1. Die Hinwendung zum Risiko und die Etablierung der Versicherungswirtschaft
2. Ausweitung und Modifikation von Versicherungen nach 1945
3. Versicherung in der Weltrisikogesellschaft
In der von Unsicherheit geprägten Zwischenkriegszeit erklärte Stefan Zweig mit Blick auf das ‚lange‘ 19. Jahrhundert die „Welt von Gestern“ zum „goldenen Zeitalter der Sicherheit“ und ergänzte: „Das Jahrhundert der Sicherheit wurde das goldene Zeitalter des Versicherungswesens.“1 Zeitgenossen, welche die revolutionären Bewegungen, den Pauperismus und die tiefgreifenden Umbrüche während der Industrialisierung hautnah miterlebten, wären sicher anderer Meinung gewesen, aber auch sie hätten Zweig in der Bewertung des Versicherungswesens zugestimmt. Die Assekuranz verstand sich als innovative Antwort auf die vielen neuen Risiken, die mit dem wirtschaftlichen und sozialen Wandel einhergingen − die Ausweitung der Konkurrenzwirtschaft, die zunehmende Technisierung und Mobilität sowie die veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Versicherung sah sich als wirkungsmächtiger Lebensbegleiter, auf den bei der Gestaltung einer auf Fortschritt getrimmten Gesellschaft nicht zu verzichten war.
Man mag einwenden, dass die Menschen als Reaktion auf die seit Urzeiten vorhandenen Ungewissheiten bereits früh Fertigkeiten entwickelten, um einen Teil dieser Unsicherheiten in den Griff zu bekommen. Die See- und Feuerversicherung, deren Wurzeln in Form von Seedarlehen und Brandgilden bis in die Antike zurückreichen, sind Beispiele. Eine solche Sicht, in Festreden und Festschriften gepflegt, führt jedoch in die Irre. Seedarlehen, Totenladen und Brandgilden enthielten als Absicherungsinstrumente zwar einige Elemente der modernen Versicherung, waren von der heutigen Assekuranz jedoch ebenso weit entfernt wie die Pferdekutsche vom PKW. Die heutige Versicherung entstand als Reaktion auf die völlig andersartigen Ungewissheiten der Moderne, vor allem zur Abmilderung der sich mit der Industrialisierung geradezu inflationär entwickelnden Risiken. Dabei beschränkt sich die Versicherung generell auf die Deckung solcher Schäden, die mit vertretbarem Aufwand nicht zu verhindern sind. Eine absolute Sicherheit hat sie nicht im Angebot.
Risiken sind kein Synonym für Gefahren; sie sind vielmehr ein soziales Konstrukt. Risiken entstehen aufgrund des Handelns von Personen sowie aus der Umwandlung von Unsicherheiten und Gefahren in kalkulierte Entscheidungen. Gefahren dagegen existieren weitgehend unabhängig von handelnden Personen. Risiken können zu großen Verlusten führen. Sie werden dennoch eingegangen, weil sie im Gegensatz zu Gefahren auch vielfältige Chancen eröffnen, vor allem wirtschaftliche. Dabei spiegelt die Einschätzung von Risiken auch die Wertvorstellungen der jeweiligen Kultur wider. Während europäische Länder seit dem 19. Jahrhundert große Summen in das Gesundheitssystem investieren, bewerten andere Kulturen die Gesundheit eher als Schicksal, auf das sie keinen Einfluss ausüben können und das sie daher auch nicht versichern. Risiken und Gefahren unterscheiden sich ferner hinsichtlich ihrer Zurechenbarkeit und Verantwortbarkeit. Während Risiken von den handelnden Personen bewusst eingegangen werden, so dass die Folgen den Akteuren zugeschrieben und diese persönlich zur Verantwortung gezogen werden können, lassen Gefahren keinen Urheber erkennen, es sei denn einen strafenden Gott oder unzufriedene Götter.2
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Als Reaktion auf Gefahren entwickelten alle Völker eigene Sicherungsstrategien, die den jeweiligen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und technischen Bedingungen sowie der jeweiligen Weltsicht angepasst waren. Sie umfassten vorbeugende wie nachbessernde Maßnahmen. Nachträglich wurden die meisten Schäden, welche die Existenz des Einzelnen bedrohten, durch das Zusammenwirken einer größeren Gemeinschaft bekämpft, und den Geschädigten wurde durch kollektiven Beistand geholfen. Aber auch vorsorglich entwickelten die in eine kosmologische Ordnung eingebundenen Menschen der Vormoderne verschiedene, dem jeweiligen Glauben angepasste Sicherheitskonzepte. Da sie sich als von der Natur umgebene und der Natur hilflos ausgesetzte Lebewesen verstanden und Gefahren als unkalkulierbares Wirken höherer Mächte deuteten, suchten sie nach Möglichkeiten, diese Mächte gnädig zu stimmen. Sie versuchten die Gefahren abzuwehren, indem sie durch Gebete, Opfergaben und Wallfahrten die überirdischen Heerscharen zu ihren Verbündeten machen wollten.3
Im Abendland veränderte sich seit Beginn der Neuzeit ganz allmählich die Einstellung gegenüber Unsicherheiten, die fortan nicht mehr nur als Bedrohung, sondern auch als Herausforderung gedeutet wurden – als Risiken. In Europa akzeptierten die Menschen die Gefahren immer weniger als natur- und gottgegeben, sondern gingen zur Gestaltung der Zukunft ganz bewusst Risiken ein. Die Wissenschaft verdrängte Gott und Religion aus dem Zentrum, und die Wissenschaftler ersetzten beide durch den Glauben an sich selbst. Seit der Aufklärung und verstärkt seit der Industrialisierung haben sich Risiken als Massenphänomen und „dominantes Muster […] der Handhabung von Unsicherheit“ durchgesetzt und kontinuierlich vermehrt,4 ehe in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts diese Risikobereitschaft mit den technischen Möglichkeiten der Zerstörung des Planeten und den gentechnischen Manipulationsoptionen eine neue Dimension erreichte.
