2. Praxis und Folgen beruflicher Ausgrenzung: Zwei Beispiele
3. Akteure der beruflichen Ausgrenzungspraxis
4. Folgen der beruflichen Ausgrenzung und oppositionelle Gegenstrategien
5. Fazit
Das Transparent wurde im Vorfeld der Ost-Berliner Liebknecht-Luxemburg-Demonstration 1988 angefertigt und vom MfS fotografiert. Der Liedermacher Stephan Krawzcyk trug es versteckt unter seiner Jacke, als er am 17. Januar, dem Tag der Demonstration, festgenommen wurde (Quelle: BStU, MfS HA IX/FO/1375).
Gut ein Drittel der ehemals führenden Oppositionellen1 in der DDR arbeitete in Bereichen außerhalb der offiziellen Arbeitsgesellschaft.2 Diese Personen übernahmen Tätigkeiten bei der evangelischen Kirche, arbeiteten unter erschwerten Bedingungen als freischaffende Künstler oder „saßen ihre Zeit ab“ als Heizer im Kino oder auf einer anderen ihnen zugeordneten Arbeitsstelle. In den vielen Publikationen zu politischer Gegnerschaft, Opposition und Widerstand in der DDR spielen berufliche Ausgrenzung und Verfolgung bisher nur am Rande eine Rolle.3 Dabei verdient der Zusammenhang von Beruf und politischer Gegnerschaft genauere Analysen. Denn es ist eine irreführende Annahme, bei den Mitgliedern politisch alternativer Gruppen habe es sich mehrheitlich um Marginalisierte gehandelt, also um Berufsaussteiger, Studienabbrecher oder sozial benachteiligte Jugendliche.4 Angesichts der politischen Bedeutung von Arbeit und Beruf in der DDR sind hier differenziertere Zugänge erforderlich. Arbeit und Beruf waren in der DDR zentrale gesellschaftliche Integrationsmodi. Sie übernahmen die Funktion sozialer Identitätsfindung und individueller Sinngebung. Dem konnten sich politische Gegner ebensowenig entziehen wie die Mehrheitsgesellschaft.5
Nicht nur Disziplinarmaßnahmen, Strafversetzungen oder fristlose Entlassungen waren Teil der beruflichen Ausgrenzungspraxis, sondern auch die „Bewährung in der Produktion“. Solche Unterdrückungsinstrumente richteten sich teils gegen Personen, die sich selbst möglicherweise gar nicht als systemkritisch sahen, sondern sich lediglich staatlicher Bevormundung zu entziehen versuchten. In anderen Fällen sahen führende Oppositionelle darin eine Chance zur Selbstorganisation, also zu einer alternativen und selbstbestimmten Lebensweise. Sie konnten in der DDR der 1980er-Jahre berufliche Nischen finden, die ihnen Zeit und Raum gaben, ihre politische Gegnerschaft zu professionalisieren und diese immer stärker zur Hauptbeschäftigung zu machen. Die Nichtteilnahme am staatlichen Berufsleben konnte sogar zum positiven Code werden.
Aus Sicht des Staates ging es darum, vermeintliche oder tatsächliche politische Gegner auf diese Art und Weise zu kontrollieren und zu isolieren. Vorrangig war dabei nicht immer ein totales Arbeitsverbot, sondern die Einschränkung widerständiger Handlungsräume. Was dies im Detail bedeutete, soll im Folgenden beispielhaft dargestellt werden. Dabei sollen sowohl die individuellen als auch die kollektiven Folgen der beruflichen Ausgrenzung untersucht werden. Was die SED, das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) und andere staatliche Akteure als Einschränkung planten und umsetzten, wurde insbesondere von aktiven Oppositionellen als normale Folge ihres Handelns interpretiert. Zum Teil sahen sie in der beruflichen Randstellung Möglichkeiten, neue politische Handlungsräume zu erschließen.
2
2. Praxis und Folgen beruflicher Ausgrenzung: Zwei Beispiele
Zum Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober 2002 brachte der Deutschlandfunk eine Sendung mit dem Titel „Mit uns fing alles an... - Die unbekannten Vordenker der DDR-Bürgerbewegung“. Die Sprecherin stellte einen ihrer Gesprächspartner zu Beginn vor: „[Vorname, Name,] Jahrgang 1950, stammt aus einer Arbeiterfamilie. Als er sich in den 80er Jahren weigert, mit der Staatssicherheit zusammenzuarbeiten, verliert er seine Anstellung in einem Rechenzentrum. Fortan schlägt er sich als Nachtwächter durch.“6 Was hier in drei Sätzen beschrieben wird, vollzog sich in der Lebensrealität politischer Gegner des SED-Regimes weitaus komplexer und vor allem konfliktreicher. Dies soll anhand von zwei Beispielfällen verdeutlicht werden.7
Besonders in Ost-Berlin kam es während der 1980er-Jahre innerhalb der oppositionellen Szene zu einer umfassenden Debatte über Fragen der europäischen Nachrüstung, wie etwa zum NATO-Doppelbeschluss vom Dezember 1979 und der zunehmenden Militarisierung der DDR-Gesellschaft. Im Mittelpunkt standen Themen wie Wehrdienstverweigerung, Sozialer Friedensdienst und Pazifismus. Deren Brisanz resultierte nicht zuletzt aus dem 1982 verabschiedeten neuen Wehrdienstgesetz der DDR, demzufolge im Ernstfall auch Frauen zum Wehrdienst eingezogen und deren Kinder in Heimen untergebracht werden konnten. Das SED-Regime reagierte gerade auf die Infragestellung seiner „Friedenspolitik“ oder auf alternative Vorstellungen dazu empfindlich, sah es darin doch eine Herausforderung seiner Machtposition. Sabine Kaufmann und Maritta Rogge,8 zwei junge Lehrerinnen, widersprachen der offiziellen „Friedenspolitik“. Erstere beteiligte sich an einer Unterschriftenaktion gegen das 1982 erlassene Wehrdienstgesetz, während die andere sich für den Sozialen Friedensdienst einsetzte. Beide Frauen vermitteln in den Erzählungen über ihren Familienhintergrund den Eindruck, dass sie bereits als Kinder von ihren Eltern und Großeltern eine kritische Position gegenüber der DDR-Gesellschaft vorgelebt bekommen hatten. So war Frau Kaufmanns Vater aus politischen Gründen in Waldheim inhaftiert gewesen. Zu Hause durfte sie deshalb kein „Ost-Fernsehen“ einschalten. In Frau Rogges Familie dominierten dagegen die Erfahrungen von Flucht und Vertreibung, die bei ihr eine kritische Haltung zur DDR prägten. Beide waren nicht im engeren Sinne religiös, wohl aber bestanden Kontakte zur Kirche. Die politischen Standpunkte ihrer Familien führten bei beiden jedoch nicht dazu, das Lehrerstudium im DDR-System abzulehnen.
