Was auf dem Spiel steht

Über den Preis des Schweigens zwischen Geschichtswissenschaft und Archiven im digitalen Zeitalter

  1. Ähnliche Herausforderungen in Zeitgeschichtsforschung und Archivwesen
  2. Archiv macht/Macht Geschichte
  3. Illusion des Immediatzugangs
  4. Fazit

Anmerkungen

Seit einigen Jahren verdichtet sich auch in Deutschland das Gespräch über Herausforderungen und Perspektiven des digitalen Zeitalters für die Geschichtswissenschaft. Auf jedem Historikertag seit 2010 gab es mehrere Sektionen, die sich unterschiedlichen Facetten des Themas zuwandten. Es entstehen Fachpublikationen, Überblickswerke, Dissertationen und erste Ansätze, das Feld institutionell neu zu gestalten. Die Geschichtswissenschaft bemüht sich, produktiv auf die Veränderungen einzugehen.1 Punktuell ist es auch bereits zu einem Dialog mit Archiven und der Archivwissenschaft gekommen. So hat der Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands (VHD) 2015 unter Federführung der Vorsitzenden Eva Schlotheuber und Frank Bösch ein Grundsatzpapier verabschiedet, das sich der Quellenkritik im digitalen Zeitalter annimmt. Die Forderung, Elemente der Digital Humanities in die Historischen Grundwissenschaften zu integrieren, wurde seitdem noch weiter unterstrichen.2

Befindet sich alles demnach auf gutem Weg? Schaut man genauer hin, ist das auch fünf Jahre nach dem Grundsatzpapier leider nicht der Fall. So sehr sich der VHD und andere Akteure bemühen, das Thema in die Debatte zu bringen, gibt es weiterhin (zu) viele offene Fragen. Das liegt teilweise an der Komplexität der Veränderung, die alle Phasen und Formen (geschichts)wissenschaftlichen Arbeitens herausfordert. Ein anderes Hindernis ist die dezentrale Organisation der Universitäten und der außer­universi­tären Forschung, welche die praktische Umsetzung dringend notwendiger Transformationen erschwert. Die Liste der Probleme ließe sich beliebig verlängern. Und sie müssen dringend in Angriff genommen werden, weil sich die digitalen Arbeits­weisen in der Corona-Krise weiter durchgesetzt haben. Sofern die nächsten Krisen nicht die Energieversorgung betreffen oder ihre Viren statt organischer Lebewesen digitale Systeme befallen sollten, ist davon auszugehen, dass wir künftig eine beschleunigte Ausweitung der digital unterstützten oder vollständig digital abgebildeten Arbeitsprozesse, der Vernetzung zur ortsunabhängigen Nutzung der Digitaltechnik und der digitalen Webangebote sowie der Möglichkeiten der virtuellen Interaktion erleben werden.

Diese Einführung zur Sektion »Quellen« vertritt die These, dass selbst die bereits mehrfach diskutierte Quellenkritik im digitalen Zeitalter bisher zu wenig Aufmerksamkeit gefunden hat. Als notwendige Bedingung für nachhaltige Lösungen bedarf es eines vertieften und strukturierten Dialogs zwischen Geschichtswissenschaft sowie Archivwissenschaft und -praxis über den bislang lediglich punktuell geführten Austausch hinaus.

Für einige der wichtigsten Herausforderungen und Chancen möchte dieser Beitrag sensibilisieren; darüber hinaus weist er knapp auf Fragen und Erkenntnisse der weiteren Texte der Sektion hin. Diese setzen einen Schwerpunkt auf den vielleicht naheliegendsten Bereich, auf staatliche Überlieferungen in deutschen Archiven. Zumindest kurz werfen sie jedoch immer wieder auch den Blick auf die Situation in anderen Ländern. Sie folgen dabei nicht jener in der Literatur gelegentlich vertretenen These, dass Deutschland in puncto digitaler Geschichtswissenschaft besonders den englischsprachigen Ländern einfach hinterherhinke. Schon aus rechtlichen Gründen werden die Entwicklungen immer distinkt bleiben. Dennoch stellt die Beantwortung der Frage, was sich aus Erfahrungen anderswo lernen lässt, ebenso ein Desiderat dar wie die weitere Verknüpfung der Anstrengungen in den unterschiedlichen nationalen Kontexten sowie auf trans- und internationaler Ebene.

Abgesehen von dieser internationalen Dimension sei darauf verwiesen, dass die hier skizzierten Chancen und Herausforderungen sich für andere Quellen – seien es private Nachlässe, Unternehmensarchive, Datenbanken, Websites, Tweets oder nicht-textliche Materialien wie Bild- oder Filmquellen – cum grano salis ebenfalls stellen.3 Wir konzentrieren uns dennoch auf die Erfahrungen staatlicher und kommunaler Archive, da diese durch die bestehenden Archivgesetze noch am ehesten auf das archivische Vorfeld, also die Schriftgutbildner, beratend Einfluss nehmen können. Darüber hinaus sind sie verpflichtet und ermächtigt, digitale Unterlagen der Verwaltungen zu archivieren bzw. eine Anbietung solcher Unterlagen zu reklamieren. Sieht man von der Gruppe der Medien- und Filmarchive,4 insbesondere der Rundfunk- und Fernseharchive ab, die häufig kommerziellen Interessen unterliegen,5 dürften Staats- und Kommunalarchive in Deutschland auf dem Gebiet der elektronischen Archivierung in der Praxis außerdem am weitesten fortgeschritten sein. So wird etwa in Unternehmensarchiven gelegentlich beklagt, dass das Records Management und Abgabeverhalten der Unternehmensverwaltungen nur schwer zu beeinflussen seien. Hinzu treten Ressourcenfragen, die unter anderem bei den sogenannten Freien Archiven, die ohnehin kaum Einfluss auf potentielle Schriftgutbildner ausüben können, eine elektronische Archivierung erschweren.6

