Wann ist der Krieg vorbei?

Gewalterfahrungen im Übergang vom Nachkrieg zum Frieden

  1. Gewaltende und Gewaltmonopol
  2. Die gewaltsame Neuordnung des Nachkriegs und ihre Deutung
  3. Tabuisierte Nachkriegsgewalt im Opfernarrativ
  4. Gewaltdeutungen und Gewaltabkehr als soziale Praxis
  5. Gewalterinnerung und Zivilisierung

Anmerkungen

Im deutschen Erinnern an »1945« hat sich das Bild vom Wehrmachtssoldaten eingeprägt, der das Maschinengewehr, mit dem er gerade noch geschossen hat, wegwirft und dann mit erhobenen Händen aus den Trümmern einer Häuserreihe auf die Straße tritt. Die Geste steht für einen Akt der unmittelbaren Gewaltabsage; sie visualisiert die Kapitulation. Zu den international populären Bildern vom Kriegsende 1945 zählen auch das inszenierte Hissen der Flagge auf Iwo Jima oder auf dem Reichstag, die scheinbar endlosen Flächen zerstörter und stiller Städte sowie die Bilder aus den befreiten Konzentrationslagern, deren Leichenberge und Überlebende ein Gewaltsystem zeigten, das erst mit vollständiger Niederlage des Deutschen Reichs zum Stillstand kam.

Visuelle Eindeutigkeit verdeckt aber die komplizierte Verwobenheit von Ende und Anfang. Auffällig sind dann Bilder und Erzählungen, die konflikthafte Überlagerungen von Kriegs- und Gewalterfahrungen mit der Gegenwart des Nachkriegs aufzeigen. 1946 entwarf Wolfgang Staudte in »Die Mörder sind unter uns« ein solches Bild, in dem sich Kriegsverbrechen und »normaler« Mord verknüpften. Im Mittelpunkt des Films steht ein an Kriegserinnerungen leidender Arzt, der seinen ehemaligen Vorgesetzten töten und sühnen lassen will für dessen Kriegsverbrechen. Die Tat wird letztlich von seiner Freundin und ihrer standhaft rechtsstaatlichen Argumentation verhindert – ein Filmende, das Staudte keineswegs geplant hatte, das aber (wenig verwunderlich) nur so von den Besatzungsbehörden erlaubt wurde. Gerade weil die Wirklichkeit von Kriegsenden vielfältige Übergänge von Gewalterfahrung, Nachkriegsgewalt und Gewaltabsagen bereithält, ist das Bemühen groß, zunächst eindeutige Grenzen zu ziehen zwischen dem Ende der alten und dem Beginn einer neuen Ordnung.

Der kapitulierende Soldat bildet im deutschen Fall die Chiffre für eine militärische Institution, die im Frühjahr 1945 in vielen Teilen Deutschlands zusammengebrochen war, von der die Alliierten aber kurze Zeit befürchteten, sie könne über die militärische Niederlage hinaus Abwehr und Widerstand organisieren. Unzählige solcher Soldatengesten sind im Bild festgehalten, Hände an unbehelmten Köpfen, darunter Körper in abgerissenen Wehrmachtsuniformen, und sie wiederholen ein ums andere Mal die Botschaft: besiegt! Solche Momente des Aufgebens bestimmten das unmittelbare Schicksal des Soldaten und den weiteren politischen Verlauf. Dennoch liefern derartige Momentaufnahmen keinerlei Anhaltspunkte, ob sie eine gewaltsame oder gewaltarme Fortsetzung fanden – Überlebenschancen und die Behandlung als Kriegsgefangene hingen für deutsche Soldaten von der lokalen Situation ab und vom jeweils unterschiedlichen Vorgehen der Siegermächte.[1]

Straßenszene bei den Protesten gegen den G20-Gipfel in Hamburg, 7. Juli 2017 (picture alliance/NurPhoto/Maciej Luczniewski)
Frühjahr 1945: Deutsche Soldaten hissen weiße Fahnen als Zeichen der Kapitulation.
(picture alliance/akg-images)

In anderen Ländern wiederum, in Griechenland, Jugoslawien, der Ukraine oder im Baltikum, endete 1944/45 zwar auch der Zweite Weltkrieg, aber militärische Operationen und Bürgerkriegsgewalt gingen dort noch viele Jahre weiter. Änderten sich mit den fortgesetzten und neuen Konfliktmustern auch Gewaltformen und Gewalterfahrungen vor Ort? Was für das Ende des Zweiten Weltkriegs zu fragen ist, gilt auch für weniger prominente Kriegsenden und Nachkriegszeiten, wie die Dekolonisierungskriege, an denen Frankreich, Großbritannien, Belgien, Portugal und die Niederlande massiv beteiligt waren. Gleiches gilt für Bürgerkriege und Gewaltkonflikte wie in Nordirland oder Spanien, deren offizielles Ende mit latenten Gewaltmustern verbunden blieb. Wo Täter und Opfer nach den Gewalthandlungen weiterhin miteinander oder mindestens nebeneinander leben mussten, zeigte sich, unter welchen Bedingungen und bis zu welchem Grad gewaltlose Interaktion und soziale Integration gelangen.[2]

Sowenig wie Kriegsenden und das Ende von Gewalt zusammenfallen, so sehr bleiben Krieg – Gewalt – Frieden in Nachkriegsgesellschaften dynamisch aufeinander bezogen, verbunden durch Erfahrungen von und Erzählungen über Gewalt.[3] Dieses Phänomen ist ein geradezu selbstverständlicher Teil auch der jüngeren Zeitgeschichte.[4] Den Betroffenen in ehemaligen Kriegszonen erschloss (und erschließt) sich häufig kaum ein genauer Punkt des Umschlags zwischen Kriegserleben und Friedensaussicht, denn der Übergang und eine Phase des Unbestimmten prägten jenen Zustand zwischen dem einen und dem anderen. Das kulturelle Gedächtnis hingegen zeichnet nicht selten einen eindeutigeren Verlauf: Bilder und Narrative von Kriegsenden, in denen Unterscheidungen und Aussicht auf Besserung scharf konturiert sind.

Wie hört kriegsbedingte Gewalt auf? Wie kann sie limitiert, kontrolliert oder auch normiert werden, um ein funktionierendes Gemeinwesen und ein berechenbares Miteinander zu gewährleisten? Aus historischer Sicht gibt es hier keine generelle Antwort, sondern zunächst die notwendige Auseinandersetzung mit den ambivalenten, unterschiedlich gelagerten Situationen im Übergang von Krieg, Nachkrieg und Frieden, in denen Gewalt – sichtbar, konkret oder in verdeckter, tabuisierter Form – eine zentrale Rolle spielte. Schon das klassische Völkerrecht setzte sich mit der Problematik auseinander, zwischen Krieg und Frieden zu unterscheiden, was zu der lange Zeit gültigen Definition führte, mit dem Ende des Kriegs sei Frieden – »finis belli pax est«.[5] Nach dem Ersten Weltkrieg wollte die internationale Staatengemeinschaft durch die Ausdifferenzierung des Völkerrechts sowohl Kriegsgefahren als auch Friedenssicherungen besser begegnen können, verursachte aber nur weitere Definitionsdilemmata. Erst die Satzung der Vereinten Nationen verzichtete auf den Kriegsbegriff und verpflichtete die Mitglieder vielmehr, auf »Androhung oder Anwendung von Gewalt« gegen einen anderen Staat zu verzichten.[6] Damit kann die internationale Gemeinschaft den zahlreichen kriegsähnlichen Gewaltformen zwar immer noch nicht adäquat Rechnung tragen, aber sie erkennt an, dass auch die Grauzonen zwischen Kriegsende und Friedenszustand erhebliches Gewaltpotential bergen, dem im Rahmen eines Friedensprozesses zu begegnen ist.