Frau Kaufmann, Jahrgang 1957, war ungefähr ein halbes Jahr als Lehrerin für Deutsch und Englisch tätig, als sie sich mit ihrer Unterschrift gegen die DDR-„Friedenspolitik“ entschied. Nachdem sie wie alle Unterzeichnerinnen mehrere Stunden zu dieser Aktion befragt worden war,9 setzte man sie zum Schuljahr 1983/84 als Aushilfslehrerin in verschiedenen Schulen ein. Sie musste nun alle Fächer unterrichten, von einem Ost-Berliner Stadtteil in den anderen fahren und hatte dadurch ständig wechselnde Kolleginnen und Kollegen. Darüber hinaus verweigerte man ihr, eine eigene Klasse zu unterrichten, und legte ihr nach einem negativen Befund der „Untersuchung für die medizinische Tauglichkeit für den Lehrerberuf“ die Kündigung nahe. Sie beendete ihre Tätigkeit als Lehrerin mit einem erzwungenen Aufhebungsvertrag und war jetzt auf eine andere Arbeit angewiesen. Erstens musste sie sich und ihren Sohn versorgen; zweitens lief sie ohne Arbeitsrechtsverhältnis Gefahr, nach dem so genannten „Asozialen-Paragraphen“ angeklagt zu werden. Diese Zwangslage wird auch von anderen ehemaligen Oppositionellen geschildert. Es war demnach weniger die reine materielle Not, die sie dazu zwang, eine Hilfstätigkeit zu suchen. Vielmehr gaben gesellschaftspolitische Gründe und auch die Angst vor strafrechtlicher Verfolgung den Ausschlag.10
3
Frau Kaufmanns Versuche, eine alternative Arbeitsstelle zu finden, scheiterten alle. In ihrer Kaderakte war widerständiges Verhalten dokumentiert, und die Akte ging allen potenziellen Arbeitgebern zu. Eine Kaderakte stellte aus Sicht der SED einen Spiegel der politischen Einstellungen eines jeden Arbeitnehmers in der DDR dar: „Vor dem beabsichtigten Abschluß eines Arbeitsverhältnisses mit einem Werktätigen hat sich der Leiter durch die vorherige Einsichtnahme in die Personalakte von der bisherigen Persönlichkeitsentwicklung des Werktätigen und seiner politischen, fachlichen und charakterlichen Eignung für die vorgesehene Tätigkeit zu informieren.“11 Zugleich war der Umgang mit den Kaderakten in geheimen Ordnungen geregelt. Mit der Maßgabe der Vertraulichkeit sollten eventuelle Nachfragen von Arbeitnehmern verhindert werden. Solange der Umgang mit den Kaderakten geheim war, konnten Arbeitnehmer auch nicht die Illegalität dieses Vorgehens erkennen.12 Die vertrauliche „Ordnung zur Führung von Personalakten“ aus dem Jahr 1977 war allerdings nicht grundlegend neu. Schon in der Personalaktenordnung von 1967 fanden sich ähnliche, teils sogar identische Anweisungen zum Umgang mit den Kaderakten. Die Ordnung von 1967 stellte im Vergleich zu der bis dahin geltenden Richtlinie des Ministeriums des Inneren einen Umschwung dar; das Ziel war vor allem eine einheitliche Regelung. Zur Einsichtnahme in die Kaderakte waren verschiedene Institutionen befugt: die Abteilung Kader beim Ministerrat, staatliche Untersuchungsorgane (also auch das MfS), Gerichte und das Komitee der Arbeiter- und Bauerninspektion. Innerhalb des Betriebs waren die „Leiter und Mitarbeiter der Abteilungen Kader, die Vorsitzenden der zuständigen betrieblichen Gewerkschaftsleitung sowie die Vorsitzenden der Konfliktkommissionen“ dazu berechtigt (letztere indes nur eingeschränkt).13
Frau Kaufmann erwog, einen Anwalt einzuschalten und gegen das arbeitsrechtliche Vorgehen zu klagen. Kurze Zeit später, schon vor einer Klage, bot man ihr überraschend wieder eine Stelle im Schuldienst an, und zwar als Erzieherin für die Nachmittagsbetreuung (Hortnerin). Dieses Vorgehen zeigt ein häufig angewandtes Mittel der beruflichen Diskriminierung, nämlich die berufliche Exklusion durch Inklusion. Praktisch sofort nach Einstellung wurde Frau Kaufmann als Hortnerin an eine Schule für Lern- und Körperbehinderte versetzt, eine so genannte „Hilfsschule“. Aus staatlicher Sicht war sie dort am besten politisch kontrollierbar. In einer „Information“, die als Anlage einem Schreiben des Leiters der Kreisdienststelle Berlin-Weißensee an den Leiter der Hauptabteilung XX im MfS beigefügt war, wird die Strategie der beruflichen Ausgrenzung klar erkennbar. Es fanden 1986 „vier Beratungen in der Bezirksleitung statt, in denen konkrete Maßnahmen der Rückgewinnung bzw. der offensiven politischen Einflußnahme beraten und festgelegt wurden. [...] Im Ergebnis der bisherigen gesellschaftlichen Einflußnahme konnte eine Disziplinierung (FDGB-Eintritt, Teilnahme an Parteilehrjahr) der K. in ihrem Auftreten an der Hilfsschule bewirkt werden. Der K. wurden praktisch alle Möglichkeiten entzogen, um im politisch-negativen Sinne auf ihrer Arbeitsstelle zu wirken. [...] nach gründlicher Überlegung vorgeschlagen, die K. in ihrem jetzigen Arbeitsverhältnis zu belassen. Die in ihrem Umfeld wirkenden gesellschaftlichen Kräfte geben die Gewähr, daß die K. weiterhin offensiv beeinflußt werden kann.“14
Frau Kaufmann selbst beschreibt ihren FDGB-Eintritt im Rückblick als notwendigen Kompromiss, da sie eine erneute Aufhebung ihrer Tätigkeit fürchtete. Zugleich begann sie sich ab 1983 verstärkt im widerständigen Milieu zu engagieren, nahm an Gruppentreffen teil und schuf sich so einen neuen Orientierungsraum. Die Unterschrift unter die Eingabe gegen das Wehrdienstgesetz bezeichnet sie aus heutiger Sicht als einen „Türöffner“ zum oppositionellen Milieu. Auf diese Weise lernte sie Menschen kennen, die sich nicht nur in einer ähnlichen Situation befanden, sondern mit denen sie auch Werte und Normen teilte: „Wie wir sprachen, wie wir eigene Formen entwickelten, um an die Öffentlichkeit zu gehen; das war für mich das Wichtige und nicht das, was in der Schule passierte. Im Übrigen, ich habe dann einfach, so wie Millionen anderer DDR-Bürger, mich ganz oft krankschreiben lassen; immer wenn ich es nicht mehr ausgehalten habe.“15
4
Aus diesen rückblickenden Formulierungen werden zwei Dinge deutlich: Zum einen bestätigen sie, dass viele, die sich Gruppen anschlossen, vor allem die Kommunikation suchten, sich so ihrer eigenen Situation bewusst werden konnten und darin einen Rückhalt fanden. Da in der DDR kaum unkontrollierte Kommunikations- und Interaktionsräume existierten, war der Austausch in Gruppen von Gleichgesinnten für viele eine besonders wichtige Motivation und eine bestärkende Selbsterfahrung. Zum anderen zeigt sich in Sabine Kaufmanns Beschreibungen ein nachträglicher Rechtfertigungsdruck, ihr Fehlen in der Schule zu erklären. Nachdrücklich beschreibt sie, wie sehr sie sich mit ihrer politischen Gegnerschaft identifizierte und darin eine größere Befriedigung als in ihrem ursprünglichen Beruf als Lehrerin empfand, von dem sie sich immer mehr löste. Dieser Berufswertewandel bildet ein Leitmotiv in Frau Kaufmanns Ausführungen. In anderen Interviews beschreiben die Gesprächspartner diesen Wandel noch prägnanter und setzen ihre durch die berufliche Diskriminierung bedingten Hilfstätigkeiten mit „Jobs“ gleich. Positiv heben die politischen Gegner hervor, dass ein Spielraum für ihr widerständiges Handeln entstand, der weitaus größer war, als sie es erwartet hatten.
