Bevor ein neues Einheits-Denkmal steht: darunter schauen und darüber sprechen

Anmerkungen

Am Deutschen Eck in Koblenz, wo die Mosel in den Rhein mündet, wurde 1897 ein Denkmal eingeweiht, das Kaiser Wilhelm I. durch eine Reiterstatue ehrte und den Dank deutscher Staaten für die Reichseinigung von 1871 ausdrückte.1 Die Statue wurde im März 1945 zerschossen und bald danach abgeräumt. Der Sockel wurde 1953, mit Wappen der deutschen Länder und einer Bundesflagge versehen, als „Mahnmal der Deutschen Einheit“ von neuem eingeweiht. Am 3. Oktober 1990 kamen die Wappen der neuen Bundesländer hinzu. Die Statue wurde auf Betreiben privater Stifter rekonstruiert und zum 123. Jahrestag des Sieges von Sedan (1870) wiederum auf den Sockel gestellt.2 Abweichungen vom Original gingen nicht etwa darauf zurück, dass ein historischer Abstand reflektiert worden wäre, sondern auf fehlerhafte Materialwahl und Modellierung.

Wo in Berlin-Mitte ein kanalisierter Arm der Spree den Mühlengraben aufnahm, soll nun ein Denkmal erreichter deutscher Einheit entstehen, ebenfalls auf dem Sockelbau eines 1897 eingeweihten Kaiser-Wilhelm-Denkmals. Der Auslobungstext, der oberflächlich über sämtliche politischen Probleme dieses weiteren Hauptstadtausbaus hinweggeht,3 verlangt von dem neuen Kunstwerk: „Seine Aussagekraft und Wirkung sollen sich über die Form und Gestalt entfalten.“ Auch die „Form und Gestalt“ der vorhandenen Reste des 1949 bis 1951 abgetragenen Kaiser-Wilhelm-Nationaldenkmals soll dabei mitwirken: „[...] eine Erhaltung der historischen Spuren [wird] gefordert und wo möglich ihre Einbeziehung beziehungsweise Sichtbarmachung [...] erwünscht.“ Der Auslobungstext erwähnt an Vorhandenem das „Fundamentgewölbe [...] mit seiner weit in die Spree vorspringenden, sandsteinverkleideten Uferfront und dem markanten Aufbau der Denkmalsplattform“. Die näheren Angaben zu Erhaltenswertem gelten nur dieser Oberfläche. Hingewiesen wird auf einen Plattenbelag im Bereich des ehemaligen Reiterstandbildes; im Bereich der ehemaligen Säulenhalle werden Reste eines Mosaikbodens vermutet. Da stockt der Leser: Die erhaltenen „Mosaiken“, die noch nicht freigelegt sind und deren Lage im Auslobungstext deshalb nicht genau angegeben wurde, sind dadurch schon zur Zerstörung freigegeben, denn wie sollte ein Denkmalentwerfer ihnen ausweichen können? Angaben zu den Formen der Sandsteinverkleidung fehlen ganz.

Berlin, Sockelbau des 1949/51 abgetragenen Kaiser-Wilhelm-Nationaldenkmals von 1889–1897, Architekt Gustav Halmhuber, Bildhauer Reinhold Begas und Mitarbeiter, Blick von Westen.

2

Die erhaltenen Details des Kaiser-Wilhelm-Nationaldenkmals könnten bei der Neuplanung eines Denkmals zu Bezugnahmen oder Entgegensetzungen herausfordern. Dies war in der Ausschreibung sogar ausdrücklich erwähnt: „Durch die Errichtung eines Freiheits- und Einheitsdenkmals auf dem Sockel des Kaiser-Wilhelm-Denkmals findet eine dialektische Umwidmung des Ortes statt: während das Kaiser-Denkmal an eine ‚Einigung von oben‘ erinnerte, soll das neu entstehende Bürgerdenkmal die friedliche und demokratische Revolution von 1989 würdigen.“4 Die konkreten Relikte sind aber nicht nur von vielen Wettbewerbern ignoriert worden, sondern auch in bisher erschienenen Kommentaren. Laut Falk Jaeger zum Beispiel „erinnert heute nur noch die 2.400 Quadratmeter große Grundplatte an die opulente imperiale Gedenkkulisse“.5 Aber dort ist bei weitem mehr zu sehen. Das Sockelbauwerk, das keine Kolonnade mehr trägt, tritt vergleichbar der Hälfte eines Wasserschlosses in den Spree-Kanal vor. Von der geraden mittleren Front schwingt die Fassade im Nordwesten konkav zurück und setzt sich dann an einem Torbau fort, dessen gedrückte Bogenöffnung den gleichzeitig überwölbten Teil des Mühlengrabens erschließt.6