Zusammengefasst: Wenngleich sich die Problemlagen je nach Art von Quellen, Typ des Archivs sowie dem jeweiligen (inter)nationalen Rechtsrahmen und Stand der Technik unterscheiden, bleiben die Herausforderungen dennoch ähnlich. Zugleich bieten sich die staatlichen und kommunalen Archive aufgrund ihrer Vorreiterrolle und ihres öffentlichen Auftrags als Schwerpunkt der Analyse an. Aber selbst hier gibt es großen Gesprächs- und Handlungsbedarf. Vor diesem Hintergrund geht es uns insgesamt darum, das Problembewusstsein der Zeitgeschichte für das zu schärfen, was heute auf dem Spiel steht.7

1. Ähnliche Herausforderungen in
Zeitgeschichtsforschung und Archivwesen

Die Notwendigkeit eines intensivierten Dialogs mit Archivwissenschaft und -praxis stellt sich für die Zeitgeschichte in besonderem Maße. Denn bezüglich ihrer Quellen hat sie es im Gegensatz zu allen anderen Epochen nicht nur mit Digitalisaten von ursprünglich analogem Material zu tun, sondern wird sich künftig immer häufiger auf Quellen stützen, die »digital(ly) born« sind. Dessen ist man sich grundsätzlich bewusst. Praktische Konsequenzen, die einen reflektierten und nachhaltigen Umgang für die nächsten Jahrzehnte sichern, sind daraus aber bislang kaum gezogen worden.

Stattdessen dominiert in der Forschungspraxis allzu oft ein pragmatisches Zurückgreifen auf das leicht Verfügbare und auf etablierte Formate. Ein Beispiel bietet der Deutsche Historikertag von 2018. Während sich in Münster ganze fünf Sektionen und eine Reihe weiterer Veranstaltungen dem Digitalen widmeten, bildete sich dessen Bedeutung in den empirisch orientierten Sektionen kaum ab: Entweder unterblieben digitale Ansätze, oder sie wurden nicht explizit gemacht.8 Die geringe Nutzung von Webarchiven durch die Zeitgeschichte wird andernorts auf eine mangelnde Vertrautheit mit solchen Quellen und einem fehlenden Handwerkszeug dafür zurückgeführt.9

Der technologische Wandel und die Flut des Digitalen bereiten aber auch den Archiven Kopfzerbrechen. Diskutiert wurde eben noch die Frage nach der Macht der Archive über das Erinnerungsvermögen der Gesellschaft10 oder, wie Achim Landwehr es formuliert, über die Möglichkeit, ob etwas zum Ereignis werden kann11 – da quälen sich die Archivarinnen und Archivare schon mit dem Gedanken ihrer Ohnmacht vor Bits und Bytes und grübeln, ob sie die Aufgabe einer verlässlichen Überlieferungsbildung im digitalen Zeitalter überhaupt meistern können.12 Zu den Selbstzweifeln gesellen sich existentielle Nöte. Guido Koller attestiert den Archiven, dass sie Zeitmaschinen seien, die durch digitale Speicher abgelöst und in ihrer traditionellen Form bald nicht mehr gebraucht würden.13 Dazu scheint die Meldung aus den Niederlanden zu passen, dass die Behörden in Zukunft selbst ihre Datenbanken archivieren und die Archive nur noch eine Nebenrolle spielen, indem sie die allgemeine Online-Zugänglichkeit gewährleisten.14 Solche Überlegungen werden in Deutschland momentan zwar nicht ernsthaft angestellt. Denn hier ergibt sich die Frage, welches Interesse und welche Mittel Verwaltungen haben sollten, um für ihre eigentlichen Aufgaben obsolete Daten über Soft- und Hardwaregenerationen hinweg dauerhaft zu sichern und zugänglich zu machen. Gleichwohl sind auch in Deutschland die Verunsicherungen groß. Das gilt umso mehr, als sie nicht nur von politischen und juristischen Debatten forciert werden, sondern in erheblichem Maße durch die veränderten Rahmenbedingungen der Entstehung und Bearbeitung von Daten und Dokumenten.

