Mit den Augen der Statistiker

Deutsche Kategorisierungspraktiken von Migration im historischen Wandel

  1. Der statistische Blick auf die Welt
  2. Überseeische Auswanderung als statistische und politische Kategorie im Kaiserreich
  3. »Migrationshintergrund« als Differenzierung der Bevölkerung in der Bundesrepublik nach 1990
  4. Von der »Flüchtlingskrise« zu einer Kategorisierungskrise
  5. Fazit

Anmerkungen

Mit Statistiken erschließen wir uns die Welt. Sie sind insofern allgegenwärtig. Zum Beispiel gilt die »Arbeitslosenquote« als ein Indikator für die ökonomische Situation verschiedener Länder, und anhand des Anteils von »Personen mit Migrationshintergrund« können deutsche Städte verglichen werden. Während die Kategorie der »Arbeitslosigkeit« in Deutschland auf eine lange Geschichte zurückblickt, die gut dokumentiert ist,[1] wurde der »Migrationshintergrund« erst 2006 definiert und in die amtliche Statistik eingeführt. Bis dahin wurden Migrationsbewegungen in Form von Wanderungsstatistiken erfasst; für die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung Deutschlands hatte Migration statistisch keine Relevanz. Dass sie heute nicht mehr nur als Bewegung der Bevölkerung, sondern als Eigenschaft des Individuums verstanden wird, ist voraussetzungsvoll und historisch kontingent. Angesichts dessen stellt sich nicht zuletzt die Frage, wie die vergangene und aktuelle Kategorisierungspraxis in Bezug auf Flucht zu verstehen ist. In welchen Kontexten und mit welchen Kriterien werden »Geflüchtete« von »Migranten« unterschieden? Indem im Folgenden historisch-soziologisch untersucht wird,[2] wie Migration durch Statistik sozial relevant geworden ist, wird zugleich vorgeschlagen, die sogenannte »Flüchtlingskrise« als eine Krise der Kategorisierung von Migration zu diskutieren. In diesem Beitrag geht es also um das staatliche Wissen, das Statistiker mit der für sie spezifischen Perspektive auf Individuen und Gesellschaft produzieren.

Der Aufsatz gliedert sich in vier Abschnitte. Zunächst wird die soziologische und historische Auseinandersetzung mit statistischen Kategorisierungsprozessen skizziert (1.). Anschließend werden nacheinander zwei Zeiträume betrachtet, die für Umbrüche in der statistischen Erfassung von Migration stehen: das Deutsche Kaiserreich zwischen 1880 und 1914 (2.)[3] und die Bundesrepublik nach 1990 (3.).[4] Im letzten Teil (4.) werden amtliche Kategorisierungen geflüchteter Personen angesprochen und in Beziehung zu den beiden historischen Kontexten gesetzt.[5] Der Beitrag basiert auf der qualitativen Analyse von amtlichen Publikationen (statistischen Zeitschriften, Jahrbüchern usw.)[6] und Archivmaterial.[7] Der Vergleich der beiden Zeiträume[8] wirft ein Licht auf die Verschiebungen in der Kategorisierung von Migration – und zwar von der Erfassung der Ein- und Ausreisebewegungen um 1900 hin zur Einordnung von Personen in Gruppen nach 2005.

1. Der statistische Blick auf die Welt

So wie wir unsere räumliche Wirklichkeit in Inseln, Küste, Festland, Hauptstadt usw. einteilen, so betrachten wir unser Gegenüber als Fremde, Berlinerin, Student, Dozentin usw. Diese alltäglichen Kategorisierungen werden in der Regel wenig hinterfragt. Doch untersuchten die Soziologen Peter L. Berger und Thomas Luckmann bereits 1966 solche Prozesse und ergründeten, wie »jenes Wissen [produziert wird], welches das Verhalten in der Alltagswelt reguliert«.[9] Sie zeigten, wie die Wirklichkeit durch gesellschaftlich vorgegebene Rahmen bzw. Denkkategorien, die im Zuge der Sozialisation internalisiert worden sind, wahrgenommen und strukturiert wird.[10] Jedes Wissen (Alltags- oder wissenschaftliches Wissen) sei als kontextabhängige Deutung der Wirklichkeit zu verstehen.

Während Geschlecht und Ethnizität als interaktiv produzierte Alltagskategorien gut untersucht sind,[11] werden sie als Klassifikationsschemata auf der Makroebene (u.a. als staatliche Kategorien) meist noch vernachlässigt.[12] Hier ist ein Perspektivwechsel notwendig, um den Bogen zwischen der Mikroebene des Alltags und der Makroebene staatlichen Handelns zu schlagen: Kategorisierungs- und Relationierungspraktiken sind als gesellschaftliche Muster zu verstehen, an denen sich sowohl individuelle Handlungen als auch soziale Strukturen ablesen lassen.[13]

Statistische Kategorisierungen sind als empirisches Feld für diese Untersuchung besonders geeignet. Statistiken werden im Alltagsverständnis als objektiv und neutral angesehen; sie »geben vor, eine Realität zu zeigen, die außerhalb von ihnen liegt und durch sie sichtbar wird«.[14] Doch als Wissen über die Welt sind sie kontextabhängige Interpretationen der Wirklichkeit. Die Sozialwissenschaftlerin Dvora Yanow spricht in diesem Zusammenhang von einem »modernen Adam«, »who, looking out at the world, describing its inhabitants, and naming them ›according to their kinds‹, sees and defines an ›Other‹«.[15] Dass Statistiken das Ergebnis von sozialen Aushandlungsprozessen und damit hochgradig deutungsabhängig sind, lässt sich in dreierlei Hinsicht feststellen. Erstens teilt die statistische Praxis durch Kategorisierung[16] die soziale Welt in Gruppen ein. Hierbei abstrahiert sie von der Spezifik und Einzigartigkeit der Dinge, Ereignisse oder Personen, um die Gemeinsamkeiten zu fokussieren. Der gemeinsame Nenner entsteht zwar erst bei der Kategorisierung, wird aber oft für die Essenz der klassifizierten Elemente gehalten.[17] Insofern beruht Kategorisierung auf der Produktion von Ähnlichkeiten innerhalb einer Kategorie und gleichzeitig auf der Produktion von Differenzen zwischen den Kategorien.[18] Diese doppelte Produktion erlaubt es, Dinge, Ereignisse und Personen zu vergleichen, indem »Sachverhalte anhand einer dritten Größe auf ihre Unterschiede oder Ähnlichkeiten hin« beobachtet werden.[19] Zweitens werden bei der Bildung statistischer Kategorien Entscheidungen darüber getroffen, welche Kriterien bevorzugt und welche beiseitegelassen werden.[20] Statistiken stehen dadurch immer für Auswahlprozesse, die sozial relevante Bedeutungen schaffen – jedoch »without seeming to decide«.[21] Drittens werden statistische Beobachtungen in tabellarischer oder anderer grafischer Form geordnet und dadurch hierarchisiert. Die Darstellung in einer Tabelle oder einer Infografik generiert Nähe und Distanz bzw. Gleichheit und Differenz zwischen den beobachteten Phänomenen.[22]

Kategorien befinden sich allerdings nicht im luftleeren Raum, sondern stehen immer in Relation zu anderen Kategorien. Das System, das die Kategorien und ihre Verbindungen bzw. ihre Anordnungen ausbilden, wird im Folgenden als Klassifikationsschema bezeichnet. Aufgrund ihrer Merkmale und ihres je spezifischen Verwendungszusammenhangs sind statistische Kategorisierungen kommunikativ anschlussfähig.[23] Die standardisierte Sprache der Zahlen ermöglicht es, dass Statistiken in der politischen Sphäre zirkulieren und als Instrumente staatlichen Handelns nutzbar gemacht werden können.[24] Dabei »reisen« nicht nur die bloßen Zahlen, sondern auch die Kategorien, die Statistiker benutzen, um soziale Tatbestände beschreiben und quantifizieren zu können. Damit erfahren Kategorien einen Umdeutungsprozess. Allerdings wird hierbei oft die »as if«-Qualität von Kategorien vergessen, sodass die statistisch erfassten Gruppen als gegeben erscheinen und nicht mehr als statistische »Konvention«.[25] Statische Beschreibungen der Arbeitswelt sind gut untersucht,[26] im Bereich der Migration jedoch bisher kaum erforscht.[27] Hier setzt der vorliegende Beitrag an.

2. Überseeische Auswanderung als statistische und politische Kategorie im Kaiserreich

Als die sozialen Ordnungsmuster der Ständegesellschaft im Laufe des 18. und 19. Jahrhunderts an Relevanz verloren, wurde Individuen zunehmend eine Geschlechterkategorie zugeschrieben.[28] Das »Wort ›Geschlecht‹ [hatte] bis zum Beginn des 18. Jahrhunderts eine rein genealogische Bedeutung gehabt«, die eine »gemeinsame Abstammung« bezeichnete und damit soziale Zugehörigkeit betonte. Um 1800 erfuhr der Begriff jedoch im Zuge der Delegitimierung religiöser Erklärungen zunehmend eine neue, »biologische Deutung«.[29] In der Natur und im Körper verankert, fungierte das binäre Klassifikationsschema Geschlecht von nun an als Basis für die Beobachtung von Differenzen.

