Seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland nahmen und nehmen alle Bundesregierungen für sich in Anspruch, eine auf Frieden und demokratischen Ausgleich zielende Außenpolitik zu verfolgen. Die politische Praxis gestaltete sich jedoch oft anders. In Zeiten des Ost-West-Konflikts stützten die bundesdeutschen Regierungen in Afrika, Asien oder Lateinamerika häufig auch autokratische und korrupte Regime mit zweifelhafter Menschenrechtsbilanz.1 Im globalen Wettstreit der ideologischen Systeme versuchten die westdeutschen Politiker einen im Vergleich zu ihren wichtigsten Verbündeten angemessenen Beitrag zu leisten und sich in Konkurrenz zur DDR Rückhalt für die eigene Politik zu verschaffen. Oberste bundesdeutsche Ziele waren lange Zeit die volle Souveränität, ein stabiles Wirtschaftswachstum und die deutsche Einheit.2 Um Sympathien und Einfluss in Ländern der »Dritten Welt« zu erlangen,3 nutzten die Bundesressorts seit den 1960er-Jahren unter anderem das außenpolitische Instrument der Militärkooperation, zeitgenössisch Ausrüstungs- bzw. Ausstattungshilfe genannt.4 Über mehrere Jahrzehnte profitierten hiervon besonders afrikanische Staaten, in die trotz häufig autokratischer Tendenzen neben Material und Ausrüstung auch Beratergruppen der Bundeswehr entsandt wurden.5
Während die alte Bundesrepublik 1990 ihre primären außenpolitischen Ziele erreichte und in Europa der Kalte Krieg mit der deutschen Einheit endete, begannen in einigen afrikanischen Staaten, die seit Jahrzehnten militärisch unterstützt worden waren, neue, gewalttätige Konflikte. Im Norden der westafrikanischen Republik Mali, seit 1969 Empfänger bundesdeutscher Militärhilfe, rebellierten 1990 Angehörige aus der Ethnie der Tuareg gegen die Zentralregierung im Süden.6 In Somalia, wo sich seit 1965 eine Beratergruppe der Bundeswehr aufhielt, stürzten 1991 Rebellen den Langzeitherrscher Siad Barre und beendeten faktisch die Existenz des somalischen Staates.7 In Ruanda griffen im Oktober 1990 Rebellen der Rwandan Patriotic Front (RPF) die seit den 1970er-Jahren von der Bundesrepublik unterstützten Regierungstruppen an und schufen den Rahmen für einen Völkermord durch Anhänger des alten Regimes, dem im Frühjahr 1994 innerhalb von 100 Tagen mehrere Hunderttausend Menschen aus der Gruppe der Tutsi zum Opfer fielen.8 Die Bundesregierung beobachtete letztgenanntes Ereignis, wie beinahe die gesamte internationale Gemeinschaft,9 »mit großer Sorge«,10 griff aber nicht aktiv in das Geschehen ein. Den Beginn des Genozids, der damals zunächst nicht als solcher erkannt oder bezeichnet wurde,11 hatte sie zwar zum Anlass genommen, ihre seit 1978 in Ruanda befindlichen Soldaten abzuziehen und die Militärkooperation zu beenden. Ihr eigenes Wirken hinterfragte die Bundesregierung im Anschluss jedoch kaum.
Zum 30. Jahrestag des Genozids rückte die damalige deutsche Rolle erneut ins öffentliche Interesse.12 Aus diesem Anlass möchte ich die sicherheitspolitische Kooperation zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Ruanda seit den 1960er-Jahren näher beleuchten. Gerade weil sich die Bundesregierung damals noch schwertat, militärisches Personal ins Ausland zu entsenden,13 sind die Motive für die Kommandierung der Soldaten nach Ruanda von Interesse: Was waren ihre Aufgaben, welche Ziele sollte ihre Stationierung erfüllen, und welche Rolle spielten sie vor dem Beginn des ruandischen Konflikts?
Der Aufsatz knüpft an vorhandene Forschung an – über sicherheitspolitische Kooperationen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Ländern des »Globalen Südens«14 in Zeiten des Ost-West-Konflikts15 sowie über die ersten Auslandsverwendungen der Bundeswehr vor 1990.16 Ruanda als Fallbeispiel ist deshalb interessant, weil hier trotz des bundesdeutschen Anspruchs einer werte- und menschenrechtsorientierten Politik mit einer autokratischen Regierung kooperiert wurde, deren Handeln letzten Endes in einen Völkermord mündete. Wiederholt stellten sich Journalisten,17 Politiker18 und Wissenschaftler19 daher die Frage, welchen Einfluss die Bundesregierung und vor allem die Bundeswehr-Beratergruppe vor Ort hatten und wie ihr Wirken zu bewerten ist. Der Aufsatz setzt somit einerseits neuere Studien fort, etwa Andrew Ports Buch »Never again«,20 das sich dem bundesrepublikanischen Verhältnis zu Völkermorden nach 1945 und deren öffentlichen Wahrnehmungen widmet. Andererseits folgt der Beitrag (in bescheidenerem Umfang) dem Vorbild Frankreichs, wo 2021 eine von Präsident Emmanuel Macron eingesetzte Historikerkommission die französische Rolle beim ruandischen Konflikt und beim Genozid durch ein möglichst breites Archivstudium aufzuarbeiten versuchte.21
Aktenbasierte Forschungen zu den deutsch-ruandischen Beziehungen liegen mit einigen wenigen Ausnahmen, wie einem 2021 veröffentlichten Bericht von Sarah Brockmeier und Anton Peez, bislang kaum vor.22 Der Ablauf der 30-jährigen Schutzfrist für Archivquellen der am stärksten an der Militärkooperation beteiligten Ministerien, des Auswärtigen Amts (AA) und des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg), ermöglicht jetzt aber auch in Deutschland eine geschichtswissenschaftliche Analyse der sicherheitspolitischen Kooperation beider Länder. Aus Mangel an nur schwer zu erschließenden ruandischen Quellen – so sie nach dem dortigen Konflikt überhaupt noch existieren23 – verfolgt die vorliegende Untersuchung dabei bewusst einen unilateralen, akteurszentrierten Ansatz, der sich auf das ministerialbürokratische Handeln in der Bundesrepublik konzentriert; wohlwissend, dass die Arbeit der Bundeswehr-Beratergruppe ohne ruandische Perspektiven nicht vollends zu bewerten ist. Obwohl weiter nicht alle deutschen Akten einsehbar und nur wenige, vielfach technische Dokumente der Beratergruppe in den Archiven überliefert sind, lassen sich die bundesdeutschen Gründe für die Entsendung der Berater, ihre außenpolitische Funktion und ihre über die Zeit veränderten Arbeitsschwerpunkte durch die vorhandenen Quellen gut rekonstruieren.
Ziel der Entsendung, so die hier vertretene These, war nicht, die militärische Effizienz der ruandischen Streitkräfte zu erhöhen oder beim Aufbau eines demokratischen Regierungssystems zu helfen. Die von der ruandischen Regierung erbetene militärische Kooperation diente den Bundesministerien vielmehr dazu, die guten Beziehungen zu einer nach Unterstützung suchenden Regierung des »Globalen Südens« mit geringen Ressourcen zu pflegen, sich fortwährenden Rückhalt für eigene politische Vorhaben zu sichern und einen entwicklungspolitischen Beitrag für eines der ärmsten Länder der Welt zu leisten.
1. Die Beziehungen zwischen Deutschland und Ruanda
Seit den 1890er-Jahren hatte Ruanda als Teil von Deutsch-Ostafrika zum wilhelminischen Kolonialreich gehört.24 Anders als beispielsweise Namibia war es jedoch keine Siedlerkolonie gewesen. Der Anteil der in Ruanda lebenden Deutschen blieb mit einigen Dutzend Menschen immer gering.25 Nach der deutschen Niederlage im Ersten Weltkrieg und dem Ende der deutschen Kolonialzeit gab es daher kaum Anknüpfungspunkte. Das deutsche kulturelle Engagement blieb »bescheiden«,26 und auch wirtschaftlich spielte Ruanda für die Bundesrepublik seit 1949 kaum eine Rolle. 1978 umfasste das Außenhandelsvolumen Exporte im Wert von 31 und Importe im Wert von 33 Mio. DM.27 1993 betrug der Umfang der Exporte aus deutscher Sicht etwa 35 und derjenige der Importe 56 Mio. DM.28 Lediglich beim Kaffeehandel besaß Ruanda in begrenztem Maße Bedeutung für die Bundesrepublik.29
Getrieben durch den bundesrepublikanischen Anspruch, das einzig legitime Deutschland zu sein (Hallstein-Doktrin),30 sicher aber auch aufgrund der gemeinsamen (Kolonial-)Geschichte, nahmen die Bundesrepublik und Ruanda bereits 1963, wenige Monate nach der ruandischen Unabhängigkeit, diplomatische Beziehungen auf.31 1964 vereinbarten sie ein Abkommen über Kapitalhilfe,32 1968 ein Abkommen zur Förderung von Kapitalanlagen33 und 1979 ein Abkommen über Technische Zusammenarbeit.34 1977 besuchte der vier Jahre zuvor in einem Militärputsch an die Macht gekommene ruandische Präsident Juvénal Habyarimana die Bundesrepublik,35 1978 reiste Außenminister Hans-Dietrich Genscher (FDP) in die ruandische Hauptstadt Kigali.36 Flankiert wurden die guten diplomatischen Beziehungen durch Entwicklungshilfe: zwischen 1963 und 1986 wohl rund 600 Mio. DM.37 Allein für den Zeitraum von 1989 bis 1991 sagte die Bundesregierung Ruanda weitere Entwicklungshilfe in Höhe von 217,9 Mio. DM zu.38 Die Bundesrepublik war dadurch einer der wichtigsten bilateralen Geber Ruandas, das Anfang der 1970er-Jahre nur knapp vier Millionen Einwohner hatte. Ein Grund für die finanzielle Hilfe lag in der Unterstützung für die deutsche Einheit, die ruandische Diplomaten in der Generalversammlung der Vereinten Nationen (VNGV) fast jährlich äußerten.39 Hinzu kamen Kontakte aus den Bundesländern: 1982 schlossen Rheinland-Pfalz und Ruanda eine Partnerschaft.40 1965 hatte die Deutsche Welle unweit von Kigali eine Relaisstation errichtet, von wo aus ihre in Köln produzierten Sendungen auf dem afrikanischen Kontinent verbreitet wurden.41 Seit Ende der 1960er-Jahre arbeiteten die Bundesrepublik Deutschland und Ruanda darüber hinaus auch im Sicherheitsbereich zusammen.
