Kann das Böse „banal“ sein?

Hannah Arendts Bericht aus Jerusalem

Anmerkungen

Hannah Arendt, Eichmann in Jerusalem. A Report on the Banality of Evil, New York: Viking/London: Faber and Faber 1963; dt. Übers.: Eichmann in Jerusalem. Ein Bericht von der Banalität des Bösen, München: Piper 1964, 4. Aufl. 1976, Neuausg. mit einem einleitenden Essay von Hans Mommsen 1986; zahlreiche weitere Ausgaben und Auflagen. Die Seitenzahlen der Zitate folgen der 8. Aufl. (1992).


In der Fülle an Literatur über Strafprozesse gegen nationalsozialistische Gewaltverbrecher nimmt ein Buch einen besonderen Platz ein: Hannah Arendts „Eichmann in Jerusalem“. Kaum ein anderes Werk zu diesem Thema hat derart kontrovers geführte und lange nachwirkende Diskussionen ausgelöst.1 Bis heute wird Arendts Buch als eines der ersten zur Hand genommen, wenn es um den 1961 in Jerusalem durchgeführten Prozess gegen Adolf Eichmann geht, den ehemaligen SS-Obersturmbannführer und Leiter des für die Organisation der Vertreibung und Deportation der Juden zuständigen Referats des Reichssicherheitshauptamtes. Viele andere Arbeiten über den Fall Eichmann sind heute dagegen nahezu vergessen oder nur einem engeren Publikum bekannt.2

Arendt schrieb diesen „Bericht von der Banalität des Bösen“ – so der bekannte Untertitel des Buches – ursprünglich als fünfteilige Essayreihe für die US-amerikanische Wochenzeitschrift „The New Yorker“, für die sie Teile des Prozesses in Jerusalem beobachtete. Eine erheblich erweiterte Fassung dieser Artikel veröffentlichte sie zunächst in den USA und in England sowie ein Jahr später (1964) auch in der Bundesrepublik als Buch. Die Artikelserie und das Buch waren mehr als ein Bericht über einen NS-Prozess. Arendt setzte sich darin grundsätzlich mit dem Wesen und den Bedingungen der von ihr als „Verwaltungsmassenmord“ (S. 17) bezeichneten Vernichtung der europäischen Juden und den Motiven der Täter auseinander. Dabei betonte sie die große Bedeutung der Strukturen des NS-Vernichtungsapparates, in die Täter wie Eichmann eingebunden waren, und stellte die Relevanz des individuellen Antisemitismus in Frage. Der Bericht kann auch als ein Versuch Arendts gewertet werden, ihre grundlegenden theoretischen Überlegungen zum Totalitarismus auf den konkreten Fall Eichmann anzuwenden und deren Gültigkeit zu prüfen. Dies macht, wie Julia Schulze Wessel betont, ihr Eichmann-Buch zu einem „Stück ihrer politischen Theorie“.3 Inwieweit dieser Versuch gelungen und Arendts Analyse des nationalsozialistischen Vernichtungsapparates zutreffend ist, bleibt bis heute jedoch umstritten. Während zum Beispiel Hans Mommsen in seinem Vorwort Arendts Charakterisierung der „Endlösung“ als „eines gleichsam automatisierten Prozesses“ zustimmte (S. VI), kritisierte unter anderem Moishe Postone, dass Arendt die Besonderheit des nationalsozialistischen Antisemitismus und des Holocaust verwische.4