Von Anfang an war das Eingehen von Risiken verbunden mit dem Denken in Wahrscheinlichkeiten und deren rechnerischer Bestimmung. Dahinter verbirgt sich die Überzeugung von der Berechenbarkeit der Welt, die nach Max Weber im Prinzip der rationalen Kalkulation ihren Ausdruck findet.5 Dieses Denken hat vor allem seit Mitte des 18. Jahrhunderts in Europa und dessen Siedlungskolonien das Verständnis von Sicherheit und den Umgang mit Unsicherheiten grundlegend verändert. Weltweit setzte es sich im Zuge der „ersten Globalisierung“ durch, der Phase zwischen etwa 1850 und 1914. Im Jahr 1921 hat der Amerikaner Frank H. Knight, einer der Väter der modernen Risikoforschung, diesem Denken in seinem Buch „Risk, Uncertainty and Profit“ den extremsten Ausdruck verliehen, indem er schrieb, eine „meßbare Ungewißheit“ sei „so sehr von einer durch Messen nicht faßbaren Ungewißheit verschieden, daß sie in Wahrheit überhaupt keine Ungewißheit ist“.6
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Die moderne Versicherung ist das Geschöpf einer rationalen Lebensordnung, die Natur und Kultur für kontrollierbar und existenzielle Risiken für kalkulierbar hält. Als Sicherheitstechnik leistete sie von Beginn an sehr viel mehr als die alten Brandgilden und -kassen, welche rückwärtsgewandt lediglich durch Gefahren entstandene Schäden mit solidarischer Hilfe oder Geld zu begleichen versuchten. Die Versicherungen dagegen setzten, das wachsende Risikopotenzial im Blick, zusätzlich auf eine aktive Schadensverhütung, kalkulierten die Schäden und damit die zu bezahlenden Prämien im Voraus und trugen schließlich mit ihren Vermögensanlagen zum gesamtwirtschaftlichen Wachstum bei. Der vorliegende Aufsatz skizziert die Anfänge von Versicherungen sowie die Durchsetzung des Versicherungsprinzips vor allem im Laufe des 19. Jahrhunderts, gibt einige Hinweise zum weiteren Funktionszuwachs der Versicherungen im 20. Jahrhundert und lenkt den Blick schließlich auf die neuartigen Probleme, denen sich Versicherungen in der „Weltrisikogesellschaft“ des beginnenden 21. Jahrhunderts ausgesetzt sehen.
1. Die Hinwendung zum Risiko und die Etablierung der Versicherungswirtschaft
Bereits im 12. und 13. Jahrhundert war der Begriff des Risikos im Zusammenhang mit dem Fernhandel und speziell mit dem Seehandel in Gebrauch gewesen. Fernkaufleute waren die Ersten, die im Zuge des Handelskapitalismus bewusst größere Risiken eingingen und ihre aufwändigen vorbeugenden Sicherheitsmaßnahmen bisweilen durch nachträglich greifende Versicherungen ergänzten. Gleichwohl blieb die Seeversicherung bis weit ins 18. Jahrhundert hinein eher die Ausnahme. Dies änderte sich mit der Ausweitung des Welthandels, der beginnenden Industrialisierung und dem Aufstieg des modernen Unternehmertums. Als das Vereinigte Königreich die Frachtkapazität seiner Handelsflotte im 18. Jahrhundert vervierfachte und sich den Hauptanteil am Transport der in Europa vermehrt nachgefragten Güter wie Zucker, Kaffee, Tee, Tabak und Baumwolle sicherte, wurde vor allem im Nordseeraum die Spezialisierung auf die Seeversicherung zu einer lohnenden Tätigkeit und lockte größere Kapitalgeber an. Der 1771 in London erfolgte Zusammenschluss der so genannten Underwriter, die sich regelmäßig in „Lloyd’s Coffee House“ trafen, zur „Society of Lloyd’s“ als einer organisierten Interessengemeinschaft steht für diese Zäsur.7
Auch die moderne Feuerversicherung etablierte sich in diesen Jahrzehnten. Mit ihren beiden Unternehmensformen – den privaten und staatlichen Betrieben, die nach Mitte des 18. Jahrhunderts konkurrierten – war auch sie Ausdruck der weltgeschichtlichen Zeitenwende, charakterisiert durch neue Unternehmensformen, Produktionsverhältnisse und Denkmuster. Technisch und organisatorisch hatten die Staatsbetriebe bis Mitte des 19. Jahrhunderts nichts Neues zu bieten, sieht man davon ab, dass sie die vielen kleinen Brandkassen zu größeren Gefahrengemeinschaften zusammenführten. Dagegen gingen von den privaten, im Wettbewerb stehenden Unternehmen entscheidende Impulse zur Weiterentwicklung des Risiko-Managements aus. Auch nahmen sie sich der neuen Risiken an, welche mit der Frühindustrialisierung in rascher Folge entstanden: die Explosionsrisiken der Dampfmaschinen, die erhöhten Brandrisiken der Gasanstalten und Baumwollspinnereien, die Großrisiken der Fabriken und Bergwerke sowie die Haftungsrisiken der Massenproduzenten.8
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Im Gegensatz zur See- und Feuerversicherung entwickelte sich die Lebensversicherung aus der Verwissenschaftlichung der Unsicherheit und basierte von Anfang an auf dem Konzept der Wahrscheinlichkeit. Ihre Konstrukteure setzten sich das Ziel, die Risiken, d.h. die zu erwartende Sterblichkeit zu kalkulieren. Sie wollten die Zukunft gewissermaßen voraussehen. Mit ihrem Denken in Wahrscheinlichkeiten schufen sie eine zuvor unbekannte kognitive Infrastruktur und standen am Anfang eines neuen Paradigmas.9