Während Geschlecht also zum askriptiven Merkmal von Individuen und Sozialstruktur in modernen europäischen Gesellschaften wurde, fokussierten politische und statistische Beobachter mit der Kategorie Migration in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts zunächst nicht individuelle Merkmale der Migranten, sondern die Bewegung. Im späten 19. und frühen 20. Jahrhundert diente das bis dahin unbekannte Merkmal der »Staatsangehörigkeit« dazu, die Bevölkerung in Gruppen zu unterteilen und zu unterscheiden. Das preußische Staatsangehörigkeitsgesetz von 1842 definierte die »Staatsangehörigkeit« erstmals als ein Kriterium zur Verteilung von Rechten und Ressourcen.[30] Wenn Grenzüberschreitungen in Form von »Wanderungen« überhaupt statistisch erfasst wurden, dann ging es darum, die Bewegung der Bevölkerung darzustellen (d.h. die Zu- bzw. Abnahme). Für die Beobachtung von Differenzen zwischen den Individuen spielte Migration zunächst einmal keine Rolle; man erfasste lediglich Bewegungen nach Übersee, die wiederum mit dem Klassifikationsschema der »Staatsangehörigkeit« unterschieden wurden.

In Form einer Speisekarte mit einem internationalen Menü zeichnete der Schriftsteller und Übersetzer Erich Arendt (1903–1984) die Stationen seines Fluchtwegs. Er war 1933 aus Berlin nach Ascona in die Schweiz geflüchtet und von dort 1934 weiter nach Mallorca. Ab 1936 beteiligte er sich am Spanischen Bürgerkrieg. Nach der Niederlage der Republikaner im März 1939 gelang ihm die Flucht über die Pyrenäen nach Frankreich, wo er nach dem Einmarsch der Wehrmacht in Bassens bei Bordeaux interniert wurde. Durch die Lager-Bekanntschaft mit einem Koch des kolumbianischen Konsuls vermochte er gemeinsam mit seiner Frau 1942 nach Kolumbien auszureisen, wo im Februar 1943 in Bogotá die »Speisekarte« entstand. 1950 kehrten die Arendts nach Deutschland zurück und ließen sich in der DDR nieder.(Akademie der Künste, Berlin, Erich-Arendt-Archiv, Nr. 1153)
Deutsche Auswanderer an Deck, um 1910
(Historisches Museum Bremerhaven;
Fotograf und Ort unbekannt)

Die Praxis, Auswanderer am Ort der Einschiffung zu verzeichnen, geht auf eine Methode zurück, die von der »Kommission zur weiteren Ausbildung der Statistik des Zollvereins« 1870 – noch vor der Reichsgründung – empfohlen und zuerst vom Bundesrat des Zollvereins 1870, dann vom Bundesrat des neu gegründeten Deutschen Reichs 1871 angeordnet wurde.[31] Während der Verhandlungen der Kommission wurden zusätzlich zwei weitere Methoden diskutiert: die »Aufzeichnung an den Orten des Wegzugs bzw. der Ankunft« sowie die Erfassung der »Erwerbung« und des »Verlust[s] der Bundes- bzw. Staatsangehörigkeit«. Doch gab es gegen beide Methoden eine Reihe von Einwänden: Im Hinblick auf Erhebungen am Wegzugs- oder Ankunftsort argumentierte zum Beispiel ein Mitglied der Kommission, es sei »überhaupt unmöglich, den Strom der Auswanderung in allen seinen einzelnen Quellen statistisch zu erfassen«.[32] Die zweite Methode, Migration über den Erwerb oder Verlust der Bundes- bzw. Staatsangehörigkeit zu erfassen, wurde bereits seit 1844 in Preußen und bis 1887 auch im Deutschen Reich angewandt. Sie zielte aber nicht auf die »faktischen«, sondern auf die »rechtlichen Zu- und Abzüge«, die offiziell durch »Naturalisations-« und »Entlassungs-Urkunden« verzeichnet wurden.[33] Ende der 1880er-Jahre wurde diese Methode als unzuverlässig erklärt: »Es ist aller aufgewendeten Mühe ungeachtet nicht möglich gewesen, hinsichtlich des Erwerbs und des Verlusts der Staatsangehörigkeit bei der bestehenden Verkehrsfreiheit zu auch nur annähernd richtigen Ergebnissen zu gelangen.«[34] Statt die »Verkehrsfreiheit« in Frage zu stellen und zu unterbinden, wurden die Unschärfen der Erhebungen in statistischer Hinsicht als untragbar angesehen und die Aufzeichnungen 1887 vom Bundesrat ausgesetzt. »[E]ingehende Ermittelungen« [sic] bzw. »Unzuträglichkeiten und Belästigungen« »des vorwiegend geschäftlichen Personenverkehrs« innerhalb Europas waren laut der Kommission des Zollvereins zu meiden.[35] Statt Kontrollen zu veranlassen, die dem Freizügigkeitsprinzip entgegenstünden, empfahlen die Mitglieder der Kommission, unter denen sich »Anhänger des ökonomischen Liberalismus«[36] befanden, dass man sich auf die statistische Erfassung der überseeischen Auswanderung bei der Einschiffung beschränken solle. Die Einwanderung ins Deutsche Reich dagegen galt als quantitativ unbedeutend und unmöglich zu verzeichnen, »da die Einwanderer […] nicht in Massen, sondern als vereinzelte Reisende ank[a]men«.[37]

Die Kategorien und Variablen, die vom neu gegründeten Kaiserlichen Statistischen Amt[38] für die Darstellung und Gliederung der Daten benutzt wurden, sind von diesem Entstehungskontext und dieser eingeschränkten Definition der Auswanderung stark geprägt: »Personen, die eingeschifft w[u]rden«, unterschied man in den Übersichten nach »Herkunftsländern«, »direkter/indirekter« Beförderung, deutschem und ausländischem »Einschiffungshafen« sowie nach ihrem Ziel.[39] Hierbei hatte »Herkunft« nicht die heute dominierende Bedeutung (im Sinne von »nationaler« oder »ethnischer« Herkunft). Vielmehr ging es darum, den bisherigen Wohnort zu ermitteln, also den entgegengesetzten Pol zum Reiseziel, damit die Bewegung vom Wegzugs- bis zum Ankunftsort verzeichnet werden konnte.

Um 1870 behandelte die Kommission Aus- und Einwanderung zusammen, obwohl sich die Debatte vorwiegend um die Auswanderung drehte. Im Kaiserreich – beim Aufbau des Kaiserlichen Statistischen Amts und verbunden mit der wilhelminischen Weltpolitik – wurde die Auswanderung noch stärker problematisiert.[40] Dass man sich in der Statistik auf die überseeische Auswanderung beschränkte, ist angesichts der Thematisierung dieser Frage im Recht und in der Politik wenig überraschend: Seit Mitte des 19. Jahrhunderts konzentrierte man sich auf die Verbesserung der materiellen Bedingungen, unter denen die Auswanderer den Atlantik überquerten, bzw. auf die Regulierung dieses Geschäfts in den Häfen Bremen und Hamburg.[41] Darauf zielte ebenfalls das »Gesetz über das Auswanderungswesen«, das 1897 – als die Zahlen der Auswanderungen bereits zurückgegangen waren[42] – vom Reichstag verabschiedet wurde. In Übereinstimmung mit dieser politischen und rechtlichen Thematisierung wurden nur diejenigen Personen, die sich auf eine Reise nach Übersee begaben, als »Auswanderer« definiert und im Einschiffungshafen erfasst.

Dagegen wurden Erhebungen über Einwanderungsbewegungen vom Kaiserlichen Statistischen Amt bis ins frühe 20. Jahrhundert überhaupt nicht vorgenommen. Lediglich als Teil der Erhebungen hinsichtlich der überseeischen Auswanderung aus deutschen und europäischen Häfen wurde Einwanderung statistisch relevant, denn »zur genaueren Beurteilung der Nachweise über die Auswanderung [erschien] es erwünscht, auch die überseeische Einwanderung statistisch zu erfassen«.[43] So wurden nach dem gleichen Modell wie für die überseeische Auswanderung ab 1904 auch Einwanderer ins Kaiserreich im Ankunftshafen verzeichnet. Bereits die Einwanderungszahlen für das Jahr 1905 (86.961), die laut Angaben des Kaiserlichen Statistischen Amts selbst »freilich noch keineswegs die gesamte Übersee-Einwanderung nach Deutschland behandel[te]n«, überstiegen um das Dreifache die Zahlen der deutschen Auswanderer (28.075).[44] Ab 1906 wurden auch Passagiere gezählt, deren Herkunft unbekannt war, was zu einem Anstieg der Gesamtzahlen auf 158.956 führte. Allein 30 Prozent dieser Personen waren unbekannter Herkunft. Außerdem vermutete das Amt, dass sich möglicherweise unter den ankommenden Passagieren auch Deutsche, sogenannte Rückwanderer, befinden könnten.[45] Insofern lässt sich der im Kaiserreich dominierende Fokus auf Auswanderung statt auf Einwanderung nicht mit der quantitativen Bedeutung der beiden Phänomene erklären. Vielmehr hängt er mit den Implikationen zusammen, die Aus- und Einwanderung politisch besaßen.

Bis auf die wenigen Verzeichnisse zur »überseeischen Einwanderung« wurde der Begriff »Einwanderung« in den untersuchten Dokumenten genutzt, um die Einwanderung aus Europa in die USA zu bezeichnen, gewissermaßen als Synonym für überseeische Auswanderung. In den gesichteten Quellen, die in einer Zeitspanne von 1880 bis 1914 produziert wurden, findet sich das Wort »Übersee-Einwanderer« nur einmal. Ansonsten wurden nach Deutschland einreisende Personen als »nach Deutschland beförderte Passagiere« bezeichnet. Auf die Semantik der Einwanderung griff man bei der Personenkategorisierung in aller Regel nicht zurück.

