdeutschen Rüstungsindustrie 1949–1990, Berlin 2019.
25 Eingesehen im Politischen Archiv des Auswärtigen Amtes (PAAA) in Berlin, im Bundesarchiv (BArch) in Koblenz und im Bundesarchiv, Abteilung Militärarchiv (BArch-MA), in Freiburg. Ausgewertet wurden auch die Bände 1969–1982 der Edition Akten zur Auswärtigen Politik der Bundesrepublik Deutschland (AAPD), hg. vom Institut für Zeitgeschichte, München 2000–2013. Die Bände dieses Zeitraumes sind im Open Access verfügbar: <https://www.ifz-muenchen.de/?id=478>.
26 Michael Brzoska, Rüstungsexportpolitik. Lenkung, Kontrolle und Einschränkung bundesdeutscher Rüstungsexporte in die Dritte Welt, Frankfurt a.M. 1986, S. 83-94; Gray, Waffen aus Deutschland? (Anm. 10), S. 327, S. 330.
27 Gray, Waffen aus Deutschland? (Anm. 10), S. 330-333, S. 344.
28 Zur vergleichenden Einordnung: Lily Gardner Feldman, The Special Relationship between West Germany and Israel, Boston 1984, S. 123-126; siehe auch die Aufstellung in: Helga Haftendorn, Militärhilfe und Rüstungsexporte der BRD, Düsseldorf 1971, S. 109-115.
29 Zum Thema insgesamt siehe Anm. 2. Zu Spekulationen, Israel habe von Adenauer bewilligte Entwicklungshilfekredite zur Finanzierung seines Atomwaffenprogrammes verwendet: Hans Rühle, »Aktion Geschäftsfreund«. Wie Deutschland das israelische Nuklearwaffenprogramm finanziert hat, in: Internationale Politik Online, 4.6.2015.
30 Als Beispiel für spätere Bezugnahmen in der westdeutschen Diplomatie: AAPD 1975, Dok. 312, Botschafter Steltzer, Kairo, an das Auswärtige Amt, 20.10.1975, S. 1450-1454, hier S. 1452. Siehe ebenso Hans-Jürgen Wischnewski, Mit Leidenschaft und Augenmaß. In Mogadischu und anderswo, München 1989, S. 124f.
31 Hansen, Aus dem Schatten der Katastrophe (Anm. 2), S. 755; Haftendorn, Militärhilfe und Rüstungsexporte der BRD (Anm. 28), S. 43.
32 Siehe Brandts Regierungserklärung: Deutscher Bundestag, Stenographischer Bericht, 6. Wahlperiode, 5. Sitzung, 28.10.1969, S. 32; sowie das Koalitionsgespräch vom 10.2.1970: AAPD 1970, Dok. 48, Aufzeichnung des Ministerialdirigenten (MDg) Gehlhoff, 11.2.1970, S. 207-214, hier S. 208f.
33 Markus A. Weingardt, Deutsche Israel- und Nahostpolitik. Die Geschichte einer Gratwanderung seit 1949, Frankfurt a.M. 2002, S. 278, S. 399f.
34 Fink, West Germany and Israel (Anm. 18); Rory Miller, Inglorious Disarray. Europe, Israel and the Palestinians since 1967, London 2011.
35 <http://www.bits.de/public/documents/Ruestungsexport/Politische-Grundsaetze-1971.html>. Zur Entstehung der Grundsätze: Gounaris, Die Geschichte der sozialliberalen Rüstungsexportpolitik (Anm. 10), S. 56-77; Gray, Waffen aus Deutschland? (Anm. 10), S. 350-354.
36 Was eine Kriegswaffe war, definierte die Kriegswaffenliste als Anlage zum KWKG. Für eine zeitgenössische Fassung: Haftendorn, Militärhilfe und Rüstungsexporte der BRD (Anm. 28), S. 101-105.