Alle diese Versicherungszweige entstanden in Europa auf dem Wege grenzüberschreitender Zusammenarbeit, welche im Sog der weltweiten Handelsströme wiederum die Grundlage bildete für eine international standardisierte Sicherheitstechnik. Seit Beginn des 19. Jahrhunderts etablierte sich ein Teil der Versicherungsgesellschaften als multinationale Unternehmen, um europäische Handelsgesellschaften rund um den Globus zu begleiten. In der Regel dienten britische Gesellschaften als Vorbild, so dass die moderne Versicherung sich geradezu als „britisches System“ der Risikoabsicherung über die ganze Welt verbreitete – zuerst in Europa, Nordamerika und den britischen Siedlungskolonien. Ab dem ersten Viertel des 19. Jahrhunderts wurden die einzelnen nationalen Versicherungsmärkte zusätzlich durch die Rückversicherung miteinander verbunden, und zwar in einer Dichte, wie sie andere Branchen bis zur (heutigen) „zweiten Globalisierung“ nicht kannten.
Erst nach Mitte des 19. Jahrhunderts konnte sich die Versicherungswirtschaft endgültig etablieren, machte im Gefolge des technischen und sozialen Wandels sowie als Reaktion auf rechtliche und mentale Veränderungen immer mehr Risiken versicherbar und verhalf ihrer auf Wahrscheinlichkeit fußenden Technik zum Durchbruch. Während der ersten Jahrzehnte ihres Bestehens hatten sich alle Versicherungszweige wegen mangelhafter Statistiken zur Schadenshäufigkeit noch schwergetan, und erst während der Hochindustrialisierung wurde der Nutzen der Wahrscheinlichkeitsrechnung wirklich anerkannt. 1871 schrieb der britische Volkswirt William Stanley Jevons ganz im Geist der Zeit voller Enthusiasmus: „Es kann heute kein Zweifel mehr bestehen, daß Lust, Schmerz, Nutzen, Wert, Reichtum, Geld, Kapital etc. ausnahmslos quantitativ erfaßbare Vorstellungen sind; nein, die Gesamtheit unserer Anstrengungen in Industrie und Handel hängt mit Bestimmtheit davon ab, Vorteil und Nachteil nach Quantitäten zu vergleichen.“10 Die Versicherer profitierten fortan auch von der Arbeit der neuen Statistischen Ämter, die alle wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bewegungen in Zahlen zu fassen versuchten, sowie von der inzwischen etablierten Rückversicherung, die mit Hilfe ihrer extrem breiten Risikostreuung den Erstversicherern die Möglichkeit eröffnete, über Jahre hinweg Erfahrungen mit neuen Risiken zu sammeln. Zudem sorgten alle Versicherer durch Ausschlüsse für eine Kalkulierbarkeit der Risikoübernahme; sie zwangen die Zeitgenossen, von zu hohen (und daher nicht versicherbaren) Risiken Abstand zu nehmen.
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Der Siegeszug der Versicherungsidee setzte sich fort, als der Staat zur Absicherung von sozialen Risiken die Versicherungstechnik als Standardform wählte und mit dem Versicherungsaufsichtsgesetz von 1901 das Versicherungsprinzip endgültig zur Leittechnik der Risikovorsorge erklärte. Er ebnete damit den Weg zur modernen Versicherungsgesellschaft, in der mehr und mehr alltägliche wie spezielle und existenzielle Risiken nach den Regeln der Versicherungstechnik aufgefangen werden. Bereits kurz zuvor hatte der Staat seine Bemühungen um eine ökonomische Absicherung der unteren Bevölkerungsgruppen gegen die wichtigsten Unsicherheiten des modernen Lebens verstärkt, sich unter Bismarck selbst als Versicherungsgründer betätigt und dabei der von der Versicherungswirtschaft entwickelten Technik den Vorzug gegeben. Dies gilt vor allem für die Invaliditäts- und Altersversicherung mit ihrem Kapitaldeckungsverfahren und der Rückführung der Beiträge in den Wirtschaftskreislauf in Form von Kapitalanlagen. Zwar kommen in der Sozialversicherung heute auch andere Steuerungstechniken zum Einsatz, doch liegt dem Ganzen weiterhin die Versicherungsidee zugrunde.11 Mit der Sozialversicherung veränderte sich seit dem letzten Viertel des 19. Jahrhunderts auch das Wesen des Gesellschaftsvertrags. In den Augen der Öffentlichkeit hat der Staat seitdem die Funktion einer großen Versicherungsgesellschaft übernommen, wobei die Prämien größtenteils in Form von Steuern zu entrichten sind. Nach François Ewald konstituiert die Versicherung „den realen Kern der modernen Gesellschaften“.12
Diese entscheidende, bis heute wirksame Weichenstellung fand bereits um 1900 statt. Seitdem erfolgte lediglich eine vermehrte Durchdringung der Gesellschaft mit den Produkten der Versicherungswirtschaft und Sozialversicherung, und zwar auf der Grundlage gestiegener Einkommen und Vermögen, des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts sowie der darauf reagierenden Gesetzgebung. Nur die beiden Weltkriege und die nachfolgenden Geldentwertungen sowie die Weltwirtschaftskrise sorgten jeweils für eine kurzzeitige Unterbrechung dieses Trends.