Angesichts solcher Spannungsfelder orientieren sich die folgenden Überlegungen an drei Thesen:

  • Die nachkriegerische Re-Organisation von Territorien, Grenzen und Gesellschaftsordnungen seit 1945 verlief in Europa zu einem Gutteil auch gewalthaft. Grauzonen fortgesetzter Gewalt und uneindeutiger Übergänge forderten betroffene Gesellschaften besonders heraus, sich darüber zu verständigen, welche Formen von Gewalt künftig legitim oder illegitim seien und welche Wege gegangen werden sollten, um letztere einzuhegen.
  • Mindestens bis in die 1950er-Jahre wurden Gewaltphänomene in Westdeutschland im Rahmen einer latent ideologisch aufgeladenen Gesellschaftsdeutung wahrgenommen. Gewalt galt demnach als eine Folge des Fremden, das in die vormals zwar von Gewaltmaßnahmen geprägte, aber angeblich sozial intakte »Volksgemeinschaft« eingebrochen war. Die natürliche, überhistorische soziale Ordnung schien auch im Nachkrieg vor allem durch abweichendes Verhalten der vermeintlich labilsten Gesellschaftsmitglieder bedroht zu sein: Jugendliche und Frauen. Kontinuitäten zeigten sich ebenfalls in soziologischen Deutungen, die seit den 1930er-Jahren bis in die 1960er-Jahre wie alle Gesellschaftswissenschaften und die Psychologie von biologistischen Prämissen geprägt waren. So beeinflusste etwa die Psychiatrie das Bild vom »Wesen des Gewaltverbrechens«, das mit einem »Stück primitiven Instinkts« erklärt wurde. Psychische Defekte oder abnormes, gewalthaftes Verhalten galten als Ausfluss individueller Veranlagung.[7] Diese wissenschaftlichen Prämissen beschränkten sich nicht auf Gewalttaten der Gegenwart, sondern waren Teil eines Deutungshorizonts, der auch die zeitgenössische Sicht auf das NS-Regime – eine vermeintliche Clique von Bestien – mit einschloss. Beides konnte als perverse Abweichung von einem vermeintlich zivilen Normalzustand begriffen werden.
  • Nur langsam stellte sich nach 1945 ein politischer Konsens darüber ein, dass sich Kriegs- und Friedenszustände überlagern und der »Krieg im Nachkrieg«[8] nicht nur metaphorisch zu verstehen ist, sondern auf reale Gewalterfahrungen und -potentiale verweist, die längerfristig Friedensnormen und Erinnerungspolitik einer Gesellschaft mitbestimmen. Damit ist eine bis in die Gegenwart andauernde Verständigung über die Uneindeutigkeit von Gewalt verbunden. Auch wenn Langzeitstudien einen prinzipiellen Rückgang organisierter Gewalt in modernen Gesellschaften zu belegen scheinen,[9] löst sich damit nicht die Herausforderung auf, Gewalt in ihrer Variabilität zu historisieren. Für das 20. Jahrhundert ist zum einen ein enger Bezug zwischen gewaltausübenden und gewalteinhegenden Ressourcen zu beobachten;[10] zum anderen setzte nach 1945 eine zunehmende kulturelle Sensibilisierung für Gewalt ein, die sich unter anderem an einer wachsenden Empathie für Gewalterleidende, im Verbot der Prügelstrafe oder in dem sich ausweitenden Diskurs über »strukturelle Gewalt« zeigte. Gewalthandlungen stellen als Zufügung von Leid und Schmerz eine anthropologische Konstante dar, aber ihre Bedeutungen, ihre Be- oder auch Verurteilungen variieren im Laufe der Zeit.

1. Gewaltende und Gewaltmonopol

Die Idee, dass Kriegserlebnisse auch die Form und Intensität von Gewalt in der Nachkriegszeit bestimmen, ist nicht neu. Soziologische Studien gingen lange davon aus, dass Nachkriegsgesellschaften kurzfristig gewalttätiger werden als zuvor und sich in manchen Fällen sogar die Mordrate verdoppelt.[11] Mittlerweile werden die Annahmen überprüft und die Variablen differenziert, denn ein Mord in unmittelbarer Nachkriegszeit kann nicht pauschal als Kriegsüberhang eingeordnet werden, wenn sehr unterschiedliche Faktoren wie zerstörte Infrastruktur bis hin zur Verbreitung von Handfeuerwaffen die Nachkriegszeit insgesamt prägen.[12] Fest steht, dass der Übergang vom Krieg zum Nachkrieg fragil und gewaltanfällig ist, auch weil die offene Situation für alle Beteiligten Unsicherheiten bereithält, ob auf diplomatischer Ebene oder in nachbarschaftlichen Zusammenhängen. Deutschland und Japan, wo 1945 die siegreichen Truppen das ganze Land besetzen konnten, gelten als seltene Ausnahmen, in denen binnen kürzester Zeit die Kriegsgewalt beendet und das Gewaltmonopol der Sieger durchgesetzt wurde. So wie Gewaltforschung nach Ermöglichungsräumen und -milieus für Gewaltausbrüche fragt, sind in Nachkriegssituationen die komplexen Kontextbedingungen zu bedenken, die Gewalt dauerhaft beenden oder einhegen. Die deutsche Nachkriegssituation 1945 unterschied sich etwa fundamental von der Zeit nach 1918, als Kriegsende und Revolution einen ganz eigenen Bedingungszusammenhang für Gewalt bildeten. Anders als 1919 wurde 1945 kein multilateraler Friedensvertrag abgeschlossen, sondern es kamen kurzfristig umfangreiche ökonomische Pazifizierungsmaßnahmen wie der Marshallplan oder Demokratisierungsprogramme wie die Reeducation zum Einsatz, die in Westdeutschland das zivile Miteinander ermöglichten. Längerfristig profitierte der »Resonanzraum«, in dem der deutsche Befriedungsprozess stattfand, von der gleichzeitigen politischen Verwestlichung und wirtschaftlichen Prosperität.[13]

Selbst wenn nach dem Kriegsende ein zentrales Gewaltmonopol durchgesetzt werden kann, lassen sich innergesellschaftliche Gewaltdynamiken nicht im gleichen Maße dirigieren. Sozialwissenschaftliche Analysen beurteilen steigende Gewaltraten in unmittelbaren Nachkriegszeiten mitunter als »Rückfälle« in den Kriegsmodus, den es zu überwinden gilt.[14] Doch genau daran gibt es in der soziologischen Gewaltforschung schon längere Zeit Kritik, denn derartige Gewalt ist eben nicht allein kriegsbedingt.[15] Bereits Heinrich Popitz erklärte, solche Gewalt sei kein barbarischer Rest kriegerischer Verrohung, sondern müsse wie jede Gewalt als eine immer mögliche Durchsetzungsform von Macht gesehen werden.[16] Hinzu kommt, dass die Eindämmung der möglichen ordnungsstörenden Effekte der Gewalt wiederum nicht ohne die Androhung und gelegentliche Anwendung von Gewalt auskommt.[17] Gewaltakte sind somit keine zwingenden Phänomene im Nachkrieg, sondern situationsbezogene Handlungsoptionen, die zugleich in enger Verbindung stehen mit dem Gewaltkonflikt zuvor und mit den erwarteten neuen Machtkonstellationen.[18] Eine solche Perspektive, in der frühere Gewalterfahrungen und die spezifische, auch lokale Situation des Nachkriegs zusammengeführt werden, hilft dabei, »Nachkrieg« besser zu konturieren, die Situationen nach 1918 und 1945 aufeinander zu beziehen[19] oder Nachkriegszeiten zu vergleichen.[20] Die Erforschung nachkriegerischer Gewalt und des Umgangs mit ihr bietet dann auch die Möglichkeit, mehr über den kontextabhängigen und erfahrungsgesättigten Wandel von Moral, Gewaltächtung oder Zivilitätsnormen zu erfahren.[21]