Schon in den 1990er-Jahren wurden Rufe nach einer Perspektivänderung laut. Bei der Überlieferungsbildung sollten sich die Archive nicht mehr allein auf den Moment der Anbietung und Abgabe von behördlichem Schriftgut an die Archive konzentrieren. Weil die Möglichkeiten der Schriftgutbildung, -bearbeitung und -abgabe beim Einsatz digitaler Systeme in Behörden und Verwaltungen bereits in der Software-Entwicklung festgelegt werden und damit die Bildung einer Überlieferung durch die Archive determinieren, wurde eine Verlagerung der archivischen Intervention bei Behörden und Verwaltungen vom Zeitpunkt der Aktenabgabe auf die Phase der Planung und Entwicklung elektronischer Systeme reklamiert. In der letzten Dekade des 20. Jahrhunderts blieb diese Forderung allerdings für die meisten Archive jenseits der erlebten Realität. Erschwerend kam hinzu, dass die Intervention in die Planung der elektronischen Schriftgutverwaltung bei den Behörden den Aufbau erheblicher Kompetenzen für digitale Informationstechnik verlangte. Es entwickelten sich Kontroversen bis hin zur Infragestellung des Berufsbildes sowie der klassischen, grundwissenschaftlichen Kompetenzen der Archivarinnen und Archivare.15 Als Jahre später die Informationstechnik so weit vorangeschritten war, dass elektronische Systeme in großer Zahl und Diversität in den Behörden zum Einsatz gelangten, waren aber genau diese mühsam aufgebauten Kompetenzen notwendig, damit die Archive die inzwischen anerkannte Strategie der Vorfeldintervention erfolgreich umsetzen und die elektronische Archivierung in der Praxis meistern konnten.

Die Situation weist Ähnlichkeiten auf zur heutigen Lage der Zeitgeschichts­forschung. Die erhebliche Veränderung der Quelleneigenschaften durch das Aufkommen genuin digitaler Überlieferung ist für die Zeitgeschichte, deren Interesse momentan nicht wesentlich über die 1980er- oder 1990er-Jahre hinausreicht, von geringer Relevanz, weil solche Unterlagen bislang kaum eine Rolle spielen. Allerdings werden heute die Quellen gebildet, die für die zeithistorische Forschung in wenigen Jahrzehnten zentral sein werden.

Mitunter wird die Macht der Archive bei der Auswahl dessen, was in Zukunft erinnert und erforscht werden kann und soll, kritisch beurteilt. Das bezieht sich besonders auf jenen großen Teil des Geschehenen, der dank der Kassation seines schriftlichen Niederschlags nie den »Status des Futurs II« erlangen wird.16 Solche Kritik aus der Geschichtswissenschaft erfolgte bisher jedoch nur punktuell und zeitigte kaum Folgen. So bleiben die Archive bei der Formung der digitalen Überlieferung letztlich allein – was man als Vertrauensbeweis seitens der Geschichtswissenschaft und der Gesellschaft sehen kann, oder aber als problematische Leerstelle in der zeithistorischen Aufmerksamkeitsökonomie.

2. Archiv macht/Macht Geschichte

Der Begriff »Formung« ist nicht allein auf die Bewertung durch die Archive zu beziehen, also die Übernahme- oder Kassationsentscheidung. Das gilt besonders für genuin digitale Unterlagen. Weil aus rechtlichen und technischen, aber auch aus fachlichen Gründen digitale Unterlagen und Daten der abgebenden Institutionen und Personen nicht vollständig einschließlich der zugehörigen Software-Anwendungen übernom­men werden können, greifen Archive vielfältig und weitreichend in Zusammensetzung und Struktur der dauerhaft zu erhaltenden digitalen Überlieferung ein. Anstelle einer Übernahme ganzer Akten können Archive jetzt Einzelinformationen zusammenstellen. Sie können Ordnungszusammenhänge schaffen, wo ihnen zunächst lediglich ein bunter Strauß von Dateien aus dem Filesystem vorlag. Sie können die Überlieferung in einer Weise kompilieren, wie sie in den Verwaltungen nie existiert hat, zumindest aber so nie betrachtet wurde. Und sie können über das Konzept der signifikanten Eigenschaften inhaltliche Schwerpunkte in der Bestandserhaltung genuin digitaler Unterlagen definieren. Falls es nicht möglich ist, alle Informationen dauerhaft zu sichern, werden über die significant properties nochmals ganz essentielle Merkmale ausgewiesen, die auf dem langen Weg der Archivierung in den sich immer wieder verändernden Systemumgebungen der zukünftigen Informationstechnik unter gar keinen Umständen verloren gehen sollen.17

Der Einfluss solcher Maßnahmen auf die genuin digitale Überlieferung wird seit einigen Jahren in Archivkreisen engagiert diskutiert. Die Weichen, die jetzt gestellt werden müssen, erinnern an den alten Widerstreit von Pertinenz und Provenienz. Erstgenanntem Prinzip folgend, hatten die Archive vereinzelt noch bis ins 20. Jahrhundert hinein stark (neu)ordnend in die Überlieferung eingegriffen. Durch die nachträglich auf das Verwaltungsschriftgut und andere Quellen übertragene Ord­nung schufen sie im überlieferten Material Sinn und wiesen die Richtung, in der die Quellen auszuwerten seien. Mit dem Provenienzprinzip, das sich seit der Mitte des 19. Jahrhunderts in Frankreich (»Fondsprinzip«), Preußen (»Archivkörperprinzip«) und den Niederlanden (»Registraturprinzip«) allmählich durchsetzte, trat diese Sinngebung durch die Archive hinter die Erhaltung der ursprünglichen Entstehungszusammenhänge zurück.18 Diese, dem Provenienzprinzip entsprechend restringierte Rolle der Archive innerhalb des Prozesses, in dem historisches Wissen produziert wird, steht gegenwärtig auf dem Prüfstand. Heute wird in der archivfachlichen Debatte sehr unterschiedlich beurteilt, ob das von Johann Gustav Droysen, Ernst Bernheim und anderen entwickelte quellenkritische Instrumentarium auf digital entstandene und verarbeitete Überlieferung noch anwendbar ist.19