(picture-alliance/dpa/epa AFP)
2. Bundesdeutsche Ausrüstungs- und Ausbildungshilfe für Ruanda
Die Bundesressorts gewährten insbesondere einigen der jungen afrikanischen Staaten seit den 1960er-Jahren militärische Ausrüstungs- und Ausbildungshilfe.42 In Zeiten des Ost-West-Konflikts herrschte mit den Staaten der Warschauer Vertragsorganisation ein Wettstreit um Einfluss und Rückhalt in der Welt. Vor allem die international stark engagierten USA forderten von der Bundesregierung eine Unterstützung potentieller Partnerländer. Gleichzeitig wollte die Bundesregierung ein zuverlässiger Verbündeter sein und sich an den Lasten der ideologischen Rivalität beteiligen.43 Besonders umworben waren die in den 1960er-Jahren nach Unabhängigkeit strebenden afrikanischen Staaten. Deren Sicherheitskräfte galten häufig als die effizientesten Organe der neu gegründeten Länder und als Garanten ihrer Entwicklung. Eine Militärkooperation versprach Einfluss auf die meinungsbildenden Akteure der jungen Staaten.44 Aus Sicht der Bundesressorts sollten bis Anfang der 1970er-Jahre hierdurch vor allem die internationale Anerkennung der DDR verhindert und die globalen Beziehungen der anderen Ostblockstaaten beschränkt werden. Ausrüstungs- und Ausbildungshilfe wurde so zu einem wohldosierten Instrument der bundesdeutschen Außenpolitik.45
Wie viele andere afrikanische Staaten zeigte auch Ruanda gleich nach seiner Unabhängigkeit Interesse an bundesdeutscher Hilfe. Vorausgegangen war ein innerstaatlicher Konflikt, der auf die deutsche bzw. die belgische Kolonialadministration zurückging. Letztere hatte die ruandische Bevölkerung Anfang des 20. Jahrhunderts per Sichtvermerk in den persönlichen Ausweisdokumenten in unterschiedliche – bereits vor der Kolonialzeit existierende, damals aber noch durchlässige – Klassen getrennt.46 Aus eurozentristischer Sicht bestand die Bevölkerung aus drei vermeintlich voneinander abgrenzbaren Gruppen: etwa 84 Prozent Hutu, 14 Prozent Tutsi und 2 Prozent Twa. Die aus Perspektive der Europäer zur Gruppe der Tutsi zählenden Menschen waren gegenüber Hutu und Twa lange Zeit als höherwertig behandelt worden.47 Noch vor der Unabhängigkeit Ruandas hatten sich jedoch Teile der Hutu-Mehrheit gegen die Tutsi-Dominanz erhoben. Zwischen 1959 und 1962 starben vermutlich mehrere Tausend Menschen als Folge der Gewalt. Tausende Tutsi flüchteten ins angrenzende Ausland.48 Als Ende 1963 ein Teil von ihnen gewaltsam nach Ruanda zurückzukehren versuchte, mündete das in erneute Massaker an Tutsi und in ihre systematische Vertreibung, vor allem nach Burundi und Uganda.49
Zur »Selbstverteidigung« gegen die »Watussi-Terroristen«, so die Darstellung der ruandischen Regierung, erbat diese 1963 von der Bundesregierung unter anderem Maschinengewehre, Munition, Granatwerfer und zwei Flugzeuge des Typs D 28 Dornier.50 Mit Verweis auf ihre politischen Leitlinien51 – die freilich flexibel gehandhabt wurden52 – lehnten es die Bundesressorts jedoch ab, Waffen in das ruandische Konfliktgebiet zu liefern. Das Verhältnis zu den Nachbarländern Burundi und Uganda sollte nicht belastet werden. Zudem sollten keine (weiteren) Konflikte mit bundesdeutschen Waffen entstehen.53 Die Bereitstellung eines Flugzeugs zur Überwachung der Grenzen scheiterte an fehlenden Ressourcen des BMVg.54
1965 bat Ruandas erster Präsident, Grégoire Kayibanda, während eines inoffiziellen Besuchs in der Bundesrepublik sogar persönlich um Ausrüstungs- und Ausbildungshilfe, wenigstens für die Nationalgarde und die Polizei.55 Beide Organisationen erhielten bereits Unterstützung aus Belgien und den USA.56 Aufgrund finanzieller Beschränkungen konnten oder wollten die Bundesressorts aber auch dieser Bitte nicht umgehend entsprechen.57 Während andere afrikanische Staaten Anfang der 1960er-Jahre westdeutsche Hilfe erhielten, war Ruanda strategisch und ökonomisch wohl weniger bedeutend.
Allerdings lobte die Ministerialbürokratie des AA die »selten[e] Treue«, mit der Ruanda in Fragen der deutschen Einheit an der Seite der Bundesrepublik stehe.58 Zudem hatte die ruandische Regierung den Bau der erwähnten Relaisstation der Deutschen Welle gebilligt, die es zu schützen galt. 1964 hatte deren Intendant Hans Otto Wesemann persönlich beim AA um Munition und andere Rüstungsgüter für Ruanda gebeten.59 Zumindest eine begrenzte Unterstützung schien daher sinnvoll, so der im Bereich Handels- und Entwicklungspolitik des AA tätige Ministerialdirigent Norbert Berger im Dezember 1966 bei einer Ressortbesprechung.60 Auf Wunsch des AA unterstützte zwischen 1967 und 1975 daher das Bundesministerium des Innern (BMI) die ruandische Polizei.61 Anders als die zuvor von Ruanda gewünschte militärische Unterstützung wurde die Polizeihilfe nicht über den knapp bemessenen Haushaltstitel Ausrüstungshilfe abgewickelt, für den erst das BMVg und ab Ende der 1960er-Jahre das AA zuständig war. Die Unterstützung für die ruandische Polizei lief als Teil der Entwicklungshilfe über das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ).62 Neben der Anschaffung von zunächst sechs Motorrädern und Hilfe bei der Ausbildung63 gehörten die Beratung durch westdeutsche Polizeibeamte in Ruanda und die Ausbildung einiger Dutzend ruandischer Polizisten in der Bundesrepublik zur Kooperation.64 Unter den ausgebildeten ruandischen Polizisten befand sich auch Anatole Nsengiyumva, der spätere Chef des dortigen Nachrichtendienstes.65 2011 wurde er wegen seiner Beteiligung am Genozid von 1994 zu 15 Jahren Haft verurteilt.66
Als sich 1973 Verteidigungsminister Habyarimana an die Macht putschte, war das BMZ aufgrund begrenzter Ressourcen nicht mehr bereit, die Polizeihilfe weiter zu finanzieren.67 Mit dem Beitritt der beiden deutschen Staaten zu den Vereinten Nationen (VN) zwei Monate später verlor die Hallstein-Doktrin auch ihre Relevanz. Dennoch ging das Buhlen um Sympathien und politische Unterstützung für die eigenen Welt- und Wertvorstellungen vor allem gegenüber den afrikanischen Staaten weiter.68 Weil Ruanda die deutsche Einheit kontinuierlich befürwortete und die Bundesrepublik »loyal unterstützt[e]«,69 wollte das AA das Land trotz der dortigen Militärregierung weiter fördern. Mit dem BMVg einigte es sich daher auf eine neue Kooperation. Statt der Polizei erhielt nun die ruandische Armee eine begrenzte Zahl an Ausbildungsplätzen in den Bildungseinrichtungen der Bundeswehr.
Zwischen 1975 und 1990 wurden 39 ruandische Soldaten in der Bundesrepublik ausgebildet. Ruanda belegte dadurch Platz elf von 74 Empfängerstaaten.70 Ziel dieser Ausbildungshilfe war in erster Linie jedoch nicht die Vermittlung »höherwertiger militärischer Fertigkeiten«, wie das im AA zuständige Referat 209 gegenüber den bundesdeutschen Auslandsvertretungen betonte. Aus Sicht von AA und BMVg galt die Ausbildungshilfe vielmehr als »Sympathiewerbung für unsere Staats- und Gesellschaftsordnung und […] für unsere außen- und sicherheitspolitischen sowie unsere außenwirtschaftlichen Anstrengungen«.71 Ungewollt unterstützten die Bundesressorts durch die Ausbildungshilfe allerdings auch Personen, die in den 1990er-Jahren am Genozid sowie an der späteren Gewalt in der Region beteiligt waren.72 Die Hilfe trug bei den Empfängernationen also nicht unbedingt zu demokratischem Denken bei. Eine direkte deutsche Mitverantwortung für den Genozid lässt sich daraus jedoch nur schwerlich ableiten.
Neben der Ausbildungshilfe wurde Ruanda 1976 auch in die vom AA finanzierte Ausrüstungshilfe aufgenommen. Für die ersten drei Projektjahre wurde ein Betrag von insgesamt vier Mio. DM veranschlagt, die zum Aufbau eines Telekommunikationssystems verwendet werden sollten.73 Um die Fernmeldeverbindung der Sicherheitskräfte zu verbessern, wurden Ruanda im Rahmen des ersten Abkommens stationäre Funkanlagen, mobile Sprechfunkgeräte, rund 30 VW-Fahrzeuge des Typs »Iltis« und ein Kommunikationssystem für das Präsidentenflugzeug geliefert.74 Die Bereitstellung bundesdeutscher Produkte förderte somit in sehr begrenztem Maße auch die eigene Exportwirtschaft. Allerdings handelte es sich hierbei nicht um Militärhilfe im eigentlichen Sinne. Im Vordergrund der Ausrüstungshilfe standen außen- und entwicklungspolitische Interessen.75 In den Empfängerländern sollte sie der Bundesregierung Sympathien und politischen Rückhalt bescheren, besonders gegenüber der DDR, und dem BMVg Möglichkeiten geben, veraltete Ausrüstung auszusondern.76
1978 entsandte das BMVg mit Erlaubnis der ruandischen Regierung auch eine Beratergruppe der Bundeswehr, um bei der Einrichtung und dem Betrieb des Funknetzes zu helfen.77 Verfassungsrechtliche Bedenken gab es bei solchen Entsendungen keine. Sie galten nicht als »Einsatz« der Bundeswehr im Sinne des Grundgesetzes. Die Soldaten wurden nicht »als Mittel der vollziehenden Gewalt« verwendet,78 waren unbewaffnet und verrichteten ihren Dienst im regulären Grundbetrieb, wenn auch im Ausland. Fachlich unterstand die Beratergruppe der Rüstungsabteilung des BMVg, truppendienstlich der Fernmeldeschule der Bundeswehr in Feldafing.79
Die Beratergruppe bestand zunächst aus einem Hauptmann und zwei Feldwebeln, die hauptsächlich im Militärcamp Kanombe in der Nähe des Flughafens in Kigali arbeiteten.80 Wie in anderen Ländern lieferten die Bundesressorts im Anschluss vor allem dutzende Fahrzeuge und technisches Gerät.81 In den 1980er-Jahren fokussierten sich die bundesdeutschen Soldaten daher verstärkt auf die Instandsetzung des gelieferten Materials sowie auf die Ausbildung im Pionier-, Fahrschul- und Werkstattwesen.82 Die Beratergruppe wurde um zwei Kfz-Meister und einen Fahrlehrer zum Aufbau einer Fahrschule sowie einer Kfz-Werkstatt für die Ausbildung ruandischer Lehrlinge erweitert.83 1990 umfasste sie einen Offizier und fünf Unteroffiziere.84 Die Verstärkung ging auf Wünsche der ruandischen Partner zurück, die im Laufe der Kooperation anscheinend immer umfangreicher wurden.85
(Bundesarchiv/Militärarchiv, BW 1/342366; Foto von 1992/93)
Im Sommer 1987 beklagte der Leiter der Beratergruppe, Major Hans-Dieter Hennen, gegenüber dem Abteilungsleiter Rüstungswirtschaft des BMVg, Generalleutnant Wolfgang Tebbe, die Unzweckmäßigkeit der Kooperation. Der Einsatz der Mittel sei »nicht mehr auftragsorientiert, eine Konzeption und Organisation nicht erkennbar und eine Zusammenarbeit mit Mitgliedern der R[uandischen]-Streitkräfte im Sinne der [Ausstattungshilfe] nicht existent«.86 Durch die vielen gelieferten Fahrzeuge sei es zu einer »partiellen Übersättigung« der ruandischen Streitkräfte gekommen, die zu einer »Geber-Nehmer-Mentalität« geführt habe. Selbst leicht beschädigte Fahrzeuge würden nicht mehr instandgesetzt, da genügend andere bereitgestellt würden. In Hennens Wahrnehmung diente der Einsatz der Beratergruppe nicht dazu, (militärisch) effektiv zu sein; eine Bewertung, die durchaus zutraf. Ziel sei es vielmehr gewesen, so die Meinung des Majors, möglichst viele ruandische Stellen in die Vorzüge der westdeutschen Hilfe einzubeziehen, um außenpolitische Effekte zu erzielen. Den ruandischen Streitkräften fehle allerdings ein »echtes Selbstverständnis«, sodass diese »bestenfalls der Machterhaltung des bestehenden Systems« dienten.87
In Absprache mit dem ruandischen Generalstab legte das BMVg den Fokus der Beratergruppe ab Ende der 1980er-Jahre daher verstärkt auf die Entwicklung einer ruandischen Pioniereinheit, vor allem zum Straßenbau.88 Bis zum Ende des Engagements blieb der Schwerpunkt in diesem Bereich. Die Ausbildungszentren für Kraftfahrer und Kfz-Mechaniker erhielten jedoch weitere Unterstützung,89 und auch andere Truppenteile wie die Gendarmerie90 oder die Präsidialgarde profitierten von bundesdeutscher Hilfe, unter anderem durch den Bau eines Hangars für BMW-Motorräder.91 Die militärische Unterstützung blieb weiterhin mit der Förderung des Außenhandels verbunden.
