Das Nansen-Zertifikat

Ein ambivalentes Schlüsseldokument des ersten internationalen Flüchtlingsregimes

Anmerkungen

Der erste Flüchtlingsausweis der Welt war gleich ein Sondermodell: International ausgehandelt, wurde er im Völkerbund 1922 für staatenlose russische Flüchtlinge entwickelt, um eine neue Massenerscheinung im sortie de guerre zu kanalisieren – die von Krieg und Bürgerkrieg, Revolution und Vertreibungen ausgelösten Fluchtbewegungen. Dieses für ganz bestimmte Gruppen reservierte Identitätsdokument war unter Flüchtenden und Exilanten ebenso heiß begehrt wie auch verachtet, denn der während der 1920er-Jahre in mehr als 50 Ländern ausgestellte Pass-Ersatz war in seiner Rechtsqualität äußerst zwiespältig. Das Personendokument soll im Folgenden aus mehreren Forschungsperspektiven knapp beleuchtet werden, um zu einer Historisierung dieser ambivalenten Quelle der internationalen Flucht- und Asylgeschichte des 20. Jahrhunderts beizutragen. Um dieses zweidimensionale »Ding« der Rechtsgeschichte zum Sprechen zu bringen, sind auch Zugänge der Politik- und der Mediengeschichte sowie der Sozial- und der Alltagsgeschichte zu berücksichtigen.

Was war das Nansen-Zertifikat, ganz materiell? Ein Stück Papier, zuerst als einseitiger Brief, oft handschriftlich, in Kanzleischrift ausgeführt; später ein kleinformatiges Ausweis-Heftchen oder Leporello, mit vorgedruckten Rubriken zum Ausfüllen durch die jeweils ausstellende nationale Behörde, im Deutschen Reich die Ausländerpolizei. Es enthielt mindestens ein Passfoto des Inhabers bzw. der Inhaberin und seine oder ihre Unterschrift einerseits, Stempel oder Unterschriften der ausstellenden Behörde andererseits. Beide Elemente – Fotografie und Signatur – dienten als Techniken der eindeutigen Identifizierung der Person, um nur zweifelsfrei autorisierten Trägern den Zugang zu bestimmten Rechten zu gewähren, wie die Behördenstempel umgekehrt ihre Autorität beglaubigten. Ein ephemeres Papierobjekt, das im Gebrauch verschmutzte, verwitterte oder zerriss, und so Spuren seiner Verwendung speicherte.

Nansen-Zertifikat für eine aus Weißrussland stammende, in London lebende Verkäuferin, ausgestellt am 15. März 1927
(Wikimedia Commons, Huddyhuddy, 1927 British issued Nansen identity certificate, CC BY-SA 4.0)
Nansen-Zertifikat für einen russischstämmigen, in
Leipzig lebenden Kaufmann,
ausgestellt am 26. Juli 1938
(Wikimedia Commons, Huddyhuddy, German NANSEN travel document 1938 used for the United Kingdom, CC BY-SA 4.0)
 

Pässe und Ausweise kontrollieren, mit John Torpey gesprochen, als moderne, bürokratische Medien das Machtmonopol souveräner (National-)Staaten, Bewegungen zu und auf ihrem Territorium zu regulieren.1 Historisch setzten sie sich gerade zum Ende des Ersten Weltkrieges immer mehr durch, zeitgleich mit dem Nationalstaat als Modell moderner Staatlichkeit. Begreift man Ausweise als eine Kontaktzone zwischen Staaten und ihren Bürgern, verband das Nansen-Zertifikat Staaten hingegen mit staatenlosen Ausländern,2 die kein Land nach seinem Recht als Staatsangehörige ansah, wie die seit 1954 gültige Definition von Staatenlosigkeit präzise formuliert,3 und gewährte ihnen einen prekären Rechtsstatus.