Gleichwohl darf nicht übersehen werden, dass die Zusammensetzung der Gesamtbevölkerung im Kaiserreich Gegenstand politischer Auseinandersetzungen wie auch Maßnahmen war und dass statistische Erhebungen im Hinblick auf nationale Zugehörigkeit durchgeführt wurden. Ab 1880 gerieten ausländische Arbeiter, besonders polnische Arbeiter aus Russland und Österreich-Ungarn, ins Visier einer »Abwehrpolitik«.[46] Aufenthalt, Mobilität und Einbürgerung dieser Gruppe unterlagen zunehmend Einschränkungen. 1885 wies die preußische Regierung 32.000 polnische Ausländer aus, darunter viele Juden; zwischen 1885 und 1890 bestand für sie sogar ein Aufenthaltsverbot.[47] Ab 1890 öffnete die preußische Regierung die Grenzen im Osten wieder, allerdings ging »dieser Schritt einher mit dem Versuch, in die Arbeitsmigration stärker einzugreifen und die bleibende Niederlassung vor allem der polnischen Migrantinnen und Migranten zu verhindern. Zu diesem Zweck installierte die Regierung nach 1907 in einer dritten Phase über die ›Deutsche Arbeiterzentrale‹ ein komplexes Regime der Legitimierung und alljährlichen Abschiebung, um die ausländischen Arbeitskräfte besser kontrollieren zu können.«[48] Hiermit verfolgte die Regierung zwei Ziele, nämlich den Arbeitskräftebedarf in der Landwirtschaft zu decken und dennoch die »antinationale Einwanderung« von russisch-polnischen Arbeitern, wie sie in einem preußischen Dokument aus dem Jahr 1905 genannt wurde, in Grenzen zu halten.[49] Mithilfe des Verwaltungsinstruments der Landesausweisungen versuchte man, nicht nur Preußens Außengrenzen zu definieren und zu bewahren, sondern auch die Grenzen der Zugehörigkeit zum Deutschen Reich.

Ab 1880 lässt sich »der Anstieg eines neuen Reichsnationalismus«[50] beobachten, der ab der Volkszählung 1890 in der amtlichen Statistik mit der binären Unterscheidung zwischen »Reichsangehörigen« und »Reichsausländern« zum Ausdruck kam. Das rechtliche Klassifikationsschema »Staatsangehörigkeit« hatte sich in Preußen bereits in den 1860er-Jahren durchgesetzt, wobei im Zensus von 1861 die Erhebung der »Familiensprache« als Indikator für eine deutsche Nationalität ohne Staat gedient hatte.[51] In den ersten Jahren nach der Reichsgründung wurde noch die Zugehörigkeit zu den einzelnen deutschen Staaten erfasst, von der die Zugehörigkeit zum Deutschen Reich rechtlich abhing; ab dem Zensus 1890 wurden diese Erhebungen – laut Bundesratsbeschluss – aufgegeben.[52] Die Unterschiede zwischen den deutschen Staaten in Bezug auf Zugehörigkeit wurden damit allmählich irrelevant und statistisch invisibilisiert. Stattdessen wurde der Fokus auf die Reichsebene gelegt. Mit dieser statistischen Einteilung der Bevölkerung in (nur) zwei Kategorien (»Reichsangehörige« und »Reichsausländer«) wurde eine direkte Beziehung zwischen dem Individuum und dem Reich geschaffen, die es in den Gesetzen zuvor nicht gegeben hatte. Indem der Zensus den Individuen »identités de papier« zuschrieb, stellte er neben den »Legitimationskarten« und dem Pass ein zentrales staatliches Instrument der Nationalisierung und Individualisierung der Gesellschaft dar.[53]

Doch blieb diese Beziehung zum Staat den Individuen, die sich selbst auf einer sogenannten Zählkarte einordnen mussten, zunächst einmal fremd, wie aus den Berichten der Direktoren der statistischen Landesämter zu entnehmen ist. Weiterhin wurde bei der Frage nach der Staatsangehörigkeit »statt des verlangten ›D‹ [für Deutsche] in vielen Fällen ›Preußen‹ oder der Name eines anderen Bundesstaats – häufig des Geburtslandes – eingetragen«.[54] Ab 1895 wurden Hinweise zu den rechtlichen Bestimmungen auf die Rückseite der Zählkarte gedruckt, damit Personen sich nicht fälschlich als »Reichsangehörige« kategorisierten.[55] Erst im Laufe des 20. Jahrhunderts und nach zwei Weltkriegen wurde die rechtliche Differenzierung zwischen »Deutschen« und »Ausländern« auch zu einer lebensweltlichen, alltagspraktischen Kategorisierung.

3. »Migrationshintergrund« als Differenzierung der Bevölkerung in der Bundesrepublik nach 1990

Nach dem Zweiten Weltkrieg stellte sich die Frage geeigneter statistischer Muster für die Erfassung von Identität und Alterität in westeuropäischen Gesellschaften neu. In Großbritannien rückten beispielsweise im Kontext der Dekolonisation und der zunehmend restriktiven Einwanderungspolitik immigrants aus dem New Commonwealth ins Zentrum des öffentlichen Interesses; gleichzeitig wurden Gesetze verabschiedet, die Rassendiskriminierungen illegitim machten und bekämpften.[56] In den 1970er- und 1980er-Jahren versuchte zwar das britische Zensusbüro, die ethnische Zusammensetzung der Bevölkerung zu erfragen; dies wurde in der Gesellschaft aber zunächst nicht angenommen.[57] Erst nachdem zivilgesellschaftliche Akteure und Interessengruppen in die Vorbereitung des Zensus einbezogen und die Bevölkerung zehn Jahre lang durch ethnic monitoring an die Frage der ethnischen Zugehörigkeit gewöhnt worden war,[58] wurden entsprechende Fragen im Zensus von 1991 akzeptiert.[59]

Die Bundesrepublik dagegen schlug ab den 1990er-Jahren einen anderen Weg ein (wie im Übrigen auch Frankreich). Im Kontext von Integrations- und Antidiskriminierungspolitik wurde argumentiert, dass »Staatsangehörigkeit« nicht ausreiche, um Diskriminierungen und deren gesellschaftliche Ursachen aufzudecken. In dieser Hinsicht ist »Zuwanderung« (die eigene und/oder diejenige der Eltern) zunehmend als Kriterium herangezogen worden, um zwischen Bevölkerungsgruppen zu unterscheiden.[60] Die »Taxonomien der Migration«[61] ab den 1990er-Jahren knüpfen an eine Vielzahl sozialwissenschaftlicher Expertisen an, die seit den 1980er-Jahren neue Dimensionen mittelbarer Diskriminierung aufgezeigt hatten.[62] Diese »migrationstypische[n] Problemlagen«[63] sollen durch geänderte statistische Kategorien angemessen erfasst werden.

Symptomatisch dafür sind die Änderungen in der Bezeichnung der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung seit der Gründung dieses Amts im Jahr 1978. Sie werfen ein Licht auf den Wandel im politischen Umgang mit Ausländern und Migration in Deutschland: Während 1991 der Aufgabenbereich der Beauftragten mit der »Integration der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen« beschrieben wurde, hieß es in den 1990er-Jahren, dass die Beauftragte für die »Belange der Ausländer« im Allgemeinen bzw. für »Ausländerfragen« zuständig sei.[64] Die Kategorie »Ausländer« wurde also von der Arbeitswelt entkoppelt – und hierbei ebenso von der Figur des »Gastarbeiters«.[65] In den 1990er-Jahren beklagten die Beauftragten die fehlende Terminologie, um sowohl die Probleme als auch die Zielgruppen der Integrationspolitik zu beschreiben: »Bis auf die Bereiche, in denen die Formulierung ›Ausländer‹ amtssprachlich Verwendung findet (Recht, Statistik), wird dem Begriff ›Migrant‹ bzw. ›Flüchtling‹ der Vorzug gegeben. Hier aufwachsende Kinder und Jugendliche als ›ausländisch‹ zu bezeichnen fällt schwer.«[66] Alternative Kategorisierungen wurden zwar vorgeschlagen, aber nicht systematisiert verwendet und verfestigt.[67]

Im Zuge der Debatte über die Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes in den Jahren 1999 und 2000 erfuhr die kategoriale Unterscheidung zwischen dem »Staatsangehörigen« und seinem Pendant, dem »Ausländer«, eine Re-Definition.[68] Zugleich wurde 2002 das Amt der Beauftragten der Bundesregierung erneut umbenannt, um »den veränderten Zielgruppen und Aufgabenbereichen Rechnung [zu tragen]. Integration wurde fortan als gesamtgesellschaftliche Aufgabe definiert, die sich nicht allein auf ausländische Staatsangehörige bezieht.«[69] Das Amt wurde zuständig für »Migration, Flüchtlinge und Integration«, was somit alle Personen einschließt, die als integrationsbedürftig angesehen werden – und zwar auch dann, wenn sie (seit der Reform) die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. 2006 fand Migration als Klassifikationsschema ebenfalls Eingang in die Statistik. Das Statistische Bundesamt konzipierte den »Migrationshintergrund« im Rahmen der Auswertung der neuen Erhebungsmerkmale, die 2004 mit Blick auf den Mikrozensus 2005 eingeführt worden waren.[70] Ziel war es, ein Konzept zu erarbeiten, das »die Bedeutung von Migration für Staat und Gesellschaft in Deutschland«[71] (und nicht nach/aus Deutschland) erfasst. Migration wurde also in einer innenpolitischen, an nationalstaatlicher Kohäsion ausgerichteten Perspektive statistisch relevant; und zwar nicht (nur) als Regulation des Aufenthalts von Ausländern im Zusammenhang mit innerer Sicherheit, sondern darüber hinaus auch im Bereich der Sozialpolitik. Das Statistische Bundesamt definierte die Kategorie der »Menschen mit Migrationshintergrund« wie folgt: »Alle nach 1949 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Zugewanderten, sowie alle in Deutschland geborenen Ausländer und alle in Deutschland als Deutsche Geborenen mit zumindest einem zugewanderten oder als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil.«[72]