37 So am 3.4.1974 und im August 1975, laut BArch-MA, BW 1/185995, BMVg, Ref. Rü II 5, Vermerk: Verteidigungswirtschaftliche Beziehungen zu Israel, 26.7.1978; ebenso mit dem »Flächenpapier« vom 2.2.1977, siehe Entwurf: AAPD 1977, Dok. 16, Aufzeichnung des Ministerialdirektors (MD) Lautenschlager, 28.1.1977, S. 93-99, hier S. 96.
38 Michael Brzoska, Rüstungsexportpolitik, in: Siegmar Schmidt/Gunther Hellmann/Reinhard Wolf (Hg.), Handbuch zur deutschen Außenpolitik, Wiesbaden 2007, S. 650-659, hier S. 651.
39 Stephen A. Kocs, Autonomy or Power? The Franco-German Relationship and Europe’s Strategic Choices, 1955–1995, Westport 1995, S. 115-119.
40 ACDA, 1969–1978 (Anm. 16), Tabelle III, S. 133. Zu den hohen Zuwachsraten des westdeutschen Rüstungsexports vor allem unter Kanzler Schmidt: Gounaris, Die Geschichte der sozialliberalen Rüstungsexportpolitik (Anm. 10), S. 272, S. 497.
41 »Warum liefern die Deutschen keine Panzer?«, in: Spiegel, 15.9.1975, S. 39-57, hier S. 40.
42 Gray, Waffen aus Deutschland? (Anm. 10), S. 347, S. 350f., S. 358.
43 PAAA, B 150, 1979, Aufzeichnung des MD Hansen, 28.6.1979, VS-Bd. 11603 (02), S. 12.
44 Sorge um die goldene Zukunft am Golf, in: Spiegel, 27.4.1981, S. 24-30.
46 Leber, Chancellor Helmut Schmidt (Anm. 11).
47 Zur Sicherheitskooperation der beiden Staaten gehörten auch Geheimdienstkontakte bei der Terrorismusbekämpfung. Darauf und auf die Kooperation zwischen deutschen und israelischen Rüstungsfirmen wird im vorliegenden Beitrag nicht eingegangen.
48 So auch Shlomo Shpiro, Intelligence Services and Foreign Policy. German-Israeli Intelligence and Military Cooperation, in: German Politics 11 (2002) H. 1, S. 23-42.
49 BArch-MA, BW 1/185995, Bundesminister der Verteidigung, Staatssekretär (StS) [Mommsen], an StS Frank, Auswärtiges Amt, o.D. [Januar oder Februar 1972].
50 BArch-MA, BW 1/185995, BMVg, W I/Bensien an StS Mommsen, 27.3.1972.
51 BArch-MA, StS Mommsen an StS Frank (Anm. 49).
52 Fink, West Germany and Israel (Anm. 18), S. 173; Shafir, Helmut Schmidt (Anm. 11); Helmut Schmidt, Weggefährten. Erinnerungen und Reflexionen, Berlin 1998, S. 337.
54 BArch-MA, StS Mommsen an StS Frank (Anm. 49).
55 BArch-MA, BW 1/266823, BMVg, Ref. Fü S II 3 an Minister [Stoltenberg], 30.10.1991. Öffentlich bekannt wurden diese Transfers erst im Zuge der »Panzeraffäre« vom Oktober 1991.
56 Shlomo Shpiro, Know Your Enemy: West German-Israeli Intelligence Evaluation of Soviet Weapon Systems, in: Journal of Intelligence History 4 (2004) H. 1, S. 57-73, hier S. 65f.
57 Dazu exemplarisch: BArch-MA, BW 1/185995, BMVg, Unterabt. Rü II/Ref. Rü II 4 an Leitungsstab 4, 22.5.1973; BArch-MA, BW 1/121309, BMVg, Ref. Rü III 7 an Botschaft des Staates Israel, 9.6.1978.
58 Interviews des Autors mit Oberst Mordechai Avigad (Attachézeit 1977–1980), 9.7.2012 in Tel Aviv, und mit Flottillenadmiral Eli Levy (1980–1983), 2.8.2012 in Herzliya.