Das Nansen-Zertifikat entstand in der Folge des Ersten Weltkrieges, als im Zusammenbruch der europäischen Großreiche, mit der Durchsetzung des Nationalstaates und seiner zunehmenden Ethnisierung neue aggressive Politiken verletzliche Bevölkerungsgruppen vertrieben, austauschten oder in die Staatenlosigkeit entließen. 1922 erfand der norwegische Polarforscher und Diplomat Fridtjof Nansen (1861–1930) – seit Herbst 1921 Hoher Kommissar des Völkerbundes für russische Flüchtlinge – das Dokument für Exilanten, denen die soeben entstehende Sowjetunion die Staatsbürgerschaft entzogen hatte.4 Als Ergebnis einer Serie internationaler Pass- und Flüchtlingskonferenzen unter Leitung des Völkerbundes entstanden mit dem Nansen-Zertifikat, das bis Ende der 1920er-Jahre 53 Staaten ratifizierten, 1926 das Office International Nansen pour les réfugiés russes (»Nansen-Amt«) sowie zahlreiche lokale Flüchtlingskomitees – sei es in Sofia, Belgrad, Prag, Paris, Marseille oder in weiteren mittel- und westeuropäischen Metropolen. Die Umlagefinanzierung durch die Ausstellungsgebühren in Form einer »Nansen-Marke« sollte die Inhaber des Zertifikats nicht zu rein passiven Empfängern von Wohltätigkeit machen und ihre Selbsthilfekräfte aktivieren. Diese Mechanismen waren die Basis eines neuen internationalen, auf Lastenausgleich beruhenden Flüchtlingsregimes der Zwischenkriegszeit und galten als diplomatischer Erfolg.5 Auch historiographisch firmierte die Flüchtlingshilfe lange als einzige Errungenschaft der praktischen Arbeit des Völkerbundes, zumal die Innovationen der Zwischenkriegszeit – ihrer ephemeren institutionellen Form und massiven finanziellen Unterausstattung zum Trotz – die Grundlage bildeten für das nach dem Zweiten Weltkrieg neu gegründete (und dann erstmals verstetigte) Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen.

»Nansen-Marke« des Völkerbundes von 1930, als Beleg für die vom Empfänger des Zertifikats gezahlten Gebühren
(Wikimedia Commons; Public Domain)

Dieser erste Flüchtlingsausweis der Welt wurde für staatenlose Flüchtlinge angesichts der Russischen Revolution an ihren Exilorten oder Zwischenstationen vor allem in West-, Mittel- und Osteuropa, Südamerika und dem Fernen Osten (China, Shanghai) entwickelt. Sie bilden so die Urgruppe politischer Flüchtlinge des 20. Jahrhunderts. Das Zertifikat war ein Ersatzausweis für undokumentierte Flüchtende, der ihre Herkunftsidentität anstelle einer Heimatbehörde beglaubigte und zugleich eine Ersatzidentität als Flüchtling in einer neuen Heimat schuf. Die Gruppe der berechtigten Inhaber – »Personen russischer Herkunft, die keine neue Staatsangehörigkeit angenommen hatten« – bildete die erste Flüchtlingsdefinition, nach einem fallbezogenen, kollektiven und national definierten Flüchtlingsbegriff. Die eigentliche Situation, die Staatenlosigkeit, blieb mit Rücksicht auf die Träger unausgesprochen – ebenso wie deren Ursache in der Aggression der Staaten gegen unerwünschte Bevölkerungsgruppen.

Nachdem es zunächst exklusiv für die russischen Staatenlosen erfunden worden war, erweiterten die Völkerbund-Konferenzen das international anerkannte Identifikations- und Reisedokument sukzessive auf weitere, stets nach nationaler Herkunft definierte Gruppen: Mit armenischen Flüchtlingen (seit 1924) und aramäischen Christen (seit 1928 – Assyrer, Aramäer, Assyro-Chaldäer, Türken, »Assimilierte«) galt es für Überlebende von Genozid und Vertreibung im Nahen Osten, in den 1930er-Jahren auch für jüdische Flüchtlinge vor dem Nationalsozialismus (1935/36 aus dem Saarland, 1938 aus Deutschland und Österreich). Vor allem in Frankreich beteiligten sich Selbsthilfeorganisationen russländischer und armenischer Emigranten aktiv am Prozess der Verhandlung und Definition ihres Status. Die 1920er-Jahre bildeten hier eine Periode partnerschaftlicher Zusammenarbeit zwischen internationalen Organisationen und Flüchtlingen, die als eigenständige Akteure und juristische Experten mitwirkten.6