Der Begriff »Migrationshintergrund« war zu dieser Zeit an sich nicht neu; bereits in der deutschen Veröffentlichung der PISA-Studie 2003 wurde von »Jugendlichen mit Migrationshintergrund« gesprochen.[73] Doch bis zur Veröffentlichung der Ergebnisse des Mikrozensus 2005 gab es keinen einheitlichen Gebrauch des Begriffs – gerade deshalb war er für das Bundesamt attraktiv. So konnte der Bedeutungsgehalt eines bereits bekannten Begriffs für statistische Zwecke vereinheitlicht werden. Eine Reihe von Entscheidungen wurde getroffen, um sowohl eine »abgeleitete Variable« aus den oben genannten Merkmalen der Kategorie »Migrationshintergrund« zu schaffen als auch die tatsächliche Zuordnung einzelner Individuen zu dieser Variable vornehmen zu können.

Bemerkenswerterweise wurde »Zuzug« als statistisches Merkmal benutzt, um Individuen miteinander zu vergleichen und voneinander zu trennen – nämlich »Personen mit« und »ohne Migrationshintergrund« bzw. »-erfahrung«. Das Klassifikationsschema »Staatsangehörigkeit« wurde keineswegs ersetzt, sondern in Kombination mit den Merkmalen des Zuzugs und der Einbürgerung wurden neue Kategorien etabliert: »Deutsche ohne Migrationshintergrund«, »Deutsche Zuwanderer ohne Einbürgerung«, »nicht zugewanderte Ausländer (2. und 3. Generation)« usw. Die ganze Wohnbevölkerung Deutschlands – oder vielmehr das eine im Mikrozensus befragte Prozent – konnte anhand dieser Merkmale kategorisiert und in klar voneinander abgegrenzte Gruppen gegliedert werden. Zwar erfuhr das Schema »Staatsangehörigkeit« dadurch eine Umdeutung, verlor jedoch nicht an klassifikatorischer Relevanz. Insofern kann der skizzierte Prozess in theoretischer Hinsicht auch als eine Re-Institutionalisierung der Staatsangehörigkeit beschrieben werden.[74]

Die Entscheidung basierte auf der Annahme, dass der Migrationshintergrund »nach Auffassung von Experten besser Aufschluss über Art und Umfang des Integrationsbedarfs als die bislang im Blickpunkt der Analysen stehende Zahl der Ausländer in Deutschland« geben könne.[75] Der Soziologin Claudia Diehl zufolge wurde davon ausgegangen, »dass die Erfahrung von Migration – der eigenen Person oder der Eltern – ein so lebenschancenprägendes Ereignis darstellt, dass eine Unterscheidung zwischen Personen mit und ohne Migrationshintergrund gerechtfertigt« erscheint.[76] Weil die gesellschaftliche Inklusion bzw. Exklusion dieser Personengruppe von der Migrationserfahrung abhänge, solle sich dieser Faktor nunmehr auch in der Statistik niederschlagen bzw. zur statistischen Variable werden. Infolgedessen können seither Personen mit und ohne Migrationshintergrund zum Beispiel auf ihre Wahlpräferenzen hin verglichen werden.[77] Migrationshintergrund wird hier zur erklärenden Variable und zugleich zu einem Faktor mittelbarer Diskriminierungen. Analog zur Kategorie Geschlecht um 1800 handelt es sich um ein Merkmal, das Individuen zugeschrieben wird. Im Gegensatz zu Geschlecht um 1800 wurde diese neue Differenzierung aber damit begründet, bestehende Diskriminierungen fassbar zu machen und sie bekämpfen zu können.

Insgesamt führt der vorgenommene diachrone Vergleich der Klassifikationsschemata eine grundlegende Verschiebung in der Betrachtungsweise von Migration vor Augen – und zwar vom Fokus auf Menschen in Bewegung (um 1900) hin zum Fokus auf sesshafte und über Identitätsbegriffe definierte »Andere« in Deutschland. Neuerdings geht es also um eine Beschreibung von Alterität, die nicht mehr allein durch das Klassifikationsschema »Staatsangehörigkeit« dargestellt und damit gerechtfertigt wird.

4. Von der »Flüchtlingskrise« zu einer Kategorisierungskrise

Wie lassen sich vor dem geschilderten Hintergrund vergangene und gegenwärtige Kategorisierungspraktiken in Bezug auf Vertreibung, Flucht und Geflüchtete verstehen? Die Rechtskategorie »Flüchtling« ist hochgradig deutungsabhängig und kontingent. Wie Gérard Noiriel gezeigt hat, gab ihre Definition im Rahmen der Genfer Flüchtlingskonvention Anlass zu heftigen nationalen und internationalen Auseinandersetzungen, in denen verschiedene Standpunkte und Deutungen aufeinanderstießen.[78] Schließlich setzten 1951 die westlichen Mächte die politische Verfolgung als das bestimmende Kriterium des Flüchtlingsstatus durch. Dies erlaubte die Anerkennung und den Schutz von Dissidenten aus kommunistischen Ländern, während andere Fluchtursachen (z.B. wirtschaftliche) ausgeschlossen wurden.[79] Mit der Genfer Konvention kristallisierte sich zudem die internationale Nachkriegsordnung als Verfestigung nationalstaatlicher Prinzipien heraus.[80]

Von der Mitte des 19. Jahrhunderts bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs war Deutschland »eher Ausgangs- und nicht Zufluchtsort für politisch Verfolgte in Europa gewesen«.[81] In dieser Hinsicht stellte die Verankerung des Asylrechts für »politisch Verfolgte« im Grundgesetz der Bundesrepublik (1949) einen Bruch mit vorherigen Gesetzgebungen und Verfassungen in Deutschland dar. Doch ist das offene Asylrecht nicht mit einer »offenen Asylpraxis« durch die Landes- und Bundesbehörden in der frühen Bundesrepublik gleichzusetzen.[82] Angesichts der breiten Definitionen im Grundgesetz und in der Genfer Flüchtlingskonvention hatten die Behörden und Verwaltungsgerichte einen großen Interpretationsspielraum bei der »Qualifikation« einer Person als Flüchtling.[83] Die »fortwährenden Neuinterpretationen«, die von ganz unterschiedlichen Akteuren und nicht zuletzt aufgrund innen- und außenpolitischer Interessen vorgenommen wurden, zeigen die »historische Bedingtheit« des Asylrechts und seiner praktischen Umsetzung.[84] Letztendlich stand (und steht) das Asylrecht im Spannungsfeld zwischen den Prinzipien des Nationalstaats und der Menschenrechte.[85]

Die Bezeichnung »Boat People«, die sich in den späten 1970er-Jahren über die Medien verbreitete, ist ein instruktives Beispiel dafür. Denn sie »grenzte sich von zunehmend negativ besetzten Begriffen wie ›Asylant‹, ›Flüchtling‹ oder ›Ausländer‹ ab und ließ die Fluchtmotive offen«.[86] Wie bei der Kategorie »Auswanderer« handelte es sich bei den »Boat People« um eine Gruppenbezeichnung, die Migration als Bewegung mittels »Boat« adressierte. Die Kategorisierung wies nicht nur sehr konkret auf die Notsituation der Menschen (»People«) auf dem Meer hin, sondern blendete auch den politisch umstrittenen Kontext aus, was eine überparteiliche Mobilisierung erlaubte. Die Geflüchteten wurden meist weder als »Vietnamesen« noch als »Flüchtlinge« bezeichnet, sondern als »Menschen«, die es zu retten galt. Damit herrschte gleichzeitig Unklarheit über deren zukünftigen rechtlichen Status. Humanitäre Ziele vermischten sich mit christdemokratischen Werten, wie der Einsatz von CDU/CSU-Politikern für die »Boat People« verdeutlicht.[87]

Die Kategorisierung als »Boat People« machte es zudem möglich, Analogien zu früheren Geschehnissen in der deutschen Geschichte zu ziehen, die zur Skandalisierung und Solidarisierung geführt hatten: Auf dem Höhepunkt der öffentlichen Diskussion über die nationalsozialistische Vergangenheit nach der Ausstrahlung der US-Fernsehserie »Holocaust« bezeichnete der »Spiegel« im Juni 1979 die »Boat People« als »Die Juden des Ostens«.[88] Die politische und mediale Kampagne zielte mithilfe des Analogieschlusses zum Holocaust nicht nur auf das Verantwortungsgefühl der deutschen Bevölkerung, sondern über die Erinnerung an die Vertriebenen aus den ehemaligen Ostgebieten des Deutschen Reichs nach 1945 auch auf deren Mitgefühl.[89] Bereits bei der Aufnahme von ungarischen Verfolgten Mitte der 1950er-Jahre hatten Vertriebenenverbände eine bedeutende Rolle als »Interessenvertreter aller Flüchtlinge im Parlament« gespielt.[90] Der politische Umgang mit Flüchtlingen in der Bundesrepublik wurde also im Lichte der kollektiven Selbstbeschreibung und der deutschen Geschichte jeweils neu akzentuiert.