59 BArch-MA, BW 1/121309, BMVg, Ref. RüFo 1, Vermerk: Besprechung bei AL Rü (T), 14.8.1978.
60 Hansen, Aus dem Schatten der Katastrophe (Anm. 2), S. 492f. Siehe auch das Foto in der Einleitung zu diesem Heft, dort Kap. 1.
61 Manfred Held, Kooperation zwischen der deutschen und der israelischen Rüstungsindustrie am Beispiel der Entwicklung der Reaktivpanzerung für Gefechtsfahrzeuge, in: Milena Uhlmann (Hg.), Die deutsch-israelischen Sicherheitsbeziehungen. Vergangenheit, Gegenwart, Zukunft, Berlin 2008, S. 142-147.
62 BArch-MA, BW 1/185995, BMVg, Unterabt. Rü II, Sprechzettel: Israelische Rüstungsexporte in die BRD, 5.5.1972, Anlage 1.
63 BArch-MA, BW 1/185995, BMVg, Caspary an Leitung Rü, Rüstungstechnische Zusammenarbeit mit Israel, Sachstandsbericht, 18.1.1980, S. 3.
64 AAPD 1979, Dok. 44, Aufzeichnung des MD Meyer-Landrut, 19.2.1979, S. 198-200, hier S. 199, Anm. 10; Nassauer, Besondere Beziehungen (Anm. 6).
65 Exemplarisch: BArch-MA, BW 1/185995, Israel, Rüstungswirtschaftliche Beziehungen, hier: Sitzung des BSR am 8.3.1971 [o.D.]. Zudem exportierte Israel über Jahre hinweg große Mengen an Munition, die mit deutschen Zündern im Land produziert worden war, nach Iran.
66 BArch-MA, BW 1/185995, BMVg, Unterabt. Rü II an StS Mann, 7.12.1972. Siehe dazu auch Nassauer, Besondere Beziehungen (Anm. 6).
67 BArch-MA, Sachstandsbericht, 18.1.1980 (Anm. 63), S. 3.
68 Yves Pallade, »No better system … discernible«. German-Israeli Security Cooperation During and Beyond the Cold War: The Case of CERBERUS, in: Uhlmann, Die deutsch-israelischen Sicherheitsbeziehungen (Anm. 61), S. 148-160; Shlomo Shpiro, Cold War Radar Intelligence: Operation »Cerberus«, in: Journal of Intelligence History 6 (2006) H. 2, S. 61-74; Sonne, Staatsräson? (Anm. 3), S. 176-178.
69 Kuno Haberbusch/Christoph Lütgert/Joachim Wagner, Deckwort »Caligula«. Skandal in Bonn: Milliarden für eine untaugliche Waffe, in: ZEIT, 27.7.1990.
70 BArch-MA, BW 1/376374, BMVg, Ref. Rü M IV 4, Hintergrundinformation zu Vorhaben Cerberus/TSPJ, hier: Zusammenarbeit mit Israel, 16.9.1992.
71 Zudem bekam Israel 1968/69 und 1969/70 jeweils sechs in der Bundesrepublik entworfene und in Frankreich gebaute Schnellboote, die es bereits 1965 bzw. 1968 bestellt hatte. Siehe Hansen, Aus dem Schatten der Katastrophe (Anm. 2), S. 774-776; Stephen Chumbley (Hg.), Conway’s All the World’s Fighting Ships 1947–1995, 2. Aufl. London 1995, S. 192f.; SIPRI, Trade Registers (Anm. 16), Supplier: Germany, Recipient: Israel.