Das Sonderdokument für staatenlose Flüchtlinge war jedoch keinesfalls allen Staatenlosen zugänglich, nicht einmal allen Flüchtlingen unter ihnen. Ausgeschlossen blieben etwa Hunderttausend Staatenlose in den Nachfolgestaaten des Habsburger Reiches, vor allem Ungarn, Österreicher, Ruthenen, Juden oder auch die Betroffenen der deutsch-polnischen Grenzverschiebungen. Zu einer Generalisierung des modellbildenden Status für alle Betroffenen oder gar zur Ächtung von Staatenlosigkeit, wie sie Völkerrechtler, Minderheitenvertreter und humanitäre Akteure seit Beginn der 1920er-Jahre forderten, konnten sich weder die Regierungskonferenzen des Völkerbundes durchringen noch die Versammlungen zur Kodifizierung internationalen Rechts.7 Staatenlosigkeit als zeitgenössisches Massenphänomen und politisches Problem wurde – anders als zeitgenössisch erhofft und bis heute vielfach angenommen – auf diesem Wege nicht gelöst. Denn das Zertifikat war kein internationaler oder gar universeller Pass oder Passierschein, sondern ein nationaler Ersatz-Pass für Ausländer, dessen Ausgabe international geregelt war. In der Zwischenkriegszeit wurde er für etwa 450.000 Personen ausgestellt. Seine beschränkte Reichweite verdeutlicht die Ambivalenz der flüchtlingspolitischen Maßnahmen nach dem Ersten Weltkrieg und die Funktion des Zertifikats, die Abreise unerwünschter Flüchtlinge zu erleichtern und die Gastländer zu entlasten.

Bearbeitung von Anträgen im
»Internationalen Nansen-Amt für Flüchtlinge«
in Berlin, um 1932
(United Nations Office at Geneva Library/Library of Congress)

Entscheidend für staatenlose Flüchtlinge waren die praktischen Auswirkungen. Der Identitätsnachweis ermöglichte es, Wohnung und auch Arbeit zu finden; er war eine notwendige Voraussetzung für die bürokratische Seite eines bürgerlichen Lebens mit Eheschließung, dem Erwerb von Eigentum etc. Der formalisierte Flüchtlingsstatus berechtigte in einigen Ländern Europas zu Unterstützungsleistungen durch Hilfsorganisationen oder staatliche Organe, erforderte aber eine wiederholte Beglaubigung in kurzen Abständen. Er unterwarf die Inhaber zermürbenden, oft als demütigend oder willkürlich erfahrenen bürokratischen Gängelungen. Der Schriftsteller Vladimir Nabokov (1899–1977) erinnert sich an das Nansen-Zertifikat als »höchst minderwertige[s] Dokument von kränklich grüner Farbe. Sein Inhaber war wenig mehr als ein auf Bewährung entlassener Verbrecher.«8 Nach einem Jahr war der Pass-Ersatz zu verlängern. Er bedeutete keinen sicheren Asylstatus, schützte aber formal (nicht unbedingt faktisch) vor Deportation und bildete die Voraussetzung für die bei jedem Grenzübertritt neu einzuholenden Einzelvisa, für die er als Trägerpapier diente. Bevor 1926 Rückkehrvisa gestattet wurden, wagten sich Inhaber jedoch aus Angst, nach der Heimat auch das Land ihrer Zuflucht zu verlieren, oft nicht über die Grenzen. Dennoch galten die »Nansen-Flüchtlinge« als privilegiert – Hannah Arendt bezeichnete sie sarkastisch als »Aristokratie« unter den Staatenlosen.9 Zugleich weckte das neuartige Dokument Hoffnung, wie zahlreiche Bittschreiben auf die Ausstellung eines »Völkerbundpasses« in den Archiven des Völkerbundes dokumentieren – die zuständigkeitshalber abschlägig beschieden wurden.