Gemeinschaftswerbung deutscher Lebensversicherer aus den späten 1920er-Jahren
(Allianz Deutschland AG, Firmenhistorisches Archiv)
Seit mit der Wende zum 20. Jahrhundert die Versicherung zur Regel geworden ist, gibt die Assekuranz nicht mehr nur einer kleinen Gruppe risikobereiter Unternehmer Rückendeckung, sondern entlastet auch zunehmend die Masse der Bevölkerung von vielen alten und neuen Sorgen. Das schnell vermehrte Versicherungsangebot kann geradezu als hochvalider Indikator für die Vielzahl der neuen Risiken gelten. Eine besondere Bedeutung kommt dabei der Haftpflichtversicherung zu, mit der die Assekuranz seit Mitte des 19. Jahrhunderts auf Risiken reagierte, die von rechtlichen Veränderungen und den Besonderheiten der Massengesellschaft mit ihrer Massenproduktion und ihrem Massenverkehr ausgingen. Dieser zunächst heftig umstrittene Versicherungszweig, der eigenes Fehlverhalten absichert, entwickelte sich in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts mit der Massenmotorisierung sowie dem Vordringen der amerikanischen Rechtsauffassung und Rechtspraxis in Haftungsfragen zu dem am schnellsten wachsenden Teil der Branche, auf den in der Bundesrepublik Deutschland 1980 knapp 42 Prozent der Beiträge in den Schaden- und Unfallsparten entfielen.13 Er trug wesentlich dazu bei, dass bis heute das auf Individuen bezogene Verschuldensprinzip immer mehr zurücktritt und die Verantwortung für Schäden dorthin verlagert wird, wo nach den Worten von Niklas Luhmann „Alternativen kalkuliert (und bezahlt!) werden können“. Die Gesellschaft sanktioniert riskantes Verhalten immer seltener über das Strafrecht und immer öfter über das Haftungsrecht, das nur bei Eintritt eines Schadens greift, aber gerade dadurch eine vorsorgliche Absicherung durch eine Versicherung fast zwingend notwendig macht.14
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2. Ausweitung und Modifikation von Versicherungen nach 1945
Werbebroschüre der Allianz für die Haftpflichtversicherung, 1958
(Allianz Deutschland AG, Firmenhistorisches Archiv)
In den letzten Jahrzehnten hat der Gesetzgeber speziell das Haftungsrecht noch mehr ausgebaut. Der weiter gestiegene Wert von Gesundheit, das erhöhte Umweltbewusstsein, ein vermehrtes Anspruchsdenken sowie die nach europäischen Maßstäben ausufernde Produzentenhaftung in den USA (wo die Sozialversicherung die Folgen von Arbeitsunfällen in den Betrieben nur höchst unzureichend absichert) wirken dabei als die wichtigsten Triebkräfte. Der Contergan-Skandal der frühen 1960er-Jahre, als allein in der Bundesrepublik mehrere tausend Kinder mit schwersten Missbildungen zur Welt kamen, rüttelte die Öffentlichkeit auf und verdeutlichte die Risiken, die mit Arzneimitteln verbunden sein können. Nach langen Verhandlungen verschärfte der Gesetzgeber das Arzneimittelrecht und führte 1976 die Gefährdungshaftung ein, d.h. die vom Verschulden unabhängige Produkthaftpflicht, sowie die Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung oder Bankgarantie. Bereits zuvor hatte das „Hühnerpest-Urteil“ des Bundesgerichtshofes von 1968 zu einer Umkehr der Beweislast in der Frage des Verschuldens geführt und die Nachfrage nach der industriellen Haftpflichtversicherung sprunghaft erhöht. Ebenfalls seit den 1970er-Jahren wurde die krebserregende Wirkung von Asbest intensiv diskutiert, ehe die Bundesregierung 1993 die Herstellung und Verwendung des Werkstoffs gänzlich verbot. Wiederum steigerte dies die Nachfrage nach Versicherungsschutz, zumal die Latenzzeit bis zum Ausbruch der von Asbest ausgehenden Krankheit 20 bis 40 Jahre beträgt, wodurch die Zahl der Erkrankten auch nach dem Verbot weiter ansteigt. Neben der Umwelthaftung hat die zunehmende Zahl der Prozesse von Patienten gegen Ärzte wegen angeblicher oder tatsächlicher Behandlungsfehler ebenfalls dazu geführt, dass die Haftungsrisiken seit den 1970er-Jahren steil angestiegen sind.15
Parallel zum Bedeutungszuwachs der Haftpflichtversicherung wurde der Leistungskatalog der Rechtsschutzversicherung ausgeweitet, die bis in die 1960er-Jahre eine reine Automobil-Rechtsschutzversicherung gewesen war. 1963 erlaubte das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen die Ausdehnung dieses Versicherungsschutzes auf Miet- und Pachtstreitigkeiten sowie auf Rechtsstreitigkeiten der Eigentümer von Wohnungsgrundstücken; Ende 1968 wurde diese lange umstrittene Versicherung zu einem umfassenden Rechtsschutz erweitert. Dies war eine Reaktion auf die vermehrten Konfliktmöglichkeiten, die sich aus der Urbanisierung und Anonymisierung sowie der Technisierung und Verrechtlichung des Lebens ergeben haben. So treffen bei einem Autounfall Menschen aufeinander, zwischen denen keine sozialen Bindungen bestehen und die die Folgen eines solchen Unfalls auf die für sie sicherste, einfachste und billigste Art regeln möchten. Die Werbung für alle diese Versicherungen gibt sich den Regeln der heutigen Erlebnis- und Spaßgesellschaft entsprechend heiter und locker und will jedem das Gefühl vermitteln, dass die Assekuranz nicht nur einen umfassenden Schutz, sondern auch die große Freiheit garantiere.16