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Die enorme Resonanz auf die Artikelserie und vor allem auf das Buch war in weiten Teilen durch sehr kritische Stimmen geprägt, wobei das Wort von der „Banalität des Bösen“ mit den Jahren zu einem feststehenden Begriff wurde, der sich aber zusehends aus seinem ursprünglichen Zusammenhang löste und dadurch an Schärfe einbüßte. Besonders bei jüdischen Gruppen in den USA und in Israel stießen Arendts Ausführungen auf heftige Ablehnung. Für die USA spricht der Publizist Amos Elon sogar davon, dass das Buch „unter Literaten eine Art Bürgerkrieg ausgelöst“ habe, und beschreibt eindrücklich, mit welcher Heftigkeit jüdische Organisationen gegen Arendts Buch polemisierten.5 In der Bundesrepublik und in Israel wurde ebenfalls Kritik laut. So versuchte Probst Heinrich Grüber, der als einziger deutscher Zeuge in Jerusalem gegen Eichmann ausgesagt hatte, die Veröffentlichung des Buches in der Bundesrepublik zu verhindern, da er den Bericht als verharmlosend empfand.6 Gershom Scholem, ein Freund aus alten Tagen, warf Hannah Arendt nicht nur einen „herzlose[n], ja geradezu hämische[n] Ton“ vor, einen „unangemessenen“ „Stil der Leichtherzigkeit“, sondern auch einen Mangel an „Herzenstakt“ und „Liebe zu den Juden“ sowie fehlende Solidarität mit Israel.7

Solche heftigen Reaktionen bezogen sich vor allem auf drei Aspekte von Arendts Buch: erstens auf ihre Kritik an der Prozessführung, zweitens auf die These von der „Banalität des Bösen“ und drittens auf die Bewertung der Rolle der Judenräte im Vernichtungsprozess. Arendts Sicht des Prozesses gegen den unter spektakulären Umständen im Mai 1960 vom israelischen Geheimdienst in Argentinien gefangen genommenen und nach Israel gebrachten ehemaligen SS-Obersturmbannführer war äußerst skeptisch. Aus ihrer Perspektive war der Prozess weniger darauf ausgerichtet, die persönliche Beteiligung und Schuld des Angeklagten festzustellen, sondern hatte vor allem eine „ganze Reihe politischer Nebenabsichten“ zum Ziel, die den Gerichtshof überforderten, „der nur zu einem Zweck zusammentritt, nämlich dem, Recht zu sprechen“ (S. 301). Damit wandte sich Arendt dezidiert gegen das erklärte Ziel des damaligen israelischen Ministerpräsidenten David Ben-Gurion und des Staatsanwalts Gideon Hausner, den Prozess auch dazu zu nutzen, die Weltöffentlichkeit an die Ermordung von Millionen Juden zu erinnern und gleichzeitig die Bedeutung des Staates Israel für die Sicherheit der Juden in der ganzen Welt zu unterstreichen.8 Arendt meinte, dass das Verfahren gegen Eichmann dadurch einen „Schauspielcharakter“ bekomme (S. 32). In Staatsanwalt Hausner sah sie nicht mehr als den verlängerten Arm des Ministerpräsidenten, der alles tue, „um seinem Herrn [Ben-Gurion] zu gehorchen“ (S. 28). Hausner habe insbesondere die Rolle Eichmanns bei der Vernichtung der europäischen Juden maßlos übertrieben (S. 254), denn der Anklage sei es „in diesem Verfahren primär um die Leiden der Juden und nur sekundär um die Taten Eichmanns“ gegangen (S. 30). Das Auftreten der durch den Staatsanwalt aufgerufenen Zeugen, die in der überwiegenden Mehrzahl Überlebende der Ghettos und Vernichtungslager waren und die über die Schrecken der Verfolgung berichteten, beschrieb Arendt deutlich abwertend als „endlose Prozession“ (S. 250).

Auch wenn der Vorwurf nicht von der Hand zu weisen ist, der Prozess sei von der israelischen Regierung politisch instrumentalisiert worden, so wirken Arendts Attacken überzogen. Ihr Alternativvorschlag, dass Eichmann nicht von einem israelischen Gericht abgeurteilt werden sollte, sondern aufgrund der ihm vorgeworfenen „Verbrechen an der Menschheit“ (S. 318) von einem internationalen Tribunal, hatte dabei durchaus seine Berechtigung und wurde auch von anderer Seite vorgebracht,9 war letztlich aber unrealistisch und unerfüllbar.