Teilansicht der südwestlichen Fassade

Der Denkmalsockel ist rustikal mit Bossenquadern verkleidet, wie es nach traditionellen, ursprünglich antiken Architekturlehren einem erdnahen, tragenden Geschoss angemessen ist. Doppelkonsolen erinnern an die früher darüber stehenden Doppelsäulen der Hallen, die das Reiterstandbild umgaben. Die Konsolen zeigen jeweils das Monogramm „W I“. Sie überschneiden ein schmales Band, dessen Wellenornament auf das langsam fließende Spreewasser Bezug nimmt. Dies tut die Denkmalanlage also städtebaulich mittels ihres Platzes, architektonisch mit dem niedrig proportionierten Bogen am Mühlengraben-Einlass und ornamental mit dem Wellenband. An hervorgehobener Stelle wurde der Konnex zum Wasser auch bildhauerisch akzentuiert. Über der Einfahrt zum Mühlengraben zeigt ein Relief als Halbfigur eine Frau, die im Schilf aufgetaucht einen großen Fisch an ihren Leib drückt: eine Personifikation der Spree, die dort mehr als die Hälfte ihrer Breite dem Denkmal hatte opfern müssen. Sie scheint etwas hinaufzurufen, klagend oder huldigend.

3

Personifikation der Spree an der nordwestlichen Fassade

Die Skulptur wendet sich an diejenigen, die den Denkmalrest mit Booten passieren oder unterfahren, und an aufmerksame Fußgänger. Sie gehört in eine Reihe mit den bildhauerischen Schmuckelementen, die später im Uferbereich der benachbarten Museumsinsel (Bezeichnung für den nordwestlichen Teil der Spreeinsel) angebracht wurden, um auch die abweisenden Mauerflächen jenseits der älteren Schlossbrücke zu beleben. Aus einer dunklen, rundbogig überwölbten Nische fließt dort ein breites Wasserband zwischen Delphin-Reliefs in den Kupfergraben. An der nächsten Brücke ist ein steinerner Kastenbrunnen mit der Skulptur eines fantastischen Plattfischs zwischen Reliefs lagernder Flussgöttinnen geschmückt. Die Wasserfront des früheren Kaiser-Wilhelm-Denkmalsockels beginnt und endet mit je einer großen unbeschrifteten Steintafel auf einer Muschelkonsole.

Blick von Süden

4

Am Spreebogen und am Grundstück des abgerissenen Palastes der Republik ist es bereits gelungen, wenigstens den visuellen Zugang zu den Wasserflächen zu verstärken. Vorschläge dazu, wie dies auch im Bereich des zerstörten Kaiser-Wilhelm-Nationaldenkmals unternommen werden könnte,7 sollten über der bislang gescheiterten Planung eines neuen Denkmals nicht vergessen werden. Am anderen, südöstlichen Ende des Sockelbauwerks ist die Nähe zur Wasserfläche bereits hergestellt worden. Eine Terrasse schmiegt sich in eine Einbuchtung des symmetrischen Sockelbauwerks, springt rund in den Kanal vor und trägt eine später aufgewachsene Eiche. Die begrünte Fläche ist dort die einzige, die dicht über dem Wasserspiegel liegt. Bei dem bevorstehenden zweiten Wettbewerb sollte nicht wieder versäumt werden, auch auf diese Terrasse hinzuweisen. Ihre Wirkung ist für Passanten, die den Denkmalkomplex von der Schleusenbrücke aus betrachten, ebenso wichtig wie für Besucher, die zu der Terrasse hinabsteigen könnten. Die Eiche stellt auch eine Verbindung zu den landschaftlichen Elementen der angrenzenden Plätze her: Selbst nach dem Neubau von Schlossfassaden wird ringsum noch ein Wechsel von Gebäuden und Bäumen oder Baumgruppen zu bemerken sein. Überdies sollte den Wettbewerbern die Frage nahegelegt werden, ob sie den Baum durch Baumskulpturen übertrumpfen wollen (wie es im ersten Wettbewerb viele versuchten) oder ihn als Konkurrenten neu gepflanzter Denkmalbäume beseitigt sehen möchten.

