„Der Mensch des Unternehmens und der Produktion“

Foucaults Sicht auf den Ordoliberalismus und die ‚Soziale Marktwirtschaft’

Anmerkungen

Die Entstehung des modernen Staates und die damit verbundenen Herrschaftstechniken sind das Generalthema von Michel Foucaults Geschichte der modernen Gouvernementalität. In diesem Zusammenhang schreibt er dem Liberalismus eine zentrale Bedeutung zu, weil er ihn nicht als Abwesenheit von Herrschaft ansieht, sondern als eine besondere Form der ‚Regierung‘. Insbesondere der Vorlesungszyklus aus dem Jahr 1979 dient der systematischen Analyse des Liberalismus, beginnend mit dem klassischen Liberalismus des 18. Jahrhunderts bis hin zum amerikanischen „Neoliberalismus“ der 1970er-Jahre. Der Liberalismus - so Foucaults Ausgangsüberlegung - habe die Selbstbegrenzung der Regierung zum Grundprinzip der Herrschaftstechnik erhoben. Die Gouvernementalität des modernen Staates beruhe darauf, dass der Markt als eine Art Kontrollinstanz des Regierungshandelns eingeführt worden sei; das begründe seine eigentliche Stärke. Innerhalb dieser Konzeption habe sich der Liberalismus in drei groben Schritten entwickelt: vom klassischen europäischen Liberalismus des 18. Jahrhunderts über den deutschen und französischen Liberalismus der unmittelbaren Nachkriegszeit hin zum amerikanischen Neoliberalismus.

Damit wird dem „Ordoliberalismus“ in Foucaults Geschichte der Gouvernementalität eine Scharnierfunktion beim Übergang zur modernen Regierungstechnik zugeschrieben. Während der klassische Liberalismus das Prinzip der Selbstbegrenzung des Staates durch den Markt darstellte,1 habe sich dieses Verhältnis im deutschen Ordoliberalismus umgekehrt: In den Schriften Walter Euckens, Wilhelm Röpkes und Alexander Rüstows werde der Staat als nach den Regeln des Marktes zu gestaltende Organisation aufgefasst. Diese veränderte Einschätzung des Verhältnisses von Staat und Markt sei bei den Ordoliberalen aus der Erfahrung des Nationalsozialismus erwachsen. Die Krise des (demokratisch legitimierten) Staates habe sie zu einer fundamentalen Kritik geführt. „Da sich herausstellt, daß der Staat auf jeden Fall wesentliche Mängel hat, und nichts beweist, daß die Marktwirtschaft solche Mängel aufweist, können wir von der Marktwirtschaft fordern“ - so beschreibt Foucault die Position der Ordoliberalen -, „daß sie an sich nicht das Prinzip der Begrenzung des Staats sein soll, sondern das Prinzip der inneren Regelung seiner ganzen Existenz und seines ganzen Handelns. [...] Anders ausgedrückt, es soll sich vielmehr um einen Staat unter der Aufsicht des Marktes handeln als um einen Markt unter der Aufsicht des Staats.“2 Der deutsche Ordoliberalismus weise mit dieser Umkehrung letztlich ähnliche Züge wie der amerikanische Liberalismus auf, der ebenso darauf aufbaue, dass die mit ihm verbundene historische Staatsgründung erst nach der Festlegung auf eine Wirtschaftsordnung erfolgt, der Markt also gleichsam vor dem Staat konstituiert worden sei. Anders als der amerikanische Neoliberalismus stelle der Ordoliberalismus aber noch eine ausgesprochene Ideologie der Regierung dar, während jener ein „allgemeiner Stil des Denkens“ von Regierung und Regierten sei.3 Was den deutschen Ordoliberalismus in Foucaults Perspektive jedoch auszeichnet, ist die Einführung einer neuen Vorstellung des Wettbewerbs, der nun einen ontologischen Charakter im Sinne eines notwendig effizienten Prozesses gewinnt. Der Markt ist in der ordoliberalen Anschauung weniger ein Ort des freien, ungesteuerten Ausgleiches und des äquivalenten Tausches (wie noch im klassischen Liberalismus), sondern es rücken Ungleichheit und Konkurrenzkampf in den Mittelpunkt des Marktgeschehens.4