Betrachten wir den zweiten Beispielfall: Maritta Rogge, Jahrgang 1949, setzte sich für eine Form des Sozialen Friedensdienstes in der DDR ein. Ein politisches Engagement, das darüber hinausging, lag ihr fern, so auch die Mitarbeit in einer politisch alternativen Gruppe. Frau Rogge hatte Grundschulpädagogik studiert und erhielt ihre erste Arbeitsstelle an einer so genannten „Hilfsschule“. 1980 wurde sie zu einem Direktstudium für Sonderschulpädagogik an die Martin-Luther-Universität nach Halle delegiert. Nahezu zeitgleich mit dem Beginn des Studiums ergaben sich über ihre Seminargruppe erste Kontakte zum Pfarrer der Hallenser Stadtkirche. In diesem Kontext engagierte sie sich für den Sozialen Friedensdienst.16 Welche Konsequenzen ihre Beteiligung an der Aktion haben würde, hatte sie völlig unterschätzt: „Und wir waren alle felsenfest davon überzeugt: Einen Verweis kriegen wir oder eine Verwarnung. Mit mehr haben wir nicht gerechnet. Also, dass man als Lehrer in der DDR entlassen wird, das war fernab unserer oder meiner Gedankenwelt.“17
Neben der Exmatrikulation wurde ihr im Zuge eines Disziplinarverfahrens mündlich die fristlose Entlassung aus dem Schuldienst mitgeteilt. Frau Rogges Kolleginnen und Kollegen wurde erklärt, dass sie wegen „pädagogischer Nichteignung“ entlassen worden sei. Daraufhin legte Frau Rogge mehrmals Einspruch beim Arbeitsgericht und bei der Konfliktkommission sowie eine Beschwerde beim Kreisgericht Brandenburg (Kammer für Arbeitsrecht) ein; alle diese Versuche blieben erfolglos.18 Mit der abgewiesenen Klage deckte das Gericht sogar die Tatsache, dass die Konfliktkommission in dem Verfahren geltende Fristen nicht eingehalten hatte. Frau Rogge verwies in ihrer Klage auf verwirrende Datierungen von Beschlüssen, welche die Entscheidung der Konfliktkommission und vor allem die Rolle von deren Leiter fragwürdig erscheinen ließen. Sie berief sich bei ihren Einsprüchen auf geltende Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuches der DDR. Dennoch entschied das Kreisgericht gegen sie.19
5
Die persönlichen Folgen der beruflichen Ausgrenzung waren für Maritta Rogge einschneidend. Sie fühlte sich desillusioniert und enttäuscht. 1986 richtete sie eine Eingabe an den Staats- und Parteichef Erich Honecker und fasste ihre Lage mit den Worten zusammen: „Es ist schwer, mit 36 Jahren in einem sozialistischen Land beruflich keine Perspektive und gesellschaftlich keine Chance zu bekommen.“20 Frau Rogge versuchte nach ihrer Entlassung vergeblich, eine ihren Fähigkeiten und ihrer Ausbildung entsprechende Tätigkeit zu finden. Das Amt für Arbeit wies ihr zwar die vorgeschriebenen drei möglichen Arbeitsstellen in ihrem ursprünglich erlernten Beruf als Elektrikerin nach. Doch sah es davon ab, die jeweiligen Betriebe zu einer Einstellung zu verpflichten. Auch die Betriebe selbst lehnten es ab, jemanden ohne Berufserfahrung einzustellen. Erst nach längerer Zeit ergab sich für Frau Rogge die Möglichkeit, als Hilfsdiakonin in einem evangelischen Kindergarten zu arbeiten. Dies beschreibt sie im Gespräch als etwas, das mehr war als nur eine berufliche Per-spektive: „Ich hatte eigentlich abgeschlossen mit dem System, total abgeschlossen. Ich hatte mich beruflich in eine Ebene begeben, die zwar offiziell auch so ein Stückchen Gegner des Systems waren und ich diese Position Kirche ausgenutzt habe, um auch dagegen zu argumentieren. Ich fühlte mich in diesem Raum Kirche aufgefangen, beschützt und hab auch mit Freunden oder Kollegen aus der Schule, mit denen ich den Kontakt behalten habe, gegen die Volksbildung im engeren und Staat im weiteren Sinne gegengehalten. Also ich war fertig mit dem Staat.“21
So wie in den hier geschilderten Fällen hatte die berufsbezogene Diskriminierung oft eine tiefgreifende, verletzende Wirkung auf die Betroffenen. Doch waren sowohl die individuelle Wahrnehmung als auch der mittel- und langfristige Umgang mit der Situation sowie die abgeleiteten Handlungsstrategien vielfältig. Besonders bei damals weniger bekannten politischen Gegnern verfolgte der Staat die Strategie, sie per Aufhebungsvertrag aus ihren ursprünglichen Berufen zu drängen, ihnen eine neue Arbeitsstelle zu verweigern und sie dann wegen des Verstoßes gegen § 249 StGB anzuklagen und zu verurteilen. Aus der Haft entlassen, folgte die Einstufung als Kriminelle und die Zuweisung eines körperlich anstrengenden und selten zufriedenstellenden Arbeitsplatzes, der nicht gekündigt und nicht verlassen werden durfte. In der Mehrzahl der Fälle waren die Wirkungen dieses staatlichen Handelns gravierende psychische Verletzungen. Die Betroffenen wurden auch von Teilen ihres sozialen Umfelds als kriminell und „asozial“ wahrgenommen.
3. Akteure der beruflichen Ausgrenzungspraxis
Auf politischer Ebene wurde die kommandierte Arbeitszeit von staatlicher Seite dafür genutzt, konformes Verhalten einzufordern: Es bestand ein Zwang zur Erwerbsarbeit. Außerhalb des staatlichen Sektors existierten in der Regel keine Alternativen in Gestalt selbstständiger Arbeitgeber. Bei politisch definierten Zugangsbedingungen zu beruflichen Stellungen, der kontinuierlichen politischen Kontrolle im Arbeitsalltag und den damit verbundenen Eingriffen in Arbeitsverhältnisse handelte es sich um typische Praktiken politbürokratischer Gesellschaftsformierung, deren Anwendung weit über die Bekämpfung einer (wie auch immer identifizierten) Opposition hinausging. Administrative Eingriffe konnten berufliche Karrieren befördern, behindern oder auch abbrechen. In der Arbeitskräftelenkung wie in der „Verteidigung der Betriebsdisziplin“ wurde vielfältig von ihnen Gebrauch gemacht. So reduzierte die gezielte Versetzung „auffälliger“ Arbeiter/Angestellter den Schutz durch etablierte Basisstrukturen. Sie konnte den Zugang zu Ressourcen (etwa Zeit, Informationen, aber auch Vervielfältigungsmöglichkeiten) und Einflusschancen, die oft an bestimmte Positionen im Arbeitsleben geknüpft waren, erschweren oder verhindern. Darüber hinaus war es gängige Praxis, auch die Kündigung bestimmter Arbeitsverhältnisse durch den Arbeitnehmer selbst - zum Beispiel als Lehrer - zum Zwecke des Erhalts wie der Disziplinierung der verbleibenden Kader mit einer erzwungenen Arbeitslosigkeit zu beantworten, unabhängig von der privaten oder politischen Motivation der Kündigung selbst.
