Liebling der Anwälte

Manfred Krug und die Menschlichkeit des Rechts

  1. Mikrokosmos Recht
  2. Das Leben der Anderen
  3. Der Anwalt als Lebensberater

Anmerkungen

Cognac, Zigarren, Wackelpudding und wechselnde Damenbekanntschaften gehörten zur Standardausstattung der von 1986 bis 1998 in fünf Staffeln mit insgesamt 58 Folgen ausgestrahlten SFB/ARD-Anwaltsserie »Liebling Kreuzberg«. Mit einer Einschaltquote von bis zu 47 Prozent in der ersten Staffel1 verdankte die Serie ihren Erfolg nicht zuletzt dem Hauptdarsteller Manfred Krug (1937–2016). Als Anwalt der »kleinen Leute«, von seinem langjährigen Freund und Kollegen Jurek Becker als »einzige[r] Kleinbürger im deutschen Fernsehen mit Sexappeal« bezeichnet, verkörperte Krug den zuweilen raubeinigen, lebenserfahrenen und hilfsbereiten Rechtsanwalt Robert Liebling.2

Robert Liebling alias Manfred Krug bei der Arbeit
(picture-alliance/dpa/Nestor Bachmann; Foto vom
Februar 1997 während der Dreharbeiten zur fünften Staffel)

An der Serie waren viele Bekannte des bundesrepublikanischen Fernsehgeschäfts beteiligt, etwa der Produzent Otto Meissner (»Unser Lehrer Doktor Specht« und »Der Landarzt«). Die Musik stammte ab der zweiten Staffel von Klaus Doldinger (»Das Boot«, Vorspann des »Tatorts«, Titelmelodie zu »Ein Fall für zwei«). Mit Ausnahme der vierten Staffel (Ulrich Plenzdorf) schrieb Jurek Becker das Drehbuch, der nach seiner Ausreise in die Bundesrepublik (1977) auch im westdeutschen Literaturbetrieb und im Fernsehen zu Bekanntheit gelangt war. Becker und Krug wurden mit zahlreichen Fernsehpreisen ausgezeichnet, unter anderem mit dem Grimme-Preis.3 Die »Frankfurter Allgemeine Zeitung« befand 1990, »Liebling Kreuzberg« sei ein »überwältigend aufschlußreiches und deprimierend geschlossenes Modell unserer Gesellschaft«.4

Das wiederkehrende Intro zur ersten Staffel von »Liebling Kreuzberg«

Wegen der besonderen Förderung von Filmproduktionen in West-Berlin während der 1980er-Jahre ließ die ARD mehrere Serien in der Enklave drehen, die beliebte Darsteller und bekannte oder vermeintlich typische Orte zeigten.5 Dabei verfolgte die ARD nicht nur ihren Bildungsauftrag, sondern präsentierte mithilfe des Serienformats ihrem Publikum aktuelle Themen und stellte auf diese Weise verschiedene politische und soziale Streitpunkte zur Diskussion.6

Bis in die 1980er-Jahre waren für das bundesdeutsche Fernsehen überwiegend Familien- oder Kriminalserien gedreht und exportiert worden, wie die in über 100 Län­der verkaufte Kriminalserie »Derrick«.7 Das Format der Anwaltsserie war dem deutschen Fernsehzuschauer zunächst nur durch Importe aus den USA bekannt, beispielsweise »Matlock« (1986–1995).8 Erst ab 1981 (bis 2013) wurde mit »Ein Fall für zwei« eine deutsche Anwaltsserie im bundesrepublikanischen Fernsehen ausgestrahlt. Geprägt von kriminalistischen Elementen wurde mit dem Privatdetektiv Josef Matula (Claus Theo Gärtner) eine Hauptrolle geschaffen, die dem Anwalt bisweilen die Schau stahl. Die spröde anwaltliche Praxis stand meist im Schatten des investigativen Spannungsbogens, ganz anders als bei »Liebling Kreuzberg«.