Die Lebensgeschichte der lettischen Migrantin Elly Ly (i.e. Lipschitz), der es gelungen war, sich in Berlin als Journalistin beruflich zu etablieren, illustriert die begrenzte Reichweite. Ly schilderte 1932 – im Jahr, bevor sie aufgrund der antijüdischen Verdrängung ihre Zeitungsredaktion und anschließend Deutschland verlassen musste –, in dem anonym publizierten Zeitschriftenbeitrag »Die Tragödie der Staatenlosen« die Schwierigkeiten, denen sie sich durch das »Kainszeichen« des Nansen-Zertifikats ausgesetzt sah: Vor jeder Reise waren polizeiliche Ein- und Ausreiseerlaubnis einzuholen, was der Reiseberichterstatterin manchen Auftrag verdarb; die Ausreise nach Lettland, in das Land ihrer Herkunft, gelang nur mithilfe kulturellen und ökonomischen Kapitals von Leumundszeugen. Als »Ausgestoßener, Geächteter« und »in seinen natürlichsten Menschenrechten beschränkt« fühlte sich Ly bereits, bevor die nationalsozialistische Machteroberung sie 1933 ein zweites Mal ins Exil zwang. Dort erwies sich die relative Privilegierung durch das Ersatzdokument als Falle, weil das faschistische Italien das längst abgelaufene, noch in Berlin ausgestellte Nansen-Zertifikat nicht verlängerte.10

Das Nansen-Zertifikat war eine international ausgehandelte technisch-bürokratische Antwort auf neuartige politische Aggressionen gegen verletzliche Bevölkerungsgruppen, dokumentierte Identität (Herkunft) anstelle des Heimatlandes und stiftete eine (neue) Identität als Flüchtling. Es lässt sich als ein Normalisierungsversuch mittels eines Provisoriums deuten. Das Dokument, das die Mobilität staatenloser Gruppen ermöglichen sollte – durch ihre Repatriierung oder Einbürgerungen in ein Zufluchtsland –, schuf tatsächlich eine Ersatzidentität als Staatenlose. Solche instabilen Trägerstoffe von bürokratischen »carrières de papier«, wie es der Soziologe Alexis Spire ausdrückte,11 erweisen sich zugleich als lebensgeschichtliche Archive besonderer Art. Da die biographischen Informationen, welche die Flüchtlingsausweise oder zugehörige Antragsformulare festhalten, auf wenige formale Daten reduziert sind – Namen, Geburtsdaten, Adressen –, erlauben sie neben einer statistischen Erschließung von Mustern nur im Ansatz die systematische Rekonstruktion individueller Lebens- und Migrationsgeschichten. Diese sind in mühevoller Spurensuche erst aus anderen, persönlicheren und ausführlicheren Quellen zu erschließen – was prominente Erinnerungen schriftgewandter Flüchtlinge tendenziell privilegiert. Gleichwohl ergänzen sich die archivierten Kopien der nacheinander ausgestellten Pässe bei den ausländerrechtlichen Behörden, wie es in der französischen Asylrechtsbehörde der Fall ist,12 zu einer fotografischen Sammlung, die das langsame Altern einer Flüchtlingsgemeinschaft im Gastland sichtbar macht – und die Dauer eines perpetuierten Sonderstatus staatenloser Einwanderer in ihrem neuen Heimatland eindrucksvoll dokumentiert.