6
Die Untersuchung der Praxis beruflicher Ausgrenzung in der Ära Honecker lenkt den Blick auf mindestens drei Ergebnisse. Erstens funktionierte berufliche Ausgrenzung immer stärker über die Integration der Betroffenen an einem neuen Arbeitsplatz und immer seltener als ein totales Arbeitsverbot, das es allerdings bis zum Ende der DDR weiterhin auch gab. Zweitens war es hauptsächlich das MfS, das die berufliche Ausgrenzung prägte, bis hin zur Beeinflussung arbeitsrechtlicher Entscheidungen. Drittens traten andere Akteure wie die Ämter für Arbeit als maßgebliche Vehikel politischer Vorgaben der SED hervor, die von den betroffenen Personen als solche gleichwohl kaum wahrgenommen werden konnten.
Betrachtet man das erste Untersuchungsergebnis genauer, so zeigt sich, dass berufliche Ausgrenzung weitaus mehr bedeutete als das reine Tätigkeitsverbot und sich gerade in ihrer impliziten Form auf den Bereich der Berufs- und Arbeitskräftelenkung bezog. Es ging nicht primär darum, Andersdenkende durch totale Berufsverbote auszugrenzen. Vielmehr sollte durch eine gezielte Berufslenkung verhindert werden, dass (potenzielle) politische Gegner ihre individuellen Berufsplanungen umsetzen konnten. Dazu zählten auch die Maßregelungen durch die so genannte „Bewährung in der Produktion“.22 Die Arbeitskräfte- und Berufslenkung war durch die Merkmale „Arbeit, Fürsorge, Erziehung“ geprägt, welche die zentrale Regulierung der Arbeitsverhältnisse kennzeichneten. Normative Gestalt nahm diese Lenkung zunächst durch das 1961 in Kraft getretene Gesetzbuch der Arbeit (GBA) an. Es war das Ziel der staatlichen Stellen, mit Hilfe des Arbeitsrechts den „Betrieb nicht nur [zu einer] wirtschaftsdurchführenden, sondern auch [zu einer] sozialen Einrichtung“ werden zu lassen.23 Insbesondere erhielt das Merkmal „Erziehung“ durch das GBA eine dominierende Rolle.24
Erziehung und Fürsorge waren auch jene zwei Elemente, die sich detailliert im Arbeitsgesetzbuch (AGB) von 1977 nachlesen lassen. Die Praxis der Ausgrenzung reichte aber noch weiter. Beispielhaft dafür war die politische Unterscheidung zwischen „zumutbar“ und „geeignet“ im Fall von Personen, die die DDR verlassen wollten und deshalb fristlos entlassen wurden. Für sie galt nicht (wie im AGB eigentlich geregelt), dass ihnen eine „zumutbare“ Arbeitsstelle nach Entlassung aus ihrem ursprünglichen Beruf zugewiesen werden sollte, sondern eine „geeignete“.25 Dies stellte einen gravierenden Unterschied dar, führt man sich vor Augen, dass die Bezeichnung als „zumutbar“ auf die Bedürfnisse des Entlassenen bezogen war. Der Begriff „zumutbar“ konnte auf die Anforderungen am neuen Arbeitsplatz im Vergleich zur Berufsqualifikation verweisen oder auch auf Arbeitszeitregelungen, wie etwa den Schichtbetrieb.26 Demgegenüber betonte der Begriff „geeignet“ ein staatliches Interesse daran, diejenigen Fälle einzubinden, bei denen eine „wirksame politisch-ideologische Einflussnahme“ möglich schien.27 „Geeignet“ bezog sich also gerade nicht auf die notwendigen Fähigkeiten für die neue Arbeitsstelle. Stattdessen sollten die Bedingungen der neuen Beschäftigung zur politischen Kontrolle „geeignet“ sein.
7
Dieser Gesichtspunkt leitet zu den zwei anderen Untersuchungsergebnissen über, nämlich zu den Verantwortlichen der beruflichen Ausgrenzung. Der Hauptakteur war meist das MfS, das seine Handlungen an parteipolitischen Vorgaben ausrichtete, vor allem an den Politbüro-Beschlüssen.28 Doch erst im Zusammenspiel mit Verwaltungsakteuren wie den Ämtern für Arbeit nahm die Praxis der beruflichen Ausgrenzung ihre spezifische Form an.29 1979 wurden die Aufgaben der Ämter für Arbeit per Verordnung erweitert. Sie konnten sich nun auch über bereits festgelegte Arbeitskräftepläne hinwegsetzen.30 Dennoch waren die Ämter hauptsächlich damit beschäftigt, Arbeitskräfte zu erfassen und die „Durchsetzung von Ordnung und Disziplin bei der Arbeitskräftelenkung“ zu sanktionieren.31 Im Grunde hatten sie lediglich administrative Aufgaben. Für das MfS bot die erweiterte Funktion der Ämter jedoch die Möglichkeit, „mit Hilfe des Beratungs- und Arbeitsvermittlungsdienstes auch Maßnahmen zur Klärung der Frage ‚Wer ist Wer’ zu realisieren“32 und politische Gegner beruflich zu sanktionieren. Um die Kontrolle politischer Gegner auszubauen, sollten zum Beispiel während der Gespräche auf den Ämtern folgende Punkte beachtet werden: „Durch diese Gespräche kann auch die Arbeitsaufnahme operativ interessierender Personen in bestimmten Objekten und Bereichen sowie Konzentrationspunkten dieser Personengruppen verhindert werden bzw. dort eingesetzt werden, wo das MfS gute politisch-operative Bearbeitungsmöglichkeiten besitzt. [...] Die Versuche feindlich-negativer Personen, eine freiberufliche Tätigkeit aufzunehmen, können unterbunden werden.“33
Diese Praxis verdeutlicht die doppelte Funktion staatlicher Institutionen in der DDR, insbesondere im Arbeitsrecht. Die Ämter schienen auf den ersten Blick einen unpolitischen Charakter zu besitzen und lediglich ihre Funktion zu erfüllen, so genannte „Leistungsreserven“ zu erschließen. Auf den zweiten Blick waren sie ein komplexes Instrumentarium mit dem Zweck, die Vorgaben der SED und deren Rechtsverstöße in Form von politischen Kontrollmechanismen zu verbinden. Ab Mitte der 1970er-Jahre schienen Partei und Staat mit der beruflichen Ausgrenzung immer mehr ein probates Mittel entdeckt zu haben, widerständiges Verhalten zu bekämpfen. Wie viele politische Gegner davon betroffen waren, lässt sich allerdings kaum ermitteln. Zwar bezifferte das MfS im Juni 1989 die Zahl der führenden Oppositionellen ohne offizielles Arbeitsrechtsverhältnis auf 12 Prozent.34 Das war, im Vergleich zur in den 1980er-Jahren nahezu erreichten Vollbeschäftigung, eine hohe Zahl. Ein tatsächlicher Vergleich lässt sich auf Grundlage der statistischen Angaben zu Erwerbs- und Arbeitslosenquoten gleichwohl nicht ziehen, zumal nach 1960 keine Erhebungen zur Erwerbslosenzahl mehr durchgeführt wurden.35 Aufschlussreicher erscheint es dagegen, anhand charakteristischer Fälle zu verdeutlichen, dass Tätigkeiten unterhalb des ursprünglichen Qualifikationsniveaus in anderen Berufen oder als Mitarbeiter der Kirche (etwa als Friedhofsgärtner, Nachtwächter oder Heizer) für politische Gegner zum Berufsalltag wurden.