1. Mikrokosmos Recht

Kreuzberg wird in den ersten drei Staffeln als wildes Pflaster dargestellt. Unterlegt von Gegröle und Polizeisirenen fährt die Kamera durch heruntergekommene Straßenschluchten und verdreckte Hinterhöfe. In der Anwaltskanzlei am Planufer 94 geht es derweil familiär zu. Während die beflissene Sekretärin Paula (Corinna Genest) die Kanzlei zusammenhält, hört die junge Rechtsanwaltsgehilfin Senta (Anja Franke) als Berliner Göre lieber Punkmusik als Juristendeutsch vom Diktiergerät. In den ersten drei Staffeln fungiert der aus Sindelfingen stammende, mit einem sprechenden Namen versehene Giselmund Arnold (Michael Kausch) als Robert Lieblings Sozius, der als junger, ehrgeiziger und penibler Anwalt neben dem gestandenen und charismatischen Liebling den einen oder anderen Schlagabtausch zu meistern lernt.

Die Mandanten kommen aus dem Kreuzberger Arbeitermilieu, sind freischaffende Künstler oder Grundstücksbesitzer am feinen Nikolassee. Ihre Fälle decken ein brei­tes Spektrum des deutschen Rechts ab und sind dabei gespickt mit Herzschmerz, Eifersucht, Gier, Geiz und anderen zwischenmenschlichen Gemeinheiten, um fernsehrelevante Geschichten zu kreieren. Dabei nutzt die Serie die Gelegenheit, mit Alltagsmythen des Rechts aufzuräumen. Erklärt werden etwa die Pathologie des Notwehr-Exzesses,9 die rechtlichen Finessen des Mätressen-Testaments10 sowie der Tatbestand des »Zurückklauens«,11 der vor dem deutschen Strafrecht leider keine Gnade findet.

Zu den Kontinuitäten der Serie gehört der Rollentypus des Anwaltes im Zusammenspiel mit Richter- und Staatsanwaltschaft. Der äußerliche Streitpunkt, im buchstäblichen Sinne, ist die Anwaltsrobe. Die Regelung, dass einem Anwalt ohne Robe, oder bei deren nicht standesgemäßem Tragen, vom Richter die physische Anwesenheit abgesprochen werden kann, spiegelt den unter Laien und in der Öffentlichkeit bestehenden Eindruck juristischer Borniertheit und Spitzfindigkeit wider. So kann Rechtsanwalt Arnold also nicht umhin, sich ein neues Exemplar anzuschaffen, da die Richterrobe seines Vaters keine Option ist. Dies liegt weniger am altmodischen Samtbesatz als vielmehr an den gut sichtbaren Umrissen von Reichsadler und Hakenkreuz. Am Ende wird es eine Robe mit Kaschmirfutter. Losen Knöpfen nimmt sich ein Gerichtsdiener in der Sitzungspause an.12

»Weil’s der Wahrheitsfindung dient«. Staffel 1, Episode 4: »Doppeleinsatz«
(zur Roben-Anprobe ab 40:08)

Bestes Mittel gegen die Starsinnigkeit mancher Richter ist der inhärente Wunsch des Anwaltes, die eigenen Aggressionen loszuwerden. Seinem Referendar erklärt Liebling deshalb, dies sei das Wichtigste am Anwaltsberuf. Ein Mensch ohne Aggressionen solle lieber die Beamtenlaufbahn einschlagen. Doch auch dem beamteten Richter widerfährt Gerechtigkeit: Trotz des Anscheins einer gewissen Bequemlichkeit, der Neigung, mit den Gedanken schon bei der nächsten Urlaubsreise zu sein und sich über die Bagatellen zu beschweren, mit denen Leute zu Gericht kämen, wird über die Serie hinweg die Unabhängigkeit des Richters betont. Dabei kommt es auch vor, dass ein Richter Urteile aus dem Bauch heraus fällt, da die »grauen Kommentare«, d.h. Rechtskommentare, ihn langweilen.13 Auch die Androhung drakonischer Strafen unterstreicht den Ermessensspielraum der Richterschaft. In diesen Fällen wissen sich Robert Liebling und Kollegen nur stoisch und durch Befangenheitsanträge gegen den Richter zu helfen.