Es sind vor allem die wirtschaftspolitischen Folgerungen aus dieser Strukturveränderung des Liberalismus, die Foucault bei seiner Beschreibung des Ordoliberalismus hervorhebt. Monopole seien für den Ordoliberalismus zum Beispiel nur dann zu kritisieren, wenn sie den Wettbewerbsmechanismus außer Kraft setzten. Sozialpolitik habe nicht mehr den allgemeinen Ausgleich von Wohlstand zum Ziel, sondern lediglich die Schaffung von Möglichkeiten privater Absicherung gegenüber Armutsrisiken, während gerade die soziale Ungleichheit ein wichtiger Motor des Wettbewerbs sei.5 Eine ‚Regierung‘ im Sinne des Ordoliberalismus trachte also nicht mehr danach, so fasst Foucault zusammen, eine „Trennwand zwischen der Gesellschaft und den Wirtschaftsprozessen“ zu errichten und die Gesetze des Marktes möglichst perfekt zu erkennen, um das Regierungshandeln danach ausrichten zu können, wie es noch das Ziel der Physiokraten des 18. Jahrhunderts gewesen sei. „Es wird keine ökonomische Regierung, sondern eine Regierung der Gesellschaft sein“, die so handelt, „daß der Markt ermöglicht wird“.6 Und hierzu werde die Gesellschaft selbst nach den Prinzipien des Marktes und des Wettbewerbs organisiert, so dass nicht mehr die pure Bedürfnisbefriedigung und der Warentausch im Mittelpunkt der ökonomischen Aktivität der Menschen stehe, sondern die aktive unternehmerische Betätigung, welche nun alle gesellschaftlichen Bereiche durchdringe. „Der homo oeconomicus, den man wiederherstellen will, ist nicht der Mensch des Tauschs, nicht der Mensch des Konsums, sondern der Mensch des Unternehmens und der Produktion.“7 An anderer Stelle heißt es: „Der Ordoliberalismus entwirft also eine Wettbewerbsmarktwirtschaft, die von einem sozialen Interventionismus begleitet wird, der seinerseits eine institutionelle Erneuerung im Umfeld der Neubewertung der Einheit ‚Unternehmen‘ als eines grundlegenden Wirtschaftsakteurs impliziert.“8

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Foucaults Sicht auf den deutschen Ordoliberalismus steht in diametralem Widerspruch zur Perspektive, die die Forschung bisher eingenommen hat. Meist wurde der Ordoliberalismus als eine Ausdehnung des Staates in die Wirtschaft angesehen, und Dieter Haselbach machte gar auf die Tradition des „Autoritären Liberalismus“ aufmerksam, d.h. auf die Verbindung der „Freiburger Schule“ mit dem faschistischen und totalitären Verständnis des Interventionsstaates.9 „Viele, die sich heute neoliberal nennen“, so wusste schon Ludwig von Mises in den 1950er-Jahren, seien „in Wahrheit gemäßigte Interventionalisten“.10 Historisch wurde der Ordoliberalismus, der bekanntlich auf den Ordnungsbegriff des Mittelalters zurückgeht, in eine lange Tradition etatistischer, deutschsprachiger Wirtschaftswissenschaft seit Adam Müller und Friedrich List eingeordnet.11 Die „Soziale Marktwirtschaft“ wurde als eine Wirtschaftspolitik beschrieben, die die Bürger vor den Auswüchsen des Marktes und des Wettbewerbs gerade schützen sollte, wenn auch nicht durch staatliche Transfers, wie das Konzept heute häufig missverstanden wird, sondern durch wirtschaftliches Wachstum.12 Eine Kritik von Foucaults Deutung des Ordoliberalismus hat daher zunächst diesen Widerspruch zur herrschenden Literatur aufzuklären, um im zweiten Schritt die Tauglichkeit des Konzepts für weitere zeithistorische Forschungen zum Gegenstand zu machen.