72 Chumbley, Conway’s All the World’s Fighting Ships (Anm. 71), S. 191.
73 Nassauer, Besondere Beziehungen (Anm. 6); Sonne, Staatsräson? (Anm. 3), S. 45.
74 Deutscher Bundestag, 11. Wahlperiode, Drucksache 11/6141: Beschlußempfehlung und Zwischenbericht des 1. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grundgesetzes, 20.12.1989, S. 89f. Zur fehlenden Zustimmung des AA: PAAA, Zwischenarchiv, Bd. 135802, AA, Ref. 310 an Ref. 422, 13.6.1983.
75 BArch-MA, BW 2/11243, BMVg, Ref. Fü M II 1 an Stellvertreter des Generalinspekteurs der Bundeswehr, 6.5.1980.
77 PAAA, Zwischenarchiv, Bd. 117156, AA, Abt. 4 an StS, 10.4.1974.
78 Erst mit den neuen Rüstungsexport-Grundsätzen von 1982 wurde für Anlagen und Unterlagen zur Waffenproduktion die neue Kategorie »kriegswaffennahe sonstige Rüstungsgüter« eingeführt. Vgl. Brzoska, Rüstungsexportpolitik (Anm. 26), S. 110.
79 Chumbley, Conway’s All the World’s Fighting Ships (Anm. 71), S. 191f.; Sonne, Staatsräson? (Anm. 3), S. 195; Israeli Submarine Mistakenly Sank Civilian Ship in First Lebanon War, in: Haaretz, 23.11.2018.
80 Deutscher Bundestag, Stenographischer Bericht, 8. Wahlperiode, 138. Sitzung, 15.2.1979, S. 10933 (Parlamentarischer Staatssekretär Grüner, BMWi); Brzoska, Rüstungsexportpolitik (Anm. 26), S. 122. Zur Werftförderung: Schlechtes Gewissen, in: Spiegel, 6.3.1978, S. 31f.
81 Ulrich Albrecht/Peter Lock/Herbert Wulf, Mit Rüstung gegen Arbeitslosigkeit?, Reinbek bei Hamburg 1982, S. 97.
82 Zu Details und Lieferjahren dieser U-Boot-Geschäfte siehe SIPRI, Trade Registers (Anm. 16), Supplier: Germany, Weapon Systems: Ships; Schlechtes Gewissen (Anm. 80), S. 31; zu Iran: Gounaris, Die Geschichte der sozialliberalen Rüstungsexportpolitik (Anm. 10), S. 374-378. Zur öffentlichen Kontroverse von 1980/81 um die Genehmigung von U-Boot-Lieferungen an Chile (die dann erst unter Kohl erfolgten): Waffenexport: Schiffe versenken, in: Spiegel, 15.12.1980, S. 24f.
83 Albrecht/Lock/Wulf, Mit Rüstung gegen Arbeitslosigkeit? (Anm. 81), S. 99, S. 112 (zu Indonesien, Argentinien); Waffenexport: Schleusen geöffnet, in: Spiegel, 14.2.1977, S. 55f. (zu Indonesien); Angaben des BMWi: Deutscher Bundestag, 15.2.1979 (Anm. 80), S. 10932 (zu Iran). Das Geschäft mit Iran scheiterte am Sturz des Schahs 1979. Bonn zahlte der Werft HDW dafür 150 Millionen DM.
84 Albrecht/Lock/Wulf, Mit Rüstung gegen Arbeitslosigkeit? (Anm. 81), S. 97; Waffenexport: Schiffe versenken (Anm. 82), S. 25.
85 U.S. Department of the Navy, Lessons of the Falklands. Summary Report, Washington, DC 1983, S. 8, S. 34, S. 61f.
86 BArch, B 102/286433, BMWi, Ref. IV B 4, Referatsleiter Ministerialrat (MR) Engel, 17.12.1982.
87 BArch, B 102/286432, AA, Ref. 422/Ref. 411, September 1982, Vorlage zur Sitzung des BSR am 17.9.1982.
88 Als ältere Übersicht: Michael Wolffsohn, German-Saudi Arabian Arms Deals, 1936–1939 and 1981–1985, Frankfurt a.M. 1985, S. 84-89.