Ausstellungen, die Flucht und Exil thematisieren, präsentieren Pässe oft als Kernobjekte privater Erinnerung an Fluchtbewegungen, ein notwendiges Transitionsobjekt zwischen der Welt der Herkunft und einer neuen Ankunft mit dem metaphorischen Mehrwert der Identitätsbezeugung, während Identitäten existenziell herausgefordert sind. Am Beispiel des Nansen-Zertifikats der russischen Emigrantin Tamara Matul erläuterte die Ausstellung »1917. Revolution. Russland und Europa« im Deutschen Historischen Museum (2017/18) die Entwicklung der Ausweispapiere für Staatenlose.13 Dass die Jubiläumshistoriographie zum 100. Jahrestag der Russischen Revolution nun auch die sozialgeschichtlichen Folgen für Flüchtlinge und Exilanten einbezogen hat, verdankt sich einer neuen globalgeschichtlichen Informiertheit der Geschichtswissenschaften wohl ebenso wie der besonderen Aktualität von Flüchtlingsfragen mitten in Europa.

Das Zertifikat und die flankierenden Maßnahmen der »Nansen-Ära« gelten als Meilenstein der Entwicklung des humanitären Völkerrechts, eines Flüchtlingsrechts und der Etablierung eines regulierten Asylrechts, wie es nach dem Zweiten Weltkrieg durch die Genfer Flüchtlingskonvention 1951 (welche die Nansen-Vereinbarungen ausdrücklich inkludiert) und das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen durchgesetzt wurde – auch wenn der kollektive Flüchtlingsbegriff der Zwischenkriegszeit einem höchst individuell nachzuweisenden Schutzanspruch vor politischer Verfolgung wich. Erst 2003 erhielt das UNHCR ein explizites Mandat für Staatenlose übertragen und berücksichtigt nun den strukturellen Charakter des vermeintlichen Krisen- und Kurzzeitphänomens. Die Weiterentwicklung des Nansen-Systems nach dem Zweiten Weltkrieg betraf auch das Staatsangehörigkeitsrecht der 91 Staaten (Stand 2016), die sich seit 1954 in der UN-Konvention über die Rechtsstellung staatenloser Personen verpflichtet haben, die Assimilation und Einbürgerung (»assimilation and naturalization«) von Staatenlosen zu erleichtern.14

Am Nansen-Zertifikat als historischer Quelle lässt sich die Geschichte des modernen Humanitarismus in der transnationalen Zusammenarbeit von humanitären Akteuren und Verbänden, Regierungen und Rechtsexperten verknüpfen mit der Sozialgeschichte von Flucht, Exil und Zwangsmigration sowie der Mediengeschichte moderner Identifikationstechniken. Aktuelle Kommentatoren der die Bewegungen nach dem Zweiten Weltkrieg noch übertreffenden Fluchtkrisen, deren Zeugen wir spätestens seit 2015 sind, verweisen auf die Erfahrungen des vorigen Jahrhunderts und auf das Modell des Nansen-Zertifikats, um Lösungen für die heute geschätzt zehn Millionen staatenlosen Menschen weltweit zu finden.15 So hat dieses zwiespältige Dokument des 20. Jahrhunderts möglicherweise noch eine Zukunft.


Anmerkungen:

1 Vgl. John Torpey, The Invention of the Passport. Surveillance, Citizenship and the State, Cambridge 2000; sowie ders./Jane Caplan (Hg.), Documenting Individual Identity. The Development of State Practices in the Modern World, Princeton 2001; Ilsen About/James R. Brown/Gayle Lonergan (Hg.), Identification and Registration Practices in Transnational Perspective. People, Papers and Practices, Basingstoke 2013; Mark B. Salter, Rights of Passage. The Passport in International Relations, Boulder 2003; siehe jetzt auch Mahmoud Keshavarz, The Design Politics of the Passport. Materiality, Immobility, and Dissent, London 2019; zur älteren Vorgeschichte Valentin Groebner, Der Schein der Person. Steckbrief, Ausweis und Kontrolle im Europa des Mittelalters, München 2004.

2 Vgl. Linda K. Kerber, The Stateless as the Citizen’s Other: A View from the United States, in: American Historical Review 112 (2007), S. 1-34; sowie demnächst Mira Siegelberg, Statelessness. A Modern History. Cambridge 2020.