Die von Foucault unterstellte Homogenität des Paradigmas Ordoliberalismus wird von der neueren Forschung kaum mehr behauptet. Zu unterschiedlich sind nicht nur die Texte eines Walter Eucken und Alfred Müller-Armack, eines Wilhelm Röpke und Alexander Rüstow, sondern schon ihre Lebenswege, die Röpke und Rüstow ins Exil geführt haben, Eucken und Müller-Armack dagegen in das Dilemma der Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus. Nicht zuletzt das sehr unterschiedliche biographische und intellektuelle Verhältnis zum Widerstand hat die deutsche historische Forschung seit den 1980er-Jahren zu einer Differenzierung des Etiketts „Ordoliberalismus“ und zu einer regelrechten Explosion biographischer Studien geführt.13 Auch nach 1945 trat das ordoliberale Ensemble in sehr unterschiedlicher Weise auf: Rüstow und Röpke äußerten sich als Gesellschaftstheoretiker, nicht mehr als Ökonomen; Eucken starb bereits 1950. Allein Müller-Armack, Böhm und von Beckerath hatten großen Einfluss auf die Wirtschaftspolitik in der jungen Bundesrepublik.14 Ob man die Ordoliberalen als Verfechter eines starken Staates oder einer spezifischen und vielleicht neuen Form des Liberalismus bezeichnen kann, erfordert daher letztlich eine genauere personale Zuordnung und Gewichtung innerhalb des gesamten ordoliberalen Ensembles.

Dass es für Foucaults Sichtweise in vielen Texten Belege gibt und er einen Kern des ordoliberalen Diskurses zu Tage fördert, kann indes kaum bezweifelt werden. „Wirtschaft ist Kampf, vielfach sehr harter Kampf“, schrieb Walter Eucken 1947 in einem populären Werk.15 Damit stellte er die Unterschiedlichkeit und den Wettbewerb in den Mittelpunkt ökonomischer Relationen, wozu seine „Marktformenlehre“ eine theoretische Begründung lieferte.16 Insbesondere in den Diskussionen über das bundesdeutsche Kartellgesetz, das 1957 verabschiedet wurde, bedienten sich Ordoliberale immer wieder der von Foucault beschriebenen Argumentation - allerdings auch, um gegen Kartelle Stellung zu nehmen: Franz Böhm betonte beispielsweise, dass „in der Wirtschaft Wettbewerbsenergien lebendig“ seien und das gesetzliche Verbot von Kartellen darauf abziele, „diese Energien zu ermutigen“.17 Der Präsident des Bundeskartellamtes, Eberhard Günther, schrieb 1960, als ginge es ihm darum, Foucault zu bestätigen: „Der Wettbewerb stellt ein viel widerstandsfähigeres Element unseres Daseins dar als allgemein angenommen wird. Selbst ein nicht vollkommener Wettbewerb vermag noch Lenkungsleistungen zu vollbringen, zu denen weder das fähigste Individuum, noch das machtvollste Kollektiv jemals in der Lage sein wird.“18 Man findet in solchen Äußerungen allerdings kein reines Gegenmodell zur staatlichen Intervention in den Markt und den Wettbewerb, denn die Autoren des Ordoliberalismus gingen von einer natürlichen Selbstbeschränkung des Wettbewerbs durch die Gemeinwohlorientierung des Individuums aus19 - eine Annahme, die sich aus der Gemengelage von völkischer, ständestaatlicher und antisozialistischer Ökonomie der 1930er-Jahre herleitet.20 Für die ordoliberale Betonung des Wettbewerbsgedankens sind also auch andere Quellen auszumachen. Den Grundgedanken der Konzeption beschreibt Foucault indes treffend: Die Trennung von Staat und Gesellschaft und damit auch die Trennung von Wirtschaft und Gesellschaft, die den Liberalismus auszeichnet, wird von den Ordoliberalen aufgehoben; die Steuerungsfunktion von Regierung und Gesellschaft wird dem Wettbewerbsmechanismus zugeordnet, den der Staat möglichst umfassend zu entfalten trachtet.