Größere Rüstungslieferungen scheint die Kooperation nicht umfasst zu haben.92 Waffenlieferungen fielen per se nicht unter die Ausrüstungs- bzw. Ausstattungshilfe.93 Personell und finanziell blieb die bundesdeutsche Hilfe für die ruandische Armee auch immer gering. Insgesamt betrug das Finanzvolumen der Hilfe zwischen 1975 und 1990 »nur« 29,5 Mio. DM. Ruanda lag damit auf Platz sieben von 43 Empfängerstaaten.94 Aus ruandischer Sicht war die Summe allerdings nicht zu unterschätzen. Das Verteidigungsbudget des Landes betrug Ende der 1980er-Jahre vermutlich weniger als 40 Mio. US-Dollar.95 Weitere Unterstützung leisteten zudem nur die USA sowie Frankreich und Belgien. Letztgenannte hatten vor Ausbruch des Konflikts 1990 jeweils etwa 20 Soldaten im Land.96 Die Bundesressorts, die ab 1979 pro Jahr etwa zwei Mio. DM für die Militärkooperation bereitstellten, stärkten die ruandischen Streitkräfte daher in erheblichem Maße. Rund ein Drittel des deutschen Geldes floss allerdings bereits in die Kosten des Transports, der größtenteils über die kenianische Hafenstadt Mombasa und über den Landweg abgewickelt wurde. Die der Beratergruppe zur Verfügung stehenden Mittel waren somit deutlich geringer.97
3. Die Bundeswehr-Beratergruppe und
der ruandische Konflikt 1990–1994
Seit Ende der 1980er-Jahre erfuhren die Beziehungen zwischen den westeuropäischen und nordamerikanischen Ländern auf der einen und den afrikanischen Ländern auf der anderen Seite einen spürbaren Wandel. Der ideologische Wettstreit mit den Staaten der Warschauer Vertragsorganisation verlor durch die Entspannungspolitik Michail Gorbatschows an Relevanz. Die strategische Bedeutung des afrikanischen Kontinents nahm ab. Nun rückten Forderungen zu wirtschaftlichem Strukturwandel und politische Reformen zur Überwindung autoritärer Systeme in den Fokus der Geberländer. In der Bundesrepublik knüpfte als erstes das BMZ seine Politik an die neue weltpolitische Lage. Die Einhaltung von Menschenrechten, politische Teilhabe der Bevölkerung, Rechtssicherheit und wirtschaftliche Reformen sollten zentrale Kriterien für Unterstützung seitens des BMZ werden.98 Das AA zog im Mai 1993 auf seiner Botschafterkonferenz in Accra nach. Zusammengearbeitet werden sollte fortan primär mit solchen Staaten, die Reformen hin zu Demokratisierung, Rechtsstaatlichkeit und freier Marktwirtschaft vollzogen.99
Parallel zu dieser Entwicklung fiel am 1. Oktober 1990 die RPF, eine primär aus nach Uganda geflüchteten Tutsi bestehende Rebellengruppe, in Nordruanda ein und begann einen Guerillakrieg gegen die ruandische Regierung.100 Zwar hatte es seit Ende der 1980er-Jahre durch ungeklärte Morde und Verhaftungen von Offizieren Anzeichen für interne Friktionen im ruandischen System gegeben,101 von der Invasion der RPF scheinen die deutschen Stellen aber überrascht worden zu sein.102 Dass sich die ruandische Regierung fortan in einer militärischen Auseinandersetzung befand, hatte Folgen für die Kooperation und die Arbeit der Beratergruppe. Zum neuen Schwerpunkt der bis dato im deutschen Fokus stehenden ruandischen Pionierkompanie wurden Sperr-, Spreng- und Minenkampfausbildungen unter französischer Leitung, statt Straßenbau mit deutscher Hilfe.103 Deutsches Gerät und Know-how wurden im Kampf gegen die RPF genutzt, obwohl die Unterstützung für das ruandische Militär immer nur ein entwicklungspolitischer Beitrag hatte sein sollen. Offenkundig war die RPF aber Initiator des Konflikts und die ruandische Regierung aus deutscher Sicht zur Verteidigung legitimiert.104 Überdies begann der innenpolitisch unter Druck stehende Habyarimana, ganz der neuen außenpolitischen Linie Deutschlands entsprechend, mit Reformen. 1991 endete das nach seinem Putsch eingeführte Einparteiensystem. Auch wirtschaftliche Veränderungen wurden angestoßen.105 Die Bundesressorts hielten daher an der Unterstützung für die international anerkannte ruandische Regierung fest.106 Der Abzug der Beratergruppe wurde vom AA und BMVg aus nicht näher erläuterten »politische[n] Gründe[n]« untersagt,107 auch wenn die Gruppe ihre Arbeit Anfang Oktober 1990 aufgrund von Gefechten in Kigali vorübergehend einstellen musste.108
Keinesfalls wollten sich die im Einigungsprozess befindlichen Bundesressorts aber in den Konflikt hineinziehen lassen. Als Oberst Léonidas Rusatira, Staatssekretär im ruandischen Verteidigungsministerium, den Leiter der Beratergruppe wenige Tage nach der Invasion um militärischen Nachschub in Form von Fahrzeugen, persönlicher Ausrüstung, Bekleidung, Funkgeräten, Verpflegung, Medikamenten und weiterem Sanitätsmaterial bat, aber offenbar nicht um Waffen,109 lehnten die Bundesressorts mit dem Verweis auf bereits geleistete humanitäre Hilfe ab.110 Selbst als Habyarimana Ende November 1990 persönlich um Unterstützung ersuchte, wenigstens um Medikamente oder Sanitätsmaterial,111 verweigerte das BMVg weitere Hilfe mit Verweis auf fehlende finanzielle Ressourcen.112 Die Ausbildung ruandischer Soldaten in Deutschland wurde dagegen fortgesetzt. 1991 rief deren Regierung jedoch selbst alle Soldaten nach Ruanda zurück. Für sechs ruandische Soldaten wurde die Ausbildung in Deutschland aber 1992 wieder aufgenommen.113 Bei fünf Unteroffizieren lief der Ausbildungszeitraum sogar über die Phase des im April 1994 begonnenen Genozids hinaus.114 Neue Ausbildungsvorhaben sollte es laut BMVg indes erst dann geben, wenn Ruanda »zu einer von allen Seiten akzeptierten demokratischen Ordnung gefunden« habe.115
Da sich der Konflikt verfestigte und immer öfter Berichte über Menschenrechtsvergehen der ruandischen Streitkräfte kursierten,116 zögerten die deutschen Stellen bei der Verlängerung der Ausstattungshilfe. Nach der deutschen Einheit und den besonders in Osteuropa geförderten Demokratisierungsbemühungen passte die Unterstützung repressiver Regime in Afrika nicht mehr zum Selbstbild der neuen Bundesrepublik. Ein Abkommen über fünf Mio. DM für die Zusammenarbeit zwischen 1992 und 1994 wurde erst nach der Unterzeichnung eines Friedensvertrages zwischen der ruandischen Regierung und der RPF im August 1993 und der – in der Rückschau nur vorübergehenden – Befriedung vereinbart.117 Zuvor hatte sich die deutsche Botschaft in Kigali nach Abstimmung mit dem Leiter der Beratergruppe gegen deren Abzug gestellt, da sie »vor Ort wichtige Aufgaben« habe. Ihre Mechanikerausbildung sei »die einzige lehrplanbezogene Ausbildung dieser Art im gesamten Land«. Außerdem sammle sie nützliche Informationen, wirke im Sinne einer erhofften Demokratisierung positiv auf die neu zu schaffenden ruandischen Streitkräfte und sei wichtig für eine eventuelle Evakuierung deutscher Staatsbürger.118 Dass sich die Botschaft für die Beratergruppe einsetzte, kann mit Eigeninteressen erklärt werden. Je mehr deutsche Projekte im Land liefen, desto größere Bedeutung und Mitsprache besaß sie.119 Die Fortsetzung der Militärkooperation passte zudem zur Linie des AA, den von außen vielversprechend erscheinenden Kurs Habyarimanas zu stützen und andere afrikanische Staaten ebenfalls zu Reformen zu ermutigen.120
(Bundesarchiv/Militärarchiv, BW 1/342366)
geplant als Teil eines Bilderbeitrags für das Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland in Bonn,
das im Juni 1994 eröffnet wurde
(Bundesarchiv/Militärarchiv, BW 1/342366)
Im Juni 1993, während der ruandischen Friedensgespräche, befürwortete das AA daher die Fortsetzung der Ausstattungshilfe. Die Diplomaten behielten sich jedoch vor, das Programm bei »erheblichen Unruhen oder Menschenrechtsverletzungen« zu beenden.121 Offensichtlich befürchteten sie eine Rückkehr zur Gewalt. Bereitgestellt werden sollten weiterhin nur Bau- bzw. Gelände- und Nutzfahrzeuge zur Entwicklung des Landes, nicht zum direkten militärischen Gebrauch.122 Die von Ruanda erbetene Ausbildung einer während des Friedensprozesses beschlossenen neuen Armee lehnte das BMVg dagegen ab.123 Ebenso zurückgewiesen wurde eine stärkere deutsche Rolle beim Friedensprozess. Sowohl die Entsendung eines militärischen Beobachters zu den Friedensgesprächen nach Arusha als auch die vom AA erbetene Beteiligung an den im Zuge der Verhandlungen eingesetzten Missionen der Vereinten Nationen UNOMUR und UNAMIR124 lehnte das BMVg 1993 mit Verweis auf fehlende Kapazitäten und den seit Sommer 1992 vor dem Bundesverfassungsgericht ausgetragenen Streit um die Entsendung der Bundeswehr ins Ausland ab. Eigene Interessen waren für das BMVg in Ruanda nicht existent.125
Unterstützung erhielten 1993 lediglich die im Zuge einer vorherigen Waffenstillstandsvereinbarung entsandten internationalen Beobachter der Organisation für Afrikanische Einheit (Organization of African Unity, OAU). Die Soldaten der deutschen Beratergruppe halfen im Frühjahr 1993 bei der Lieferung und Wartung von durch die Bundesressorts bereitgestellten 16 gebrauchten VW-Iltis-Geländefahrzeugen und knüpften im Herbst 1993 erste Verbindungen zur UNAMIR. Die Beratergruppe war daher ein wichtiger Sensor für die deutschen Stellen, um die ruandische (De-)Stabilisierung zu verfolgen.126 Anfang 1994 vermerkte sie in ihrem Jahresbericht, dass der Friedensvertrag »immer mehr zur Farce« werde.127 Ihre eigene Arbeit sah sie durch eine wahrgenommene Disziplinlosigkeit der für den Kampf gegen die RPF in nur wenigen Jahren um mehrere Tausend Soldaten aufgestockten ruandischen Armee bedroht. Für die Beratergruppe hatte dies Diebstähle von Fahrzeug- und Ersatzteilen sowie die private Nutzung von Fahrzeugen durch ruandische Soldaten zur Folge. Einige der in Kigali entstandenen Banden würden wohl von Angehörigen der Gendarmerie mit Waffen und Munition unterstützt, so die Vermutung der Beratergruppe. Dies habe zu einem Anstieg der Kriminalität geführt. Obwohl sie ihren Dienst unbewaffnet verrichteten, beschafften sich die deutschen Soldaten privat Handfeuerwaffen. Fahrten in der Dunkelheit sollten nur noch mit zwei Fahrzeugen unternommen werden.128 Eine sich trotz Friedensvertrag zuspitzende Sicherheitslage war von der Beratergruppe erkannt und an das BMVg gemeldet worden.129 Letztlich blieb dies jedoch ohne Folgen.