2. Die gewaltsame Neuordnung des Nachkriegs und ihre Deutung

An den verschiedenen Gewaltverläufen nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs lässt sich erkennen, wie sich die zu Kriegszeiten erlebten Konfliktsituationen mit der Sinnstiftung von Nachkriegsgewalt verbanden. Denn Formen und Begründungen von Gewalt in Nachkriegszeiten rekurrierten häufig auf schon länger bestehende, die Kriegszeit durchziehende Konflikte, wodurch sie in Nachkriegsgesellschaften plausibel und gerechtfertigt erscheinen konnten.[22]

11. April 1945, Deventer: Festgenommene Mitglieder der »Nationaal-Socialistische Beweging in Nederland« (NSB) und kahlgeschorene »Moffenmeiden« werden von niederländischen Widerstandskämpfern durch die Straßen geführt. (Wikimedia Commons, Willem van de Poll, Kaalgeschoren moffenmeiden, CC BY-SA 3.0 NL)
11. April 1945, Deventer: Festgenommene Mitglieder der »Nationaal-Socialistische Beweging in Nederland« (NSB) und kahlgeschorene »Moffenmeiden« werden von niederländischen Widerstandskämpfern durch die Straßen geführt.
(Wikimedia Commons, Willem van de Poll, Kaalgeschoren moffenmeiden, CC BY-SA 3.0 NL)

So gehörte in Frankreich oder den Niederlanden während der Befreiungsphase der Vorwurf der Kollaboration zu den am meisten verbreiteten Legitimationsmustern, um physische Gewalt an Verdächtigen auszuüben. Bei den im Sommer 1944 einsetzenden épurations sauvages wurden in Frankreich über 15.000 Menschen getötet, die als Faschisten galten.[23] Obwohl sich die »Säuberungen« gegen sämtliche tatsächliche oder vermeintliche Kollaborateurinnen und Kollaborateure richteten, wurde öffentliche Gewalt vor allem an Frauen exerziert.[24] Indem man ihnen grob und gezielt verletzend das Kopfhaar abrasierte, wurden sie nicht nur obsessiv entweiblicht, sondern auch zu Projektionsflächen der nationalen Katharsis degradiert. Sowohl der Vorwurf, sie hätten mit deutschen Soldaten »horizontal kollaborierend« die »Sache Frankreichs« verraten, als auch die Ahndung durch öffentliche Rasur zielten auf eine klare Freund-Feind-Zuordnung. Da die französische Gesellschaft während des Kriegs auf ganz unterschiedliche Weise den deutschen Besatzern zugearbeitet, Widerstand geleistet oder sich arrangiert hatte, ließ sich bei Kriegsende das Bedürfnis nach eindeutigen Schuldigen nicht einfach befriedigen. Viel eindeutiger erschien in dieser Gemengelage die körperliche Hingabe an den Feind (ob tatsächlich oder imaginiert) als schuldhaftes Verhalten. Die Gewalthandlung an den Frauen konnte in eine narrative Konstruktion eingebettet werden, durch die sich das Verhalten der Frauen während der Kriegszeit mit den in der Befreiungsphase geltend gemachten Ordnungsvorstellungen verband. So, wie Frankreich wieder den Franzosen gehöre und die nationale Ordnung wiederhergestellt sei, ließ sich mit der Bestrafung der Frauen ein geschlechterordnendes Gewaltmonopol demonstrieren. Die öffentliche Demütigung der Frauen war so auch die gewalthafte, zeitlich befristete Kehrseite des mit der Résistance verbundenen Entlastungssyndroms, das Nachkriegsfrankreich prägte. Während die Widerstandsbewegung überhöht und heroisiert werden konnte und als positiver Fixpunkt der gesamten Nation diente,[25] stand das Bild der kahlrasierten Frauen (und weniger der öffentlich gedemütigten Männer) stellvertretend für individuell abweichendes, verräterisches Verhalten, das identifiziert, geahndet und wieder in die Ordnung zurückgeführt werden müsse.

In Italien prägte wiederum die politische Machtkonstellation zwischen Kommunisten, Konservativen und Faschisten die Gewaltrate und -verbreitung bei Kriegsende. Resistenza-Kämpfer gingen in ihrem norditalienischen Kernland besonders hart gegen faschistische Eliten vor, von denen sie befürchteten, sie brächten sich mithilfe der Konservativen auch nach 1945 an die politische Macht. Jenseits der gezielten Gewalt gegen Faschisten oder Kollaborateure leitete sich in Italien wie in Frankreich bis Ende der 1940er-Jahre die Legitimation politischer Gewalt aus längerfristigen Konfliktlinien zwischen links und rechts ab, die das politische Leben auch schon vor der Besatzung geprägt hatten. Entgegen der nach dem Krieg häufig kolportierten Erzählung über Pläne der kommunistischen Parteien, die unübersichtliche Lage in ihren Ländern zu nutzen, um gezielt einen Bürgerkrieg herbeizuführen und die Macht an sich zu reißen, hatten die Parteiführungen bald erkannt, dass solche Vorhaben kaum erfolgreich sein konnten. Aber auf lokaler Ebene zeigten sich viele kommunistische Kämpfer vor allem in Italien enttäuscht über nicht vollständig beglichene Rechnungen. Sie setzten sich über Anweisungen hinweg, nahmen das Gesetz selbst in die Hand und initiierten in ihren Gebieten »kleinere Säuberungen gegen ihre traditionellen Klassenfeinde«.[26] Obwohl politisch angetrieben, blieben Ziele, die über die Gewalthandlungen hinausgingen, relativ unklar. Doch brachten die lokalen Gewaltakte deutlich zum Ausdruck, gegen wen oder was auch nach Kriegsende zu kämpfen sei: Polizisten, Fabrikanten, Manager, Aristokraten, Kleriker und Konkurrenten aus den christdemokratischen Parteien. Der allzu oft gar nicht berechtigte Vorwurf der Kollaboration sollte vor allem die Autorität der Betroffenen untergraben. Darüber hinaus gingen viele Morde oder eigenmächtige Festnahmen auf den alten Konflikt zwischen anti-kommunistischer Elite und kommunistischer Parteibasis zurück.[27] In Italien konnten sich solche Mordeinheiten oft auch auf Unterstützung oder Sympathie der örtlichen Bevölkerung stützen, die das alte Establishment in der Verantwortung sah für die Verwüstungen im eigenen Land – eine starke Tendenz in fast allen europäischen Ländern, die die Erfolge kommunistischer und sozialistischer Parteien unmittelbar nach Kriegsende erklärt.[28]

Die von ehemaligen Kampfverbänden und Parteiangehörigen ausgeübte politische Gewalt nährte schließlich sowohl bei Besatzern wie in der Bevölkerung die Sorge, auch in Mittel- und Südeuropa könnten Bürgerkriege ausbrechen. Denn die nationalen Konfliktfronten schienen die unmittelbar nach Kriegsende einsetzende internationale Machtkonstellation zwischen kommunistischem Osten und demokratischem Westen zu spiegeln. Gepaart mit der Bedrohung durch die neue nukleare Waffentechnologie wuchsen schließlich die Ängste vor einem erneuten zwischenstaatlichen Krieg oder einem Rückfall in die gewaltsamen Verhältnisse der Zwischenkriegszeit.[29] Womöglich hätten die inneren Unruhen in Frankreich und Italien länger und intensiver angedauert, wenn sich die internationale Frontstellung nicht so hart abgezeichnet hätte. Unterstützt von den USA und von Großbritannien setzten die bis dahin noch schwachen Regierungen rigorose Maßnahmen gegen Kommunisten, Gewerkschafter und Ex-Partisanen durch. Die notwendige Eindämmung der bürgerkriegsähnlichen Gewalt war der erste Schritt zur Etablierung eines staatlichen Gewaltmonopols, freilich ohne die untergründigen Konflikte gänzlich aufzulösen.[30]