Im falschen Rahmen – aber welcher wäre richtig?
Und wer entscheidet darüber?
(Collage: Peter Fröhlich, Landesarchiv Nordrhein-Westfalen)

Archive befinden sich nun erstmals in der Rolle, die zukünftigen Quellen strukturell bereits vor ihrer Entstehung mit zu beeinflussen und zum Zeitpunkt der Anbietung und Übernahme regelrecht zu überformen. Sind vor diesem Hintergrund die Metadaten, die die Archive zusammen mit den elektronischen Dokumenten erhalten wollen, die neuen Sinngeber, die die zukünftige Geschichtswissenschaft in eine zweifelhafte Sicherheit über den Aussagewert der digitalen Überlieferung wiegen wollen, oder gewährleisten sie, wie es Nicola Wurthmann und Christoph Schmidt in ihrem Beitrag zu dieser Sektion nahelegen, dass sich die Quelle in ihrem ursprünglichen Entstehungs- und Bearbeitungskontext beurteilen lässt? Oder muss man, wie Andreas Fickers in seinem Beitrag betont, die klassischen Prinzipien der Archivwissenschaft wie »respect des fonds« und »respect de l’ordre« als obsolet betrachten, weil die Prozesse von Archivierung und Wiederaktivierung direkt in die semantische Ordnung und visuelle Repräsentation der relationalen Datenbestände eingreifen?

Solche Fragen stellen sich keineswegs nur für genuin digitale Quellen, sondern auch für andere Bestände, da sich diese in der heutigen Konstellation ebenfalls verändern, besonders durch nachträgliche Digitalisierung. Archive verabschieden sich, wie Andrea Hänger zeigt, zunehmend vom Prinzip der vollendeten Erschließung des analog überlieferten Materials. Das hat Folgen für die Retrodigitalisierung. Auch hier nehmen Archive durch Auswahl und Verfügbarmachung zunehmend eine gestaltende Rolle ein. Dabei sehen sie sich nicht nur mit inhaltlichen und technischen Fragen konfrontiert, sondern auch mit juristischen Problemen, etwa solchen des Urheber- und Persönlichkeitsrechts. Zugleich erlauben die neuen technischen Möglichkeiten, wie Hänger betont, heute ganz andere Ordnungsmodelle als jene klassisch-provenienzbezogenen, die bisher dominierten. Archive machen auch hier Geschichte – indem sie das Material auf ihre spezifische Weise bearbeiten, strukturieren und präsentieren.

Andererseits kann gerade auf Metadaten, seien sie inhaltlicher oder organisatorischer Natur, nicht verzichtet werden. Der von Susanne Belovari in das Jahr 2050 projizierte Zeithistoriker scheitert bei seinen Bemühungen, Internetquellen für die Zeit um 2015 zu finden, weil Webarchive lediglich URLs verwalten, aber keine Volltext- und Stichwortrecherchen unterstützen. Und selbst wenn der Forscher historische Websites gefunden hätte, könnte er diese nicht kontextualisieren, weil ihm Informationen zur Auswahl und Bewertung der archivierten Websites, zu Entstehungsgründen oder ihrer Vertrauenswürdigkeit fehlen würden.20

Viele Faktoren, die durch das digitale Zeitalter geprägt werden, fließen somit in das ein, was gegenwärtig und künftig der (zeit)historischen Forschung zur Verfügung steht. Zugleich wandelt sich das Material kontinuierlich. Was verfügbar ist, und wie es verfügbar gemacht wird, steht demnach zur Disposition. Der gängige Begriff der »Quellenlage«, der Statik und Überblick impliziert, wird problematisch – erst recht gilt diese Kritik für den Begriff »Quellenkorpus« mit seinen organizistischen Konnotationen. Angemessener wäre ein dynamischer Terminus wie »Quellengefüge«.

Wichtiger noch: Basale Fragen nach der Integrität und Authentizität von Quellen werden neu verhandelt, ohne dass die Stimme der (Zeit-)Geschichtsforschung dabei bisher eine große Rolle spielt. Das stellt einen markanten Unterschied etwa zur Debatte über Oral History dar, die seinerzeit ebenfalls Charakter und Überlieferung von Quellen betraf sowie damit verbundene Fragen der Quellenkritik. Während sich Historikerinnen und Historiker in den 1980er- und 1990er-Jahren, als Oral History in Deutschland besonders intensiv diskutiert wurde, am Gespräch über Chancen und Herausforderungen mit vielen Beiträgen beteiligten,21 ist das heute in puncto Digital History kaum der Fall. Dabei ging es damals nur um einen Bruchteil der verfügbaren Quellen, während heute deren überwältigende Mehrheit durch die Möglichkeiten des digitalen Zeitalters mehr oder weniger betroffen ist. Darunter scheint lediglich die Quellenkritik des Bildes im Rahmen der Visual History ein höheres Maß an Aufmerksamkeit zu finden. Hier sind die Potentiale eines geordneten Übergangs ins digitale Zeitalter besonders hoch, wobei auch dieser noch keineswegs vollzogen ist.22