Dieses historische Beispiel könnte von der aktuellen Situation kaum weiter entfernt sein. Deshalb stellt sich die Frage, wie in der statistischen Praxis »Flüchtlinge« und »Migranten« heute voneinander getrennt werden. Seit 2016 ist diese Praxis in ständiger Bewegung. Das Statistische Bundesamt benutzt den Sammelbegriff »Schutzsuchende« für Asylbewerber, rechtlich anerkannte Flüchtlinge und alle anderen Geflüchteten. Im November 2017 gab das Statistische Bundesamt die erste Fachserie zu »Schutzsuchenden« heraus, die über die sogenannte »humanitäre Immigration« berichtet.[91] Die Daten stammen aus dem Ausländerzentralregister, das vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geführt wird. Die statistische Kategorie »Schutzsuchende« bildet also eine Unterkategorie von »Ausländern«. Der rechtliche Aufenthaltsstatus gilt dabei als Grundlage für die Binnendifferenzierung. Wenngleich sich in jüngster Zeit die Kategorie »Schutzsuchende« im Bereich der Statistik zu festigen scheint, vervielfältigen sich die Bezeichnungen, die über sie in anderen sozialen Bereichen zirkulieren (»Flüchtlinge«, »Geflüchtete«, »Asylbewerber«). Zu beobachten ist derzeit, dass sich die Klassifikationsschemata in den verschiedenen Handlungsfeldern im Umbruch befinden.

In den Debatten seit 2015 werden zwar Geflüchtete als eine spezifische Migrantengruppe unterschieden, doch begegnet man ihnen mit ähnlichen integrationspolitischen Instrumenten wie den »Personen mit Migrationshintergrund«. In ihrer Sommerpressekonferenz im August desselben Jahres hob Bundeskanzlerin Angela Merkel das Bleiberecht der Flüchtlinge aus Syrien und anderen Bürgerkriegsregionen hervor; sie forderte »Integrationsanstrengungen« seitens der beteiligten politischen Akteure und gesellschaftlichen Gruppen.[92] Ab diesem Zeitpunkt wurden Flüchtlinge in den Medien und von wirtschaftlichen Akteuren »zunehmend mehr als potenzielle Arbeitskräfte in den Blick genommen«.[93] Die regionalen Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit zum Beispiel werben bei Arbeitgebern dafür, »geflüchtete Menschen« einzustellen, um deren »Potenziale [zu] nutzen« – so der Titel einer Informationsbroschüre.[94] In einem »Praxis-Leitfaden für Unternehmen«, herausgegeben von der Unternehmensinitiative »Charta der Vielfalt«,[95] wird die Integration qualifizierter Flüchtlingen überwiegend als Chance für den Arbeitsmarkt beschrieben.[96] Die Differenzunterstellung, die dem Begriff »Vielfalt« zugrunde liegt, verschwindet damit nicht, vielmehr wird der wirtschaftliche Nutzen von Differenz betont. Eine solche ökonomische Aufwertung der Alterität ist in der Forschung bereits im Zusammenhang mit der Förderung weiblicher Arbeitskräfte herausgearbeitet worden.[97] Die Unternehmensinitiative »Charta der Vielfalt« ist zwar keine neue Maßnahme für die Integration von Flüchtlingen, sondern wurde bereits 2006 gegründet. Ihre Veröffentlichungen von 2015 zeigen jedoch, dass Fluchterfahrung zu einer weiteren Vielfaltsdimension umgedeutet wird (neben Geschlecht, Migrationshintergrund, Behinderung), die ein Unternehmen zu »managen« hat und zu nutzen wissen muss.

Cover einer Broschüre der Bundesagentur für Arbeit, 2016
Cover einer Broschüre der
Bundesagentur für Arbeit, 2016

Bemerkenswert ist in diesem Kontext, dass in Medienberichten nicht alle Geflüchteten, sondern vor allem Syrer und Syrerinnen zu einer »Flüchtlings-Elite konstruiert [werden], die zu Deutschland passt«.[98] Immer wieder werden »syrische« von anderen Geflüchteten unterschieden, etwa von »Afghanen«, die abgeschoben werden.[99] Im Gegensatz zum Begriff »Boat People«, der einen Verweis auf die Staatsangehörigkeit vermied, ist das Klassifikationsschema »Staatsangehörigkeit« spätestens seit 2015 omnipräsent; es trägt zur Binnendifferenzierung zwischen legitimen und illegitimen Geflüchteten bei.

Afghanische Flüchtlinge demonstrieren am 22. Dezember 2012 in München gegen ihre drohende Abschiebung.(picture alliance/dpa/Tobias Hase)
Afghanische Flüchtlinge demonstrieren am 22. Dezember 2012 in München gegen ihre drohende Abschiebung.
(picture alliance/dpa/Tobias Hase)

5. Fazit

In diesem Aufsatz wurde eine statistische Kategorisierungsperspektive auf Migration in Deutschland eingenommen, um politische Fokusverschiebungen anhand veränderter Klassifikationsschemata herauszuarbeiten: von Migration als Prozessbeschreibung hin zur Alteritätsbeschreibung. Seit dem späten 19. Jahrhundert richtete sich der statistische Blick einerseits auf die Bewegung der Bevölkerung (Ein- bzw. Auswanderung), andererseits auf ihre Differenzierung nach »Staatsangehörigkeit«. Das Klassifikationsschema »Migrationshintergrund« führte in der Mitte der 2000er-Jahre eine neue Dimension statistischer Unterscheidung ein. Diese zielt auf die Hervorhebung von Differenzen und Gemeinsamkeiten zwischen Bevölkerungsgruppen, die als solche erst durch die Einführung der Kategorie »Migrationshintergrund« entstanden. Nach dem Motto der Integrationspolitik seit 2005 soll die statistische Erfassung der so beobachteten Differenzen und Gemeinsamkeiten »Integration fördern und fordern«.[100] Um etwa Diskriminierungen auf dem Arbeitsmarkt entgegenzuwirken, werden Differenzen beobachtet, die zugleich betont und durch Zahlen objektiviert werden. Für die Diskriminierungsforschung ist »Migrationshintergrund« gleichwohl kaum als Analysekategorie nutzbar, weil die Diskriminierungserfahrungen innerhalb der Großgruppe von »Personen mit Migrationshintergrund« zu heterogen sind.[101]

Die Veränderungen in der statistischen Beobachtung gehen auf politische Entwicklungen zurück. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurde die Auswanderung nach Übersee problematisiert; im frühen 21. Jahrhundert hingegen stellt Migration als persönlicher und familiärer Hintergrund ein Problem im Kontext von Integrationspolitik und zunehmender Beschäftigung mit »Identität« dar. An den erläuterten Beispielen lässt sich diesbezüglich eine Ko-Konstruktion politischer und statistischer Kategorien der Migration ablesen.

Die amtliche Kategorie »Flüchtling« wiederum führte zu neuen Abgrenzungen, indem sie es erlaubt, »politisch und rechtlich zwischen legitimen und illegitimen Gründen für Migration [zu] unterscheiden«.[102] Seit 2015/16 werden Flüchtlingsgruppen bestimmter Staatsangehörigkeiten zunehmend mit der Hoffnung auf ökonomischen Nutzen verbunden, was insbesondere an Verlautbarungen von Wirtschaftsakteuren und Medienvertretern deutlich wird. Doch wird der Blick weniger auf die Bewegungen oder Fluchtursachen gelenkt als primär auf die gesellschaftliche Integration und den nationalen Arbeitsmarkt. Interpretiert als Vielfaltsdimensionen, mit denen zu wirtschaften ist, können Programme zur Förderung der Integration von »Flüchtlingen« und »Personen mit Migrationshintergrund« unter dem Schlagwort »Diversity Management« an bereits etablierte Strukturen und Verfahren angedockt werden. Das neue Integrationsgesetz vom 31. Juli 2016 sieht nicht vor, den Fluchthintergründen nachzugehen und sie statistisch gesondert festzuhalten. Dergestalt kann auch das Klassifikationsschema »Migrationshintergrund« alle als integrationsbedürftig eingestuften Bevölkerungsgruppen umfassen. Es »schafft« dadurch langfristig »einen Unterschied, der einen Unterschied macht«.[103] Der klassifikatorische Paradigmenwechsel von Migration als Prozess zu Migration als Alteritätszuschreibung setzt sich bei der Kategorisierung von Geflüchteten insofern ungebrochen fort.

Anmerkungen:

[1] Christian Topalov, Naissance du chômeur. 1880–1910, Paris 1994; Bénédicte Zimmermann, Arbeitslosigkeit in Deutschland. Zur Entstehung einer sozialen Kategorie, Frankfurt a.M. 2006.

[2] Für einen Überblick zur historischen Soziologie im deutschsprachigen Raum vgl. Rainer Schützeichel, Neue Historische Soziologie, in: Georg Kneer/Markus Schroer (Hg.), Handbuch soziologische Theorien, Wiesbaden 2009, S. 277-298. Zum französischsprachigen Forschungsprogramm einer historischen Soziologie des Staats (sociologie historique de l’Etat) vgl. Sylvain Laurens, Une politisation feutrée: les hauts fonctionnaires et l’immigration en France, 1962–1981, Paris 2009; Martine Kaluszynski/Sophie Wahnich (Hg.), L’État contre la politique: les expressions historiques de l’étatisation, Paris 1998; Renaud Payre/Gilles Pollet, Analyse des politiques publiques et sciences historiques: quel(s) tournant(s) socio-historique(s)?, in: Revue française de science politique 55 (2006), S. 133-154.