89 Dies geschah »unter [der] Auflage, [sie] nicht im Mittelmeer einzusetzen«. BArch, B 102/286456, BMWi, Ref. IV B 4, Deutsch-saudi-arabische Beziehungen auf dem Rüstungs-, vornehmlich Kriegswaffensektor, S. 1, Anlage zu: BMWi, Ref. IV B 4, Rüstungswirtschaftliche Beziehungen zu Saudi-Arabien, 31.10.1974.
90 BArch, B 102/437651, BMWi, Ref. IV B 4, Vermerk, Kriegsschiffexport in den Nahostraum, 8.1.1981. Siehe dazu AAPD 1976, Dok. 317, Aufzeichnung des MD Lautenschlager, 26.10.1976, S. 1444-1449, hier S. 1445f., Fn. 8: Vermerk des VLR I Dufner vom 16.7.1976.
91 So die Angaben in BArch, B 136/30148, Bundeskanzleramt, Gesprächsunterlagen für den Besuch von Bundeskanzler Helmut Kohl in Saudi-Arabien vom 9. bis 11.10.1983 [September 1983], Fach 24: AA, Ref. 422/Ref. 411, Rüstungsexportpolitik gegenüber Nahost. Zu Details und Lieferjahren dieser Boote von der Lürssen-Werft siehe Chumbley, Conway’s All the World’s Fighting Ships (Anm. 71), S. 22f., S. 252f., S. 477f.; ebenso SIPRI, Trade Registers, Germany/Ships (Anm. 82).
92 BArch, B 102/286456, BMWi, Ref. IV B 4, Vermerk, Schützenpanzer »Marder« für Saudi-Arabien, 3.1.1980; ebenso PAAA, B 150, 1980, Aufzeichnung des Ref. 422, 11.6.1980, VS-Bd. 11154 (311), S. 3. Dort heißt es allerdings, das Geschäft sei nicht zustandegekommen.
93 PAAA, B 150, 1982, Aufzeichnung des VLR I Henze, 25.5.1982, VS-Bd. 13560 (310).
94 PAAA, Zwischenarchiv, Bd. 117156, Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft, Ref. III 3 an Ref. II 2, 9.3.1973; speziell zu MTU-Motoren: AA, Ref. 403, an Botschaft Tel Aviv, 8.6.1973. Dazu auch Nassauer, Besondere Beziehungen (Anm. 6).
95 SIPRI, Trade Registers, Germany/Israel (Anm. 71). Dort heißt es: »possibly from Spanish production line«.
96 SIPRI, Trade Registers (Anm. 16), Supplier: Germany, Weapon Systems: Engines.
97 PAAA, B 150, 1980, Aufzeichnung des Ref. 422, 24.11.1980, VS-Bd. 10402 (422).
98 BArch, Rüstungsexportpolitik gegenüber Nahost [September 1983] (Anm. 91).
99 Hansen, Aus dem Schatten der Katastrophe (Anm. 2), S. 619f.
100 AAPD 1969, Dok. 372, Bundesminister Scheel an Bundesminister Schmidt, 20.11.1969, S. 1317f.; BArch-MA, BW 1/185995, BMVg, W I/Bensien, Vermerk über ein Gespräch mit StS Dr. Frank, AA, 9.2.1972; AAPD 1979, Dok. 44 (Anm. 64).
101 Erich Schmidt-Eenboom, Schnüffler ohne Nase: Der BND. Die unheimliche Macht im Staate, Düsseldorf 1993, S. 396f. Nicht behandelt wird der Komplex Waffenlieferungen in den bisherigen Veröffentlichungen der 2011 berufenen Unabhängigen Historikerkommission zur Erforschung der Geschichte des Bundesnachrichtendienstes 1945–1968; siehe die Publikationsliste: <http://www.uhk-bnd.de/?page_id=340>.
102 Peter F. Müller/Michael Mueller, Gegen Freund und Feind. Der BND: Geheime Politik und schmutzige Geschäfte, Hamburg 2002, S. 489-491.