3 Convention relating to the Status of Stateless Persons, New York, 28.9.1954, Art. 1, Abs. 1.

4 Vgl. Otto Hieronymi, The Nansen Passport: A Tool of Freedom of Movement and of Protection, in: Refugees Survey Quarterly 22 (2003), S. 36-47; sowie zuletzt als biographische Würdigung Nansens: Bruno Cabanes, The Great War and the Origins of Humanitarianism, 1918–1924, Cambridge 2014, S. 133-187.

5 Vgl. dazu Michael R. Marrus, The Unwanted. European Refugees from the First World War Through the Cold War [1985], Philadelphia 2002; dt.: Die Unerwünschten. Europäische Flüchtlinge im 20. Jahrhundert. Aus dem Englischen übersetzt von Gero Deckert, Berlin 1999; Claudena M. Skran, Refugees in Inter-War Europe. The Emergence of a Regime, Oxford 1995; Peter Gatrell, The Making of the Modern Refugee, Oxford 2013, S. 52-81; Matthew Frank/Jessica Reinisch (Hg.), Refugees in Europe 1919–1959. A Forty Years’ Crisis?, London 2017.

6 Catherine Gousseff, L’exil russe. La fabrique du réfugié apatride, Paris 2008, S. 15; sowie Dzovinar Kévonian, Question des réfugiés, droits de l’homme: éléments d’une convergence pendant l’entre-deux-guerres, in: Matériaux pour l’histoire de notre temps 72 (2003), S. 40-49, hier S. 44-47.

7 Vgl. Kathrin Kollmeier, Eine »Anomalie des Rechts« als Politikum. Die internationale Verhandlung von Staatenlosigkeit 1919–1930, in: Zeitschrift für Neuere Rechtsgeschichte 35 (2013), S. 193-208.

8 Vladimir Nabokov, Erinnerung, sprich. Wiedersehen mit einer Autobiographie [1951/66], Reinbek 1991 (Gesammelte Werke, hg. von Dieter E. Zimmer, Bd. XXII), S. 375f.; Erstveröffentlichung des hier relevanten Kapitels: Exile, in: Partisan Review 28 (1951), S. 45-58.

9 Hannah Arendt, Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft. Antisemitismus, Imperialismus, totale Herrschaft [1951/55], 9. Aufl. München 2003, S. 582.

10 Anonym (Beitrag einer russischen Migrantin), Die Tragödie der Staatenlosen, in: Der Vorstoß. Wochenzeitschrift für die deutsche Zukunft 2 (1932), S. 1391-1393; die Autorschaft erschließt sich aus United Nations Office at Geneva/League of Nations Archive (UNOG), The Refugees Mixed Archives Group (»Nansen Fonds«, 1920–1947), Nr. 20 A/80181/80165.

11 Alexis Spire, Etrangers à la carte. L’administration de l’immigration en France, 1945–1975, Paris 2005, S. 14.

12 Vgl. Aline Angoustures/Dzovinar Kévonian/Claire Mouradian (Hg.), Réfugiés et apatrides. Administrer l’asile en France (1920–1960), Rennes 2017; Jean-Marc Berlière/Pierre Fournié (Hg.), Fichés. Photographie et identification 1850–1960, Paris 2011.

13 1917. Revolution. Russland und Europa, Ausstellung des Deutschen Historischen Museums (DHM) in Kooperation mit dem Schweizerischen Nationalmuseum, 18. Oktober 2017 bis 15. April 2018; DHM/Schweizerisches Nationalmuseum (Hg.), 1917. Revolution. Russland und die Folgen. Essays, Dresden 2017; dies. (Hg.). 1917. Revolution. Russland und die Schweiz. Katalog, Dresden 2017. Tamara Matul war die Lebensgefährtin von Marlene Dietrichs Ehemann Rudolf Sieber.

14 Convention relating to the Status of Stateless Persons (Anm. 3), Art. 32.

15 Vgl. Chloé Maurel, Ein Pass für Staatenlose, in: Le monde diplomatique, 9.7.2015; Claus Leggewie, Ein Pass für Klimaflüchtlinge, in: Süddeutsche Zeitung, 21.11.2018, S. 2.

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