Ein Sicherheitsschirm für jeden – Versicherungswerbung aus den 1970er-Jahren
(SV SparkassenVersicherung)
Auf der Grundlage des wachsenden Wohlstandes wurde das letzte Viertel des 20. Jahrhunderts zum eigentlichen goldenen Zeitalter der Versicherungswirtschaft. Die Assekuranz nutzte seit Beginn der Massenmotorisierung geschickt die KFZ-Versicherung, um bisher noch unversicherte Bevölkerungsgruppen in ihr Sicherheitsnetz einzubinden, die Lebensversicherung eilte aufgrund der wachsenden Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung von einem Rekord zum nächsten, und die Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung erreichten aufgrund neuer Gesetze hohe Wachstumsraten. Kritiker sprachen von einer Vollkaskomentalität, welche in der Bevölkerung um sich gegriffen habe. Die Versicherungsdurchdringung in der Bundesrepublik, gemessen an der Höhe der Versicherungsbeiträge der Erstversicherer in Relation zum Bruttoinlandsprodukt, war von 2 bis 3 Prozent in den 1950er-Jahren auf rund 7 Prozent im ersten Jahrzehnt des neuen Jahrtausends angestiegen.17
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3. Versicherung in der Weltrisikogesellschaft
Seit dem Ende des 20. Jahrhunderts wird die Branche nun mit Problemen konfrontiert, welche höchstwahrscheinlich zur ersten wirklich großen Zäsur in der Geschichte der Versicherungswirtschaft seit ihrer Etablierung Mitte des 19. Jahrhunderts führen. Die Erfolge der Modernisierung und des technischen Fortschritts produzieren ganz neue Gefahren und Unsicherheiten; Reichweite, Verbreitungsgeschwindigkeit und Qualität der Risiken verändern sich dramatisch. Es sind heute nicht mehr wie in früheren Epochen nur die Fehler von Wissenschaftlern und Technikern, sondern oftmals gerade deren Glanztaten, von denen die Probleme ausgehen. Vor allem drei Arten von Risiken überfordern mit ihrer globalen Dimension zunehmend die Versicherer als Sicherheitsproduzenten: ökologische, ökonomische und terroristische Risiken. Die Auswirkungen von Ozonloch, Erderwärmung und Klimawandel erweisen sich heute ebenso als unversicherbar wie eine Rezession als Folge der „organisierten Unverantwortlichkeit“ globalisierter Geld- und Finanzmärkte. Ähnlich große Risiken gehen von den Aktivitäten weltumspannender Terrornetzwerke aus, welche die Verwundbarkeit moderner Gesellschaften gezielt nutzen und unkalkulierbare Schäden produzieren – verschärft durch ein hohes Maß an Angst, die sie erzeugen.18 Jahr für Jahr wird augenfälliger, wie sehr speziell der Klimawandel die durch Dürren, Überschwemmungen und Wirbelstürme verursachten Schäden geradezu explodieren lässt, wobei Risikoerzeugung und Risikobetroffenheit räumlich und zeitlich entkoppelt werden, da das vornehmlich von der Bevölkerung der Industriestaaten in Gang gesetzte Katastrophenpotenzial auch oder gar hauptsächlich Menschen in anderen Ländern und zukünftige Generationen trifft.19 Hinzu kommen der entgrenzende Charakter der mit komplexen Technologien verbundenen Risiken, der seit der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl 1986 auf immer neuen Feldern erkennbar wird, sowie die extreme Verbreitungsgeschwindigkeit etwa von Krankheiten. Im Frühjahr 2003 forderte das SARS-Virus bereits in Nordamerika Opfer, bevor man es in seiner Ursprungsregion, der chinesischen Provinz Guangdong, überhaupt identifiziert hatte.
Stürmische Zeiten – Versicherer und Rückversicherer erwarten „für die Zukunft eine deutliche Schadenzunahme“ (Coverausschnitt eines Reports von Swiss Re, 2006)
Die Versicherungswirtschaft kann mit dieser Risikoexpansion heute nur noch teilweise Schritt halten. So gelingt es ihr weiterhin im Verbund mit Wissenschaftlern, Technikern und Gesetzgebern, bestimmte Eintrittswahrscheinlichkeiten zu senken. Die Zahl der Brände geht seit Jahrzehnten ebenso zurück wie die Zahl der Toten im Straßenverkehr oder die Zahl der schweren Unfälle pro Starts in der Luftfahrt. Die dadurch erreichte größere Sicherheit war und ist eine entscheidende Voraussetzung für das historisch beispiellose Wirtschaftswachstum seit dem Zweiten Weltkrieg. Dies alles war möglich, obwohl sich die Versicherungswirtschaft permanent mit neuen Risiken bzw. mit einer Verschärfung von Risiken konfrontiert sah, auf die sie aber bisher erfolgreich mit Routine, einer besseren Kapitalausstattung und einer höher entwickelten eigenen Technik reagierte.