Am Umgang mit kommunistischen Widerstandsgruppen zeigt sich, wie die Siegermächte in nationale Gewaltkonflikte eingriffen oder sich um die Vermeidung möglicher militärischer Gewalt kümmerten, mit dem Ziel, die zwischenstaatliche und internationale Ordnung zu sichern. Dabei ließen sie selbst gewaltsame Vertreibungen zu oder unterstützten diese. Betroffen von solchen Zwangsmaßnahmen waren Soldaten, Partisanen und Zivilisten, die mit der beginnenden machtpolitischen Neuordnung Europas in ihren bisherigen Territorien vor Gewalt nicht mehr sicher waren. Populärwissenschaftliche Arbeiten über die Zeit unmittelbar nach Kriegsende wie die Bücher von Keith Lowe oder Ian Buruma stellen – neben Rache- und Vergeltungsmotiven – vor allem diese unübersichtliche und bis 1948 schwer vorhersehbare territoriale Situation Europas in den Mittelpunkt. Sowohl »Der wilde Kontinent« (Lowe) als auch »Die Welt am Wendepunkt« (Buruma) betonen das gefährliche Gewaltpotential ungeklärter nationaler Grenzziehungen, das nach den Geflüchteten aus den ehemaligen ostdeutschen Gebieten vor allem Südosteuropäer traf. In seinem mitunter pauschal formulierten Panorama der europäischen und asiatischen Kriegsenden spricht Buruma vom »Klar-Schiff-machen«, das ein Hauptmotiv der Besatzer in allen Ländern gewesen sei, die sich kaum mit den komplizierten Bevölkerungszusammensetzungen und Grenzziehungen auf dem europäischen Kontinent befassen wollten und damit der Nachkriegsgewalt Tür und Tor öffneten.[31] Genauer betrachtet waren es aber weniger unklare Grenzen, die Bevölkerungen in Gefahr brachten, als vielmehr sämtliche Maßnahmen und Aktionen, die Grenzlinien und machtpolitische Zuständigkeiten sicherstellen sollten.[32]

Im Frühjahr 1945 sahen sich beispielsweise die britischen Besatzer in Österreich kaum zu überschauenden Mengen an Flüchtenden gegenüber, die aus Jugoslawien kommend Kärnten erreichten: Kosaken, slowenische Bauern, serbische Tschetniks, kroatische Faschisten, Ukrainer und Russen – Männer und Frauen, von denen ein guter Teil die NS-Besatzungsherrschaft aktiv unterstützt hatte.[33] Nun waren sie vor den Truppen Titos geflohen, der seit März offizieller Regierungschef war und ab November der Föderativen Republik Jugoslawien vorstehen würde. In der dazwischen liegenden Zeit mussten die britischen Besatzer entscheiden, was mit den Geflüchteten im Kärntner Drautal geschehen sollte, für die es nach offizieller Politik weder Platz noch Nahrung in Österreich gab. Auch wenn zahlreiche Frauen und Kinder unter ihnen waren, konnten die Betroffenen nicht auf Sympathien hoffen. Sie leisteten zwar Widerstand, wurden aber als ehemalige NS-Kollaborateure mit teils erheblicher Gewalt nach Jugoslawien zurückverwiesen, das nun als Verbündeter der Westmächte galt. Aus Besatzersicht musste nicht nur das Flüchtlingsproblem gelöst werden, sondern es sollte auch den weitausgreifenden territorialen Forderungen Titos Einhalt geboten werden.

Die Besatzer gingen hart vor, obwohl den Geflüchteten ganz offenkundig anzumerken war, welche Ängste sie vor einer Rückkehr und drohender Gewalt hatten. Ein britischer Major erinnerte sich an die Räumung eines Flüchtlingslagers: Die Menschen hätten eine dichtgedrängte Menge gebildet, und »als einzelne vom Rande des Haufens weggerissen wurden, drängte der Rest zu noch festerer Masse zusammen, und als sie von Panik erfasst wurden, kletterten sie in verzweifeltem Bemühen, von den Soldaten wegzukommen, übereinander hinweg… Das Ergebnis war eine Pyramide schreiender, hysterischer Menschen, unter denen eine Anzahl von Leuten in der Falle saß.«[34] Jenseits der österreichischen Grenze wurden viele der abgeschobenen Geflüchteten von Titos Einheiten direkt ermordet oder auf »Todesmärsche« geschickt. Zweifellos gelang es den Alliierten in relativ kurzer Zeit, die machtpolitischen Zuständigkeiten in Europa zu stabilisieren, aber die neue Friedensordnung konnte nur auf der Basis erheblicher Gewaltpraktiken entstehen.

3. Tabuisierte Nachkriegsgewalt im Opfernarrativ

Im Übergang vom Kriegsende zur Besatzungsherrschaft stellte die sexuelle Gewalt an Frauen eine in Deutschland lange Zeit tabuisierte Gewalterfahrung dar. Genaue Zahlen zum Ausmaß von Vergewaltigungen – sowohl in Deutschland als auch in anderen Ländern – lassen sich schwer ermitteln, aber es muss gerade für die noch am besten erforschte Sowjetische Besatzungszone von einer massenhaft erlittenen Gewalt ausgegangen werden.[35] Mit dem Vorrücken der sowjetischen Truppen in den ostdeutschen Gebieten, und später in allen Besatzungszonen, stieg zunächst die Selbstmordrate sprunghaft an – in Berlin nahmen sich im April 1945 bis zu 4.000 Menschen das Leben. Diese meist von Frauen oder Familien begangenen Selbstmorde wurden später vorrangig mit der Angst vor Vergeltung, vor Vergewaltigung und mit der in Aussicht stehenden Scham nach erlittener Vergewaltigung erklärt. Aber pauschal lässt sich nicht annehmen, dass der Erfahrungshorizont dieser Frauen hauptsächlich aus der Verknüpfung von »Vergewaltigung« und »Scham« bestand. Zeitgenössische Aufzeichnungen zeigen ein breiteres »Spektrum an möglichen Thematisierungs- und Umgangsweisen«, als es die erinnerungspolitische Gravur »Opfer und Scham« später vermittelte.[36] Frauen reagierten lakonisch, schweigend oder die weibliche Verletzlichkeit betonend, also genauso wenig einheitlich, wie die Selbstmorde nur auf ein bestimmtes Motiv zurückgeführt werden können.

Vielmehr zeigt die populäre Deutung dieser Gewalt an, welche Kontinuitäten zur NS-Propaganda in der Nachkriegsgesellschaft wirkten.[37] Schließlich hatte die weibliche, »reine« Körperlichkeit zu jenen NS-Leitmotiven gezählt,[38] die bei Kriegsende zwar diskreditiert waren, aber als Muster der Sinndeutung latent fortwirken konnten. Daneben hatte das NS-Regime auch den Selbstmord doppelt codiert; es entwertete Selbstmörder als »Volksverräter« und »Feiglinge« und propagierte zugleich das Bild vom heroischen Opfertod, den nicht wenige NS-Eliten bei Kriegsende mit ihrem Selbstmord zelebrierten.[39] Der volksgemeinschaftliche Heroismus konnte sogar in der Figur des Selbstmordenden fortgesetzt werden, dessen selbst zugefügte Gewalt höherwertig galt als die durch einen Fremden – zumal einen Russen – zu erwartende. Nun müsste genauer untersucht werden, ob und wie sich solche Deutungsmuster im Nachkrieg fortsetzten und auch die Selbstmorde von Frauen und Familien integrierten. Damit ließe sich noch nichts über die Schicksale und Motive im Einzelnen sagen, aber über Kontinuitäten in der Interpretation einer bestimmten Gewaltform.