Für einen erfolgreichen Prozess benötigt man laut Liebling »einen ehrlichen Anwalt, einen flexiblen Richter und einen saublöden Staatsanwalt«.14 Vor allem letzterer kommt in der Serie nicht immer gut weg. Abgesehen von Lieblings Freundin der zweiten Staffel (Rosemarie Monk, gespielt von Diana Körner), die beruflich als selbstbewusste Frau in einer Männerdomäne dargestellt wird – privat brät sie Liebling auch gerne mal zur Beruhigung ein Kotelett –, sind die Staatsanwälte meistens schlecht gelaunt, was, nach Liebling, auch der Grund für die Verurteilungswut sei. Geprägt von einem pessimistischen Menschenbild, scheinen die Staatsanwälte mit jedem Fall sowohl ein rechtliches als auch ein moralisches Exempel statuieren zu wollen. Nicht bloß paragraphensüchtig, sondern in einigen Fällen sogar ideologisch getrieben, werden sie als bissige Querulanten dargestellt, denen es zuvorderst um die Disziplinierung unliebsamer Verteidiger geht. Austragungsort der unvermeidlichen Konflikte ist neben dem Gerichtssaal die Gerichtskantine, in der alle drei Zünfte aufeinandertreffen und dem unleidlichen Staatsanwalt auch gern mal der Käse-Kirsch-Kuchen vom Vortag empfohlen wird.

Die unterschiedlichen Perspektiven auf das Recht manifestieren sich im Verlauf der Serie unter anderem bei Gerichtsverfahren wegen sexueller Gewalt gegen Frauen durch Männer. Liebling ist regelmäßig entgeistert, dass in Vergewaltigungsprozessen besonders seitens der Staatsanwaltschaft die Aussage der Frau in Zweifel gezogen wird und erst eine große Zeugenschar dem Opfer Legitimität verleihen kann. In diesem Zusammenhang wird vor Gericht die Frage erörtert, ob auch ein Mann Opfer sexueller Gewalt durch eine Frau sein könne. In Gestalt dieser Debatte werden die in den 1980er-Jahren zwar langsam aufbrechenden, aber noch immer tiefsitzenden traditionellen Geschlechterrollen widergespiegelt. Geschlechterrelationen in der Mann-Frau-Polarität finden also bei »Liebling Kreuzberg« diskursiv ihren Platz, wenn auch nur komödiantisch und an der Oberfläche verbleibend.15

Die Grenzen des Rechts zeigen sich auch in den Streitfällen um Ausländerfeindlichkeit. Als Thema der 1980er- und 1990er-Jahre beschäftigt sich »Liebling Kreuzberg« wiederholt und eindringlich mit rechter Gewalt gegen Ausländer. In unterschiedlichen Facetten wird die Figur des Skinheads juristisch ausgeleuchtet. Dabei geht es insbesondere um einen minderjährigen Straftäter, dessen fehlende Einsicht selbst den sonst so wortgewaltigen Robert Liebling ratlos stimmt.16

Aber nicht nur die Grenzen des Rechts, sondern vor allem die Grenzen der Rechtsstaatlichkeit werden an Beispielen der Diskriminierung, Drangsalierung und gar Erpressung ausländischer, oft türkischer Staatsangehöriger seitens deutscher Behörden durchdekliniert. Der einzelne Anwalt scheint demgegenüber machtlos zu sein, es sei denn, er bedient sich außerrechtlicher Mittel, zum Beispiel einer Erpressung für den guten Zweck.17 Fehlender Anstand gegenüber Lieblings ausländischen Mitmenschen wird zudem durch Fälle unterstrichen, in denen der Islam und damit verbunden das kulturell Andere im Mittelpunkt stehen. So wird einem Türken das Arbeitslosengeld gestrichen, weil dieser der angeordneten Arbeit, in einer Schlachterei Schweinegedärme zu reinigen, aus religiösen Gründen nicht nachkommt. Das Stammtisch-Argument der Arbeitsamtsvertreterin, diese Haltung gehe auf Kosten des Steuerzahlers, kann Arnold nur durch eine Ortsbegehung entkräften.18 Mit Empathie wird Recht geformt.