4. Folgen der beruflichen Ausgrenzung und oppositionelle Gegenstrategien
Im Vergleich zu den 1950er- und 1960er-Jahren veränderten sich während der Ära Honecker Formen und Inhalte politischer Gegnerschaft, vor allem im Hinblick auf Handlungsräume. Noch in den 1970er-Jahren versuchten systemkritische Künstler offizielle Kulturräume zu nutzen, ehe ihnen diese Möglichkeit genommen wurde. Die so genannte subkulturelle Szene erschloss sich dagegen von Anfang an private Räume. In den 1980er-Jahren trat der kirchliche Raum als Ort für politische Gegnerschaft deutlicher hervor, was allerdings auch zu einer gewissen „Ghettoisierung“ der Gruppen führte.36 Blickt man auf den Wandel politischer Gegnerschaft im gesamten Zeitraum des Bestehens der DDR, so hat es in allen Phasen Formen politischer Gegnerschaft gegeben. Doch weisen diese unterschiedlichen Formen keine kontinuierliche Entwicklung auf. Vielmehr prägen Brüche das Bild. Der Umgang mit den Folgen der beruflichen Ausgrenzungspraxis veranschaulicht dies: Die berufliche Degradierung war ein persönlicher Bruch, der politische Ursachen hatte, aber zunächst nicht zwingend und nicht in allen Fällen die Folge einer dezidiert oppositionellen Haltung der Betroffenen war. Eine Hypothese könnte hier lauten, dass der Berufsverlust auch zu klareren politischen Positionen und einer professionelleren Oppositionstätigkeit führte.
8
Schon zu Beginn der 1980er-Jahre konnte man beobachten, in welcher Weise die sich entwickelnden Gruppen Organisations- und Mobilisierungsanstrengungen unternahmen. Dazu schufen sie Funktionen wie die einer Sprecherin oder einer Kontaktperson für bundesdeutsche Journalisten.37 Im Vergleich zu den Zirkeln der 1970er-Jahre waren nun Gruppenstrukturen erkennbar, die ein Ergebnis regelmäßiger sozialer Praktiken waren. Die berufliche Ausgrenzung stellte gewissermaßen eine Sozialisationskonstante in den Gruppen dar. Denn die Kommunikationsbeziehungen, die in den 1980er-Jahren entstanden, waren nicht zuletzt eine Folge der beruflichen Ausgrenzung und wurden darüber hinaus zu einem gemeinsamen Maßstab. Anders als in den 1970er-Jahren war die berufliche Diskriminierung nun die Regel und nicht mehr die Ausnahme. Ein ehemals führendes Mitglied gleich mehrerer (auch konspirativer) Gruppen hat dies im Rückblick betont: „[...] in höchstem Maße thematisiert worden [wäre], wenn ich kein Berufsverbot bekommen hätte. Es wäre außergewöhnlich gewesen.“38
Zudem wurde es eine geläufige Praxis, dass politische Gegner der SED-Herrschaft erst gar nicht den staatlichen Ausbildungs- oder Karriereweg einschlugen. Sie zogen sich in den kirchlichen Bereich zurück und schufen sich hier alternative Berufsfelder. Es erwies sich für Oppositionelle mitunter geradezu als Vorteil, nicht am offiziellen Berufsleben zu partizipieren und so über zeitliche und inhaltliche Freiräume zu verfügen. Diejenigen, die nach der beruflichen Ausgrenzung zunächst in einen staatlichen Betrieb versetzt wurden und erst später in ein kirchliches Arbeitsumfeld kamen, berichten: Geradezu „erholsam“ sei die Atmosphäre gewesen, in der anregende Gespräche geführt werden konnten, ganz ohne die verächtlichen Äußerungen von Kollegen bei den zugeteilten staatlichen Stellen. Dieses positive Bild funktioniert allerdings zugleich als Substitution für den Verlust des ursprünglichen Berufs. Es dürfte sich daher auch um eine nachträgliche Verklärung handeln. Denn bei allen positiven Erfahrungen, welche die Betroffenen in ihrem neuen Arbeitsumfeld machen konnten, bedeuteten der Verlust des erlernten Berufs bzw. des gewohnten Arbeitsplatzes auch erhebliche Einschränkungen. Diese trafen die Akteure unterschiedlich hart, liefen aber immer darauf hinaus, dass die institutionellen Voraussetzungen zur Ausübung des eigentlich gewünschten Berufs nicht mehr vorhanden waren.39
Gerade jüngere aktive Oppositionelle nahmen von vornherein nicht am offiziellen Berufsleben teil. Arbeitete jemand als Friedhofsgärtner oder Nachtwächter, so wurde dies im widerständigen Milieu der 1980er-Jahre zu einem positiv besetzten Code. Verlustgefühle, wie sie nicht-organisierte politische Gegner als Folge beruflicher Diskriminierung empfanden, spielten hier eine untergeordnete Rolle. Zum Teil war nicht einmal mehr die materielle Versorgung ein Problem, da im widerständigen Milieu ein Netzwerk entstanden war, in dem Geld verliehen wurde und - wenigstens in der Rückschau - das Prinzip „Solidarität“ galt. Zweifellos gab es finanzielle Sorgen; aber sie verblassten häufig angesichts des eigenen politischen Engagements.
9
Auch das MfS beobachtete diesen Berufswertewandel und registrierte, dass organisierte Oppositionelle sich in der zugewiesenen oder selbst gesuchten Hilfstätigkeit „eingerichtet“ hätten und die neue Arbeitssituation für ihr widerständiges Handeln nutzten. Speziell am Ende der 1980er-Jahre finden sich in den Berichten zu den Operativen Vorgängen des MfS derartige Stellungnahmen: „[...] häufige Teilnahme an Zusammenkünften unterschiedlicher Art zu kulturellen, historischen und politischen Themen, Anlaufstelle für negative Personen; übernimmt durch Schichtarbeit begünstigt organisatorische Tätigkeiten zur Herstellung, Vervielfältigung und Verteilung von Schriftmaterialien innerhalb seines Verbindungskreises.“40 Gerade durch die übernommenen Hilfstätigkeiten entstanden politisch schwer zu kontrollierende Freiräume. Über die Ebene der systemkritischen „Lesezirkel“ hinaus boten diese Freiräume die Möglichkeit, neue oppositionelle Handlungsstrategien zu erschließen, etwa Gruppenstrukturen aufzubauen und Funktionen in den komplexer werdenden Netzwerken politischer Gegnerschaft wahrzunehmen.