Der Block mit der Spree-Personifikation ist als Schlussstein des Bogens über dem Mühlengraben-Auslass das bildnerische Hauptmotiv des Sockelbaus. Die Entwürfe des Wettbewerbs von 2008/09 haben von den Details des Vorhandenen aber nicht bewusst Notiz genommen. Schon in der ersten wie auch in der bisher letzten gründlicheren Arbeit über das Kaiser-Wilhelm-Nationaldenkmal war die Wasserfrau unbemerkt geblieben.8 Wenn das Relief weiter der Begrünung und dem Verfall überlassen bliebe, würde dies das künftige Denkmal vor allem von seiner nordwestlichen Umgebung samt der figurenreichen Schlossbrücke trennen. Schon deshalb ist zu fordern, dass dieses einzige figürliche, zudem friedlichste Detail des Kaiser-Wilhelm-Nationaldenkmals gesichert und erhalten wird.

Dass beim Bau von Großdenkmälern des späten 19. Jahrhunderts auch liebenswürdige Motive eingesetzt – in diesem Falle hinzugesetzt – wurden, ist durchaus erinnernswert. Schon Ludwig XIV. wusste, dass Herrscher auch vom Vergnügen der Untertanen eine Absicherung ihrer Macht erwarten können, und gerade die wilhelminische Denkmalkunst ist von anziehenden, nicht herrscherlichen Motiven durchsetzt.9 Das passt allerdings nicht in das verbreitete Bild der damaligen Großdenkmäler; es ist für ein klischeehaftes und blickloses Erinnern bereits zu kompliziert. „Wie sie [d.h. solche Denkmäler] auszusehen hatten, [...] darüber bestand Konsens: sehr gerne pathetisch, bei entsprechender Bedeutung auch mit figürlichen Darstellungen in heroischer Pose. Paradebeispiel im Wortsinn: das Nationaldenkmal auf der Schlossfreiheit in Berlin [...].“10 Vergessen ist bei solchen Formeln auch, dass das Kaiser-Wilhelm-Nationaldenkmal durchaus nicht auf „Konsens“ traf. Die Behauptung: „Gedenkstätten rufen Bedenkenträger auf den Plan. Derlei Probleme kannte die Kaiserzeit nicht“,11 zeigt nur, dass der heutige Autor die damalige Kritik Alfred Lichtwarks (1897), Karl Schefflers (1910) und vieler anderer nicht kennt.12 Wie noch lange in Erinnerung war, „entbrannte gleich nach dem Reichstagsbeschluß [zur Errichtung] ein erbitterter Streit um Aussehen und Standort des Denkmals, der sich durch den gesamten Wettbewerb hinziehen sollte“.13 Von den 147 Entwürfen des ersten Wettbewerbs (1889) wurde keiner realisiert, und Wilhelm II. ließ im Folgejahr einen weiteren Wettbewerb mit engeren Vorgaben (und im Grunde feststehendem Ergebnis) ausschreiben. Schon damals stieß auch das Verfahren auf deutliche Einwände.

5

Heute wird häufig geltend gemacht, dass die Auseinandersetzung mit einem Denkmal zu dessen Bestandteil werden könne, und in Ausnahmefällen bleibt begründete Kritik tatsächlich fest an einem ausgeführten Werk haften. Entgegen mancher Voraussage wird noch immer darauf hingewiesen, dass die vergrößerte Kopie von Käthe Kollwitz’ Skulptur „Mutter mit totem Sohn“ (1937/38) keine historisch und künstlerisch angemessene Erinnerung an die vielen Toten der NS-Zeit und des Zweiten Weltkriegs sein kann, denen die Berliner Neue Wache 1993 gewidmet wurde. Vergeblich war versucht worden, diesen Zugriff auf das Werk der Künstlerin zu verhindern.