Darf das Arbeitsamt die Zahlung von Arbeitslosengeld unterbrechen,
wenn ein Muslim die Mitarbeit beim Schweineschlachten ablehnt?
Staffel 2, Episode 13: »Ehrengericht« (zur Schlachthof-Besichtigung ab 33:33)

Neben diesen aus dem Leben gegriffenen Fällen gibt es auch Kuriositäten, etwa den Fall einer Frau, die glaubt, von ihrer Nachbarin mit giftigen Dämpfen aus 30 Waschmaschinen vorsätzlich umgebracht zu werden; das Ehepaar, das sich gegenseitig der Vergewaltigung bezichtigt; oder die Frau, die von einem russischen Bekannten eine Wagenladung Kalaschnikows und Handgranaten als Schuldentilgung erhalten hat und nun anwaltlichen Rat beim Verkauf der illegalen Waffen sucht. In Kreuzberg gibt es nichts, was es nicht gibt. Dank Rechtskenntnis und Fantasie fallen Liebling und Kollegen jedoch auch für solche Fälle stets Lösungen ein.

Dabei scheint Robert Liebling zunächst gar kein überdurchschnittlicher Jurist zu sein. Nachdem er aus dem Verkauf der Immobiliengeschäfte seines Vaters einen beträchtlichen Gewinn gezogen hat, kann sich Liebling seine Fälle aussuchen. Der Sozius wird nur für solche Arbeit gebraucht, die Liebling zu viel ist. Seine Notartätigkeit findet lediglich zu Beginn Beachtung, vermutlich sind Kaufverträge und Testamente sogar für das deutsche Fernsehen zu langweilig. Liebling lebt nicht (nur) für die Rechtspflege, er hat genügend Abstand zu seinem Beruf, um im alltäglichen Wahnsinn des Anwaltslebens einen klaren Kopf zu behalten. Und: Es geht ihm um das Recht seiner Mandanten, nicht um völlige Gerechtigkeit.19

Mitunter befindet sich aber auch die Kanzlei Liebling im Kelsen’schen Gegensatz von Recht und Moral.20 Dies ist etwa dann der Fall, wenn der eigene Mandant ein profitsüchtiger Widerling ist, der am Ende des Verfahrens das Recht auf seiner Seite weiß, während die Verlierer, ein altes Kioskbesitzer-Ehepaar, damit ihrer Existenz beraubt werden. Dass die Anerkennung des Rechts eine schwierige Sache sein kann, aber für das Funktionieren eines Rechtsstaates notwendig ist, darauf wird in »Liebling Kreuzberg« konstant Wert gelegt. Im Dschungel rechtlicher Relativität steht Liebling sogar bei Fällen zur Seite, in denen es technisch gesehen gar keinen Anwalt braucht, da die Straftat erst noch begangen wird. Oder in Fällen wie jenem des Ehepaars Gumpert, das statt eines Paartherapeuten lieber die Kanzlei ihres Vertrauens aufsucht: Nicht verzagen, Liebling fragen.

2. Das Leben der Anderen

Zeitgenössische Bezüge zum geteilten Berlin werden in den ersten drei Staffeln kaum hergestellt, die Mauer wird nur selten ins Bild gerückt. Lediglich in der ersten Staffel blicken Liebling und Arnold von einer Aussichtsplattform auf Ost-Berlin, während Liebling seinem Kollegen erklärt, dass es im modernen Strafrecht nicht um die Schuld des Mandanten gehe, sondern vielmehr um die Frage, ob die rechtsstaatlichen Verfahrensregeln eingehalten werden.21 Diese zugleich implizite und doch offenkundige Kritik am Rechtssystem der DDR bleibt allerdings eine Ausnahme in den frühen Staffeln, in denen das geteilte Deutschland Normalität zu sein scheint.