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Schwer nachzuvollziehen ist aus heutiger Perspektive zudem Arendts Kritik an der Rolle der Zeugen im Prozess. Gerade der Eichmann-Prozess kann als ein wichtiges Schlüsselereignis gelten, das den Opfern Gesichter und Stimmen gab und die Fixierung auf die Täter und ihre Motive in Frage stellte. „Mit dem Eichmann-Prozeß und dem Auftauchen des Zeugen als Erinnerungs-Mensch, der belegen konnte, daß die Vergangenheit war und nach wie vor ist“, betont Annette Wieviorka, „wurde der Genozid zu einer Abfolge individueller Erfahrungen, mit denen die Öffentlichkeit sich identifizieren konnte.“10 Auch dies war von der israelischen Staatsanwaltschaft ausdrücklich beabsichtigt gewesen. Für Hausner war es „der einzige Weg, die Katastrophe überhaupt zu konkretisieren“.11 Für Arendt hingegen war der „Zeugenaufmarsch“ (S. 268) zur Klärung des Sachverhalts und zur Aburteilung Eichmanns nicht notwendig.

Wirkte bereits Hannah Arendts Kritik an der Prozessführung der israelischen Justiz für nicht wenige Leser ihres Berichtes unangemessen, so waren ihre Ausführungen zur Person Eichmanns für viele vollkommen unverständlich. Arendt nahm im Gegensatz zum israelischen Ankläger nicht an, dass Eichmann ein überzeugter Nationalsozialist war, der durch einen tiefen Hass auf die Juden zu seinen Verbrechen getrieben worden sei und eine Schlüsselrolle im Vernichtungsapparat des NS-Regimes gehabt hatte. Vielmehr sah sie in ihm einen durchschnittlichen Menschen mit eher schlichtem Charakter, der vor allem versucht habe, möglichst rasch die Karriereleiter von Partei und Staat zu erklimmen. Eichmanns gesamtes Handeln sei mehr von „Gedankenlosigkeit“ als von innerer Überzeugung bestimmt gewesen. Später habe er aus „Wichtigtuerei“ und „Großmannsucht“ die Bedeutung seiner Funktion im NS-Regime selbst ins Absurde übertrieben (S. 75f.). Seine Erscheinung, sein Auftreten während des Prozesses und insbesondere seine ermüdend langen, an „Amtssprache“ (S. 77) erinnernden Ausführungen zu den internen Strukturen des NS-Regimes wirkten auf Arendt eher lächerlich. Sie ließen den ehemaligen SS-Obersturmbannführer in ihren Augen zu einem „Hanswurst“ werden, der sich nicht durch kalte Grausamkeit ausgezeichnet habe, sondern vor allem durch einen Mangel an Empathie und Vorstellungskraft (S. 83, S. 78).

Dass Eichmann nicht ideologisch motiviert und im eigentlichen Sinne des Wortes nicht wirklich „böse“ gewesen sei, machte seine Taten aus Arendts Sicht jedoch nicht weniger schrecklich. Die „Banalität des Bösen“ war auch das Kennzeichen einer besonderen Radikalität und eines neuen Tätertypus: des Schreibtischtäters in einem bürokratischen Apparat, der zur Erfüllung seiner Aufgaben nicht in erster Linie eine innere Motivation benötigt, sondern vor allem Pflichtbewusstsein und „Gedankenlosigkeit“. Die zeitgenössische Kritik nahm an diesen Thesen jedoch Anstoß, weil sie darin eine Verharmlosung der Verbrechen und eine Relativierung der Verantwortung sah. Bereits Raul Hilberg, dessen Pionierstudie „Die Vernichtung der europäischen Juden“ Arendt als eine wichtige Grundlage für ihren Bericht aus Jerusalem herangezogen hatte, wandte sich entschieden gegen die Interpretation der Person Eichmanns als eines geistig beschränkten Bürokraten.12 Und auch die neuere Forschung zu Eichmann und anderen NS-Tätern hat sich von Arendts Interpretation distanziert.13 So begegnet uns Eichmann in David Cesaranis Biographie als ein ehrgeiziger Nationalsozialist, der die Vernichtung perfektionierte – von der Überzeugung getrieben, dass es sich bei „den Juden“ um „Feinde Deutschlands“ handle.14