Die Auswirkungen der Verfolgungspraxis waren somit mehrdimensional. Sie stehen im größeren Zusammenhang einer Tendenz, die Florian Kreutzer für die DDR-Arbeitsgesellschaft insgesamt beschrieben hat: eines Dualismus aus normiertem Berufsleben und tatsächlicher Berufspraxis.41 In den 1980er-Jahren klaffte eine Lücke zwischen der Wahrnehmung der DDR-Berufswelt durch ihre berufstätigen Bürger und der staatlicherseits angestrebten Bedeutung von Beruf und Arbeit. Der „Widerspruch zwischen formaler und reflexiver Wert- und Strukturbildung, an dem diese Gesellschaftsordnung gescheitert ist“,42 zeigte sich in der DDR-Arbeitsgesellschaft sehr deutlich. Die formale Normierung des Berufs hatte sich immer weiter von der alltäglichen Praxis entfernt. Zwar blieb der Beruf für viele Menschen auch in der späten DDR mehr als eine rein materielle Absicherung.43 Doch war der Berufsalltag für eine Mehrheit der Gesellschaft nicht mehr der soziale Lebensmittelpunkt. Immer deutlicher wurden die Missstände der „sozialistischen Produktion“, immer geringer wurde auch der berufliche Spielraum für Akademiker.
Die berufliche Ausgrenzungspraxis in der Ära Honecker war gleichermaßen durch repressive und kompensatorische Züge gekennzeichnet. Mit totalen Berufsverboten wäre das Legitimationsdefizit der SED noch deutlicher hervorgetreten. Dagegen konnte durch die Zuweisung von Arbeitsplätzen einerseits der Schein gewahrt werden, niemandem werde das Recht auf Arbeit verweigert. Andererseits konnte das SED-Regime diesen Weg zur politischen Kontrolle seiner Gegner nutzen - oder versuchte es zumindest. Dabei handelte es sich um eine Kombination arbeitsrechtlicher Schritte mit einem Unterdrückungsarsenal, Rechtsbrüche eingeschlossen. Allerdings waren es gerade solche „prophylaktische[n] Behinderungsmaßnahmen“,44 die das Widerstandspotenzial politischer Gegner häufig erst schärften. Dieser Umstand blieb staatlicherseits unterbelichtet, hätte eine offenere Auseinandersetzung damit doch die inneren Widersprüche der DDR-Gesellschaft verdeutlicht.
10
Die Frage, wie erfolgreich SED und MfS mit ihrer beruflichen Ausgrenzungspraxis waren bzw. Oppositionelle mit ihren Gegenstrategien, ist nicht eindeutig zu beantworten. Die hier erläuterten Beispielfälle, die sich einerseits stark ähneln (Familie, Ausbildung, Phase des Widerspruchs), andererseits klar unterscheiden (hohes politisches Engagement in Gruppen bei Sabine Kaufmann; Rückzug ins Private bei Maritta Rogge), zeigen eine Facette dieser Uneindeutigkeit. Die berufliche Ausgrenzung konnte zum „Türöffner“ für politische Gegnerschaft werden, doch lässt sich dies nicht als allgemeine Regel formulieren. Zunächst wurde die Ausgrenzung vor allem als Diskriminierung empfunden. Darüber hinaus konnte eine materiell und psychisch schwierige Situation entstehen, die vielfach persönliche Krisen nach sich zog. Die mit Hilfe der Akten rekonstruierten Fälle zeigen zudem, dass der individuelle Umgang mit der beruflichen Ausgrenzung keineswegs so offensiv war, wie er in den rückblickenden autobiographischen Interviews dargestellt wird. Zum Teil trifft man darin, wie es aus der Oral History auch sonst bekannt ist, auf eine nachträglich konstruierte Kohärenz. Aber es wird auch nachvollziehbar und anschaulich, dass beruflich ausgegrenzte Gegner des SED-Regimes durch die aktive Mitarbeit in widerständigen Gruppen Deutungsmuster für einen konstruktiven Umgang mit der beruflichen Diskriminierung fanden.
Die hier vorgestellten Interpretationsansätze und Ergebnisse haben explorativen Charakter. Sie verstehen sich als Plädoyer dafür, bei der Analyse von politischer Gegnerschaft in der Ära Honecker nicht ausschließlich vom Primat des Politischen auszugehen. Die Rahmenbedingungen politischer Herrschaft waren in der DDR gerade in den 1980er-Jahren weniger statisch, als es die Kurzformel „SED-Diktatur“ auszudrücken vermag. Die dargestellten Erkenntnisse und Perspektiven sollen dazu anregen, die Erforschung der DDR-Opposition stärker gesellschaftsgeschichtlich zu verankern und oppositionelles Handeln stärker prozessual zu beschreiben.
1 Der Begriff „Opposition“ wird sehr unterschiedlich verwendet und definiert. Hinzu kommen die Bezeichnungen „Widerstand“, „Dissidenz“, „Verweigerung“, „Widerspruch“, „Nonkonformität“ etc. Im Folgenden wird ein dynamischer Zugang zu jeglicher Form von politischer Gegnerschaft gewählt, die individuell oder kollektiv sein konnte. War sie kollektiv, handelte es sich um oppositionelle Gruppen. War sie individuell, konnte es sich zum Beispiel um Personen handeln, die sich lediglich an einer einzelnen Aktion beteiligten. Angaben zur Zahl der Personen, die aufgrund ihrer politischen Gegnerschaft deutlich unterhalb ihres ursprünglichen Qualifikationsniveaus tätig waren, finden sich bei Detlef Pollack, Politischer Protest. Politisch alternative Gruppen in der DDR, Opladen 2000; Hubertus Knabe, Sprachrohr oder Außenseiter? Zur gesellschaftlichen Relevanz der unabhängigen Gruppen in der DDR, in: Aus Politik und Zeitgeschichte 46 (1996) H. 20, S. 23-36.
2 Martin Kohli, Die DDR als Arbeitsgesellschaft? Arbeit, Lebenslauf und soziale Differenzierung, in: Hartmut Kaelble/Jürgen Kocka/Hartmut Zwahr (Hg.), Sozialgeschichte der DDR, Stuttgart 1994, S. 31-61; ders., Arbeit im Lebenslauf: Alte und neue Paradoxien, in: Jürgen Kocka/Claus Offe (Hg.), Geschichte und Zukunft der Arbeit, Frankfurt a.M. 2000, S. 362-382.
3 Ehrhart Neubert, Geschichte der Opposition in der DDR 1949-1989, Bonn 1997; Karl Wilhelm Fricke, Opposition und Widerstand in der DDR, Köln 1984; Eberhard Kuhrt/Hannsjörg F. Buck/Gunter Holzweißig (Hg.), Opposition in der DDR von den 70er Jahren bis zum Zusammenbruch der SED-Herrschaft, Opladen 1999; Ulrike Poppe/Rainer Eckert/Ilko-Sascha Kowalczuk (Hg.), Zwischen Selbstbehauptung und Anpassung. Formen des Widerstands und der Opposition in der DDR, Berlin 1995.