Problematischer ist, dass die meisten Einzelrisiken von Subsystemen zwar als solche erkennbar und kalkulierbar sind, doch dass es sich als extrem schwierig erweist, das Gesamtrisiko beim Zusammenwirken der Teilrisiken abzuschätzen. Der so genannte Rinderwahnsinn bzw. BSE-Skandal ist ein Beispiel. Äußerst schwierig gestaltet sich auch die Risikobewertung von neuen Großsystemen, die in der Regel zwar hervorragend funktionieren, in bestimmten, sehr seltenen Situationen aber höchst empfindlich reagieren. So können mit elektronischen Bauteilen bestückte Kommunikationsnetze bei Sonnenstürmen weltweit ausfallen und gewaltige wirtschaftliche Schäden nach sich ziehen.20 Die Verkettung einzelner Risiken kann heute zu Katastrophen von riesigem Ausmaß führen, die durch die Versicherer kaum noch oder gar nicht auszugleichen sind. Erfahrene Risikomanager mögen zwar die geringe Wahrscheinlichkeit einiger Katastrophenszenarien nachweisen, können diese aber auch nicht völlig ausschließen.
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Allein das Tempo der Modernisierungsdynamik stellt die Versicherer vor riesige Probleme. Neues wird immer schneller erfunden, produziert und großräumig verteilt. Der Aufbau weltumspannender Kommunikations- und Transportnetze auf der Grundlage von Computertechnik und Lufttransport hat die Grundlage dafür geschaffen, Innovationen wie auch Computerviren per Mausklick weltweit zu verbreiten und Güter sowie Krankheiten innerhalb von 24 Stunden ans andere Ende der Welt zu schaffen. Noch nicht erkannte Risiken können so nicht mehr nur lokal und allmählich Schäden anrichten, sondern flächendeckend und kumulierend. Wenn jedoch Risiken in allen ihren Dimensionen nicht bekannt sind, sind eine exakte Risikoabschätzung und eine angemessene Risikofinanzierung nicht möglich, und die Versicherungswirtschaft ist gezwungen, den Deckungsumfang einzuschränken oder eine Deckung ganz zu verweigern.
Dies ist nicht grundsätzlich neu. Schon immer haben die Versicherer nur für einen Teil der Risiken Deckung bereitgestellt, und schon immer versagten speziell zu Beginn von Innovationszyklen die Instrumente, welche die Branche zur Kalkulation von Risiken nutzt. Derartige Probleme wurden meist mit beruflicher Routine und durch eine enge Zusammenarbeit mit den um Deckung Nachsuchenden gelöst, oder die Versicherer haben mit ihrer Tarifgestaltung und Ausschlüssen Versicherungsnehmer gezwungen, Risiken zu reduzieren bzw. davon Abstand zu nehmen. Gleichzeitig ist seit Beginn der Industrialisierung ein Großteil der Menschen immer wieder Risiken eingegangen, ohne bei der Assekuranz Schutz zu suchen. Dies ist heute keinesfalls anders – zumal in Ländern und Kulturen, in denen traditionell andere Formen der Risikoabsicherung in Gebrauch sind. Dies gilt etwa für islamische Völker, unter denen die Lebensversicherer kaum einmal Kunden finden. Daher ist Ulrich Beck nur mit Einschränkungen zuzustimmen, wenn er im Versicherungsprinzip eine Art „Grenzbaum“ sieht, der die Trennlinie zwischen kontrollierbaren und nicht mehr kontrollierbaren Unsicherheiten markiere.