103 Klaus Harpprecht, Der falsche Verdacht. Eine geheime Episode in der Geschichte deutsch-amerikanischer Beziehungen, in: ZEIT, 27.4.2000; ders., Schräges Licht. Erinnerungen ans Überleben und Leben, Frankfurt a.M. 2014, S. 484-487, hier S. 485 (Zitate).
104 Zum Beispiel: Wolfgang Schmidt, Aus historischer Verantwortung, moralischer Verpflichtung und politischer Überzeugung. Wie sich Bundeskanzler Willy Brandt um Israel und den Frieden im Nahen Osten bemühte, Schriftenreihe der Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung, Heft 26, Berlin 2014, S. 69f.
105 BArch-MA, BW 1/183469, BMVg, Fü L/Chef Stab, Aktenvermerk für Leiter Leitungsstab, 11.10.1973.
106 So auch eindeutig Gounaris, Die Geschichte der sozialliberalen Rüstungsexportpolitik (Anm. 10), S. 356, S. 369, S. 381.
107 Shpiro, Know Your Enemy (Anm. 56), S. 65f.
108 AAPD 1979, Dok. 327, Aufzeichnung des MD Lautenschlager, 13.11.1979, S. 1677-1679; BArch-MA, BW 1/185995, BMVg, Unterabt. Rü II/Ref. Rü II 4, Hintergrundinformation, 28.11.1979, S. 2 (Zitat).
109 Ebd., S. 1f.
110 BArch-MA, BW 1/185995, BMVg, Ref. RüFo 1, Vermerk: Zusammenarbeit mit Israel, 27.11.1979.
111 BArch-MA, BW 1/185995, BMVg, Ref. Rü II 4, Bemerkungen zur Hintergrundinformation, 3.12.1979.
112 Israel State Archives (ISA), MFA-6830/4, Waffenlieferungen aus Westdeutschland an Saudi-Arabien. Position des Sicherheitssystems (hebr.) [o.A., o.D.], S. 2 (Übersetzung durch den Autor).
113 AAPD 1975, Dok. 331, Aufzeichnung des MD Lahn, 4.11.1975, S. 1547-1551, hier S. 1549; AAPD 1977, Dok. 300, Botschafter Schlagintweit, Djidda, an das AA, 23.10.1977, S. 1439-1441, hier S. 1440; AAPD 1980, Dok. 91, Aufzeichnung des MD Fischer, 26.3.1980, S. 507-512, hier S. 509.
114 SIPRI, Trade Registers (Anm. 16), Supplier: Germany, Weapon Systems: Aircraft; Gounaris, Die Geschichte der sozialliberalen Rüstungsexportpolitik (Anm. 10), S. 283f. Mit einer gewissen Willkür negierte die Bundesregierung, dass die gelieferte Trainingsversion des Flugzeugs eine Kriegswaffe darstelle.
115 SIPRI, Trade Registers (Anm. 16), Supplier: Germany, Weapon Systems: Missiles.
116 BArch, B 102/286456, BMWi, Ref. IV B 4, Saudi-Arabien, 20.1.1981.
117 Gray, Waffen aus Deutschland? (Anm. 10), S. 354f., S. 357f.
118 Gounaris, Die Geschichte der sozialliberalen Rüstungsexportpolitik (Anm. 10), S. 432-435; SIPRI, Trade Registers (Anm. 16), Supplier: Germany, Weapon Systems: Armoured Vehicles; AAPD 1977, Dok. 177, Botschafter Kastl, Buenos Aires, an das AA, 7.7.1977, S. 917-919.
119 SIPRI, Trade Registers, Germany/Engines (Anm. 96).
120 Nassauer, Besondere Beziehungen (Anm. 6); Serr, Zur Geschichte der deutsch-israelischen Rüstungskooperation (Anm. 6), S. 26.
