Abstract

Benjamin Lahusen

Im März 1933 überfiel die SA das Amts- und Landgericht in Breslau. Jüdische Richter und Anwälte wurden, zum Teil unter schweren Misshandlungen, aus dem Gebäude getrieben und in den nächsten Tagen an der Ausübung ihrer Berufe gehindert. Die Justiz reagierte, indem sie ein sogenanntes Justitium verhängte: Für die Dauer von fünf Tagen wurden alle Termine abgesagt und alle Verfahren ausgesetzt. Im Rückblick stilisierten Zeitzeugen dieses Ereignis zum Streik. Der Beitrag skizziert zunächst die jahrhundertelange Rechtsgeschichte des Justitiums, das sich noch heute in der Zivilprozessordnung findet. Untersucht werden dann die näheren Umstände und Folgen der Breslauer Vorgänge von 1933. Dabei zeigt sich, dass der »Stillstand der Rechtspflege« tatsächlich kein Akt des Widerstandes gegen äußere Repression ist, sondern vielmehr ein juristischer Selbstbetrug: Auf die Gefahr von Rechtlosigkeit antwortet das Recht einfach mit dem Rekurs auf vorhandenes juristisches Vokabular, um eigene Handlungsfähigkeit zu suggerieren und selbst rohe Gewalt als Rechtszustand zu definieren.

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The Self-Empowerment of Law: Breslau 1933. On the ›Standstill in the Administration of Justice‹ in Contemporary Legal History

In March 1933 the SA raided the Local Court and the District Court in Breslau. Jewish judges and lawyers were driven out of the building, some of them brutally mistreated, and prevented from exercising their professions over the next few days. The judiciary responded by imposing a ›Justitium‹: all appointments were cancelled for a period of five days and all proceedings were suspended. In retrospect, contemporary witnesses portrayed this event as a strike. The article begins by outlining the centuries-old legal history of the Justitium, which can still be found today in the Code of Civil Procedure. The specific circumstances and consequences of the events in Breslau in 1933 will then be examined. It becomes apparent that the ›standstill in the administration of justice‹ is in fact not an act of resistance against external repression, but rather a form of legal self-delusion: At the risk of lawlessness, the law simply responds with recourse to existing legal vocabulary in order to give the impression of its own capacity to act and to define even brute force as a state of law.

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