Denn nicht die Ereignisse in Ruanda sollten laut AA zum Ende der Beratergruppe führen, sondern finanzielle Überlegungen. Wie bei anderen Ländern in Westafrika beschlossen die Bundesressorts Anfang 1994, die Tätigkeiten der Beratergruppe, gegen den Willen der Botschaft,130 zugunsten einer stärkeren Unterstützung osteuropäischer Staaten bis Ende 1995 einzustellen.131 Konkrete Folgen hatte dieser Beschluss allerdings nicht. Am Abend des 6. April 1994 wurde das Flugzeug des ruandischen Präsidenten über Kigali abgeschossen.132 Der bis heute ungeklärte Vorfall markierte den Beginn des anschließenden Völkermordes an den Tutsi sowie der Ermordung vieler gemäßigter Hutu und Twa.133 Die parallel dazu erneut begonnenen Kämpfe zwischen ruandischen Sicherheitskräften und der RPF führten zur Evakuierung der deutschen Soldaten.134 Die Ausstattungshilfe wurde wegen der »kriegerischen Auseinandersetzungen« am 26. April gestoppt und offiziell zum 31. Mai 1994 nach rund 18 Jahren beendet.135
4. Wirken und Wissen der Beratergruppe vor dem Genozid
Im Erfahrungsbericht vom Mai 1994 über die Evakuierung der Beratergruppe schrieb ihr letzter Leiter, Oberstleutnant Wolf-Rüdiger Haupt: »Der Untergang Ruandas auf derart grausame Weise war undenkbar gewesen. […] Daher sollte mit vorsichtiger Kritik hinterfragt werden, was rechtzeitig im Vorfeld erkennbar gewesen wäre und wie man diesem Zeitpunkt des Ausbruchs der Massaker hätte ausweichen können.«136 Mit Abstand von 20 Jahren und im Wissen über das Ausmaß der Gewalt kritisierte er die deutsche Rolle allerdings scharf. Selbstverständlich seien die Bundesressorts über die Lageverschlechterung informiert gewesen. Mit deutschen Lastwagen seien Munition und Waffen verteilt worden. Entsprechende Berichte seien in Deutschland jedoch schlicht ignoriert worden.137
Wie sind diese abweichenden Darstellungen zu erklären? Außer den Hinweisen in den Jahresberichten über die generelle Verschlechterung der Lage und der Sorge vor weiteren Unruhen lassen sich in den bislang verfügbaren Dokumenten der Beratergruppe keine Erkenntnisse über einen bevorstehenden Genozid finden. Jürgen Wolff und Andreas Mehler, die diese Beobachtung Ende der 1990er-Jahre bereits für die Bestände des AA/BMZ machten, berichten allerdings davon, dass die Beratergruppe detaillierte Kenntnisse über die Interahamwe besessen habe, eine wesentlich am Völkermord beteiligte Parteimiliz. Sie vermuten, dass die deutsche Botschaft in Kigali Informationen zurückhielt.138 Bereits Anfang 1993 irritierten die Zentrale des AA unterschiedliche Meldungen der Botschaft und der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ). Das zuständige Referat 322 nahm an, dass »die Vertretung Kigali dazu neigt, die Gefährdungslage in Ruanda herunterzuspielen«.139 Im Abschlussbericht vor seiner Versetzung hatte Botschafter Uwe Schramm Mitte 1991 notiert: »Im Hinblick auf die Bw-Beratergruppe trübt es das gute Verhältnis nicht, wenn auf mögliche politische Schnitzer (gerade auch direkt aus dem BMVg) aufgepaßt wird.«140 Sein Nachfolger Dieter Hölscher mag Meldungen der Beratergruppe daher von Beginn an mit Vorsicht behandelt haben, sodass Hinweise der deutschen Soldaten über eine Konfliktverschärfung gegebenenfalls nie in offizielle Dokumente einflossen.
Die erhaltenen Quellen der Beratergruppe sind allerdings überschaubar und erlauben in dieser Hinsicht keine klare Aussage. Meist handelt es sich nur um technischen Schriftverkehr. Sicher ist jedoch, dass die Beratergruppe beste Kontakte besaß. »Der Leiter der Beratergruppe Bw hat unmittelbaren Zugang zu den führenden Persönlichkeiten der Armee – und damit der Staatsführung«, urteilte 1984 ein vom BMVg zur Verbesserung der Ausbildungshilfe entsandter Oberstleutnant.141 Auch zehn Jahre später schien diese Bewertung zu stimmen. Gut war die Verbindung zu Oberst Elie Sagatwa, persönlicher Referent und Schwager des Präsidenten. Von Beginn an war dieser im Präsidialamt der erste Ansprechpartner der deutschen Soldaten.142 Sagatwa wird zum geheimen Führungszirkel Akazu gezählt, der großen Einfluss auf die Führung des Landes gehabt haben soll. Anders als deren Mehrheit lehnte Sagatwa die Machtteilung mit der RPF jedoch offenbar nicht ab.143 1986 beschrieb ihn die Botschaft als »kluge[n] Gesprächspartner, der seine Ziele zu verfolgen weiß«.144 Sagatwa starb mit Habyarimana beim Flugzeugabsturz und war am Völkermord nicht beteiligt.145 Ein weiterer Gesprächspartner für die Bundesressorts war Oberst Laurent Serubuga, bis Juni 1992 nominell die Nummer zwei der ruandischen Streitkräfte hinter dem Präsidenten. Auch er wird zu den Mitgliedern des Akazu gezählt.146 Sagatwa und Serubuga berieten 1986/87 mit einer Delegation des BMVg über die Verlängerung der Ausstattungshilfe und reisten in die Bundesrepublik.147
Die letzten Verhandlungen führten 1993 auf ruandischer Seite Oberst Déogratias Nsabimana, der im Jahr darauf beim Flugzeugabsturz ums Leben gekommene Generalstabschef der ruandischen Armee, Oberstleutnant Augustin Rwamanywa, ein späteres Mitglied des bewaffneten Widerstands gegen die neue RPF-Regierung nach dem Ende des Genozids,148 und Major Ladislas Munyampotore, der damalige Kommandeur der Pionierkompanie.149 Nsabimana, der 1992 in einem Memorandum an seine Befehlshaber »den Feind« der Streitkräfte als die »extremistischen Tutsi« und ihre Anhänger beschrieben hatte,150 habe für die deutsche Beratergruppe »stets Zeit für persönliche Gespräche und Einladungen« gehabt und sei von deren Leiter wöchentlich aufgesucht worden.151 Unterzeichnet wurde die letzte Vereinbarung über Ausstattungshilfe vom deutschen Botschafter in Kigali und dem ruandischen Verteidigungsminister Augustin Bizimana. Letzterer gilt als einer der Hauptverantwortlichen für den Genozid. Er starb vermutlich Mitte 2000 auf seiner Flucht in der Demokratischen Republik Kongo, ohne juristisch belangt worden zu sein.152
Dass die Maßnahmen der Beratergruppe auf höchster Ebene des Empfängerlandes verhandelt wurden, sollte nicht verwundern. Der personelle Umfang der ruandischen Streitkräfte war begrenzt. Auch in anderen Staaten, beispielsweise im Niger, wurde die Ausstattungshilfe von der Armeeführung und manchmal sogar durch den Präsidenten selbst verhandelt.153 Ruanda machte hier keine Ausnahme. Gespräche und Vereinbarungen mit in den Genozid verwickelten Personen sind daher kein Indiz für Kenntnisse über Völkermordabsichten. Eher im Gegenteil monierte die Beratergruppe 1993 ein Nachlassen der Kontakte zum ruandischen Verteidigungsministerium, da dessen Angehörige verstärkt mit den Vereinten Nationen und der OAU interagierten.154 In deren Missionen spielte Deutschland militärisch keine Rolle, sodass der Einfluss der Beratergruppe auf die unmittelbare Entwicklung der ruandischen Streitkräfte vor dem Genozid durch ihre spezialisierte Tätigkeit im Infrastrukturbereich begrenzt gewesen sein dürfte. Wesentlich wichtiger bei der militärischen Aufrüstung der ruandischen Armee nach 1990 waren Frankreich155 und Ägypten.156 Die deutschen Anstrengungen blieben auf die Unterstützung der ruandischen Pioniere sowie das Kraftfahrwesen konzentriert.157 Allerdings ist es naheliegend, dass die von Deutschland an die ruandische Armee gelieferten Fahrzeuge auch vor und während des Genozids beispielsweise für den Transport der Interahamwe genutzt wurden.158 Entsprechende Anschuldigungen wurden zum Beispiel gegen Major Ntibihora erhoben, der im April 1994 Kommandeur der ruandischen Pioniere im Camp Kanombe war.159
Dass der deutsche Einfluss vor Ort begrenzt war, zeigt sich auch daran, dass die wichtigsten Informationen zwischen der VN-Mission UNAMIR sowie den Diplomaten aus Belgien, Frankreich und den USA geteilt wurden, nicht mit denen aus der Bundesrepublik.160 Obwohl Deutschland bilateral der wichtigste Geber Ruandas war, zählte die OAU die Bundesrepublik im Jahr 2000 nicht zu den »major actors whose intervention could directly have prevented, halted or reduced the slaughter«.161
Die deutsch-ruandische Militärkooperation entwickelte sich im Rahmen des Ost-West-Konflikts. Ausgangspunkt war der Versuch der ruandischen Regierung, ihre neu erlangte Macht nach innen und außen zu festigen. Seit der staatlichen Unabhängigkeit 1962 suchte sie hierfür internationale Unterstützung, auch von der Bundesrepublik. Tatsächlich förderte Letztere das kleine Land schon bald mit finanziellen Zuschüssen, Dual-Use-Gütern und Ausbildung. Die Bundesressorts – in erster Linie das AA – wollten eine ihnen freundlich gesonnene Regierung für ihre Unterstützung der deutschen Einheit belohnen und noch enger an die Bundesrepublik binden. Diese außenpolitische Motivation bildete den Kern der westdeutsch-ruandischen Militärkooperation, die 1978 durch die Entsendung einer Bundeswehr-Beratergruppe auch personell untermauert wurde.
Die Verbesserung von militärischen Fähigkeiten der ruandischen Armee war jedoch nie der primäre Anspruch der bundesdeutschen Entscheidungsträger. Vielmehr wollten sie mit eher geringen Mitteln die guten bilateralen Beziehungen pflegen und einen Beitrag zur Entwicklung eines der ärmsten Länder der Welt leisten. Das BMVg und die Bundeswehr fungierten in diesem Sinne als außenpolitische Dienstleister des AA; unabhängig von der Eigenmotivation, die die entsandten Soldaten besessen haben mögen.162 Dass dadurch ein korruptes und autoritäres System bzw. nach 1973 ähnlich wie in Mali, Zaïre oder Niger ein Militärregime Unterstützung erhielt, wurde während des Ost-West-Konflikts toleriert.
Grundlegend änderte sich diese Haltung auch nicht mit der deutschen Einheit und dem Beginn des ruandischen Konflikts ab 1990. Dies lag in erster Linie an außenpolitischen Abwägungen. Seit Jahren hatten die Bundesressorts ein autokratisches System unterstützt, das im Zuge der RPF-Invasion demokratische Reformen einleitete und anderen afrikanischen Staaten diesbezüglich zum Vorbild hätte werden können.163 Zudem widerstrebte es den Bundesressorts, sich von einem befreundeten, von außen angegriffenen Land abzuwenden, das sich über Jahrzehnte für die deutsche Einheit ausgesprochen hatte. Der außenpolitische Ansehensverlust sollte vermieden werden. Wegen der guten Beziehungen zum südafrikanischen Apartheidregime war das Renommee der Bundesrepublik in vielen Staaten Afrikas bereits schwer beschädigt. Bei den Wahlen zum nichtständigen Mitglied des VN-Sicherheitsrats (VNSR) hatte die Bundesrepublik 1986 das zweitschlechteste Ergebnis der fünf neugewählten Staaten erhalten, was insbesondere auf die ablehnende Haltung der afrikanischen Staaten zurückzuführen war.164 Ruanda und die Bundesrepublik unterstützten sich dagegen noch Ende 1993 wechselseitig, als sich Ruanda erfolgreich für einen nichtständigen Sitz im VNSR bewarb und die Bundesrepublik zur Wiederwahl in den Rat der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen kandidierte.165 Angesichts dessen lief die deutsch-ruandische Kooperation bis zum Beginn des Genozids weiter.