121 BArch, Rüstungsexportpolitik gegenüber Nahost [September 1983] (Anm. 91); Nassauer, Besondere Beziehungen (Anm. 6).
122 Beide Angaben bei Hepperle, Die SPD und Israel (Anm. 6), S. 304.
123 PAAA, Zwischenarchiv, Bd. 117156, AA, Ref. 403, an Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft (BAW), 24.7.1973.
124 Siehe AA-Bescheide an BAW in PAAA, Zwischenarchiv, Bd. 117156, vom 30.1.1973, 5.4.1973, 9.7.1973.
125 PAAA, Zwischenarchiv, Bd. 117156, AA, Ref. 403, an BAW, 22.4.1974. Dies betraf Großkaliber-Pistolen (ab 9 mm), die als militärisch nutzbar galten.
126 Gounaris, Die Geschichte der sozialliberalen Rüstungsexportpolitik (Anm. 10), S. 386.
127 SIPRI, Trade Registers, Germany/Aircraft (Anm. 114).
128 Aeroflight, Israel Air Force, URL: <http://www.aeroflight.co.uk/waf/aa-mideast/israel/af/types/dornier.htm>.
129 SIPRI, Trade Registers, Germany/Aircraft (Anm. 114).
130 Waffenexport: Verdammt aufpassen, in: Spiegel, 2.4.1979, S. 67-71, hier S. 70.
131 Iran (unter dem Schah) und Argentinien waren die beiden Nicht-Nato-Staaten, denen in der Bonner Rüstungsexportpolitik tatsächlich ein privilegierter Status zukam; so Gounaris, Die Geschichte der sozialliberalen Rüstungsexportpolitik (Anm. 10), S. 370-381, S. 431-448, S. 500, S. 502.
132 PAAA, VLR I Henze, 25.5.1982 (Anm. 93).
133 PAAA, B 150, 1980, Aufzeichnung des Ref. 422, 11.6.1980, VS-Bd. 11154 (311), S. 2. Die im Folgenden genannten Exportprojekte MG-Fabrik, Sprengstoffanlagen und Hubschrauber sind aufgelistet in: BArch, B 102/286456, BMWi, Ref. IV B 4 und Ref. V A 4, Rüstungswirtschaftliche Zusammenarbeit mit Saudi-Arabien, 4.6.1980. Weitere Angaben in: Anlage zum Dokument PAAA, B 150, 1980, Aufzeichnung des MD Fischer, 26.3.1980, VS-Bd. 9523 (422).
134 PAAA, B 150, 1977, Ministergespräch im Bundeskanzleramt, 19.1.1977, VS-Bd. 14066 (010).
136 FDP: Plötzliches Schweigen, in: Spiegel, 20.10.1980, S. 131-133.
138 »Warum liefern die Deutschen keine Panzer?« (Anm. 41), S. 52.
139 So laut BArch, BMWi, 4.6.1980 (Anm. 133).
140 PAAA, B 150, 1979, Aufzeichnung des MDg Freiherr von Stein, 1.10.1979, VS-Bd. 9523 (422), S. 2f.
141 SIPRI, Trade Registers, Germany/Aircraft (Anm. 114).
142 Hasso Erb, UR-416. Interessanter 4x4-Panzerwagen mit Wechselaufbauten, in: Soldat und Technik 12 (1972), S. 630-633, hier S. 633.
143 Zu Saudi-Arabien: PAAA, MD Fischer, 26.3.1980, Anlage (Anm. 133); zu Marokko: SIPRI, Trade Registers, Germany/Armoured Vehicles (Anm. 118).
144 PAAA, MD Fischer, 26.3.1980, Anlage (Anm. 133).
145 Gounaris, Die Geschichte der sozialliberalen Rüstungsexportpolitik (Anm. 10), S. 357, S. 498f.
146 Das ergibt auch die Studie von Gounaris (ebd., S. 338-370, S. 381), der allerdings vergleichende Wertungen unterlässt und an anderer Stelle – quasi gegen den eigenen Befund – die offizielle Bonner Selbstdarstellung übernimmt, die bundesdeutsche Rüstungsexportpolitik gegenüber Nahost sei ausgewogen im negativen Sinne (ebd., S. 501).