4 Hubertus Knabe, Neue Soziale Bewegungen im Sozialismus: Zur Genesis alternativer politischer Orientierungen in der DDR, in: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie 40 (1988), S. 551-569; Ehrhart Neubert, Gesellschaftliche Kommunikation im sozialen Wandel: Auf dem Weg zu einer politischen Ökonomie, Berlin (Ost) 1989. Detlef Pollack und andere widersprachen dieser Annahme und argumentierten, dass der hohe Anteil derjenigen, die sich beruflich im Umfeld der Kirche betätigten, es nicht rechtfertige, die Mehrzahl der Gruppenmitglieder als beruflich und/oder sozial marginalisiert zu bezeichnen. An diese Sicht soll hier angeknüpft werden. Vgl. Pollack, Politischer Protest (Anm. 1); Wolfgang Elvers/Hagen Findeis, Was ist aus den politisch-alternativen Gruppen geworden? Eine soziologische Auswertung von Interviews mit ehemals führenden Vertretern in Leipzig und Berlin, Leipzig 1990.
5 Iris Häuser, Gegenidentitäten. Zur Vorbereitung des politischen Umbruchs in der DDR. Lebensstile und politische Soziokultur in der DDR-Gesellschaft der achtziger Jahre, Münster 1996, S. 145ff.
6 Sendemanuskript vom 3.10.2002, S. 2.
7 Der Beitrag reflektiert Ergebnisse meines Dissertationsprojekts zu Herrschaftswandel und Oppositionsbildung in der Ära Honecker, speziell zur Wechselwirkung zwischen beruflicher Ausgrenzungspraxis und politischer Gegnerschaft in Ost-Berlin. Dazu sind mit 25 Personen Interviews geführt worden, die aus sehr unterschiedlichen Gründen widerständig oder oppositionell und zugleich beruflich diskriminiert waren. Darüber hinaus wurde die jeweilige Praxis der beruflichen Ausgrenzung auch anhand umfangreicher Aktenrecherchen rekonstruiert. Von den so entstandenen Fallschilderungen bezieht sich ca. ein Drittel auf Frauen. Dies entspricht ungefähr der Geschlechterverteilung in den oppositionellen Gruppen. Der Frauenanteil unter den aktiven und auch passiven Mitgliedern nahm im Verlauf der 1980er-Jahre sogar zu und stieg bis 1988 auf 42 Prozent an. Auch das Altersspektrum innerhalb der politisch alternativen Gruppen spiegelt sich in dem Sample wider. Die überwiegende Mehrzahl der Befragten ist dem Durchschnittsalter von 21 bis 40 Jahren zuzuordnen. Vgl. Sung-Wan Choi, Von der Dissidenz zur Opposition. Die politisch alternativen Gruppen in der DDR von 1978 bis 1989, Köln 1999, S. 199; BStU, MfS, ZAIG, Nr. 150/89 aus dem Jahr 1989: Information über beachtenswerte Aspekte des aktuellen Wirksamwerdens innerer feindlicher, oppositioneller und anderer negativer Kräfte in personellen Zusammenschlüssen, abgedruckt in: Armin Mitter/Stefan Wolle (Hg.), „Ich liebe euch doch alle...“. Befehle und Lageberichte des MfS, Januar - November 1989, Berlin 1990, S. 47.
8 Vor- und Nachnamen sind Pseudonyme.
9 Diejenigen Frauen, die sich an der Aktion beteiligt hatten, wurden alle zeitgleich befragt - teilweise von staatlichen Vertretern (in dem hier beschriebenen Fall vom Schulrat), aber auch in Verhören durch das MfS. So sollten die Frauen dazu gebracht werden, ihre Unterschrift zurückzunehmen. In Ost-Berlin wurden 54 derartige „Gespräche“ geführt, und nur eine Frau nahm ihre Unterschrift zurück. Siehe u.a. Annette Maennel (Red.), Frauen im Visier der Stasi, Berlin 1994.
10 § 249 StGB (Strafgesetzbuch) bezog sich auf so genannte „asoziale Lebensweise“. Das Strafmaß konnte maximal zwei Jahre Haft betragen. Im Fall politischer Gegnerschaft traten drei Aspekte in den Vordergrund: Erstens konnten politische Gegner als Form ihres Protests ganz zielgerichtet gegen § 249 StGB verstoßen. Zweitens konnte der Tatbestand nach § 249 StGB zwar erfüllt gewesen sein, war aber vom „Täter“ so nicht intendiert, jedoch von Staat und Partei als solcher interpretiert und damit politisiert worden. Drittens konnte § 249 StGB herangezogen werden, obwohl der Tatbestand nicht erfüllt war, also § 249 StGB für politische Zwecke missbraucht werden. Siehe u.a. Sven Korzilius, „Asoziale“ und „Parasiten“ im Recht der SBZ/DDR. Randgruppen im Sozialismus zwischen Repression und Ausgrenzung, Köln 2005, S. 401ff.
11 Bundesarchiv (im Folgenden: BA), DC 20 I/4/3867, Beschluss des Ministerrates vom 22.8.1977: „Ordnung zur Führung von Personalakten“ mit Vermerk „Nur für den Dienstgebrauch“, S. 46; siehe besonders Abschnitt II 1b.
12 Heidrun Budde, Willkür! Die Schattenseite der DDR, Rostock 2002, S. 360ff.
13 BA, DC 20 I/4/1485, Ministerrat, Ordnung zur Führung von Personalakten vom 21.1.1967, „Nur für den Dienst- und Geschäftsgebrauch“.
14 BStU, MfS BV Berlin, KD Weißensee 492, Bl. 3-4.
15 Interview mit Sabine Kaufmann am 27.4.2005, Transkript, S. 13 (Archiv der Autorin).
16 Im Zuge der europäischen Nachrüstung setzte eine verstärkte Militarisierung der DDR-Gesellschaft ein; zum Beispiel hatte die SED 1978 den obligatorischen Wehrkundeunterricht an den Schulen eingeführt. Der Soziale Friedensdienst war der Versuch, ausgehend von einem christlich-pazifistischen Hintergrund Alternativen für den Wehrdienst in der DDR anzuregen. Nachdem der Nationale Verteidigungsrat der DDR 1964 beschlossen hatte, innerhalb der NVA so genannte „Baueinheiten“ zu schaffen, war dies schon zuvor eine Möglichkeit, den Dienst an der Waffe zu verweigern - eine Situation, die es in keinem anderen Warschauer-Pakt-Staat gab. Der Soziale Friedensdienst knüpfte an diese Möglichkeit an und sollte einen zivilen Wehrersatzdienst etablieren. Siehe u.a.: Uwe Koch (Red.), Zivilcourage und Kompromiss. Bausoldaten in der DDR 1964-1990, Dokumentation des Bausoldatenkongresses im September 2004 in Potsdam, Berlin 2005; Thomas Widera, Pazifisten in Uniform. Die Bausoldaten im Spannungsfeld der SED-Politik, Göttingen 2004.