Davon abgesehen weist Beck aber mit Recht auf den relativen, wenn auch schleichenden Bedeutungsverlust der Versicherungswirtschaft hin. Dass die Zahl der Versicherten sowie die Prämieneinnahmen der Versicherungsunternehmen und der Sozialversicherung weiter ansteigen, ändert daran nichts. Da die nicht mehr zu kontrollierenden Unsicherheiten zunehmen, spricht Beck von der heutigen Risikogesellschaft als einer „entsicherten Gesellschaft, in der der Versicherungsschutz mit der Größe der Gefahr abnimmt“.21 Dabei gilt es zwischen mehreren Aspekten zu unterscheiden – erstens den zyklisch wiederkehrenden Phasen rückläufiger weltweiter Versicherungskapazität, wie sie für Zeiten einer länger andauernden Baisse an den Börsen oder abrupter Veränderungen des rechtlichen Umfeldes typisch sind, zweitens dem langfristig wachsenden Risikopotenzial als Folge von Klimawandel, Terrorismus und neuen Technologien sowie drittens der gestiegenen Sicherheits-Nachfrage der Wirtschaft als Reaktion auf Globalisierung, Deregulierung und weltpolitische Veränderungen. Mit der zunehmenden Abhängigkeit der Wirtschaft von den Kapitalmärkten suchen die Unternehmen bei den Versicherern verstärkt vor einer Vielzahl ganz neuer Risiken um Schutz nach. Sie wollen ihre Bonität verbessern, um günstiger Kapital aufzunehmen, wollen sich gegen die Volatilität von Rohstoffpreisen absichern und ebenso gegen neue Formen von Cyber- und politischen Risiken. Sie suchen Absicherung gegen Terroranschläge und gegen Marktrisiken und versuchen, große und komplexe Risiken wie Asbest- und Umwelthaftpflicht auf andere zu übertragen.22
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Angesichts der Expansionsdynamik speziell der mit Klimawandel, Terrorismus und neuen Technologien verbundenen Risiken stößt die Versicherungswirtschaft offenbar aber immer öfter an ihre finanziellen Grenzen, obwohl sie inzwischen ganz neue Instrumente entwickelt hat, um auch in Zukunft speziell für diese Großrisiken eine adäquate Deckung bereitzustellen. Seit Ende des letzten Jahrhunderts hat sich ein Markt für einen alternativen Risikotransfer (ART) gebildet, der sich in zwei Segmente gliedert. In dem einen Segment erfolgt der Risikotransfer durch alternative Träger, wozu in erster Linie die Selbstversicherung von Unternehmen oder Unternehmensgruppen über so genannte Captives oder Pools gehört. Im zweiten Segment geschieht der Risikotransfer über alternative Produkte, welche die Versicherung traditionell nicht versicherbarer Risiken erleichtern. Dazu gehören unter anderem Katastrophen-Anleihen, so genannte Catbonds.23 Gleichwohl haben speziell die alternativen Produkte bis heute nur geringe Bedeutung erlangt.
Offenbar kommt es parallel zum Wachstum der Versicherungswirtschaft zu einer zunehmenden Entsicherung der Welt. Wichtigster Indikator dafür ist die überproportionale Zunahme der unversicherten ökonomischen Schäden, die als Folge von Naturkatastrophen seit Mitte der 1990er-Jahre sehr viel stärker gestiegen sind als die versicherten. Von 1985 bis 1995 waren noch mehr als 42 Prozent dieser Schäden versichert. Neuerdings sind es im Durchschnitt nur noch 28 Prozent, bei einem gleichzeitigen Anstieg der durchschnittlichen jährlichen Schadenshöhe um das Zweieinhalbfache (ohne Berücksichtigung der vielen Todesopfer).24 Angesichts der Größe solcher Katastrophen muss der Staat immer öfter als letzter Rückversicherer einspringen. Dies gilt auch für Terrorrisiken.25 Zwar hat die Versicherungswirtschaft selbst nach dem 11. September 2001 die terroristische Bedrohung nicht für unversicherbar erklärt, aber sie hat Attentate mit chemischen, biologischen und nuklearen Waffen von der Deckung ausgeschlossen und diese größten Risiken auf den Staat abgewälzt.26 Solche Ausschlüsse unterscheiden sich grundsätzlich nicht vom Ausschluss des Kriegsrisikos, mit dem die Versicherer immer gearbeitet haben.
Auch während der Finanzkrise 2008/09 musste eine Vielzahl von Staaten mit ihren Steuermitteln als ultimative Rückversicherer einspringen, unter anderem die US-Regierung mit 182 Mrd. Dollar allein zur Rettung des amerikanischen Versicherungskonzerns AIG. Dieser hatte Versicherungen gegen Zahlungs- und Kreditausfälle in Höhe von 562 Mrd. Dollar abgeschlossen, die im Jahr 2008 zu einem Verlust von knapp 100 Mrd. Dollar führten. Zum Vergleich: Der größte bisher von der weltweiten Versicherungswirtschaft beglichene, 2005 vom Hurrikan Katrina verursachte Schaden belief sich „nur“ auf 71,3 Mrd. Dollar.27 Während der Bankenkrise 2008 geriet zudem die Technik der Risikostreuung, bis heute eines der wichtigsten und erfolgreichsten Mittel der Versicherer, in den Händen unverantwortlicher Finanzjongleure zu einer Sicherheitsfiktion; das undurchsichtige Netz wechselseitiger Verpflichtungen riss weltweit alle mit in die Tiefe, die derartige Kontrakte in ihren Büchern hatten.
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Ein zunehmender Teil der neuen Risiken wird dem Versicherungsschutz gleichsam davonlaufen. Die Versicherungswirtschaft wird zwar weiterhin einen finanziellen Ausgleich für die „alltäglichen“ Schäden bereitstellen, die Menschen und Unternehmen erleiden. Gemessen am „Rückversicherer Staat“ wird sie sich aber mit der Rolle eines „mittelständischen“ Unternehmens begnügen müssen. Der globale Charakter vieler neuer Großrisiken wird andererseits selbst die nationalstaatlichen Institutionen überfordern, solange die Staatengemeinschaft keine „Weltpolice“ anzubieten vermag. Das „Rundum-sorglos-Paket“ der Versicherer mag zwar wie bisher alltägliche Ängste der Menschen und der Unternehmen neutralisieren können, doch zur Deckung der neuen Weltrisiken fehlen der Branche die Mittel. Es ist nicht ausgeschlossen, dass in Anbetracht dieser Konstellation Angst die Oberhand gewinnt. Das „goldene Zeitalter der Sicherheit“, wie es Stefan Zweig verstand, ist offenbar vorüber.