Gänzlich anders stellt sich die Situation in der vierten Staffel von 1994 dar, als es Robert Liebling nach einem unglücklichen Beziehungsende in den ehemaligen Osten der wiedervereinten Stadt zieht. Zwischen staubigen DDR-Kommentaren und verwilderten Topfpflanzen lebt und arbeitet nach der Trennung ihres Mannes und Kanzleipartners die Rechtsanwältin Isolde Isenthal (Jenny Gröllmann). Die Kanzlei, die eher einem Museum gleicht, befindet sich in einem renovierungsbedürftigen Altbau am Monbijouplatz 12, verfügt über kein Kopiergerät, keine Sekretärin, immerhin jedoch über ein Telefon, welches seinem Nutzer bisweilen Geduld abverlangt.

Im Unterschied zu den ersten drei Staffeln, in denen die Rechtsfälle im Vordergrund stehen, werden in der vierten Staffel die dort gezeigten Fälle mit aktuellen Ereignissen der Wendezeit verknüpft. Um vor allem dem westdeutschen Publikum ein Gefühl für die Zäsur zu vermitteln, beginnt die vierte Staffel mit der Entlassung eines Ost-Berliners, der noch zu DDR-Zeiten ins Gefängnis gekommen war und nun nach dem Fall der Mauer, bloß mit Ostmark ausgestattet, freigelassen wird. Nach dem ersten Schrecken scheint alles halb so schlimm zu sein, vor allem wenn ein im westdeutschen Recht versierter Anwalt zur Seite steht.22

Dieser Prozess der Normalisierung der Verhältnisse ist gleichzeitig geprägt von Beobachtungen sich wandelnder Lebenswelten. Da gibt es zum Beispiel einen Bauunternehmer, der der Anwältin Isenthal zu einer Grundsanierung ihres Hauses und zur Expansion der Kanzlei rät. Schließlich erfordern die neue Zeit und das neue – lies: kapitalistische – System kontinuierliches Wachstum. Die wachstumskritische Stimme gibt die wiedereingestellte Senta, die den Prozess der beginnenden Gentrifizierung-avant-la-lettre mit den Worten »Altbauten modernisieren, Mieter raus, Mieten rauf, Yuppies rin« zusammenfasst.23

Diese Form wiederkehrender Kapitalismuskritik ist häufig gepaart mit einem zur Schau gestellten westdeutschen Überlegenheitsgefühl. So verteidigt Isenthal einen unsympathischen West-Berliner Mandanten, dem wegen Störung des Betriebsfriedens durch seinen Ost-Berliner Betrieb gekündigt worden ist. Vor Gericht artikuliert der Mandant sein Unverständnis – schließlich sei er extra eingestellt worden, um die Ost-Berliner Belegschaft das Eisenschweißen zu lehren. Da es in der DDR nun mal weder Kupfer zum Löten noch Demokratie gegeben habe, sei es nur opportun, seinen Kollegen fachlich wie politisch die Meinung zu sagen. Alles endet in gegenseitigen Beschimpfungen, bei denen der Richter allein in der Kündigung einen Weg zur Lösung des Rechtsstreits zu sehen vermag. In einem anderen Fall wird die Überheblichkeit auch von Seiten der Richterbank artikuliert. Im Anschluss an seine Urteilsverkündung empfiehlt der West-Berliner Richter den Ost-Berliner Klägerinnen – die gerade erst von einem West-Berliner übers Ohr gehauen worden sind –, ihre »östliche Mentalität« zu überwinden. Zur neugewonnenen Freiheit gehöre es nun mal dazu, Markt­erfahrungen zu sammeln.24

Diese von Vorurteilen und Stereotypen geprägte deutsch-deutsche Beziehung wird anhand der Rollen der realiter beide aus der DDR stammenden Manfred Krug und Jenny Gröllmann greifbar gemacht, was einer gewissen Komik nicht entbehrt. Krug war 1977 nach einem Ausreiseantrag in den Westen gegangen, Gröllmann (1947–2006) lebte bis zum Ende der DDR im ostdeutschen Staat. In vielen Auseinandersetzungen werden dem Zuschauer deutsch-deutsche Meinungsverschiedenheiten präsentiert. Dabei geht es neben Alltäglichem auch um Grundsätzliches, zum Beispiel wenn die Mitschuld der ostdeutschen Bevölkerung am Unrechtsregime der DDR verhandelt wird. Hier wirft Liebling im Ton des großsprecherischen Westdeutschen seiner an der Welt und an sich selbst leidenden ostdeutschen Kollegin vor, dass die DDR schon früher zusammengebrochen wäre, wenn die Menschen die DDR nur alle verlassen hätten. Isenthal entgegnet hierauf wütend, dass die Westdeutschen in dieser Situation doch keineswegs besser gewesen wären und dass sie durch die finanzielle Unterstützung der DDR-Regierung auch Mitschuld treffe.25