3. Illusion des Immediatzugangs

Quellen sind weder voraussetzungslos noch sprechen sie für sich selbst, und die Idee eines Immediatzugangs zu ihnen ist eine Illusion. In der Geschichtswissenschaft ist das ein Gemeinplatz. Im digitalen Zeitalter bekommt dieses Problem jedoch ganz neue Facetten, die es zu bedenken gilt. So sind Grundprinzipien der Quellenkritik herausgefordert, wenn die Quelle selbst durch ihre digitale Überlieferung instabiler wird, während Metadaten und anderen Prozessen, die zwischen Quelle und Nutzung liegen, eine potentiell transformative Wirkung zukommt. Diese zu übersehen ist angesichts der Chancen, die das digitale Arbeiten mit sich bringt, jedoch leichter denn je: Millionen Dokumente, die bislang kaum zugänglich waren, werden mit geringem Aufwand erreichbar. Ein einfacher Internet-Zugang genügt, um durch systematische Suche oder schieres Stöbern erstaunlich umfangreiches Quellenmaterial zu finden. Die logistischen, finanziellen und kulturellen Eingangsbarrieren, die mit dem Besuch eines Archivs einhergehen, scheinen somit zu fallen. Der technizistische Machbarkeitsglaube, der manchen Stellungnahmen zu Grunde liegt und der auf alles zwischen Quelle und Nutzer dank Digitalität verzichten zu können glaubt, weist ebenfalls in diese Richtung. Solche Annahmen sind jedoch irrig. Mit Blick auf die von Algorithmen generierte Ordnung in digitalen Informationsangeboten hat der Zürcher Digital- und Netzkulturforscher Felix Stalder die Sorge geäußert, dass aus einem »gigantischen Heuhaufen durchsuchbarer Informationen« Ergebnisse ermittelt und zugleich als die gesuchte Nadel deklariert werden. »Dabei steht nicht die beste Lösung oder die richtige Antwort im Vordergrund, sondern eine, die verfügbar und gut genug ist. Das verleiht den Institutionen und Verfahren, die die Lösungen und Antworten liefern, einen enormen Einfluss.«23 Daraus folgt: Gerade weil viele Quellen nur wenige Mouseklicks entfernt sind, ist es umso wichtiger (und schwieriger!), ihre leichte Erreichbarkeit nicht mit leichter Zugänglichkeit zu verwechseln.

Deswegen muss es künftig darum gehen, das zunehmend digitale Umfeld zu kennen und mitzugestalten. Digitale Kulturen, so hört man gelegentlich, seien geschichtsvergessen.24 Digitale Quellen sind dies nicht, aber es bedarf eines ziemlichen Aufwands, um ihre historischen Schichtungen und Umgebungen zu durchdringen. Das ist unabdingbar – denn andernfalls laufen wir Gefahr, die gegenwärtig entstehende digitale Überlieferung zu dekontextualisieren. Andreas Kellerhals, der frühere Direktor des Schweizerischen Bundesarchivs, hat dazu treffend bemerkt: »Die Mitüberlieferung produktionssituativer Umstände archivierter Informationen macht Quellenkritik erst möglich. Bei den fortlaufend neuen Aneignungen des Vergangenen ist sie aber auch Pflicht für die Nutzenden.«25

Wenngleich die Herausforderungen und Chancen für genuin digital überlieferte Quellen besonders groß sind, stellen sich, wie wiederum Andrea Hänger in ihrem Beitrag zeigt, für retrodigitalisiertes Material bei näherer Betrachtung ähnliche Fragen. Das gilt nicht zuletzt, wenn die Retrodigitalisierung nachfragegesteuert erfolgt und der (erleichterte) Zugang die Kommunikation mit den Archiven voraussetzt und somit alles andere als immediat ist. Eva Schlotheuber hat gefordert: »Die Entgrenzung des Zugangs zu den Quellen, die die Digitalisierung bedeutet, muss also mit einer gesteigerten Fähigkeit der Community einhergehen, die Originalüberlieferung lesen, einordnen und wissenschaftlich würdigen zu können.«26

Wer heute ein Archiv besucht, sieht zwar noch nicht viel von den grundlegenden Veränderungen, die dort stattfinden. Dennoch ist der Umbau der archivarischen Praxis wenigstens in den größeren Einrichtungen in vollem Gange. Und vor allem: Es ist bereits viel an konzeptioneller Grundlagenarbeit geleistet, welche die Praxis der kommenden Dekaden prägen wird. Dies geschieht aber noch kaum im Austausch mit der geschichtswissenschaftlichen Forschung. Beide Seiten bewegen sich bisher in eine ähnliche Richtung, aber auf unterschiedlichen Gleisen. Vielleicht bietet der Aufbau einer Nationalen Forschungsdateninfrastruktur Chancen, die Weichen neu zu stellen. Geschichtswissenschaft und Archivwesen haben jedenfalls erklärt, hier zusammenarbeiten zu wollen.27

4. Fazit

Die Zeitgeschichtsschreibung – und die Geschichtswissenschaft im Allgemeinen – galt früher als theorieavers. Das ist schon lange nicht mehr der Fall. In der Quellenkritik als einem Kernbereich der Disziplin geht man heute allerdings auffallend sorglos mit jenen Veränderungen um, die das digitale Zeitalter mit sich bringt. Dies hat das Potential, das Selbstverständnis der (Zeit-)Geschichtsschreibung sowie ihre öffentliche Anerkennung zu erschüttern. Denn was ist der »Mehrwert« historischer Forschung, was ist das Spezifische in ihrer Grammatik der Evidenzerzeugung? Sozialwissenschaften, andere Geisteswissenschaften und weitere Disziplinen haben sich mit den Themen, denen sich die Zeitgeschichte widmet, oft schon intensiv auseinandergesetzt. Der besondere Nimbus historischer Forschung speist sich aus einer gewissen zeitlichen Distanz zum Untersuchten, den sich daraus ergebenden Fragen sowie einem privilegierten Zugang zu Quellen, die anderen Disziplinen zum Zeitpunkt ihrer Beschäftigung mit dem Thema oft noch nicht zur Verfügung standen. Hinzu kommt ein besonders sorgfältiger Umgang mit dem Überlieferten, weshalb böse Zungen der Geschichtswissenschaft manchmal Quellenfetischismus unterstellen.28