Mit einem Völkermord rechnete vor 1994 offenbar kaum jemand.166 Kämpfe, Massaker und extreme Gewalttaten – nicht nur in Ruanda, sondern auch im benachbarten Burundi, wo 1993 nach einem Putschversuch Hunderttausend Menschen getötet wurden167 – hatte es immer wieder gegeben. Im Jahresbericht für 1993 mutmaßte der Leiter der Beratergruppe, dass man wohl »weiterhin […] in Plünderungen und Tutsi-Jagd ausartende ›Manifestationen‹ miterleben« werde.168 Obwohl die Beratergruppe exzellente Kontakte in die höchsten Kreise der ruandischen Sicherheitsbehörden besaß und Kenntnisse über die schleppende Umsetzung des Friedensvertrags ebenso wie über die rapide Verschlechterung der Sicherheitslage in den Berichten hinterlegt sind, lassen sich in den eingesehenen Dokumenten zwar deutliche Warnungen vor erneuten Gewalttaten finden, aber kaum konkrete Informationen über einen bevorstehenden Völkermord. Grundsätzlich arbeitete die Bundeswehr auch nicht mit den Elitetruppen der ruandischen Streitkräfte zusammen, die am stärksten in den Genozid verwickelt waren. Hauptprofiteur der deutschen Hilfe waren die ruandischen Pioniere.
Unbestreitbar ist, dass die Bundeswehr über Jahre Fahrzeuge und Pioniergerät nach Ruanda lieferte und ab 1990 eine in einem bewaffneten Konflikt stehende Partei unterstützte. Diese Unterstützung blieb – aus deutscher Sicht – aber immer gering und war nicht mit Rüstungslieferungen verbunden. Insgesamt umfasste die Ausrüstungs- bzw. Ausstattungshilfe zwischen 1976 und 1994 »nur« 35 Mio. DM.169 Militärisch spielte die Bundesrepublik für Ruanda nie eine so große Rolle wie Belgien oder Frankreich, die einen Großteil der ruandischen Waffenimporte ermöglichten;170 etwa bei der leichten Infanterie-Panzerabwehrrakete »MILAN« allerdings auch aus deutsch-französischer Koproduktion.171 Auch dass an den Einrichtungen der Bundeswehr Personen ausgebildet wurden, die später am Völkermord beteiligt waren, sollte nicht zu hoch bewertet werden. Damals wie heute erhielten viele afrikanische Generalstabsoffiziere Teile ihrer Schulung im Ausland. Lehrgänge in den USA, Frankreich, Großbritannien oder auch in Deutschland gehören für viele afrikanische Offiziere zum normalen Karriereweg. Selbst dass sich unter früheren und heutigen Putschisten zahlreiche Soldaten befinden, die zu verschiedenen Zeitpunkten ihrer militärischen Laufbahn im europäischen oder nordamerikanischen Ausland dienten, ist nicht verwunderlich. Es wird eher schwerfallen, afrikanische Generalstabsoffiziere zu finden, die nicht vorübergehend im Ausland – die Sowjetunion/Russland, China und neuerdings auch die Türkei oder Indien mit einbezogen – ausgebildet worden sind. Dieser Umstand allein ist nicht als Verwicklung der Bundeswehr oder ihrer Beratergruppe in die Vorbereitung eines Genozids zu sehen.
Mit der Evakuierung der Beratergruppe, der Botschaft, der Entwicklungshelfer und der Journalisten der Deutschen Welle aus Ruanda verloren die Bundesressorts im April 1994 ihre wichtigsten Sensoren. Für ein akkurates Lagebild waren sie fortan auf Informationen Dritter angewiesen. Eine eigene Präsenz vor Ort hätte möglicherweise dazu geführt, den Genozid rascher zu erkennen und eventuell (schneller) handeln zu können. Die Sicherheitslage ließ dies allerdings nicht mehr zu. Außerdem beschränkten innenpolitische Überlegungen – in erster Linie der noch immer ungelöste Organstreit über die Entsendung der Bundeswehr ins Ausland – die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung. 1993 war es eine bewusste Entscheidung des BMVg gewesen, sich nicht mit eigenen Truppen an den VN-Missionen in Ruanda zu beteiligen. Im Frühjahr 1994 verhinderten insbesondere Bedenken des Justizministeriums ein größeres Engagement der Bundeswehr.172
Die mehr als zwei Jahrzehnte anhaltende deutsch-ruandische Militärkooperation sollte in der historischen Rückschau daher weniger im Kontext des Genozids als vor dem Hintergrund der generellen außenpolitischen Bestrebungen der Bundesressorts während des Ost-West-Konflikts betrachtet werden. Eine nominell wertegebundene Politik schloss die Zusammenarbeit mit autokratischen Regimen, deren Politik in massive Gewalttaten münden konnte, nicht aus. Der Fall Ruanda mit seiner dramatisch unterschätzten Eskalation ist hierfür wohl nur das markanteste Beispiel. Dies erfordert Nachdenklichkeit und weitere, auch vergleichende Forschung, eignet sich aber nicht für eine Skandalisierung.
Anmerkungen:
1 Siehe Frank Bösch, Deals mit Diktaturen. Eine andere Geschichte der Bundesrepublik, München 2024.
2 Zur bundesdeutschen Außenpolitik generell siehe Christian Hacke, Die Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland. Von Konrad Adenauer bis Gerhard Schröder, aktualisierte Neuausg. Berlin 2003.
3 Zum kontroversen Begriff siehe Jürgen Dinkel, »Dritte Welt« – Geschichte und Semantiken, Version: 1.0, in: Docupedia-Zeitgeschichte, 6.10.2014.
4 Die Umbenennung von Ausrüstungs- zu Ausstattungshilfe erfolgte 1986, um zu verdeutlichen, dass hierunter keine Rüstungslieferungen fielen. Politisches Archiv des Auswärtigen Amts (PA AA), B 46, ZA, Bd. 158044, Weisung Referat 300 im AA an die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Niamey, Betr.: Ausrüstungshilfe (Ausstattungshilfe), 7.3.1985 (Ankündigung für das Haushaltsjahr 1986).
5 Für die ersten Vorhaben siehe Carola Eugster, Soldatische Mobilität im »Kalten Krieg«. Deutsche Ausbildungshilfe für afrikanische Soldaten in Afrika und in der Bundesrepublik in den 1960er Jahren, in: Christoph Rass (Hg.), Militärische Migration vom Altertum bis zur Gegenwart, Paderborn 2016, S. 165-188.
6 Zur Militärkooperation mit Mali siehe Torsten Konopka, Military Assistance for the Malian Armed Forces by the German Bundeswehr. A Historical Perspective, in: Comparativ 32 (2022), S. 462-476.
7 Zur Militärkooperation mit Somalia siehe Bettina Fettich-Biernath, Deutschland gibt. Zivile und militärische Entwicklungshilfe der Bundesrepublik an Afrika südlich der Sahara von 1956 bis 1974, Erlangen 2018, S. 683-733.
8 Die geschätzte Anzahl der Opfer variiert je nach Quelle zwischen 500.000 und einer Million Menschen. André Guichaoua, Counting the Rwandan Victims of War and Genocide: Concluding Reflections, in: Journal of Genocide Research 22 (2020), S. 125-141; Luc Reydams, ›More than a million‹: the politics of accounting for the dead of the Rwandan genocide, in: Review of African Political Economy 48 (2021), S. 235-256.
9 Siehe Michael Barnett, Eyewitness to a Genocide. The United Nations and Rwanda, Ithaca 2019; Linda Melvern, A People Betrayed. The Role of the West in Rwandaʼs Genocide, London 2019.
10 Deutscher Bundestag, Stenographischer Bericht, 12. Wahlperiode, 225. Sitzung, 28.4.1994, S. 19423 (Helmut Schäfer, Staatsminister im AA).
11 Siehe Torsten Konopka, Deutsche Blauhelme in Afrika. Die Bundesrepublik Deutschland und die Missionen der Vereinten Nationen Anfang der 1990er Jahre, Göttingen 2023, S. 546-561.
12 Deutscher Bundestag, Stenographischer Bericht, 20. Wahlperiode, 163. Sitzung, 11.4.2024, S. 20946-20956; Andrea Böhm, Denn sie wussten, was geschah, in: ZEIT, 4.4.2024, S. 17.
13 Siehe hierzu Jéronimo L.S. Barbin/Torsten Konopka, Militärische Zurückhaltung oder militärisches Engagement? Entstehung und Entwicklung der strategischen Kultur der Bundesrepublik Deutschland bis 1990 im Lichte von Archivquellen, in: SIRIUS. Zeitschrift für Strategische Analysen 7 (2023), S. 327-353.
14 Der Begriff »Globaler Süden« benötigt eine ähnliche Kontextualisierung wie der Begriff »Dritte Welt«. Aus Mangel an besseren Alternativen wird er hier dennoch verwendet.
15 Siehe Torben Gülstorff, Trade follows Hallstein? Deutsche Aktivitäten im zentralafrikanischen Raum des Second Scramble, Berlin 2012; Fettich-Biernath, Deutschland gibt (Anm. 7); Fabian Bennewitz, Dynamiken des Scheiterns. Akteure, Netzwerke und Transferprozesse der bundesdeutschen Polizeihilfe für Guatemala (1986–1991), Köln 2024.
16 Patrick Merziger, Out of Area. Humanitäre Hilfe der Bundeswehr im Ausland (1959–1991), in: Zeithistorische Forschungen/Studies in Contemporary History 15 (2018), S. 40-67.
17 Arndt Peltner, »Dass es knallte, bekam man mit«. Die Deutschen und der Genozid in Ruanda, SWR2 Feature, 3.7.2013; ders., Die Rolle Deutschlands beim Genozid in Ruanda, in: Deutsche Welle, 20.6.2015.
18 Deutscher Bundestag, Drucksachen 18/1361, 7.5.2014; 18/4811, 6.5.2015; 19/8978, 3.4.2019; und die in Anm. 12 genannte Plenardebatte von 2024.
19 Sarah Brockmeier, Deutschland und der Völkermord in Ruanda, hg. von der Heinrich-Böll-Stiftung, Berlin 2014; Gerd Hankel, Über den Weg in einen Völkermord und die Lehren daraus. Ein Lehrstück über den Variantenreichtum des Menschenrechtsdiskurses, in: Susanne Fischer/Gerd Hankel/Wolfgang Knöbl (Hg.), Die Gegenwart der Gewalt und die Macht der Aufklärung. Festschrift für Jan Philipp Reemtsma, Bd. 1, Springe 2022, S. 296-321.
20 Andrew I. Port, Never again. Germans and Genocide after the Holocaust, Cambridge, Mass. 2023.
21 Commission de recherche sur les archives françaises relatives au Rwanda et au génocide des Tutsi, La France, le Rwanda et le génocide des Tutsi (1990–1994), Paris 2021. Siehe auch Jürg Altwegg, Verrat und Verantwortung, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 18.4.2019, S. 14 (im Internet unter dem in Anführungszeichen gesetzten Titel »Schlacht zwischen den Historikern und der Armee«).