An anderer Stelle bezeichnet Liebling die Kollegin Isenthal als »Gemütsossi«, da sie sich eines minderjährigen Skinheads annimmt und dessen fremdenfeindliches Handeln mit dessen schwieriger Kindheit erklären zu können glaubt.26 Für Liebling handelt es sich dabei ganz eindeutig um fortwirkende antisemitische Gedanken. Isenthal hält dies wiederum nur für den westdeutschen Schuldkomplex hinsichtlich der nationalsozialistischen Verbrechen. Auch wenn viele Konflikte bloß angerissen und dabei keine Lösungen angeboten werden, konstatiert Liebling, das schwierige deutsch-deutsche Verhältnis sei »doch schon gut so«.27 Am Ende bleibt sogar noch Zeit für ein Techtelmechtel zwischen Ost und West.

»Die Sache ist 89 gelaufen, davon hast Du sowieso keine Ahnung.«
Anwältin Isenthal gegen Ende von Staffel 4, Episode 11: »Ein bisschen Gewalt«
(Dialog ab 46:16)

Die Hartnäckigkeit, mit der in die deutsch-deutschen Befindlichkeiten Harmonie gebracht wird, zeigt sich auch im Falle einer Demonstration, die Isenthal und Liebling zuvor noch auf dem Fernsehbildschirm verfolgt hatten. Kurz vor der »Wende« soll ein Polizist einem Demonstranten mit einem Schlagstock Prügel verpasst haben. In der Gerichtsverhandlung begründet Isenthal den angestrebten Freispruch ihres Mandanten damit, dass sein Handeln durch das Volkspolizeigesetz gedeckt gewesen sei. Aus den Abschlusskommentaren der beiden Streitparteien entwickelt sich rasch ein deutsch-deutsches Versöhnungsszenario. So räumt der beschuldigte Polizist ein, dass er den Demonstranten mit einer unzulässigen Schlagwaffe zu heftig verprügelt habe. Der junge Demonstrant macht demgegenüber deutlich, dass nicht diejenigen verurteilt werden sollten, die auf Befehl hin gehandelt hätten, sondern die Befehlshaber.28 Hier lässt sich eine implizite Verarbeitung der in den 1990er-Jahren begonnenen Mauerschützenprozesse und des dort diskutierten Rückwirkungsverbots erkennen.

Die vierte Staffel endet mit einer Frontalen Krugs/Lieblings, der sich direkt an die Zuschauer wendet: »Osten, Westen, in zwanzig, dreißig Jahren ist alles zusammen­gewachsen.«29 Mit einem Augenzwinkern lässt sich der Rechtsanwalt in einer Rikscha durch das Brandenburger Tor in den Sonnenuntergang kutschieren, und damit endet gewissermaßen die »zweite Vergangenheitsbewältigung«.30 Diese klischeehaft-überzeichnete und bisweilen betuliche Projektion des Vereinigungsprozesses auf bundesdeutsche Mattscheiben ist aus heutiger Perspektive durchaus von neuem sehenswert, da sie – als eine Art Stellvertreter-Handeln gelesen – die Folgen der Teilung und die Schwierigkeiten der Einheit (in Ost und West) auf ihre Weise greifbar und erträglich zu machen versuchte.