Was genau ein Kärrner ist, dürfte kaum noch jemand wissen; dennoch wird gute Geschichtswissenschaft auch heute oft mit Kärrnerarbeit assoziiert. Dabei schwingen Konnotationen mit, die uns seit Droysens Definition der Heuristik begleiten: Diese, so Droysen, »schafft uns die Materialien zur historischen Arbeit herbei; sie ist die Bergmannskunst, zu finden und ans Licht zu holen«.29 Die Metapher sieht Quellen als passiven Rohstoff, der von der Geschichtswissenschaft gefördert und verarbeitet wird. Dass schon der Rohstoff in sich instabil und wandelbar ist, spiegelt sich in Droysens Sprachbild nicht wider. Für ihn ist der Rohstoff zudem ortsgebunden, und der Historiker geht zu ihm. All das passt nicht zu den virtuellen Realitäten des 21. Jahrhunderts. Die beschwerliche Arbeit an Primärquellen, die nicht nur bei Droysen, sondern mehr noch bei Leopold von Ranke als harte, »männliche«, körperliche Arbeit im »Bergwerk« der Archive überhöht wird,30 ist bis heute nicht nur Teil des rite de passage in der Qualifizierungsphase, sondern gilt ganz allgemein als Qualitätsausweis und Distinktionsmerkmal historischer Forschung. Im Kernland der Quellenkritik vollziehen sich jedoch tektonische Verschiebungen, an deren Gestaltung die (Zeit-)Geschichtsschreibung bislang kaum beteiligt ist. Das hat nicht zuletzt mit der Kurzatmigkeit des akademischen Tagesgeschäfts zu tun, in dem es keine Anreizstruktur und keinen soliden institutionellen Anker für die Beschäftigung mit dem hier behandelten Problem gibt. Dabei steht vieles auf dem Spiel, wie die folgenden Beiträge genauer skizzieren.

In Archiven wurde schon immer entschieden, was aus der Vergangenheit für die Zukunft zur Verfügung steht. Zwischen Archiven und Geschichtswissenschaft gab es lange eine eingespielte Arbeitsteilung, welche die aktive Rolle der archivarischen Praxis tendenziell unsichtbar machte und zugleich für die Geschichtswissenschaft eine enorme Entlastungsfunktion hatte: Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt und muss, wie alles Nicht-Überlieferte, die historische Forschung meist nicht allzu sehr interessieren. Archive haben also stets Macht ausgeübt und das Historische mit konstituiert.31 Durch die Digitalisierung stellen sich alte Fragen aber neu und in so drängender Form, dass die (Zeit-)Geschichtsschreibung gut beraten wäre, sich intensiver in dieses Gespräch einzubringen.


Anmerkungen:

1 Zur längeren Vorgeschichte der Debatte mit Schwerpunkt auf der Zeitgeschichte vgl. Peter Haber, Zeitgeschichte und Digital Humanities, Version 1.0, in: Docupedia-Zeitgeschichte, 24.9.2012. Auch vor 2010 beschäftigten sich schon gelegentlich Sektionen mit Fragen der Digitalität, etwa 2002 in Halle zur Rolle des Internets.

2 Vgl. das Grundsatzpapier: Eva Schlotheuber/Frank Bösch, Quellenkritik im digitalen Zeitalter: Die Historischen Grundwissenschaften als zentrale Kompetenz der Geschichtswissenschaft und benachbarter Fächer, in: H-Soz-Kult, 16.11.2015; sowie das dazugehörige Diskussionsforum »Historische Grundwissenschaften und die digitale Herausforderung«; vgl. daneben z.B. Andrea Stieldorf, Die historischen Grundwissenschaften an den deutschen Universitäten heute – Eine Bestandsaufnahme, in: Archivar 67 (2014), S. 257-264; Eva Pfanzelter, Die historische Quellenkritik und das Digitale, in: Archiv und Wirtschaft 48 (2015), S. 5-19; als Beispiel für die Debatte im anglo-amerikanischen Raum: Toni Weller (Hg.), History in the Digital Age, London 2013.

3 Vgl. zu diesen Fragen etwa Mirco Melone, Zwischen Bilderlast und Bilderschatz. Pressefotografie und Bildarchive im Zeitalter der Digitalisierung, Paderborn 2018; Niels Brügger, The Archived Web. Doing History in the Digital Age, Cambridge 2018; ders./Ian Milligan (Hg.), The SAGE Handbook of Web History, London 2019. Außerdem sei beispielhaft erwähnt, dass heute bereits rund 50-60 der insgesamt 1.400 Vor- und Nachlässe des Deutschen Literaturarchivs Marbach digitale Anteile enthalten (Auskunft per E-Mail von Prof. Dr. Helmuth Mojem an Kiran Klaus Patel, 12.9.2019); zu den Herausforderungen, die etwa der Nachlass Friedrich Kittlers mit sich bringt, vgl. <https://www.dla-marbach.de/bestandserhaltung/digitale-bestandserhaltung/>.