22 Sarah Brockmeier/Anton Peez, Akteneinsichten. Die deutsche Außenpolitik und der Völkermord in Ruanda, hg. von der Heinrich-Böll-Stiftung, Berlin 2021. Ebenfalls aktenbasiert ist der Aufsatz von Hankel, Über den Weg in einen Völkermord (Anm. 19).
23 Anfragen über den Verbleib von Akten der ehemaligen ruandischen Administration wurden von der zuständigen Rwanda Cultural Heritage Academy nicht beantwortet.
24 Siehe Reinhart Bindseil, Ruanda und Deutschland seit den Tagen Richard Kandts, Berlin 1988; Helmut Strizek, Geschenkte Kolonien. Ruanda und Burundi unter deutscher Herrschaft, Berlin 2006.
25 1914 sollen sich in Ruanda-Urundi nur 190 Europäer aufgehalten haben, davon 130 Missionare. Carsten Heeger, Die Erfindung der Ethnien in der Kolonialzeit: »Am Anfang stand das Wort«, in: Leonhard Harding (Hg.), Ruanda – der Weg zum Völkermord. Vorgeschichte – Verlauf – Deutung, Hamburg 1998, S. 21-35, hier S. 25. Im Juni 1993 rechnete die deutsche Botschaft mit etwa 350 Deutschen, davon 180 in Kigali. PA AA, B 34, ZA, Bd. 160118, Drahtbericht (DB) 162, Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kigali an Referat 513 im AA, 14.6.1993.
26 Bindseil, Ruanda und Deutschland (Anm. 24), S. 241.
27 Deutscher Bundestag, Drucksache 8/3582, 21.1.1980, S. 76. Für 1981 siehe Drucksache 9/2411, 23.2.1983, S. 129.
28 Statistisches Bundesamt, Außenhandel, Fachserie 7, Reihe 3, Außenhandel nach Ländern und Warengruppen (Spezialhandel), 2. Halbjahr und Jahr 1993, Wiesbaden 1994, S. 9.
30 Siehe William Glenn Gray, Germany’s Cold War. The Global Campaign to Isolate East Germany, 1949–1969, London 2003.
31 Bundespresseamt (BPA), Deutsche Botschaft in Rwanda, in: Bulletin, Nr. 44, 9.3.1963, S. 398.
32 Das Abkommen über Kapitalhilfe, seit 1979 Abkommen über Finanzielle Zusammenarbeit, wurde regelmäßig erneuert. Vgl. Bundesgesetzblatt, Teil II, Fundstellennachweis B 2006, 2.2.2007, S. 140.
33 Deutscher Bundestag, Drucksache 5/2779, 28.3.1968; Stenographischer Bericht, 5. Wahlperiode, 191. Sitzung, 23.10.1968, S. 10391.
34 Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Ruanda über Technische Zusammenarbeit, 22.11.1979, in: Bundesgesetzblatt, Teil II, Nr. 26, 28.6.1980, S. 809-811.
35 Ausführlich zum Besuch siehe Bundesarchiv (BArch), B 136/17350.
36 Eine Übersicht der Staatsbesuche findet sich in Bindseil, Ruanda und Deutschland (Anm. 24), S. 29-35.
37 Ebd., S. 35, S. 239.
39 So erstmals 1963. Siehe VNGV, A/PV.1235, 9.10.1963, Randnr. 143.
40 Siehe Bernhard Vogel, Tausende haben sich um die Partnerschaft verdient gemacht, in: Ruanda Revue 1/2022, S. 8-9.
41 Vgl. Madelaine Meier, Goodbye, Kigali, in: Deutsche Welle, 27.3.2015.
42 Ausführlich siehe Fettich-Biernath, Deutschland gibt (Anm. 7).
43 Peter Molt, Die Anfänge der Entwicklungspolitik der Bundesrepublik Deutschland in der Ära Adenauer, Düsseldorf 2017, S. 143f., S. 254f.
44 PA AA, B 57 REF.405/IIIA4, Bd. 83, Referat III A 4, Grundsätze der Ausrüstungshilfe, 28.6.1966.
45 Ausführlich Gray, Germany’s Cold War (Anm. 30). Gleiche Ziele waren mit der Polizeiunterstützung verbunden. Siehe Fabian Bennewitz/Markus-Michael Müller, Innere Sicherheit transnational. Bundesdeutsche Polizeihilfe für Lateinamerika in den 1970er- und 1980er Jahren, in: Zeithistorische Forschungen/Studies in Contemporary History 19 (2022), S. 457-481.
46 Deborah Mayersen, On the Path to Genocide. Armenia and Rwanda Reexamined, New York 2014, S. 104-116.
47 VNSR, S/1994/1125, 4.10.1994, Randnr. 45; Alison Des Forges, Kein Zeuge darf überleben. Der Genozid in Ruanda. Aus dem Amerikanischen von Jürgen Bauer u.a., Hamburg 2002, S. 55-64. Zur Entwicklung der Begriffe siehe Mahmood Mamdani, When Victims Become Killers. Colonialism, Nativism, and the Genocide in Rwanda, Princeton 2001, S. 41-75; Scott Straus, The Order of Genocide. Race, Power, and War in Rwanda, Ithaca 2006, S. 18-23.
48 Gérard Prunier, The Rwanda Crisis. 1959–1994. History of a Genocide, London 1995, S. 41-64; Mamdani, When Victims Become Killers (Anm. 47), S. 103-131, S. 164-166.
49 Prunier, The Rwanda Crisis (Anm. 48), S. 55-57, S. 61-64; Mayersen, On the Path to Genocide (Anm. 46), S. 136-141.
50 PA AA, B 130 VS-REG, Bd. 2291A, Aufzeichnung Abteilung I, Betr.: Besuch des Botschafters von Rwanda am 24.1., hier: Bitte um sofortige Hilfe zur Selbstverteidigung, 24.1.1964.
51 Zu den vom AA 1963 festgelegten Grundsätzen der Ausrüstungshilfe siehe PA AA, B 130 VS-REG, Bd. 2291A, Referat III A 4, Betr.: Ausrüstungshilfe, hier: Ergebnisprotokoll der Staatssekretärsbesprechung am 10.5.1963, 14.5.1963, S. 1f.
52 Vgl. Roman Deckert, Die militärischen Beziehungen der beiden deutschen Staaten zum Sudan. Ein Extrembeispiel für das Verhältnis von Bundesrepublik und DDR zur »Dritten Welt«, in: Oliver Bange/Bernd Lemke (Hg.), Wege zur Wiedervereinigung. Die beiden deutschen Staaten in ihren Bündnissen 1970 bis 1990, München 2013, S. 335-355.
53 PA AA, B 130 VS-REG, Bd. 5115A, Aufzeichnung Referat III A 4, Betr.: Militärhilfe für Rwanda, 29.1.1964; ebd., DB 5, Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kigali an das AA, 10.2.1964; ebd., Schriftbericht der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kampala an das AA, Betr.: Gefahr eines erneuten Watussi-Angriffs auf Ruanda aus der Sicht der Botschaft Kampala, 24.2.1964.
54 Ebd., Schreiben W I 3 im BMVg an Referat III A 4 im AA, Betr.: Lieferung eines Flugzeuges Do 27 nach Rwanda, 29.8.1964.
55 PA AA, B 57 REF. 405/III A 4, Bd. 92, Vermerk des Adjutanten des Ministers, 19.11.1965.
56 Ebd., Schriftbericht der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kigali an Referat II A 7-81 im AA, Betr.: Militärische Berichterstattung […], 23.5.1966, S. 3.
57 Ebd., Vermerk III A 4, Betr.: Ausrüstungshilfe für Rwanda, 18.8.1966.
58 PA AA, B 130 VS-REG, Bd. 2190A, Vermerk I B 3, Betr.: Besprechung über Ausrüstungshilfe am 11.12.1964, 9.12.1964, S. 4.
59 PA AA, B 130 VS-REG, Bd. 2291A, Schreiben Hans Otto Wesemann an Karl Carstens, Staatssekretär im AA, 28.1.1964.
60 PA AA, B 57 REF. 405/III A 4, Bd. 92, Referat III B 5, Niederschrift über die Ressortbesprechung am 1.12.1966 im Auswärtigen Amt über Fragen der Entwicklungshilfe für Rwanda, 5.12.1966, S. 1.
61 Zur Entwicklung des Engagements siehe BArch, B 106/380807.
62 PA AA, B 57 REF. 405/III A 4, Bd. 92, Referat III B 5, Niederschrift über die Ressortbesprechung am 1.12.1966 im Auswärtigen Amt über Fragen der Entwicklungshilfe für Rwanda, 5.12.1966, S. 2; PA AA, B 46, ZA, Bd. 101274, Kopie Schreiben Referat 313 an Referat 304, Betr.: Beabsichtigte Fortsetzung der bisher vom BMZ finanzierten Polizeiprojekte im Rahmen der Ausrüstungshilfe, 6.2.1975.
63 PA AA, B 57 REF. 405/IIIA4, Bd. 83, Referat I B 6, Aus Titel 2302/300 und 320 geförderte Vorhaben auf dem Gebiet des Polizeiwesens, 11.5.1967.
64 BArch, B 106/380807, Ministervorlage Referat ÖS 7, Betr.: Besuch des ruandischen Jugendministers Rwagafilita, 13.11.1973, S. 2f.; Deutscher Bundestag, Drucksache 10/1012, 16.2.1984, S. 2f.
65 ICTR-98-41-T, 18.12.2008, S. 11f., URL: <https://ucr.irmct.org/LegalRef/CMSDocStore/Public/English/Judgement/NotIndexable/ICTR-98-41/MSC17781R0000558336.PDF>.
66 ICTR-98-41-A, 14.12.2011, URL: <https://ucr.irmct.org/LegalRef/CMSDocStore/Public/English/Judgement/NotIndexable/ICTR-98-41/MSC19278R0000565076.PDF>.
67 PA AA, B 46, ZA, Bd. 101274, Schreiben Referat 115 im BMZ an Referat 313 im AA, Betr.: Zusammenarbeit mit Ruanda, hier: Schaffung einer Gendarmerie Nationale, 6.3.1975.
68 Zur 1973 angepassten Afrikapolitik der Bundesrepublik siehe Aufzeichnung des Ministerialdirektors van Well, 25.1.1973, in: Akten zur Auswärtigen Politik der Bundesrepublik Deutschland (AAPD) 1973, München 2004, Dok. 23, S. 122-132.
69 BArch, B 136/43466, Rundschreiben Stellv. Chef Prot., Betr.: Einladung des Präsidenten von Ruanda zu einem Staatsbesuch in die Bundesrepublik Deutschland, 21.1.1974, S. 2.
71 PA AA, B 29, ZA, Bd. 148719, Rundschreiben Referat 209, Betr.: Zielsetzung der Militärischen Ausbildungshilfe, 16.5.1986, S. 2.