147 Ebd., S. 310; Waffenhandel: Was ist denn?, in: Spiegel, 6.2.1978, S. 114.
148 Hubert Leber, Der deutsch-israelische Raketenstreit von 1978. Zum Umgang der sozialliberalen Bundesregierung mit Rüstungsexporten aus Koproduktion, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 67 (2019), S. 621-660.
149 AAPD 1977, Dok. 318 (Anm. 137). S. 1524f.
150 Leber, Der deutsch-israelische Raketenstreit von 1978 (Anm. 148).
152 AAPD 1976, Dok. 70, Aufzeichnung des MDg Sigrist, 3.3.1976, S. 335f., hier S. 336, Fn. 9: MDg Jesser, 3.3.1976.
153 Helmut Schmidt, Die Deutschen und ihre Nachbarn. Menschen und Mächte II, Berlin 1990, S. 217.
154 PAAA, B 150, 1978, Aufzeichnung des MD Lautenschlager, 28.7.1978, VS-Bd. 9336 (422).
155 Leber, Der deutsch-israelische Raketenstreit von 1978 (Anm. 148), S. 654-656.
156 SIPRI, Trade Registers (Anm. 16), Supplier: France, Recipient: Iraq.
157 BArch, 102/265493, BMWi, Ref. IV B 4 an Minister [Lambsdorff], 29.6.1981; Zahl bei: BArch, Rüstungsexportpolitik gegenüber Nahost [September 1983] (Anm. 91); Haubitzen für Riad, in: Spiegel, 19.10.1981, S. 14.
158 Deutscher Bundestag, 10. Wahlperiode, Drucksache 10/1089: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Schwenninger und der Fraktion Die Grünen, 6.3.1984, S. 4.
159 So auch der Tenor bei Gounaris, Die Geschichte der sozialliberalen Rüstungsexportpolitik (Anm. 10), S. 493-506, der wirtschafts- und beschäftigungspolitischen Impulsen eine wichtige Rolle zuspricht, die sozialliberale Rüstungsexportpolitik teils aber auch als Funktion westlicher Bündnispolitik oder – in Einzelfällen – bilateraler Beziehungspflege wertet.
160 Frank Bösch, Zeitenwende 1979. Als die Welt von heute begann, München 2019, S. 317f.
161 Vgl. Leber, Chancellor Helmut Schmidt (Anm. 11).
162 Yves Pallade, Germany and Israel in the 1990s and Beyond. Still a »Special Relationship«?, Frankfurt a.M. 2005, S. 155-168. Es ging dabei um einen Gesamtwert von 880 Millionen DM. Weitere vier U-Boote für Israel sollte die Bundesrepublik später jeweils zur Hälfte bzw. zu einem Drittel bezahlen.
163 Bösch, Zeitenwende 1979 (Anm. 160), S. 368, S. 393-395; Eckart Conze, Die Suche nach Sicherheit. Eine Geschichte der Bundesrepublik Deutschland von 1949 bis in die Gegenwart, München 2009, S. 654-661.
164 Werner Bergmann, Realpolitik versus Geschichtspolitik. Der Schmidt-Begin-Konflikt von 1981, in: Jahrbuch für Antisemitismusforschung 7 (1998), S. 266-287.
165 Pallade, Germany and Israel in the 1990s and Beyond (Anm. 162), S. 258-262.
166 Siehe die Aufstellungen nach Wertvolumen in den Rüstungsexportberichten der Bundesregierung (Anm. 21) für 2016 (S. 28f.), 2017 (S. 109) und 2018 (S. 112).
167 Bundeswehr: Drohnen-Nachhilfe in Israel, in: Deutschlandfunk Nova, 28.1.2019.