[3] Der untersuchte Zeitraum schließt somit die statistische Wissensproduktion während des Ersten Weltkriegs aus. Der Kriegseintritt stellte eine Zäsur dar – einerseits in Bezug auf die administrativen Bedingungen, unter welchen Statistiken produziert wurden, andererseits in Bezug auf die politischen Problemdeutungen von Migrationsprozessen. Zur Periodisierung 1880–1914 vgl. Sebastian Conrad, Globalization Effects: Mobility and Nation in Imperial Germany, 1880–1914, in: Journal of Global History 3 (2008), S. 43-66.

[4] Die empirischen Ergebnisse stammen aus meinem Dissertationsprojekt mit dem Arbeitstitel »La construction statistique de l’altérité: Socio-genèse d’une politique d’intégration en France et en Allemagne (1880–2010)« (Universität Potsdam/Universität Grenoble Alpes). Die Dissertation beruht auf einem deutsch-französischen Vergleich; für das Kaiserreich wurden Statistiken auf Reichsebene untersucht. In diesem Beitrag werden nur die Ergebnisse für Deutschland präsentiert.

[5] Das empirische Material, auf das sich dieser Teil stützt, wurde zum Teil im Rahmen der Lehrveranstaltung »Kategorien der (Un-)Gleichheit: Geschlecht und Migration im historischen Wandel« (Universität Potsdam, Wintersemester 2016/17) unter Mitwirkung der Seminarteilnehmer/innen gesammelt, bei denen sich die Autorin bedankt.

[6] Für die Zeit 1880–1914 wurden folgende publizierte Quellen systematisch untersucht: Reichstagsprotokolle, Statistik des Deutschen Reichs, Monatshefte zur Statistik des Deutschen Reichs, Vierteljahrshefte zur Statistik des Deutschen Reichs, Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich, Allgemeines Statistisches Archiv, Zeitschrift des königlich preußischen statistischen Bureaus. Für die Zeit 1990–2010: Fachserie 1, Reihe 1.2 Wanderungen, sowie Fachserie 1, Reihe 2.2 Bevölkerung mit Migrationshintergrund (Statistisches Bundesamt); SOEP Survey Papers (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung); Migrationsberichte (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge); Berichte über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland (Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration).

[7] Für die Zeit 1880–1914: Bundesarchiv (BArch, Standort Lichterfelde), Archiv des Statistischen Reichsamts (BArch R 3102/10981) und des Auswärtigen Amts, Abteilung II E Handelspolitik (BArch R 901/29729 bis -37).

[8] Zur Methodologie des historischen Vergleichs: Jeffrey Haydu, Making Use of the Past. Time Periods as Cases to Compare and as Sequences of Problem Solving, in: American Journal of Sociology 104 (1998), S. 339-371.

[9] Peter L. Berger/Thomas Luckmann, Die gesellschaftliche Konstruktion der Wirklichkeit [1966/69], 17. Aufl. Frankfurt a.M. 2000, hier S. 21.

[10] Ebd., S. 174-185.

[11] Zu Geschlecht vgl. etwa Erving Goffman, Das Arrangement der Geschlechter, in: ders. (Hg.), Interaktion und Geschlecht, Frankfurt a.M. 1994, S. 105-158; Stefan Hirschauer, Un/doing Differences. Die Kontingenz sozialer Zugehörigkeiten, in: Zeitschrift für Soziologie 43 (2014), S. 170-191; ders., Die interaktive Konstruktion von Geschlechtszugehörigkeit, in: Zeitschrift für Soziologie 18 (1989), S. 100-118. Zu Ethnizität vgl. etwa Marion Müller, Geschlecht und Ethnie. Historischer Bedeutungswandel, interaktive Konstruktion und Interferenzen, Wiesbaden 2003; dies./Dariuš Zifonun (Hg.), Ethnowissen. Soziologische Beiträge zu ethnischer Differenzierung und Migration, Wiesbaden 2010.

[12] Vgl. Marion Müller, »The evils of racism and the wealth of diversity« – Zum Bedeutungswandel der Rassenkategorie in den UN-Weltkonferenzen gegen Rassendiskriminierung, in: Zeitschrift für Soziologie 43 (2014), S. 402-420.

[13] Angelika Epple, Doing Comparisons – Ein praxeologischer Zugang zur Geschichte der Globalisierung/en, in: dies./Walter Erhart (Hg.), Die Welt beobachten. Praktiken des Vergleichens, Frankfurt a.M. 2015, S. 161-199.

[14] Bettina Heintz, Numerische Differenz. Überlegungen zu einer Soziologie des (quantitativen) Vergleichs, in: Zeitschrift für Soziologie 39 (2010), S. 162-181, hier S. 170.

[15] Dvora Yanow, American Ethnogenesis and the 1990 Census, in: Carol J. Greenhouse (Hg.), Democracy and Ethnography. Constructing Identities in Multicultural Liberal States, Albany 1998, S. 105-123, hier S. 116.

[16] Im Folgenden wird »Kategorisierung« als Oberbegriff für diese Aktivität (inkl. Alltagspraktiken) benutzt, während »Klassifikation« ausschließlich eine wissenschaftliche bzw. statistische Praxis bezeichnen soll.

[17] Rogers Brubaker, Ethnizität ohne Gruppen, Hamburg 2007, S. 97; Theresa Wobbe, Making up People: Berufsstatistische Klassifikation, geschlechtliche Kategorisierung und wirtschaftliche Inklusion um 1900 in Deutschland, in: Zeitschrift für Soziologie 41 (2012), S. 41-57, hier S. 42; Yanow, American Ethnogenesis (Anm. 15), S. 105f.; Eviatar Zerubavel, Lumping and Splitting: Notes on Social Classification, in: Sociological Forum 11 (1996), S. 421-433.

[18] Richard Jenkins, Categorization: Identity, Social Process and Epistemology, in: Current Sociology 48 (2000) H. 3, S. 7-25, hier S. 22.

[19] Bettina Heintz, »Wir leben im Zeitalter der Vergleichung.« Perspektiven einer Soziologie des Vergleichs, in: Zeitschrift für Soziologie 45 (2016), S. 305-323, hier S. 307.

[20] Linda Supik, Statistik und Rassismus. Das Dilemma der Erfassung von Ethnizität, Frankfurt a.M. 2014, S. 75-78; Yanow, American Ethnogenesis (Anm. 15).

[21] Theodore M. Porter, Trust in Numbers. The Pursuit of Objectivity in Science and Public Life, Princeton 1995, S. 8.

[22] Siehe etwa Ute Gerhard/Jürgen Link/Ernst Schulte-Holtey (Hg.), Infografiken, Medien, Normalisierung. Zur Kartografie politisch-sozialer Landschaften, Heidelberg 2001.

[23] Bettina Heintz, Zahlen, Wissen, Objektivität: Wissenschaftssoziologische Perspektiven, in: Andrea Mennicken/Hendrik Vollmer (Hg.), Zahlenwerk. Kalkulation, Organisation und Gesellschaft, Wiesbaden 2007, S. 65-85.

[24] Vgl. Pierre Lascoumes/Louis Simard, L’action publique au prisme de ses instruments, in: Revue française de science politique 61 (2011), S. 5-22; Zimmermann, Arbeitslosigkeit (Anm. 1).

[25] Yanow, American Ethnogenesis (Anm. 15), S. 106. Zum Begriff der Konvention siehe Alain Desrosières, Die Politik der großen Zahlen. Eine Geschichte der statistischen Denkweise, Berlin 2005; Christian Topalov, L’individu comme convention. Le cas des statistiques professionnelles du XIXe siècle en France, en Grande-Bretagne et aux Etats-Unis, in: Genèses 31 (1998), S. 48-75.

[26] Christian Topalov, Une révolution dans les représentations du travail. L’émergence de la catégorie statistique de »population active« au XIXe siècle en France, en Grande-Bretagne et aux États-Unis, in: Revue française de sociologie 40 (1999), S. 445-473; Wobbe, Making up People (Anm. 17); Raf Vanderstraeten, Soziale Beobachtungsraster: Eine wissenssoziologische Analyse statistischer Klassifikationsschemata, in: Zeitschrift für Soziologie 35 (2006), S. 193-211.

[27] Über die Niederlande und Deutschland vgl. Sanne Boersma/Willem Schinkel, Imagining Society: Logics of Visualization in Images of Immigrant Integration, in: Environment and Planning D: Society and Space 33 (2015), S. 1043-1062. Zur ethnischen Kategorisierung im britischen Zensus vgl. Supik, Statistik und Rassismus (Anm. 20). Zur Entstehung einer internationalen Migrationskategorie in der Zwischenkriegszeit vgl. Yann Stricker, Migration Statistics and the Making of an International Point of View in the Interwar Period, in: History of Knowledge, 5.10.2017.

[28] Müller, Geschlecht und Ethnie (Anm. 11); Regine Gildemeister/Katja Hericks, Geschlechtersoziologie. Theoretische Zugänge zu einer vertrackten Kategorie des Sozialen, München 2012.

[29] Müller, Geschlecht und Ethnie (Anm. 11), S. 15. In den »Geschichtlichen Grundbegriffen«, wo man »Geschlecht« zumindest aus heutiger Sicht erwarten würde, fehlt ein eigener Artikel zu dem Begriff. Siehe Christian Geulen, Plädoyer für eine Geschichte der Grundbegriffe des 20. Jahrhunderts, in: Zeithistorische Forschungen/Studies in Contemporary History 7 (2010), S. 79-97; Theresa Wobbe, Für eine Historische Semantik des 19. und 20. Jahrhunderts. Kommentar zu Christian Geulen, in: Zeithistorische Forschungen/Studies in Contemporary History 7 (2010), S. 104-109.