72 Der im negativen Sinn prominenteste ruandische Auszubildende war Sylvestre Mudacumura. Der spätere militärische Führer der ruandischen Rebellengruppe FDLR (Forces démocratiques de libération de Rwanda) floh im Anschluss an den Völkermord von 1994 in das Nachbarland Zaïre und wurde im September 2019 bei Gefechten mit kongolesischen Soldaten getötet. Zwischen 1984 und 1986 lernte Mudacumura als Hauptmann Deutsch am Bundessprachenamt in Hürth und belegte später den Generalstabsdienstlehrgang an der Führungsakademie der Bundeswehr (FüAkBw) in Hamburg. BArch, BW 1/248638, BMVg Militärattachédienst, Betr.: Ausbildungshilfe Ruanda, Projekt-Nr. 157/84, 5.9.1984; Dominic Johnson/Simone Schlindwein/Bianca Schmolze, Tatort Kongo – Prozess in Deutschland. Die Verbrechen der ruandischen Miliz FDLR und der Versuch einer juristischen Aufarbeitung, Berlin 2016, S. 75. Die gleiche Ausbildung genoss zwischen 1986 und 1988 auch Gratien Kabiligi. BArch, BW 1/248638, BMVg Militärattachédienst, Betr.: Militärische Ausbildungshilfe Ruanda, Projekt-Nr. 229/86, 23.10.1986; ICTR-98-41-T, 18.12.2008, S. 10. Anders als Mudacumura wurde der spätere Brigadegeneral nach seiner Flucht 1994 in Kenia verhaftet und wegen seiner Beteiligung am Genozid vor Gericht gestellt, 2008 jedoch für unschuldig befunden. Wegen Beteiligung am Völkermord verurteilt wurde dagegen der spätere Präfekt von Kigali, Oberst Tharcisse Renzaho. Zwischen 1987 und 1989 war dieser an der FüAkBw für eine Ausbildung zum Generalstabsoffizier eingeplant. BArch, BW 1/249491, BMVg Militärattachédienst, Betr.: Militärische Ausbildungshilfe Ruanda, Projekt-Nr. 171/87, 4.8.1987; weitere Dokumente über seine Ausbildung ließen sich nicht finden. Einige Jahre zuvor war auch der damalige Oberleutnant Augustin Ntibihora für eine Ausbildung zum Bautechniker in der Bundesrepublik vorgesehen. PA AA, B 29, ZA, Bd. 125497, Rundschreiben Fü S II 5, Betr.: Ausbildungshilfe Ruanda, Projekt-Nr. 117/84, 30.11.1983. Es ließ sich nicht klären, ob er die Ausbildung antrat. 2004 wurde er vor Gericht der Zusammenarbeit mit den am Völkermord beteiligten Milizen der Interahamwe bezichtigt.
73 PA AA, B 46, ZA, Bd. 102095, Durchschlag Weisung Referat 304 im AA an die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kigali, Betr.: Ausrüstungshilfe für Ruanda, 23.2.1976, 28.4.1976.
74 PA AA, B 46, ZA, Bd. 102912, Ausrüstungshilfe Ruanda, Stand: 21.11.1977; BArch, BW 1/257489, Leiter Deutsche Beratergruppe (Bw) Ruanda, Lagevortrag, 30.6.1987, S. 1.
75 Zur breiteren Einordnung vgl. Konopka, Military Assistance (Anm. 6); ders., Vom alten zum neuen »Kalten Krieg«? Die deutsch-nigrische Militärkooperation in historischer Perspektive, in: Friedens-Warte 96 (2023), S. 57-80.
76 Vgl. National Archives, College Park, MD, RG 59, Subject Numeric File, 1964–1966, DEF 17 GER W – DEF GER W-Tanzan, Box 1646, Memorandum Jeffrey C. Kitchen to Under Secretary of State, Federal Republic of Germany: Military Assistance and the Disposal of Excess Military Equipment, 23.4.1965.
77 PA AA, B 46, ZA, Bd. 102922, Schreiben Rü II 4 im BMVg an Referat 304 im AA, Betr.: Ausrüstungshilfe Ruanda, 27.4.1977; BArch, BW 1/248621, Kopie Vorlage Rü II 4 an Staatssekretär Dr. Schnell, Betr.: Ausrüstungshilfe Ruanda, 10.6.1977; ebd., Kopie 1. Zusatzvereinbarung […] über die Entsendung einer deutschen Beratergruppe in die Republik Ruanda, 10.4.1978.
79 BArch, BW 1/257489, Leiter Deutsche Beratergruppe (Bw) Ruanda, Lagevortrag, 30.6.1987, S. 22f.
80 PA AA, B 46, ZA, Bd. 102922, Rü II 4, Ergebnisbericht über die Dienstreise Kigali/Ruanda vom 6.–11.3.1978, 28.3.1978, S. 1.
81 Für eine Auflistung des gelieferten Materials siehe BArch, BW 2/32151, Rü II 4, Land: Republik Ruanda, 30.12.1984, S. 1; BArch, BW 1/342365, Rü II 4, Länderbericht Ruanda, 25.6.1987, S. 1f.
82 BArch, BW 1/248621, Kopie Staatssekretärvorlage Rü II 4, Betr.: Ausrüstungshilfe Ruanda, 10.6.1977; Deutscher Bundestag, Drucksache 13/2982, 10.11.1995, S. 18. Kurzbeschreibungen über die wichtigsten Projekte finden sich in BArch, BW 1/342365 und BW 1/342366.
83 BArch, BW 1/257489, Leiter Deutsche Beratergruppe (Bw) Ruanda, Lagevortrag, 30.6.1987, S. 1.
84 Deutscher Bundestag, Drucksache 11/6282, 19.1.1990, S. 13. Der höchste Dienstgrad, den ein Leiter der Beratergruppe bekleidete, war derjenige eines Oberstleutnants und nicht eines Obersts, wie von Jürgen Wolff erläutert. Peltner, »Dass es knallte, bekam man mit« (Anm. 17).
85 PA AA, B 46, ZA, Bd. 158044, Schriftbericht der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kigali an Referat 300 im AA, Betr.: Ausrüstungshilfe, hier: Ergebnisbericht über Reise des PStS Würzbach nach Ruanda, 17.–19.2.1985, 25.2.1985, S. 3f.
86 BArch, BW 1/257489, Leiter Deutsche Beratergruppe (Bw) Ruanda, Lagevortrag, 30.6.1987, S. 2.
87 Ebd., S. 5f.
88 BArch, BW 1/257489, Schriftbericht des Leiters der Deutschen Beratergruppe (Bw) Ruanda an Rü II 4 im BMVg, Betr.: AH-Folgeprogramm […], 16.2.1987, S. 3.
89 BArch, BW 1/342366, Beratergruppe der Bundeswehr in der Republik Ruanda, Jahresabschlussbericht 1993, 31.1.1994, S. 1.
90 PA AA, B 46, ZA, Bd. 158058, Schriftbericht der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kigali an Referat 300 im AA, Betr.: Ausstattungshilfe für Ruanda, hier: Bereich innere Sicherheit und Polizei, 9.3.1987.
91 BArch, BW 1/342366, Beratergruppe der Bundeswehr in der Republik Ruanda, Jahresabschlussbericht 1992, 20.1.1993, S. 8.
92 Zwischen 1985 und 1993 lassen sich nur Rüstungsexporte im Wert von 0,4 Mio. DM belegen. Deutscher Bundestag, Drucksache 13/2982, 10.11.1995, S. 18.
93 PA AA, B 46, ZA, Bd. 158044, Weisung Referat 300 im AA an die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Niamey, Betr.: Ausrüstungshilfe (Ausstattungshilfe), 7.3.1985.
95 International Institute for Strategic Studies, The Military Balance, 1990–1991, London 1990, S. 140.
96 BArch, BW 1/257489, Leiter Deutsche Beratergruppe (Bw) Ruanda, Lagevortrag, 30.6.1987, S. 8.
97 PA AA, B. 46, ZA, Bd. 158044, Schriftbericht der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kigali an Referat 300 im AA, Betr.: Ausrüstungshilfe, hier: Ergebnisbericht über Reise des PStS Würzbach nach Ruanda, 17.–19.2.1985, 25.2.1985, S. 4; PA AA, B 29, ZA, Bd. 148682, Memorandum Rü II 4 im BMVg, Betr.: Verstärkung der Ausstattungshilfe, 31.8.1985, S. 2.
98 BPA, Neue politische Kriterien deutscher Entwicklungszusammenarbeit, in: Bulletin, Nr. 113, 16.10.1991, S. 893-895.
99 BPA, Ergebnisse der Konferenz der deutschen Botschafter im südlichen Afrika, in: Bulletin, Nr. 43, 25.5.1993, S. 409f.
100 Prunier, The Rwanda Crisis (Anm. 48), S. 93-96; William Cyrus Reed, Exile, Reform, and the Rise of the Rwandan Patriotic Front, in: Journal of Modern African Studies 34 (1996), S. 479-501.
101 Siehe PA AA, B 34, ZA, Bd. 149980, DB 10, Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kigali an Referat 322 im AA, 11.1.1989.
102 Zu diesem Fazit kommen Jürgen H. Wolff/Andreas Mehler, Hauptbericht zur Evaluierung »EZ-Wirkungen in Konfliktsituationen«. Fallstudie Ruanda, Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Referat 310, Bochum und Hamburg 1998/99, S. 11, S. 37f.
103 BArch, BW 1/342366, Beratergruppe der Bundeswehr in der Republik Ruanda, Jahresabschlussbericht 1992, 20.1.1993, S. 2; Zeitzeugenbefragung von Oberstleutnant a.D. Wolf-Rüdiger Haupt am 30.1.2025.
104 Hankel, Über den Weg in einen Völkermord (Anm. 19), S. 309.
105 Vgl. Prunier, The Rwanda Crisis (Anm. 48), S. 121-126.
106 BArch, B 136/34577, Verfügung Schreiben des Bundeskanzlers Helmut Kohl an den Präsidenten der Republik Ruanda, Juvénal Habyarimana, 31.1.1991.
107 PA AA, B 46, ZA, Bd. 158080, Drahterlass (DE) 2465, Referat 300 im AA an die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kigali, 18.10.1990.
108 Ebd., Fernschreiben Nr. 5793, BMVg an Referat 300 im AA, 15.10.1990.
109 PA AA, B 34, ZA, Bd. 149983, DB 251, Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kigali an Referat 322 im AA, 12.10.1990. Eine Kopie der Wunschliste des Verteidigungsministeriums findet sich ebd. Ministère de la Défense Nationale: Liste des materiels demander a l’Allemagne, 12.10.1990. Bereits eine Woche zuvor war die belgische Regierung um Hilfe gebeten worden. Vgl. Marie-Eve Desrosiers, Trajectories of Authoritarianism in Rwanda. Elusive Control before the Genocide, Cambridge 2023, S. 236f.
110 PA AA, B 46, ZA, Bd. 158080, DE 107, Referat 300 im AA an die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kigali, 26.10.1990; ebd., Fernschreiben 2866, BMVg an Referat 300 im AA, 31.10.1990.
111 Ebd., DB 320, Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kigali an Referat 300 im AA, 20.11.1990.
112 Ebd., Fernschreiben 1877, BMVg an Referat 300 im AA, 28.11.1990.
113 BArch, BW 1/342366, Beratergruppe der Bundeswehr in der Republik Ruanda, Jahresabschlussbericht 1992, 20.1.1993, S. 6.
114 PA AA, B 34, ZA, Bd. 165126, Schreiben Militärattachéreferat im BMVg an Referat 202 im AA, Betr.: Militärische Ausbildungshilfe Ruanda, 30.6.1994.
115 BArch, B 136/43413, Kopie Fü S II 5 im BMVg, Militärische Ausbildungshilfe Ruanda, 9.6.1993.
116 Vgl. Amnesty International, Rwanda. Persecution of Tutsi minority and repression of government critics, 1990–1992, London 1992.
117 PA AA, B 46, ZA, Bd. 219732, Kopie Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland und dem Verteidigungsminister der Republik Ruanda über die Durchführung einer Ausstattungshilfe, 13.8.1993.
118 PA AA, B 34, ZA, Bd. 160119, DB 73, Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kigali an Referat 300 im AA, 8.3.1993.
119 Vgl. Wolff/Mehler, Hauptbericht zur Evaluierung (Anm. 102), S. 11f.
120 PA AA, B 34, ZA, Bd. 153642, Ministervorlage Referat 322, Betr.: Besuchswunsch des ruandischen Staatspräsidenten Habyarimana in Deutschland in der Woche ab 21.9.1992, 24.8.1992.
121 BArch, BW 1/342366, Schreiben Referat 300 im AA an Rü Z II 4 im BMVg, Betr.: Ausstattungshilfe für die Streitkräfte Ruandas, 30.6.1993.
122 PA AA, B 46, ZA, Bd. 219732, Protokoll über das am 1.9.1993 beim Generalstab der ruandischen Armee verhandelte Durchführungsprogramm, 2.9.1993, S. 1.