Selbstmord von Walter Dönicke, Volkssturm-Bataillonsführer und früherer Oberbürgermeister (1937/38), im Leipziger Neuen Rathaus, 19. April 1945 (Wikimedia Commons, National Archives and Record Administration [NARA]/Public Domain)
Selbstmord von Walter Dönicke, Volkssturm-Bataillonsführer und früherer Oberbürgermeister (1937/38),
im Leipziger Neuen Rathaus, 19. April 1945
(Wikimedia Commons, National Archives and Record Administration [NARA]/Public Domain)

Die Selbstmordraten sanken im Sommer 1945, lagen aber im Osten grundsätzlich höher als im Westen Deutschlands.[40] Auch die Vergewaltigungen während Kriegsende und Besatzungszeit belasteten die ostdeutsche Nachkriegsgesellschaft ungleich schwerer. Trotz unterschiedlicher politischer und kultureller Rahmenbedingungen wurde die Erfahrung sexueller Gewalt aber gleichermaßen in Ost- wie Westdeutschland lange Zeit tabuisiert. Während in der DDR die antifaschistische Doktrin dafür sorgte, dass individuelle Gewalterfahrungen verschwiegen wurden, galten in der Bundesrepublik Vergewaltigungen zwar als »kollektive Opfererfahrung der Nation«, aber der »physische Gewaltakt, den die einzelnen Frauen erfahren hatten«, wurde zu einer privaten Angelegenheit degradiert.[41]

Erst seit 1990, als die Suche nach einer deutsch-deutschen Nachkriegsgeschichte begann, veränderten sich die Perspektiven auf Nachkriegsgewalt und somit auch die Sagbarkeitsregeln für weibliche Gewalterfahrungen. Als erinnerungskulturelles und narratives Pendant lässt sich womöglich der generell gewandelte Umgang mit den Opfern und Tätern von Holocaust und Krieg sehen. Forschung und Öffentlichkeit hatten über »Opfer« und »Täter« lange Zeit in größtmöglicher Distanz gesprochen und deren Status als Kollektivsubjekte verfestigt.[42] Sowohl die Ausweitung der Täterforschung über die NS-Elite hinaus als auch die Anerkennung von sehr unterschiedlichen Erfahrungen der zahlreichen Opfergruppen in und nach dem Krieg setzte erst durch die große Konjunktur der »Aufarbeitung« während der 1980er- und 1990er-Jahre ein.[43] Mit einiger Zeitverzögerung nach dem Ende der Blockkonfrontation kamen auch Nachkriegsereignisse als eigenständige, heterogene Erfahrungsdimensionen in den Blick und damit zugleich – beeinflusst von den zur selben Zeit etablierten Post-Conflict Studies[44] – ihre gewalthaften Seiten.[45]

4. Gewaltdeutungen und Gewaltabkehr als soziale Praxis

Zu den eklatantesten alltäglichen Gewalterfahrungen nach Kriegsende dürfte die fortgesetzte und steigende Zahl an Morden, Überfällen und Plünderungen gehört haben.[46] Für die Zeitgenossen stellte sich die Situation umso gefährlicher dar, weil sich kriegsbezogene Gewaltakte wie Rache- und Vergeltungstaten mit »ganz normaler« Kriminalität überlagerten und Ursachen und Wirkungen ineinander übergingen. Aber bei genauerem Hinsehen differenziert sich das Bild, weil bestimmte Gewalt öffentlich skandalisiert, andere marginalisiert oder beschwiegen wurde. Nicht als zügellose Gewaltperiode zeigt sich dann die unmittelbare Nachkriegszeit, sondern als eine Aushandlungsphase zwischen dem, was noch als Kriegsgewalt gelten mochte, und dem, was schon als »normale« Gewalt wahrgenommen wurde. Sicher verhinderte es die Besatzungssituation in Ost wie West, allzu öffentlich über die Gewalt der Besatzer zu sprechen. Aber angesichts des starken Impulses vieler Deutscher, endlich wieder in einer »Normalität« leben zu wollen, verwundert es nicht, dass vor allem kriminelle Gewalt im Vordergrund der öffentlichen Debatte stand.

Kriminelle Gewalt bedrohte Normalität, und in der Nachkriegszeit bedeutete »Normalität« oftmals Rückkehr zu traditionellen Ordnungsmustern und Werten. Deshalb richtete sich der besorgte Blick vor allem auf Jugendliche und Frauen, deren durch die Kriegszeit massiv veränderte Lebensmuster es zu justieren galt. Die Beseitigung von Gewalt und abweichendem Verhalten war dann vor allem eine Frage der Erziehung, deren wissenschaftliche Begründung nicht lange auf sich warten ließ.

Die bis in die 1950er-Jahre relativ hohe Quote ausgeprägter Gewaltdelikte diskutierte die westdeutsche Kriminalitätssoziologie als eine Folge von Verrohung und sozialer Instabilität. Mit dem Begriff einer »Kriminalität des Zusammenbruchs«[47] konstatierten Arbeiten aus der »Psycho-Hygiene«, hohe Mordraten oder die »Rohheit und Intensität bei Sittlichkeitsverbrechen« gingen auf »grundlegende Störungserscheinungen« zurück, verursacht durch »[den] Flüchtlingsstrom vom Osten her mit dem damit verbundenen, fast unkontrollierbaren Einsickern verdächtiger Elemente und der allgemeinen Entwurzelung; das Vorhandensein von Besatzungstruppen mit all den Gefahren für die männliche und – vor allem – weibliche Jugend; die Verwilderung jener Generation von ›Kindersoldaten‹, die in ihren entscheidenden Jahren ohne elterliche (väterliche) Beaufsichtigung waren und aus Kriegs- und Nachkriegsjahren vor allem die negativen Erfahrungen in sich aufnahmen«.[48] Eine Kombination aus »schlechtem Einfluss« und »schwacher Natur« bildete schließlich das gängige Erklärungsmuster.

Sowohl der Fokus auf Frauen und Jugendliche als Erziehungsobjekte wie auch das Anlage-Umwelt-Modell, an dem sich zahlreiche Erziehungsprogramme orientierten, hatte einige Kontinuitäten in die Zeit vor 1945.[49] Abgeleitete Minderwertigkeitstheoreme, mit denen gewalttätige Verhaltensweisen, aber auch psychologische Belastungsstörungen erklärt wurden, begannen sich in Westdeutschland erst Ende der 1950er-Jahre und im Rahmen auch international wahrgenommener Gutachterverfahren zu ändern, als die These des »erlebnisbedingten Persönlichkeitswandels« zur Kenntnis genommen werden musste.[50] Bis dahin galt die Umerziehung – und noch nicht die Resozialisierung – als Maß aller Dinge, mit dem Psychologen und Sozialwissenschaftler ihre Kompetenz begründeten, an Reeducation und anderen politischen Erziehungsprogrammen mitzuwirken.