1 Stefan Zweig, Die Welt von Gestern. Erinnerungen eines Europäers [1942], Frankfurt a.M. 1970, S. 15.
2 Branden B. Johnson/Vincent T. Covello (Hg.), The Social Construction of Risk, Dordrecht 1987; Amos Tversky/Daniel Kahnemann, Judgment under Uncertainty: Heuristics and Biases, in: Hal R. Arkes/Kenneth R. Hammond (Hg.), Judgment and Decision Making, Cambridge 1974, S. 38-55. Für Vorschläge zur begrifflichen Differenzierung zwischen „Gefahr“, „Bedrohung“ und „Risiko“ vgl. auch Herfried Münkler, Strategien der Sicherung: Welten der Sicherheit und Kulturen des Risikos. Theoretische Perspektiven, in: ders./Matthias Bohlender/Sabine Meurer (Hg.), Sicherheit und Risiko. Über den Umgang mit Gefahr im 21. Jahrhundert, Bielefeld 2010, S. 11-34, sowie Niklas Luhmann, Soziologie des Risikos, Berlin 1991, S. 30-38.
3 Wolfgang Bonß, Vom Risiko. Unsicherheit und Ungewißheit in der Moderne, Hamburg 1995, S. 46f.; Christian Begemann, Furcht und Angst im Prozeß der Aufklärung, Frankfurt a.M. 1987, S. 76.
4 Bonß, Vom Risiko (Anm. 3), S. 49.
5 Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft [1922], hg. von Johannes Winckelmann, 5., revidierte Aufl. Tübingen 1980, S. 13.
6 Zit. nach Peter L. Bernstein, Wider die Götter. Die Geschichte von Risiko und Riskmanagement von der Antike bis heute, München 1997, S. 277.
7 „Underwriter“ waren Geschäftsleute, die gegen bestimmte Prämien bereit waren, mit ihrem Vermögen eine Sicherheit für die Risiken der Schifffahrt zu bieten. Marlies Lehmann-Brune, Die Story von Lloyd's of London, Düsseldorf 1999, S. 87-96.
8 Ludwig Arps, Auf sicheren Pfeilern. Deutsche Versicherungswirtschaft vor 1914, Göttingen 1965, S. 99-106.
9 Peter Borscheid, Mit Sicherheit leben. Die Geschichte der deutschen Lebensversicherungswirtschaft und der Provinzial-Lebensversicherungsanstalt von Westfalen, Bd. 1, Greven 1989, S. 1-16.
10 W. Stanley Jevons, The Theory of Political Economy [1871], Harmondsworth 1970; zit. nach Bernstein, Wider die Götter (Anm. 6), S. 244.
11 Frank Berner, Der hybride Sozialstaat, Frankfurt a.M. 2008, S. 45f., S. 70f.
12 François Ewald, Die Versicherungs-Gesellschaft, in: Kritische Justiz 22 (1989), S. 385-393, hier S. 385; ders., Der Vorsorgestaat, Frankfurt a.M. 1993.
13 Allgemeine und KFZ-Haftpflicht; vgl. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (Hg.), Statistisches Taschenbuch der Versicherungswirtschaft 2009, Berlin 2009, S. 44, S. 56, S. 58. Zum gewaltigen Sicherheitsnetz im Umfeld des KFZ-Verkehrs siehe Peter Borscheid, Das Tempo-Virus. Eine Kulturgeschichte der Beschleunigung, Frankfurt a.M. 2004, S. 215-238.
14 Luhmann, Soziologie des Risikos (Anm. 2), S. 182.
15 Wolfgang E. Höper, Asbest in der Moderne, Münster 2008; Peter Borscheid, 100 Jahre Allianz, München 1990, S. 247-253.
16 Peter Borscheid, Sparsamkeit und Sicherheit. Werbung für Banken, Sparkassen und Versicherungen, in: ders./Clemens Wischermann (Hg.), Bilderwelt des Alltags. Werbung in der Konsumgesellschaft des 19. und 20. Jahrhunderts, Stuttgart 1995, S. 294-349, hier S. 342-348.
17 Gesamtverband, Statistisches Taschenbuch (Anm. 13), S. 23.
18 Ulrich Beck, Weltrisikogesellschaft. Auf der Suche nach der verlorenen Sicherheit, Bonn 2007, S. 355-361.
19 Ders., Die Neuvermessung der Ungleichheit unter den Menschen, Frankfurt a.M. 2008.
20 Swiss Re, Risikolandschaft der Zukunft, Zürich 2004, S. 16, S. 24-29.
21 Beck, Weltrisikogesellschaft (Anm. 18), S. 208, S. 239.
22 Swiss Re, Sigma 1/2003: Alternativer Risikotransfer – eine Bestandsaufnahme, S. 12ff.
23 Robert P. Hartwig/Claire Wilkinson, An Overview of the Alternative Risk Transfer Market, in: J. David Cummins/Bertrand Venard (Hg.), Handbook of International Insurance, New York 2006, S. 925-952.
24 In Preisen von 2008; Swiss Re, Sigma 2/2009: Natur- und Man-made-Katastrophen 2008: schwere Schäden in Nordamerika und Asien, S. 7.
25 Hartwig/Wilkinson, Overview (Anm. 23), S. 946f.
26 Richard V. Ericson/Aaron Doyle, Catastrophe Risk, Insurance and Terrorism, in: Economy and Society 33 (2004) H. 2, S. 135-173, hier S. 169.
27 Swiss Re, Natur- und Man-made-Katastrophen (Anm. 24), S. 39.