Etwas aussichtsreicher ist der Einspruch gegen ein Denkmalprojekt, solange dieses noch nicht beschlossen ist. Gabi Dolff-Bonekämper hat geltend gemacht, dass die Errichtung eines Denkmals der deutschen Einheit verfrüht wäre, da die Vereinigung der beiden deutschen Staaten bisher kein abgeschlossener Prozess sei; mit einem frohen Rückblick darauf solle noch gewartet werden.14 Diese Meinung ist auch in Beiträgen zum Besucherbuch der Entwurfs-Ausstellung vertreten worden, das ungewöhnlich viele gründlich bedachte Texte enthält. Dem dortigen Einwand „Vielleicht sollten wir noch einmal 20 Jahre warten!“ ist aber entgegenzuhalten, dass gerade die noch vielfach bemerkte Fremdheit zwischen Ost- und Westdeutschen ein Grund dafür sein könnte, durch ein „Freudenmal“ (Günter Nooke) an die versiegte Begeisterung des Jahres 1989 zu erinnern. Vergleichbare Denkmäler haben stets Situationen und Interessen gegolten, die nicht ausgestanden, nicht befriedigt waren. Die mit einem Denkmal versuchte Argumentation zielt immer auf die jeweilige Gegenwart; das Ereignis, mit dem argumentiert wird, kann weit zurückliegen oder von den Lebenden noch selbst erinnert werden. Das jetzt geplante Denkmal wäre ein Beispiel für beides, denn der Auslobungstext versucht, die Reichsgründung von 1871 als eine „Einigung von oben“ mit der „friedliche[n] und demokratische[n] Revolution von 1989“ historisch zu symmetrisieren.15

Die bisherige Überfrachtung des Konzepts, das anfangs auch noch „die freiheitlichen Bewegungen und die Einheitsbestrebungen der vergangenen Jahrhunderte in Erinnerung rufen und würdigen“ sollte, könnte bei der bevorstehenden Ausschreibung eines zweiten Wettbewerbs vermieden werden, indem statt eines Denkmals für Freiheit und Einheit schlicht ein „Denkmal der deutschen Einheit“ geplant würde. Das derzeit vielfach behauptete Junktim von „Freiheit und Einheit“ drängt die Tatsache in den Hintergrund, dass in der DDR von 1989 zunächst die Hoffnung auf Demokratie im eigenen Lande leitend war.16 Das wiederhergestellte Reichstagsgebäude zeugt bereits von der Existenz einer frei gewählten Volksvertretung, und es erfüllt die schwierige Aufgabe, demokratische Werte wie die Freiheit des Einzelnen monumental zu repräsentieren.17 Diese deutliche und von Besucherscharen verstandene Botschaft bedarf keiner Redundanz am Standort des früheren Kaiser-Wilhelm-Nationaldenkmals. Ein auch dort noch gesetztes Freudenzeichen für demokratische Freiheit würde überdies die Bewohner der westlichen und die der östlichen Bundesländer verschieden statt verbindend ansprechen. Für die 1990 in die Bundesrepublik Aufgenommenen ist die politische Freiheit eine Neuerung, die durchaus die Bezeichnung „Errungenschaft“ verdient; die Bewohner und Politiker der westlichen Landesteile dagegen haben diese Freiheit nicht selbst errungen, allerdings im Kalten Krieg mit ihr geprahlt. Erinnert und anerkannt werden sollte jetzt, dass eine deutsche Einigung durch revolutionäres Handeln außerhalb der alten Bundesländer eingeleitet worden ist.

6

Da sich die neue Denkmalanlage auf die deutsche Einheit konzentrieren sollte, wäre es grundfalsch, wenn das künftige Monument von Blindheit gegen seine nächste, geschichtsträchtige Umgebung zeugen würde, weil ihm Teile der älteren Denkmalanlage geopfert wurden. Dass davon nur noch Rudimente erhalten sind, ist durchaus ein Vorteil, beugt nämlich dem Verdacht vor, es sei wie 1993 am Deutschen Eck die Rekonstruktion eines wilhelminisch geprägten Ambientes beabsichtigt. Die Hauptaufgabe eines zweiten Wettbewerbs könnte es nun sein, ältere Relikte und gegenwärtige Perspektiven so aufeinander zu beziehen, dass das Leitbild „deutsche Einheit“ dabei nicht einfach vorausgesetzt, sondern ohne falsche Parallelisierungen selber historisiert und problematisiert wird.

Fotos: Hans-Ernst Mittig

Anmerkungen: 

1 Klaus Weschenfelder (Hg.), „Ein Bild von Erz und Stein“. Kaiser Wilhelm am Deutschen Eck und die Nationaldenkmäler, Koblenz 1997.

2 Vgl. Magnus Backes, Der Kaiser reitet wieder … Der Bedeutungswandel des geliebten und bescholtenen politischen Denkmals am Deutschen Eck in Koblenz, in: architectura 24 (1994), S. 5-33.

3 Zu ihnen Bruno Flierl, Schloss – Palast der Republik – Humboldt-Forum. Mitte Spreeinsel in Berlin – ein Ort historischer Brüche. Eine Ausstellung der Rosa-Luxemburg-Stiftung, Berlin 2009, bes. Bl. 23. Die folgenden Zitate sind dem Auslobungstext vom Dezember 2008 entnommen. Siehe dazu auch den Beitrag von Martin Schönfeld in diesem Heft.