Gewalttätiges und deviantes Verhalten als Ausdruck eines abnormen Anderen zu deuten bestärkte in der westdeutschen Wiederaufbaugesellschaft schließlich einen ersten gesellschaftlichen Grundkonsens. Erziehungskonzepte sollten vor allem bewahrend und korrigierend vorgehen; dies prägte das Klima in Schule, Heimen, der Polizeiarbeit oder der Gesetzgebung. Da viele Jugendliche, die das Kriegsende erlebt hatten, ihre Familien im harten Überlebenskampf der frühen Nachkriegszeit unterstützen mussten, galt ihnen besonderes Augenmerk. Geahndet wurden aber nicht nur Gewalttaten, sondern auch viele individuelle Verhaltensmuster vom Musikhören bis zur Kleidung.[51] In besonders rabiater Form sollte das Heimwesen Kinder und Jugendliche so umerziehen, dass von ihnen zukünftig kein gesellschaftsgefährdendes Verhalten zu erwarten war.[52] Analog dazu transportierten die Ideale von stabilen Familienverhältnissen und der sogenannten Hausfrauenehe »Vorstellungen einer lebensfähigen Zivilisation«,[53] in der die »normalen« Geschlechterverhältnisse wiederhergestellt worden seien.

Frauen galten offenbar als besonders gefährdet und zugleich als organischer Antrieb allgemeiner Zivilisierung. Auf zahlreichen gesellschaftlichen Feldern bestimmten diese Motive die Bemühungen um Gewaltabkehr und Zivilisierung. So kursierten etwa im Pazifismus der deutschen Nachkriegszeit überhöhte Mütterlichkeitsideale, die gleich mehrfach anschlussfähig waren. Einige Aktivistinnen knüpften gezielt an Vorkriegsrhetorik an und begründeten die friedensstiftende Kraft von Frauen mit dem Argument, der Krieg sei »dem Wesen der Frau fremd«.[54] Mit essentialistischen und auch nationalistischen Weiblichkeitsvorstellungen unterfütterten Frauen ihr öffentliches Engagement gegenüber Besatzungsbehörden oder in der kulturellen und politischen Bildung – und füllten damit kurzfristig auch eine Leerstelle gesellschaftlicher Orientierung. Die Berufsorganisation der Hausfrauen in München konnte selbstbewusst sagen: »Überall ertönt der Ruf nach den Frauen: sie sollen nach dem Zusammenbruch einer einseitig männlich bestimmten Epoche das Heilende, Befriedende in die Welt bringen.«[55]

Heilung von der gewalttätigen Vergangenheit und Schutz vor einem »Neuausbruch« versprachen auch klassische Kulturwerte. Im »Abendland«-Diskurs verdichtete sich die Idee, die westliche, christliche Wertegemeinschaft müsse gewappnet sein gegen totalitären Kollektivismus und seine brutalen Formen. Ähnliches galt für die »Heimkehr zu Goethe«, zelebriert in zahlreichen Aufführungen und Lesungen bis hin zur Gründung der »Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung« in Frankfurt am Main am 28. August 1949, Goethes 200. Geburtstag.[56] Die von den Besatzungsbehörden angestoßene Reeducation fand hier ihr kulturelles Pendant als angestrebte Rezivilisierung einer ganzen Volksseele, die jedoch keineswegs nur auf rückwärtsgewandte Traditionspflege zielte, sondern auch eine hoffnungsvolle Zukunft in Aussicht stellte. So ließ sich ab den späten 1940er-Jahren in populären Etikette-Ratgebern nachlesen, wie wichtig das Einüben höflicher Umgangsformen sei – als ein Schlüsselelement im Ringen um zivilisiertes Verhalten und Menschlichkeit.[57]

5. Gewalterinnerung und Zivilisierung

Nach den Gewalterfahrungen zwischen 1918 und 1945 fanden die europäischen Staaten und Gesellschaften Wege zu einem weitgehend gewaltfreien Miteinander. Vor diesem Erfahrungshintergrund wirken die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts und die 1990er-Jahre mit dem »Gewaltschock Jugoslawien«[58] wie die gewalthafte Rahmung eines erfolgreichen Friedensprojekts. Aber was für die Sandwich-Erzählung der ökonomischen Geschichte Europas und ihrer trente glorieuses (Eric Hobsbawm) gilt, sollte in der westeuropäischen success story auch für die Geschichte ziviler Lebensformen und die mit ihnen verbundenen Wege aus der Gewalt gelten. Denn Idealisierung taugt wenig für eine historische Analyse, selbst wenn sie als Reflex auf die komplizierte Gegenwart nachvollziehbar sein mag. Im Verlauf der letzten 25 Jahre lässt sich in der Tat immer weniger klar zwischen Krieg und Frieden differenzieren. Asymmetrische Kriegsführung und nichtreguläre Gewaltakteure untergraben die Möglichkeiten staatlich-souveräner Mächte, die der Sache nach kaum noch über einen Kriegs- oder Friedenszustand entscheiden können, dies aber politisch umso notwendiger tun müssen.[59] Daraus jedoch den Schluss zu ziehen, in einem souveränen Zeitalter zwischen 1945 und 1990 seien Europas Gewalterfahrungen nur im regulär abgezirkelten Raum eines Kriegs gemacht worden, und Gewalteinhegungen seien ein ebenso eindeutiger Prozess gewesen, wäre eine fatale Verkennung historischer Wirklichkeiten. Schon die postkolonialen Konflikte mit ihren Rückwirkungen auf die europäischen Mutterländer oder die bürgerkriegsähnlichen Zustände in Nordirland und im Baskenland, die erst in den 1990er-Jahren beendet werden konnten, geben Anlass genug, die Abkehr von Gewalt mehrdimensional zu sehen. Denn was der einen Gesellschaft ein friedliches Zeitalter war, bedeutete für andere extreme Gewalterfahrungen.

Nachkriegsgewalt sollte in ihrem Erfahrungszusammenhang und als ein Modus der Umformung verstanden werden, in dem sich betroffene Gesellschaften zur Kriegsgewalt und zur Erinnerung an sie positionieren. Solche Gewalt wird plausibilisiert, skandalisiert, tabuisiert, vergessen – oder ihre Beseitigung wird in ein zukunftsgerichtetes Narrativ transponiert. Auf diese Weise liefert Nachkriegsgewalt, je nachdem, wie sie interpretiert wird, die Blaupause für Befriedungen ganz unterschiedlicher Art, die von militärischen Operationen bis zu neuen Regeln des zivilen gesellschaftlichen Miteinanders reichen können.[60]

Anmerkungen:

[1] Klaus-Dietmar Henke, Deutschland – zweierlei Kriegsende, in: Ulrich Herbert/Axel Schildt (Hg.), Kriegsende in Europa. Vom Beginn des deutschen Machtzerfalls bis zur Stabilisierung der Nachkriegsordnung 1944–1948, Essen 1998, S. 337-354.

[2] Auf die Gegenwart bezogen gibt es die These, dass die »nachhaltige Befriedung innerstaatlicher Konflikte nicht nur von der Stabilisierung öffentlicher Sicherheit durch die Schaffung effizienter Institutionen abhängt – also von den ›harten‹ Faktoren –, sondern maßgeblich von der Herstellung sozialer Beziehungen zwischen den verfeindeten Parteien«. Marcel M. Baumann, Society First. Von ›freiwilliger Apartheid‹ oder den gesellschaftlichen Barrieren gegen die nachhaltige Konsolidierung von Post-Konflikt-Gesellschaften, in: Dierk Spreen/Trutz von Trotha (Hg.), Krieg und Zivilgesellschaft, Berlin 2012, S. 319-344, hier S. 321.