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Fraglich ist nun allerdings, wie einflussreich diese ordoliberale Konzeption wurde. Foucault tendiert in seinen Vorlesungen dazu, eine Identität des wissenschaftlichen Konzeptes des Ordoliberalismus und der Wirtschaftspolitik zu unterstellen. Selbst in der Phase seines großen Einflusses in den Jahren der Währungsreform und den ersten Jahren des „Wirtschaftswunders“ war der Sieg des Konzeptes aber keineswegs total: Die Inlandspreise waren nicht, wie Foucault meint, bis 1953 in der Bundesrepublik vollkommen freigegeben worden.21 Zentrale Bereiche der bundesdeutschen Wirtschaft blieben hochgradig reguliert. Auf dem Mietwohnungsmarkt beispielsweise wurde für die Gebiete mit hoher Nachfrage die Bewirtschaftung des Angebots erst 1961 abgeschafft.22 Der Ordoliberalismus konnte selbst in der Zeit seiner Blüte, die von dem Frankfurter Finanzwissenschaftler Fritz Neumark als „Diktatur der Liberalen“ verspottet wurde,23 keineswegs sämtliche wirtschaftlichen Entscheidungen dominieren. Seit Mitte der 1950er-Jahre sank dann der Stern des ordoliberalen Paradigmas zunächst in der wissenschaftlichen Politikberatung, wo sich die „neoklassische Synthese“ als dominante Position durchsetzte, d.h. die um die keynesianischen Sonderfälle des stabilen Gleichgewichtes bei Unterbeschäftigung erweiterte neoklassische Makroökonomie.24 Steht in der Analyse Foucaults die ordoliberale Schule so glänzend da, weil sie der früheste Vorbote der „monetarist counterrevolution“ zu sein schien, welche sich in den 1970er-Jahren von Chicago aus verbreitete, so wäre andererseits gerade ihr Niedergang während der 1960er-Jahre erklärungsbedürftig, als sich die Bundesrepublik in einem kollektiven Taumel an der Globalsteuerung und dem gesamtwirtschaftlichen Planungsdenken berauschte.

Aber derlei Einwände verfolgen nicht das Ziel, Foucaults Sicht des Ordoliberalismus grundsätzlich zu disqualifizieren. Vielmehr ist diese geeignet, die zeithistorische Forschung zur Präzisierung ihrer eigenen Konzepte herauszufordern: So scheint die Epochenzäsur 1974 als genereller Übergang einer Gesellschaft der Steuerung und der Planung zu einer auf Anreizsteuerung setzenden Wirtschaftspolitik angesichts der von Foucault beschriebenen Vorge-schichte dieses Dogmas fraglich. Die „ideologische Doppelbödigkeit“ der Ordoliberalen,25 deren antimodernistische Haltung bei den rüden Attacken gegen den „Termitenstaat“ (Röpke) und die Massengesellschaft nicht recht mit den modernen Vorstellungen von der Freiheit des Marktes zusammenpasste, erhält als Übergangsphänomen auf einmal einen Sinn. Vor allem aber müsste es mit Hilfe von Foucaults Beschreibung viel einfacher möglich sein, bisher nur isoliert betrachtete Entwicklungen mit dem Wandel der Regierungstechnik in Zusammenhang zu bringen und aufeinander zu beziehen: beispielsweise Initiativen des Konsumentenschutzes26 und die Wiedergeburt des emphatischen Unternehmerbegriffs in den 1950er-Jahren, der noch in den gesellschaftlichen Grabenkämpfen der Zwischenkriegszeit undenkbar gewesen wäre.27 Foucaults Analyse des Ordoliberalismus ist umfassend zu verstehen: Er untersucht die wissenschaftlichen Texte als ein Symptom für den übergeordneten diskursiven Strukturwandel in der Bundesrepublik, der einen zutiefst „unternehmerischen“ Menschen hervorbringt.

Anmerkungen:

1 Michel Foucault, Geschichte der Gouvernementalität II: Die Geburt der Biopolitik. Vorlesung am Collège de France 1978-1979, Frankfurt a.M. 2004, S. 30-34.

2 Ebd., S. 168.

3 Ebd., S. 305.

4 Ebd., S. 171ff.

5 Ebd., S. 193-206, S. 211.

6 Ebd., S. 207.

7 Ebd., S. 208.

8 Übersetzt nach Michel Foucault, Naissance de la Biopolitique. Cours au Collège de France, 1978-1979, Paris 2004, S. 181. Etwas abweichend die dt. Ausgabe (Anm. 1), S. 248.

9 Dieter Haselbach, Autoritärer Liberalismus und soziale Marktwirtschaft. Gesellschaft und Politik im Ordoliberalismus, Baden-Baden 1991.

10 Ludwig von Mises an Volkmar Muthesius (Knapp-Verlag), 18.5.1955, Abschrift (Hoover Institution Archives [Palo Alto, CA], Rep. Mont Pèlerin Society, Box 35).

11 Keith Tribe, Strategies of Economic Order. German Economic Discourse, 1750-1950, New York 1995.

12 Dieter Cassel (Hg.), 50 Jahre soziale Marktwirtschaft. Ordnungstheoretische Grundlagen, Realisierungsprobleme und Zukunftsperspektiven einer wirtschaftspolitischen Konzeption, Stuttgart 1998.