4 Auslobungstext (Anm. 3), S. 31.

5 Falk Jaeger, Pathos der Opfer, in: Tagesspiegel, 10.9.2009.

6 Zu den Gewölben vgl. Dietmar Arnold/Ingmar Arnold, Schloßfreiheit. Vor den Toren des Stadtschlosses, Berlin 1998, S. 66-72, S. 122-131.

7 Ebd., S. 123f.

8 Bernd Nicolai, Das National-Denkmal für Kaiser Wilhelm I. in Berlin (1889–1897). Wettbewerbe – Ausführung – Rezeption, Magisterarbeit Göttingen 1980; Arnold/Arnold, Schloßfreiheit (Anm. 6), S. 51-104, S. 120-131.

9 Hans-Ernst Mittig, Zur Funktion erotischer Motive im Denkmal des 19. Jahrhunderts, in: kritische berichte 9 (1981) H. 1-2, S. 20-34.

10 Jaeger, Pathos der Opfer (Anm. 5).

11 Ebd.

12 Vgl. Arnold/Arnold, Schloßfreiheit (Anm. 6), S. 82; Hans-Ernst Mittig, Über Denkmalkritik, in: ders./Volker Plagemann (Hg.), Denkmäler des 19. Jahrhunderts. Deutung und Kritik, München 1972, S. 283-301, hier S. 292 mit Anm. 157, S. 290 mit Anm. 124.

13 So Nicolai, Das Nationaldenkmal (Anm. 8), S. 2, zu „einem der umstrittensten Denkmäler des späten 19. Jahrhunderts“. Siehe auch ders., Das Nationaldenkmal für Kaiser Wilhelm I. auf der Schloßfreiheit. Monarchischer Anspruch und bürgerliche Kritik an den kaiserlichen Zentrumsplanungen um 1900, in: Helmut Engel/Wolfgang Ribbe (Hg.), Hauptstadt Berlin – Wohin mit der Mitte? Historische, städtebauliche und architektonische Wurzeln des Stadtzentrums, Berlin 1993, S. 115-123.

14 Beitrag zur Diskussion „Schloss und Kaiserdenkmal: Humboldt-Forum und Einheitsdenkmal?“ mit Bruno Flierl und Florian Mausbach, Bauakademie Berlin, 20.7.2009. Ähnlich Brigitte Fehrle, Schau an, die Einheit. Ein Denkmal zur Wiedervereinigung? Darüber sollten erst unsere Kinder entscheiden, in: ZEIT, 8.11.2007, S. 1.

15 Dazu skeptisch z.B. Peter Brandt, Plädoyer für ein nationales Freiheits- und Einheitsdenkmal in Berlin, in: Ursula Bitzegeio/Anja Kruke/Meik Woyke (Hg.), Solidargemeinschaft und Erinnerungskultur im 20. Jahrhundert. Beiträge zu Gewerkschaften, Nationalsozialismus und Geschichtspolitik, Berlin 2009, S. 443-458, hier S. 449 mit Anm. 14.

16 Für Gespräche darüber danke ich Bruno Flierl (siehe auch Anm. 3). Vgl. außerdem Jens Reich, Rückkehr nach Europa. Bericht zur neuen Lage der deutschen Nation, München 1991, S. 171.

17 Hans-Ernst Mittig, Sind demokratische Werte monumental repräsentierbar?, in: Manfred Hettling/Jörg Echternkamp (Hg.), Bedingt erinnerungsbereit. Soldatengedenken in der Bundesrepublik, Göttingen 2008, S. 132-148.

Lizenz

Copyright © Clio-online – Historisches Fachinformationssystem e.V. und Autor/in, alle Rechte vorbehalten. Dieses Werk ist zum Download und zur Vervielfältigung für nicht-kommerzielle Zwecke freigegeben. Es darf jedoch nur erneut veröffentlicht werden, sofern die Einwilligung der o.g. Rechteinhaber vorliegt. Dies betrifft auch die Übersetzungsrechte. Bitte kontaktieren Sie: <kirsch@zzf-potsdam.de>.

Für die Neuveröffentlichung von Bild-, Ton- und Filmmaterial, das in den Beiträgen enthalten ist, sind die dort jeweils genannten Lizenzbedingungen bzw. Rechteinhaber zu beachten.