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Unterstützer von Arendts Thesen argumentieren hingegen, dass es eine Fehlinterpretation sei, Arendt würde Eichmann verharmlosen. Arendts „Porträt des ‚Deportationsspezialisten‘ […], der willfährig Millionen von jüdischen Frauen, Männern und Kindern in den Tod schickte, ohne gegen sie Hassgefühle zu hegen“, so Julia Schulze Wessel, lasse sich vielmehr „als die konsequent zu Ende gedachte ‚Geschichte‘ des modernen Antisemitismus lesen, so wie sie in den Schriften der vierziger und fünfziger Jahre entfaltet wurde. Arendts Eichmann-Porträt markiert […] den Endpunkt der in dieser Arbeit aufgezeigten Entwicklungslinien des Antisemitismus. Damit zeigt sich die Radikalisierung des Antisemitismus paradoxerweise gerade in der Banalität der Täter.“15

Anstoß nahm die Kritik schließlich an Arendts Ausführungen zur Rolle der Judenräte bei der Umsetzung der NS-Vernichtungspolitik.16 Den „jüdischen Führer[n]“ warf Arendt vor, durch ihren geringen Widerstand und eine zu schnelle Fügsamkeit gegenüber den Nationalsozialisten „bei der Zerstörung ihres eigenen Volkes“ mitgewirkt zu haben (S. 153). Statt einer auf scheinhei-ligen Versprechungen und Drohungen beruhenden Zusammenarbeit mit Eichmann wäre es geboten gewesen, sich zu widersetzen und die Juden zur Flucht und zum Widerstand aufzurufen. Das zeitgenössische Argument, man habe mit Eichmann und den Nationalsozialisten partiell kooperiert, um möglichst viele Juden zu retten und das Schlimmste wenigstens hinauszuzögern, ließ sie nicht gelten (S. 211-216). Vielmehr unterstellte Arendt den „jüdischen Funktionären“, die ihnen von den Nationalsozialisten zugewiesene „Macht“ nicht selten sogar genossen oder durch die Zusammenarbeit nur ihr eigenes Überleben gesichert zu haben (S. 153f.). Vor dem Hintergrund dieser schweren Vorwürfe und der scharfen Kritik Arendts an der israelischen Prozessgestaltung überrascht es nicht, dass ihr Buch in Israel lange Zeit nicht veröffentlicht wurde: Erst im Sommer 2000 erschien eine hebräische Ausgabe.

Aus heutiger Perspektive bleibt von Arendts Prozessbericht aus Jerusalem und der anschließenden Kontroverse vor allem die Frage nach dem „Wesen“ Eichmanns und seiner Taten aktuell: War Eichmann ein fanatischer Antisemit und überzeugter Nationalsozialist, wie der israelische Staatsanwalt argumentierte? Oder war er letztlich ein Bürokrat, der im Rahmen eines Systems totaler Herrschaft einen grausamen „Verwaltungsmassenmord“ mit kühler Distanz ins Werk setzte? Mit dieser Grundfrage ist Arendts „Eichmann in Jerusalem“ bis heute ein Schlüsseltext für die Auseinandersetzung mit der Frage nach der Spezifik der nationalsozialistischen Verbrechen und den Motiven der Täter. In neueren Forschungen wird zunehmend nahegelegt, dass die auf den ersten Blick gegensätzlichen Interpretationen nicht völlig unvereinbar sein müssen: Funktionseliten handeln keineswegs völlig emotionslos und innerlich unbeteiligt, sondern im Rahmen eigener Sinnkonzepte, die verbrecherische Taten legitim und notwendig erscheinen lassen können.17

Anmerkungen: 

1 Siehe insbesondere Hans E. Holthusen, Hannah Arendt, Eichmann und die Kritiker, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 13 (1965), S. 178-190; Friedrich A. Krummacher (Red.), Die Kontroverse. Hannah Arendt, Eichmann und die Juden, München 1964 (darin Beiträge u.a. von Manès Sperber, Golo Mann und Martin Buber); Jacob Robinson, And the Crooked shall be made Straight. The Eichmann Trial, the Jewish Catastrophe, and Hannah Arendt’s Narrative, New York 1965; Gary Smith (Hg.), Hannah Arendt Revisited: „Eichmann in Jerusalem“ und die Folgen, Frankfurt a.M. 2000; Steven E. Aschheim (Hg.), Hannah Arendt in Jerusalem, Berkeley 2001.