13 Z.B. Roland Hahn, Marktwirtschaft und Sozialromantik. Die programmatische Erneuerung des Liberalismus in Deutschland unter dem Einfluß der Ideen Wilhelm Röpkes und Alexander Rüstows, Hänsel-Rothenhausen 1993; Rolf Kowitz, Alfred Müller-Armack: Wirtschaftspolitik als Berufung. Zur Entstehungsgeschichte der Sozialen Marktwirtschaft und dem politischen Wirken des Hochschullehrers, Köln 1998.

14 Bernhard Löffler, Soziale Marktwirtschaft und administrative Praxis. Das Bundeswirtschaftsministerium unter Ludwig Erhard, Stuttgart 2002; Alexander Nützenadel, Die Stunde der Ökonomen. Wissenschaft, Politik und Expertenkultur in der Bundesrepublik 1949-1974, Göttingen 2005.

15 Walter Eucken, Nationalökonomie wozu?, 2., erw. Aufl. Godesberg 1947, S. 18.

16 Ders., Die Grundlagen der Nationalökonomie, 3., erneut durchgearb. Aufl. Jena 1943, S. 96.

17 Franz Böhm, Diskussionsbeitrag auf der JHV [Jahreshauptversammlung] der Schweizerischen Gesellschaft für Statistik und Volkswirtschaft, 2.6.1951, in: Schweizerische Zeitschrift für Volkswirtschaft und Statistik 87 (1951), S. 247-257, hier S. 253.

18 Eberhard Günther, Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen im Rahmen der deutschen Wirtschaftspolitik, in: Wirtschaft und Wettbewerb 10/11 (1960), S. 747-757, hier S. 752.

19 Vgl. z.B. Wilhelm Röpke, Abbau des kollektiven Denkens, in: Der Volkswirt 7, Doppelnummer 51/52 (1953), S. 15ff., hier S. 16: „Menschen, die auf dem Markte ihre Kräfte im Wettbewerb miteinander messen, müssen um so stärker im übrigen durch eine Ethik der Gemeinschaft verbunden werden, da andernfalls sogar der Wettbewerb aufs schwerste entartet.“

20 Jan-Otmar Hesse, Zur Semantik von Wirtschaftsordnung und Wettbewerb in nationalökonomischen Lehrbüchern der Zeit des Nationalsozialismus, in: Johannes Bähr/Ralf Banken (Hg.), Wirtschaftssteuerung durch Recht im Nationalsozialismus. Studien zur Entwicklung des Wirtschaftsrechts im Interventionsstaat des „Dritten Reiches“, Frankfurt a.M. 2006, S. 473-508.

21 Vgl. Foucault, Geschichte der Gouvernementalität II (Anm. 1), S. 128.

22 Karl Christian Führer, Mieter, Hausbesitzer, Staat und Wohnungsmarkt. Wohnungsmangel und Wohnungszwangswirtschaft in Deutschland 1914-1960, Stuttgart 1995. Allgemeiner jetzt Irmgard Zündorf, Der Preis der Marktwirtschaft. Staatliche Preispolitik und Lebensstandard in Westdeutschland 1948 bis 1963, Stuttgart 2006.

23 Fritz Neumark an Erich Schneider, 24.7.1952 (Universitätsarchiv Frankfurt a.M., Nachlass Fritz Neumark, Box 3, Ordner Nr. 2, „Allgemeine Korrespondenz“).

24 Hierzu ausführlich: Nützenadel, Stunde der Ökonomen (Anm. 14).

25 Paul Nolte, Die Ordnung der deutschen Gesellschaft. Selbstentwurf und Selbstbeschreibung im 20. Jahrhundert, München 2000, S. 383.

26 Christian Kleinschmidt, Konsumgesellschaft, Verbraucherschutz und Soziale Marktwirtschaft. Verbraucherpolitische Aspekte des „Modell Deutschland“ (1947-1975), in: Jahrbuch für Wirtschaftsgeschichte 1 (2006), S. 13-29.

27 Günter Schmölders, Die Unternehmer in Wirtschaft und Gesellschaft. Wandlungen der gesellschaftspolitischen ‚Hackordnung‘ in der Bundesrepublik Deutschland, Essen 1973.

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