3. Der Anwalt als Lebensberater

Auch wenn »Liebling Kreuzberg« verschiedene Facetten des Anwaltsberufes zeigt und tiefgreifende historische Veränderungen in den 1990er-Jahren filmisch verarbeitet, so fehlt doch die explizite Erwähnung des in den späten 1980er-Jahren einsetzenden Vorstoßes der westdeutschen Anwaltschaft, den eigenen Beruf neu zu definieren. Durch den Ausbau des bundesdeutschen Rechts seit 1949 und die Einführung der Fachanwaltschaft in den Bereichen des Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsrechts während der 1980er-Jahre stieg die Zahl der Anwälte.31 Hinzu kam noch die Umstrukturierung der Anwaltschaft infolge der deutschen Wiedervereinigung. Durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes von 1988 sowie Neuerungen im Rahmen des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) wurde nicht zuletzt der Weg für internationale Anwaltstätigkeiten bereitet.32

Der Druck der 1980er-Jahre, die bundesdeutsche Anwaltschaft einer Modernisierung zu unterziehen, stieß dabei auf unterschiedliche Reformideen, vor allem hinsichtlich der Anpassung der juristischen Ausbildung an den europäischen Markt, der Konsolidierung des Prinzips Fachanwalt sowie der eigenen Vermarktung.33 Ein vom Deutschen Anwaltsverein (DAV), dem Münchner Anwaltsverein und dem Bundesministerium der Justiz 1986 in Auftrag gegebenes Prognos-Gutachten ergab, dass die traditionelle Rolle des Anwaltes nicht mit den Wünschen zukünftiger Mandanten übereinstimmte. Diese suchten in der Unübersichtlichkeit der Globalisierung verstärkt Berater für alle Lebenslagen.34

»Liebling Kreuzberg« bot anscheinend lebensnahe Antworten, und so verwundert es nicht, dass der DAV seinen jährlich zu vergebenden Pressepreis 1989 an Jurek Becker verlieh – für die Folge »Taschenpfändung« von 1988, in welcher Robert Liebling aus einer Kombination von technischem Rechtsdenken einerseits und Empathie für eine auf Unterhalt klagende alleinerziehende Mutter andererseits Lebensberatung leistet.35 Der nicht mit Jurek Becker verwandte, aber bundesweit bekannte Anwalt Nicolas Becker,36 der »Liebling Kreuzberg« als Rechtsberater zur Seite gestanden hatte und sich in der Figur des Rechtsanwaltes Giselmund Arnold wiedergefunden haben will, bezeichnete Robert Liebling 1997 als »autoritären Antiautoritären«, der Juristen wie Nichtjuristen für sich gewonnen habe.37 Einige Jahre später wurden bei der juristischen Debatte um die Rolle des Anwaltes in den Gerichtsshows des Privatfernsehens nostalgische Erinnerungen an die Figur Robert Lieblings wach.38

Dabei geht es bei »Liebling Kreuzberg« selten um Mord und Totschlag und praktisch nie um spektakuläre Rechtsfälle der Zeit, wie beispielsweise das Verfahren gegen das von Nicolas Becker selbst vertretene RAF-Mitglied Inge Viett oder den Prozess gegen Erich Honecker 1992, bei dem Becker ebenfalls zum Verteidigerstab gehörte.39 Robert Liebling, obgleich in den späteren Staffeln regelmäßig zum Star-Anwalt erhoben, hat nie eine Fehde mit der Presse, geschweige denn einen ernsthaften Konflikt mit dem Recht. Keine Instanz ist zu hoch für ihn, auch wenn es praktisch selten über das Landgericht hinausgeht. Seine Rolle als Anwalt ist ihm in Herz und Blut übergegangen, und die »Wende« ist in den Armen Robert Lieblings wie ein Sommerabend an der Spree.

Um den Zuschauer in seinem Wohnzimmer nicht allzu sehr zu beunruhigen, ist alles hübsch gemütlich dargestellt.40 Die Europäische Union mit ihren Komplexitäten spielt auch rechtlich gesehen keine Rolle, und das globalste in Lieblings Leben ist vermutlich der Dönerimbiss von nebenan. Als Everybody’s Darling widmet er sich als bunter Hund den kleinen Fällen der »kleinen Leute«: oft grob, aber stets menschlich, ein Rechtsanwalt zum Anfassen eben. Selbst wenn er kein amerikanischer Superheld ist und die Grenzen des Rechts oft genug zu spüren bekommt – einen letzten Rat an seine Mandanten hat Robert Liebling (respektive Manfred Krug) immer parat: Manchmal hilft nur der Wegzug.