[30] Bettina Hitzer, Freizügigkeit als Reformergebnis und die Entwicklung von Arbeitsmärkten, in: Jochen Oltmer (Hg.), Handbuch Staat und Migration in Deutschland seit dem 17. Jahrhundert, Berlin 2016, S. 245-289; Dieter Gosewinkel, Einbürgern und Ausschließen. Die Nationalisierung der Staatsangehörigkeit vom Deutschen Bund bis zur Bundesrepublik Deutschland, Göttingen 2001; ders., Schutz und Freiheit? Staatsbürgerschaft in Europa im 20. und 21. Jahrhundert, Berlin 2016.

[31] Die Kommission bestand mehrheitlich aus Direktoren der statistischen Büros der deutschen Staaten. Kaiserliches Statistisches Amt, Die Anordnungen des Bundesrathes für die gemeinsame Statistik der deutschen Staaten (1870–1872), in: Statistik des Deutschen Reichs 1 (1873), S. 98.

[32] Ebd., S. 98f.

[33] Ebd., S. 337.

[34] Kaiserliches Statistisches Amt, Das Arbeitsgebiet des Kaiserlichen Statistischen Amtes nach dem Stande des Jahres 1912, in: Statistik des Deutschen Reichs 201 (1913), S. 33.

[35] Kaiserliches Statistisches Amt, Die Anordnungen des Bundesrathes (Anm. 31), S. 98f.

[36] So wird Ernst Engel, der Direktor des preußischen Bureaus, in einem Nekrolog beschrieben. Siehe Johannes Feig, Ernst Engel, in: Allgemeines Statistisches Archiv 7 (1907–1914), S. 349-359, hier S. 351.

[37] Kaiserliches Statistisches Amt, Die Anordnungen des Bundesrathes (Anm. 31), S. 99.

[38] Das Kaiserliche Statistische Amt ersetzte 1872 das statistische Büro des Zollvereins, das bis dahin alle zwischenstaatlichen statistischen Anliegen geregelt hatte. Mit der Reichsgründung wurden die statistischen Büros der deutschen Staaten, von denen einige bereits in den ersten Jahren des 19. Jahrhunderts errichtet worden waren, aber keinesfalls aufgelöst, sondern wurden zu Landesämtern. Diese waren für die Durchführung und Auswertung statistischer Zählverfahren zuständig, die auf Reichsebene angeleitet wurden. Die Ergebnisse auf Landesebene wurden dann dem Kaiserlichen Amt übermittelt – zur Herstellung der Gesamtberechnung für das Reich und zum Zwecke der Veröffentlichung. Die Kommunikation zwischen den beiden Ebenen erfolgte allerdings nicht reibungslos. Vgl. dazu Michael C. Schneider, Wissensproduktion im Staat. Das königlich preußische statistische Bureau 1860–1914, Frankfurt a.M. 2013.

[39] Kaiserliches Statistisches Amt, Die Anordnungen des Bundesrathes (Anm. 31), S. 101f. Um auch diejenigen Deutschen zu erfassen, die aus nicht-deutschen europäischen Häfen auswanderten, wurden die Konsulate ab 1898 mobilisiert. Im Archiv des Auswärtigen Amts sind Zahlen aus Frankreich, Norwegen, den Niederlanden, Belgien, Großbritannien, Spanien und Italien überliefert. Vgl. BArch R 901/29737 (Statistische Erhebungen über die deutsche Auswanderung bzw. Auswanderungsstatistik, Bd. 32, Oktober 1906 – August 1907).

[40] Jochen Oltmer, Migration und Politik in der Weimarer Republik, Göttingen 2005, S. 71; Conrad, Globalization Effects (Anm. 3); ders., Globalisierung und Nation im deutschen Kaiserreich, München 2006.

[41] In den 1830er-Jahren wurden erste Kontrollmaßnahmen in Bremen und dann auch in Hamburg eingeführt. In der Geschichtswissenschaft wird im Allgemeinen davon ausgegangen, dass diese Entscheidungen aus ökonomischen Gründen mit dem Ziel getroffen wurden, durch die Gewährleistung sicherer Auswanderungsbedingungen für die Passagiere die Attraktivität der Hafenstädte zu steigern. Vgl. Oltmer, Migration und Politik (Anm. 40), S. 70; Ralph Langbein/Wiebke Henning, Staat und Auswanderung im 19. Jahrhundert, in: Zeitschrift für Kulturaustausch 39 (1989), S. 292-301, hier S. 293ff.; Donna R. Gabaccia/Dirk Hoerder/Adam Walaszek, Émigration et construction nationale en Europe (1815–1939), in: Nancy L. Green/François Weil (Hg.), Citoyenneté et émigration: les politiques du départ, Paris 2006, S. 67-94, hier S. 70.

[42] Laut dem Direktor des Auswärtigen Amts war »der Moment [...] also günstig, die Materie zu regeln sine ira et studio«. Erste Besprechung des Gesetzesentwurfs, 192. Sitzung, 16.3.1897, Stenographische Berichte über die Verhandlungen des Reichstages, 9. Legislaturperiode, 1895/97,7, URL: <http://www.reichstagsprotokolle.de/150_Blatt_k9_bsb00002762_00250.html>.

[43] Kaiserliches Statistisches Amt, Die überseeische Auswanderung im Jahre 1905, in: Vierteljahrshefte zur Statistik des Deutschen Reichs 15 (1906), S. 222.

[44] Ebd., S. 219, S. 222.

[45] Zur Geschichte der Rückwanderung vgl. Karen Schniedewind, Fremde in der Alten Welt: die transatlantische Rückwanderung, in: Klaus J. Bade (Hg.), Deutsche im Ausland, Fremde in Deutschland. Migration in Geschichte und Gegenwart, München 1992, S. 179-185.

[46] Gabaccia/Hoerder/Walaszek, Émigration et construction nationale (Anm. 41), S. 73; Gosewinkel, Einbürgern und Ausschließen (Anm. 30), S. 263-277.

[47] Christiane Reinecke, Staatliche Macht im Aufbau: Infrastrukturen der Kontrolle und die Ordnung der Migrationsverhältnisse im Kaiserreich, in: Oltmer, Handbuch Staat und Migration (Anm. 30), S. 341-384, hier S. 369.

[48] Ebd., S. 360. Die Regierung delegierte die Kontrolle der ausländischen Arbeiter an eine halbstaatliche Agentur, die »Deutsche Feldarbeiter-Centralstelle«, später »Deutsche Arbeiterzentrale«. Als Instrument zur Ausübung dieser Kontrolle wurden »Legitimationskarten« eingeführt, die über die Beschäftigung und den Arbeitgeber informieren sollten, aber auch über die Staatsangehörigkeit. Vgl. ebd., S. 363f.

[49] Ebd., S. 364.

[50] Gosewinkel, Einbürgern und Ausschließen (Anm. 30), S. 265. Zur »›politischen Religion‹ des reichsdeutschen Nationalismus« vgl. Hans-Ulrich Wehler, Deutsche Gesellschaftsgeschichte, Bd. 3: Von der »Deutschen Doppelrevolution« bis zum Beginn des Ersten Weltkriegs 1849–1914, München 2006, S. 938ff. Zum radikalen Nationalismus in der außerparlamentarischen Opposition vgl. Peter Walkenhorst, Nation, Volk, Rasse. Radikaler Nationalismus im Deutschen Kaiserreich 1890–1914, Göttingen 2007.

[51] Morgane Labbé, Dénombrer les nationalités en Prusse au XIXe siècle: entre pratiques d’administration locale et connaissance statistique de la population, in: Annales de démographie historique 105 (2003) H. 1, S. 39-61, hier S. 43.

[52] Die für die deutsche Volkszählung vom 1.12.1890 und deren reichsstatistische Ausbeutung getroffenen Bestimmungen, in: Allgemeines Statistisches Archiv 1 (1890), S. 373-398, hier S. 375.

[53] Gérard Noiriel, Die Tyrannei des Nationalen. Sozialgeschichte des Asylrechts in Europa, Lüneburg 1994. Der Pass wurde im Deutschen Reich zunächst nur für Reisende aus Russland (1879) und ausländische Arbeiter (1907) wieder eingeführt, bevor er dann im Ersten Weltkrieg für die ganze Bevölkerung bei jeder Grenzüberschreitung erforderlich wurde und von Ausländern bei jeder Polizeikontrolle vorgezeigt werden musste. Vgl. John Torpey, The Invention of the Passport. Surveillance, Citizenship and the State, New York 2000, S. 108-116.

[54] Georg von Mayr, Meine Kritik der preußischen Volkszählungsformulare, in: Allgemeines Statistisches Archiv 3 (1893/94), S. 164-182, hier S. 180.

[55] Die für die deutsche Volkszählung vom 2.12.1895 vom Bundesrat getroffenen Bestimmungen (Beschluss des Bundesrats vom 11.7.1895), in: Allgemeines Statistisches Archiv 4 (1895/96), S. 665-674, hier S. 667.

[57] Ebd., S. 285ff.; Supik, Statistik und Rassismus (Anm. 20).

[58] Supik, Statistik und Rassismus (Anm. 20), S. 206.