[3] Bernd Wegner, Einführung: Kriegsbeendigung im Spannungsfeld zwischen Gewalt und Frieden, in: ders./Ernst Willi Hansen (Hg.), Wie Kriege enden. Wege zum Frieden von der Antike bis zur Gegenwart, Paderborn 2002, S. XI–XXVIII. Ein Überblick zu den wichtigsten Theorien findet sich bei Edgar Wolfrum, Krieg und Frieden in der Neuzeit. Vom Westfälischen Frieden bis zum Zweiten Weltkrieg, Darmstadt 2003, S. 14-21.

[4] Einen Überblick zu den seit den 1990er-Jahren intensiv erforschten Missionen zur Friedenskonsolidierung und ihren Erfahrungen mit anhaltender Gewalt bietet u.a. Roland Paris, Wenn die Waffen schweigen. Friedenskonsolidierungen nach innerstaatlichen Gewaltkonflikten, Hamburg 2007.

[5] Wegner, Einführung (Anm. 3), S. XIX; siehe auch Marcus M. Payk, Frieden durch Recht? Der Aufstieg des modernen Völkerrechts und der Friedensschluss nach dem Ersten Weltkrieg, Berlin 2018.

[6] Art. 2, Nr. 4 der Charta der Vereinten Nationen: <https://www.unric.org/de/charta#kapitel1>.

[7] Peter Mattes, Die Charakterologen. Westdeutsche Psychologie nach 1945, in: Walter H. Pehle/Wolfgang Benz (Hg.), Wissenschaft im geteilten Deutschland. Restauration oder Neubeginn nach 1945?, Frankfurt a.M. 1992, S. 125-135, hier S. 131. Siehe jetzt auch Axel Doßmann/Susanne Regener, Fabrikation eines Verbrechers. Der Kriminalfall Bruno Lüdke als Mediengeschichte, Leipzig 2018.

[8] Michael Th. Greven/Oliver von Wrochem (Hg.), Der Krieg in der Nachkriegszeit. Der Zweite Weltkrieg in Politik und Gesellschaft der Bundesrepublik, Opladen 2000; Klaus Naumann (Hg.), Nachkrieg in Deutschland, Hamburg 2001.

[9] Strittig: Steven Pinker, Gewalt. Eine neue Geschichte der Menschheit, Frankfurt a.M. 2011.

[10] Till Kössler/Alexander J. Schwitanski (Hg.), Frieden lernen. Friedenserziehung und Gesellschaftsreform im 20. Jahrhundert, Essen 2014.

[11] Astri Suhrke, The Peace in Between, in: Mats R. Berdal/Astri Suhrke (Hg.), The Peace in Between. Post-war Violence and Peacebuilding, London 2012, S. 1-24, verweist auf die frühe Studie von Dane Archer/Rosemary Gartner, Violent Acts and Violent Times: A Comparative Approach to Postwar Homicide Rates, in: American Sociological Review 41 (1976), S. 937-963.

[12] Beispielhaft für die gegenwärtige Diskussion, in der die geschlechter- und generationenbezogene Einseitigkeit bisheriger Erhebungen kritisiert wird, vgl. Sabine Kurtenbach, Postwar Violence in Guatemala: A Mirror of the Relationship between Youth and Adult Society, in: International Journal of Conflict and Violence 8 (2014), S. 119-133.

[13] Annette Weinke, Transnationale »Übergangsjustiz« und nationale »Vergangenheitsbewältigung«, Strafverfolgung und Liberalisierungsprozesse in Westdeutschland nach 1945, in: Susanne Buckley-Zistel/Thomas Kater (Hg.), Nach Krieg, Gewalt und Repression. Vom schwierigen Umgang mit der Vergangenheit, Baden-Baden 2011, S. 113-130.

[14] Thorsten Gromes/Matthias Dembinski, Bestandsaufnahme der humanitären militärischen Interventionen zwischen 1947 und 2005 (HSFK-Report Nr. 2/2013), Frankfurt a.M. 2013, S. 25.

[15] John D. Brewer, C. Wright Mills and the Ending of Violence, New York 2003.

[16] Heinrich Popitz, Phänomene der Macht. Autorität, Herrschaft, Gewalt, Technik, Tübingen 1986, 2., stark erweiterte Aufl. 1992.

[17] Teresa Koloma Beck, Gewalt | Raum, in: Soziale Welt 67 (2016), S. 431-450.

[18] Thorsten Bonacker, Die Entgrenzung der Gewalt. Theoretische und empirische Perspektiven, in: Egbert Jahn/Sabine Fischer/Astrid Sahm (Hg.), Die Zukunft des Friedens, Bd. 2: Die Friedens- und Konfliktforschung aus der Perspektive der jüngeren Generationen, Wiesbaden 2005, S. 73-90.

[19] Gottfried Niedhart/Dieter Riesenberger (Hg.), Lernen aus dem Krieg? Deutsche Nachkriegszeiten 1918 und 1945, München 1992.

[20] Ute Planert, Neither War Nor Postwar, in: dies./James Retallack (Hg.), Decades of Reconstruction. Postwar Societies, State-Building, and International Relations from the Seven Years’ War to the Cold War, Cambridge 2017, S. 1-28.

[21] Habbo Knoch/Benjamin Möckel, Moral History. Überlegungen zu einer Geschichte des Moralischen im »langen« 20. Jahrhundert, in: Zeithistorische Forschungen/Studies in Contemporary History 14 (2017), S. 93-111.

[22] Deshalb plädiert die Friedens- und Konfliktforschung für Konzepte der »Konflikttransformation«, um das Gewaltpotential in Nachkriegsgesellschaften dauerhaft einzuhegen. Vgl. u.a. Marcel Baumann, Zwischenwelten: Weder Krieg noch Frieden. Über den konstruktiven Umgang mit Gewaltphänomenen im Prozess der Konflikttransformation, Wiesbaden 2008.

[23] Richard Overy, Was there a Zero Hour in 1945?, in: Dan Stone (Hg.), Oxford Handbook of Postwar European History, Oxford 2012, S. 60-78, hier S. 73.

[24] Virgili spricht von etwa 20.000 Menschen, denen Kollaboration vorgeworfen wurde. Die öffentlich Bestraften waren fast ausschließlich Frauen, auf die größtenteils der Vorwurf nicht zutraf. Vgl. Fabrice Virgili, Shorn Women. Gender and Punishment in Liberation France, London 2002; Ute Frevert, Die Politik der Demütigung. Schauplätze von Macht und Ohnmacht, Frankfurt a.M. 2017.

[25] Einen Forschungsüberblick bietet Francois Marcot (Hg.), Dictionnaire historique de la Résistance. Résistance intérieure et France libre, Paris 2006.

[26] Keith Lowe, Der wilde Kontinent. Europa in den Jahren der Anarchie 1943–1950, Stuttgart 2014, S. 345.

[27] Ebd., S. 347.

[28] Ebd., S. 340.

[29] Marc Trachtenberg, A Constructed Peace. The Making of European Settlement, 1945–1963, Princeton 1999.

[30] Lowe, Der wilde Kontinent (Anm. 26), S. 355f.

[31] Ian Buruma, ’45. Die Welt am Wendepunkt, München 2015, S. 179.

[32] Ulrich Herbert/Axel Schildt, Kriegsende in Europa, in: dies., Kriegsende in Europa (Anm. 1), S. 7-34, hier S. 28-30.

[33] Zit. nach Buruma, Die Welt am Wendepunkt (Anm. 31), S. 172f.

[34] Ebd., S. 181 (Auslassung im Original).

[35] Regina Mühlhäuser, Vergewaltigungen in Deutschland 1945. Nationaler Opferdiskurs und individuelles Erinnern betroffener Frauen, in: Naumann, Nachkrieg in Deutschland (Anm. 8), S. 384-408.

[36] Ebd., S. 390.