17 Interview mit Maritta Rogge am 10.8.2006, Transkript, S. 3 (Archiv der Autorin).
18 Eingabe an Erich Honecker, 11.5.1986, Privatarchiv Maritta Rogge.
19 Einspruch gegen den Beschluß der Konfliktkommission des Rates der Stadt Brandenburg, Abt. Volksbildung, 22.6.1982; Beschluß des Kreisgerichts Brandenburg, Kammer für Arbeitsrecht, 26.10.1982; beides Privatarchiv Maritta Rogge.
20 Wie Anm. 18.
21 Interview mit Maritta Rogge (Anm. 17), S. 15.
22 „Bewährung in der Produktion“ war ein staatliches Machtinstrument, das dazu diente, Intellektuelle und Künstler ihres ursprünglichen Berufs zu entheben. Arbeitsrechtlich war diese Form der beruflichen Ausgrenzung nicht geregelt. Betroffene mussten für einen individuell festgelegten Zeitraum in einem DDR-Produktionsbetrieb arbeiten. Die Folgen und Wirkungen waren oft immens. Zum Beispiel musste der Assistent Ernst Blochs, nachdem dieser von einer Dienstreise nicht in die DDR zurückkehrte, in einem Produktionsbetrieb arbeiten, verlor dort einen Arm und konnte erst nach 1990 an die Universität zurückkommen. Siehe u.a. Götz Richter, Soziale Bindungen zwischen System und Lebenswelt. Solidarische Integration im VEB in der DDR, Konstanz 1999.
23 Wera Thiel, Arbeitsrecht in der DDR, Opladen 1997, S. 137.
24 Ebd., S. 137ff.
25 Vgl. BStU, MfS-BdL/Dok. Nr. 4791, Abschrift der Verfügung Nr. 34/77; Anlage 3 des Befehls 6/77: VVS MfS 008-7/77, Bl. 57.
26 Aus einer Erläuterung des Obersten Gerichts von 1989 kann man die Definition einer „zumutbaren“ Arbeitsstelle ableiten: „Die Zumutbarkeit wird durch objektive Faktoren bestimmt. Dazu gehören die im territorialen Bereich bestehenden Möglichkeiten und Erfordernisse des Arbeitskräfteeinsatzes, die für die Auflösung des Arbeitsrechtsverhältnisses maßgebenden Gründe, die Qualifikation, Fähigkeiten und Berufserfahrungen des Werktätigen, sein Lebensalter und sein Gesundheitszustand, seine sonstigen sozialen Verhältnisse sowie auch andere Umstände, wie vertretbare Wegzeiten zwischen Wohn- und Arbeitsort und Unterbringungsmöglichkeiten für die Kinder. Die Zumutbarkeit einer anderen Arbeit, die eine weitere Qualifizierung erfordert, ist gegeben, wenn sie vom Werktätigen erwartet werden kann.“ (BStU, MfS HA IX 16151, Bl. 117.)
27 Budde, Willkür! (Anm. 12), S. 368ff.
28 Lediglich in wenigen Ausnahmefällen kam es zu Situationen, in denen sich Betriebsdirektoren gegen die Vorgaben des MfS verhielten und zum Beispiel Personen einstellten, obwohl sich das MfS eindeutig dagegen ausgesprochen hatte. Diese Fälle waren zumeist auf persönliche Beziehungen zurückzuführen.
29 Im Zuge der Re-Zentralisierung der DDR-Ökonomie wurden die Ämter für Arbeit 1972 erneut geschaffen, nachdem sie 1952 aufgelöst waren. Vgl. u.a. Holle Grünert, Beschäftigungssystem und Arbeitsmarkt in der DDR, Opladen 1997, S. 39ff.
30 Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik, Teil I Nr. 15, 7.6.1979, S. 115f.; vgl. auch Stefan Middendorf, Recht auf Arbeit in der DDR. Von den theoretischen Grundlagen bis zu den Berufsverboten für Ausreisewillige, Berlin 2000.
31 Dok. 2.5 bei Grünert, Beschäftigungssystem (Anm. 29), S. 211-215.
32 BStU, MfS JHS VVS 288/81, MfS-Diplomarbeit: „Operative Möglichkeiten und Konsequenzen aus der Erweiterung der Aufgaben der Ämter für Arbeit“, Bl. 16-17 (MfS-Zählung). Mit der Parole „Wer ist Wer“ beschrieb das MfS Formen der individuellen Aufklärungsarbeit, die speziell gegen Personen gerichtet waren, welche scheinbar oder tatsächlich von offiziellen Denkmustern abwichen und dies im Privaten oder auch offiziell kundtaten. Siehe u.a. David Gill/Ulrich Schröter, Das Ministerium für Staatssicherheit. Anatomie des Mielke-Imperiums, Berlin 1991.
33 BstU, MfS-BdL/Dok. Nr. 6564: GVS 008-16/79 628, Bl. 7.
34 Vgl. Mitter/Wolle, Befehle (Anm. 7), S. 48.
35 André Steiner (unter Mitarbeit von Matthias Judt und Thomas Reichel), Statistische Übersichten zur Sozialpolitik in Deutschland seit 1945. Band SBZ/DDR, Bonn 2006, Einleitung und Tab. 3.1.1.1.ff.
36 Thomas Klein, Frieden und Gerechtigkeit! Die Politisierung der Unabhängigen Friedensbewegung in Ost-Berlin während der 80er Jahre, Köln 2007, S. 71ff.
37 Pollack, Politischer Protest (Anm. 1), S. 123ff.
38 Interview mit Thomas Klein am 17.5.2005, Transkript, S. 23 (Archiv der Autorin).
39 Im Vergleich zu einem Naturwissenschaftler, etwa einem Physiker, der auf ein Labor angewiesen ist, konnte es zum Beispiel einem Maler vielleicht noch gelingen, ohne Atelier zu arbeiten. Wenn Thomas Ahbe jedoch schreibt, dass Wissenschaftler, Schriftsteller oder auch Musiker „in ihrer Alltagsarbeit viel mehr auf die von der Macht monopolisierte Infrastruktur angewiesen“ seien als Maler, dann ist dies zu bezweifeln, da auch Maler nicht allein für den Selbstzweck arbeiten; sie müssen ausstellen und verkaufen und sind auf den Austausch mit anderen angewiesen. Dies alles konnte durch die berufliche Ausgrenzung mindestens eingeschränkt werden. Vgl. Thomas Ahbe, Mit Kafka in die Wirtschaft, in: Freitag, 10.5.2002.
40 BStU, MfS-HA VIII 2363, Bl. 318.
41 Florian Kreutzer, Die gesellschaftliche Konstitution des Berufs. Zur Divergenz von formaler und reflexiver Modernisierung in der DDR, Frankfurt a.M. 2001.
42 Ebd., S. 230 (Hervorhebung im Original).
43 Frank Betker, „Einsicht in die Notwendigkeit“. Kommunale Stadtplanung in der DDR und nach der Wende, Stuttgart 2005.
44 Wolfgang Schuller, Repression und Alltag in der DDR, in: Deutschland Archiv 27 (1994), S. 272-276, hier S. 273.