123 PA AA, B 34, ZA, Bd. 160120, DB 126, Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kigali an Referat 322 im AA, 6.5.1993; ebd., Schreiben Referat 202 an Referat 322, Betr.: Ausbildungshilfe für neue ruandische Armee, 4.6.1993.
124 United Nations Observer Mission Uganda-Rwanda; United Nations Assistance Mission for Rwanda.
125 Vgl. Konopka, Deutsche Blauhelme (Anm. 11), S. 533-546.
126 BArch, BW 1/342366, Beratergruppe der Bundeswehr in der Republik Ruanda, Jahresabschlussbericht 1993, 31.1.1994, S. 2-4, S. 8f.
127 Ebd., S. 2.
128 Ebd., Beratergruppe der Bundeswehr in der Republik Ruanda, Jahresabschlussbericht 1992, 20.1.1993, S. 2, S. 5, S. 11; ebd., Beratergruppe der Bundeswehr in der Republik Ruanda, Jahresabschlussbericht 1993, 31.1.1994, S. 5, S. 15.
129 Gleiches gilt für die Botschaft. Am 31. März 1994 meldete diese dem AA, dass »ein erneutes Aufflammen kriegerischer Auseinandersetzungen nicht ausgeschlossen werden kann«. Am 5. April schrieb sie, dass »die ethnische Frage […] wieder verstärkt in den Vordergrund zu treten« scheine, und verwies auf eine »fortgesetzte Verteilung von Waffen, von der bisher niemand zu wissen scheint, woher sie überhaupt kommen«. PA AA, B 34, ZA, Bd. 165112, Schriftbericht der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kigali an Referat 322 im AA, Betr.: Sicherheitslage in Ruanda […], 31.3.1994, S. 1; ebd., DB 65, Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kigali an Referat 322 im AA, 5.4.1994.
130 PA AA, B 34, ZA, Bd. 165131, DB 19, Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kigali an Referat 300 im AA, 7.2.1994.
131 Ebd., Entwurf DE, Referat 300 im AA an die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kigali, 19.1.1994.
132 Melvern, A People Betrayed (Anm. 9), S. 134f.; André Guichaoua, From War to Genocide. Criminal Politics in Rwanda, 1990–1994, Madison 2015, S. 143.
133 Vermutlich wurden etwa 10.000 Twa ermordet, rund 30 Prozent ihrer Gruppe. Bennett Collins/Meghan C. Laws/Richard Ntakirutimana, Becoming »Historically Marginalized Peoples«: examining Twa perceptions of boundary shifting and re-categorization in post-genocide Rwanda, in: Ethnic and Racial Studies 44 (2021), S. 576-594, hier S. 581f.
134 BArch, BW 1/342368, LtrDtBerGrp (Bw) Ruanda an Rü Z II 4 im BMVg, Betr.: Erfahrungsbericht über den Ablauf der Evakuierung aus Kigali/Ruanda, 30.5.1994.
135 PA AA, B 46, ZA, Bd. 219732, Schreiben Rü Z II 4 im BMVg an Referat 300 im AA, Betr.: Ausstattungshilfeprogramm der Bundesregierung, hier: Programm-Teil Ruanda, 26.4.1994; ebd., Nebenabdruck Schreiben Rü Z II 4 im BMVg an die Botschaft der Republik Ruanda in Bonn, 26.4.1994.
136 BArch, BW 1/342368, LtrDtBerGrp (Bw) Ruanda an Rü Z II 4 im BMVg, Betr.: Erfahrungsbericht über den Ablauf der Evakuierung aus Kigali/Ruanda, 30.5.1994, S. 8.
137 Vgl. Sven Felix Kellerhoff, Deutschlands mögliche Mitschuld am Ruanda-Genozid, in: Welt, 9.4.2014; Zeitzeugenbefragung von Oberstleutnant a.D. Wolf-Rüdiger Haupt am 30.1.2025.
138 Wolff/Mehler, Hauptbericht zur Evaluierung (Anm. 102), S. 45f. So auch Oberstleutnant a.D. Wolf-Rüdiger Haupt am 30.1.2025 im Gespräch mit dem Autor.
139 PA AA, B 34, ZA, Bd. 160121, Referat 322, Elemente für ein Schreiben von Herrn Dg 32 an Botschafter Hölscher in Kigali, 5.2.1993.
140 PA AA, B 34, ZA, Bd. 153642, Botschafter Uwe Schramm, Erfahrungsbericht, 10.6.1991, S. 9.
141 PA AA, B 29, ZA, Bd. 128389, Dienstreisebericht Oberstleutnant i.G. Hans-Jürgen Heinze, 3.8.1984, S. 3.
142 BArch, BW 1/257551, Ergebnisvermerk Nr. 1, 8.3.1978, S. 1.
143 [Anon.,] Rwanda: From coup to carnage, in: Africa Confidential 35 (1994) H. 8, 15.4.1994; Des Forges, Kein Zeuge darf überleben (Anm. 47), S. 71.
144 PA AA, B 46, ZA, Bd. 158051, Schriftbericht der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kigali an Referat 321 im AA, Betr.: Ausbildungshilfe auf dem Gebiet der inneren Sicherheit, 24.3.1986, S. 2.
145 Rwanda: From coup to carnage (Anm. 143).
146 ICTR-01-73-T, 23.1.2006, S. 10, S. 12, URL: <https://ucr.irmct.org/LegalRef/CMSDocSTore/Public/English/Transcript/NotIndexable/ICTR-01-73/TRS18354R0000622425.DOC>.
147 PA AA, B 46, ZA, Bd. 158051, Aide-mémoire, 2.7.1986; BArch, BW 1/257489, Schriftbericht des Leiters der Deutschen Beratergruppe (Bw) Ruanda an Rü II 4 im BMVg, Betr.: AH-Folgeprogramm […], 16.2.1987, S. 1; ebd., Vermerk Rü II 4, 19.2.1987.
148 Johnson/Schlindwein/Schmolze, Tatort Kongo (Anm. 72), S. 134.
149 PA AA, B 46, ZA, Bd. 219732, Protokoll über das am 1.9.1993 beim Generalstab der ruandischen Armee verhandelte Durchführungsprogramm, 2.9.1993, S. 1.
150 Des Forges, Kein Zeuge darf überleben (Anm. 47), S. 91f.
151 BArch, BW 1/342366, Beratergruppe der Bundeswehr in der Republik Ruanda, Jahresabschlussbericht 1992, 20.1.1993, S. 11; ebd., Beratergruppe der Bundeswehr in der Republik Ruanda, Jahresabschlussbericht 1993, 31.1.1994, S. 15.
152 United Nations International Residual Mechanism for Criminal Tribunals, DECEASED – BIZIMANA, Augustin (MICT-13-39), o.D., URL: <https://www.irmct.org/en/cases/mict-13-39>.
153 Vgl. Konopka, Vom alten zum neuen »Kalten Krieg«? (Anm. 75).
154 BArch, BW 1/342366, Beratergruppe der Bundeswehr in der Republik Ruanda, Jahresabschlussbericht 1993, 31.1.1994, S. 15.
155 1975 hatten Frankreich und Ruanda einen Vertrag über militärische/technische Zusammenarbeit geschlossen. Ausführlich zur französischen Rolle siehe Commission de recherche sur les archives françaises relatives au Rwanda et au génocide des Tutsi (Anm. 21).
156 Herman Tutehau Salton, Dangerous Diplomacy. Bureaucracy, Power Politics, and the Role of the UN Secretariat in Rwanda, Oxford 2017, S. 94-96, S. 206-214.
157 PA AA, B 46, ZA, Bd. 158051, Aide-mémoire, 2.7.1986.
158 Dies berichtete Oberstleutnant a.D. Wolf-Rüdiger Haupt am 30.1.2025 gegenüber dem Autor. Versuche der Beratergruppe, einen Missbrauch der Fahrzeuge und Baumaschinen nach dem täglichen Dienstschluss durch den Ausbau etwa der Lenkräder oder durch Gespräche mit dem französischen Militärattaché sowie den Einheitsführern und Kommandeuren der ruandischen Armee zu verhindern, seien wirkungslos geblieben; sie hätten Morddrohungen gegen die deutschen Soldaten nach sich gezogen.
159 ICTR-98-41-T, 17.2.2004, S. 67, URL: <https://ucr.irmct.org/LegalRef/CMSDocStore/Public/English/Transcript/NotIndexable/ICTR-98-41/TRS17575R0000629645.DOC>.
160 Roméo Dallaire, Handschlag mit dem Teufel. Die Mitschuld der Weltgemeinschaft am Völkermord in Ruanda. Unter Mitarbeit von Brent Beardsley. Aus dem Englischen von Andreas Simon dos Santos, Frankfurt a.M. 2005, S. 184; David Rawson, Prelude to Genocide. Arusha, Rwanda, and the Failure of Diplomacy, Athens 2018, S. 201-204.
161 OAU, Rwanda: The Preventable Genocide, o.J. [2000], Randnr. 15.40, URL: <http://www.peaceau.org/uploads/report-rowanda-genocide.pdf>.
162 Egodokumente, die Einblick in den Alltag der Beratergruppen liefern könnten, sind kaum in den Akten zu finden.
163 PA AA, B 34, ZA, Bd. 153643, DB 85, Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kigali an Referat 322 im AA, 17.4.1992; ebd., Kopie Schreiben des Präsidenten der Republik Ruanda, Juvénal Habyarimana, an den Kanzler der Bundesrepublik Deutschland, Helmut Kohl, 23.4.1992.
164 VNGV, A/41/PV.40, 17.10.1986, S. 26; PA AA, B 34, ZA, Bd. 150150, Referat Botschaftsrat Erster Klasse Rudolf Schmidt: Afrika und die Vereinten Nationen unter besonderer Berücksichtigung des Südafrika-Problems und der Namibia-Frage, 23.10.1987, S. 9; Christian Freuding, Deutschland in der Weltpolitik. Die Bundesrepublik Deutschland als nichtständiges Mitglied im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in den Jahren 1977/78, 1987/88 und 1995/96, Baden-Baden 2000, S. 137, S. 243.
165 PA AA, B 34, ZA, Bd. 160120, DB 269, Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kigali an Referat 322 im AA, 14.10.1993; ebd., Schriftbericht der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kigali an Referat 322 im AA, Betr.: Wahlen für den VN-Sicherheitsrat, hier: Danksagung der ruandischen Regierung, 22.11.1993.
166 Der VN-Sonderberichterstatter für außergerichtliche, standrechtliche oder willkürliche Hinrichtungen, Bacre Waly Ndiaye, hatte bereits 1993 in einigen Taten der Regierungstruppen einen möglichen Völkermord erkannt. Sein Bericht erschien jedoch nach den Friedensvereinbarungen und fand kaum Beachtung. ECOSOC, E/CN.4/1994/7/Add.1, 11.8.1993, Randnr. 78-81; Joye E. Leader, From Hope to Horror. Diplomacy and the Making of the Rwanda Genocide, Nebraska 2020, S. 228-230.
167 Siehe Floribert Ngaruko/Janvier D. Nkurunziza, Civil War and Its Duration in Burundi, in: Paul Collier/Nicholas Sambanis (Hg.), Understanding Civil War. Evidence and Analysis, Vol. 1: Africa, Washington 2005, S. 35-61.
168 BArch, BW 1/342366, Beratergruppe der Bundeswehr in der Republik Ruanda, Jahresabschlussbericht 1993, 31.1.1994, S. 1f.
169 BArch, BW 2/35074, Rü III 5, Hintergrundinformation für Herrn ParlStS Kolbow für das Gespräch mit dem Botschafter der Republik Ruanda am 5.6.2003 in Berlin, 23.4.2003.
170 Vgl. Human Rights Watch Arms Project, Arming Rwanda. The Arms Trade and Human Rights Abuses in the Rwandan War, Vol. 6, Issue 1, January 1994.
171 Vgl. Commission de recherche sur les archives françaises relatives au Rwanda et au genocide des Tutsi (Anm. 21).
172 Vgl. Konopka, Deutsche Blauhelme (Anm. 11), S. 533-561.