[37] Richard Bessel, »Leben nach dem Tod«. Vom Zweiten Weltkrieg zur zweiten Nachkriegszeit, in: Wegner/Hansen, Wie Kriege enden (Anm. 3), S. 239-258, hier S. 246.

[38] Elke Frietsch/Christina Herkommer (Hg.), Nationalsozialismus und Geschlecht. Zur Politisierung und Ästhetisierung von Körper, »Rasse« und Sexualität im »Dritten Reich« und nach 1945, Frankfurt a.M. 2015.

[39] Vgl. Christian Goeschel, Selbstmord im Dritten Reich, Frankfurt a.M. 2011.

[40] Ebd., S. 256.

[41] Mühlhäuser, Vergewaltigungen (Anm. 35), S. 408. Erst seit den 1990er-Jahren wird sexuelle Gewalt als spezifische Gewaltform sowohl in Kriegs- wie Nachkriegszeiten anerkannt und lässt sich damit auch ahnden. Carsten Gericke/Regina Mühlhäuser, Vergebung und Aussöhnung nach sexuellen Gewaltverbrechen in bewaffneten Konflikten. Zur Funktion und Bedeutung internationaler Strafprozesse, in: Buckley-Zistel/Kater, Nach Krieg, Gewalt und Repression (Anm. 13), S. 91-111.

[42] Ulrich Herbert, Holocaust-Forschung in Deutschland. Geschichte und Perspektiven einer schwierigen Disziplin, in: Frank Bajohr/Andrea Löw (Hg.), Holocaust. Ergebnisse und neue Fragen der Forschung, Frankfurt a.M. 2015, S. 31-82, hier u.a. S. 50.

[43] Frank Bajohr, Neuere Täterforschung, Version: 1.0, in: Docupedia-Zeitgeschichte, 18.6.2013.

[44] Transitional Justice gehört zu den bekanntesten Konzepten, die die Bemühungen bündeln, mit den begangenen Gewalttaten, dem Unrecht und seinen Hinterlassenschaften zurechtzukommen. Die Konzentration auf einen verrechtlichten Prozess des Übergangs ist dabei nicht unumstritten. Vgl. Susanne Buckley-Zistel/Anika Oettler, Was bedeutet Transitional Justice?, in: Buckley-Zistel/Kater, Nach Krieg, Gewalt und Repression (Anm. 13), S. 21-38.

[45] Zur europäischen Nachkriegszeit u.a. Kerstin von Lingen (Hg.), Kriegserfahrung und nationale Identität in Europa nach 1945. Erinnerung, Säuberungsprozesse und nationales Gedächtnis, Paderborn 2009; John Horne, War and Conflict in Contemporary European History, 1914–2004, in: Konrad H. Jarausch/Thomas Lindenberger/Annelie Ramsbrock (Hg.), Conflicted Memories. Europeanizing Contemporary Histories, New York 2007, S. 81-95.

[46] Bessel, »Leben nach dem Tod« (Anm. 37), S. 252.

[47] Hans von Hentig, Kriminalität des Zusammenbruchs, in: Schweizerische Zeitschrift für Strafrecht 62 (1947), S. 337-341.

[48] Karl S. Bader, Beobachtungen zur Nachkriegskriminalität unter besonderer Berücksichtigung der Gewaltverbrechen, Biel 1952, S. 7-9.

[49] Constantin Goschler/Till Kössler (Hg.), Vererbung oder Umwelt? Ungleichheit zwischen Biologie und Gesellschaft seit 1945, Göttingen 2016.

[50] Svenja Goltermann, Gewalt und Trauma. Zur Verwandlung psychiatrischen Wissens in Ost- und Westdeutschland seit dem Zweiten Weltkrieg, in: Christine Wolters/Christof Beyer/Brigitte Lohff (Hg.), Abweichung und Normalität. Psychiatrie in Deutschland vom Kaiserreich bis zur Deutschen Einheit, Bielefeld 2013, S. 279-308, hier S. 297f.

[51] Tobias Mulot, Erzieher in Uniform. Polizisten und Polizistinnen und ihr Umgang mit Jugendlichen im Zweiten Weltkrieg und in der Nachkriegszeit 1939–1952, in: Gerhard Fürmetz/Herbert Reinke/Klaus Weinhauer (Hg.), Nachkriegspolizei. Sicherheit und Ordnung in Ost- und Westdeutschland 1945–1969, Hamburg 2001, S. 255-276.

[52] Wolfgang Benz/Barbara Distel (Hg.), »Gemeinschaftsfremde«. Zwangserziehung im Nationalsozialismus, in der Bundesrepublik und der DDR, Berlin 2016.

[53] Uta G. Poiger, Krise der Männlichkeit. Remaskulinisierung in beiden deutschen Nachkriegsgesellschaften, in: Naumann, Nachkrieg (Anm. 8), S. 227-263, hier S. 233.

[54] Maria Pfeiffer, Unser neuer Weg, in: Der Regenbogen, Februar 1946, S. 2; zit. nach Marianne Zepp, Weiblichkeit als politisches Argument. Frieden und Demokratie im Übergang zu einer deutschen Nachkriegsgesellschaft, in: Jost Dülffer/Gottfried Niedhart (Hg.), Frieden durch Demokratie? Genese, Wirkung und Kritik eines Deutungsmusters, Essen 2011, S. 187-205, hier S. 190.

[55] Anneliese Stölz, Von der Hilfe der Frauen für die Heimatlosen, Rundfunkmanuskript, 11.7.1947; zit. nach Zepp, Weiblichkeit (Anm. 54), S. 193.

[56] Axel Schildt/Detlef Siegfried, Deutsche Kulturgeschichte. Die Bundesrepublik von 1945 bis zur Gegenwart, München 2009, S. 64f., S. 69.

[57] Paul Betts, Manners, Morality, and Civilization. Reflection on Postwar German Etiquette Books, in: Frank Biess/Robert G. Moeller (Hg.), Histories of the Aftermath. The Legacies of the Second World War in Europe, New York 2010, S. 196-214.

[58] Wolfgang Höpken‚ »Gewaltschock Jugoslawien« – Perzeptionen und Projektionen in Deutschland und Frankreich, in: Südosteuropa 61 (2013), S. 478-497.

[59] Zuletzt u.a. dazu Herfried Münkler, Der Friede ist so zerbrechlich wie noch nie, in: Neue Zürcher Zeitung, 16.2.2018.

[60] Arnd Bauerkämper/Dieter Gosewinkel/Sven Reichardt, Paradox oder Perversion? Zum historischen Verhältnis von Zivilgesellschaft und Gewalt, in: Mittelweg 36 15 (2006) H. 1, S. 22-32; Sven Reichardt, Gewalt und Zivilität im Wandel. Konzeptionelle Überlegungen zur Zivilgesellschaft aus historischer Sicht, in: Dieter Gosewinkel u.a. (Hg.), Zivilgesellschaft – national und transnational, Berlin 2004, S. 61-81.

Lizenz

Copyright © Clio-online – Historisches Fachinformationssystem e.V. und Autor/in, alle Rechte vorbehalten. Dieses Werk ist zum Download und zur Vervielfältigung für nicht-kommerzielle Zwecke freigegeben. Es darf jedoch nur erneut veröffentlicht werden, sofern die Einwilligung der o.g. Rechteinhaber vorliegt. Dies betrifft auch die Übersetzungsrechte. Bitte kontaktieren Sie: <kirsch@zzf-potsdam.de>.

Für die Neuveröffentlichung von Bild-, Ton- und Filmmaterial, das in den Beiträgen enthalten ist, sind die dort jeweils genannten Lizenzbedingungen bzw. Rechteinhaber zu beachten.