[59] Ab 2001 wird in Großbritannien auch die Religionszugehörigkeit im Zensus erfasst. Dies zeugt von einer »Rehabilitierung des Religiösen« als Zugehörigkeitsbeschreibung. In Deutschland gibt es eine solche Frage nicht. Siehe Imke Sturm-Martin, »Race, colour or religion«. Der politische Blick auf Minderheitenreligionen in Großbritannien seit dem Zweiten Weltkrieg, in: Zeithistorische Forschungen/Studies in Contemporary History 2 (2005), S. 409-428, hier S. 426ff.

[60] Supik, Statistik und Rassismus (Anm. 20), S. 105f. Für Frankreich siehe Ouassim Hamzaoui, A l’épreuve démographique de l’immigré: Chronique généalogique du lancement de la politique d’intégration en France (1988–1998), Diss. Grenoble 2014.

[61] Supik, Statistik und Rassismus (Anm. 20), S. 105.

[62] Für Frankreich: Haut Conseil à l’Intégration, Lutte contre les discriminations: faire respecter le principe d’égalité, Rapport au Premier Ministre, Paris 1998. Für Deutschland: PISA-Konsortium Deutschland (Hg.), PISA 2003. Der Bildungsstand der Jugendlichen in Deutschland – Ergebnisse des zweiten internationalen Vergleichs, Münster 2004.

[63] Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, 7. Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland, Berlin 2007, S. 13.

[64] Naomi Truan/Léa Renard, Dire l’intégration. Les rapports français et allemands sur l’intégration entre injonction à la neutralité et volonté d’influence (1991–2014), in: Mots. Les langages du politique 114 (2017), S. 77-93, hier S. 84f. Vgl. auch den Anhang in der Online-Beschreibung des Korpus.

[65] Vgl. auch Sabine Mannitz/Jens Schneider, Vom »Ausländer« zum »Migrationshintergrund«: Die Modernisierung des deutschen Integrationsdiskurses und seine neuen Verwerfungen, in: Boris Nieswand/Heike Drotbohm (Hg.), Kultur, Gesellschaft, Migration. Die reflexive Wende in der Migrationsforschung, Wiesbaden 2014, S. 69-96.

[67] Truan/Renard, Dire l’intégration (Anm. 64), S. 85.

[68] Theresa Wobbe/Roland Otte, Politische Institutionen im gesellschaftlichen Wandel. Einbürgerung in Deutschland zwischen Erwartungen von Migranten und staatlicher Vorgabe, in: Zeitschrift für Soziologie 29 (2000), S. 444-462; Alexander H. Knoth, Krise der deutschen Nation? Legitimierung politischer Zugehörigkeit am Beispiel Deutschlands, in: Maria Dammayr/Doris Graß/Barbara Rothmüller (Hg.), Legitimität. Gesellschaftliche, politische und wissenschaftliche Bruchlinien der Rechtfertigung, Bielefeld 2015, S. 95-117.

[70] Für die befragte Person und ihre Eltern: Zuzug auf das Gebiet der heutigen Bundesrepublik; Jahr des Zuzugs; Einbürgerung; Jahr der Einbürgerung; weitere Staatsangehörigkeiten neben der deutschen. Vgl. Statistisches Bundesamt, Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Bevölkerung mit Migrationshintergrund – Ergebnisse des Mikrozensus 2005, Fachserie 1 Reihe 2.2, Wiesbaden 2017 (zuerst erschienen am 4.5.2007).

[71] Ebd., S. 4.

[72] 2016 änderte und vereinfachte die Behörde die Definition (ebd.): »Eine Person hat einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt besitzt.«

[73] Gesa Ramm u.a., Soziokulturelle Herkunft: Migration, in: PISA-Konsortium Deutschland, PISA 2003 (Anm. 62), S. 254-272, hier S. 257.

[74] Prozesse werden neo-institutionalistisch als Re-Institutionalisierung beschrieben, wenn sich Institutionen durch die Ergänzung oder Ersetzung von Prinzipien und Regeln wandeln. Ein illustratives Beispiel dafür stellt die säkulare Re-Institutionalisierung von Religion dar. Vgl. Ronald L. Jepperson, Institutions, Institutional Effects, and Institutionalism, in: Paul DiMaggio/Walter W. Powell (Hg.), The New Institutionalism in Organizational Analysis, Chicago 1991, S. 143-163, hier S. 152.

[75] Statistisches Bundesamt, Leben in Deutschland – Haushalte, Familien und Gesundheit, Ergebnisse des Mikrozensus 2005, Presseexemplar, Wiesbaden 2006, S. 73.

[76] Claudia Diehl, Migration und Integration in der Bevölkerungssoziologie, in: Yasemin Niephaus/Michaela Kreyenfeld/Reinhold Sackmann (Hg.), Handbuch Bevölkerungssoziologie, Wiesbaden 2016, S. 461-479, hier S. 468f.

[77] Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration, Schwarz, rot, grün – welche Parteien bevorzugen Zuwanderer?, Policy-Brief des SVR-Forschungsbereichs 2016-5, Berlin 2016.

[78] Noiriel, Tyrannei des Nationalen (Anm. 53), S. 101-138.

[79] Jacqueline Bhabha, Embodied Rights: Gender Persecution, State Sovereignty, and Refugees, in: Public Culture 9 (1996/97), S. 3-32. Dazu kamen noch bis 1967 zeitliche und geographische Einschränkungen der Fluchtursachen (Begrenzung auf die Zeit vor 1951 und auf Europa). Vgl. Noiriel, Tyrannei des Nationalen (Anm. 53), S. 129.

[80] Ebd., S. 136. Vgl. auch Bhabha, Embodied Rights (Anm. 79), S. 6.

[81] Patrice G. Poutrus, Zuflucht im Nachkriegsdeutschland. Politik und Praxis der Flüchtlingsaufnahme in Bundesrepublik und DDR von den späten 1940er bis zu den 1970er Jahren, in: Geschichte und Gesellschaft 35 (2009), S. 135-175, hier S. 141.

[82] Ebd., S. 141, S. 150.

[83] Noiriel, Tyrannei des Nationalen (Anm. 53), S. 137; Albert Scherr, Wer soll deportiert werden? Wie die folgenreiche Unterscheidung zwischen den »wirklichen« Flüchtlingen, den zu Duldenden und den Abzuschiebenden hergestellt wird, in: Soziale Probleme 26 (2015), S. 151-170, hier S. 162.

[84] Poutrus, Zuflucht im Nachkriegsdeutschland (Anm. 81), S. 174.

[85] Bhabha, Embodied Rights (Anm. 79), S. 3.

[86] Frank Bösch, Engagement für Flüchtlinge. Die Aufnahme vietnamesischer »Boat People« in der Bundesrepublik, in: Zeithistorische Forschungen/Studies in Contemporary History 14 (2017), S. 13-40, hier S. 23.

[87] Ebd.

[88] Vgl. ebd., S. 25.

[89] Herbert Hupka vor dem Deutschen Bundestag, 21.6.1979; zit. in: ebd., S. 21.

[90] Poutrus, Zuflucht im Nachkriegsdeutschland (Anm. 81), S. 165f.

[91] Statistisches Bundesamt, Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Schutzsuchende. Ergebnisse des Ausländerzentralregisters, Fachserie 1 Reihe 2.4, Wiesbaden 2018 (zuerst erschienen am 2.11.2017), S. 4.

[93] Esther Almstadt, Flüchtlinge in den Printmedien, in: Cinur Ghaderi/Thomas Eppenstein (Hg.), Flüchtlinge. Multiperspektivische Zugänge, Wiesbaden 2017, S. 185-201, hier S. 196.

[95] Die »Charta der Vielfalt« beschreibt sich als »eine Unternehmensinitiative zur Förderung von Vielfalt in Unternehmen und Institutionen«, unterstützt durch die Bundeskanzlerin und die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung.

[97] Vgl. Katja Müller, Women on Compagny Boards in Germany: A Result of Constancy and Change in Gendered Categorizations (1980–2013), in: Isabelle Berrebi-Hoffmann u.a. (Hg.), Categories in Context. Gender and Work in France and Germany, 1900 – Present, New York 2019 (im Erscheinen); Katja Hericks, Entkoppelt und institutionalisiert. Gleichstellungspolitik in einem deutschen Konzern, Wiesbaden 2011.

[98] Almstadt, Flüchtlinge in den Printmedien (Anm. 93), S. 196.

[99] Kritisch dazu: Ralph Bollmann, Teure Afghanen, in: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 18.12.2016, S. 26.

[100] Für einen Kommentar zu diesem Slogan und generell zum Integrationsgesetz von 2016 aus literatur- und kulturwissenschaftlicher Perspektive siehe Albrecht Koschorke, Botschaften in Gesetzesform, o.D., URL: <https://www.exzellenzcluster.uni-konstanz.de/intg-kommentar-koschorke.html>.

[101] Aladin El-Mafaalani, Diskriminierung von Menschen mit Migrationshintergrund, in: Albert Scherr/Aladin El-Mafaalani /Gökçen Yüksel (Hg.), Handbuch Diskriminierung, Wiesbaden 2017, S. 465-478.

[102] Albert Scherr/Çiğdem Inan, Flüchtlinge als gesellschaftliche Kategorien und als Konfliktfeld. Ein soziologischer Zugang, in: Ghaderi/Eppenstein, Flüchtlinge (Anm. 93), S. 129-146, hier S. 131.

[103] Hirschauer, Un/doing Differences (Anm. 11), S. 183. Die Autorin dankt den Herausgeberinnen des Themenhefts und der Redaktion dieser Zeitschrift sowie Alexander Knoth, Lydia Malmedie und René Wolf für die vielen Anregungen und die sorgfältige Lektüre.

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