4 Für einen Einblick in die komplexen Rahmenbedingungen vgl. Rabea Limbach, Archivbestände der Öffentlich-Rechtlichen Rundfunkanstalten ins Netz! Ein Beitrag zu einem eigentlich unmöglichen Vorhaben? in: info7. Medien/Archive/Information 33 (2018) H. 3, S. 2-8, sowie Hermann Rotermund u.a., Die Archive der öffentlich-rechtlichen Sender. Digitalisierung, Archivierung und Zugänglichkeit am Beispiel Deutschlandradio, in: info7. Medien/Archive/Information 29 (2014) H. 1, S. 17-20. Zur Situation bei Filmen bietet das Themenheft »Filmarchivierung im digitalen Zeitalter« einen guten Überblick: Forum. Das Fachmagazin des Bundesarchivs, Ausgabe 2016.

5 Zu den daraus resultierenden Konsequenzen für die Überlieferungsbildung und Bereitstellung vgl. die Debatte bei Michael Crone, Produktion ist nicht alles: auch die Sicherung des AV-Kulturerbes ist unsere Aufgabe, in: info7. Medien/Archive/Information 26 (2011) H. 3, S. 9-12, und Mario Müller, Alles für die Produktion: das Medienarchiv als Wirtschaftsgut, in: ebd., S. 13-16.

6 Das ehrgeizige Projekt eines digitalen Frauenarchivs ist innerhalb der Freien Archive immer noch eine Ausnahme. Vgl. im Heftschwerpunkt »Freie Archive«, in: Archivar 70 (2017), S. 130-167, den Beitrag von Anke Spille/Stefanie Pöschl, Das Digitale Deutsche Frauenarchiv – Frauenbewegung vernetzt (S. 152-154).

7 Dieser Beitrag und die folgenden Texte gingen aus einem von uns geleiteten Panel des 52. Deutschen Historikertages hervor: »Quo vadis Quellenkritik? Digitale Perspektiven«. Siehe dazu den Bericht von Christine Friederich, in: H-Soz-Kult, 23.11.2018. Zwei weitere Beiträge zu diesem Panel erscheinen an anderer Stelle: Frank Engehausen, Vom Umgang mit Archivportalen und digitalisierten Archivalien. Ein Praxisbericht aus akademischer Lehre und Forschung, in: Archivar 73 (2020), S. 155-158; Clemens Rehm, Ein ›Masterplan‹ für die Grundwissenschaften. Module – Kooperationen – Vernetzungen, in: Étienne Doublier/Daniela Schulz/Dominik Trump (Hg.), Die Historischen Grundwissenschaften im Spannungsfeld zwischen Interdisziplinarität und Profilierung, Köln 2021 (in Vorbereitung).

8 Vgl. dazu auch den Querschnittsbericht von Maik Fiedler, Digitale Geschichte, in: H-Soz-Kult, 6.12.2018.

9 Vgl. etwa Susanne Belovari, Historians and Web Archives, in: Archivaria. The Journal of the Association of Canadian Archivists 83 (2017), S. 59-79, hier S. 61f.

10 Vgl. Anja Horstmann/Vanina Kopp, Archiv – Macht – Wissen. Organisation und Konstruktion von Wissen und Wirklichkeit in Archiven, in: dies. (Hg.), Archiv – Macht – Wissen. Organisation und Konstruktion von Wissen und Wirklichkeiten in Archiven, Frankfurt a.M. 2010, S. 9-22; dazu auch Dietmar Schenk, »Archivmacht« und geschichtliche Wahrheit, in: Rainer Hering/Dietmar Schenk (Hg.), Wie mächtig sind Archive? Perspektiven der Archivwissenschaft, Hamburg 2013, S. 21-43. Zur archivfachlichen Sicht auf die Lücken und die Qualität der Überlieferung vgl. jüngst Uwe Zuber, Ein archivischer Blick auf die Landeszeitgeschichte, in: Geschichte im Westen 34 (2019), S. 49-64.

11 Vgl. Achim Landwehr, Die anwesende Abwesenheit der Vergangenheit. Essay zur Geschichtstheorie, Frankfurt a.M. 2016, S. 177f.

12 Vgl. Rainer Hering, Ohnmächtig vor Bits und Bytes? Archivische Aufgaben im Zeitalter der Digitalisierung, in: Hering/Schenk, Wie mächtig sind Archive? (Anm. 10), S. 81-97, bes. S. 97f.

13 Vgl. Guido Koller, Geschichte digital. Historische Welten neu vermessen, Stuttgart 2016, S. 25f.

14 Vgl. Fred van Kan, Statement Gelders Archief, in: Archivpflege in Westfalen-Lippe 90 (2019), S. 2f.

15 Vgl. Frank M. Bischoff, E-Government und Records Management als Kernkompetenz und Beratungsaufgabe öffentlicher Archive, in: Gerald Maier/Clemens Rehm (Hg.), Archive heute – Vergangenheit für die Zukunft. Archivgut – Kulturerbe – Wissenschaft. Zum 65. Geburtstag von Robert Kretzschmar, Stuttgart 2018, S. 123-139, bes. S. 124-132.