Anmerkungen:

1 Bißchen mächtig, in: Spiegel, 29.2.1988, S. 179-182.

2 Bettina Musall, »Untrüglicher Instinkt gegen alles Verquaste«, in: Spiegel, 16.5.1988, S. 248-252.

3 Vgl. Sander L. Gilman, Jurek Becker. A Life in Five Worlds, Chicago 2003, S. 178.

4 Jens Jessen, Genauigkeit und Seele, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 21.3.1990, S. 34.

5 Vgl. Knut Hickethier, Die gemütliche Durchhalte-Gemeinschaft. West-Berlin in Serien des deutschen Fernsehens, in: Zeithistorische Forschungen/Studies in Contemporary History 11 (2014), S. 337-348, hier S. 345.

6 Vgl. ders., »Tatort« und »Lindenstraße« als Spiegel der Gesellschaft, in: Aus Politik und Zeitgeschichte 60 (2010) H. 20, S. 41-46, hier S. 42.

7 Einer besonderen Beliebtheit erfreute sich »Derrick« in Norwegen; vgl. Frank Rossavik, Et eneste stort blodbad [Ein einziges großes Blutbad], in: Morgenbladet, 11.10.2012.

8 Vgl. Peter Mankowski, Rechtskultur, Tübingen 2016, S. 286.

15 Ebd.

20 Hans Kelsen, Reine Rechtslehre. Einleitung in die rechtswissenschaftliche Problematik, Leipzig 1934, 2., vollständig neu bearbeitete und erweiterte Aufl. Wien 1960.

28 Ebd.

30 Jürgen Danyel, Die beiden deutschen Staaten und ihre nationalsozialistische Vergangenheit. Elitenwechsel und Vergangenheitspolitik, in: Christoph Kleßmann/Hans Misselwitz/Günter Wichert (Hg.), Deutsche Vergangenheiten – eine gemeinsame Herausforderung. Der schwierige Umgang mit der doppelten Nachkriegsgeschichte, Berlin 1999, S. 128-138.

31 Vgl. Felix Busse, Deutsche Anwälte. Geschichte der deutschen Anwaltschaft 1945–1990, Berlin 2010, zu den Fachanwälten: S. 256; zum Anstieg der Rechtsanwaltszahlen: S. 531.

32 Vgl. Gerhard Commichau, Berufs- und Standesrecht der deutschen Anwaltschaft im Wandel, in: JuristenZeitung 43 (1989), S. 824-830, hier S. 825; Hans-Jürgen Hellwig, Berufsrecht und Berufsethik der Anwaltschaft in Deutschland und Europa, Tübingen 2015, S. 6.

33 Karl-Peter Winters, Die Zukunft der Rechtsberatung. Die Anwaltschaft unter Modernisierungszwang und Expansionsdruck, in: Neue Juristische Wochenschrift 41 (1988), S. 521-528, hier S. 523.

34 Nachzulesen in: Anwaltsblatt 37 (1987), Sonderheft über die Zukunft der Anwaltschaft.

35 Staffel 2, Episode 1: »Taschenpfändung«. Vgl. 45. Deutscher Anwaltstag in München, in: Neue Juristische Wochenschrift 42 (1989), S. 1908-1915, hier S. 1909.

36 Nicolas Beckers Vater Hellmut war Verteidiger Ernst von Weizsäckers in Nürnberg; er selbst war Anwalt in der Kanzlei Otto Schilys.

37 Nicolas Becker, Anwalts Liebling. Jurek Becker und die Justiz, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 17.3.1997, S. 33.

38 Vgl. Martin W. Huff, Das Bild der Fernsehanwälte, in: Zeitschrift für Rechtspolitik 36 (2003), S. 475.

39 Vgl. Becker, Anwalts Liebling (Anm. 37).

40 Vgl. noch einmal Hickethier, Die gemütliche Durchhalte-Gemeinschaft (Anm. 5).

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