2 So z.B. Gideon Hausner, Gerechtigkeit in Jerusalem, München 1967; Dov B. Schmorak (Hg.), Der Eichmann-Prozeß, Wien 1964.

3 Julia Schulze Wessel, Ideologie der Sachlichkeit. Hannah Arendts politische Theorie des Antisemitismus, Frankfurt a.M. 2006, S. 231.

4 Moishe Postone, Hannah Arendts „Eichmann in Jerusalem“: Die unaufgelöste Antinomie von Universalität und Besonderem, in: Smith, Arendt Revisited (Anm. 1), S. 264-290.

5 Amos Elon, Hannah Arendts Exkommunizierung, in: Smith, Arendt Revisited (Anm. 1), S. 17-34, hier S. 17. Siehe im selben Band auch Anson G. Rabinbach, Hannah Arendt und die New Yorker Intellektuellen, S. 33-56.

6 Vgl. Wolfgang Heuer, Hannah Arendt, Reinbek bei Hamburg 1991, S. 60.

7 Scholem an Arendt, 23.6.1963, in: Gershom Scholem, Briefe, Bd. 2, hg. von Thomas Sparr, München 1995, S. 95-100, hier S. 96f. Diese Kritik hat Arendt in einem Antwortschreiben an Scholem von sich gewiesen, da sie grundsätzlich kein „Volk oder ‚Kollektiv‘“ liebe (20.7.1963, in: ebd., S. 101f., hier S. 101). Siehe zur Kritik Scholems auch Stéphane Mosès, Das Recht zu urteilen: Hannah Arendt, Gershom Scholem und der Eichmann-Prozeß, in: Smith, Arendt Revisited (Anm. 1), S. 78-92.

8 Siehe hierzu Hausner, Gerechtigkeit (Anm. 2), S. 444ff., und Hanna Yablonka, The State of Israel vs. Adolf Eichmann, New York 2004.

9 In der bundesdeutschen Öffentlichkeit wurde ebenfalls darüber diskutiert, wo und von wem der Prozess gegen Eichmann durchgeführt werden sollte. Siehe u.a. Theo Sommer, Das Recht, Eichmann zu richten. Der Massenmörder gehört vor ein internationales Tribunal, in: ZEIT, 17.6.1960; als Überblick vgl. Peter Krause, Der Eichmann-Prozeß in der deutschen Presse, Frankfurt a.M. 2002, S. 146-166.

10 Annette Wieviorka, Die Entstehung des Zeugen, in: Smith, Arendt Revisited (Anm. 1), S. 136-159, hier S. 152.

11 Hausner, Gerechtigkeit (Anm. 2), S. 445.

12 Siehe z.B. Raul Hilberg, Unerbetene Erinnerung. Der Weg eines Holocaust-Forschers, Frankfurt a.M. 1994, S. 127ff.

13 Siehe z.B. Irmtrud Wojak, Eichmanns Memoiren. Ein kritischer Essay, Frankfurt a.M. 2001; Michael Wildt, Generation des Unbedingten. Das Führungskorps des Reichsicherheitshauptamtes, Hamburg 2002.

14 David Cesarani, Adolf Eichmann. Bürokrat und Massenmörder, Berlin 2004, bes. S. 197ff.

15 Schulze Wessel, Ideologie (Anm. 3), S. 14f.

16 Vgl. etwa Dan Diner, Hannah Arendt Reconsidered: On the Banal and the Evil in her Holocaust Narrative, in: New German Critique 71 (1997), S. 177-190.

17 So die These von Harald Welzer, Täter. Wie aus ganz normalen Menschen Massenmörder werden, Frankfurt a.M. 2005.

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