16 Landwehr, Die anwesende Abwesenheit (Anm. 11), S. 183.

17 Vgl. Frank M. Bischoff, Bewertung elektronischer Unterlagen und die Auswirkungen archivarischer Eingriffe auf die Typologie zukünftiger Quellen, in: Archivar 67 (2014), S. 40-52, bes. S. 46-48; vgl. ferner Simon B. Margulies, Digitale Daten als Quelle der Geschichtswissenschaft. Eine Einführung, Hamburg 2009, und jetzt Pascal Föhr, Historische Quellenkritik im digitalen Zeitalter, phil. Diss. Universität Basel 2018 (die Buchausgabe ist unter demselben Titel erschienen, Glückstadt 2019).

18 Vgl. dazu bereits Adolf Brenneke, Archivkunde. Ein Beitrag zur Theorie und Geschichte des europäischen Archivwesens, bearb. u. ergänzt von Wolfgang Leesch, Leipzig 1953, S. 61-92.

19 Vgl. Robert Kretzschmar, Absichtlich erhaltene Überreste. Überlegungen zur quellenkundlichen Analyse von Archivgut, in: Archivar 67 (2014), S. 265-269; Christian Keitel, Prozessgeborene Unterlagen. Anmerkungen zur Bildung, Wahrnehmung, Bewertung und Nutzung digitaler Überlieferung, in: ebd., S. 278-285; Katharina Tiemann/Peter Worm, »Auf dass uns die gebratenen Tauben in den Mund fliegen!« Übernahmestrategien für die eAkten des LWL, in: Klara Deecke/Ewald Grothe (Hg.), Massenakten – Massendaten. Rationalisierung und Automatisierung im Archiv. 87. Deutscher Archivtag in Wolfsburg, Fulda 2018, S. 17-26; Irmgard Christa Becker, Zum Charakter archivalischer Quellen und dessen Bedeutung für die Überlieferungsbildung, in: Maier/Rehm, Archive heute (Anm. 15), S. 25-34.

20 Vgl. Belovari, Historians and Web Archives (Anm. 9), S. 66-68.

21 Vgl. etwa Lutz Niethammer (Hg.), Lebenserfahrung und kollektives Gedächtnis. Die Praxis der »Oral History«, Frankfurt a.M. 1980; Robert Perkins/Alistair Thomson (Hg.), The Oral History Reader, London 2015. Für die jüngere archivische Diskussion über die Bedeutung und den Umgang mit Quellen der Oral History vgl. den Heftschwerpunkt »Erlebte Geschichte als Quelle. Überlieferung von Oral History«, in: Archivar 71 (2018), S. 146-162.

22 Vgl. etwa Clemens Wischermann u.a. (Hg.), GeschichtsBilder. 46. Deutscher Historikertag vom 19. bis 22. September in Konstanz. Berichtsband, Konstanz 2007; Jürgen Danyel/Gerhard Paul/Annette Vowinckel (Hg.), Arbeit am Bild. Visual History als Praxis, Göttingen 2017.

23 Felix Stalder, Kultur der Digitalität, Berlin 2016, 4. Aufl. 2019, S. 202.

24 Vgl. etwa Claus Pias, Die Digitalisierung gibt es nicht, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 31.7.2019, S. N4.

25 Andreas Kellerhals, Archivierung als kulturelle Praxis von Demokratie und Rechtsstaat. Zur Positionierung von öffentlichen Archiven, in: Maier/Rehm, Archive heute (Anm. 15), S. 161-171, Zitat S. 168.

26 Eva Schlotheuber, Digitalisierung für wen? Wissenschaft und Archive im Dialog, in: Monika Storm (Hg.), Kompetent! – Archive in der Wissensgesellschaft. 86. Deutscher Archivtag in Koblenz, Fulda 2018, S. 51-54, hier S. 54.

28 Vgl. dazu auch Rüdiger Graf/Kim Christian Priemel, Zeitgeschichte in der Welt der Sozialwissenschaften. Legitimität und Originalität einer Disziplin, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 59 (2011), S. 479-508; Kiran Klaus Patel, Zeitgeschichte im digitalen Zeitalter. Neue und alte Herausforderungen, in: ebd., S. 331-351.

29 Johann Gustav Droysen, Grundriß der Historik, 3., umgearb. Aufl. Leipzig 1882, S. 13.

30 Vgl. Falko Schnicke, Die männliche Disziplin. Zur Vergeschlechtlichung der deutschen Geschichtswissenschaft (1780–1900), Göttingen 2015, S. 289-308.

31 Vgl. dazu wiederum Landwehr, Die anwesende Abwesenheit (Anm. 11), S. 176-189, und Cornelia Vismann, Akten. Medientechnik und Recht, Frankfurt a.M. 2000, die einerseits das Staatsarchiv als Machtdispositiv des preußischen Staates und andererseits den Archivarius als Historiker mit staatlichem Auftrag begreift (S. 246).

Licence

Copyright © Clio-online – Historisches Fachinformationssystem e.V. and the author, all rights reserved. This work may be copied and redistributed for non-commercial purposes. However, republication can only be granted with prior written consent of the above-named rights holders. For permission to republish this work (including translations) please contact: <kirsch@zzf-potsdam.de>.

For the use of photographs, audio and video material included in the articles note the stated terms of licence and the rights holders.